Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
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<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 117<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Begründung<br />
Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Waldschutz<br />
Gemäß Z 9.5 LEP sollen in den Regionalplänen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete zum Schutz des<br />
vorhandenen Waldes ausgewiesen werden. Gemäß Plansatzbegründung sollen die Vorrang- und<br />
Vorbehaltsgebiete Waldschutz im Hinblick auf die jeweils zutreffenden Waldfunktionen dann ausgewiesen<br />
werden, wenn im Einzelfall ein raumordnerisches Regelungserfordernis besteht.<br />
Im vorliegenden Plan wurden diejenigen Waldbestände ab 5 ha als Vorranggebiete Waldschutz ausgewiesen,<br />
die gemäß Waldfunktionenkartierung des Staatsbetriebes Sachsenforst als „Restwald in<br />
waldarmen Gebieten“ und als „Bodenschutzwald“ dargestellt sind. Weiterhin sind alle Waldbestände<br />
innerhalb von Vorranggebietsanspruchsflächen Wasserressource (s. Abb. 3.3 - 4 FB LRP), innerhalb<br />
von „Böden mit besonders gefährdetem Wasserspeichervermögen durch hohe Wassererosion“<br />
(s. Karte 2.2 - 12 FB LRP) sowie innerhalb von „Gebieten mit sehr hohem landschaftsästhetischen<br />
Wert“ (s. Karte 2.5 - 15 FB LRP) als Vorranggebiete Waldschutz ausgewiesen worden. Als Vorbehaltsgebiete<br />
Waldschutz wurden darüber hinaus unter Beachtung der in der Anlage 1 des Anhangs<br />
enthaltenen Abwägungsmatrix diejenigen Waldbestände ab 5 ha ausgewiesen, die gemäß Waldfunktionenkartierung<br />
als „Waldbestände mit Erholungsfunktion“ dargestellt sind, die sich in „Gebiete zur<br />
Erhaltung und Verbesserung des Wasserrückhalts“, in „Gebieten mit hohem landschaftsästhetischen<br />
Wert“ (s. Karte 2.5 - 15 FB LRP), in „Erosionsgefährdeten Gebieten“, in Vorbehaltsgebietsanspruchsflächen<br />
Wasserressource (s. Abb. 3.3 - 4 FB LRP) befinden sowie als Immissionsschutzwälder (Straßenverkehr)<br />
fungieren. Mit der Ausweisung der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Waldschutz wird<br />
insbesondere den Waldfunktionen vorbeugender Hochwasserschutz, Erosionsschutz, Landschaftsbild/<br />
Landschaftserleben, Grundwasserschutz sowie Immissionsschutz Rechnung getragen.<br />
zu 12.2.1 (Z)<br />
Vielfach hat der Wald eine dämpfende Wirkung auf den Abfluss von Niederschlag. Aufgrund der hohen<br />
Speicherkapazität und der Verdunstungsverluste in den Baumkronen (Interzeption), der Verdunstung<br />
durch die Waldpflanzen (Transpiration) in der Vegetationsperiode und des Bodens (Evaporation)<br />
wird der Wasserabfluss aus dem Wald gehemmt und verzögert. Der Wasserverbrauch der Bäume<br />
während der Vegetationsperiode sorgt dafür, dass Waldböden, welche im Freiland vernässt wären,<br />
eine "Entwässerung" über die Vegetation erfahren. Durch das Wurzelsystem der Bäume entwickelt<br />
sich ein Makroporensystem in Waldböden, durch welches das Wasser präferentiell in den Boden geleitet<br />
wird. Ein gesunder Wald hemmt den Oberflächenabfluss je nach Baumartenzusammensetzung<br />
(Nadelbäume verdunsten im Jahresmittel mehr Wasser als Laubbäume), Alter (höhere Transpirationsrate<br />
bei alten Beständen) und Jahreszeit (belaubt/unbelaubt) in unterschiedlichem Maße. Somit sind<br />
in Flusseinzugsgebieten mit hohem Waldanteil die schädigenden Auswirkungen von Hochwassern<br />
seltener bzw. fallen geringer aus als bei großen Anteilen landwirtschaftlicher Nutzung. Besonders<br />
wirksam ist der Wald bei kleineren und mittleren Niederschlagsereignissen sowie bei kurzem Starkregen.<br />
In diesen Fällen kann unter Wald theoretisch (also wenn das Einzugsgebiet vollständig bewaldet<br />
wäre) von einer Minderung des Hochwasserscheitels um 20 % ausgegangen werden. Maßnahmen<br />
des Waldumbaus und der Waldmehrung sind deshalb überall dort sinnvoll, wo es durch Starkniederschläge<br />
häufig zu Überflutungen und Erosionsschäden kommt.<br />
Der Umbau von naturfernen gleichaltrigen Nadelbaumreinbeständen in standortgerechte Mischbestockungen<br />
mit einem hinreichenden Anteil standortheimischer Forstpflanzen trägt wesentlich zur Erhöhung<br />
des Retentionsvermögens sowie zur Verringerung der Erosionsgefährdung auf Hanglagen bei.<br />
Als waldbauliche Grundlage für die Bestockungsziele gelten die regionaltypischen Einheiten der potenziellen<br />
natürlichen Vegetation Sachsens unter Beachtung des prognostizierten Klimawandels.<br />
In unmittelbarer Ufernähe können Hochwasserschäden gemindert werden, wenn die Bestockung mit<br />
den Baumarten der natürlich vorkommenden Vegetation (z. B. Roterle, Weidenarten und Esche) erfolgt.<br />
Diese Baumarten wurzeln tiefer als beispielsweise die Gemeine Fichte und sind resistenter gegen<br />
mechanische Beschädigung und die Auflagerung von Geröll. Durch die Stabilisierung der ufernahen<br />
Bestände wird die Erosion gemindert, die Retention gefördert und die Anzahl entwurzelter Bäume<br />
vermindert, so dass flussabwärts die Gefahr von Verklausungen an Brücken und Schäden an Infrastrukturen<br />
verringert wird.<br />
Durch die Befestigung und Verdichtung weisen Waldwege entsprechend ihrem Ausbau- und Pflegezustand<br />
eine gegenüber den angrenzenden Waldbeständen geringe Retentionsleistung für Wasser<br />
auf. Über die Wegedichte und gleichzeitig die Art der Wegeentwässerung kann der Wasserabfluss<br />
entscheidend gesteuert werden.