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Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

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Seite 124 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

zu 13.1 (G)<br />

Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen innerhalb von Vorbehaltsgebieten Wasserressourcen<br />

ist die zulässige Art und Weise der Nutzung in Anlehnung an das Technische Regelwerk für<br />

Trinkwasserschutzgebiete (DVGW - Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. - Regelwerk,<br />

Arbeitsblatt W 101 und W 102) zu beurteilen.<br />

Folgende Handlungen sind insbesondere als funktionswidrig bzw. -gefährdend einzustufen:<br />

o übermäßige Flächenversiegelung<br />

(das Niederschlagswasser wird der natürlichen Versickerung vor Ort entzogen; die<br />

Grundwasserneubildungsrate verringert sich)<br />

o diffuser und direkter Schadstoffeintrag aus Industrie, Gewerbe, Kommunen sowie aus<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

(die Grundwasserqualität wird teilweise über längere Zeit beeinträchtigt; umfangreiche<br />

Sanierungsmaßnahmen können notwendig werden)<br />

o Abtrag der grundwasserüberdeckenden Bodenschichten durch Abgrabungen<br />

(Pufferfunktion des Bodens wird zerstört)<br />

o Grundwasserspiegelabsenkung, z. B. durch Eingriffe in die hydrogeologischen Verhältnisse<br />

durch Rohstoffabbau<br />

(Verfügbarkeit des Grundwasserdargebotes wird eingeschränkt)<br />

o nicht wasserschutzanforderungsgemäßer Ausbau von öffentlichen Straßen<br />

(Gefahr von Schadstoffeinträgen in den Boden)<br />

o uneingeschränkter Transport und Umgang mit wassergefährdenden Stoffen<br />

(Gefahr von Havariefällen)<br />

zu 13.2 (G)<br />

Für die Wasserversorgung von Industrie und Gewerbe ist eine Trinkwasserqualität nicht in jedem Fall<br />

erforderlich. Zur Durchsetzung des Prinzips des sparsamen Umgangs mit der Ressource Wasser<br />

sollte deshalb insbesondere im Verdichtungsraum Dresden geprüft werden, ob für industrielle und<br />

gewerbliche Prozesse, wofür keine Trinkwasserqualität benötigt wird, sowie für die Notwasserversorgung<br />

Wasser der Fassungen und Anlagen, die für die Trinkwassergewinnung stillgelegt wurden, genutzt<br />

werden kann.<br />

Damit kann gleichzeitig ein Beitrag zur Reduzierung der Grundwasserentnahme für die Trinkwasserversorgung<br />

in den für die Trinkwasserversorgung nutzbaren bzw. genutzten Dargeboten geleistet<br />

werden.

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