14.11.2012 Aufrufe

Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Seite 152 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

zu 14.2.2 (Z)<br />

Im Ergebnis der einzelfallbezogenen Landschaftsbildprüfung (s. Schritt 4 der Methodik) konnte auf der<br />

Ebene der <strong>Regionalplan</strong>ung nicht ausgeschlossen werden, dass Windkraftanlagen im Vorrang-/<br />

Eignungsgebiet Windenergienutzung Reinholdshain, die über Gesamthöhen von mehr als 100 m verfügen,<br />

zur Ablösung der Dominanzpriorität des Luchberges, der als landschaftsbildprägende Kuppe in<br />

Karte 3 ausgewiesen ist, führen könnten.<br />

Des Weiteren ist das etwa 1,5 km entfernte Luchberggebiet als FFH-Gebiet (Sn-Nr. 178) geschützt.<br />

Im Managementplan [2007] erfolgte der Nachweis von gegenüber Windkraftanlagen störungsempfindlichen<br />

Fledermausarten (Großes Mausohr, Großer Abendsegler, Zwergfledermaus, Breitflügelfledermaus<br />

und Rauhhautfledermaus). Gemäß Managementplan kommt bezüglich der Kohärenzfunktion<br />

zwischen einzelnen Fledermaushabitaten dem FFH-Gebiet für den Bereich der unteren Gebirgslagen<br />

zwischen den Tälern von Müglitz und Weißeritz eine besondere „Trittsteinfunktion“ zu.<br />

Bei der Ausformung und Konkretisierung des VREG Reinholdshain ist insbesondere die Nichtbeeinträchtigung<br />

der Teillebensräume der o. g., gegenüber WKA empfindlichen Fledermausarten zu beachten.<br />

Für die aufgeführten Belange sind auf der Ebene der <strong>Regionalplan</strong>ung mögliche Beeinträchtigungen<br />

durch Windkraftanlagen erkannt worden, aber die Erheblichkeit dieser möglichen Beeinträchtigung ist<br />

nicht so hoch eingeschätzt worden, dass sie den Belangen der Windenergienutzung entgegenstehen.<br />

Auf der nachfolgenden Planungsebene sind diese Belange im Rahmen der Konkretisierung und Ausformung<br />

des Vorrang-/Eignungsgebietes Reinholdshain bzw. in konkreter Kenntnis des Einzelvorhabens<br />

(Standort, Anlagentyp, technische Parameter und Ausrüstung), des zum Planungszeitpunkt<br />

vorliegenden Stands der Technik sowie des Erkenntniszuwachses hinsichtlich des Verhaltens von<br />

Fledermäusen gegenüber Windkraftanlagen zu beachten, indem eine erhebliche Beeinträchtigung<br />

dieser Belange durch die konkrete Planung ausgeschlossen werden kann. Diese Beachtung muss<br />

nicht automatisch zu einer Höhenbeschränkung der Windkraftanlagen führen. Sie kann ebenso einfließen<br />

in konkrete Bestimmungen im Rahmen eines Bebauungsplanes.<br />

zu 14.2.3 (Z)<br />

Im Ergebnis der einzelfallbezogenen Landschaftsbildprüfung (s. Schritt 4 der Methodik) konnte auf der<br />

Ebene der <strong>Regionalplan</strong>ung nicht ausgeschlossen werden, dass Windkraftanlagen im Vorrang-/ Eignungsgebiet<br />

Windenergienutzung Lübau, die über Gesamthöhen von mehr als 100 m verfügen, zu<br />

einer erheblichen landschaftsästhetischen Beeinträchtigung des umgebenden Kulturlandschaftsraumes<br />

um Tharandt und Rabenau führen könnten.<br />

Des Weiteren fungiert der nördliche Bereich der Somsdorfer Hochfläche als Vogelzugrastgebiet; die<br />

Talbereiche von Wilder und Roter Weißeritz sind als Vogelschutzgebiet (SPA) sowie als FFH-Gebiete<br />

geschützt:<br />

o SPA-Gebiet Sn-Nr. 64 „Weißeritztäler“; gemäß den Erhaltungszielen besitzt dieses Gebiet einen<br />

für Sachsen repräsentativen Mindestbestand u. a. für die ggü. WKA empfindlichen Vogelarten<br />

Rotmilan und Uhu<br />

o FFH-Gebiet Sn-Nr. 36 „Täler von Roter Weißeritz und Oelsabach“; im Rahmen des Managementplans<br />

[2006] sind die ggü. WKA empfindlichen Fledermausarten Breitflügelfledermaus<br />

und Mopsfledermaus nachgewiesen<br />

o FFH-Gebiet Sn-Nr. 37 „Täler von Vereinigter und Wilder Weißeritz“; im Rahmen des Managementplans<br />

[2005] sind die ggü. WKA empfindlichen Fledermausarten Großer Abendsegler,<br />

Breitflügelfledermaus und Zwergfledermaus nachgewiesen.<br />

Bei der Ausformung und Konkretisierung des VREG Lübau ist insbesondere die Nichtbeeinträchtigung<br />

der Teillebensräume der in den Erhaltungszielen bzw. Managementplänen benannten, gegenüber<br />

WKA empfindlichen Arten zu beachten.<br />

Für die aufgeführten Belange sind auf der Ebene der <strong>Regionalplan</strong>ung mögliche Beeinträchtigungen<br />

durch Windkraftanlagen erkannt worden, aber die Erheblichkeit dieser möglichen Beeinträchtigung ist<br />

nicht so hoch eingeschätzt worden, dass sie den Belangen der Windenergienutzung entgegenstehen.<br />

Auf der nachfolgenden Planungsebene sind diese Belange im Rahmen der Konkretisierung und Ausformung<br />

des VREG Lübau bzw. in konkreter Kenntnis des Einzelvorhabens (Standort, Anlagentyp,<br />

technische Parameter und Ausrüstung), des zum Planungszeitpunkt vorliegenden Stands der Technik<br />

sowie des Erkenntniszuwachses hinsichtlich des Verhaltens von Vögeln und Fledermäusen gegenüber<br />

Windkraftanlagen zu beachten, indem eine erhebliche Beeinträchtigung dieser Belange durch die<br />

konkrete Planung ausgeschlossen werden kann. Diese Beachtung muss nicht automatisch zu einer<br />

Höhenbeschränkung der Windkraftanlagen führen. Sie kann ebenso einfließen in konkrete Bestimmungen<br />

im Rahmen eines Bebauungsplanes.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!