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Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

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<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 145<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Unter Beachtung eines möglichen Repowering sowie in Auseinandersetzung mit den dem Regionalen<br />

Planungsverband bekannten konkreten privaten Belangen bezüglich Windenergienutzung wurden<br />

über die Vorranggebiete Windenergienutzung gemäß Teilfortschreibung Wind hinaus alle weiteren<br />

bekannten Standorte, die entweder bereits Windkraftanlagen aufweisen oder für die Genehmigungen<br />

vorliegen bzw. offene Verfahren bestehen, regionalplanerisch geprüft.<br />

Viele dieser Standorte standen bereits als Potenzialflächen des Vorentwurfs der Teilfortschreibung<br />

Wind zur Diskussion, sind aber nach Abwägung nicht als VRG ausgewiesen worden.<br />

In nachstehender Tabelle sind die einzelnen öffentlichen Belange aufgelistet, die den privaten Belangen<br />

der Windenergienutzung sowie dem öffentlichen Belang des Klimaschutzes bzgl. der Nutzung<br />

regenerativer Energien aus Sicht des Regionalen Planungsverbandes entgegenstehen:<br />

Bezeichnung<br />

Kreis<br />

Gemeinde<br />

WKA-<br />

Bestand<br />

[Anzahl]<br />

weitere Rechte<br />

bzw.<br />

offene Verfahren<br />

Nr. der Potenzialfläche<br />

gem. Vorentwurf der TF<br />

Wind<br />

Augustusberg-<br />

MEI<br />

5 17<br />

Nossen<br />

Nossen<br />

Begründung für Nichtausweisung:<br />

- 400 m - Abstand von der nächstgelegenen WKA zur Wohnbebauung in Nossen (A 10)<br />

- 2 WKA im Zugrastgebiet Avifauna (A 3)<br />

Darüber hinaus Gefahr der erheblichen Beeinträchtigung von Vogel- und Fledermaushabitaten:<br />

- 250 m Abstand zum SPA-Gebiet Sn-Nr. 24 „Täler in Mittelsachsen“; gemäß den Erhaltungszielen gehört dieses Gebiet zu<br />

den 5 besten Vorkommensgebieten in Sachsen u. a. für die ggü. WKA empfindliche Vogelart Rotmilan; desweiteren besitzt<br />

dieses Gebiet einen für Sachsen repräsentativen Mindestbestand u. a. für die ggü. WKA empfindliche Vogelart Wachtel-<br />

könig<br />

- 500 m Abstand zum FFH-Gebiet Sn-Nr. 188 „Pitzschebachtal“; im Rahmen des Managementplans [2007] sind die ggü.<br />

WKA empfindlichen Fledermausarten Großes Mausohr und Mopsfledermaus nachgewiesen; es wird ein Aktionsradius<br />

für die Jagdhabitate von 15 km (Großes Mausohr) und 5 km (Mopsfledermaus) benannt.<br />

Garsebach<br />

MEI<br />

Triebischtal<br />

2 20<br />

Begründung für Nichtausweisung:<br />

- 400 m - Abstand von der nächstgelegenen WKA zur Wohnbebauung in Garsebach (A 10)<br />

- 600 m - Abstand von der nächstgelegenen WKA zur Wohnbebauung in Dobritz (A 10)<br />

- 800 m - Abstand von der nächstgelegenen WKA zur Wohnbebauung in Löthain (A 10)<br />

- 1 WKA im Zugrastgebiet Avifauna (A 3)<br />

Darüber hinaus Gefahr der erheblichen Beeinträchtigung von Vogel- und Fledermaushabitaten:<br />

- 70 m Abstand zum SPA-Gebiet Sn-Nr. 27 „Linkselbische Bachtäler“; gemäß den Erhaltungszielen besitzt dieses Gebiet<br />

einen für Sachsen repräsentativen Mindestbestand u. a. für die ggü. WKA empfindliche Vogelart Rotmilan<br />

- gemäß Managementplan für das FFH-Gebiet Sn-Nr. 189 „Fledermausquartiere im Großraum Dresden“ [2005] befindet sich<br />

der Standort im 15 km umfassenden Fledermausaktionsradius (Großes Mausohr) der etwa 2 km entfernten FFH-Gebiets-<br />

teilfläche Nr. 12<br />

- gem. Gutachten von SEICHE, ENDL und LEIN befinden sich im 200 m - Umfeld des WKA - Standortes fledermaus-<br />

relevante Strukturen<br />

- 500 m Abstand zum FFH-Gebiet Sn-Nr. 171 „Triebischtäler“; im Rahmen des Managementplans [2007] sind die ggü.<br />

WKA empfindlichen Fledermausarten Mopsfledermaus, Breitflügelfledermaus und Großes Mausohr nachgewiesen<br />

Planitzer Kreuz -<br />

MEI<br />

4 10<br />

Eulitz<br />

Leuben-Schleinitz<br />

Begründung für Nichtausweisung:<br />

- 700 m - Abstand von der nächstgelegenen WKA zur Wohnbebauung in Neugraupzig (A 10)<br />

- 700 m - Abstand von der nächstgelegenen WKA zur Wohnbebauung in Eulitz (A 10)<br />

Darüber hinaus Gefahr der erheblichen Beeinträchtigung von Vogel- und Fledermaushabitaten:<br />

- 650 m Abstand zum SPA-Gebiet Sn-Nr. 27 „Linkselbische Bachtäler“; gemäß den Erhaltungszielen besitzt dieses Gebiet<br />

einen für Sachsen repräsentativen Mindestbestand u. a. für die ggü. WKA empfindliche Vogelart Rotmilan<br />

- 700 m Abstand zum FFH-Gebiet Sn-Nr. 86 „Täler südöstlich Lommatzsch“; im Rahmen des Managementplans [2007] sind<br />

die ggü. WKA empfindlichen Fledermausarten Großes Mausohr und Mopsfledermaus nachgewiesen; es wird ein Aktions-<br />

radius für die Jagdhabitate von 15 km (Großes Mausohr) und 5 km (Mopsfledermaus) benannt.

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