Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
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ANHANG <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
A - 24 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Der Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen stehen i. d. R. bebaute Flächen, Wasserflächen,<br />
Überschwemmungsgebiete, Waldbestände und SPA-Gebiete sowie folgende, darüber hinaus gehende<br />
landschaftsrahmenplanerische Belange entgegen:<br />
o VRG Natur und Landschaft<br />
o VRG Landwirtschaft<br />
o VRG Weinbau<br />
o VRG Wasserressourcen (Zone I und II)<br />
o VRG Waldmehrung<br />
o VRG Hochwasserschutz<br />
o VRG Hochwasserrückhaltebecken<br />
o Regionale Grünzüge oder Grünzäsuren<br />
o siedlungsklimatisch bedeutsame Bereiche<br />
o Gebiete mit hohem landschaftsästhetischen Wert<br />
o landschaftsprägende Höhenrücken, Kuppen und Hanglagen<br />
o sichtexponierter <strong>Elbtal</strong>bereich<br />
o Kleinkuppenlandschaften<br />
o siedlungstypische historische Ortsrandlagen.<br />
Die Beachtung dieser Ausschlusskriterien für Photovoltaik-Freiflächenanlagen verhindert auf der Ebene<br />
der Raumordnung erkennbare erhebliche Beeinträchtigungen der o. g. Schutzgüter und führt demnach<br />
zu diesbezüglich konfliktfreien Flächen.<br />
Im Rahmen der Bauleitplanung sollte neben den aufgeführten landschaftsrahmenplanerischen Ausschlussbereichen<br />
auch die im „Leitfaden zur Berücksichtigung von Umweltbelangen bei der Planung<br />
von PV-Freiflächenanlagen “ 15 empfohlenen Gebietstypen (Ausschluss- und Restriktionsbereiche) für<br />
Photovoltaik-Freiflächenanlagen, differenziert dargestellt nach Schutzgütern, berücksichtigt werden:<br />
Schutzgut Gebietstyp<br />
Biologische<br />
Vielfalt /<br />
Artenschutz<br />
Boden<br />
Wasser<br />
Klima / Luft<br />
Landschaft<br />
Mensch<br />
Gebiete, die aufgrund von EU-Richtlinien oder internationalen Übereinkommen einem<br />
besonderen Schutzstatus unterliegen<br />
Gebiete, die aufgrund bundes- und landesrechtlicher Regelungen einem besonderen<br />
Schutz unterliegen (Natura 2000, NP, NSG, ND, LSG, BR, geschützte Landschaftsbestandteile)<br />
Bereiche mit besonders geschützten Biotopen (§ 30c BNatSchG, § 26 SächsNatSchG)<br />
Lebensräume im Bestand bedrohter Arten (einschließlich der Räume für Wanderungen)<br />
Gebiete mit einer besonderen Ausstattung an natürlichen oder naturnahen Lebensräumen<br />
mit einer speziellen Vielfalt an Arten- und Lebensgemeinschaften (einschließlich der<br />
Räume für Wanderungen)<br />
Bereiche mit Böden (regional) hoher natürlicher Ertragsfähigkeit sowie naturnahe oder<br />
kulturhistorisch bedeutsame Böden<br />
Bereiche mit Böden hoher Eignung für die Entwicklung besonderer Biotope<br />
Natürliche und tatsächliche Überschwemmungsgebiete, Gebiete für den vorbeugenden<br />
Hochwasserschutz<br />
Gebiete mit klimatischer Ausgleichsfunktion (Kaltluftentstehung, Kaltluftabfluss)<br />
Luftaustauschbahnen zwischen belasteten und unbelasteten Bereichen<br />
Landschaftsbildbereiche mit einer charakteristischen Eigenart, Vielfalt und Schönheit<br />
Gebiete mit kleinflächigem Wechsel der Nutzungsarten und -intensitäten<br />
Kulturhistorisch bedeutsame Landschaftsräume<br />
Unzerschnittene Landschaftsräume<br />
Gebiete mit Bedeutung für die siedlungsnahe Erholung (Grünflächen, Grünzüge)<br />
Erholungsschwerpunkte für die landschaftsbezogene Erholung<br />
15 dazu ausfürlich:“Leitfaden zur Berücksichtigung von Umweltbelangen bei der Planung von PV-Freiflächen-<br />
anlagen“, 2007, im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit;<br />
[www.erneuerbare-energien.de]