Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
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<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 127<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Begründung<br />
zu 14.1.1 (G)<br />
Die Bündelung von technischer Infrastruktur und die Konzentration an den raumordnerischen Achsen<br />
folgt den Festlegungen von Z 2.6.2 LEP. Mit der Bündelung sollen eine Verminderung von Eingriffen<br />
in bisher wenig belastete Landschaftsteile erreicht und zusätzliche Zerschneidungseffekte vermieden<br />
werden. Der Aspekt der Bündelung und Konzentration an den Achsen soll bei Planungen neuer technischer<br />
Leitungssysteme als einer der Belange zur Optimierung der Versorgungssysteme berücksichtigt<br />
werden.<br />
zu 14.2 - Windenergienutzung<br />
Gemäß Z 11.4 LEP sind in den Regionalplänen die räumlichen Voraussetzungen für die Nutzung von<br />
Windenergie zu sichern. Dabei ist zur räumlichen Konzentration eine abschließende flächendeckende<br />
Planung vorzunehmen.<br />
Die Bundesregierung hat zum Auftakt der Welt-Klimakonferenz im Dezember 2007 ein „Integriertes<br />
Energie- und Klimaprogramm“ beschlossen. Klimaschutzziel ist es, bis 2020 die Treibhausgasemissionen<br />
um 40 % gegenüber dem Basisjahr 1990 zu senken. Dieses Ziel soll durch Maßnahmen zur<br />
Erhöhung der Energieeffizienz, des Einsatzes von Biokraftstoffen, durch Maßnahmen im Bereich Verkehr<br />
und Erneuerbaren Energien bei Strom und Wärme erreicht werden.<br />
Im Jahr 2006 betrug bundesweit der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch etwa<br />
9,3 % [50 339 GWh]; davon wiederum wurden rund 61 % [30 600 GWh] durch die Windenergienutzung<br />
bereitgestellt. Gemäß dem „Integrierten Energie- und Klimaprogramm“ soll der Anteil der erneuerbaren<br />
Energien am Bruttostromverbrauch im Jahr 2010 mindestens 12,5 % betragen. Als mittelfristiges<br />
Ziel hat die Bundesregierung vorgesehen, den Anteil erneuerbarer Energien an der Strombereitstellung<br />
bis 2020 auf mindestens 20 % und am Primärenergieverbrauch auf mindestens 10 % zu steigern.<br />
Langfristig, d. h. bis Mitte dieses Jahrhunderts, soll rund die Hälfte der Energieversorgung mit<br />
erneuerbaren Energien bestritten werden.<br />
Bezüglich der Windenergienutzung standen Ende 2007 in Deutschland 19 460 Windkraftanlagen mit<br />
einer installierten Leistung von 22 247 MW zur Stromerzeugung bereit; diese haben im Jahr 2007<br />
etwa 39 500 GWh erzeugt. Da nach Einschätzung der Bundesregierung der Platz für den Ausbau der<br />
Windenergie an Land knapp wird, hat man begonnen, die großen Potenziale auf See zu erschließen.<br />
Die Bundesregierung hält es für realistisch, dass durch diese Windparks auf See bis zum Jahr<br />
2025/2030 eine Leistung von 20 000 bis 25 000 MW erbracht werden kann. Damit könnten allein die<br />
Windparks auf See 15 % des heutigen deutschen Strombedarfs [dieser betrug 2006 rund 540 000<br />
GWh] decken.<br />
Im Juni 2001 beschloss die Staatsregierung mit dem Klimaschutzprogramm für Sachsen, 5 % des<br />
Endenergieverbrauchs in Sachsen bis zum Zeitraum 2005 bis 2010 aus erneuerbaren Energien zu<br />
decken. Diesem Programm gemäß werden die größten Wachstumschancen in der Nutzung von Biomasse<br />
einschließlich Biogas (67 %) gesehen; bezüglich der Windenergienutzung wurde sachsenweit<br />
ein Anteil von 25 % (das entspricht ca. 1 150 GWh/a) eingeschätzt. Diese Zielstellung bezüglich<br />
Windenergienutzung ist bereits mit Stand 2006 sachsenweit mit 1 261 GWh erreicht worden.<br />
Am 17.06.2008 beschloss das Kabinett den „Aktionsplan Klima und Energie des Freistaates Sachsen“.<br />
Dieser Aktionsplan greift die anspruchsvollen Anforderungen der jüngsten internationalen und<br />
nationalen Klimaschutzziele auf, baut auf den im Klimaschutzprogramm und im Energieprogramm<br />
enthaltenen Maßnahmen auf und entwickelt diese weiter. Der Aktionsplan konzentriert sich auf kurz-<br />
und mittelfristig umsetzbare Maßnahmen zum Klimaschutz und für eine nachhaltige Energiewirtschaft<br />
sowie auf Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel. Eine interministerielle Arbeitsgruppe<br />
„Klima und Energie“ soll u. a. neue qualitative Ziele für die Klima- und Energiepolitik erarbeiten. Diese<br />
Zielstellungen sollen in die Fortschreibung des Klimaschutzprogramms aus dem Jahr 2001 eingehen<br />
und Grundlage für die beabsichtigte Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes sein.<br />
Bei Fortschreibung des Klimaschutzprogramms ist davon auszugehen, dass bei der künftigen Ermittlung<br />
des technisch nutzbaren Windpotenzials die technische Weiterentwicklung der Anlagen sowie<br />
das langfristig einsetzende Repowering (Ersatz der bestehenden Anlagen durch leistungsstärkere i. d.<br />
R. höhere Anlagen) berücksichtigt werden wird. Andererseits müssen jedoch nach Auffassung des<br />
Regionalen Planungsverbandes bei der Ermittlung der energiepolitischen Zielstellung bezüglich Windenergienutzung<br />
neben der Potenzialuntersuchung der weiteren erneuerbaren Energiearten auch Tatbestände<br />
einfließen, die nach der Aufstellung des Klimaschutzprogramms 2001 eingetreten sind und<br />
die tatsächliche Flächenverfügbarkeit für die Windenergienutzung einengen. Diesbezüglich sind insbesondere<br />
die abschließend 2003 bzw. 2006 festgelegten Natura 2000 - Gebiete (einschließlich der<br />
noch in Aufstellung befindlichen Managementpläne für die FFH-Gebiete) zu nennen. Des Weiteren<br />
sind zu nennen: i. V. mit Z 7.2 LEP das Rohstoffsicherungskonzept, i. V. mit Z 4.2.2 LEP die Gebietskulisse<br />
für ein ökologisches Verbundsystem, die Festsetzung von LSG-Rechtsverordnungen mit WKA-<br />
Bauverbot sowie die Neufestsetzung von Überschwemmungsgebieten nach dem Hochwasserereignis