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Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

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ANHANG <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

A - 20 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Diese Standorte sind größtenteils in das vorhandene touristische Wegenetz integriert. Etwa<br />

ein Drittel der Fläche des sichtexponierten <strong>Elbtal</strong>bereiches ist Siedlungsfläche und etwa die<br />

Hälfte wird bereits durch Landschaftsschutzgebietsflächen belegt. 7<br />

Die jeweiligen Rechtsverordnungen, zu denen auch die aus DDR-Recht übergeleiteten Vorschriften<br />

gehören, beinhalten entsprechende Festlegungen zum Schutz des Landschaftsbildes<br />

bzw. zum Verbot der Errichtung wesensfremder Landschaftselemente. Für die rechtselbischen<br />

Hangbereiche und Villenviertel in Dresden und Radebeul wurden auf der Grundlage von<br />

§ 21 SächsDSchG Denkmalschutzgebietssatzungen aufgestellt. 8<br />

Die besondere Eigenart der Moritzburger, Langebrücker und Rossendorfer Kleinkuppenlandschaft<br />

zeigt sich in dem auf engem Raum vorhandenen Wechsel von meist gehölzbestandenen<br />

Vollformen (Kleinkuppen und Flachrücken mit teilweise durchragender Felsbasis aus Syenodiorit)<br />

mit flachen bis wannenartigen, überwiegend landwirtschaftlich genutzten Hohlformen<br />

(die Kuppenfrequenz beträgt mehr als 3 Kuppen/km²). Diese zahlreich vorhandenen bewaldeten<br />

Kleinkuppen, einzelne Feldgehölze und Gebüsche, Teiche mit Röhrichten, Hecken,<br />

Baumreihen und linienhafte Gehölze sowie der Wechsel zwischen Acker- und Wiesenflächen<br />

prägen und gliedern dieses abwechlungsreiche Landschaftsbild. Für Mitteleuropa ist diese<br />

Gefildelandschaft in ihrer Kleinräumigkeit einmalig und begründet damit ihre überregionale<br />

Bedeutsamkeit. Von zahlreichen, an Wanderwegen gelegenen Aussichtspunkten eröffnen sich<br />

weite Sichtbeziehungen in diese harmonische Kulturlandschaft, welche teilweise durch das<br />

am 24.08.1989 festgesetze Denkmalschutzgebiet „Kulturlandschaft Moritzburg“ explizit geschützt<br />

werden. Der Abwechslungsreichtum dieser Kulturlandschaftsbereiche wird bestimmt<br />

durch seine wertvollen kulturellen und naturnahen Objekte und Strukturen, die das Landschaftsbild<br />

in seiner Eigenart prägen. Die heutige Funktion als Erlebnis- und Erholungsraum<br />

ist auch hinsichtlich der „weichen“ Standortfaktoren außerordentlich wichtig. Diese Kulturlandschaftsbereiche<br />

besitzen darüber hinaus einen sehr hohen Identitätswert für die Bewohner.<br />

Mit der Wahrnehmung bzw. Überschaubarkeit einer Landschaft steigt ihre visuelle Verwundbarkeit.<br />

Raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen stellen dann eine erhebliche Beeinträchtigung<br />

dar, wenn diese dem vorhandenen Landschaftsbild grob unangemessen sind. Das<br />

ist regelmäßig dann der Fall, wenn die raumbedeutsame Planung oder Maßnahme bzw. einzelne<br />

raumbedeutsame Planungen oder Maßnahmen in ihrer Summenwirkung die Dominanz<br />

des/der jeweiligen Landschaftsbereiches unmittelbar durch Eingriff in diese(n) zerstört bzw.<br />

dadurch ablöst, indem sie selbst den umgebenden Landschaftsraum dominiert. Dabei ist zu<br />

beachten, dass diese Auswirkung auch bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen<br />

auftreten kann, die nicht unmittelbar innerhalb der ausgewiesenen landschaftsprägenden Höhenrücken,<br />

Kuppen und Hanglagen lokalisiert sind.<br />

A 7 Gebiete mit herausragender Sichtbeziehung von und zu einem sichtexponierten historischem<br />

Kulturdenkmal<br />

Die historisch gewachsene Siedlungsstruktur der Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ist in<br />

der Landschaft durch Dominanten wie Türme von Kirchen und Rathäusern, Burgen und<br />

Schlösser mit prägnanten Silhouetten und charakteristischen Baukubaturen erlebbar. Diese<br />

Dominanten sind untrennbare Bestandteile der Kulturlandschaft.<br />

Es wurde unter Beachtung der Sichtverschattung durch Höhenzüge, Bewaldung und Bebauung<br />

von einem wahrnehmbaren Wirkungsbereich von in der Regel etwa 5 km im Umkreis des<br />

Kulturdenkmals ausgegangen. Dargestellt ist der jeweilige Bereich um ein Kulturdenkmal, von<br />

wo das Kulturdenkmal sichtprägend wahrgenommen wird.<br />

Windkraftanlagen stellen im Landschaftsraum weithin sichtbare Elemente dar, deren Wahrnehmung<br />

durch die in Bewegung befindlichen Rotoren noch verstärkt wird. Stehen sie in markanten<br />

Sichtachsen vor oder hinter einem historischen Kulturdenkmal in weiträumig sichtexponierter<br />

Lage, so kann es dadurch optisch entwertet werden. Dies reicht von einer eingeschränkten<br />

Wahrnehmbarkeit durch Überschneidung oder Hinterschneidung bis hin zu einer<br />

Entwertung durch das Erzeugen völlig neuer Größenverhältnisse raumbeherrschender Elemente.<br />

7 Folgende festgesetzte Landschaftsschutzgebiete liegen mit einem erheblichen Flächenanteil im „Sichtexponierten <strong>Elbtal</strong>-<br />

bereich“: „Sächsische Schweiz“, „Windberg“, „Burgwartsberg“, „Großsedlitzer Elbhänge“, „Lockwitztal und Gebergrund“,<br />

„Elbhänge Dresden-Pirna und Schönfelder Hochland“, „Dresdner Heide“, „Zschonergrund“, „Dresdner Elbwiesen und -<br />

altarme“, „Friedewald und Moritzburger Teichgebiet“, „Lößnitz“, „<strong>Elbtal</strong> zwischen Dresden und Meißen mit linkselbischen<br />

Tälern und Spaargebirge“, „Nassau“, „<strong>Elbtal</strong> nördlich von Meißen“, „Riesaer <strong>Elbtal</strong> und Seußlitzer Elbhügelland“.<br />

8 Denkmalschutzgebietssatzungen "Elbhänge der Stadt Dresden", "Weißer Hirsch-Oberloschwitz" und "Blasewitz/Striesen-<br />

Nordost" der Landeshauptstadt Dresden, genehmigt am 28.11.1996 und Denkmalschutzgebietssatzung der Stadt Radebeul<br />

"Historische Weinberglandschaft Radebeul" in der Fassung vom 07.08.2000, genehmigt am 18.07.2001.

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