Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
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Seite 138 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
A 11 Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete (Zonen 1 und 2)<br />
Gemäß §§ 46 und 48 SächsWG, sofern die entsprechende Rechtsverordnung eine Bebauung<br />
ausschließt.<br />
A 12 Rohstoffabbau<br />
a) Vorranggebiete oberflächennahe Rohstoffe einschließlich einer Pufferzone von 300 m bei<br />
Festgesteinslagerstätten bzw. -gewinnungsbetrieben [s. Karte 2 i. V. m. Kapitel 10]<br />
b) Gebiete mit Bergwerkseigentum oder Bewilligungen gemäß §§ 8 und 9 BBergG sowie nach<br />
anderen Gesetzen oder Vorschriften genehmigte Rohstoffgewinnungsflächen und die jeweils<br />
dazugehörigen Lagerstätten einschließlich einer Pufferzone von 300 m bei Festgesteinslagerstätten<br />
bzw. -gewinnungsbetrieben<br />
Die Pufferzone von 300 m markiert, ausgehend von den erforderlichen Sprengarbeiten, den<br />
Gefahrenbereich um Festgesteinslagerstätten bzw. -gewinnungsbetriebe durch Steinflug und<br />
Erschütterungen (s. auch „Abstandserlass Nordrhein-Westfalen“).<br />
A 13 Hindernisbegrenzungsbereiche für Flugplätze [s. Karten 21 und 23]<br />
„Dass in den gemäß §§ 12 und 17 LuftVG festgelegten Bauschutzbereichen die Errichtung<br />
baulicher Anlagen nicht abschließend verboten, sondern nur einem Erlaubnisvorbehalt unterworfen<br />
ist, steht der Wertung dieser Flächen als Vorabausscheidungskriterium nicht entgegen,<br />
sondern ist von der planerischen Befugnis, das Entstehen problematischer Situationen in Einzelzulassungsverfahren<br />
von vornherein zu vermeiden, umfasst. Dafür spricht insbesondere<br />
auch, dass nach der aktuellen Entwicklung davon ausgegangen werden darf, dass künftige<br />
Windkraftanlagen regelmäßig eine Höhe erreichen werden, aufgrund derer ihre Errichtung sogar<br />
außerhalb von Bauschutzbereichen der Zustimmungspflicht der Luftverkehrsbehörde bedarf<br />
(§ 14 LuftVG).“ 38<br />
Als Grundlage für die Darstellung der Hindernisbegrenzungsbereiche sind i. V. m. § 18a<br />
LuftVG die Anlagenschutzbereiche für flugsicherungstechnische Einrichtungen, i. V. m. § 18b<br />
LuftVG die „Richtlinien über die Hindernisfreiheit für Start- und Landebahnen mit Instrumentenflugbetrieb“<br />
und die „Richtlinien über die Hindernisfreiheit für Start- und Landebahnen im<br />
Sichtflugbetrieb“ v. 02.11.2001 sowie die Bauschutzbereiche 39 gem. §§ 12 und 17 LuftVG herangezogen<br />
worden. Die ermittelten Hindernisbegrenzungsbereiche wurden dem Regionalen<br />
Planungsverband <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> mit Schreiben vom 02.02.2006 von der zuständigen<br />
Luftfahrtbehörde (Regierungspräsidium Dresden) bestätigt.<br />
Neben der Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Luftverkehrsbetriebes 40 sind mit<br />
der Aufstellung dieses Ausschlusskriteriums auch die landschaftsästhetischen und ökologischen<br />
Auswirkungen der gemäß der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung<br />
von Luftfahrthindernissen“ v. 02.09.2004 in der ab dem 29. April 2007 geltenden Fassung geforderten<br />
Ausstattung der Windkraftanlagen beachtet worden.<br />
38 OVG Bautzen, Urteil v. 07.04.2005, Az.: 1 D 2/03, Punkt 2.4.3.5<br />
39 Mit Schreiben des RP Dresden vom 24.04.2007 wurde bestätigt, dass die bestehenden Bauschutzbereiche für<br />
die Verkehrslandeplätze Großenhain und Riesa-Göhlis, für den Sonderlandeplatz Pirna-Pratzschwitz und für<br />
das Segelfluggelände Riesa-Canitz den bundesdeutschen Vorschriften des LuftVG entsprechen.<br />
40 s. auch BVerwG, Urteil v. 18.11.2004, Az.: 4 C 1.04 (gebotene Rücksicht auf einen luftverkehrsrechtlich<br />
genehmigten Betrieb) sowie OVG Koblenz, Beschluss v. 07.03.2005, Az.:8 A 12244/04 (Luftfahrtbehörde kann<br />
in einem Genehmigungsverfahren die Zustimmung zum Bau einer über 100 m hohen Windkraftanlage<br />
verweigern, auch wenn sich der beantragte Standort innerhalb eines Vorranggebietes Windenergienutzung<br />
befindet)