14.11.2012 Aufrufe

Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ANHANG<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009 A - 15<br />

2.1.4 Landwirtschaft<br />

Folgende Methodik führte zur Aufstellung eines Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebietsanspruches Landwirtschaft:<br />

1. Aufnahme aller landwirtschaftlich genutzten Böden, die eine Bodenwertzahl ab 35 aufweisen;<br />

diese Böden verfügen neben dem relativ hohen Ertragspotenzial auch über ein sehr hohes<br />

Wasserspeichervermögen (nutzbare Feldkapazität ab 200 mm)<br />

2. Reduzierung der unter 1. herausgearbeiteten Böden um alle natürlichen Auenbereiche (unter<br />

Beachtung der Belange ökologisches Verbundsystem, Hochwasserschutz, Schwermetallgehalt<br />

der Auenböden)<br />

3. Reduzierung der unter 2. herausgearbeiteten Böden um die Flächen, die höher als 500 m<br />

ü. NN liegen, eine Jahresdurchschnittstemperatur von weniger als 7°C und eine durchschnittliche<br />

Jahresniederschlagsmenge ab 800 mm aufweisen (keine Klimagunst)<br />

4. Reduzierung der unter 3. herausgearbeiteten Böden um die Flächen, die eine sehr hohe bis<br />

hohe Wassererosionsgefährdung aufgrund der Hangneigung über 18 % besitzen (Bodenschutz)<br />

5. Reduzierung der unter 4. herausgearbeiteten Böden um Einzelflächen unter 5 ha (keine Darstellungsmöglichkeit<br />

auf regionaler Ebene)<br />

Von den nach Schritt 5 herausgearbeiteten Flächen wurden diejenigen, die eine Bodenwertzahl ab 70<br />

besitzen, in den Vorranggebietsanspruch Landwirtschaft und die übrigen, also diejenigen Flächen mit<br />

einer Bodenwertzahl ab 35 bis kleiner 70, in den Vorbehaltsgebietsanspruch Landwirtschaft übernommen.<br />

Ausweisungsgrundlage für den Vorranganspruch Weinbau ist eine 2003 selbst durchgeführte Erfassung<br />

aller Weinbauflächen anhand der Bilder zur Hochwasserbefliegung im August und September<br />

2002. Generell sollen alle vorhandenen Weinbauflächen als Anspruchsfläche für Vorranggebiete<br />

Weinbau gelten.<br />

In den letzten Jahren ist in zunehmendem Maße die Nachfrage nach Aufrebungsflächen gestiegen.<br />

Um einen diesbezüglichen planungsrechtlichen Vorlauf zu schaffen, wurde im Jahr 2004 von der<br />

Sächsischen Landsiedlung GmbH im Auftrag des Landratsamtes Meißen ein Steillagenkonzept erarbeitet.<br />

Im Rahmen dieses Projektes, bei dem Ortsbegehungen zwischen Diesbar-Seußlitz und Pirna<br />

auf den rd. 50 Bergen mit Steillagen durchgeführt wurden, sind etwa 70 ha potenzielle Rebflächen auf<br />

und im Umfeld von Steillagen (Hangneigung > 30 %) kartiert worden. Sie wurden in erster Linie nach<br />

weinbaulichen Aspekten und hierbei schwerpunktmäßig nach der anliegenden Hangneigung, Exposition<br />

sowie der klimatischen Gunst bewertet. Dabei beruht die Klimagunst auf der Summe der direkten<br />

Einstrahlung während der Reifephase der Trauben (September bis Oktober). Damit bildeten objektive<br />

naturwissenschaftliche Daten wesentlicher natürlicher Standortfaktoren die Grundlage zur Bewertung<br />

von bestehenden und potenziellen Rebflächen.<br />

Diejenigen potenziellen Aufrebungsflächen aus dem „Steillagenkonzept“, bei denen nach einer ersten<br />

Prüfung hinsichtlich ihrer naturschutzfachlichen Wertigkeit keine diesbezüglichen Bedenken bestehen,<br />

sollen ebenfalls als Vorranggebiete Weinbau ausgewiesen.<br />

Die im Plansatz Z 9.1 LEP enthaltene Option, dass auch Vorbehaltsgebiete Weinbau ausgewiesen<br />

werden können, wird aufgrund des gleichzeitig bestehenden hohen kulturlandschaftlichen sowie landschaftsästhetischen<br />

Wertes der Weinbaulandschaft nicht wahrgenommen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!