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Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

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<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ANHANG<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009 A - 9<br />

1.2.6 Mulde-Lößhügelland<br />

Das durch die überkommene bäuerliche Nutzung geprägte Mulde-Lößhügelland soll in seinem Charakter<br />

erhalten bleiben. Es soll zu einer durch punktuell und linear angeordnete Flurgehölze und kleinere<br />

Waldinseln gegliederten agrarischen Kulturlandschaft entwickelt werden, in der die Landwirtschaft<br />

traditionsbewusst auch im Sinne der Landschaftspflege betrieben wird.<br />

Dazu sollen:<br />

� die Lößböden des Hügellandes so bewirtschaftet werden, dass einer Bodenerosion entgegengewirkt<br />

wird;<br />

� die Talbereiche, die Auen und kleineren Bachläufe mit ihren Quellbereichen, wie Wilde Sau,<br />

Ketzerbach und Kleine Triebisch, so renaturiert und durch Pflegemaßnahmen langfristig gesichert<br />

werden, dass sie ihren Funktionen im ökologischen Verbund als wertvoller Lebensraum<br />

für Flora und Fauna gerecht werden;<br />

� Siedlungserweiterungen die historischen Siedlungsformen, insbesondere die Waldhufendörfer<br />

(z. B. Blankenstein) und die ortstypische Bauweise (Fachwerkbau, Drei- und Vierseithöfe) berücksichtigen;<br />

� im Raum zwischen Wilsdruff und Fördergersdorf das größte, unbesiedelt gebliebene Rodegebiet<br />

der frühdeutschen bäuerlichen Besiedlung, welches gleichzeitig als überregional bedeutsames<br />

Zug- und Rastgebiet für schützenswerte Vogelarten fungiert, vor jeglicher Zersiedlung<br />

bewahrt werden.<br />

1.2.7 Dresdner <strong>Elbtal</strong>weitung<br />

Die Dresdner <strong>Elbtal</strong>weitung soll als eine Stadtlandschaft mit ihrem durchgehenden, weiten und unverbauten<br />

Elbauenbereich erhalten bleiben.<br />

Dazu sollen:<br />

� die wertvollen Blickbeziehungen entlang des <strong>Elbtal</strong>es sowie zu den Hangbereichen nicht<br />

durch Verbauungen gestört werden; eine wesentliche Verdichtung der vorhandenen Bebauung<br />

der Elbhänge und eine Bebauung der Hangkante des <strong>Elbtal</strong>es soll nicht erfolgen;<br />

� die kulturhistorisch wertvolle Bausubstanz, insbesondere in Dresden (Barockstadt), Meißen<br />

(Domstadt) und Radebeul (Villen-Garten-Stadt) erhalten und gepflegt werden;<br />

� zur Unterstützung eines geschlossenen ökologischen Verbundsystems sowie zur Gewährleistung<br />

eines gesunden Siedlungsklimas die innerstädtische Begrünung erhalten und entwickelt<br />

werden; dazu sollen u. a. die Altarme sowie die Auenbereiche der zahlreichen Elbzuflüsse,<br />

wie Kaitz-, Nöthnitz-, Geber-, Lößnitz- und Lockwitzbach, Wesenitz, Prießnitz, renaturiert werden;<br />

� die rechtselbischen Hangbereiche in ihrer kleinräumigen Strukturierung mit Terrassen, Trockenmauern<br />

und Offenbereichen als wertvoller Lebensraum einer artenreichen xerophilen Flora<br />

und Fauna sowie als schützenswerter Kulturlandschaftsbereich erhalten werden;<br />

� die Nassau zwischen Meißen und Coswig sowie die Elbauenbereiche um Pillnitz und Söbrigen<br />

als letzte zusammenhängende Offenlandschaften der Dresdner <strong>Elbtal</strong>weitung als solche<br />

erhalten und gepflegt werden; Restwälder, wie im Graupaer Tännicht, sollen erhalten bleiben;<br />

� die Stadtrandbereiche weiterhin für die landschaftsbezogene Erholung genutzt und weiterentwickelt<br />

und die innerstädtischen historischen Ortskerne erhalten bzw. saniert werden.<br />

� für die Neuanlage von Gewerbe- und Industrieanlagen bestehende Brachen genutzt werden.

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