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Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

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ANHANG <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

A - 18 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Aus landschaftsrahmenplanerischer Sicht stehen folgende Gebiete einer Windenergienutzung regelmäßig<br />

entgegen und sollten durch die <strong>Regionalplan</strong>ung als Ausschlussbereiche in die diesbezügliche<br />

Planungskonzeption aufgenommen werden:<br />

A 1 Vorranggebiete Natur und Landschaft<br />

einschließlich der Beachtung einer Pufferzone in Abhängigkeit vom konkreten Schutz- und<br />

Entwicklungsziel und der Biotop- und Artenschutzbelange des jeweiligen Vorranggebietes Natur<br />

und Landschaft (Einzelfallprüfung).<br />

Vorranggebiete für Natur und Landschaft dienen dem Erhalt wertvoller Bereiche des Arten-<br />

und Biotopschutzes, die zugleich vielfach wesentliche Naturhaushaltsfunktionen (klimatische,<br />

bodenökologische Funktionen, Retentionsfunktionen) erfüllen und die Vielfalt, Eigenart und<br />

Schönheit der Landschaft in besonderem Maß repräsentieren. In den Vorranggebieten werden<br />

eine Verbesserung der Arten- und Biotopausstattung von Gebieten mit hohem Biotopentwicklungspotenzial<br />

sowie eine Verbesserung des Naturhaushalts und der landschaftlichen Erlebniswirksamkeit<br />

angestrebt.<br />

Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen innerhalb der Vorranggebiete Natur und Landschaft<br />

sind insbesondere hinsichtlich der natürlichen Eigenart und Seltenheit der Landschaft<br />

grob unangemessen.<br />

A 2 Nationalparkregion Sächsische Schweiz und die Landschaftsschutzgebiete, deren<br />

Rechtsverordnung explizit ein Verbot für Windkraftanlagen bzw. bauliche Anlagen über 10 m<br />

bzw. 25 m ausspricht (LSG „Sächsische Schweiz“, LSG „Strauch-Ponickauer Höhenrücken“,<br />

LSG „Wilschdorf-Rähnitzer Sandhügelland, LSG „Bühlauer Wiesen“)<br />

A 3 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und europäische Vogelschutzgebiete<br />

(FFH- und SPA-Gebiete)<br />

Regional bedeutsame avifaunistische Bereiche sowie Zug-, Rast-, Brut- und Nahrungshabitate<br />

von störungsempfindlichen Tierarten<br />

Gemäß § 2 Abs. 3 SächsLPlG umfasst die Umweltprüfung auch die Prüfung der Verträglichkeit<br />

mit den Erhaltungszielen eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines<br />

Europäischen Vogelschutzgebietes (Natura 2000 - Gebiete). Der Umweltbericht enthält insoweit<br />

auch eine zusammenfassende Darstellung der Auswirkungen des Plans auf die Gebiete<br />

und Arten, die gemäß FFH- und SPA-Richtlinien geschützt sind. Mit der Aufnahme dieser Gebiete<br />

als Ausschlussbereich werden mögliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele durch<br />

den Bau von Windkraftanlagen in den Gebieten vorsorgend ausgeschlossen.<br />

Die Regional bedeutsame avifaunistische Bereiche sowie Rast-, Brut- und Nahrungshabitate<br />

störungsempfindlicher Tierarten resultieren aus langjährigen Beobachtungen durch Mitarbeiter<br />

des Naturschutzes sowie aus diesbezüglichen avifaunistischen Gutachten und berücksichtigen<br />

die SPA-Gebiete 4 sowie relevanten Aussagen in der neuesten Fachliteratur 5 .<br />

Die Gebiete sind in Abstimmung mit den Naturschutzfachbehörden sowie mit den unteren Naturschutzbehörden<br />

bestimmt und abgegrenzt worden. Diesbezügliche detaillierte Arbeitsunterlagen<br />

liegen aufgrund der hohen Schutzbedürftigkeit der Arten nur in der höheren Naturschutzbehörde<br />

vor.<br />

4 Richtlinie 79/409/EWG des Rates v. 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Special Protected Area,<br />

SPA-Gebiete) i. d. F. der SPA-Grundschutzverordnungen v. 19.10.2006, 30.11.2006 u. 05.12.2006 nach<br />

§ 22a Abs. 6 Sächs NatschutzG<br />

5 insbesondere sind hier zu nennen:<br />

- Seiche, K., Endl, P., Lein, M.: Fledermäuse und Windenergieanlagen in Sachsen, 2007<br />

- Brinkmann, R. Untersuchungen zu möglichen betriebsbedingten Auswirkungen von Windkraftanlagen auf<br />

Fledermäuse im Regierungsbezirk Freiburg, Jan. 2006<br />

- Hötker, H.: Auswirkungen des „Repowering“ von Windkraftanlagen auf Vögel und Fledermäuse, Okt. 2006<br />

- Hötker, H., Thomsen, K.-M., Köster, H.: „Auswirkungen regenerativer Energiegewinnung auf die biologische<br />

Vielfalt am Beispiel der Vögel und Fledermäuse“, Michael-Otto-Institut im NABU (Endbericht, Dezember 2004)<br />

- Endl, P.: „Untersuchungen zum Verhalten von Fledermäusen und Vögeln an ausgewählten Windkraftanlagen<br />

(Landkreise Meißen, Weißeritzkreis, Sächsische Schweiz)“, i. Auftrag des StUFA Radebeul, Nov. 2004<br />

- Ermittlung von erheblichen Beeinträchtigungen im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung, April 2004,<br />

FuE-Vorhaben i. A. des Bundesamtes für Naturschutz<br />

- Tagungsband „Windenergie und Vögel - Ausmaß und Bewältigung eines Konflikts“, TU Berlin (2002);<br />

- Bremer Beitr. Naturkde. Naturschutz 4 (1999) - Themenheft „Vögel und Windkraft“;<br />

- Steffens, R., Saemann, D. & Größler, K. (1998): „Die Vogelwelt Sachsens“, Jena;<br />

- Steffens. R, Kretzschmar, R. & Rau, S. (1998): „Atlas der Brutvögel Sachsens“, Dresden;<br />

- Kneis, P., Lux, H., Schneider, D. (2003): „Die Brutvögel der nordsächsischen <strong>Elbtal</strong>region um Riesa“,<br />

Mitteilungen des Vereins Sächsischer Ornithologen, Bd. 9, Sonderheft 2

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