Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Seite 154 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
zu 14.2.7 (Z)<br />
Ein stabiles, unbelastetes Gewässerökosystem ist Lebensraum von mehr als 3000 auf diesen Biotoptyp<br />
spezialisierten Arten von Flora und Fauna. Es bedingt als „offenes" System ein auf die Organismenarten<br />
abgestimmtes Nährstoff- und Sauerstoffverhältnis sowie eine Durchgängigkeit, insbesondere<br />
für die Tiergemeinschaften, um eine stabile Population und dafür erforderliche Ausbreitungsmöglichkeiten<br />
zu gewährleisten. Die naturräumliche Eigenart von Gewässern wird charakterisiert durch<br />
Abflussmenge (bedingt durch Geomorphologie, Niederschlagsanfall, Bodenart und -typ, Bewuchs und<br />
Nutzung des Einzugsgebietes), Gestalt und Struktur des Gewässerbettes sowie durch die geogen<br />
bestimmte chemische Beschaffenheit des Gewässers. Dem zufolge werden auch verschiedene Fließgewässertypen<br />
mit ihren auf den jeweiligen Typ angepasste Tier- und Pflanzenarten unterschieden.<br />
Um die Stabilität des Fließgewässerökosystems zu gewährleisten, ist bei Wasserkraftnutzung eine<br />
ökologisch optimale und dem Abflussregime angepasste Wasserführung, aber mindestens ein landschaftsökologisch<br />
begründeter Mindestabfluss, erforderlich.<br />
Dieser Mindestabfluss wird durch die zuständigen Wasserbehörden in Abstimmung mit den zuständigen<br />
Naturschutzbehörden und der Fischereibehörde unter Berücksichtigung der ökologischen Verhältnisse<br />
und Beachtung des Wohls der Allgemeinheit sowie der angemessenen Berücksichtigung der<br />
Interessen des Gewässerbenutzers für den jeweiligen Fließgewässerbereich, z. B. im Rahmen von<br />
Bewirtschaftungsplänen und wasserrechtlichen Genehmigungen auf der Grundlage des WHG (§ 1 a)<br />
und des SächsWG (§§ 3, 42 a), festgelegt. Dabei soll der jeweils empfindlichste Teil des Gewässerökosystems<br />
maßgebend sein.<br />
Gemäß „Klimaschutzprogramm Sachsen“ 2001 ist allerdings das umsetzbare Potenzial der Wasserkraft<br />
aus gewässerökologischen Gründen bereits weitgehend ausgeschöpft.<br />
zu 14.2.8 (Z)<br />
Gemäß G 11.3 LEP sollen die Regionalpläne, soweit konzeptionelle Grundlagen vorliegen, Festlegungen<br />
zur räumlichen Nutzung erneuerbarer Energien beinhalten.<br />
Raumbedeutsame Photovoltaik-Freiflächenanlagen (i. d. R. etwa ab 1 MW installierte Leistung; das<br />
entspricht nach heutigem Stand der Technik einer Flächeninanspruchnahme von durchschnittlich 4 bis<br />
5 ha) stellen einen relativ neuen Raumanspruch dar und sind u. a. durch das „Gesetz zur Neuregelung<br />
des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich“ für die Betreiber rentabel geworden.<br />
Der nördliche Teil der Planungsregion <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> (Landkreis Meißen) verfügt größtenteils<br />
über mittlere Jahressummen der Globalstrahlung von 1040 bis über 1060 kWh/m² und ist<br />
diesbezüglich für den Betrieb von Photovoltaik-Freiflächenanlagen gut geeignet.<br />
Grundsätzlich bieten alle geeigneten Flächen vorzugsweise mit Südausrichtung (mit Einschränkungen<br />
aber auch von Ost- bis Westrichtung) ein Potenzial zur diesbezüglichen Energiegewinnung.<br />
Photovoltaik-Freiflächenanlagen sollen bevorzugt auf Flächen mit technischer Vorbelastung errichtet<br />
werden. Derartige Vorbelastungen können etwa bei brachliegenden, ehemals baulich genutzten Flächen,<br />
Konversionsflächen aus wirtschaftlicher oder militärischer Nutzung (z. B. Abraumhalden, ehemalige<br />
Tagebaubetriebe, Deponien, Truppenübungsplätze, Munitionsdepots), Flächen in räumlichem<br />
Zusammenhang mit größeren Gewerbebetrieben oder großen Windkraftanlagen im Außenbereich<br />
vorliegen.<br />
Raumrelevante Wirkungen gehen von Photovoltaik-Freiflächenanlagen sowohl bau-, anlage- als auch<br />
betriebsbedingt aus. Daraus können Beeinträchtigungen insbesondere der Schutzgüter Biologische<br />
Vielfalt/ Arten und Biotope (Verbund- und Habitatfunktion), Boden (biotische Lebensraumfunktion),<br />
Klima (Mikroklima) und Landschaft (Landschaftsbild) resultieren.<br />
Im Einzelnen können folgende anlagenbedingte Wirkungen von Photovoltaik-Freiflächenanlagen ausgehen:<br />
o Bodenversiegelung (Fundamente, Betriebsgebäude)<br />
o Bodenverdichtung (Zufahrtswege)<br />
o Überdeckung von Boden durch die Modulflächen (Beschattung, Veränderung des Bodenwasserhaushaltes,<br />
Erosion)<br />
o Lichtreflexe, Spiegelungen, Polarisation des reflektierten Lichtes<br />
o optische Störung, Silhouetteneffekt<br />
o Flächenentzug, Zerschneidung/Barrierewirkung durch Einzäunung.