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Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

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<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 105<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Begründung<br />

zu Kapitel 11.2<br />

Das Vorhandensein einer bedarfsgerechten touristischen Infrastruktur stellt eine wesentliche Voraussetzung<br />

dar, um in den vorhandenen und zu entwickelnden Tourismusgebieten den Tourismus als<br />

Wirtschaftskraft zu stärken (vgl. Kapitel 11.1). Der Erhaltung und dem Ausbau des touristischen Wegenetzes<br />

(v. a. das Wander-, Radwander- und Reitwegenetz) sowie der Einrichtungen des Wasserwandertourismus<br />

kommt eine besondere Bedeutung zu, da hiermit die Entwicklung eines i. d. R. natur-<br />

und umweltverträglichen Tourismus ermöglicht wird. Außerdem sind die touristischen Wegesysteme<br />

geeignet, bestehende touristische Erlebnisangebote miteinander zu verbinden und zu vernetzen.<br />

Bezüglich der Radfernwege und Regionalen Hauptradrouten wird auf Kapitel 8.3 verwiesen.<br />

zu 11.2.1 (G)<br />

In Spitzenbesuchszeiten (verlängerte Wochenenden, Feiertage) zeigen sich besonders in den vom<br />

Naherholungs- und Ausflugsverkehr stark frequentierten Gebieten und Schwerpunkten zum Teil erhebliche<br />

Überlastungserscheinungen. Diese werden in Form des motorisierten Inidividualverkehrs<br />

spürbar und führen letztlich nicht nur zu einer ökologischen Beeinträchtigung des Landschaftsraumes<br />

und zu einer enormen Belastung für die Einwohner der betroffenen Gebiete, sondern darüber hinaus<br />

auch zu einer Minderung der touristischen Attraktivität, v. a. für den übernachtungsgebundenen Tourismus.<br />

Alternative Lösungen können nur in einer verstärkten Nutzung des ÖPNV durch die Schaffung<br />

attraktiver Angebote einerseits (vgl. hierzu G 8.14 LEP) und der Durchsetzung weiterer verkehrsberuhigender<br />

Maßnahmen für den motorisierten Individualverkehr andererseits gefunden werden. Beispiele<br />

hierfür sind: Einrichtung von P+R-Plätzen, Verminderung des Durchgangsverkehrs durch verkehrslenkende<br />

Maßnahmen auf der Grundlage von Verkehrskonzepten, Gestaltung der innerörtlichen Verkehrsräume<br />

und organisatorische Maßnahmen.<br />

zu 11.2.2 (G)<br />

Entsprechend G 8.8 LEP soll der Wasser- und Aktivtourismus als touristisches Spezialangebot in<br />

dafür geeigneten Gebieten ausgebaut und entwickelt werden.<br />

Der breite Elbestrom im landschaftlich attraktiven <strong>Elbtal</strong>, das sich regionsübergreifend, sowohl im<br />

Norden als auch in Richtung Tschechische Republik weiter fortsetzt, bietet sich für eine touristische<br />

Nutzung an. Die Elbe verfügt über beste Voraussetzungen für die Entwicklung des Wassersports und<br />

des Wassertourismus, insbesondere für Wasserwanderer. Die raumverträgliche Entwicklung des<br />

Bootstourismus entlang der Elbe stellt eine sinnvolle Erweiterung der vorhandenen touristischen Nutzungen,<br />

wie dem Wander- und Radtourismus, dar und ist unter Beachtung der fachspezifischen Belange<br />

möglich. Nachholbedarf für die wassertouristische Infrastruktur (z. B. Anlegemöglichkeiten),<br />

insbesondere für den muskelbetriebenen Wasserwandertourismus besteht im Elbebereich vor allem<br />

unterhalb von Dresden. Bei der Weiterentwicklung sind dabei die Synergieeffekte im Zusammenhang<br />

mit dem Radtourismus auf dem Elberadweg zu nutzen (z. B. Rastplätze, Gaststätten, Übernachtungsmöglichkeiten).<br />

Aufgrund der erhöhten infrastrukturellen Anforderungen (Verkehrs- und Versorgungsinfrastruktur)<br />

sind größere Einrichtungen (z. B. Wassersporthäfen/ -zentren) vorrangig in Zentralen<br />

Orten einzuordnen.<br />

zu 11.2.3 (G)<br />

Nach G 8.11 LEP soll das Wanderwegenetz in natur- und landschaftsverträglicher Weise ausgebaut,<br />

optimiert und touristisch attraktiv gestaltet werden.<br />

In der Region ist ein Netz von über 3100 km markierten Wanderwegen (eigene Erhebungen, Stand<br />

2005) vorhanden. Hervorzuheben sind dabei aufgrund ihres gebietsverbindenden Charakters die<br />

Fern- und Gebietswanderwege (als nachrichtliche Übernahme in Karte 8 dargestellt), deren touristische<br />

Bedeutung durch eine entsprechende Beschilderung und Anbindung touristischer Angebote<br />

sowie durch eine entsprechende Vermarktung weiter erhöht werden soll.

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