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Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

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<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ANHANG<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009 A - 19<br />

Insbesondere sind in diesem Zusammenhang Beeinträchtigungen des Brut-, Zug-, Nahrungs-,<br />

Rast- und Meideverhaltens der im Anhang 2.1 - 4 des Fachbeitrages LRP genannten störungsempfindlichen<br />

Arten zu nennen, die von in Betrieb befindlichen Windkraftanlagen ausgehen.<br />

Die Meidung der Windkraftanlagenstandorte durch diese Arten ist einerseits durch die<br />

Bauhöhe (nach derzeitigem Stand der Technik 120 m und mehr Gesamthöhe) und andererseits<br />

durch die sich drehenden Rotoren bedingt; diese lösen bei den genannten Arten ein<br />

Fluchtverhalten aus; teilweise sind auch Kollisionen nachgewiesen worden. Des Weiteren besteht<br />

durch errichtete Windkraftanlagen in traditionellen Zugkorridoren eine Gefährdung<br />

nachtziehender Arten, wie Limicolen und Tauchern.<br />

Im direkten Einflussbereich von Windkraftanlagenstandorten werden die Nahrungsflächen<br />

vollständig aufgegeben (Totalverlust). Erst in einem Abstand, der etwa der 9-fachen Kipphöhe<br />

der Windkraftanlagen entspricht, konnte beobachtet werden, dass sich die Arten relativ ungestört<br />

verhalten.<br />

Neben der Verkleinerung und Fragmentierung von Nahrungshabitaten kann durch Windkraftanlagenstandorte<br />

eine Versperrung von Flugwegen und Einflugschneisen in die noch ungestörten<br />

Nahrungs-, Ruhe- und Übernachtungsgebiete der Arten verursacht werden (Barrierewirkung).<br />

So sind Abweichungen von der ursprünglichen Flugrichtung sowie Steig- und Taumelflüge<br />

beobachtet worden. Der dafür notwendige steigende Energiebedarf ist besonders kritisch<br />

bei ziehenden Arten (z. B. Gänse, Großer Abendsegler) zu bewerten, die noch weite<br />

Strecken bis zu ihren Winter- bzw. Sommerquartieren zu bewältigen haben. Diese Barrierewirkung<br />

verstärkt sich erheblich, je näher die einzelnen Windkraftstandorte benachbart sind.<br />

A 4 Gewässer und ihre natürlichen Auen- und Uferbereiche und Überschwemmungsgebiete<br />

(rechtskräftig)<br />

Gewässer und ihre natürlichen Auen- und Uferbereiche sind Träger wichtiger ökologischer<br />

Funktionen (z. B. Wasserrückhaltung, Klimaausgleich) und stellen die artenreichsten Lebensräume<br />

dar. Das hohe Artenpotenzial resultiert aus vielfältigen Wechselbeziehungen zwischen<br />

aquatischen, amphibischen und terrestrischen Lebensgemeinschaften und der Funktion der<br />

Fließgewässer und Auen als Wander- und Ausbreitungskorridor. Sie besitzen zudem eine hohe<br />

landschaftsästhetische Bedeutung und sind damit prädestiniert für die Erholungsnutzung.<br />

Der Betrieb von Windkraftanlagen in diesen Bereichen ist daher aus ökologischen Gründen<br />

und unter dem Aspekt der Erholungsvorsorge regelmäßig nicht zu vertreten.<br />

Gemäß § 100 Abs. 2 Nr. 3 SächsWG ist die Errichtung oder wesentliche Änderung baulicher<br />

Anlagen in einem Überschwemmungsgebiet untersagt.<br />

A 5 Naturdenkmale und besonders geschützte Biotope<br />

einschließlich der Beachtung einer Pufferzone in Abhängigkeit von den jeweiligen Belangen<br />

des Biotop- und Artenschutzes und des Landschaftsbildes (Einzelfallprüfung)<br />

gemäß § 21 Abs. 5 sowie § 26 Abs. 2 SächsNatSchG.<br />

A 6 Landschaftsprägende Höhenrücken, Kuppen und Hanglagen, Moritzburger, Langebrücker<br />

und Rossendorfer Kleinkuppenlandschaft und der sichtexponierte <strong>Elbtal</strong>bereich<br />

Die landschaftsprägenden Höhenrücken, Kuppen und Hanglagen selbst sowie ihre Stellung<br />

zueinander geben der jeweiligen Landschaft ihre Eigenart und Schönheit, wie die Felsreviere<br />

der Sächsischen Schweiz und die Kleinkuppenlandschaften um Moritzburg, Langebrück und<br />

Rossendorf. Alle sind sie augenscheinliche Zeugen der naturräumlichen Genese der Landschaft,<br />

wie die Vulkanitkuppen von Geising- und Luchberg. Sie werden charakterisiert durch<br />

ihre gegenüber der natürlichen Umgebung herausragende Stellung in der Landschaft, durch<br />

ihre über mehrere Kilometer weithin einsehbare, das umgebende Landschaftsbild prägende<br />

Erhebung sowie durch die von der Erhebung selbst bestehenden weiten Sichtbeziehungen in<br />

die Landschaft.<br />

Der sichtexponierte <strong>Elbtal</strong>bereich stellt einen für die Region charakteristischen Landschaftsausschnitt<br />

dar, der in seiner Eigenart und Schönheit prägend für diesen Kulturlandschaftsbereich<br />

ist. Die Ausweisung basiert auf einer Analyse der zahlreich vorhandenen und sich vielfach<br />

überlagernden wertvollen Sichtbeziehungen im <strong>Elbtal</strong>bereich.<br />

Die äußeren Grenzen werden durch die von den diesbezüglich relevanten Standorten einsehbaren<br />

höchsten Erhebungen beidseitig des <strong>Elbtal</strong>es gebildet, wobei eine erlebbare Sichtlänge<br />

von maximal 10 km zugrunde gelegt worden ist. 6<br />

6 Die hier zugrunde gelegte erlebbare Sichtlänge entspricht der in der diesbezüglichen Literatur dargestellten Fernzone inner-<br />

halb eines ästhetisch-visuellen Wirkraumes (z. B. NOHL, W. (1993): „Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch mast-<br />

artige Eingriffe“. I. A. des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft Nordrhein-Westfalen).

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