Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
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ANHANG <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
A - 20 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Diese Standorte sind größtenteils in das vorhandene touristische Wegenetz integriert. Etwa<br />
ein Drittel der Fläche des sichtexponierten <strong>Elbtal</strong>bereiches ist Siedlungsfläche und etwa die<br />
Hälfte wird bereits durch Landschaftsschutzgebietsflächen belegt. 7<br />
Die jeweiligen Rechtsverordnungen, zu denen auch die aus DDR-Recht übergeleiteten Vorschriften<br />
gehören, beinhalten entsprechende Festlegungen zum Schutz des Landschaftsbildes<br />
bzw. zum Verbot der Errichtung wesensfremder Landschaftselemente. Für die rechtselbischen<br />
Hangbereiche und Villenviertel in Dresden und Radebeul wurden auf der Grundlage von<br />
§ 21 SächsDSchG Denkmalschutzgebietssatzungen aufgestellt. 8<br />
Die besondere Eigenart der Moritzburger, Langebrücker und Rossendorfer Kleinkuppenlandschaft<br />
zeigt sich in dem auf engem Raum vorhandenen Wechsel von meist gehölzbestandenen<br />
Vollformen (Kleinkuppen und Flachrücken mit teilweise durchragender Felsbasis aus Syenodiorit)<br />
mit flachen bis wannenartigen, überwiegend landwirtschaftlich genutzten Hohlformen<br />
(die Kuppenfrequenz beträgt mehr als 3 Kuppen/km²). Diese zahlreich vorhandenen bewaldeten<br />
Kleinkuppen, einzelne Feldgehölze und Gebüsche, Teiche mit Röhrichten, Hecken,<br />
Baumreihen und linienhafte Gehölze sowie der Wechsel zwischen Acker- und Wiesenflächen<br />
prägen und gliedern dieses abwechlungsreiche Landschaftsbild. Für Mitteleuropa ist diese<br />
Gefildelandschaft in ihrer Kleinräumigkeit einmalig und begründet damit ihre überregionale<br />
Bedeutsamkeit. Von zahlreichen, an Wanderwegen gelegenen Aussichtspunkten eröffnen sich<br />
weite Sichtbeziehungen in diese harmonische Kulturlandschaft, welche teilweise durch das<br />
am 24.08.1989 festgesetze Denkmalschutzgebiet „Kulturlandschaft Moritzburg“ explizit geschützt<br />
werden. Der Abwechslungsreichtum dieser Kulturlandschaftsbereiche wird bestimmt<br />
durch seine wertvollen kulturellen und naturnahen Objekte und Strukturen, die das Landschaftsbild<br />
in seiner Eigenart prägen. Die heutige Funktion als Erlebnis- und Erholungsraum<br />
ist auch hinsichtlich der „weichen“ Standortfaktoren außerordentlich wichtig. Diese Kulturlandschaftsbereiche<br />
besitzen darüber hinaus einen sehr hohen Identitätswert für die Bewohner.<br />
Mit der Wahrnehmung bzw. Überschaubarkeit einer Landschaft steigt ihre visuelle Verwundbarkeit.<br />
Raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen stellen dann eine erhebliche Beeinträchtigung<br />
dar, wenn diese dem vorhandenen Landschaftsbild grob unangemessen sind. Das<br />
ist regelmäßig dann der Fall, wenn die raumbedeutsame Planung oder Maßnahme bzw. einzelne<br />
raumbedeutsame Planungen oder Maßnahmen in ihrer Summenwirkung die Dominanz<br />
des/der jeweiligen Landschaftsbereiches unmittelbar durch Eingriff in diese(n) zerstört bzw.<br />
dadurch ablöst, indem sie selbst den umgebenden Landschaftsraum dominiert. Dabei ist zu<br />
beachten, dass diese Auswirkung auch bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen<br />
auftreten kann, die nicht unmittelbar innerhalb der ausgewiesenen landschaftsprägenden Höhenrücken,<br />
Kuppen und Hanglagen lokalisiert sind.<br />
A 7 Gebiete mit herausragender Sichtbeziehung von und zu einem sichtexponierten historischem<br />
Kulturdenkmal<br />
Die historisch gewachsene Siedlungsstruktur der Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ist in<br />
der Landschaft durch Dominanten wie Türme von Kirchen und Rathäusern, Burgen und<br />
Schlösser mit prägnanten Silhouetten und charakteristischen Baukubaturen erlebbar. Diese<br />
Dominanten sind untrennbare Bestandteile der Kulturlandschaft.<br />
Es wurde unter Beachtung der Sichtverschattung durch Höhenzüge, Bewaldung und Bebauung<br />
von einem wahrnehmbaren Wirkungsbereich von in der Regel etwa 5 km im Umkreis des<br />
Kulturdenkmals ausgegangen. Dargestellt ist der jeweilige Bereich um ein Kulturdenkmal, von<br />
wo das Kulturdenkmal sichtprägend wahrgenommen wird.<br />
Windkraftanlagen stellen im Landschaftsraum weithin sichtbare Elemente dar, deren Wahrnehmung<br />
durch die in Bewegung befindlichen Rotoren noch verstärkt wird. Stehen sie in markanten<br />
Sichtachsen vor oder hinter einem historischen Kulturdenkmal in weiträumig sichtexponierter<br />
Lage, so kann es dadurch optisch entwertet werden. Dies reicht von einer eingeschränkten<br />
Wahrnehmbarkeit durch Überschneidung oder Hinterschneidung bis hin zu einer<br />
Entwertung durch das Erzeugen völlig neuer Größenverhältnisse raumbeherrschender Elemente.<br />
7 Folgende festgesetzte Landschaftsschutzgebiete liegen mit einem erheblichen Flächenanteil im „Sichtexponierten <strong>Elbtal</strong>-<br />
bereich“: „Sächsische Schweiz“, „Windberg“, „Burgwartsberg“, „Großsedlitzer Elbhänge“, „Lockwitztal und Gebergrund“,<br />
„Elbhänge Dresden-Pirna und Schönfelder Hochland“, „Dresdner Heide“, „Zschonergrund“, „Dresdner Elbwiesen und -<br />
altarme“, „Friedewald und Moritzburger Teichgebiet“, „Lößnitz“, „<strong>Elbtal</strong> zwischen Dresden und Meißen mit linkselbischen<br />
Tälern und Spaargebirge“, „Nassau“, „<strong>Elbtal</strong> nördlich von Meißen“, „Riesaer <strong>Elbtal</strong> und Seußlitzer Elbhügelland“.<br />
8 Denkmalschutzgebietssatzungen "Elbhänge der Stadt Dresden", "Weißer Hirsch-Oberloschwitz" und "Blasewitz/Striesen-<br />
Nordost" der Landeshauptstadt Dresden, genehmigt am 28.11.1996 und Denkmalschutzgebietssatzung der Stadt Radebeul<br />
"Historische Weinberglandschaft Radebeul" in der Fassung vom 07.08.2000, genehmigt am 18.07.2001.