Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
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<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ANHANG<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009 A - 3<br />
0 Einleitung<br />
Der <strong>Regionalplan</strong> übernimmt gemäß § 4 Abs. 2 SächsLPlG zugleich auch die Funktion des Landschaftsrahmenplanes<br />
nach § 5 SächsNatSchG. Zuständig für die Erarbeitung der fachlichen Inhalte<br />
des Landschaftsrahmenplanes für die Planungsregion <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ist gemäß<br />
§ 7 Abs. 2 SächsNatSchG der Regionale Planungsverband.<br />
Die Inhalte der Landschaftsplanung auf regionaler Ebene nach § 5 Abs. 2 SächsNatSchG, die in formaler<br />
Hinsicht zur Festsetzung als Erfordernisse der Raumordnung geeignet sind, werden nach Abstimmung<br />
mit anderen Raumnutzungsansprüchen im Zuge der Abwägung als Ziele und Grundsätze<br />
der Raumordnung in den nach Raumordnungsrecht verbindlichen Teil des <strong>Regionalplan</strong>es aufgenommen.<br />
Darüber hinausgehende, rein fachplanerische Inhalte finden Aufnahme im vorliegenden<br />
Anhang des <strong>Regionalplan</strong>es.<br />
Nach § 5 Abs. 3 SächsNatSchG sind die fachplanerischen Inhalte dieses Anhangs „in Verwaltungsverfahren<br />
sowie in den Planungen und Maßnahmen von öffentlichen Stellen, die sich auf Natur und<br />
Landschaft auswirken können, zu berücksichtigen. Kann den Inhalten der Landschaftsplanung nach<br />
Satz 1 nicht Rechnung getragen werden, ist dies zu begründen.“<br />
Das im Fachbeitrag Landschaftsrahmenplan (FB LRP) entwickelte integrierte Entwicklungskonzept<br />
Landschaft enthält Vorschläge für die Integration ökologisch und landschaftlich orientierter Inhalte in<br />
den <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong>. Diese Vorschläge orientieren sich an die der <strong>Regionalplan</strong>ung<br />
zur Verfügung stehenden Ausweisungsinstrumente:<br />
o Vorrang-/Eignungsgebiete<br />
o Vorrang- und Vorbehaltsgebiete<br />
o Regionale Grünzüge und Grünzäsuren<br />
o weitere Festlegungen insbesondere zur Thematik Landschaftspflege, -entwicklung und -sanierung<br />
sowie zu den großflächig unzerschnittenen störungsarmen Räumen.<br />
Darüber hinaus findet eine landschaftsplanerische Auseinandersetzung mit den Freiraumnutzungsanforderungen<br />
Wind- und Solarenergienutzung, Rohstoffnutzung, Gewerbe- sowie Tourismusnutzung<br />
statt, die ebenfalls Bestandteil dieses Anhangs ist.<br />
In der Karte E ist das integrierte Entwicklungskonzept Landschaft dargestellt, welches die landschaftsplanerischen<br />
Ansprüche an die <strong>Regionalplan</strong>ung kennzeichnet. Für diese Darstellung in Form<br />
von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten war eine Abwägung zwischen den einzelnen Schutzgutansprüchen<br />
notwendig. Diese erfolgte in der Regel auf der Grundlage der in der Anlage 2 dieses Anhangs<br />
aufgeführten Matrix.<br />
Neben dem Spannungsfeld Freiraum- und Siedlungsentwicklung gibt es in der regionalplanerischen<br />
Wertung ebenso sich vielfach überlagernde Funktions- und Nutzungsansprüche, die eine Abwägung<br />
im Sinne einer erforderlichen Konfliktbewältigung notwendig machen.<br />
Eine Orientierungshilfe für die <strong>Regionalplan</strong>ung zur Vermeidung bzw. Bewältigung von Konflikten insbesondere<br />
zwischen flächenhaften schutzgutbezogenen und nutzungsorientierten Vorrang- und Vorbehaltsansprüchen<br />
stellt die in Anlage 1 dieses Anhangs aufgeführte Matrix dar.<br />
Zum Fachbeitrag Landschaftsrahmenplan für die Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> erfolgte<br />
die Erteilung des Einvernehmens mit der höheren Naturschutzbehörde (Regierungspräsidium<br />
Dresden - seit 01.08.2008 Landesdirektion Dresden) mit Bescheid vom 29.08.2006.<br />
Im Zusammenhang mit der Tatsache, dass der <strong>Regionalplan</strong> gemäß § 4 Abs. 2 SächsLPlG zugleich<br />
auch die Funktion des Landschaftsrahmenplanes nach § 5 SächsNatSchG übernimmt und mit dem<br />
Fachbeitrag dazu die Grundlagen zusammengestellt werden, unterliegt der Fachbeitrag einer fortlaufenden<br />
Aktualisierung und Fortschreibung. Die vorliegende Fassung stellt die 2. Aktualisierung zum<br />
Stand 10/2008 dar.