Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
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<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 121<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
13 Wasserversorgung<br />
Karte: Die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete „Wasserressourcen“ sind in der Karte 2<br />
„Raumnutzung“ ausgewiesen.<br />
Bestehende, im Verfahren befindliche sowie geplante Wasserschutzgebiete<br />
sind als nachrichtliche Übernahme ebenfalls in Karte 2 „Raumnutzung“ dargestellt.<br />
13.1 (G) Die nachgewiesenen Wasserdargebote in den Vorbehaltsgebieten Wasserressourcen<br />
sollen im Sinne der Daseinsvorsorge unter Beachtung des prognostizierten<br />
Klimawandels hinsichtlich Stand, Menge und Beschaffenheit erhalten<br />
und geschützt werden, so dass die dauerhafte Regenerationsfähigkeit<br />
der Wasserdargebote gewährleistet ist und nachhaltige Beeinträchtigungen<br />
des Naturhaushaltes vermieden werden.<br />
13.2 (G) Wassergewinnungs- und -versorgungsanlagen, die den Anforderungen an die<br />
Trinkwasserqualität nicht mehr entsprechen, sollen insbesondere im Verdichtungsraum<br />
Dresden für Gewerbe und Industrie sowie für die Notwasserversorgung<br />
genutzt werden.<br />
Begründung<br />
Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Wasserressourcen<br />
Gemäß Z 13.2 LEP sollen in den Regionalplänen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Wasserressourcen<br />
ausgewiesen werden, die sich für die Trinkwasserversorgung besonders eignen. Dazu<br />
sollen für den gesicherten Bedarf Vorranggebiete und für die langfristige Sicherung Vorbehaltsgebiete<br />
ausgewiesen werden.<br />
Als Vorranggebietsanspruch Wasserressourcen wurden i. S. eines gesicherten Bedarfs unter Beachtung<br />
der Abwägungsmatrix (s. Anlage 1 des Anhangs) die nicht bereits besiedelten Flächen aller festgesetzten<br />
und in Betrieb befindlichen sowie im Festsetzungsverfahren befindlichen und geplanten<br />
Wasserschutzgebiete ab einer Größe von 10 ha ausgewiesen.<br />
Die Wasserschutzgebiete verfügen zwar schon über einen fachrechtlichen Schutzstatus, wurden aber<br />
als Teil des Wasserpotenzials in die Menge der Vorranggebiete aufgenommen, soweit nicht eine Aufhebung<br />
aus Qualitätsgründen beantragt wurde oder in Kürze erfolgen soll.<br />
Die zusätzliche Ausweisung der Vorrangfunktion für den ohnehin bereits bestehenden fachrechtlichen<br />
Schutz drückt, auch unter Beachtung des prognostizierten Klimawandels (u. a. Abnahme der Jahresniederschläge,<br />
Temperaturerhöhung), die regionalplanerische Positionierung zu diesen Standorten<br />
und damit die nachdrückliche Sicherung dieser Gebiete für die Wassergewinnung sowie gegen entgegenstehende<br />
Nutzungen aus.<br />
Bei Überlagerung der Anspruchsflächen für Vorrang-/Vorbehaltsgebiete Wasserressourcen mit anderen<br />
Vorrangansprüchen wurde die in der Anlage 1 des Anhangs dargestellte Methodik für die regionalplanerischen<br />
Ausweisungen als Orientierungshilfe grundsätzlich angewendet.