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Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

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Seite 126 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

14.2.4 (Z) Bei Errichtung von Windkraftanlagen innerhalb der Teilbereiche der VREG<br />

Windenergienutzung Streumen, Lübau, Wölkisch und Rückersdorf, welche<br />

dem Abstand zwischen Freileitung und dem 3 ½ -fachen Rotordurchmesser<br />

entsprechen, sind bei Erfordernis vom Antragsteller Schwingungsschutzmaßnahmen<br />

für die angrenzende Freileitung vorzusehen.<br />

14.2.5 (Z) Windkraftanlagen im VREG Windenergienutzung Streumen sind so auszulegen,<br />

dass eine Beeinträchtigung des Luftverkehrs des Verkehrslandeplatzes<br />

Riesa-Göhlis ausgeschlossen werden kann.<br />

14.2.6 (Z) Windkraftanlagen im VREG Windenergienutzung Rückersdorf sind bezüglich<br />

ihrer Anlagengröße, ihrer konkreten Anlagenstandorte sowie Anlagenausrüstung<br />

so festzulegen, dass erhebliche Beeinträchtigungen der u. a. im Polenztal<br />

vorkommenden Fledermausarten sowie des westlich und südlich befindlichen<br />

Vogelzuggebietes ausgeschlossen werden können.<br />

Wasserenergienutzung<br />

Karte: Bestehende Standorte zur Wasserenergienutzung sind in Karte 23 „Erneuerbare<br />

Energien“ nachrichtlich dargestellt.<br />

14.2.7 (Z) Bei Wasserkraftnutzungen ist eine ökologisch notwendige und dem Abflussregime<br />

angepasste Wasserführung sowie die Durchgängigkeit des Gewässers<br />

für die jeweils dort lebensraumtypisch vorkommenden Organismen zu gewährleisten.<br />

Solarenergienutzung<br />

Karte: Die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete „Solarenergienutzung“ sind in der Karte 2<br />

„Raumnutzung“ ausgewiesen.<br />

14.2.8 (Z) Die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen innerhalb nachfolgender<br />

Gebiete ist unzulässig:<br />

o Überschwemmungsgebiete<br />

o Waldbestände<br />

o VRG Natur und Landschaft<br />

o VRG Landwirtschaft<br />

o VRG Weinbau<br />

o VRG Wasserressourcen (Zonen I und II)<br />

o VRG Waldmehrung<br />

o VRG Hochwasserschutz<br />

o VRG Hochwasserrückhaltebecken<br />

o VRG oberflächennahe Rohstoffe<br />

o VRG Straßenbau<br />

o Regionale Grünzüge oder Grünzäsuren<br />

o siedlungsklimatisch bedeutsame Bereiche<br />

o Gebiete mit hohem landschaftsästhetischen Wert<br />

o landschaftsprägende Höhenrücken, Kuppen und Hanglagen<br />

o sichtexponierter <strong>Elbtal</strong>bereich<br />

o Kleinkuppenlandschaften<br />

o siedlungstypische historische Ortsrandlagen.

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