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Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

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<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 109<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

12.1.5 (G) Auf den Ackerflächen in den „Wassererosionsgefährdeten Gebieten“ sowie in<br />

den „Gebieten zur Erhaltung und Verbesserung des Wasserrückhalts“ soll bei<br />

entsprechender Erosionsdisposition vor Ort ein erosionsmindernder Ackerbau<br />

durchgeführt werden. Auf besonders stark erosionsgefährdeten Bereichen von<br />

Ackerflächen soll die ackerbauliche Nutzung zugunsten einer Grünlandnutzung<br />

oder Erstaufforstung umgewandelt werden.<br />

Die Ackerflächen in den „Winderosionsgefährdeten Gebieten“ sollen unter<br />

Beachtung der Durchgängigkeit für landwirtschaftliche Großmaschinen und<br />

der Feldzufahrten mit einer gegen Winderosion schützenden Bepflanzung mit<br />

autochtonen Gehölzstrukturen (z. B. Windschutzstreifen) versehen werden.<br />

12.1.6 (G) Der nach den Richtlinien des ökologischen Landbaus bewirtschaftete Flächenanteil<br />

soll erhöht werden. Auf den landwirtschaftlichen Flächen, die in<br />

„Gebieten mit geologisch bedingter hoher Grundwassergefährdung“ liegen<br />

und/oder als Vorranggebiet/Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft und/oder<br />

als Vorranggebiet/Vorbehaltsgebiet Wasserressourcen ausgewiesen sind, soll<br />

bevorzugt eine Erhöhung des Umfanges ökologischen Landbaus erfolgen.<br />

Flächenverlusten für den ökologischen Landbau ist zu begegnen.<br />

12.1.7 (G) Die regional bedeutsamen Standorte der Tierhaltung sollen erhalten sowie um<br />

weitere Anlagen der Tierhaltung ergänzt werden.<br />

Dazu sollen die erforderlichen Grünlandweideflächen in ihrem Umfang erhalten<br />

und bei Bedarf bevorzugt außerhalb von Auenbereichen ersetzt bzw. erweitert<br />

werden.<br />

12.1.8 (G) Der traditionelle Obst- und Gemüseanbau, insbesondere im Lößhügelland und<br />

in der Dresdner <strong>Elbtal</strong>weitung, soll dauerhaft erhalten, umweltgerecht bewirtschaftet<br />

sowie flächenmäßig erweitert werden. Die vorhandenen Lager- und<br />

Verarbeitungskapazitäten sollen modernisiert und bei Bedarf ausgebaut werden.<br />

Begründung zu Kap. 12.1<br />

Gemäß Z 9.1 LEP sollen in den Regionalplänen regional bedeutsame Flächen für die landwirtschaftliche<br />

Produktion als Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Landwirtschaft gesichert werden. Dabei sind vorrangig<br />

die in Karte 8 des LEP dargestellten Gebiete mit Bodenwertzahlen über 50 zu konkretisieren.<br />

Der Regionale Planungsverband hat sich im Rahmen seines Planermessens entschieden, grundsätzlich<br />

Böden bereits ab einer Bodenwertzahl 35 für die Landwirtschaft zu sichern. In der Region betrifft<br />

das insbesondere die Landwirtschaftsflächen in der Großenhainer Pflege, da diese Böden für die<br />

landwirtschaftliche Produktion, hier insbesondere für die Futterversorgung der zahlreichen Tierbestände<br />

(s. Karte 22) sowie für den Anbau von Energiepflanzen eine regionale Bedeutsamkeit besitzen.<br />

Darüber hinaus erfolgt mit der landwirtschaftlichen Produktion auf diesen Böden auch eine<br />

verbrauchsnahe Versorgung des Verdichtungsraumes Dresden.<br />

Die Ausweisung als Vorrang-/Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft betrachtet primär eine ackerwirtschaftliche<br />

Nutzung dieser Flächen sowie den Obstanbau. Die natürliche Ertragsfähigkeit der Böden differiert<br />

in den einzelnen Naturräumen der Region stark und wird in der räumlichen Verteilung der regionalplanerischen<br />

Ausweisungen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Landwirtschaft deutlich. So konzentrieren<br />

sich die Vorranggebiete Landwirtschaft im Mittelsächsischen Lößhügelland (Lommatzscher Pflege)<br />

und die Vorbehaltsgebiete Landwirtschaft in der Großenhainer Pflege, im Mulde-Lößhügelland sowie<br />

auf Hochflächenbereichen des unteren Berglandes.<br />

Insbesondere in den Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Landwirtschaft soll die hohe Ertragsfähigkeit<br />

sowie die hohe pflanzenverfügbare Speicherkapazität der Böden durch nachhaltige, ressourcenschonende<br />

und standortgemäße Bewirtschaftung erhalten werden.

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