Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
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<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 101<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Entsprechend der zuletzt am 2. Februar 2004 geänderten VO über die Voraussetzungen der Anerkennung<br />
als Kur- oder Erholungsort im Freistaat Sachsen vom 24. April 1995 wurde der Bestandsschutz<br />
für die nicht neuprädikatisierten Orte in der Region (bis auf Saupsdorf) aufgrund der Hochwasserereignisse<br />
2002 bis 2010 verlängert. Darüber hinaus wird das Anerkennungsverfahren als Kneippkurort<br />
für den Kurort Hartha (Stadt Tharandt, Landkreis Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong>) vorbereitet<br />
und für die Gemeinde Kreischa langfristig die staatliche Anerkennung als Kurort (vorerst die Anerkennung<br />
als Erholungsort) angestrebt. Weiterhin ist für die Gesamtgemeinde Kirnitzschtal (Landkreis<br />
Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong>) sowie für die Ortsteile Rugiswalde (Stadt Neustadt i. Sa., Landkreis<br />
Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong>), Zinnwald-Georgenfeld (Stadt Altenberg, Landkreis Sächsische<br />
Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong>) und Grund (Stadt Wilsdruff, Landkreis Sächsische Schweiz-<br />
<strong>Osterzgebirge</strong>) jeweils die Anerkennung als staatlich anerkannter Erholungsort durch die Gemeinde<br />
beabsichtigt.<br />
Die übergemeindliche Zusammenarbeit von Kur- und Erholungsorten, wie sie beispielsweise mit dem<br />
Strukturarbeitskreis der Kur- und Bäderorte der Sächsischen Schweiz praktiziert wird, stellt ein geeignetes<br />
Instrument für eine erfolgreiche Entwicklung des Kur- und Tourismusbereiches sowohl in den<br />
einzelnen Orten als auch in dem jeweiligen Gebiet insgesamt dar.<br />
Durch eine gegenseitige und aufeinander abgestimmte Koordinierung aller Ziele, Maßnahmen und<br />
Aktivitäten können entstehende Konkurrenzsituationen minimiert und damit ein Beitrag zu einem maximalen<br />
wirtschaftlichen Effekt bei Beachtung der spezifischen Potenziale jedes einzelnen Ortes geleistet<br />
werden.<br />
In der Region sind nach Liste der Sächsischen Kur- und Erholungsorte gemäß § 3 Abs. 5 SächsKurG<br />
(zuletzt geändert mit Bekanntmachung des SMWA vom 17.10.2008) folgende staatlich anerkannte<br />
Kur- und Erholungsorte vorhanden (Darstellung als nachrichtliche Übernahme in Karte 8):