Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
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Seite 110 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Als Analysegrundlage für einen Anspruch auf Ausweisung als Vorrang- und Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft<br />
dienten die diesbezüglichen Darstellungen in Karte 8 LEP bzw. die bodenkundlichen Kartierungen<br />
aus der Bodenübersichtskarte und der Bodenkonzeptkarte des LfUG. Als Bewertungskriterien<br />
für die natürliche Bodenfruchtbarkeit wurden die nutzbare Feldkapazität, die kapillare Aufstiegsrate,<br />
der Vernässungsgrad, die Kationenaustauschkapazität, die Basensättigung und der Humusvorrat<br />
herangezogen. Die Geländeposition und die klimatischen Standortbedingungen wurden dabei allerdings<br />
nicht berücksichtigt.<br />
Folgende Methodik führte zur Aufstellung eines Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebietsanspruches Landwirtschaft:<br />
1. Aufnahme aller landwirtschaftlich genutzten Böden, die eine Bodenwertzahl ab 35 aufweisen;<br />
diese Böden verfügen neben dem relativ hohen Ertragspotenzial auch über ein sehr hohes<br />
Wasserspeichervermögen (nutzbare Feldkapazität ab 200 mm)<br />
2. Reduzierung der unter 1. herausgearbeiteten Böden um alle natürlichen Auenbereiche (unter<br />
Beachtung der Belange ökologisches Verbundsystem, Hochwasserschutz, Schwermetallgehalt<br />
der Auenböden)<br />
3. Reduzierung der unter 2. herausgearbeiteten Böden um die Flächen, die höher als 500 m<br />
ü. NN liegen, eine Jahresdurchschnittstemperatur von weniger als 7°C und eine durchschnittliche<br />
Jahresniederschlagsmenge ab 800 mm aufweisen (keine Klimagunst)<br />
4. Reduzierung der unter 3. herausgearbeiteten Böden um die Flächen, die eine sehr hohe bis<br />
hohe Wassererosionsgefährdung aufgrund der Hangneigung über 18 % besitzen (Bodenschutz)<br />
5. Reduzierung der unter 4. herausgearbeiteten Böden um Einzelflächen unter 5 ha (keine Darstellungsmöglichkeit<br />
auf regionaler Ebene)<br />
Von den nach Schritt 5 herausgearbeiteten Flächen wurden diejenigen, die eine Bodenwertzahl ab 70<br />
besitzen, in den Vorranggebietsanspruch Landwirtschaft und die übrigen, also diejenigen Flächen mit<br />
einer Bodenwertzahl ab 35 bis kleiner 70, in den Vorbehaltsgebietsanspruch Landwirtschaft übernommen.<br />
Bei Überlagerung der Anspruchsflächen für Vorrang/Vorbehalt Landwirtschaft mit anderen Vorrangansprüchen<br />
wurde die in der Anlage 1 des Anhangs dargestellte Methodik für die regionalplanerischen<br />
Ausweisungen als Orientierungshilfe grundsätzlich angewendet.<br />
zu 12.1.1 (Z)<br />
Gemäß Z 9.7 LEP sind in den Regionalplänen zum Weinbau geeignete Flächen als Vorrang- und<br />
Vorbehaltsgebiete auszuweisen. Im vorliegenden Plan wurde aufgrund des gleichzeitig bestehenden<br />
hohen kulturlandschaftlichen sowie landschaftsästhetischen Wertes der Weinbaulandschaft ausschließlich<br />
das Instrument Vorranggebiet ausgewiesen; auf das „schwächere“ Instrument Vorbehaltsgebiet<br />
wurde also verzichtet. Aufgrund der Kleinflächigkeit der Weinbauflächen sind die Vorranggebiete<br />
Weinbau nur als Symbole ausgewiesen. Generell gelten aber alle bestehenden Weinbauflächen<br />
(Gesamtfläche 460 ha) als Vorranggebiete Weinbau.<br />
Limitierender Faktor ist die nach VO (EG) 479/2008 über die gemeinsame Marktorganisation für Wein<br />
bestehende Pflanzungsrechtregelung bis zum 31.12.2015. Eine Aufrebung kann nur erfolgen, wenn<br />
ein Neuanpflanzungsrecht, Wiederbepflanzungsrecht oder Pflanzrecht aus der Reserve erteilt worden<br />
ist. Der Bestand an derartigen Flächen ist in Sachsen begrenzt. Bei der Vergabe der Pflanzrechte aus<br />
der Reserve werden nach § 5 Abs. 5 DVO Weinrecht Sachsen Steillagen bevorzugt behandelt.<br />
In den letzten Jahren ist in zunehmendem Maße die Nachfrage nach Aufrebungsflächen gestiegen.<br />
Um einen diesbezüglichen planungsrechtlichen Vorlauf zu schaffen, wurde im Jahr 2004 von der<br />
Sächsischen Landsiedlung GmbH im Auftrag des Landratsamtes Meißen ein Steillagenkonzept erarbeitet.<br />
Im Rahmen dieses Projektes, bei dem Ortsbegehungen zwischen Diesbar-Seußlitz und Pirna<br />
auf den rd. 50 Bergen mit Steillagen durchgeführt wurden, sind etwa 70 ha potenzielle Rebflächen auf<br />
und im Umfeld von Steillagen (Hangneigung > 30 %) kartiert worden.<br />
Sie wurden in erster Linie nach weinbaulichen Aspekten und hierbei schwerpunktmäßig nach der<br />
anliegenden Hangneigung, Exposition sowie der klimatischen Gunst bewertet. Dabei beruht die Klimagunst<br />
auf der Summe der direkten Einstrahlung während der Reifephase der Trauben (September<br />
bis Oktober). Damit bildeten objektive naturwissenschaftliche Daten wesentlicher natürlicher Standortfaktoren<br />
die Grundlage zur Bewertung von bestehenden und potenziellen Rebflächen.