Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
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Seite 136 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
A 8 Siedlungstypische historische Ortsrandlagen [s. Karte 3 i. V. m. 7.2.2 (Z)]<br />
„Die Berücksichtigung des Landschaftsbildes und der Schutz der gewachsenen Kulturlandschaft<br />
in ihren prägenden Merkmalen sind legitime Belange der raumordnerischen Abwägung<br />
(vgl. auch § 2 Abs. 2 Nr. 13 ROG).“ 30<br />
Siedlungstypische historische Ortsrandlagen werden charakterisiert durch die visuelle Erlebbarkeit<br />
von einer gut erhaltenen historischen Bausubstanz am Ortsrand (Drei- und Vierseithöfe,<br />
Fachwerkbauten, Rittergüter, Umgebindehäuser, Scheunen), von den Ortsrand dominierenden<br />
Kirchen, Mühlen, Schlössern und Burgen sowie von am Ortsrand befindlichen Bauerngärten,<br />
Streuobstwiesen, Kopfweiden, baum- bzw. heckenbestandenen Wegen, hölzernen<br />
Koppelzäunen, Teichanlagen oder Steinrücken-Heckenelementen.<br />
Durch Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen innerhalb des visuell erlebbaren Bereiches<br />
vor bzw. hinter einer siedlungstypischen historischen Ortsrandlage würde ein erheblicher<br />
Störfaktor im Landschaftsbild (Dimension der Anlagen, Bewegungsmoment, Licht- und Schattenwurf)<br />
entstehen, welcher der Schutzwürdigkeit regelmäßig entgegenstehen würde.<br />
A 9 Waldbestand einschließlich der Beachtung einer i. d. R. 200 m umfassenden Pufferzone<br />
um den Waldbestand<br />
Wind wird in Bodennähe durch Strömungswiderstände der Erdoberfläche in seiner Richtung,<br />
seiner Gleichförmigkeit und seiner Geschwindigkeit beeinflusst. Insbesondere Wälder haben<br />
hohe sogenannte Rauigkeitslängen. Mit zunehmender Nabenhöhe der Windkraftanlagen<br />
nehmen die Strömungswiderstände ab, so dass theoretisch auch Windkraftanlagenstandorte<br />
innerhalb des Waldes über ein wirtschaftlich nutzbares Windpotenzial verfügen können. Dem<br />
steht allerdings entgegen, dass der überwiegende Teil des Waldbestandes in der Region bereits<br />
durch seine Lage in Landschaftsschutzgebieten, im sichtexponierten <strong>Elbtal</strong>bereich und in<br />
den Vorranggebieten Natur und Landschaft sowie durch die Ausweisungen als Vorranggebiete<br />
Waldschutz als potenzieller Standort für Windkraftanlagen entfällt.<br />
Der von diesen Ausweisungen nicht belegte Waldbestand besitzt wiederum vollständig folgende<br />
gemäß der Waldfunktionenkartierung des Staatsbetriebes Sachsenforst (2005) dargestellte<br />
besondere Waldfunktionen, die durch den dauerhaften Betrieb von Windkraftanlagen<br />
erheblich beeinträchtigt werden würden:<br />
o Wald mit Lärmschutzfunktion,<br />
o Restwald in waldarmer Region,<br />
o das Landschaftsbild prägender Wald,<br />
o Wald mit Sichtschutzfunktion,<br />
o Wald mit Denkmalschutzfunktion und<br />
o Wald mit besonderer Erholungsfunktion.<br />
Darüber hinaus erfüllt der anteilmäßig unter dem Landes- und Bundesdurchschnitt liegende<br />
Waldbestand in der Region eine hohe Anzahl von weiteren besonderen Schutz- und Erholungsfunktionen.<br />
Der hohe qualitative Stellenwert des Waldbestandes in der Region kommt u. a. in dem sogenannten<br />
Überlagerungsfaktor der einzelnen Waldfunktionen in Höhe von 3,4 gegenüber dem<br />
Landesdurchschnitt von 2,6 zum Ausdruck.<br />
Die 200 m - Pufferzone zum Waldbestand begründet sich in der nachweisbar sehr hohen biotischen,<br />
insbesondere avifaunistischen, und geoökologischen Artenmannigfaltigkeit und Artendichte<br />
dieses Übergangsbereiches zwischen den Ökosystemen Wald und Offenland.<br />
Insbesondere für Vogel- und Fledermausarten ist für das Erreichen einer optimalen Funktionsfähigkeit<br />
ihres Lebensraumes ein dem eigentlichen Waldsaum vorgelagerter ungestörter Offenlandbereich<br />
erforderlich. Eine Größe von etwa 200 m entspricht dem minimalen Aktionsradius<br />
der meisten störungsempfindlichen Vogel- und Fledermausarten. 31 Weiterhin besitzen die<br />
Waldsäume aufgrund des Strukturwechsels und des Mikroklimas einen sehr hohen landschaftsästhetischen<br />
und Erholungswert.<br />
30 OVG Bautzen, Urteil v. 07.04.2005, Az.: 1 D 2/03, Punkt 2.4.3.2<br />
31 Zu beachten ist die Planungsempfehlung aus der internationalen Resolution 5.6 „Wind Turbines and Bat<br />
Populations“ (Eurobats, 5th Session of Meeting of Parties, Ljubljana 2006), die einen Abstand von 200 m zu<br />
Waldrändern und geschlossenen Gehölzen im Sinne eines vorbeugenden Fledermausschutzes empfiehlt.