Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
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<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 131<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Die in diesem Plan zur Anwendung gekommene Methodik für die regionalplanerische Ausweisung von<br />
Vorrang-/Eignungsgebieten Windenergienutzung beinhaltet vorhabenunterstützende, vorhabenkonzentrierende<br />
sowie vorhabenhindernde Aspekte und Kriterien.<br />
Als vorhabenunterstützendes Kriterium wirkt, dass in diesem Plan in Anbetracht der Höhenentwicklung<br />
der Windkraftanlagen nicht auf die Ergebnisse des Windmessprogrammes II für den Freistaat<br />
Sachsen (1997) abgestellt worden ist 21 , sondern von einem in weiten Teilen der Region (rund 94 %)<br />
vorhandenen technisch nutzbaren Windpotenzial ausgegangen worden ist.<br />
Darüber hinaus wirkt auf langfristige Sicht die Zielstellung vorhabenunterstützend, dass in den Vorrang-/Eignungsgebieten<br />
die Möglichkeit eines Repowering mit i. d. R. höheren Anlagen möglich sein<br />
soll.<br />
Vorhabenunterstützend wirkt auch, dass folgende Ausschlusskriterien gegenüber der Teilfortschreibung<br />
Wind wie folgt geändert wurden:<br />
- unter Beachtung des Repowerings - Wegfall der Mindestgröße<br />
- Wegfall des 250 m - Abstands zu Gewerbegebieten<br />
- Reduzierung des Siedlungsabstands zu Einzelwohnbebauung auf 300 m<br />
- Wegfall der VBG oberflächennahe Rohstoffe als Ausschlusskriterium<br />
- Wegfall der VRG Weinbau sowie Hopfenanlagen als Ausschlusskriterium<br />
- Reduzierung des 300 m - Abstands zu kV-Leitungen auf 150 m.<br />
Vorhabenkonzentrierend wirkt die Beachtung einer Abstandszone um Windkraftanlagenstandorte, die<br />
i. d. R. etwa 5 km beträgt, aber im Rahmen einer einzelfallbezogenen Bewertung der Raumbelastung<br />
i. V. m. der landschaftsästhetischen Bewertung des jeweiligen Landschaftsraumes variierbar ist.<br />
Die vorhabenhindernden Kriterien sind in den regionalplanerischen Ausschlusskriterien für Windenergienutzung<br />
zusammengefasst. Sie sind Ergebnis einer Prüfung, ob durch Errichtung und Betrieb von<br />
Windkraftanlagen die vorrangige Zweckbestimmung der jeweiligen regionalplanerischen Ausweisung<br />
erheblich beeinträchtigt wird. Darüber hinaus sind in den Ausschlusskriterien für Windenergienutzung<br />
grundsätzlich entgegenstehende öffentliche Belange enthalten, die während der Planaufstellung durch<br />
die Beteiligten benannt wurden und auf der Ebene der <strong>Regionalplan</strong>ung auch erfassbar sind.<br />
Ausschlusskriterien für die Windenergienutzung<br />
A 1 Vorranggebiete Natur und Landschaft<br />
[s. Karte 2 i. V. m. 7.1.1 (Z)]<br />
einschließlich der Beachtung einer Pufferzone in Abhängigkeit vom konkreten Schutz- und<br />
Entwicklungsziel und der Biotop- und Artenschutzbelange des jeweiligen Vorranggebietes Natur<br />
und Landschaft (Einzelfallprüfung)<br />
Vorranggebiete für Natur und Landschaft dienen dem Erhalt wertvoller Bereiche des Arten-<br />
und Biotopschutzes, die zugleich vielfach wesentliche Naturhaushaltsfunktionen (klimatische,<br />
bodenökologische Funktionen, Retentionsfunktionen) erfüllen und die Vielfalt, Eigenart und<br />
Schönheit der Landschaft in besonderem Maß repräsentieren. In den Vorranggebieten wird<br />
eine Verbesserung der Arten- und Biotopausstattung einschließlich des Naturhaushalts und<br />
der landschaftlichen Erlebniswirksamkeit angestrebt.<br />
Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen innerhalb der Vorranggebiete Natur und Landschaft<br />
sind insbesondere hinsichtlich der natürlichen Eigenart und Seltenheit der Landschaft<br />
grob unangemessen (vgl. auch § 2 Abs. 2 Nr. 8 ROG).<br />
21 Im Windmessprogramm II wurde das technisch nutzbare Windpotenzial in 60 m Höhe über Grund nur für etwa<br />
55 % der Regionsfläche mit dem Programm WASP (Wind Atlas Analysis and Application Program) berechnet.<br />
Im Ergebnis wurde für etwa 11 % der Regionsfläche ein nutzbares Windpotenzial (Standorte mit 2000 Volllast-<br />
stunden/Jahr) rechnerisch ermittelt. Für das <strong>Osterzgebirge</strong> erfolgte nur eine Schätzung des technisch nutz-<br />
baren Windpotenzials in Höhe von etwa 13 % der Regionsfläche.