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Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

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Seite 112 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

zu 12.1.4 (Z)<br />

Gemäß Z 4.1.4 Satz 1 LEP sind in den Regionalplänen Gebiete mit erheblichen Beeinträchtigungen<br />

des Naturhaushaltes als „Sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft“ unter Berücksichtigung der<br />

in der Begründung genannten Kriterien auszuweisen und Festlegungen zur Art der Sanierung zu treffen.<br />

Im vorliegenden Plan sind diese Bereiche u. a. als „Ausgeräumte Agrarflächen“ ausgewiesen.<br />

Problematisch sind nach wie vor die z. T. sehr großen Ackerschläge, die zu großen erosionswirksamen<br />

Hanglängen führen, sowie die vielfach ackerbaulich genutzten, besonders durch Erosion gefährdeten<br />

Hangmulden.<br />

Als Grundlage für die Ermittlung der ausgeräumten Agrarflächen wurde das 2003/2004 durch das<br />

Sächsische Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft erarbeitete „Feldblockkataster“ herangezogen<br />

(ein Feldblock wird definiert als eine räumlich zusammenhängende landwirtschaftlich genutzte Fläche,<br />

die von relativ dauerhaften Grenzen, z. B. Wald, Straße, Bebauung, Gewässer, umgeben ist).<br />

Als Größenordnung für den Zustand „ausgeräumt“ wurden, in Anlehnung an diesbezügliche Aussagen<br />

in der Fachliteratur 17 , für das Tief- und Hügelland Ackerflächen größer als 25 ha und für das Bergland<br />

Ackerflächen größer als 20 ha angesehen. Nach Ermittlung dieser Flächen wurde anhand von georeferenzierten<br />

CIR-Luftbildern eine Plausibilitätsprüfung dahingehend durchgeführt, ob die Flächen tatsächlich<br />

als „ausgeräumt“, also ohne gliedernde Gehölzstrukturen, angesehen werden können.<br />

Flurgehölze (Restwälder, Hecken, Feldgehölze) sowie Ackerrandstreifen stellen ein Refugium für<br />

Pflanzen und Tiere gegenüber der agrarisch geprägten Umgebung dar und bilden somit den natürlichen<br />

Ausgangspunkt für das zu entwickelnde Gehölznetz im Rahmen des ökologischen Verbundsystems.<br />

Heckenstrukturen fungieren als Windschutz und fördern einen ausgeglichenen Temperatur- und<br />

Feuchtehaushalt in ihrem Wirkungsbereich. Der Oberflächenabfluss des Niederschlagswassers wird<br />

verlangsamt und die dichte Durchwurzelung schützt den Boden vor Abtrag durch Wind und Wasser.<br />

Darüber hinaus besitzen Heckenstrukturen hohe ökologische und landschaftsästhetische Funktionen.<br />

Für die Neuanpflanzung von Hecken und Feldgehölzen sind standortgerechte, heimische Pflanzmaterialien<br />

zu wählen. Die Breite von Heckenpflanzungen sollte mindestens etwa 10 m betragen sowie<br />

über einen ausreichend breiten Gras-/Krautsaum verfügen, der als Pufferzone zur Ackerfläche, als<br />

Standort für Ackerwildkräuter sowie als Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten fungiert. Darüber<br />

hinaus ist eine kontinuierliche Pflege erforderlich. Hinsichtlich des landschafts-ökologischen und<br />

landschaftsästhetischen Wertes ist eine durch Hecken, Feldraine und/oder Waldflächen umrandete<br />

landwirtschaftlich genutzte Fläche, in der teilweise inselartige Flurgehölzbestände integriert sind, als<br />

optimal anzusehen. Die häufig in den 1960-er Jahren angelegten Pappelreihen sind rechtzeitig vor<br />

ihrem Verfall in eine naturnahe Baumartenzusammensetzung zu überführen.<br />

Instrumente zur planerischen Umsetzung sind insbesondere die Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung,<br />

das Flurneuordnungsverfahren sowie der Landschaftsplan. Träger der praktischen Ausführung<br />

sind vorwiegend die Landwirtschaftsbetriebe, die Teilnehmergemeinschaften nach Flurbereinigungsgesetz<br />

sowie die Landschaftspflegeverbände.<br />

zu 12.1.5 (G)<br />

Gemäß Z 4.4.5 Satz 2 LEP sind in den Regionalplänen, soweit erforderlich, besonders empfindliche<br />

Böden gemäß Z 4.1.4 LEP als „Bereiche der Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen“<br />

auszuweisen. Im vorliegenden Plan sind diesbezüglich u. a. „Wind- und wassererosionsgefährdete<br />

Gebiete“ ausgewiesen worden.<br />

Der Grundsatz leitet sich aus dem notwendigen Schutz der natürlichen Bodenhorizonte, des Bodenlebens<br />

sowie des biotischen Ertragspotenzials ab. Durch die erosionsmindernden Maßnahmen auf<br />

Ackerfluren verbleibt die nährstoffreiche Oberbodenschicht auf der gewachsenen Fläche und kann so<br />

weiter als landwirtschaftlicher Produktionsstandort in seiner ursprünglichen Qualität und Quantität<br />

erhalten bleiben und genutzt werden.<br />

Erosionsmindernde Maßnahmen stellen gleichzeitig auch mögliche Maßnahmen zur Erhaltung und<br />

Erhöhung des Retentionsvermögens des Bodens dar, und sollten deshalb auch in den „Gebieten zur<br />

Erhaltung und Verbesserung des Wasserrückhalts“ [s. Plansatz 7.3.2 (G)] durchgeführt werden.<br />

17 „Strukturelemente in Agrarlandschaften Ostdeutschlands – Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz“, Zent-<br />

rum für Agrarlandschafts- und Landnutzungsforschung (ZALF) e. V. – Bericht Nr. 19, Müncheberg 1995,<br />

(Studie wurde vom BMU als F+E-Vorhaben Nr. 10 80 90 05 gefördert)

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