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Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

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Seite 116 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

12.2 Forstwirtschaft und Jagdwesen<br />

Karten: Die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete „Waldschutz“ sowie die Vorranggebiete<br />

„Waldmehrung“ sind in Karte 2 „Raumnutzung“ ausgewiesen.<br />

„Wassererosionsgefährdete Gebiete“ und „Gebiete zur Erhaltung und Verbesserung<br />

des Wasserrückhalts“ sind in Karte 3 „Landschaftsbereiche mit besonderen<br />

Nutzungsanforderungen“ ausgewiesen.<br />

Die „Revitalisierungszone“ ist in Karte 4 „Sanierungsbedürftige Bereiche der<br />

Landschaft“ als nachrichtliche Übernahme dargestellt.<br />

„Gebiete mit geologisch bedingter hoher Grundwassergefährdung“ sind in der<br />

Karte 7 „Boden- und Grundwassergefährdung“ ausgewiesen.<br />

12.2.1 (Z) Die naturfernen Waldbestände innerhalb der „Gebiete zur Erhaltung und Verbesserung<br />

des Wasserrückhalts“, der „Wassererosionsgefährdeten Gebiete“,<br />

der „Gebiete mit geologisch bedingter hoher Grundwassergefährdung“ sowie<br />

innerhalb der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Wasserressourcen sollen, sofern<br />

sie mit den naturschutzrechtlichen Anforderungen vereinbar sind, unter<br />

Beachtung des prognostizierten Klimawandels in Bestände mit einer standortgerechten,<br />

vielfach strukturierten Dauerbestockung mit hohen Anteilen tief und<br />

intensiv wurzelnder Baumarten umgebaut werden, so dass das Retentionsvermögen<br />

erhöht und die Erosionsgefahr vermindert wird.<br />

Waldwegeplanung und -bau ist auf Erosionsminderung und auf die Beibehaltung<br />

des Wasserrückhaltevermögens auszurichten.<br />

12.2.2 (Z) Die immissionsgeschädigten Waldbestände innerhalb der „Revitalisierungszone“<br />

sind unter Beachtung naturschutzfachlicher Belange zu revitalisieren<br />

und in vielfältig strukturierte und an die langfristigen Standortveränderungen<br />

einschließlich des Klimawandels angepasste Dauerbestockungen zu überführen.<br />

12.2.3 (Z) Der Waldanteil in der Region ist von derzeitig 26,4 % auf 28,7 % zu erhöhen.<br />

Die Waldmehrung soll unter Beachtung langfristiger Standortveränderungen<br />

einschließlich des prognostizierten Klimawandels mit nach derzeitigem wissenschaftlichen<br />

Kenntnisstand standortgerechten Baumarten erfolgen, welche<br />

die angestrebten Waldfunktionen gewährleisten und zur Strukturbereicherung<br />

der Landschaft beitragen.<br />

12.2.4 (G) Eine Aufforstung über die Vorranggebiete Waldmehrung hinaus ist unter Beachtung<br />

der in der Begründung zu diesem Plansatz genannten Prämissen anzustreben.<br />

12.2.5 (G) Die Jagd ist an die ökologischen bzw. naturschutzfachlichen Erfordernisse zur<br />

Erhaltung und Entwicklung natürlicher Lebensräume, z. B. standortgerechte<br />

naturnahe Waldbestände, sowie an die Anforderungen des Artenschutzes anzupassen.

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