Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
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<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 111<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Diejenigen potenziellen Aufrebungsflächen, bei denen nach einer ersten Prüfung hinsichtlich ihrer<br />
naturschutzfachlichen Wertigkeit keine diesbezüglichen Bedenken bestehen, sind ebenfalls als Vorranggebiete<br />
Weinbau ausgewiesen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende, ab 1 ha umfassende<br />
Bereiche, die sich ausschließlich im Landkreis Meißen befinden:<br />
Diera-Karpfenschänke (ca. 1,1 ha)<br />
Meißen-Bosel (ca. 1,0 ha)<br />
Radebeul-Zechstein (ca. 3,3 ha)<br />
Radebeul-Wettinshöhe (ca. 2,2 ha)<br />
Radebeul-Jacobstein (ca. 1,5 ha)<br />
Radebeul-Paulsberg (ca. 1,0 ha)<br />
Radebeul-Terrassenberg (ca. 1,0 ha)<br />
Die Ausweisung der bestehenden Weinbauflächen als Vorranggebiete Weinbau begründet sich neben<br />
der kulturhistorischen sowie heutigen wirtschaftlichen Bedeutung des Weinbaus ebenso auf das Vorhandensein<br />
von historischen Kulturlandschaftselementen wie Trockenmauern und Terrassenlagen.<br />
Diese wiederum besitzen in der Regel einen hohen Biotopwert für Flora und Fauna.<br />
Mit diesem Plansatz zur Erhaltung der Weinbauflächen ist gleichzeitig auch der Schutz der Weinbergsböden<br />
(Rigosole) verbunden, die eine besondere kulturgeschichtliche Bedeutung besitzen.<br />
Bei Überlagerung von Weinbauflächen mit einem Vorranggebiet Natur und Landschaft sollten die<br />
Weinbauflächen mittel- bis langfristig unter Beachtung der zumutbaren Ertragssicherheit für die Haupt-<br />
und Nebenerwerbswinzer sowie für die Freizeitwinzer in ihrer Bewirtschaftungsweise der naturschutzfachlichen<br />
Bewertung entsprechen, beispielsweise durch umweltgerecht betriebenen Weinbau oder<br />
durch Einführung des ökologischen Weinbaus.<br />
zu 12.1.2 (G)<br />
Im Steillagenkonzept [s. Begründung zu 12.1.1 (Z)] wurden neben den bereits als Vorranggebiete<br />
Weinbau gesicherten Bereichen weitere potenzielle Aufrebungsflächen ermittelt. Für diese Flächen<br />
besteht aus naturschutzfachlicher Sicht noch weiterer Untersuchungsbedarf.<br />
Da die für den Weinbau besonders geeigneten sonnenbeschienenen Steillagen oftmals trockenwarme<br />
Standorte darstellen, haben sich dort häufig Biotope entwickelt (z. B. Trocken- und Halbtrockenrasen<br />
oder Gebüsche und naturnahe Wälder trockenwarmer Standorte), die nach § 26 SächsNatSchG auch<br />
ohne Rechtsverordnung oder Einzelanordnung geschützt sind und grundsätzlich nicht zerstört oder<br />
beseitigt werden dürfen.<br />
Muss vor der Aufrebung die Fläche zunächst von Buschwerk und Bäumen befreit werden, ist dies<br />
grundsätzlich als Eingriff in Natur und Landschaft i. S. von § 8 SächsNatSchG zu bewerten. Die demnach<br />
erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen können in der Offenhaltung nicht aufgerebter Terrassen<br />
(Schaffung von Lebensräumen für wärmeliebende Tier- und Pflanzenarten) oder im Bau erforderlicher<br />
Stützmauern als Trockenmauern bestehen. Bei größeren Rebflächen sollte geprüft werden, ob durch<br />
Hecken, Gehölze oder Krautsäume die Fläche strukturiert werden kann (Biotopvernetzung, Landschaftsbild).<br />
zu 12.1.3 (G)<br />
Der traditionelle Weinbau prägt in seiner landschaftsästhetisch sehr reizvollen Erscheinung bis heute<br />
entscheidend das Landschaftsbild in den Weinbaugebieten des <strong>Elbtal</strong>es. Erste urkundliche Erwähnungen<br />
über den Weinbau im <strong>Elbtal</strong> stammen aus dem 12. Jahrhundert. Seit dem frühen 17. Jahrhundert<br />
werden die Steilhänge nach Württembergischem Vorbild mit Trockenmauern befestigt.<br />
Diesem hohen kulturlandschaftlich sowie landschaftsästhetischen Wert folgt die touristische Nutzung<br />
dieses Weinbaugebietes. So ist durch die Schaffung der im Plansatz benannten touristischen Routen<br />
die Erlebbarkeit dieser Landschaft bereits erhöht worden. Bei der weiteren Ausgestaltung des Wegesystems<br />
innerhalb der Weinbergflächen sollte daher auch das Wanderwegesystem miteinbezogen<br />
werden. Anstehende Probleme bei der Bewirtschaftung der Steillagen, wie Trockenmauern- und<br />
Treppeneinbrüche oder mangelnde Erschließung (Zuwegung, Strom- und Wasseranschluss, Mechanisierung),<br />
sollten von allen die Weinbergslandschaft betreffenden Akteuren, also nicht nur den Winzern<br />
selbst, sondern gemeinsam mit den Akteuren aus Tourismus, Handel sowie Natur- und Denkmalschutz<br />
gelöst werden. Die interkommunale Abstimmung unter Berücksichtigung der Agrarstrukturellen<br />
Entwicklungsplanung Weinbau ist zu pflegen.