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Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

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<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 153<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

zu 14.2.4 (Z)<br />

Das Ausschlusskriterium A 14 beinhaltet u. a. den einzuhaltenden Abstand von 150 m zu Hochspannungsfreileitungen.<br />

Dieser Abstandswert ist unter Beachtung der Höhenentwicklung der Windkraftanlagen<br />

gewählt worden und setzt pauschal voraus, dass die Freileitung außerhalb der Nachlaufströmung<br />

der Windkraftanlagen im VREG liegen und dadurch auf schwingungsdämpfende Maßnahmen<br />

verzichtet werden kann. Er setzt sich zusammen aus der halben Traversenbreite des Freileitungsmastes<br />

plus 1½ Rotordurchmesser einer Windkraftanlage (s. auch Regelung der Deutschen Kommission<br />

Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE, DIN EN 50341-3-4, VDE 0210). Falls<br />

diese pauschale Voraussetzung im konkreten Einzelfall nicht zutrifft, sind daher bei Erfordernis (im<br />

Ergebnis der Einbeziehung der Netzbetreiber) Schwingungsschutzmaßnahmen für die angrenzende<br />

Freileitung vorzusehen.<br />

zu 14.2.5 (Z)<br />

Der südliche Teil des Vorrang-/Eignungsgebietes Windenergienutzung Streumen befindet sich im<br />

Hindernisbegrenzungsbereich (bezogen auf WKA-Gesamthöhen von 100 m) des Verkehrslandeplatzes<br />

Riesa-Göhlis. Grundlage für die Berechnung des Hindernisbegrenzungsbereichs bildet der Baubeschränkungsbereich<br />

Klasse „A“ gemäß „Anordnung über Baubeschränkungsbereiche“ vom<br />

05.03.1971 (Verfügung über die Aufrechterhaltung des Baubeschränkungsbereiches v. 26.01.1999;<br />

luftfahrtrechtliche Genehmigung für das Fortbestehen dieses Schutzbereiches vom 01.03.2007). Alle<br />

neu zu errichtenden Windkraftanlagen im VREG Streumen, die Gesamthöhen von über 100 m aufweisen,<br />

bedürfen daher der Zustimmung des Luftverkehrsamtes.<br />

zu 4.2.6 (Z)<br />

Das Vorrang-/Eignungsgebiet Windenergienutzung Rückersdorf befindet sich in etwa 1,5 km Entfernung<br />

zum FFH-Gebiet Sn-Nr. 163 "Polenztal"; in den Erhaltungszielen dieses FFH-Gebietes ist die<br />

gegenüber Windkraftanlagen störungsempfindliche Fledermausart Großes Mausohr explizit bezüglich<br />

der Bewahrung eines günstigen Erhaltungszustands benannt. Gemäß Aussage der Fachbehörde<br />

existieren im 6 km – Umkreis um das VREG Wochenstubenquartiere der gegenüber Windkraftanlagen<br />

störungsempfindlichen Fledermausarten Breitflügelfledermaus und Zwergfledermaus. Wanderbewegungen<br />

sind zwischen hochwertigen saisonalen Lebensräumen im Oberlausitzer Teichgebiet (Sommerlebensraum,<br />

Rastgebiet) und den Felsgebieten der Sächsischen Schweiz (Überwinterungsgebiet)<br />

mehrfach nachgewiesen für Großes Mausohr sowie sehr wahrscheinlich für individuenreiche Gesellschaften<br />

des Abendseglers. Des Weiteren befindet sich das VREG Rückersdorf etwa 10 km entfernt<br />

von einem Wochenstubenquartier vom Großen Mausohr in Sebnitz, welches die Teilfläche 17 des<br />

FFH-Gebietes „Separate Fledermausquartiere im Großraum Dresden“, Sn-Nr. 189, darstellt. Der Aktionsradius<br />

dieser Fledermausart (Jagdhabitat) wird mit etwa 15 km um das Wochenstubenquartier<br />

angenommen.<br />

Das westlich und südlich vom VREG befindliche Gebiet fungiert als "Vogelzugachse entlang von<br />

flussbegleitenden Niederungen" (Rückersdorfer Bach, Polenz, Lohbach) (s. Karte 6). Im Nahbereich<br />

des VREG befinden sich Brutvorkommen der gegenüber Windkraftanlagen störungsempfindlichen<br />

Vogelarten Rotmilan, Wachtel und Weißstorch sowie in der weiteren Umgebung Brutvorkommen von<br />

relevanten Vogelarten, die das Offenland als obligaten Nahrungsraum nutzen (Weißstorch, Rohrweihe,<br />

Rotmilan, Schwarzmilan, Uhu). Bei der Ausformung und Konkretisierung des VREG Rückersdorf<br />

ist insbesondere die Nichtbeeinträchtigung der Teillebensräume dieser Tierarten zu beachten.<br />

Für die aufgeführten Belange sind auf der Ebene der <strong>Regionalplan</strong>ung mögliche Beeinträchtigungen<br />

durch Windkraftanlagen erkannt worden, aber die Erheblichkeit dieser möglichen Beeinträchtigung ist<br />

nicht so hoch eingeschätzt worden, dass sie den Belangen der Windenergienutzung entgegenstehen.<br />

Auf der nachfolgenden Planungsebene sind diese Belange im Rahmen der Konkretisierung und Ausformung<br />

des VREG Rückersdorf bzw. in konkreter Kenntnis des Einzelvorhabens (Standort, Anlagentyp,<br />

technische Parameter und Ausrüstung), des zum Planungszeitpunkt vorliegenden Stands der<br />

Technik sowie des Erkenntniszuwachses hinsichtlich des Verhaltens von Fledermäusen und Vögeln<br />

gegenüber Windkraftanlagen zu beachten, indem eine erhebliche Beeinträchtigung dieser Belange<br />

durch die konkrete Planung ausgeschlossen werden kann. Diese Beachtung muss nicht automatisch<br />

zu einer Höhenbeschränkung der Windkraftanlagen führen. Sie kann ebenso einfließen in konkrete<br />

Bestimmungen im Rahmen eines Bebauungsplanes.

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