Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
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<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 135<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Der Abwechslungsreichtum dieser Kulturlandschaftsbereiche wird bestimmt durch seine wertvollen<br />
kulturellen und naturnahen Objekte und Strukturen, die das Landschaftsbild in seiner<br />
Eigenart prägen. Die heutige Funktion als Erlebnis- und Erholungsraum ist auch hinsichtlich<br />
der „weichen“ Standortfaktoren außerordentlich wichtig. Diese Kulturlandschaftsbereiche besitzen<br />
darüber hinaus einen sehr hohen Identitätswert für die Bewohner. Mit der Wahrnehmung<br />
bzw. Überschaubarkeit einer Landschaft steigt ihre visuelle Verwundbarkeit.<br />
In Anbetracht der Gesamthöhen der Windkraftanlagen sowie der von ihnen ausgelösten Unruhe<br />
durch die Drehbewegung der Rotorblätter stellen sie in den o. g. Landschaftsräumen eine<br />
erhebliche Beeinträchtigung dar. Die Dominanz des/der jeweiligen Landschaftsbereiche(s)<br />
würde durch die Windkraftanlagen unmittelbar zerstört bzw. dadurch abgelöst werden, indem<br />
die Windkraftanlagen selbst den umgebenden Landschaftsraum dominieren. Dabei ist zu beachten,<br />
dass diese Auswirkung auch auftreten kann, wenn die Windkraftanlagen randlich von<br />
den ausgewiesenen Landschaftsbereichen lokalisiert sind.<br />
A 7 Gebiete mit herausragender Sichtbeziehung von und zu einem sichtexponierten historischem<br />
Kulturdenkmalbereich [s. Karte 3 i. V. m. 7.2.2 (Z)]<br />
„Die Berücksichtigung des Landschaftsbildes und der Schutz der gewachsenen Kulturlandschaft<br />
in ihren prägenden Merkmalen sind legitime Belange der raumordnerischen Abwägung<br />
(vgl. auch § 2 Abs. 2 Nr. 13 ROG).“ 29<br />
Die historisch gewachsene Siedlungsstruktur der Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ist in<br />
der Landschaft durch Dominanten wie Türme von Kirchen und Rathäusern, Burgen und<br />
Schlösser mit prägnanten Silhouetten und charakteristischen Baukubaturen erlebbar. Diese<br />
Dominanten sind untrennbare Bestandteile der Kulturlandschaft.<br />
Windkraftanlagen stellen im Landschaftsraum weithin sichtbare Elemente dar, deren Wahrnehmung<br />
durch die in Bewegung befindlichen Rotoren noch verstärkt wird. Stehen sie in markanten<br />
Sichtachsen vor oder hinter einem historischen Kulturdenkmalbereich in weiträumig<br />
sichtexponierter Lage, so kann dieses dadurch optisch entwertet werden. Dies reicht von einer<br />
eingeschränkten Wahrnehmbarkeit des Kulturdenkmals durch Überschneidung oder Hinterschneidung<br />
bis zu einer Entwertung durch das Erzeugen völlig neuer Größenverhältnisse<br />
raumbeherrschender Elemente. Nicht nur direkte Über- oder Hinterschneidung von Kulturdenkmalen<br />
beeinträchtigt diese, auch die seitliche Zuordnung kann zum Nachteil für das<br />
Denkmal werden, da die Dominanz der Windkraftanlage zu stark wird, gewohnte Proportionen<br />
sprengt und alle Aufmerksamkeit auf sich zieht.<br />
Es wurde unter Beachtung der Sichtverschattung durch Höhenzüge, Bewaldung und Bebauung<br />
von einem wahrnehmbaren Wirkungsbereich von in der Regel etwa 5 km im Umkreis des<br />
Kulturdenkmals ausgegangen. Dargestellt ist der jeweilige Bereich um ein Kulturdenkmal, von<br />
wo das Kulturdenkmal sichtprägend wahrgenommen wird.<br />
Gebiete mit herausragenden Sichtbeziehungen sind für folgende wertvolle, denkmalgeschützte<br />
Kulturdenkmalbereiche in sichtexponierter Lage ermittelt worden:<br />
o Kirche und Schloss Strehla (Landkreis Meißen)<br />
o Kirche Wantewitz (Landkreis Meißen)<br />
o Schloss Hirschstein (Landkreis Meißen)<br />
o Kirche Zehren (Landkreis Meißen)<br />
o Kirche Lommatzsch (Landkreis Meißen)<br />
o Albrechtsburg Meißen (Landkreis Meißen)<br />
o Schloss Nossen (Landkreis Meißen)<br />
o Kirche und Schloss Moritzburg (Landkreis Meißen)<br />
o Spitzhaus Radebeul (Landkreis Meißen)<br />
o Burg Stolpen (Landkreis Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong>)<br />
o Festung Königstein (Landkreis Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong>)<br />
o Burg Frauenstein (Region Südsachsen -<br />
Einwirkungsbereich LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong>).<br />
29 OVG Bautzen, Urteil v. 07.04.2005, Az.: 1 D 2/03, Punkt 2.4.3.2