Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
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Seite 132 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
A 2 Nationalparkregion Sächsische Schweiz und die Landschaftsschutzgebiete, deren<br />
Rechtsverordnung explizit ein Verbot für Windkraftanlagen bzw. bauliche Anlagen über 10 m<br />
bzw. 25 m ausspricht (LSG „Sächsische Schweiz“, LSG „Strauch-Ponickauer Höhenrücken“,<br />
LSG „Wilschdorf-Rähnitzer Sandhügelland“, LSG „Bühlauer Wiesen“)<br />
[s. Karte C des Anhangs]<br />
einschließlich der Beachtung einer Pufferzone in Abhängigkeit vom konkreten Schutz- und<br />
Entwicklungsziel und der Biotop- und Artenschutzbelange (Einzelfallprüfung)<br />
„Als Ausschlusskriterium hat der Planungsträger alle Landschaftsschutzgebiete von der Errichtung<br />
von Windenergieanlagen ausgeschlossen, sofern nach der jeweiligen Rechtsverordnung<br />
die Errichtung von Windkraftanlagen unzulässig ist. Dies ist nicht zu beanstanden. Es ist<br />
nicht erforderlich, dass der Planungsträger für jedes einzelne Landschaftsschutzgebiet prüft,<br />
ob sich eine Befreiungsmöglichkeit nach § 53 SächsNatSchG abzeichnet. Der Planungsträger<br />
muss ohne darauf hinweisende Anhaltspunkte nicht prüfen, ob eine solche Situation vorliegt,<br />
zumal die Voraussetzungen eines atypischen Falles, der zur Befreiung für die Errichtung von<br />
Windenergieanlagen führen kann, eher selten vorliegt.“ 22<br />
A 3 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und europäische Vogelschutzgebiete<br />
(FFH- und SPA-Gebiete)<br />
[s. Karte C des Anhangs]<br />
Regional bedeutsame avifaunistische Bereiche sowie Zug-, Rast-, Brut- und Nahrungshabitate<br />
von störungsempfindlichen Tierarten<br />
[s. Karte 6 i. V. m. 7.1.3 (Z)]<br />
einschließlich der Beachtung einer Pufferzone in Abhängigkeit vom konkreten Schutz- und<br />
Entwicklungsziel und der Biotop- und Artenschutzbelange (Einzelfallprüfung)<br />
Gemäß § 2 Abs. 3 SächsLPlG umfasst die Umweltprüfung des <strong>Regionalplan</strong>s auch die Prüfung<br />
der Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung<br />
oder eines Europäischen Vogelschutzgebietes (Natura 2000 - Gebiete). Mit der Aufnahme<br />
dieser Gebiete als Ausschlusskriterium werden mögliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele<br />
durch Bau und Betrieb von Windkraftanlagen in den Gebieten vorsorgend ausgeschlossen.<br />
Die regional bedeutsamen avifaunistischen Bereiche sowie Rast-, Brut- und Nahrungshabitate<br />
störungsempfindlicher Tierarten resultieren aus langjährigen, im Fachinformationssystem Naturschutz<br />
dokumentierten Beobachtungen durch Mitarbeiter des Naturschutzes sowie aus<br />
diesbezüglichen avifaunistischen Gutachten. Sie berücksichtigen die SPA-Gebiete und basieren<br />
auch auf relevanten Aussagen in der neuesten Fachliteratur. 23 Die Gebiete sind in Abstimmung<br />
mit den Naturschutzfachbehörden sowie mit den unteren Naturschutzbehörden bestimmt<br />
und abgegrenzt worden. Diesbezügliche detaillierte Arbeitsunterlagen liegen aufgrund<br />
der hohen Schutzbedürftigkeit der Arten nur in den Naturschutzbehörden vor.<br />
22 OVG Bautzen, Urteil v. 07.04.2005, Az.: 1 D 2/03, Punkt 2.4.3.9<br />
23 insbesondere sind hier zu nennen:<br />
- Seiche, K., Endl, P., Lein, M.: Fledermäuse und Windenergieanlagen in Sachsen 2006, LfUG 2008<br />
- Brinkmann, R.: Untersuchungen zu möglichen betriebsbedingten Auswirkungen von Windkraftanlagen auf<br />
Fledermäuse im Regierungsbezirk Freiburg, Jan. 2006<br />
- Hötker, H.: Auswirkungen des „Repowering“ von Windkraftanlagen auf Vögel und Fledermäuse, Okt. 2006<br />
- Hötker, H., Thomsen, K.-M., Köster, H.: „Auswirkungen regenerativer Energiegewinnung auf die biologische<br />
Vielfalt am Beispiel der Vögel und Fledermäuse“, Michael-Otto-Institut im NABU (Endbericht, Dezember 2004)<br />
- Endl, P.: „Untersuchungen zum Verhalten von Fledermäusen und Vögeln an ausgewählten Windkraftanlagen<br />
(Landkreise Meißen, Weißeritzkreis, Sächsische Schweiz)“, i. Auftrag des StUFA Radebeul, Nov. 2004<br />
- Ermittlung von erheblichen Beeinträchtigungen im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung, April 2004,<br />
FuE-Vorhaben i. A. des Bundesamtes für Naturschutz<br />
- Tagungsband „Windenergie und Vögel - Ausmaß und Bewältigung eines Konflikts“, TU Berlin (2002)<br />
- Bremer Beitr. Naturkde. Naturschutz 4 (1999) - Themenheft „Vögel und Windkraft“<br />
- Steffens, R., Saemann, D. & Größler, K. (1998): „Die Vogelwelt Sachsens“, Jena<br />
- Steffens. R, Kretzschmar, R. & Rau, S. (1998): „Atlas der Brutvögel Sachsens“, Dresden<br />
- Kneis, P., Lux, H., Schneider, D. (2003): „Die Brutvögel der nordsächsischen <strong>Elbtal</strong>region um Riesa“<br />
Mitteilungen des Vereins Sächsischer Ornithologen, Bd. 9, Sonderheft 2