Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
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ANHANG <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
A - 4 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
1 Leitbilder für Natur und Landschaft<br />
Die Leitbilder für Natur und Landschaft stellen den angestrebten Zustand von Natur und Landschaft<br />
und die dazu erforderlichen Gestaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen in der Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
sowie in den einzelnen Naturräumen der Region dar. Sie sind ein übergeordnetes,<br />
nicht auf einen festen Zeitraum bezogenes, visionäres Gesamtkonzept für die Landschaftsentwicklung.<br />
Die Leitbilder orientieren sich am naturräumlichen Potenzial und der besonderen Eigenart der Naturräume,<br />
welche sich aus den natürlichen Standortverhältnissen und der kulturhistorischen Entwicklung<br />
unter Beachtung der verschiedenen Nutzungsanforderungen herleiten.<br />
Räumliche Bezugseinheiten der Leitbilder sind die naturräumlichen Einheiten Makrogeochoren (siehe<br />
Karte A dieses Anhangs). Die Abgrenzung der Makrogeochoren erfolgte in Aggregation der Mikrogeochorenabgrenzungen,<br />
die durch die Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig, Arbeitsgruppe<br />
„Naturhaushalt und Gebietscharakter“ Dresden im Rahmen eines Forschungsprojektes i. A.<br />
des damaligen Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung ermittelt worden<br />
sind (1994 bis 2001).<br />
Eine steckbriefartige Beschreibung der einzelnen Naturräume (Makrogeochoren) ist den Anhängen<br />
2.0 - 1 bis 2.0 - 12 des Fachbeitrages Landschaftsrahmenplan zu entnehmen. Hier sind zu folgenden<br />
Bereichen Angaben enthalten:<br />
o Naturraumname und Sächsische Naturraumnummer<br />
o betroffene Gebietskörperschaft<br />
o Flächengröße des Naturraumes<br />
o Mesogeochoren des Naturraumes<br />
o Flächennutzungen<br />
o Anteil an schützenswerten Biotopen<br />
o Höhenlage min. und max.<br />
o Klimastufe<br />
o Geologie<br />
o Boden<br />
o Vegetation<br />
o Klima<br />
o landschaftsprägende Nutzungsformen<br />
o geschützte Biotope.<br />
Darstellungen zur kulturlandschaftlichen Ausstattung sowie diesbezügliche nachrichtliche Übernahmen<br />
gemäß Denkmalschutz- und Baurecht sind in Karte B „Kulturlandschaft“ enthalten.<br />
1.1 Leitbild für Natur und Landschaft für den Gesamtplanungsraum<br />
Die Leistungsfähigkeit und das natürliche Regenerationsvermögen des Freiraumes in seiner Funktion<br />
als Lebensraum für Flora und Fauna, als Wasserreservoir, als klimatischer Ausgleichsraum, als land-<br />
und forstwirtschaftlicher Produktionsraum sowie als wertvoller Erholungsraum sollen nachhaltig gesichert<br />
bzw. entwickelt werden.<br />
Das spezifische Erscheinungsbild der naturräumlich geprägten, historisch gewachsenen Kulturlandschaft<br />
soll erhalten, gepflegt und zeitgemäß unter Beachtung der Regionsspezifik gestaltet werden.<br />
Die Auenbereiche der Elbe sollen als überregional bedeutsame Bestandteil des ökologischen Verbundsystems<br />
in ihrer charakteristischen Ausprägung erhalten und durchgehend standortgerecht entwickelt,<br />
gepflegt und genutzt werden.