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Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

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<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 131<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Die in diesem Plan zur Anwendung gekommene Methodik für die regionalplanerische Ausweisung von<br />

Vorrang-/Eignungsgebieten Windenergienutzung beinhaltet vorhabenunterstützende, vorhabenkonzentrierende<br />

sowie vorhabenhindernde Aspekte und Kriterien.<br />

Als vorhabenunterstützendes Kriterium wirkt, dass in diesem Plan in Anbetracht der Höhenentwicklung<br />

der Windkraftanlagen nicht auf die Ergebnisse des Windmessprogrammes II für den Freistaat<br />

Sachsen (1997) abgestellt worden ist 21 , sondern von einem in weiten Teilen der Region (rund 94 %)<br />

vorhandenen technisch nutzbaren Windpotenzial ausgegangen worden ist.<br />

Darüber hinaus wirkt auf langfristige Sicht die Zielstellung vorhabenunterstützend, dass in den Vorrang-/Eignungsgebieten<br />

die Möglichkeit eines Repowering mit i. d. R. höheren Anlagen möglich sein<br />

soll.<br />

Vorhabenunterstützend wirkt auch, dass folgende Ausschlusskriterien gegenüber der Teilfortschreibung<br />

Wind wie folgt geändert wurden:<br />

- unter Beachtung des Repowerings - Wegfall der Mindestgröße<br />

- Wegfall des 250 m - Abstands zu Gewerbegebieten<br />

- Reduzierung des Siedlungsabstands zu Einzelwohnbebauung auf 300 m<br />

- Wegfall der VBG oberflächennahe Rohstoffe als Ausschlusskriterium<br />

- Wegfall der VRG Weinbau sowie Hopfenanlagen als Ausschlusskriterium<br />

- Reduzierung des 300 m - Abstands zu kV-Leitungen auf 150 m.<br />

Vorhabenkonzentrierend wirkt die Beachtung einer Abstandszone um Windkraftanlagenstandorte, die<br />

i. d. R. etwa 5 km beträgt, aber im Rahmen einer einzelfallbezogenen Bewertung der Raumbelastung<br />

i. V. m. der landschaftsästhetischen Bewertung des jeweiligen Landschaftsraumes variierbar ist.<br />

Die vorhabenhindernden Kriterien sind in den regionalplanerischen Ausschlusskriterien für Windenergienutzung<br />

zusammengefasst. Sie sind Ergebnis einer Prüfung, ob durch Errichtung und Betrieb von<br />

Windkraftanlagen die vorrangige Zweckbestimmung der jeweiligen regionalplanerischen Ausweisung<br />

erheblich beeinträchtigt wird. Darüber hinaus sind in den Ausschlusskriterien für Windenergienutzung<br />

grundsätzlich entgegenstehende öffentliche Belange enthalten, die während der Planaufstellung durch<br />

die Beteiligten benannt wurden und auf der Ebene der <strong>Regionalplan</strong>ung auch erfassbar sind.<br />

Ausschlusskriterien für die Windenergienutzung<br />

A 1 Vorranggebiete Natur und Landschaft<br />

[s. Karte 2 i. V. m. 7.1.1 (Z)]<br />

einschließlich der Beachtung einer Pufferzone in Abhängigkeit vom konkreten Schutz- und<br />

Entwicklungsziel und der Biotop- und Artenschutzbelange des jeweiligen Vorranggebietes Natur<br />

und Landschaft (Einzelfallprüfung)<br />

Vorranggebiete für Natur und Landschaft dienen dem Erhalt wertvoller Bereiche des Arten-<br />

und Biotopschutzes, die zugleich vielfach wesentliche Naturhaushaltsfunktionen (klimatische,<br />

bodenökologische Funktionen, Retentionsfunktionen) erfüllen und die Vielfalt, Eigenart und<br />

Schönheit der Landschaft in besonderem Maß repräsentieren. In den Vorranggebieten wird<br />

eine Verbesserung der Arten- und Biotopausstattung einschließlich des Naturhaushalts und<br />

der landschaftlichen Erlebniswirksamkeit angestrebt.<br />

Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen innerhalb der Vorranggebiete Natur und Landschaft<br />

sind insbesondere hinsichtlich der natürlichen Eigenart und Seltenheit der Landschaft<br />

grob unangemessen (vgl. auch § 2 Abs. 2 Nr. 8 ROG).<br />

21 Im Windmessprogramm II wurde das technisch nutzbare Windpotenzial in 60 m Höhe über Grund nur für etwa<br />

55 % der Regionsfläche mit dem Programm WASP (Wind Atlas Analysis and Application Program) berechnet.<br />

Im Ergebnis wurde für etwa 11 % der Regionsfläche ein nutzbares Windpotenzial (Standorte mit 2000 Volllast-<br />

stunden/Jahr) rechnerisch ermittelt. Für das <strong>Osterzgebirge</strong> erfolgte nur eine Schätzung des technisch nutz-<br />

baren Windpotenzials in Höhe von etwa 13 % der Regionsfläche.

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