Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
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ANHANG <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
A - 10 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
1.2.8 Westlausitzer Hügel- und Bergland<br />
Das Westlausitzer Hügel- und Bergland soll sich unter Beibehaltung seines vielfältig ausgestatteten<br />
sowie abwechslungsreich gestalteten Wald-Offenland-Charakters mit dem Wechsel zwischen Hügelrücken-<br />
und Plattenstrukturen entwickeln.<br />
Dazu sollen:<br />
� die landschaftsprägenden Kleinkuppenbereiche im Moritzburger und Rossendorfer Raum sowie<br />
der Liebethaler Grund nachhaltig erhalten und vor Beeinträchtigungen geschützt werden;<br />
� die Fließgewässer und ihre Auenbereiche, insbesondere Große Röder, Prießnitz, Promnitz,<br />
Wesenitz und Polenz, durch Renaturierungs- und Pflegemaßnahmen wieder zu wertvollen<br />
Lebensräumen für Flora und Fauna entwickelt und ihrer Funktion im ökologischen Verbundsystem<br />
gerecht werden;<br />
� das Friedewald-Moritzburger Wald- und Teichgebiet, die Kleinkuppenlandschaften, die Junge<br />
Heide, der Heller, die Dresdner Heide und der Karswald als Teile eines zusammenhängenden<br />
ökologischen Verbundes von überregionaler Bedeutung geschützt und entwickelt werden;<br />
� Bodenschäden und -abtrag auf den landwirtschaftlichen Flächen minimiert werden;<br />
� das hohe Erholungspotenzial der Dresdner Heide und des Friedewald-Moritzburger Wald- und<br />
Teichgebietes weiterhin für die Naherholung der Bevölkerung des Verdichtungsraumes genutzt<br />
werden;<br />
� die zahlreich vorhandenen Schlösser und Gärten, wie Schloss Moritzburg, Burg Stolpen, Dittersbacher<br />
und Schönfelder Schloss mit Parkanlagen, erhalten und gepflegt werden;<br />
� die traditionellen, landschaftsprägenden Nutzungen, wie die Teichwirtschaft um Moritzburg,<br />
zur Bewahrung des Landschaftscharakters dieses Naturraumes erhalten bleiben.<br />
1.2.9 Oberlausitzer Bergland<br />
Die Kulturlandschaft des Oberlausitzer Berglandes soll weiterhin durch die noch vorhandenen großen<br />
und geschlossenen Waldgebiete des Hohwaldes und Sebnitzer Waldes sowie durch die typischen<br />
Siedlungselemente und -formen (Umgebindehäuser, Waldhufendörfer) geprägt sein.<br />
Dazu sollen:<br />
� die durch geringe Ertragsfähigkeit und hohe Erosionsdisposition charakterisierten Böden langfristig<br />
einer standortgerechten Aufforstung oder umweltgerechten Grünlandnutzung zugeführt<br />
werden; der Schutz der zahlreichen Quellbereiche soll gewährleistet werden;<br />
� durch den Ausbau der touristischen Infrastruktur eine diesbezügliche Entlastung des Nationalparkes<br />
Sächsische Schweiz erreicht werden.<br />
1.2.10 Sächsische Schweiz<br />
Die hohe landschaftliche und ökologische Formenvielfalt der Sächsischen Schweiz mit den Wald-Fels-<br />
Gebieten, insbesondere innerhalb des Nationalparkes „Sächsische Schweiz", soll erhalten und gepflegt<br />
werden. Das gegenwärtige Verhältnis Wald-Offenland soll beibehalten werden.<br />
Dazu sollen:<br />
� die natürliche und historisch bedingte Eigenart, Vielfalt und Schönheit des Elbsandsteingebirges<br />
einschließlich seiner Übergangslagen bewahrt werden und die ökologische Funktionsfähigkeit<br />
der Kulturlandschaft sowie Schutz und Pflege der natürlichen Lebensräume durch umweltgerechte<br />
Landnutzung, einschließlich Renaturierung, erhalten und wiederhergestellt werden;