Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
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<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ANHANG<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009 A - 5<br />
Dazu sollen:<br />
� die kulturhistorischen, kulturellen und kulturlandschaftlichen sowie naturräumlichen Besonderheiten<br />
der Region zum Zwecke der Ausprägung eines unverwechselbaren Charakteristikums<br />
der Region gesichert und entwickelt werden. Vorhandene Beeinträchtigungen sollen beseitigt<br />
werden;<br />
� der Schutz von Natur und Umwelt mit den zum Teil in Mitteleuropa einmaligen Landschaften,<br />
wie der Sächsischen Schweiz und dem Moritzburger Kleinkuppengebiet, durch eine natur-<br />
und landschaftsverträgliche Nutzung und Pflege gewährleistet werden;<br />
� das ökologische Verbundsystem unter besonderer Beachtung des europäischen Netzes „Natura<br />
2000“ in seiner Funktionsfähigkeit gestärkt werden;<br />
� die Freiraumstruktur in enger Partnerschaft mit der Land- und Forstwirtschaft so entwickelt<br />
werden, dass die Funktionen für die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen gestärkt<br />
werden;<br />
� durch Konzentration der Siedlungstätigkeit zusammenhängende Flächen sowohl als ökologischer<br />
Ausgleichsraum als auch für die naturnahe Erholung erhalten werden;<br />
� Eingriffe in den Freiraum zur Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe so gering wie möglich<br />
gehalten werden; die Rekultivierung bzw. Renaturierung von ehemaligen Rohstoffgewinnungsflächen<br />
soll so gestaltet werden, dass die Funktionsfähigkeit des ökologischen Verbundsystems<br />
gestärkt wird;<br />
� die Verkehrs- und sonstige technische Infrastruktur umweltschonend sowie naturverträglich<br />
und landschaftsgerecht so ausgebaut und entwickelt werden, dass sie sich in die historisch<br />
gewachsene Siedlungsstruktur sowie in die vorhandenen Naturräume einfügt und diese ökologisch<br />
nicht erheblich beeinträchtigt; insbesondere die großflächig unzerschnittenen störungsarmen<br />
Räume sollen in ihrer Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz, den Wasserhaushalt,<br />
die landschaftsbezogene Erholung sowie als klimatischer Ausgleichsraum bewahrt<br />
und vor Zerschneidung geschützt werden. Für künftige Erweiterungen der Infrastruktur sind<br />
insbesondere ehemals versiegelte Flächen heranzuziehen;<br />
� ausgehend von den einzelnen naturraumtypischen Elementen, wie den zahlreichen Elblachen,<br />
Weidichten und Auwald-Restbeständen, eine geschlossene, standortgerechte Elbaue<br />
mit stabilen Populationen entwickelt werden;<br />
� die Gehölzbestände und die intensiv bewirtschafteten Wiesenbereiche in der Elbaue mittel-<br />
bis langfristig so genutzt und gepflegt werden, dass sich ein standortgerechtes Artenspektrum<br />
entwickeln kann und bei Hochwasser eine Minimierung des Schwemmgutes aus Bruchholz<br />
und weitgehend eine Bodensicherung gewährleistet ist;<br />
� Maßnahmen des Flussbaus sich nicht nachteilig auf die Hydrodynamik und infolge auf die<br />
Ökomorphologie der Elbe und deren Aue auswirken; notwendige Unterhaltungs- und Reparaturmaßnahmen<br />
für die Schiffbarkeit sollen lediglich einer Verschlechterung der Schifffahrtsverhältnisse<br />
vorbeugen und einen ordnungsgemäßen Wasserabfluss im Mittelwasserbett gewährleisten;<br />
� die Gewässergüte und -struktur der Elbe kurz- bis mittelfristig nachhaltig verbessert werden,<br />
so dass die ökologische Verbundfunktion durch ein stabiles Fließgewässerökosystem unterstützt<br />
wird;<br />
� Nutzungen, wie Land- und Forstwirtschaft, Sand- und Kiesabbau, Wasserentnahme für Trink-<br />
und Brauchwasserzwecke und touristischer Wegebau, die überregionale und länderübergreifende<br />
ökologische Verbundfunktion der Elbauen nicht beeinträchtigen.