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Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

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Seite 110 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Als Analysegrundlage für einen Anspruch auf Ausweisung als Vorrang- und Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft<br />

dienten die diesbezüglichen Darstellungen in Karte 8 LEP bzw. die bodenkundlichen Kartierungen<br />

aus der Bodenübersichtskarte und der Bodenkonzeptkarte des LfUG. Als Bewertungskriterien<br />

für die natürliche Bodenfruchtbarkeit wurden die nutzbare Feldkapazität, die kapillare Aufstiegsrate,<br />

der Vernässungsgrad, die Kationenaustauschkapazität, die Basensättigung und der Humusvorrat<br />

herangezogen. Die Geländeposition und die klimatischen Standortbedingungen wurden dabei allerdings<br />

nicht berücksichtigt.<br />

Folgende Methodik führte zur Aufstellung eines Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebietsanspruches Landwirtschaft:<br />

1. Aufnahme aller landwirtschaftlich genutzten Böden, die eine Bodenwertzahl ab 35 aufweisen;<br />

diese Böden verfügen neben dem relativ hohen Ertragspotenzial auch über ein sehr hohes<br />

Wasserspeichervermögen (nutzbare Feldkapazität ab 200 mm)<br />

2. Reduzierung der unter 1. herausgearbeiteten Böden um alle natürlichen Auenbereiche (unter<br />

Beachtung der Belange ökologisches Verbundsystem, Hochwasserschutz, Schwermetallgehalt<br />

der Auenböden)<br />

3. Reduzierung der unter 2. herausgearbeiteten Böden um die Flächen, die höher als 500 m<br />

ü. NN liegen, eine Jahresdurchschnittstemperatur von weniger als 7°C und eine durchschnittliche<br />

Jahresniederschlagsmenge ab 800 mm aufweisen (keine Klimagunst)<br />

4. Reduzierung der unter 3. herausgearbeiteten Böden um die Flächen, die eine sehr hohe bis<br />

hohe Wassererosionsgefährdung aufgrund der Hangneigung über 18 % besitzen (Bodenschutz)<br />

5. Reduzierung der unter 4. herausgearbeiteten Böden um Einzelflächen unter 5 ha (keine Darstellungsmöglichkeit<br />

auf regionaler Ebene)<br />

Von den nach Schritt 5 herausgearbeiteten Flächen wurden diejenigen, die eine Bodenwertzahl ab 70<br />

besitzen, in den Vorranggebietsanspruch Landwirtschaft und die übrigen, also diejenigen Flächen mit<br />

einer Bodenwertzahl ab 35 bis kleiner 70, in den Vorbehaltsgebietsanspruch Landwirtschaft übernommen.<br />

Bei Überlagerung der Anspruchsflächen für Vorrang/Vorbehalt Landwirtschaft mit anderen Vorrangansprüchen<br />

wurde die in der Anlage 1 des Anhangs dargestellte Methodik für die regionalplanerischen<br />

Ausweisungen als Orientierungshilfe grundsätzlich angewendet.<br />

zu 12.1.1 (Z)<br />

Gemäß Z 9.7 LEP sind in den Regionalplänen zum Weinbau geeignete Flächen als Vorrang- und<br />

Vorbehaltsgebiete auszuweisen. Im vorliegenden Plan wurde aufgrund des gleichzeitig bestehenden<br />

hohen kulturlandschaftlichen sowie landschaftsästhetischen Wertes der Weinbaulandschaft ausschließlich<br />

das Instrument Vorranggebiet ausgewiesen; auf das „schwächere“ Instrument Vorbehaltsgebiet<br />

wurde also verzichtet. Aufgrund der Kleinflächigkeit der Weinbauflächen sind die Vorranggebiete<br />

Weinbau nur als Symbole ausgewiesen. Generell gelten aber alle bestehenden Weinbauflächen<br />

(Gesamtfläche 460 ha) als Vorranggebiete Weinbau.<br />

Limitierender Faktor ist die nach VO (EG) 479/2008 über die gemeinsame Marktorganisation für Wein<br />

bestehende Pflanzungsrechtregelung bis zum 31.12.2015. Eine Aufrebung kann nur erfolgen, wenn<br />

ein Neuanpflanzungsrecht, Wiederbepflanzungsrecht oder Pflanzrecht aus der Reserve erteilt worden<br />

ist. Der Bestand an derartigen Flächen ist in Sachsen begrenzt. Bei der Vergabe der Pflanzrechte aus<br />

der Reserve werden nach § 5 Abs. 5 DVO Weinrecht Sachsen Steillagen bevorzugt behandelt.<br />

In den letzten Jahren ist in zunehmendem Maße die Nachfrage nach Aufrebungsflächen gestiegen.<br />

Um einen diesbezüglichen planungsrechtlichen Vorlauf zu schaffen, wurde im Jahr 2004 von der<br />

Sächsischen Landsiedlung GmbH im Auftrag des Landratsamtes Meißen ein Steillagenkonzept erarbeitet.<br />

Im Rahmen dieses Projektes, bei dem Ortsbegehungen zwischen Diesbar-Seußlitz und Pirna<br />

auf den rd. 50 Bergen mit Steillagen durchgeführt wurden, sind etwa 70 ha potenzielle Rebflächen auf<br />

und im Umfeld von Steillagen (Hangneigung > 30 %) kartiert worden.<br />

Sie wurden in erster Linie nach weinbaulichen Aspekten und hierbei schwerpunktmäßig nach der<br />

anliegenden Hangneigung, Exposition sowie der klimatischen Gunst bewertet. Dabei beruht die Klimagunst<br />

auf der Summe der direkten Einstrahlung während der Reifephase der Trauben (September<br />

bis Oktober). Damit bildeten objektive naturwissenschaftliche Daten wesentlicher natürlicher Standortfaktoren<br />

die Grundlage zur Bewertung von bestehenden und potenziellen Rebflächen.

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