14.11.2012 Aufrufe

Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 121<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

13 Wasserversorgung<br />

Karte: Die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete „Wasserressourcen“ sind in der Karte 2<br />

„Raumnutzung“ ausgewiesen.<br />

Bestehende, im Verfahren befindliche sowie geplante Wasserschutzgebiete<br />

sind als nachrichtliche Übernahme ebenfalls in Karte 2 „Raumnutzung“ dargestellt.<br />

13.1 (G) Die nachgewiesenen Wasserdargebote in den Vorbehaltsgebieten Wasserressourcen<br />

sollen im Sinne der Daseinsvorsorge unter Beachtung des prognostizierten<br />

Klimawandels hinsichtlich Stand, Menge und Beschaffenheit erhalten<br />

und geschützt werden, so dass die dauerhafte Regenerationsfähigkeit<br />

der Wasserdargebote gewährleistet ist und nachhaltige Beeinträchtigungen<br />

des Naturhaushaltes vermieden werden.<br />

13.2 (G) Wassergewinnungs- und -versorgungsanlagen, die den Anforderungen an die<br />

Trinkwasserqualität nicht mehr entsprechen, sollen insbesondere im Verdichtungsraum<br />

Dresden für Gewerbe und Industrie sowie für die Notwasserversorgung<br />

genutzt werden.<br />

Begründung<br />

Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Wasserressourcen<br />

Gemäß Z 13.2 LEP sollen in den Regionalplänen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Wasserressourcen<br />

ausgewiesen werden, die sich für die Trinkwasserversorgung besonders eignen. Dazu<br />

sollen für den gesicherten Bedarf Vorranggebiete und für die langfristige Sicherung Vorbehaltsgebiete<br />

ausgewiesen werden.<br />

Als Vorranggebietsanspruch Wasserressourcen wurden i. S. eines gesicherten Bedarfs unter Beachtung<br />

der Abwägungsmatrix (s. Anlage 1 des Anhangs) die nicht bereits besiedelten Flächen aller festgesetzten<br />

und in Betrieb befindlichen sowie im Festsetzungsverfahren befindlichen und geplanten<br />

Wasserschutzgebiete ab einer Größe von 10 ha ausgewiesen.<br />

Die Wasserschutzgebiete verfügen zwar schon über einen fachrechtlichen Schutzstatus, wurden aber<br />

als Teil des Wasserpotenzials in die Menge der Vorranggebiete aufgenommen, soweit nicht eine Aufhebung<br />

aus Qualitätsgründen beantragt wurde oder in Kürze erfolgen soll.<br />

Die zusätzliche Ausweisung der Vorrangfunktion für den ohnehin bereits bestehenden fachrechtlichen<br />

Schutz drückt, auch unter Beachtung des prognostizierten Klimawandels (u. a. Abnahme der Jahresniederschläge,<br />

Temperaturerhöhung), die regionalplanerische Positionierung zu diesen Standorten<br />

und damit die nachdrückliche Sicherung dieser Gebiete für die Wassergewinnung sowie gegen entgegenstehende<br />

Nutzungen aus.<br />

Bei Überlagerung der Anspruchsflächen für Vorrang-/Vorbehaltsgebiete Wasserressourcen mit anderen<br />

Vorrangansprüchen wurde die in der Anlage 1 des Anhangs dargestellte Methodik für die regionalplanerischen<br />

Ausweisungen als Orientierungshilfe grundsätzlich angewendet.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!