Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
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Seite 124 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
zu 13.1 (G)<br />
Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen innerhalb von Vorbehaltsgebieten Wasserressourcen<br />
ist die zulässige Art und Weise der Nutzung in Anlehnung an das Technische Regelwerk für<br />
Trinkwasserschutzgebiete (DVGW - Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. - Regelwerk,<br />
Arbeitsblatt W 101 und W 102) zu beurteilen.<br />
Folgende Handlungen sind insbesondere als funktionswidrig bzw. -gefährdend einzustufen:<br />
o übermäßige Flächenversiegelung<br />
(das Niederschlagswasser wird der natürlichen Versickerung vor Ort entzogen; die<br />
Grundwasserneubildungsrate verringert sich)<br />
o diffuser und direkter Schadstoffeintrag aus Industrie, Gewerbe, Kommunen sowie aus<br />
Land- und Forstwirtschaft<br />
(die Grundwasserqualität wird teilweise über längere Zeit beeinträchtigt; umfangreiche<br />
Sanierungsmaßnahmen können notwendig werden)<br />
o Abtrag der grundwasserüberdeckenden Bodenschichten durch Abgrabungen<br />
(Pufferfunktion des Bodens wird zerstört)<br />
o Grundwasserspiegelabsenkung, z. B. durch Eingriffe in die hydrogeologischen Verhältnisse<br />
durch Rohstoffabbau<br />
(Verfügbarkeit des Grundwasserdargebotes wird eingeschränkt)<br />
o nicht wasserschutzanforderungsgemäßer Ausbau von öffentlichen Straßen<br />
(Gefahr von Schadstoffeinträgen in den Boden)<br />
o uneingeschränkter Transport und Umgang mit wassergefährdenden Stoffen<br />
(Gefahr von Havariefällen)<br />
zu 13.2 (G)<br />
Für die Wasserversorgung von Industrie und Gewerbe ist eine Trinkwasserqualität nicht in jedem Fall<br />
erforderlich. Zur Durchsetzung des Prinzips des sparsamen Umgangs mit der Ressource Wasser<br />
sollte deshalb insbesondere im Verdichtungsraum Dresden geprüft werden, ob für industrielle und<br />
gewerbliche Prozesse, wofür keine Trinkwasserqualität benötigt wird, sowie für die Notwasserversorgung<br />
Wasser der Fassungen und Anlagen, die für die Trinkwassergewinnung stillgelegt wurden, genutzt<br />
werden kann.<br />
Damit kann gleichzeitig ein Beitrag zur Reduzierung der Grundwasserentnahme für die Trinkwasserversorgung<br />
in den für die Trinkwasserversorgung nutzbaren bzw. genutzten Dargeboten geleistet<br />
werden.