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Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

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Seite 136 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

A 8 Siedlungstypische historische Ortsrandlagen [s. Karte 3 i. V. m. 7.2.2 (Z)]<br />

„Die Berücksichtigung des Landschaftsbildes und der Schutz der gewachsenen Kulturlandschaft<br />

in ihren prägenden Merkmalen sind legitime Belange der raumordnerischen Abwägung<br />

(vgl. auch § 2 Abs. 2 Nr. 13 ROG).“ 30<br />

Siedlungstypische historische Ortsrandlagen werden charakterisiert durch die visuelle Erlebbarkeit<br />

von einer gut erhaltenen historischen Bausubstanz am Ortsrand (Drei- und Vierseithöfe,<br />

Fachwerkbauten, Rittergüter, Umgebindehäuser, Scheunen), von den Ortsrand dominierenden<br />

Kirchen, Mühlen, Schlössern und Burgen sowie von am Ortsrand befindlichen Bauerngärten,<br />

Streuobstwiesen, Kopfweiden, baum- bzw. heckenbestandenen Wegen, hölzernen<br />

Koppelzäunen, Teichanlagen oder Steinrücken-Heckenelementen.<br />

Durch Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen innerhalb des visuell erlebbaren Bereiches<br />

vor bzw. hinter einer siedlungstypischen historischen Ortsrandlage würde ein erheblicher<br />

Störfaktor im Landschaftsbild (Dimension der Anlagen, Bewegungsmoment, Licht- und Schattenwurf)<br />

entstehen, welcher der Schutzwürdigkeit regelmäßig entgegenstehen würde.<br />

A 9 Waldbestand einschließlich der Beachtung einer i. d. R. 200 m umfassenden Pufferzone<br />

um den Waldbestand<br />

Wind wird in Bodennähe durch Strömungswiderstände der Erdoberfläche in seiner Richtung,<br />

seiner Gleichförmigkeit und seiner Geschwindigkeit beeinflusst. Insbesondere Wälder haben<br />

hohe sogenannte Rauigkeitslängen. Mit zunehmender Nabenhöhe der Windkraftanlagen<br />

nehmen die Strömungswiderstände ab, so dass theoretisch auch Windkraftanlagenstandorte<br />

innerhalb des Waldes über ein wirtschaftlich nutzbares Windpotenzial verfügen können. Dem<br />

steht allerdings entgegen, dass der überwiegende Teil des Waldbestandes in der Region bereits<br />

durch seine Lage in Landschaftsschutzgebieten, im sichtexponierten <strong>Elbtal</strong>bereich und in<br />

den Vorranggebieten Natur und Landschaft sowie durch die Ausweisungen als Vorranggebiete<br />

Waldschutz als potenzieller Standort für Windkraftanlagen entfällt.<br />

Der von diesen Ausweisungen nicht belegte Waldbestand besitzt wiederum vollständig folgende<br />

gemäß der Waldfunktionenkartierung des Staatsbetriebes Sachsenforst (2005) dargestellte<br />

besondere Waldfunktionen, die durch den dauerhaften Betrieb von Windkraftanlagen<br />

erheblich beeinträchtigt werden würden:<br />

o Wald mit Lärmschutzfunktion,<br />

o Restwald in waldarmer Region,<br />

o das Landschaftsbild prägender Wald,<br />

o Wald mit Sichtschutzfunktion,<br />

o Wald mit Denkmalschutzfunktion und<br />

o Wald mit besonderer Erholungsfunktion.<br />

Darüber hinaus erfüllt der anteilmäßig unter dem Landes- und Bundesdurchschnitt liegende<br />

Waldbestand in der Region eine hohe Anzahl von weiteren besonderen Schutz- und Erholungsfunktionen.<br />

Der hohe qualitative Stellenwert des Waldbestandes in der Region kommt u. a. in dem sogenannten<br />

Überlagerungsfaktor der einzelnen Waldfunktionen in Höhe von 3,4 gegenüber dem<br />

Landesdurchschnitt von 2,6 zum Ausdruck.<br />

Die 200 m - Pufferzone zum Waldbestand begründet sich in der nachweisbar sehr hohen biotischen,<br />

insbesondere avifaunistischen, und geoökologischen Artenmannigfaltigkeit und Artendichte<br />

dieses Übergangsbereiches zwischen den Ökosystemen Wald und Offenland.<br />

Insbesondere für Vogel- und Fledermausarten ist für das Erreichen einer optimalen Funktionsfähigkeit<br />

ihres Lebensraumes ein dem eigentlichen Waldsaum vorgelagerter ungestörter Offenlandbereich<br />

erforderlich. Eine Größe von etwa 200 m entspricht dem minimalen Aktionsradius<br />

der meisten störungsempfindlichen Vogel- und Fledermausarten. 31 Weiterhin besitzen die<br />

Waldsäume aufgrund des Strukturwechsels und des Mikroklimas einen sehr hohen landschaftsästhetischen<br />

und Erholungswert.<br />

30 OVG Bautzen, Urteil v. 07.04.2005, Az.: 1 D 2/03, Punkt 2.4.3.2<br />

31 Zu beachten ist die Planungsempfehlung aus der internationalen Resolution 5.6 „Wind Turbines and Bat<br />

Populations“ (Eurobats, 5th Session of Meeting of Parties, Ljubljana 2006), die einen Abstand von 200 m zu<br />

Waldrändern und geschlossenen Gehölzen im Sinne eines vorbeugenden Fledermausschutzes empfiehlt.

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