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Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

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<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 149<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Bezeichnung<br />

Kreis<br />

Gemeinde<br />

Lerchenhügel -<br />

SSZ-OE<br />

Hausdorf<br />

Glashütte<br />

Begründung für Nichtausweisung:<br />

WKA-<br />

Bestand<br />

[Anzahl]<br />

weitere Rechte<br />

bzw.<br />

offene Verfahren<br />

Nr. der Potenzialfläche<br />

gem. Vorentwurf der TF<br />

Wind<br />

5 52<br />

- 500 m - Abstand von der nächstgelegenen WKA zur Wohnbebauung in Hausdorf (A 10)<br />

- 2 WKA innerhalb der Waldpufferzone (A 9)<br />

Darüber hinaus Gefahr der erheblichen Beeinträchtigung von Vogel- und Fledermaushabitaten:<br />

- im Rahmen eines Gutachtens von SEICHE, ENDL und LEIN 2006 wurde 1 Fledermaustotfund festgestellt<br />

(Großer Abendsegler)<br />

- 400 m Abstand zum SPA-Gebiet Sn-Nr. 59 „Osterzgebirgstäler“; gemäß den Erhaltungszielen besitzt dieses Gebiet einen<br />

für Sachsen repräsentativen Mindestbestand u. a. für die ggü. WKA empfindlichen Vogelarten Rotmilan, Schwarzspecht,<br />

Schwarzstorch und Wachtelkönig<br />

- gemäß Managementplan für das FFH-Gebiet Sn-Nr. 189 „Fledermausquartiere im Großraum Dresden“ [2005] befindet sich<br />

der Standort im 15 km umfassenden Fledermausaktionsradius (Großes Mausohr) der FFH-Gebietsteilfläche Nr. 11<br />

(2 km entfernt)<br />

- gem. Gutachten von SEICHE, ENDL und LEIN befinden sich im 200 m - Umfeld des WKA-Standortes fledermaus-<br />

relevante Strukturen; der Nachweis von ggü. WKA empfindlichen Arten Mopsfledermaus und Zwergfledermaus erfolgte<br />

- 450 m Abstand zum FFH-Gebiet Sn-Nr. 43 „Müglitztal“; im Rahmen des Managementplans [2006] ist die ggü. WKA<br />

empfindliche Fledermausart Großes Mausohr nachgewiesen<br />

Neuhermsdorf<br />

SSZ-OE<br />

Hermsdorf<br />

Begründung für Nichtausweisung:<br />

3 41<br />

- 450 m - Abstand von der nächstgelegenen WKA zur Wohnbebauung in Neuhermsdorf (A 10)<br />

- 700 m - Abstand von der nächstgelegenen WKA zur Wohnbebauung in Hermsdorf (A 10)<br />

- 1 WKA in der Waldpufferzone (A 9)<br />

Darüber hinaus Gefahr der erheblichen Beeinträchtigung von Vogel- und Fledermaushabitaten:<br />

- 2 km Abstand zum SPA-Gebiet Sn-Nr. 64 „Weißeritztäler“; gemäß den Erhaltungszielen besitzt dieses Gebiet einen für<br />

Sachsen repräsentativen Mindestbestand u. a. für die ggü. WKA empfindlichen Vogelarten Rotmilan und Uhu<br />

- 400 m Abstand zum FFH-Gebiet Sn-Nr. 37 „Täler von Vereinigter und Wilder Weißeritz“; im Rahmen des Managementplans<br />

[2005] sind die ggü. WKA empfindlichen Fledermausarten Großer Abendsegler, Breitflügelfledermaus und Zwergfledermaus<br />

nachgewiesen<br />

- 900 m Abstand zum FFH-Gebiet Sn-Nr. 252 „<strong>Oberes</strong> Freiberger Muldetal“; im Rahmen des Managementplans [2005] sind<br />

die ggü. WKA empfindlichen Fledermausarten Mopsfledermaus und Großes Mausohr nachgewiesen<br />

SSZ-OE<br />

Opitzhöhe<br />

Tharandt<br />

Begründung für Nichtausweisung:<br />

- 250 m - Abstand von der WKA zur Wohnbebauung in Weißig (A 10)<br />

- 500 m - Abstand von der WKA zur Wohnbebauung in Großopitz (A 10)<br />

- 3,5 km - Abstand zu 2 WKA in Braunsdorf (A 15)<br />

1 53<br />

Darüber hinaus Gefahr der erheblichen Beeinträchtigung von Vogel- und Fledermaushabitaten:<br />

- 500 m Abstand zum SPA-Gebiet Sn-Nr. 64 „Weißeritztäler“; gemäß den Erhaltungszielen besitzt dieses Gebiet einen für<br />

Sachsen repräsentativen Mindestbestand u. a. für die ggü. WKA empfindlichen Vogelarten Rotmilan und Uhu<br />

- 500 m Abstand zum FFH-Gebiet Sn-Nr. 37 „Täler von Vereinigter und Wilder Weißeritz“; im Rahmen des Managementplans<br />

[2005] sind die ggü. WKA empfindlichen Fledermausarten Großer Abendsegler, Breitflügelfledermaus und Zwergfledermaus<br />

nachgewiesen

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