Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
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Seite 152 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
zu 14.2.2 (Z)<br />
Im Ergebnis der einzelfallbezogenen Landschaftsbildprüfung (s. Schritt 4 der Methodik) konnte auf der<br />
Ebene der <strong>Regionalplan</strong>ung nicht ausgeschlossen werden, dass Windkraftanlagen im Vorrang-/<br />
Eignungsgebiet Windenergienutzung Reinholdshain, die über Gesamthöhen von mehr als 100 m verfügen,<br />
zur Ablösung der Dominanzpriorität des Luchberges, der als landschaftsbildprägende Kuppe in<br />
Karte 3 ausgewiesen ist, führen könnten.<br />
Des Weiteren ist das etwa 1,5 km entfernte Luchberggebiet als FFH-Gebiet (Sn-Nr. 178) geschützt.<br />
Im Managementplan [2007] erfolgte der Nachweis von gegenüber Windkraftanlagen störungsempfindlichen<br />
Fledermausarten (Großes Mausohr, Großer Abendsegler, Zwergfledermaus, Breitflügelfledermaus<br />
und Rauhhautfledermaus). Gemäß Managementplan kommt bezüglich der Kohärenzfunktion<br />
zwischen einzelnen Fledermaushabitaten dem FFH-Gebiet für den Bereich der unteren Gebirgslagen<br />
zwischen den Tälern von Müglitz und Weißeritz eine besondere „Trittsteinfunktion“ zu.<br />
Bei der Ausformung und Konkretisierung des VREG Reinholdshain ist insbesondere die Nichtbeeinträchtigung<br />
der Teillebensräume der o. g., gegenüber WKA empfindlichen Fledermausarten zu beachten.<br />
Für die aufgeführten Belange sind auf der Ebene der <strong>Regionalplan</strong>ung mögliche Beeinträchtigungen<br />
durch Windkraftanlagen erkannt worden, aber die Erheblichkeit dieser möglichen Beeinträchtigung ist<br />
nicht so hoch eingeschätzt worden, dass sie den Belangen der Windenergienutzung entgegenstehen.<br />
Auf der nachfolgenden Planungsebene sind diese Belange im Rahmen der Konkretisierung und Ausformung<br />
des Vorrang-/Eignungsgebietes Reinholdshain bzw. in konkreter Kenntnis des Einzelvorhabens<br />
(Standort, Anlagentyp, technische Parameter und Ausrüstung), des zum Planungszeitpunkt<br />
vorliegenden Stands der Technik sowie des Erkenntniszuwachses hinsichtlich des Verhaltens von<br />
Fledermäusen gegenüber Windkraftanlagen zu beachten, indem eine erhebliche Beeinträchtigung<br />
dieser Belange durch die konkrete Planung ausgeschlossen werden kann. Diese Beachtung muss<br />
nicht automatisch zu einer Höhenbeschränkung der Windkraftanlagen führen. Sie kann ebenso einfließen<br />
in konkrete Bestimmungen im Rahmen eines Bebauungsplanes.<br />
zu 14.2.3 (Z)<br />
Im Ergebnis der einzelfallbezogenen Landschaftsbildprüfung (s. Schritt 4 der Methodik) konnte auf der<br />
Ebene der <strong>Regionalplan</strong>ung nicht ausgeschlossen werden, dass Windkraftanlagen im Vorrang-/ Eignungsgebiet<br />
Windenergienutzung Lübau, die über Gesamthöhen von mehr als 100 m verfügen, zu<br />
einer erheblichen landschaftsästhetischen Beeinträchtigung des umgebenden Kulturlandschaftsraumes<br />
um Tharandt und Rabenau führen könnten.<br />
Des Weiteren fungiert der nördliche Bereich der Somsdorfer Hochfläche als Vogelzugrastgebiet; die<br />
Talbereiche von Wilder und Roter Weißeritz sind als Vogelschutzgebiet (SPA) sowie als FFH-Gebiete<br />
geschützt:<br />
o SPA-Gebiet Sn-Nr. 64 „Weißeritztäler“; gemäß den Erhaltungszielen besitzt dieses Gebiet einen<br />
für Sachsen repräsentativen Mindestbestand u. a. für die ggü. WKA empfindlichen Vogelarten<br />
Rotmilan und Uhu<br />
o FFH-Gebiet Sn-Nr. 36 „Täler von Roter Weißeritz und Oelsabach“; im Rahmen des Managementplans<br />
[2006] sind die ggü. WKA empfindlichen Fledermausarten Breitflügelfledermaus<br />
und Mopsfledermaus nachgewiesen<br />
o FFH-Gebiet Sn-Nr. 37 „Täler von Vereinigter und Wilder Weißeritz“; im Rahmen des Managementplans<br />
[2005] sind die ggü. WKA empfindlichen Fledermausarten Großer Abendsegler,<br />
Breitflügelfledermaus und Zwergfledermaus nachgewiesen.<br />
Bei der Ausformung und Konkretisierung des VREG Lübau ist insbesondere die Nichtbeeinträchtigung<br />
der Teillebensräume der in den Erhaltungszielen bzw. Managementplänen benannten, gegenüber<br />
WKA empfindlichen Arten zu beachten.<br />
Für die aufgeführten Belange sind auf der Ebene der <strong>Regionalplan</strong>ung mögliche Beeinträchtigungen<br />
durch Windkraftanlagen erkannt worden, aber die Erheblichkeit dieser möglichen Beeinträchtigung ist<br />
nicht so hoch eingeschätzt worden, dass sie den Belangen der Windenergienutzung entgegenstehen.<br />
Auf der nachfolgenden Planungsebene sind diese Belange im Rahmen der Konkretisierung und Ausformung<br />
des VREG Lübau bzw. in konkreter Kenntnis des Einzelvorhabens (Standort, Anlagentyp,<br />
technische Parameter und Ausrüstung), des zum Planungszeitpunkt vorliegenden Stands der Technik<br />
sowie des Erkenntniszuwachses hinsichtlich des Verhaltens von Vögeln und Fledermäusen gegenüber<br />
Windkraftanlagen zu beachten, indem eine erhebliche Beeinträchtigung dieser Belange durch die<br />
konkrete Planung ausgeschlossen werden kann. Diese Beachtung muss nicht automatisch zu einer<br />
Höhenbeschränkung der Windkraftanlagen führen. Sie kann ebenso einfließen in konkrete Bestimmungen<br />
im Rahmen eines Bebauungsplanes.