Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
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Seite 118 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
zu 12.2.2 (Z)<br />
Die immissionsgeschädigten Waldbestände innerhalb der „Revitalisierungszone“ sind durch die hohen<br />
Schadstoffemissionen der Industriegebiete auf tschechischer und deutscher Seite verursacht worden.<br />
Auf deutscher Seite ist durch den Umstrukturierungsprozess nach 1990, durch die Stilllegung vieler<br />
umweltverschmutzender Betriebe sowie durch das Wirksamwerden bundes- und europarechtlicher<br />
Umweltbestimmungen für bestehende und neu zu errichtende Anlagen eine starke Emissionssenkung<br />
bezüglich Schwefeldioxid und Staub zu verzeichnen. Dagegen tritt bei der Stickoxidemission eine<br />
Zunahme auf, die durch den erhöhten Kfz-Verkehr verursacht wird. Darüber hinaus führte die drastische<br />
Zunahme der Versauerung der Niederschläge zu einem Versauerungsschub in den Waldböden,<br />
der die Humusauflage und die Mineralböden stark negativ beeinflusste. Modifiziert werden diese<br />
anthropogen verursachten Schädigungen durch natürliche Bodeneigenschaften, extreme Witterungseinflüsse,<br />
Pilzinfektionen und Insektenbefall. Besonders kritisch ist das Zusammenfallen von Immissions-<br />
und Wildschadensschwerpunkten.<br />
Hochwasserverschärfend wirken sich die Waldschäden in den oberen Lagen des Berglandes aus, da<br />
es bei Starkniederschlägen zu erhöhtem Flächenabfluss und verstärkter Erosion kommt und das<br />
Wasserrückhaltevermögen eines gesunden Waldbestandes nicht mehr gegeben ist.<br />
Im Rahmen der Regionalisierung bodenchemischer Daten der Bodenzustandserhebung und unter<br />
Einbeziehung des Waldzustandes der Jahre 1991 bis 2003 wurde durch das Sächsische Staatsministerium<br />
für Umwelt und Landwirtschaft im Jahr 2006 gemäß § 32 SächsWaldG [Waldgesetz für den<br />
Freistaat Sachsen vom 10.04.1992 (SächsGVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 3 des „Gesetzes<br />
zur Einführung der Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme und über<br />
die Öffentlichkeitsbeteiligung in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG im Freistaat<br />
Sachsen“, veröffentlicht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 6/2007 S. 107 vom<br />
09. 05 2007) eine qualifizierte, ökologisch fundierte Ausweisung der immissionsgeschädigten Waldbestände<br />
vorgenommen. Im Ergebnis ist die in Karte 4 nachrichtlich übernommene „Revitalisierungszone“<br />
dargestellt worden.<br />
zu 12.2.3 (Z)<br />
Gemäß Z 9.4 LEP ist der Waldanteil im Freistaat Sachsen auf 30 % zu erhöhen. In den Regionalplänen<br />
sind Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Waldmehrung auf der Grundlage der in Karte 10 LEP dargestellten<br />
Gebietskulisse auszuweisen. Die landesweiten Schwerpunkte der Waldmehrung sind gemäß<br />
den in der Begründung formulierten Kriterien auszuformen und durch weitere regional bedeutsame<br />
Schwerpunkte der Waldmehrung zu ergänzen.<br />
Im vorliegenden Plan wurde aufgrund des bestehenden geringen Waldanteils der Region nur das<br />
Instrument Vorranggebiet angewendet.<br />
Die Erhöhung des Waldflächenanteils zielt auf die Erhöhung des wirtschaftlichen Nutzens, auf die<br />
Steigerung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, auf eine strukturreiche Landschaftsgliederung<br />
in ausgeräumten Agrargebieten, auf eine Verbesserung der Schutz- und Erholungsfunktionen des<br />
Waldes sowie der Biotopvernetzung.<br />
Um sachsenweit den Waldanteil auf 30 % zu erhöhen, müsste auf ca. 31 300 ha Wald neu begründet<br />
werden. Gemäß dem Sächsischen Forstbericht 2002 ist dazu auf den Rekultivierungsflächen des<br />
Braunkohlebergbaus in den sächsischen Teilen des Lausitzer und des Mitteldeutschen Reviers ein<br />
effektiver Waldflächenzugang von etwa 5000 ha zu erwarten. Da die Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
über keine Rekultivierungsflächen aus dem Braunkohlebergbau verfügt und der Waldanteil<br />
derzeit unter dem Landesdurchschnitt von 28,3 % bei 26,4 % liegt, ist die Erreichung von 28,7 %<br />
Waldanteil ein realistisches Ziel für die Region. Dieses Ziel wäre mit einer Waldmehrungsfläche von<br />
etwa 8 000 ha erreicht.<br />
Grundlage für die Ausweisung der Vorranggebiete Waldmehrung im vorliegenden Plan waren die<br />
durch den Staatsbetrieb Sachsenforst ermittelten Gebiete aus der Waldmehrungsplanung (ab 5 ha),<br />
die im <strong>Regionalplan</strong> von 1997 enthaltenen Vorranggebiete Erstaufforstung, Waldmehrungsflächen<br />
(größer 5 ha) aus dem regionalen Flächenausgleichspool für die Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
sowie diesbezügliche Darstellungen aus Flächennutzungs- und Landschaftsplänen (ab 5 ha).