14.11.2012 Aufrufe

Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 135<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Der Abwechslungsreichtum dieser Kulturlandschaftsbereiche wird bestimmt durch seine wertvollen<br />

kulturellen und naturnahen Objekte und Strukturen, die das Landschaftsbild in seiner<br />

Eigenart prägen. Die heutige Funktion als Erlebnis- und Erholungsraum ist auch hinsichtlich<br />

der „weichen“ Standortfaktoren außerordentlich wichtig. Diese Kulturlandschaftsbereiche besitzen<br />

darüber hinaus einen sehr hohen Identitätswert für die Bewohner. Mit der Wahrnehmung<br />

bzw. Überschaubarkeit einer Landschaft steigt ihre visuelle Verwundbarkeit.<br />

In Anbetracht der Gesamthöhen der Windkraftanlagen sowie der von ihnen ausgelösten Unruhe<br />

durch die Drehbewegung der Rotorblätter stellen sie in den o. g. Landschaftsräumen eine<br />

erhebliche Beeinträchtigung dar. Die Dominanz des/der jeweiligen Landschaftsbereiche(s)<br />

würde durch die Windkraftanlagen unmittelbar zerstört bzw. dadurch abgelöst werden, indem<br />

die Windkraftanlagen selbst den umgebenden Landschaftsraum dominieren. Dabei ist zu beachten,<br />

dass diese Auswirkung auch auftreten kann, wenn die Windkraftanlagen randlich von<br />

den ausgewiesenen Landschaftsbereichen lokalisiert sind.<br />

A 7 Gebiete mit herausragender Sichtbeziehung von und zu einem sichtexponierten historischem<br />

Kulturdenkmalbereich [s. Karte 3 i. V. m. 7.2.2 (Z)]<br />

„Die Berücksichtigung des Landschaftsbildes und der Schutz der gewachsenen Kulturlandschaft<br />

in ihren prägenden Merkmalen sind legitime Belange der raumordnerischen Abwägung<br />

(vgl. auch § 2 Abs. 2 Nr. 13 ROG).“ 29<br />

Die historisch gewachsene Siedlungsstruktur der Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ist in<br />

der Landschaft durch Dominanten wie Türme von Kirchen und Rathäusern, Burgen und<br />

Schlösser mit prägnanten Silhouetten und charakteristischen Baukubaturen erlebbar. Diese<br />

Dominanten sind untrennbare Bestandteile der Kulturlandschaft.<br />

Windkraftanlagen stellen im Landschaftsraum weithin sichtbare Elemente dar, deren Wahrnehmung<br />

durch die in Bewegung befindlichen Rotoren noch verstärkt wird. Stehen sie in markanten<br />

Sichtachsen vor oder hinter einem historischen Kulturdenkmalbereich in weiträumig<br />

sichtexponierter Lage, so kann dieses dadurch optisch entwertet werden. Dies reicht von einer<br />

eingeschränkten Wahrnehmbarkeit des Kulturdenkmals durch Überschneidung oder Hinterschneidung<br />

bis zu einer Entwertung durch das Erzeugen völlig neuer Größenverhältnisse<br />

raumbeherrschender Elemente. Nicht nur direkte Über- oder Hinterschneidung von Kulturdenkmalen<br />

beeinträchtigt diese, auch die seitliche Zuordnung kann zum Nachteil für das<br />

Denkmal werden, da die Dominanz der Windkraftanlage zu stark wird, gewohnte Proportionen<br />

sprengt und alle Aufmerksamkeit auf sich zieht.<br />

Es wurde unter Beachtung der Sichtverschattung durch Höhenzüge, Bewaldung und Bebauung<br />

von einem wahrnehmbaren Wirkungsbereich von in der Regel etwa 5 km im Umkreis des<br />

Kulturdenkmals ausgegangen. Dargestellt ist der jeweilige Bereich um ein Kulturdenkmal, von<br />

wo das Kulturdenkmal sichtprägend wahrgenommen wird.<br />

Gebiete mit herausragenden Sichtbeziehungen sind für folgende wertvolle, denkmalgeschützte<br />

Kulturdenkmalbereiche in sichtexponierter Lage ermittelt worden:<br />

o Kirche und Schloss Strehla (Landkreis Meißen)<br />

o Kirche Wantewitz (Landkreis Meißen)<br />

o Schloss Hirschstein (Landkreis Meißen)<br />

o Kirche Zehren (Landkreis Meißen)<br />

o Kirche Lommatzsch (Landkreis Meißen)<br />

o Albrechtsburg Meißen (Landkreis Meißen)<br />

o Schloss Nossen (Landkreis Meißen)<br />

o Kirche und Schloss Moritzburg (Landkreis Meißen)<br />

o Spitzhaus Radebeul (Landkreis Meißen)<br />

o Burg Stolpen (Landkreis Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong>)<br />

o Festung Königstein (Landkreis Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong>)<br />

o Burg Frauenstein (Region Südsachsen -<br />

Einwirkungsbereich LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong>).<br />

29 OVG Bautzen, Urteil v. 07.04.2005, Az.: 1 D 2/03, Punkt 2.4.3.2

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!