Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
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Seite 100 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
zu 11.1.5 (G) und 11.1.6 (G)<br />
Neben den landesweit bedeutsamen Tourismusschwerpunkten Städtetourismus gibt es in Zusammenhang<br />
mit ihrer Bedeutung vor allem für den Ausflugs- und Naherholungsverkehr eine Reihe von<br />
Städten und Gemeinden oder Teile von ihnen, die regionalbedeutsame Schwerpunkte des Tourismus<br />
darstellen. Diese Orte können in Gebieten mit bereits vorhandenem Tourismus wesentliche Kristallisationspunkte<br />
darstellen und in Gebieten mit Eignung/Ansätzen für eine touristische Entwicklung, ausgehend<br />
von den touristischen Angeboten, auch die touristische Entwicklung der umgebenden Gebiete<br />
maßgebend unterstützen.<br />
Die Ausweisung erfolgte auf Grundlage folgender Kriterien:<br />
o Orte mit landesbedeutsamen Zielen des Ausflugsverkehrs<br />
o Orte mit einem regionalbedeutsamen Ziel (z. B. Burg/Schloss, Museum, besondere landschaftliche<br />
Attraktivität u. ä.) in Kombination mit weiteren überörtlichen Zielen<br />
o Orte an einem sächsischen Badegewässer (Bekanntmachung des SMUL und des SMS zu<br />
§ 2 Abs. 3 SächsBadegewV v. 18.04.2007)<br />
o Gemeinden, die aufgrund der Wanderwegdichte in Verbindung mit einem umfangreichen touristischen<br />
Angebot ein erhöhtes Naherholungspotenzial darstellen<br />
o Orte mit einem Campingplatz (> 200 Stellplätze)<br />
o Orte in einem Wintersportgebiet (> 600m ü. NN, vorhandene Wintersportinfrastruktur).<br />
Die Einstufung der Ausflugsziele „landesbedeutsam - regionalbedeutsam - überörtlich“ wurde unter<br />
Marketinggesichtspunkten vorgenommen. Hierzu wurden insbesondere Veröffentlichungen und Internetpräsentationen<br />
der landesweit agierenden Organisationen (z. B. Tourismusmarketinggesellschaft<br />
Sachsen), der regionalen Tourismusverbände, der einzelnen Landkreise sowie der Städte und Gemeinden<br />
ausgewertet. Sofern der Schwerpunkt im Wesentlichen nur auf einen Ortsteil bezogen werden<br />
kann, wurde nur dieser ausgewiesen. Auf die Ausweisung einzelner Ortstteile als regional bedeutsame<br />
Schwerpunkte des Naherholungs- und Ausflugsverkehrs von Städten, die nach Z 8.6 LEP<br />
bereits als Schwerpunkte des Städtetourismus eingestuft sind, wurde verzichtet.<br />
Primäres Anliegen ist es, die für diese Orte wesentlichen touristischen Anziehungspunkte nachhaltig<br />
zu bewahren, zu pflegen und dem Tourismus in geeigneter Form zugänglich zu halten bzw. zu machen.<br />
Dabei sollen auch die Anforderungen spezieller Gästegruppen berücksichtigt werden (z. B.<br />
behindertengerechte Zugänglichkeit).<br />
Die Stadt Radebeul verfügt aufgrund ihrer umfangreich vorhandenen touristischen Infrastruktur und<br />
Sehenswürdigkeiten über gute Voraussetzungen, um sich zu einem Schwerpunkt des Städtetourismus<br />
zu entwickeln. Mit rund 220 000 Übernachtungen im Jahr 2006 kann die touristische Bedeutung<br />
nachgewiesen werden.<br />
zu 11.1.7 (G)<br />
Altenberg hat sich als Austragungsort für nationale und internationale Wettkämpfe im Bob- und Skeletonsport<br />
sowie im Biathlonsport einen Namen gemacht. Mit der Errichtung der Biathlonarena sowie<br />
der nach internationalen Standards rekonstruierten Rennschlitten- und Bobbahn sind Wettkampfstätten<br />
mit nationaler und internationaler Anerkennung entstanden. Die Weltmeisterschaften im Bob- und<br />
Skeletonsport im Februar 2008 sind Ausdruck für die hervorgehobene Bedeutung Altenbergs für den<br />
Wintersport, der landes- und bundesweit Unterstützung findet. Davon profitieren nicht nur das Arbeitsund<br />
Freizeitleben sowie das gesellschaftliche Leben der Stadt Altenberg sondern auch die gesamte<br />
touristische Entwicklung des <strong>Osterzgebirge</strong>s. So entfielen 2006 über ein Drittel aller Übernachtungen<br />
im Weißeritzkreis auf die Stadt Altenberg und ihre Ortsteile. Mit der Grundsatzformulierung sollen<br />
damit für Altenberg die räumlichen Voraussetzungen zur Entwicklung des Wintersports mit internationaler<br />
Bedeutung gesichert und weiter gestärkt werden.<br />
zu 11.1.8 (G)<br />
Entsprechend G 8.9 LEP soll die Entwicklung von sächsischen Kur- und Erholungsorten durch die<br />
Verbesserung und den Ausbau kurgemäßer und touristischer Infrastruktur so unterstützt werden, dass<br />
die Erhaltung des Bestandsschutzes bzw. Neuprädikatisierung als staatlich anerkannte Kur- und Erholungsorte<br />
möglich ist.