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Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

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<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ANHANG<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009 A - 23<br />

A 11 Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete (Zonen 1 und 2)<br />

Gemäß §§ 46 und 48 SächsWG, sofern die entsprechende Rechtsverordnung eine Bebauung<br />

ausschließt.<br />

A 12 Einhaltung eines Abstandes zwischen Windkraftanlagenstandorten von i. d. R. 5 km<br />

Die Raumwirkung von Windkraftanlagen, die durch das Bewegungsmoment der Rotoren erheblich<br />

gesteigert wird, ist generell im Umkreis von 2 - 2,5 km vordergründig in der Landschaft<br />

sichtbar (mittlerer Wirkbereich) und erreicht erst bei einer Entfernung ab etwa 4 - 5 km den<br />

Zustand, dass die Windkraftanlagen keine Dominanzwirkung in der Landschaft mehr ausüben.<br />

Durch die Beachtung dieses Abstandswertes werden eine Überschneidung der mittleren<br />

Wirkbereiche und somit eine massive und großflächige Raumbelastung durch Windkraftanlagen<br />

sowie erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds, des Erholungswertes der<br />

Landschaft und der Gesundheit der betroffenen Wohnbevölkerung verhindert. Letztendlich<br />

liegt diesem Kriterium somit der Gedanke zugrunde, dass nur bei angemessenen Abständen<br />

die landschaftliche Schönheit erlebt werden kann.<br />

In diesem Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass weitere der Windenergienutzung entgegenstehende<br />

Belange, die nicht landschaftsrahmenplanerisch begründet sind, zutreffen können, beispielsweise<br />

Abstände zu Einrichtungen der technischen Infrastruktur, Rohstoffabbauflächen und Hindernisbegrenzungsbereiche<br />

für Flugplätze.<br />

2.1.8 Landschaftsrahmenplanerische Belange bei der Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten<br />

Solarenergienutzung<br />

Raumbedeutsame Photovoltaik-Freiflächenanlagen (i. d. R. etwa ab 1 MW installierte Leistung; das<br />

entspricht nach heutigem Stand der Technik einer Flächeninanspruchnahme von durchschnittlich 4 bis<br />

5 ha) stellen einen relativ neuen Raumanspruch dar und sind u. a. durch das „Gesetz zur Neuregelung<br />

des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich“ für die Betreiber rentabel geworden.<br />

Der nördliche Teil der Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> (Landkreis Meißen) verfügt größtenteils<br />

über mittlere Jahressummen der Globalstrahlung von 1040 bis über 1060 kWh/m² und ist diesbezüglich<br />

für den Betrieb von Photovoltaik-Freiflächenanlagen gut geeignet.<br />

Grundsätzlich bieten alle geeigneten Flächen vorzugsweise mit Südausrichtung (mit Einschränkungen<br />

aber auch von Ost- bis Westrichtung) ein Potenzial zur diesbezüglichen Energiegewinnung.<br />

Photovoltaik-Freiflächenanlagen sollen bevorzugt auf Flächen mit technischer Vorbelastung errichtet<br />

werden. Derartige Vorbelastungen können etwa bei brachliegenden, ehemals baulich genutzten Flächen,<br />

Konversionsflächen aus wirtschaftlicher oder militärischer Nutzung (z. B. Abraumhalden, ehemalige<br />

Tagebaubetriebe, Deponien, Truppenübungsplätze, Munitionsdepots), Flächen in räumlichem<br />

Zusammenhang mit größeren Gewerbebetrieben oder großen Windkraftanlagen im Außenbereich<br />

vorliegen.<br />

Raumrelevante Wirkungen gehen von Photovoltaik-Freiflächenanlagen sowohl bau-, anlage- als auch<br />

betriebsbedingt aus. Daraus können Beeinträchtigungen insbesondere der Schutzgüter Biologische<br />

Vielfalt/Arten und Biotope (Verbund- und Habitatfunktion), Boden (biotische Lebensraumfunktion),<br />

Klima (Mikroklima) und Landschaft (Landschaftsbild) resultieren.<br />

Im Einzelnen können folgende anlagenbedingte Wirkungen von Photovoltaik-Freiflächenanlagen ausgehen:<br />

o Bodenversiegelung (Fundamente, Betriebsgebäude, Zufahrtswege)<br />

o Überdeckung von Boden durch die Modulflächen (Beschattung, Veränderung des Bodenwasserhaushaltes,<br />

Erosion)<br />

o Lichtreflexe, Spiegelungen, Polarisation des reflektierten Lichtes<br />

o optische Störung, Silhouetteneffekt<br />

o Flächenentzug, Zerschneidung/Barrierewirkung durch Einzäunung.

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