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Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

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Seite 10 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Eine vertiefende Betrachtung hinsichtlich der umweltrelevanten Auswirkungen des vorliegenden<br />

<strong>Regionalplan</strong>s ist für diejenigen Inhalte des rechtsverbindlichen Teiles des <strong>Regionalplan</strong>s<br />

durchgeführt worden, die sachlich und räumlich konkret und darüber hinaus geeignet<br />

sind, einen Rahmen für umweltprüfungspflichtige Projekte gemäß UVP-Gesetz des Bundes<br />

und SächsUVPG zu setzen.<br />

Diese Prüfung der Umweltauswirkungen gebietsscharfer Ausweisungen enthält insbesondere<br />

auch eine Prüfung der kumulativen Umweltauswirkungen, die von mehreren gebietsscharfen<br />

Ausweisungen im räumlichen und zeitlichen Zusammenhang ausgehen können. Inkludiert<br />

in die Prüfung der gebietsscharfen Ausweisungen ist die Prüfung der vorgelagerten<br />

methodischen Ansätze.<br />

Die voraussichtlichen Auswirkungen, die die Verwirklichung des Raumordnungsplanes auf<br />

die Umwelt hat, sowie vernünftige Alternativen unter Berücksichtigung der Zielsetzungen und<br />

des räumlichen Geltungsbereiches des Raumordnungsplanes werden im Umweltbericht ermittelt,<br />

beschrieben und bewertet. Der Umweltbericht ist diesem Plan gemäß § 2 Abs. 3<br />

SächsLPlG als gesonderter Teil der Begründung beigefügt.<br />

Die umfassende Dokumentation der methodischen Vorgehensweise im Rahmen der Umweltprüfung<br />

ist ein Beitrag zur Erhöhung der Transparenz und der Nachvollziehbarkeit des<br />

Ausweisungsprozesses sowie zur Verbreiterung der Akzeptanz der Planungsergebnisse.<br />

Letztendlich bedeutet dies die Aufwertung der räumlich-koordinierenden Gesamtplanung als<br />

Ebene der integrativen Behandlung von Umweltbelangen.<br />

Gemäß § 2 Abs. 3 SächsLPlG umfasst die Umweltprüfung auch die Prüfung der Verträglichkeit<br />

mit den Erhaltungszielen eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung<br />

oder eines Europäischen Vogelschutzgebietes (Natura 2000 - Gebiete).<br />

Der Umweltbericht enthält insoweit auch eine zusammenfassende Darstellung der Auswirkungen<br />

des Plans auf die Gebiete und Arten, die gemäß FFH- und SPA-Richtlinien geschützt<br />

sind.

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