Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
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<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ANHANG<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009 A - 17<br />
2.1.7 Landschaftsrahmenplanerische Belange bei der Ausweisung von Vorrang-/Eignungsgebieten<br />
Windenergienutzung<br />
Die Bundesregierung hat zum Auftakt der Welt-Klimakonferenz im Dezember 2007 ein „Integriertes<br />
Energie- und Klimaprogramm“ beschlossen. Klimaschutzziel ist es, bis 2020 die Treibhausgasemissionen<br />
um 40 % gegenüber dem Basisjahr 1990 zu senken. Dieses Ziel soll durch Maßnahmen zur<br />
Erhöhung der Energieeffizienz, des Einsatzes von Biokraftstoffen, durch Maßnahmen im Bereich Verkehr<br />
und Erneuerbaren Energien bei Strom und Wärme erreicht werden.<br />
Im Jahr 2006 betrug bundesweit der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch etwa<br />
9,3 % [50 339 GWh]; davon wiederum wurden rund 61 % [30 600 GWh] durch die Windenergienutzung<br />
bereitgestellt. Gemäß dem „Integrierten Energie- und Klimaprogramm“ soll der Anteil der erneuerbaren<br />
Energien am Bruttostromverbrauch im Jahr 2010 mindestens 12,5 % betragen. Als mittelfristiges<br />
Ziel hat die Bundesregierung vorgesehen, den Anteil erneuerbarer Energien an der Strombereitstellung<br />
bis 2020 auf mindestens 20 % und am Primärenergieverbrauch auf mindestens 10 % zu steigern.<br />
Langfristig, d. h. bis Mitte dieses Jahrhunderts, soll rund die Hälfte der Energieversorgung mit<br />
erneuerbaren Energien bestritten werden.<br />
Bezüglich der Windenergienutzung standen Ende 2007 in Deutschland 19 460 Windkraftanlagen mit<br />
einer installierten Leistung von 22 247 MW zur Stromerzeugung bereit; diese haben im Jahr 2007<br />
etwa 39 500 GWh erzeugt. Da nach Einschätzung der Bundesregierung der Platz für den Ausbau der<br />
Windenergie an Land knapp wird, hat man begonnen, die großen Potenziale auf See zu erschließen.<br />
Die Bundesregierung hält es für realistisch, dass durch diese Windparks auf See bis zum Jahr<br />
2025/2030 eine Leistung von 20 000 bis 25 000 MW erbracht werden kann. Damit könnten allein die<br />
Windparks auf See 15 % des heutigen deutschen Strombedarfs [dieser betrug 2006 rund 540 000<br />
GWh] decken.<br />
Im Juni 2001 beschloss die Staatsregierung mit dem Klimaschutzprogramm für Sachsen, 5 % des<br />
Endenergieverbrauchs in Sachsen bis zum Zeitraum 2005 bis 2010 aus erneuerbaren Energien zu<br />
decken. Diesem Programm gemäß werden die größten Wachstumschancen in der Nutzung von Biomasse<br />
einschließlich Biogas (67 %) gesehen; bezüglich der Windenergienutzung wurde sachsenweit<br />
ein Anteil von 25 % (das entspricht ca. 1 150 GWh/a) eingeschätzt. Diese Zielstellung bezüglich<br />
Windenergienutzung ist bereits mit Stand 2006 sachsenweit mit 1 261 GWh erreicht worden.<br />
Am 17.06.2008 beschloss das Kabinett den „Aktionsplan Klima und Energie des Freistaates Sachsen“.<br />
Dieser Aktionsplan greift die anspruchsvollen Anforderungen der jüngsten internationalen und<br />
nationalen Klimaschutzziele auf, baut auf den im Klimaschutzprogramm und im Energieprogramm<br />
enthaltenen Maßnahmen auf und entwickelt diese weiter. Der Aktionsplan konzentriert sich auf kurz-<br />
und mittelfristig umsetzbare Maßnahmen zum Klimaschutz und für eine nachhaltige Energiewirtschaft<br />
sowie auf Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel. Eine interministerielle Arbeitsgruppe<br />
„Klima und Energie“ soll u. a. neue qualitative Ziele für die Klima- und Energiepolitik erarbeiten. Diese<br />
Zielstellungen sollen in die Fortschreibung des Klimaschutzprogramms aus dem Jahr 2001 eingehen<br />
und Grundlage für die beabsichtigte Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes sein.<br />
Die konzentrierte Errichtung von Windkraftanlagen auf hinsichtlich ihrer Eignung geprüften Standorten<br />
entspricht dem raumordnerischen Grundsatz der sparsamen und schonenden Inanspruchnahme der<br />
Naturgüter. Windkraftanlagen verändern das Landschaftsbild und die landschaftsökologischen Bedingungen,<br />
sie erfordern Sicherheitsabstände zu umgebenden Nutzungen, insbesondere der Wohnbebauung,<br />
und benötigen Zuleitungen und Zuwegungen. Eine natur- und umweltverträgliche Einbindung<br />
der Anlagen ist daher bei der Standortwahl anzustreben.<br />
Bei der Ausweisung der Vorrang-/Eignungsgebiete Windenergienutzung mittels eines schlüssigen<br />
Planungskonzeptes hat der Regionale Planungsverband als zuständiger Planungsträger ein breites<br />
Planungsermessen. Es ist somit seine Angelegenheit, Kriterien begründet zu entwickeln und anzuwenden,<br />
nach denen er eine Gebietsauswahl vornimmt (Kriterienfindungsrecht). Er darf dabei die<br />
Auswahl von Vorrang-/Eignungsgebieten an global und pauschalierend festgelegten Kriterien für die<br />
Ungeeignetheit der durch Ausschlusswirkung erfassten Bereiche ausrichten (Typisierungsbefugnis)<br />
und ist auch nicht gehalten, sämtliche ”windhöffige” Flächen als Vorranggebiete Windenergienutzung<br />
festzulegen 3 .<br />
3 vgl. hierzu auch: OVG Münster, Urteil v. 30.11.2001 (7 A 4857/00), bestätigt durch BVerwG, Urteil v. 17.12.2002 (4 C 15.01)