14.11.2012 Aufrufe

Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 101<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Entsprechend der zuletzt am 2. Februar 2004 geänderten VO über die Voraussetzungen der Anerkennung<br />

als Kur- oder Erholungsort im Freistaat Sachsen vom 24. April 1995 wurde der Bestandsschutz<br />

für die nicht neuprädikatisierten Orte in der Region (bis auf Saupsdorf) aufgrund der Hochwasserereignisse<br />

2002 bis 2010 verlängert. Darüber hinaus wird das Anerkennungsverfahren als Kneippkurort<br />

für den Kurort Hartha (Stadt Tharandt, Landkreis Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong>) vorbereitet<br />

und für die Gemeinde Kreischa langfristig die staatliche Anerkennung als Kurort (vorerst die Anerkennung<br />

als Erholungsort) angestrebt. Weiterhin ist für die Gesamtgemeinde Kirnitzschtal (Landkreis<br />

Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong>) sowie für die Ortsteile Rugiswalde (Stadt Neustadt i. Sa., Landkreis<br />

Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong>), Zinnwald-Georgenfeld (Stadt Altenberg, Landkreis Sächsische<br />

Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong>) und Grund (Stadt Wilsdruff, Landkreis Sächsische Schweiz-<br />

<strong>Osterzgebirge</strong>) jeweils die Anerkennung als staatlich anerkannter Erholungsort durch die Gemeinde<br />

beabsichtigt.<br />

Die übergemeindliche Zusammenarbeit von Kur- und Erholungsorten, wie sie beispielsweise mit dem<br />

Strukturarbeitskreis der Kur- und Bäderorte der Sächsischen Schweiz praktiziert wird, stellt ein geeignetes<br />

Instrument für eine erfolgreiche Entwicklung des Kur- und Tourismusbereiches sowohl in den<br />

einzelnen Orten als auch in dem jeweiligen Gebiet insgesamt dar.<br />

Durch eine gegenseitige und aufeinander abgestimmte Koordinierung aller Ziele, Maßnahmen und<br />

Aktivitäten können entstehende Konkurrenzsituationen minimiert und damit ein Beitrag zu einem maximalen<br />

wirtschaftlichen Effekt bei Beachtung der spezifischen Potenziale jedes einzelnen Ortes geleistet<br />

werden.<br />

In der Region sind nach Liste der Sächsischen Kur- und Erholungsorte gemäß § 3 Abs. 5 SächsKurG<br />

(zuletzt geändert mit Bekanntmachung des SMWA vom 17.10.2008) folgende staatlich anerkannte<br />

Kur- und Erholungsorte vorhanden (Darstellung als nachrichtliche Übernahme in Karte 8):

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!