Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
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Seite 108 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
12.1 Landwirtschaft<br />
Karten: In der Karte 2 „Raumnutzung“ sind die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete<br />
„Landwirtschaft“ und symbolhaft die Vorranggebiete „Weinbau“ ausgewiesen.<br />
„Wind- und wassererosionsgefährdete Gebiete“ und „Gebiete zur Erhaltung<br />
und Verbesserung des Wasserrückhalts“ sind in Karte 3 „Landschaftsbereiche<br />
mit besonderen Nutzungsanforderungen“ ausgewiesen.<br />
„Ausgeräumte Agrarflächen“ sind in Karte 4 „Sanierungsbedürftige Bereiche<br />
der Landschaft" ausgewiesen.<br />
„Gebiete mit geologisch bedingter hoher Grundwassergefährdung“ sind in der<br />
Karte 7 „Boden- und Grundwassergefährdung“ ausgewiesen.<br />
Das „Weinanbaugebiet“ und die regional bedeutsamen Standorte der Tierhaltung<br />
sind in Karte 22 „Landwirtschaft“ dargestellt.<br />
12.1.1 (Z) In den Vorranggebieten Weinbau ist die traditionelle Gestaltung der Weinbauflächen<br />
zu erhalten bzw. wieder herzustellen.<br />
Dazu sind die alten Weinbergsmauern der Terrassenhänge mit ihren umgebenden<br />
trockenwarmen Gehölzstrukturen und Trockenrasenbereichen sowie<br />
die Wald- und Gehölzbestände entlang der oberen Hangkanten zu erhalten,<br />
zu pflegen und in die Gestaltung von Erweiterungsflächen [s. 12.1.3 (G)] einzubeziehen.<br />
12.1.2 (G) Die im Steillagenkonzept aufgrund ihrer natürlichen Eignung ermittelten potenziellen<br />
Aufrebungsflächen, die nicht bereits als Vorranggebiete Weinbau<br />
gesichert sind, sollen bei nachgewiesener naturschutzfachlicher Unbedenklichkeit<br />
infolge vertiefender Untersuchungen für eine Aufrebung zur Verfügung<br />
stehen.<br />
12.1.3 (G) Bei der Gestaltung und Erweiterung der Weinbauflächen entlang der „Sächsischen<br />
Weinstraße“ und des „Sächsischen Weinwanderweges“ soll die Erlebniswirksamkeit<br />
gewährleistet und nach Möglichkeit erhöht werden [s. auch<br />
Plansatz 11.2.3 (G)].<br />
12.1.4 (Z) Auf „Ausgeräumten Agrarflächen“ sollen landschaftsgliedernde, autochtone<br />
Gehölzstrukturen und Ackerrandstreifen in Anbindung an das ökologische<br />
Verbundsystem und unter Ausnutzung der bereits vorhandenen gliedernden<br />
Landschaftselemente (Wege, Gräben, Böschungen, Fließgewässer u. a.) unter<br />
Beachtung der betriebswirtschaftlichen Anforderungen der Landwirtschaft<br />
geschaffen werden.<br />
Die Erhaltung der landschaftsgliedernden Gehölzstrukturen sowie die Erhaltung<br />
und Entwicklung gestufter und strukturreicher Waldränder bei an „Ausgeräumten<br />
Agrarflächen“ angrenzender Nutzungsart „Wald“ soll durch Einhaltung<br />
der Anforderungen der guten fachlichen Praxis bei der Bewirtschaftung<br />
der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen gewährleistet werden.