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Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

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ANHANG <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

A - 24 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Der Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen stehen i. d. R. bebaute Flächen, Wasserflächen,<br />

Überschwemmungsgebiete, Waldbestände und SPA-Gebiete sowie folgende, darüber hinaus gehende<br />

landschaftsrahmenplanerische Belange entgegen:<br />

o VRG Natur und Landschaft<br />

o VRG Landwirtschaft<br />

o VRG Weinbau<br />

o VRG Wasserressourcen (Zone I und II)<br />

o VRG Waldmehrung<br />

o VRG Hochwasserschutz<br />

o VRG Hochwasserrückhaltebecken<br />

o Regionale Grünzüge oder Grünzäsuren<br />

o siedlungsklimatisch bedeutsame Bereiche<br />

o Gebiete mit hohem landschaftsästhetischen Wert<br />

o landschaftsprägende Höhenrücken, Kuppen und Hanglagen<br />

o sichtexponierter <strong>Elbtal</strong>bereich<br />

o Kleinkuppenlandschaften<br />

o siedlungstypische historische Ortsrandlagen.<br />

Die Beachtung dieser Ausschlusskriterien für Photovoltaik-Freiflächenanlagen verhindert auf der Ebene<br />

der Raumordnung erkennbare erhebliche Beeinträchtigungen der o. g. Schutzgüter und führt demnach<br />

zu diesbezüglich konfliktfreien Flächen.<br />

Im Rahmen der Bauleitplanung sollte neben den aufgeführten landschaftsrahmenplanerischen Ausschlussbereichen<br />

auch die im „Leitfaden zur Berücksichtigung von Umweltbelangen bei der Planung<br />

von PV-Freiflächenanlagen “ 15 empfohlenen Gebietstypen (Ausschluss- und Restriktionsbereiche) für<br />

Photovoltaik-Freiflächenanlagen, differenziert dargestellt nach Schutzgütern, berücksichtigt werden:<br />

Schutzgut Gebietstyp<br />

Biologische<br />

Vielfalt /<br />

Artenschutz<br />

Boden<br />

Wasser<br />

Klima / Luft<br />

Landschaft<br />

Mensch<br />

Gebiete, die aufgrund von EU-Richtlinien oder internationalen Übereinkommen einem<br />

besonderen Schutzstatus unterliegen<br />

Gebiete, die aufgrund bundes- und landesrechtlicher Regelungen einem besonderen<br />

Schutz unterliegen (Natura 2000, NP, NSG, ND, LSG, BR, geschützte Landschaftsbestandteile)<br />

Bereiche mit besonders geschützten Biotopen (§ 30c BNatSchG, § 26 SächsNatSchG)<br />

Lebensräume im Bestand bedrohter Arten (einschließlich der Räume für Wanderungen)<br />

Gebiete mit einer besonderen Ausstattung an natürlichen oder naturnahen Lebensräumen<br />

mit einer speziellen Vielfalt an Arten- und Lebensgemeinschaften (einschließlich der<br />

Räume für Wanderungen)<br />

Bereiche mit Böden (regional) hoher natürlicher Ertragsfähigkeit sowie naturnahe oder<br />

kulturhistorisch bedeutsame Böden<br />

Bereiche mit Böden hoher Eignung für die Entwicklung besonderer Biotope<br />

Natürliche und tatsächliche Überschwemmungsgebiete, Gebiete für den vorbeugenden<br />

Hochwasserschutz<br />

Gebiete mit klimatischer Ausgleichsfunktion (Kaltluftentstehung, Kaltluftabfluss)<br />

Luftaustauschbahnen zwischen belasteten und unbelasteten Bereichen<br />

Landschaftsbildbereiche mit einer charakteristischen Eigenart, Vielfalt und Schönheit<br />

Gebiete mit kleinflächigem Wechsel der Nutzungsarten und -intensitäten<br />

Kulturhistorisch bedeutsame Landschaftsräume<br />

Unzerschnittene Landschaftsräume<br />

Gebiete mit Bedeutung für die siedlungsnahe Erholung (Grünflächen, Grünzüge)<br />

Erholungsschwerpunkte für die landschaftsbezogene Erholung<br />

15 dazu ausfürlich:“Leitfaden zur Berücksichtigung von Umweltbelangen bei der Planung von PV-Freiflächen-<br />

anlagen“, 2007, im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit;<br />

[www.erneuerbare-energien.de]

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