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Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

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Seite 140 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

A 15 Einhaltung eines Abstandes zwischen Windkraftanlagenstandorten von i. d. R. 5 km<br />

[s. Karte 23]<br />

Die Raumwirkung von Windkraftanlagen, die durch das Bewegungsmoment der Rotoren erheblich<br />

gesteigert wird, ist generell im Umkreis von 2 - 2,5 km vordergründig in der Landschaft<br />

sichtbar (mittlerer Wirkbereich) und erreicht erst bei einer Entfernung ab etwa 4 - 5 km den<br />

Zustand, dass die Windkraftanlagen keine Dominanzwirkung in der Landschaft mehr ausüben.<br />

Durch die Beachtung dieses Abstandswertes werden eine Überschneidung der mittleren<br />

Wirkbereiche und somit eine massive und großflächige Raumbelastung durch Windkraftanlagen<br />

sowie erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds, des Erholungswertes der<br />

Landschaft und der Gesundheit der betroffenen Wohnbevölkerung verhindert. Letztendlich<br />

liegt diesem Kriterium somit der Gedanke zugrunde, dass nur bei angemessenen Abständen<br />

die landschaftliche Schönheit erlebt werden kann.<br />

Methodische Bearbeitungsschritte<br />

Die in diesem Plan ausgewiesenen Vorrang-/Eignungsgebiete Windenergienutzung sind im Ergebnis<br />

folgender Bearbeitungsschritte ermittelt worden:<br />

1. Ermittlung der Anspruchsflächen durch kartographische Darstellung und Überlagerung der<br />

Bereiche nach den Ausschlusskriterien A 1 bis A 13<br />

2. Einzelfallprüfung der so ermittelten Anspruchsflächen Windenergienutzung hinsichtlich der Erforderlichkeit<br />

einer Pufferzone zu den Bereichen nach den Ausschlusskriterien A 1, A 2, A 3<br />

(hier auch FFH-Erheblichkeitsprüfung), A 5 und A 9<br />

3. Prüfung der ermittelten Anspruchsflächen hinsichtlich des Ausschlusskriteriums A 14 (Abstände<br />

zu Einrichtungen der technischen Infrastruktur)<br />

4. Durchführung einer einzelfallbezogenen Landschaftsbildprüfung 42 i. V. m. der Prüfung des<br />

Ausschlusskriteriums A 15 der bisher ermittelten Anspruchsflächen. Untersucht wird insbesondere<br />

die zu erwartende Raumbelastung durch Windkraftanlagen 43 unter Beachtung der<br />

jeweils vorliegenden Landschaftssituation (Sichtverschattung infolge des Reliefs und vorhandener<br />

Landschaftselemente, vorhandene Strukturvielfalt, Ablösung der Dominanzpriorität in<br />

der Landschaft).<br />

Das Ausschlusskriterium 15 i. V. m. Schritt 4 der Methodik führte nur bei einer Anspruchsfläche alleinig zum<br />

Wegfall dieser Fläche - Jacobsthal-Nord (Landkreis Meißen, Gemeinde Zeithain, 2 Teilflächen, 17 ha + 48 ha).<br />

Der Abstand zum Windkraftanlagenstandort (4 WKA) östlich von Fichtenau (Land Brandenburg) beträgt etwa<br />

1 km; dieser Standort ist im Sachlichen Teilregionalplan III Windkraftnutzung der Region Lausitz-Spreewald als<br />

Eignungsgebiet W47 Fichtenberg/Altenau ausgewiesen - dieser Plan ist aufgrund von formalen Fehlern durch das<br />

OVG Berlin-Brandenburg 2007 für nichtig erklärt worden].<br />

Im Ergebnis der einzelfallbezogenen Landschaftsbildprüfung wurde eingeschätzt, dass durch Windkraftanlagen<br />

auf dieser Fläche zuzüglich der etwa 1 km entfernten und nicht sichtverschatteten 4 bereits bestehenden Windkraftanlagen<br />

östlich Fichtenberg eine massive und großflächige Raumbelastung entstehen würde. Die Fläche<br />

befindet sich in unmittelbarer Randlage zum sichtexponierten <strong>Elbtal</strong>bereich. Aufgrund der relativ flachen und<br />

ebenen Landschaft wären die Windkraftanlagen (nach Stand der Technik ist mit mindestens 100 m Gesamthöhe<br />

zu rechnen) u. a. auch vom linkselbischen Elberadweg einsehbar; die Anlagen würden den rechtselbischen Elbauenbereich<br />

dominieren und somit zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes führen.<br />

Nach Auskunft der Naturschutzfachbehörde fungiert das Gebiet zwischen Jacobsthal und Fichtenberg als Zugschneise<br />

des gegenüber Windkraftanlagen störungsempfindlichen Seeadlers zwischen seinem Brutplatz in der<br />

Gohrischheide und seinem Nahrungshabitat an der Elbaue. In den Erhaltungszielen des die Fläche unmittelbar<br />

östlich angrenzenden SPA-Gebietes „Gohrischheide“ (Sn-Nr. 028) wird ausgeführt: „Das Gebiet ist bedeutend für<br />

die Gewährleistung einer räumlichen Ausgewogenheit der Meldekulisse im Hinblick auf den Seeadler.“ Windkraftanlagen<br />

auf dieser Fläche würden die Funktion als Zugschneise zerstören. Da eine weitere Zugschneise nördlich<br />

von Fichtenberg bereits durch die 4 WKA am unmittelbaren Rand der Gohrischheide in Brandenburg „verstellt“<br />

wurde, wäre durch den Wegfall dieser zweiten Zugschneise sowie durch die Nähe zum Brutgebiet (0,5 km bis<br />

2,5 km Entfernung) eine erheblichen Beeinträchtigung der Population des Seeadlers zu erwarten.<br />

42 Hertzog, B.: „Windkraftanlagen und Landschaftsbild“ in: Naturschutz regional - Beiträge zum Naturschutz im<br />

Oberen <strong>Elbtal</strong>/ <strong>Osterzgebirge</strong> 2001. Staatliches Umweltfachamt Radebeul. Radebeul 2001<br />

43 die gegenwärtig errichteten Windkraftanlagen haben Nabenhöhen von mindestens 60 bis 100 m und verfügen<br />

über einen Rotordurchmesser von 60 bis 80 m; nach Stand der Technik werden insbesondere im Repowering<br />

bereits 6 MW-Anlagen errichtet (z. B. Enercon 112, Nabenhöhe: 125 m, Gesamthöhe: 180 m)

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