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Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

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Seite 154 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

zu 14.2.7 (Z)<br />

Ein stabiles, unbelastetes Gewässerökosystem ist Lebensraum von mehr als 3000 auf diesen Biotoptyp<br />

spezialisierten Arten von Flora und Fauna. Es bedingt als „offenes" System ein auf die Organismenarten<br />

abgestimmtes Nährstoff- und Sauerstoffverhältnis sowie eine Durchgängigkeit, insbesondere<br />

für die Tiergemeinschaften, um eine stabile Population und dafür erforderliche Ausbreitungsmöglichkeiten<br />

zu gewährleisten. Die naturräumliche Eigenart von Gewässern wird charakterisiert durch<br />

Abflussmenge (bedingt durch Geomorphologie, Niederschlagsanfall, Bodenart und -typ, Bewuchs und<br />

Nutzung des Einzugsgebietes), Gestalt und Struktur des Gewässerbettes sowie durch die geogen<br />

bestimmte chemische Beschaffenheit des Gewässers. Dem zufolge werden auch verschiedene Fließgewässertypen<br />

mit ihren auf den jeweiligen Typ angepasste Tier- und Pflanzenarten unterschieden.<br />

Um die Stabilität des Fließgewässerökosystems zu gewährleisten, ist bei Wasserkraftnutzung eine<br />

ökologisch optimale und dem Abflussregime angepasste Wasserführung, aber mindestens ein landschaftsökologisch<br />

begründeter Mindestabfluss, erforderlich.<br />

Dieser Mindestabfluss wird durch die zuständigen Wasserbehörden in Abstimmung mit den zuständigen<br />

Naturschutzbehörden und der Fischereibehörde unter Berücksichtigung der ökologischen Verhältnisse<br />

und Beachtung des Wohls der Allgemeinheit sowie der angemessenen Berücksichtigung der<br />

Interessen des Gewässerbenutzers für den jeweiligen Fließgewässerbereich, z. B. im Rahmen von<br />

Bewirtschaftungsplänen und wasserrechtlichen Genehmigungen auf der Grundlage des WHG (§ 1 a)<br />

und des SächsWG (§§ 3, 42 a), festgelegt. Dabei soll der jeweils empfindlichste Teil des Gewässerökosystems<br />

maßgebend sein.<br />

Gemäß „Klimaschutzprogramm Sachsen“ 2001 ist allerdings das umsetzbare Potenzial der Wasserkraft<br />

aus gewässerökologischen Gründen bereits weitgehend ausgeschöpft.<br />

zu 14.2.8 (Z)<br />

Gemäß G 11.3 LEP sollen die Regionalpläne, soweit konzeptionelle Grundlagen vorliegen, Festlegungen<br />

zur räumlichen Nutzung erneuerbarer Energien beinhalten.<br />

Raumbedeutsame Photovoltaik-Freiflächenanlagen (i. d. R. etwa ab 1 MW installierte Leistung; das<br />

entspricht nach heutigem Stand der Technik einer Flächeninanspruchnahme von durchschnittlich 4 bis<br />

5 ha) stellen einen relativ neuen Raumanspruch dar und sind u. a. durch das „Gesetz zur Neuregelung<br />

des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich“ für die Betreiber rentabel geworden.<br />

Der nördliche Teil der Planungsregion <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> (Landkreis Meißen) verfügt größtenteils<br />

über mittlere Jahressummen der Globalstrahlung von 1040 bis über 1060 kWh/m² und ist<br />

diesbezüglich für den Betrieb von Photovoltaik-Freiflächenanlagen gut geeignet.<br />

Grundsätzlich bieten alle geeigneten Flächen vorzugsweise mit Südausrichtung (mit Einschränkungen<br />

aber auch von Ost- bis Westrichtung) ein Potenzial zur diesbezüglichen Energiegewinnung.<br />

Photovoltaik-Freiflächenanlagen sollen bevorzugt auf Flächen mit technischer Vorbelastung errichtet<br />

werden. Derartige Vorbelastungen können etwa bei brachliegenden, ehemals baulich genutzten Flächen,<br />

Konversionsflächen aus wirtschaftlicher oder militärischer Nutzung (z. B. Abraumhalden, ehemalige<br />

Tagebaubetriebe, Deponien, Truppenübungsplätze, Munitionsdepots), Flächen in räumlichem<br />

Zusammenhang mit größeren Gewerbebetrieben oder großen Windkraftanlagen im Außenbereich<br />

vorliegen.<br />

Raumrelevante Wirkungen gehen von Photovoltaik-Freiflächenanlagen sowohl bau-, anlage- als auch<br />

betriebsbedingt aus. Daraus können Beeinträchtigungen insbesondere der Schutzgüter Biologische<br />

Vielfalt/ Arten und Biotope (Verbund- und Habitatfunktion), Boden (biotische Lebensraumfunktion),<br />

Klima (Mikroklima) und Landschaft (Landschaftsbild) resultieren.<br />

Im Einzelnen können folgende anlagenbedingte Wirkungen von Photovoltaik-Freiflächenanlagen ausgehen:<br />

o Bodenversiegelung (Fundamente, Betriebsgebäude)<br />

o Bodenverdichtung (Zufahrtswege)<br />

o Überdeckung von Boden durch die Modulflächen (Beschattung, Veränderung des Bodenwasserhaushaltes,<br />

Erosion)<br />

o Lichtreflexe, Spiegelungen, Polarisation des reflektierten Lichtes<br />

o optische Störung, Silhouetteneffekt<br />

o Flächenentzug, Zerschneidung/Barrierewirkung durch Einzäunung.

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