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Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

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ANHANG <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

A - 14 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

2.1.2 Waldschutz<br />

Folgende Kriterien führten i. d. R. zur Darstellung eines Vorranggebietsanspruches Waldschutz:<br />

o Bodenschutzwald und Wald mit besonderer Boden- bzw. Anlagenschutzfunktion aus der<br />

Waldfunktionenkartierung des Staatsbetriebes Sachsenforst<br />

o Waldbestände im Gebiet „Restwälder in waldarmen Gebieten“ aus der Waldfunktionenkartierung<br />

des Staatsbetriebes Sachsenforst<br />

o Waldbestände im Vorranganspruch Wasserressource (s. FB LRP Abb. 3.3 - 4)<br />

o Waldbestände auf „Böden mit besonders gefährdetem Wasserspeichervermögen durch hohe<br />

Wassererosion“ (s. FB LRP Karte 2.2 - 12)<br />

o Waldbestände in „Gebieten mit sehr hohem landschaftsästhetischen Wert“<br />

(s. FB LRP Karte 2.5 - 15)<br />

Folgende Kriterien führten i. d. R. zur Darstellung eines Vorbehaltsgebietsanspruches Waldschutz:<br />

o Waldbestände in „Gebieten zur Erhaltung und Verbesserung des Wasserrückhalts“<br />

o Waldbestände mit besonderer Lärm- und Immissionsschutzfunktion<br />

o Waldbestände in „Gebieten mit hohem landschaftsästhetischen Wert“<br />

(s. FB LRP Karte 2.2 - 15)<br />

o Waldbestände in Vorbehaltsanspruch Wasserressource<br />

(s. FB LRP Abb. 3.3 - 4)<br />

o Waldbestände in wind- und wassererosionsgefährdeten Gebieten<br />

(s. FB LRP Karte 2.2 - 11)<br />

o alle Waldbestände mit besonderer Erholungsfunktion aus der Waldfunktionenkartierung des<br />

Staatsbetriebes Sachsenforst<br />

2.1.3 Waldmehrung<br />

Folgende Kriterien führten i. d. R. zur Darstellung eines Vorranggebietsanspruches Waldmehrung:<br />

o Flächen aus der Waldmehrungsplanung des Staatsbetriebes Sachsenforst ab einer Flächengröße<br />

von 5 ha<br />

o darüber hinaus gehende VRG Erstaufforstung aus dem <strong>Regionalplan</strong> 2001<br />

o Erstaufforstungsmaßnahmen aus dem Regionalen Flächenausgleichspool 2 ab einer Flächengröße<br />

von 5 ha<br />

o darüber hinaus dargestellte Waldmehrungsflächen aus Flächennutzungsplänen und kommunalen<br />

Biotopverbundplanungen Flächenpool ab einer Flächengröße von 5 ha<br />

Die o. g. Flächen wurden nicht in den Vorranggebietsanspruch Waldmehrung übernommen, wenn sie:<br />

- potenzielle, naturschutzfachlich abgestimmte Aufrebungsflächen betreffen<br />

- aus Gründen des Arten- und Biotopschutzes offen zu halten sind<br />

- sich auf extensiv genutzten, nicht stark hängigen Grünlandflächen befinden<br />

- sich innerhalb von siedlungsrelevanten Kaltluftbahnen befinden, wenn die<br />

Konfiguration der Waldmehrungsgebiete quer zur Hangneigung besteht<br />

- die Hochwassergefährdung für eine Ortslage durch Lage innerhalb des Abflussberei-<br />

ches eines Überschwemmungsgebietes erhöhen.<br />

2 Im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft hat die Sächsische Landsiedlung<br />

GmbH 2005 einen regionalen Flächenpool für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zukünftiger Eingriffe in<br />

Natur und Landschaft für die Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> (außer für das Gebiet der Landeshauptstadt<br />

Dresden) erstellt; die konkreten Maßnahmen liegen den unteren Naturschutzbehörden vor.

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