Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
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<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 103<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
zu 11.1.9 (G) und 11.1.10 (G)<br />
Ferienstraßen sind aufgrund ihres überregionalen Bekannheitsgrades und ihrer Vermarktung geeignet,<br />
wesentliche Entwicklungsimpulse für die bestehenden Tourismusgebiete und -schwerpunkte sowie<br />
für deren Verbindung und thematische Vernetzung zu geben. Darüber hinaus können sie Ansätze<br />
einer touristischen Entwicklung in dafür geeigneten Gebieten unterstützen.<br />
In der Region sind folgende Ferienstraßen vorhanden (dargestellt als nachrichtliche Übernahme in<br />
Karte 8):<br />
o „Sächsische Weinstraße“<br />
o „FERIENSTRASSE SILBERSTRASSE“ mit Fortführung im Landkreis Mittelsachsen<br />
o „Deutsche Alleenstraße“ mit Anbindung an die Landkreise Mittelsachsen sowie<br />
Nordsachsen.<br />
Mit den Ferienstraßen werden wertvolle Elemente der Kulturlandschaft, z. B. Weinberge, Zeugnisse<br />
des ehemaligen Bergbaus bzw. Alleebäume, erlebbar gemacht und ein Beitrag für deren Schutz geleistet<br />
(vgl. Kapitel 7.2).<br />
Besondere Bedeutung hat die Erhaltung und Förderung des Weinanbaus entlang der „Sächsischen<br />
Weinstraße“. Die unter Kapitel 12.1 erfolgte Festsetzung der bestehenden Weinbauflächen als „Vorranggebiete<br />
Weinbau“ begründen sich damit nicht nur aus landwirtschaftlichen und kulturlandschaftspflegerischen,<br />
sondern auch aus tourismuswirtschaftlichen Aspekten.<br />
Mit der weiteren thematischen Ausgestaltung durch Erlebnisangebote wird eine stärkere Inwertsetzung<br />
der bestehenden Potenziale entlang der Ferienstraßen und damit eine qualitative Verbesserung<br />
des touristischen Angebotes ermöglicht.<br />
Auch abseits der Ferienstraßen gibt es in der Region eine Vielzahl historischer, technischer und industrieller<br />
Denkmale, die aus touristischer Sicht Potenziale für Erlebnisangebote darstellen [vgl. hierzu<br />
auch Plansatz 7.2.6 (G)]. Diese sollen entsprechend der fortgeschriebenen Grundzüge sächsischer<br />
Tourismuspolitik vermehrt zur touristischen Entwicklung genutzt werden. Mittlerweile wurden v. a.<br />
durch das Engagement einzelner Regionalinitiativen verschiedene Vernetzungsprojekte, wie „Historische<br />
Poststraße“, „Montanregion Erzgebirge“, „Via regia“ initiiert, die eine stärkere Inwertsetzung dieser<br />
Potenziale anstreben. Durch den Plansatz soll für derartige Projekte ein entsprechend unterstützender<br />
Rahmen gegeben werden.<br />
zu 11.1.11 (G)<br />
Nach G 8.5 LEP sollen in grenznahen touristischen Regionen die touristischen Entwicklungsmöglichkeiten<br />
jenseits der Landesgrenze berücksichtigt und eine Abstimmung angestrebt werden.<br />
Mit dem Erzgebirge und dem Elbsandsteingebirge befinden sich in der Region für den Tourismus<br />
bedeutende Erholungslandschaften. Mit den beispielhaft genannten Maßnahmen soll eine bessere<br />
Vernetzung der Gebiete dies- und jenseits der Grenze ermöglicht werden. Durch den Beitritt der<br />
Tschechischen Republik zum Schengen-Raum ist ab 21.12.2007 der Grenzübertritt, soweit dem keine<br />
anderen fachrechtlichen Vorschriften entgegenstehen, im gesamten Grenzraum möglich. Bei neu<br />
konzipierten grenzüberschreitenden touristischen Wegen gilt es, in Abstimmung mit den tschechischen<br />
Behörden, insbesondere die Belange des Naturschutzes zu beachten.<br />
Hinsichtlich der touristischen Zusammenarbeit und Abstimmung von vorgesehenen Maßnahmen, bis<br />
hin zur Entwicklung grenzüberschreitender Angebote, wird dem Ausbau der Kontakte auf kommunaler<br />
Ebene, unterstützt durch die Tourismusverbände und die Euroregion Elbe/Labe, eine besondere Bedeutung<br />
beigemessen.