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Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

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<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 99<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Des Weiteren wurden durch eine Reihe von Regionalinitiativen in der Planungsregion (z. B. Regionen<br />

aktiv, Leader + - Gebiete, Klosterbezirk Altzella) Potenziale für eine touristische Entwicklung in vor<br />

allem ländlich geprägten Regionen aufgezeigt und z. T. bereits erschlossen, die bei der Ausweisung<br />

gleichfalls mit einbezogen wurden. Ansätze für eine touristische Entwicklung zeigen sich durch eine<br />

vermehrte Anzahl von Übernachtungs- und Tagesgästen bzw. die Nachfrage nach touristischen Angeboten<br />

und sind vor allem durch die in diesen Gebieten befindlichen Tourismusschwerpunkte vorhanden.<br />

Mit Z 8.3 LEP wird bereits der Rahmen für die räumliche Entwicklung in den touristischen Gebieten in<br />

der Art vorgegeben, dass die notwendige touristische Infrastruktur vorzuhalten und qualitativ zu entwickeln<br />

ist. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Fortschreibung der Grundzüge der sächsischen<br />

Tourismuspolitik (s. o.) hingewiesen, welche die Aspekte der Qualitätsverbesserung und Vernetzung<br />

touristischer Angebote bei der weiteren Entwicklung gegenüber einem quantitativen Ausbau, insbesondere<br />

bei Beherbergungseinrichtungen, in den Vordergrund stellt.<br />

In Anbetracht dessen, dass es sich bei den ausgewiesenen Tourismusgebieten um landschaftlich<br />

attraktive, aber auch um ökologisch sehr sensible Räume handelt, ergeben sich hieraus notwendigerweise<br />

Beschränkungen in Richtung Ausbau im Bestand, Revitalisierung sowie Qualitätsverbesserung<br />

der vorhandenen Angebote. Hierbei sind besonders die Nationalparkregion Sächsische Schweiz mit<br />

dem Nationalpark sowie das <strong>Osterzgebirge</strong> in seinem Charakter als Landschaftsschutzgebiet zu nennen.<br />

Die touristische Entwicklung zeigt, dass die Tourismusgebiete in der Planungsregion, wie in Sachsen<br />

generell, in erster Linie prädestiniert für Kurzreisen sind (durchschnittliche Aufenthaltsdauer von etwa<br />

3 Tagen) und diese ihren Schwerpunkt saisonal gesehen im Frühjahr und im Herbst (die Wintersportgebiete<br />

des Erzgebirges weichen hiervon geringfügig ab) besitzen. Die Auslastung der angebotenen<br />

Betten in den Beherbergungseinrichtungen schwankt dabei im Jahresverlauf zwischen rund 30 % und<br />

rund 60 %. Geeignete saisonverlängernde Maßnahmen, z.B. die Schaffung zusätzlicher Erlebnisangebote,<br />

können hierbei zur besseren Auslastung und damit zur Stärkung der touristischen Wirtschaftskraft<br />

in diesen Gebieten beitragen. Hierzu können und sollen touristische Konzepte der einzelnen<br />

Tourismusgebiete wesentliche Anregungen geben.<br />

Die Gebiete mit Eignung/Ansätzen für eine touristische Entwicklung stellen in Bezug auf die in<br />

11.1.1 (G) genannten Gebiete wichtige Ergänzungs-, Verbindungs- und Entwicklungsräume dar. Auch<br />

wenn in diesen Gebieten der übernachtungsgebundene Tourismus nicht die Bedeutung besitzt, sind<br />

wertvolle Potenziale für eine touristische Entwicklung vorhanden. Diese ergeben sich entsprechend<br />

den Ausweisungskriterien vor allem aus der Existenz von erlebniswirksamen Freiräumen und von<br />

Sehenswürdigkeiten mit besonderer touristischer Anziehungskraft. Die Nutzung dieser Potenziale<br />

ergibt sich in erster Linie im Zusammenhang mit ihrer Funktion als Naherholungsräume, die in der<br />

Regel weiterhin gesichert werden soll. Daneben sollen auch die vorhandenen Ansätze für den übernachtungsgebundenen<br />

Tourismus entwickelt werden.<br />

Der Auf- bzw. Ausbau einer touristischen Infrastruktur soll vor allem touristische Angebote im Freiraum,<br />

wie das touristische Wegenetz, Spiel- und Picknickplätze oder Tiergehege, umfassen.<br />

In Bezug auf die Errichtung neuer Freizeit-, Erholungs- und Sporteinrichtungen mit erheblicher Raumbedeutsamkeit<br />

wird auf G 8.12 LEP verwiesen.<br />

zu 11.1.3 (G) und 11.1.4 (G)<br />

Entsprechend Z 8.6 LEP sollen in der Region die Städte Dresden, Meißen, Pirna und Riesa mit über<br />

die Landesgrenze hinaus bekannten, historisch wertvollen städtebaulichen Strukturen und überregionalen<br />

kulturellen Einrichtungen in ihrer internationalen Attraktivität als Tourismusschwerpunkte Städtetourismus<br />

durch Erhaltung ihrer besonderen kulturhistorischen Sehenswürdigkeiten und kulturellen<br />

und sportlichen Einrichtungen sowie durch den Ausbau von Veranstaltungsangeboten gestärkt werden.<br />

Die touristischen Angebote in den Innenstadtbereichen sollen entsprechend den modernen Anforderungen<br />

ausgebaut werden. Die Grundsätze 11.1.3 und 11.1.4 formen dieses Ziel weiter aus.<br />

Mit rund 3,3 Mio. Übernachtungen trägt die Stadt Dresden einen Anteil von über 50 % der Gesamtübernachtungszahl<br />

der Region. Neben ihrer Bedeutung als Zentrum von Kunst und Kultur sollen die<br />

standörtlichen Voraussetzungen für die Funktion als Geschäfts-, Kongress- und Messestandort weiter<br />

verbessert werden. Mit der Eröffnung der neuen Messe im Ostragehege im Frühjahr 1999 und dem<br />

2004 eröffneten Internationalen Kongresszentrum wurden hierzu wesentliche Grundlagen geschaffen.<br />

Die Stadt Riesa hat mit ihren Sportveranstaltungen internationale Bedeutung erworben und konnte<br />

sich zunehmend auch als Kultur- und Eventstadt etablieren. Mit dem Grundsatz soll die begonnene<br />

Entwicklung unterstützt werden, wobei auch die übrigen Potenziale genutzt werden sollten, um die<br />

Funktion als Schwerpunkt des Städtetourismus auf eine breitere Basis zu stellen.

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