Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
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<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 109<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
12.1.5 (G) Auf den Ackerflächen in den „Wassererosionsgefährdeten Gebieten“ sowie in<br />
den „Gebieten zur Erhaltung und Verbesserung des Wasserrückhalts“ soll bei<br />
entsprechender Erosionsdisposition vor Ort ein erosionsmindernder Ackerbau<br />
durchgeführt werden. Auf besonders stark erosionsgefährdeten Bereichen von<br />
Ackerflächen soll die ackerbauliche Nutzung zugunsten einer Grünlandnutzung<br />
oder Erstaufforstung umgewandelt werden.<br />
Die Ackerflächen in den „Winderosionsgefährdeten Gebieten“ sollen unter<br />
Beachtung der Durchgängigkeit für landwirtschaftliche Großmaschinen und<br />
der Feldzufahrten mit einer gegen Winderosion schützenden Bepflanzung mit<br />
autochtonen Gehölzstrukturen (z. B. Windschutzstreifen) versehen werden.<br />
12.1.6 (G) Der nach den Richtlinien des ökologischen Landbaus bewirtschaftete Flächenanteil<br />
soll erhöht werden. Auf den landwirtschaftlichen Flächen, die in<br />
„Gebieten mit geologisch bedingter hoher Grundwassergefährdung“ liegen<br />
und/oder als Vorranggebiet/Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft und/oder<br />
als Vorranggebiet/Vorbehaltsgebiet Wasserressourcen ausgewiesen sind, soll<br />
bevorzugt eine Erhöhung des Umfanges ökologischen Landbaus erfolgen.<br />
Flächenverlusten für den ökologischen Landbau ist zu begegnen.<br />
12.1.7 (G) Die regional bedeutsamen Standorte der Tierhaltung sollen erhalten sowie um<br />
weitere Anlagen der Tierhaltung ergänzt werden.<br />
Dazu sollen die erforderlichen Grünlandweideflächen in ihrem Umfang erhalten<br />
und bei Bedarf bevorzugt außerhalb von Auenbereichen ersetzt bzw. erweitert<br />
werden.<br />
12.1.8 (G) Der traditionelle Obst- und Gemüseanbau, insbesondere im Lößhügelland und<br />
in der Dresdner <strong>Elbtal</strong>weitung, soll dauerhaft erhalten, umweltgerecht bewirtschaftet<br />
sowie flächenmäßig erweitert werden. Die vorhandenen Lager- und<br />
Verarbeitungskapazitäten sollen modernisiert und bei Bedarf ausgebaut werden.<br />
Begründung zu Kap. 12.1<br />
Gemäß Z 9.1 LEP sollen in den Regionalplänen regional bedeutsame Flächen für die landwirtschaftliche<br />
Produktion als Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Landwirtschaft gesichert werden. Dabei sind vorrangig<br />
die in Karte 8 des LEP dargestellten Gebiete mit Bodenwertzahlen über 50 zu konkretisieren.<br />
Der Regionale Planungsverband hat sich im Rahmen seines Planermessens entschieden, grundsätzlich<br />
Böden bereits ab einer Bodenwertzahl 35 für die Landwirtschaft zu sichern. In der Region betrifft<br />
das insbesondere die Landwirtschaftsflächen in der Großenhainer Pflege, da diese Böden für die<br />
landwirtschaftliche Produktion, hier insbesondere für die Futterversorgung der zahlreichen Tierbestände<br />
(s. Karte 22) sowie für den Anbau von Energiepflanzen eine regionale Bedeutsamkeit besitzen.<br />
Darüber hinaus erfolgt mit der landwirtschaftlichen Produktion auf diesen Böden auch eine<br />
verbrauchsnahe Versorgung des Verdichtungsraumes Dresden.<br />
Die Ausweisung als Vorrang-/Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft betrachtet primär eine ackerwirtschaftliche<br />
Nutzung dieser Flächen sowie den Obstanbau. Die natürliche Ertragsfähigkeit der Böden differiert<br />
in den einzelnen Naturräumen der Region stark und wird in der räumlichen Verteilung der regionalplanerischen<br />
Ausweisungen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Landwirtschaft deutlich. So konzentrieren<br />
sich die Vorranggebiete Landwirtschaft im Mittelsächsischen Lößhügelland (Lommatzscher Pflege)<br />
und die Vorbehaltsgebiete Landwirtschaft in der Großenhainer Pflege, im Mulde-Lößhügelland sowie<br />
auf Hochflächenbereichen des unteren Berglandes.<br />
Insbesondere in den Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Landwirtschaft soll die hohe Ertragsfähigkeit<br />
sowie die hohe pflanzenverfügbare Speicherkapazität der Böden durch nachhaltige, ressourcenschonende<br />
und standortgemäße Bewirtschaftung erhalten werden.