Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
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<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 105<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Begründung<br />
zu Kapitel 11.2<br />
Das Vorhandensein einer bedarfsgerechten touristischen Infrastruktur stellt eine wesentliche Voraussetzung<br />
dar, um in den vorhandenen und zu entwickelnden Tourismusgebieten den Tourismus als<br />
Wirtschaftskraft zu stärken (vgl. Kapitel 11.1). Der Erhaltung und dem Ausbau des touristischen Wegenetzes<br />
(v. a. das Wander-, Radwander- und Reitwegenetz) sowie der Einrichtungen des Wasserwandertourismus<br />
kommt eine besondere Bedeutung zu, da hiermit die Entwicklung eines i. d. R. natur-<br />
und umweltverträglichen Tourismus ermöglicht wird. Außerdem sind die touristischen Wegesysteme<br />
geeignet, bestehende touristische Erlebnisangebote miteinander zu verbinden und zu vernetzen.<br />
Bezüglich der Radfernwege und Regionalen Hauptradrouten wird auf Kapitel 8.3 verwiesen.<br />
zu 11.2.1 (G)<br />
In Spitzenbesuchszeiten (verlängerte Wochenenden, Feiertage) zeigen sich besonders in den vom<br />
Naherholungs- und Ausflugsverkehr stark frequentierten Gebieten und Schwerpunkten zum Teil erhebliche<br />
Überlastungserscheinungen. Diese werden in Form des motorisierten Inidividualverkehrs<br />
spürbar und führen letztlich nicht nur zu einer ökologischen Beeinträchtigung des Landschaftsraumes<br />
und zu einer enormen Belastung für die Einwohner der betroffenen Gebiete, sondern darüber hinaus<br />
auch zu einer Minderung der touristischen Attraktivität, v. a. für den übernachtungsgebundenen Tourismus.<br />
Alternative Lösungen können nur in einer verstärkten Nutzung des ÖPNV durch die Schaffung<br />
attraktiver Angebote einerseits (vgl. hierzu G 8.14 LEP) und der Durchsetzung weiterer verkehrsberuhigender<br />
Maßnahmen für den motorisierten Individualverkehr andererseits gefunden werden. Beispiele<br />
hierfür sind: Einrichtung von P+R-Plätzen, Verminderung des Durchgangsverkehrs durch verkehrslenkende<br />
Maßnahmen auf der Grundlage von Verkehrskonzepten, Gestaltung der innerörtlichen Verkehrsräume<br />
und organisatorische Maßnahmen.<br />
zu 11.2.2 (G)<br />
Entsprechend G 8.8 LEP soll der Wasser- und Aktivtourismus als touristisches Spezialangebot in<br />
dafür geeigneten Gebieten ausgebaut und entwickelt werden.<br />
Der breite Elbestrom im landschaftlich attraktiven <strong>Elbtal</strong>, das sich regionsübergreifend, sowohl im<br />
Norden als auch in Richtung Tschechische Republik weiter fortsetzt, bietet sich für eine touristische<br />
Nutzung an. Die Elbe verfügt über beste Voraussetzungen für die Entwicklung des Wassersports und<br />
des Wassertourismus, insbesondere für Wasserwanderer. Die raumverträgliche Entwicklung des<br />
Bootstourismus entlang der Elbe stellt eine sinnvolle Erweiterung der vorhandenen touristischen Nutzungen,<br />
wie dem Wander- und Radtourismus, dar und ist unter Beachtung der fachspezifischen Belange<br />
möglich. Nachholbedarf für die wassertouristische Infrastruktur (z. B. Anlegemöglichkeiten),<br />
insbesondere für den muskelbetriebenen Wasserwandertourismus besteht im Elbebereich vor allem<br />
unterhalb von Dresden. Bei der Weiterentwicklung sind dabei die Synergieeffekte im Zusammenhang<br />
mit dem Radtourismus auf dem Elberadweg zu nutzen (z. B. Rastplätze, Gaststätten, Übernachtungsmöglichkeiten).<br />
Aufgrund der erhöhten infrastrukturellen Anforderungen (Verkehrs- und Versorgungsinfrastruktur)<br />
sind größere Einrichtungen (z. B. Wassersporthäfen/ -zentren) vorrangig in Zentralen<br />
Orten einzuordnen.<br />
zu 11.2.3 (G)<br />
Nach G 8.11 LEP soll das Wanderwegenetz in natur- und landschaftsverträglicher Weise ausgebaut,<br />
optimiert und touristisch attraktiv gestaltet werden.<br />
In der Region ist ein Netz von über 3100 km markierten Wanderwegen (eigene Erhebungen, Stand<br />
2005) vorhanden. Hervorzuheben sind dabei aufgrund ihres gebietsverbindenden Charakters die<br />
Fern- und Gebietswanderwege (als nachrichtliche Übernahme in Karte 8 dargestellt), deren touristische<br />
Bedeutung durch eine entsprechende Beschilderung und Anbindung touristischer Angebote<br />
sowie durch eine entsprechende Vermarktung weiter erhöht werden soll.