Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
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REGIONALPLAN<br />
OBERES ELBTAL/OSTERZGEBIRGE<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
in der Fassung des Satzungsbeschlusses VV 12/2008 der Verbandsversammlung<br />
des Regionalen Planungsverbandes <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> vom 15.12.2008,<br />
des Nachtragsbeschlusses zur Satzung VV 02/2009 vom 25.02.2009<br />
und des Genehmigungsbescheides vom 28.08.2009;<br />
in Kraft getreten mit der Bekanntmachung nach § 7 Abs. 4 SächsLPlG<br />
am 19.11.2009<br />
Teil 1 - Festlegungen und Begründungen<br />
Regionaler Planungsverband<br />
<strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong>
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 1<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
TEIL 1 FESTLEGUNGEN UND BEGRÜNDUNGEN<br />
Inhaltsverzeichnis 1<br />
Abkürzungsverzeichnis 4<br />
0 Einleitung 7<br />
1 Leitbild der Regionalentwicklung 11<br />
ÜBERFACHLICHE ZIELE UND GRUNDSÄTZE DER REGIONALPLANUNG<br />
2 Zentrale Orte und Verbünde 18<br />
3 Gemeinden mit besonderer Gemeindefunktion 25<br />
4 Achsen 29<br />
5 Räume mit besonderem landesplanerischen Handlungsbedarf 34<br />
FACHLICHE GRUNDSÄTZE UND ZIELE DER REGIONALPLANUNG<br />
6 Siedlungsentwicklung 36<br />
6.1 Wohnungs- und Siedlungswesen 36<br />
6.2 Regionale Grünzüge und Grünzäsuren 38<br />
7 Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft 41<br />
7.1 Ökologisches Verbundsystem/ Arten- und Biotopschutz 44<br />
7.2 Landschaftsbild/Landschaftserleben 51<br />
7.3 Boden, Altlasten und Wasser 58<br />
7.4 Vorbeugender Hochwasserschutz 68<br />
7.5 Luftreinhaltung und Klimaschutz 72<br />
8 Verkehr 73<br />
8.1 Öffentlicher Personennahverkehr 73<br />
8.2 Straßenverkehr 75<br />
8.3 Radverkehr 80<br />
9 Industrie und Gewerbe 82<br />
10 Rohstoffgewinnung und -sicherung 86<br />
11 Freizeit, Erholung und Tourismus 96<br />
11.1 Tourismusgebiete und Tourismusschwerpunkte 96<br />
11.2 Touristische Infrastruktur und Verkehrserschließung 104<br />
Seite
Seite 2 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
12 Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft sowie Jagdwesen 107<br />
12.1 Landwirtschaft 108<br />
12.2 Forstwirtschaft und Jagdwesen 116<br />
12.3 Fischereiwirtschaft 120<br />
13 Wasserversorgung 121<br />
14 Energieversorgung und Nutzung erneuerbarer Energien 125<br />
14.1 Energieversorgung und technische Leitungssysteme 125<br />
14.2 Erneuerbare Energien 125<br />
der Teil Windenergienutzung ist von der Genehmigung ausgenommen worden<br />
15 Lärmschutz 158<br />
ZEICHNERISCHE FESTLEGUNGEN UND ERLÄUTERUNGSKARTEN<br />
Festlegungskarten<br />
Karte 1 Raumstruktur<br />
Karte 2 Raumnutzung<br />
Karte 3 Landschaftsbereiche mit besonderen Nutzungsanforderungen<br />
Karte 4 Sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft<br />
Karte 5 Großflächig unzerschnittene störungsarme Räume<br />
Karte 6 Regional bedeutsame avifaunistische Bereiche sowie Zug-, Rast-, Brut- und<br />
Nahrungshabitate von störungsempfindlichen Tierarten<br />
Karte 7 Boden- und Grundwassergefährdung<br />
Karte 8 Freizeit, Erholung und Tourismus<br />
Karte 9 Vorrang-/Eignungsgebiet Windenergienutzung Streumen<br />
Karte 10 Vorrang-/Eignungsgebiet Windenergienutzung Mautitz<br />
Karte 11 Vorrang-/Eignungsgebiet Windenergienutzung Wölkisch<br />
Karte 12 Vorrang-/Eignungsgebiet Windenergienutzung Rennersdorf<br />
Karte 13 Vorrang-/Eignungsgebiet Windenergienutzung Lübau<br />
Karte 14 Vorrang-/Eignungsgebiet Windenergienutzung Reinholdshain<br />
Karte 15 Vorrang-/Eignungsgebiet Windenergienutzung Rückersdorf<br />
Erläuterungskarten<br />
Karte 16 Regionale Grünzüge (Übersicht)<br />
Karte 17 Sichtexponierter <strong>Elbtal</strong>bereich und Kleinkuppenlandschaften<br />
Karte 18 Archäologische Fundstellen<br />
Karte 19 Vorrang- und Vorbehaltsgebiete oberflächennahe Rohstoffe (Übersicht)<br />
Karte 20 Gebiete mit unterirdischen Hohlräumen und Bauanpassungsgebiete<br />
Karte 21 Verkehr<br />
Karte 22 Landwirtschaft<br />
Karte 23 Erneuerbare Energien<br />
Karte 24 Hochwasserschutz
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 3<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
ANHANG: Fachplanerische Inhalte des Landschaftsrahmenplanes<br />
INHALT<br />
1 Leitbilder für Natur und Landschaft<br />
2 Integriertes Entwicklungskonzept Landschaft<br />
3 Maßnahmekatalog Naturschutz und Landschaftspflege<br />
KARTEN<br />
Karte A Naturräumliche Gliederung<br />
Karte B Kulturlandschaft<br />
Karte C Schutzgebiete nach Naturschutzrecht<br />
Karte D Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Natur und Landschaft<br />
(Anspruch) - Handlungsbedarf<br />
Karte E Integrationskarte<br />
ANLAGEN<br />
Anlage 1 Abwägungsmatrix <strong>Regionalplan</strong><br />
Anlage 2 Abwägungsmatrix Integrationskarte<br />
Anlage 3 Naturschutzgebiete<br />
Anlage 4 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung<br />
Anlage 5 Landschaftsschutzgebiete<br />
Anlage 6 Geotope<br />
Anlage 7 repräsentative Ziel- und Charakterarten<br />
Anlage 8 auetypische Neustrukturen<br />
Teil 2 UMWELTBERICHT<br />
und Verträglichkeitsprüfung mit den Natura 2000 - Gebieten<br />
als gesonderter Teil der Begründung gem. § 2 Abs. 3 SächsLPlG<br />
Teil 2 ist mit Ausnahme des ausgefertigten Originals und der Auslegungsexemplare nur auf<br />
CD enthalten.<br />
Teil 3 ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG<br />
als Teil der Begründung gem. § 2 Abs. 3 SächsLPlG
Seite 4 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Abkürzungsverzeichnis<br />
Gesetze und Verordnungen<br />
BauGB Baugesetzbuch<br />
BBergG Bundesberggesetz<br />
BBodSchG Bundesbodenschutzgesetz<br />
BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />
BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz<br />
FEV Fachlicher Entwicklungsplan Verkehr des Freistaates Sachsen<br />
LEP Landesentwicklungsplan Sachsen<br />
LuftVG Luftverkehrsgesetz<br />
ROG Raumordnungsgesetz<br />
SächsBO Sächsische Bauordnung<br />
SächsDSchG Sächsisches Denkmalschutzgesetz<br />
SächsKurG Sächsisches Kurortgesetz<br />
SächsLJagdG Sächsisches Landesjagdgesetz<br />
SächsLPlG Sächsisches Landesplanungsgesetz<br />
SächsNatSchG Sächsisches Naturschutzgesetz<br />
SächsUVPG Sächsisches Umweltverträglichkeitsgesetz<br />
SächsWaldG Waldgesetz für den Freistaat Sachsen<br />
SächsWG Sächsisches Wassergesetz<br />
UVPG Umweltverträglichkeitsgesetz des Bundes<br />
WHG Wasserhaushaltsgesetz<br />
Sonstige Abkürzungen<br />
AS Anschlussstelle (im Zusammenhang mit Bundesautobahnen)<br />
ATKIS Amtliches Topographisch-Kartographisches Informationssystem<br />
B [172] Bundesstraße mit zugehöriger Nummer<br />
BA Bauabschnitt<br />
BAB bzw. BAB A [4] Bundesautobahn mit zugehöriger Nummer<br />
BGBl. Bundesgesetzblatt<br />
BSG Besonderes Schutzgebiet (SPA)<br />
BÜK 200 Bodenübersichtskarte Sachsen im Maßstab 1 : 200 000<br />
BVerwG Bundesverwaltungsgericht<br />
CIR Color-Infrarot<br />
CR Tschechische Republik
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 5<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
DD Dresden<br />
DGM Digitales Geländemodell<br />
EG Europäische Gemeinschaft<br />
EU Europäische Union<br />
EW Einwohner<br />
FB LRP Fachbeitrag Landschaftsrahmenplan<br />
FFH Flora-Fauna-Habitat<br />
G Grundsatz<br />
Gem. Gemeinde<br />
GGB Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (s. FFH)<br />
GLB Geschützter Landschaftsbestandteil<br />
GZ Grundzentrum<br />
K [8710] Kreisstraße mit zugehöriger Nummer<br />
Kap. Kapitel<br />
LfUG Landesamt für Umwelt und Geologie<br />
LK Landkreis<br />
LR ländlicher Raum<br />
LSG Landschaftsschutzgebiet<br />
Natura 2000 Kohärentes Europäisches Schutzgebietsnetz<br />
MEI Landkreis Meißen<br />
MIV Motorisierter Individualverkehr<br />
MKRO Ministerkonferenz für Raumordnung<br />
MZ Mittelzentrum<br />
ND Naturdenkmal<br />
NSG Naturschutzgebiet<br />
OT Ortsteil<br />
OZ Oberzentrum<br />
OSV Oberzentraler Städteverbund<br />
OU Ortsumgehung<br />
ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr<br />
OVG Oberverwaltungsgericht<br />
P+B-Plätze Park and Bike (Parken und Fahrradfahren)<br />
P+R-Plätze Park and Ride (Parken und Fahren)<br />
RL Richtlinie<br />
RP Regierungspräsidium<br />
S [81] Staatsstraße mit zugehöriger Nummer
Seite 6 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
SAC Special Area of Conservation (s. SPA)<br />
SächsGVBl. Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt<br />
SCI Site of Community Importance (s. FFH)<br />
SMI Sächsisches Staatsministerium des Inneren<br />
SMWA Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit<br />
SMUL Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft<br />
SPA Special Protection Areas<br />
SPNV Schienenpersonennahverkehr<br />
SSZ-OE Landkreis Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong><br />
V Verlegung - im Zusammenhang mit Straßenbaumaßnahmen<br />
VBG Vorbehaltsgebiet<br />
VBLR verdichteter Bereich im ländlichen Raum<br />
VDI Verein Deutscher Ingenieure<br />
VO Verordnung<br />
VR Verdichtungsraum<br />
VREG Vorrang-/Eignungsgebiet<br />
VRG Vorranggebiet<br />
WKA Windkraftanlage<br />
WRRL Wasserrahmenrichtlinie<br />
Z Ziel
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 7<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
0 Einleitung<br />
Am 1. Januar 2004 ist der novellierte Landesentwicklungsplan Sachsen in Kraft getreten. Der<br />
Freistaat Sachsen hat damit der wesentlich geänderten Ausgangslage und den geänderten<br />
Rahmenbedingungen für die räumliche Entwicklung des Freistaates Sachsen und seiner<br />
Teilräume gegenüber dem Landesentwicklungsplan von 1994 Rechnung getragen. Mit der<br />
vorliegenden Gesamtfortschreibung hat der Regionale Planungsverband <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
als Träger der <strong>Regionalplan</strong>ung den seit 3. Mai 2001 verbindlichen <strong>Regionalplan</strong><br />
<strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> an die Vorschriften des Landesentwicklungsplanes angepasst<br />
und damit in gleicher, verantwortungsvoller Weise diesen veränderten Voraussetzungen<br />
und Rahmenbedingungen für die Planungsregion bei Berücksichtigung der regionalen<br />
Spezifika Rechnung getragen.<br />
Planungsgebiet ist die Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> mit der Landeshauptstadt Dresden<br />
sowie den Landkreisen Meißen und Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong> (3 434,02 km²,<br />
1 024 511 Einwohner [Stand 31.12.2007]).<br />
Im <strong>Regionalplan</strong> sind die Grundsätze der Raumordnung nach § 2 Raumordnungsgesetz<br />
(ROG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August 1997 (BGBl. I, S. 2081-2102),<br />
zuletzt geändert durch Artikel 2 des „Gesetzes zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-<br />
Richtlinien“ vom 24. Juni 2004 (BGBl. I, S. 1359), sowie die Ziele und Grundsätze der<br />
Raumordnung des Landesentwicklungsplans Sachsen, Verordnung der Sächsischen Staatsregierung<br />
über den Landesentwicklungsplan Sachsen vom 16. Dezember 2003 (LEP)<br />
(SächsGVBl. S. 915), regionsspezifisch räumlich und sachlich auszuformen.<br />
Die im Einzelnen im LEP geregelten Ziele und Grundsätze sind mit Ausnahme der zum Verständnis<br />
der Ziele und Grundsätze des <strong>Regionalplan</strong>s unbedingt notwendigen Wiedergaben<br />
(im <strong>Regionalplan</strong> kursiv gedruckt) nicht gesondert aufgeführt.<br />
Nach § 4 Abs. 2 Satz 3 Sächsisches Landesplanungsgesetz (SächsLPlG) v. 14.12.2001<br />
(SächsGVBl. S. 716), zuletzt geändert durch Artikel 7 des „Gesetzes zur Neugliederung des<br />
Gebietes der Landkreise des Freistaates Sachsen und zur Änderung anderer Gesetze vom<br />
29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 102,111), übernimmt der <strong>Regionalplan</strong> zugleich auch die<br />
Funktion des Landschaftsrahmenplans nach § 5 des Sächsischen Gesetzes über Naturschutz<br />
und Landschaftspflege (SächsNatSchG) vom 03.07.2007 (SächsGVBl. S.321).<br />
Die landschaftsrahmenplanerischen Aussagen stützen sich auf die Inhalte des Fachbeitrages<br />
Landschaftsrahmenplan. Das Einvernehmen zu diesem Fachbeitrag wurde durch das<br />
Regierungspräsidium Dresden mit Datum vom 29.08.2006 erteilt.<br />
Der <strong>Regionalplan</strong> stellt somit den verbindlichen Rahmen für die räumliche Ordnung und Entwicklung<br />
der Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> dar, insbesondere in den Bereichen der<br />
Ökologie, der Wirtschaft, der Siedlung und der Infrastruktur.<br />
Der <strong>Regionalplan</strong> ist auf einen Zeithorizont von etwa zehn Jahren ausgerichtet und nach<br />
§ 6 Abs. 5 SächsLPlG durch Fortschreibung der weiteren Entwicklung anzupassen. Sein<br />
Hauptanliegen ist, den Handlungsrahmen für eine nachhaltige Regionalentwicklung zu geben,<br />
in dem sich die räumlich differenzierten Leistungspotenziale der Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
wirtschaftlich entfalten können, auf möglichst gleichwertige Lebensbedingungen<br />
in allen Teilen der Region hingewirkt wird und die natürlichen Lebensgrundlagen der<br />
Bevölkerung dauerhaft gesichert werden können.
Seite 8 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Der <strong>Regionalplan</strong> enthält regionsweit bedeutsame Festlegungen als Ziele und Grundsätze<br />
der Raumordnung. Sein Regelungsinhalt sowie die Anforderungen an die Normqualität und<br />
die unterschiedliche Bindungswirkung der Ziele und Grundsätze ergeben sich aus den bundes-<br />
bzw. landesrechtlichen Vorschriften des Raumordnungsgesetzes und des Gesetzes zur<br />
Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen.<br />
Die Ziele des <strong>Regionalplan</strong>s [Kennzeichnung mit (Z)] sind verbindliche Vorgaben in Form<br />
von räumlich und sachlich bestimmten oder bestimmbaren, abschließend abgewogenen<br />
textlichen oder zeichnerischen Festlegungen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des<br />
Raums. Die Ziele des <strong>Regionalplan</strong>s sind von öffentlichen Stellen bei ihren raumbedeutsamen<br />
Planungen und Maßnahmen zu beachten. Ziele, die die Bauleitplanung betreffen, begründen<br />
darüber hinaus eine Anpassungspflicht für die Gemeinden nach § 1 Abs. 4 Baugesetzbuch<br />
in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I, S. 2414).<br />
Je nach Konkretisierungsgrad lassen die Ziele nachfolgenden Planungen Spielräume zur<br />
Ausformung und Umsetzung.<br />
Wenn ein Ziel im <strong>Regionalplan</strong> als „Ist-Ziel“ formuliert ist, bedeutet dies, dass die Festlegung<br />
zwingend verbindlich ist; sie kann nur im Rahmen eines Zielabweichungsverfahrens<br />
(§ 17 SächsLPlG) überwunden werden.<br />
Wenn ein Ziel im <strong>Regionalplan</strong> als „Soll-Ziel“ formuliert ist, bedeutet dies, dass die Planaussage<br />
gleichfalls zwingend verbindlich ist, aber selbst ein so genanntes Restermessen<br />
enthält, das erlaubt, in atypischen Fällen ohne Zielabweichungsverfahren von der Planaussage<br />
abzuweichen. Ein atypischer Fall liegt dann vor, wenn bei objektiver Betrachtung des<br />
konkreten Einzelfalls ein Festhalten am Ziel unter Beachtung der Gesamtaussage des Plans<br />
nicht gerechtfertigt erscheint.<br />
Die Grundsätze des <strong>Regionalplan</strong>s [Kennzeichnung mit (G)] sind allgemeine Aussagen zur<br />
Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums in oder aufgrund von § 2 ROG als Vorgaben<br />
für nachfolgende Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen. Sie sind von öffentlichen<br />
Stellen bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen in der Abwägung oder bei<br />
der Ermessensausübung zu berücksichtigen.<br />
Im Übrigen richtet sich die Bindungswirkung der Grundsätze und Ziele nach dem Raumordnungsgesetz<br />
(§ 4) und den Fachgesetzen in ihrer jeweils geltenden Fassung. Der <strong>Regionalplan</strong><br />
erfüllt somit auch eine rahmensetzende Koordinierungsfunktion für fachliche Planungen<br />
und Maßnahmen.<br />
Der <strong>Regionalplan</strong> beinhaltet auch Ziele und Grundsätze in Form von zeichnerischen Festlegungen<br />
zu Gebietsbezeichnungen. Diese Gebietsbezeichnungen umfassen insbesondere<br />
Vorrang-, Vorbehalts- und Eignungsgebiete. Darüber hinaus werden v. a. in Verbindung mit<br />
Handlungsaufträgen aus dem LEP durch den <strong>Regionalplan</strong> weitere Gebietsbezeichnungen<br />
definiert.<br />
Vorranggebiete sind Gebiete, die für bestimmte, raumbedeutsame Funktionen oder Nutzungen<br />
vorgesehen sind und andere raumbedeutsame Nutzungen ausschließen, soweit<br />
diese mit den vorrangigen Nutzungen, Funktionen oder Zielen der Raumordnung nicht vereinbar<br />
sind (s. § 7 Abs. 4 Nr. 1 ROG). Vorranggebiete sind Ziele der Raumordnung<br />
(s. § 3 Nr. 2 ROG).<br />
Vorbehaltsgebiete sind Gebiete, in denen bestimmten, raumbedeutsamen Funktionen oder<br />
Nutzungen bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen besonderes<br />
Gewicht beizumessen ist (s. § 7 Abs. 4 Nr. 2 ROG). Vorbehaltsgebiete sind Grundsätze<br />
der Raumordnung (s. § 3 Nr. 2 ROG).
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 9<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Eignungsgebiete sind Gebiete, die für bestimmte, raumbedeutsame Maßnahmen geeignet,<br />
städtebaulich nach § 35 BauGB zu beurteilen sind und an anderer Stelle im Planungsraum<br />
ausgeschlossen werden (s. § 7 Abs. 4 Nr. 3 ROG). Gemäß § 2 Abs. 2 SächsLPlG darf die<br />
Ausweisung von Eignungsgebieten im vorgenannten Sinne nur in Verbindung mit der Ausweisung<br />
von Vorranggebieten zugunsten der betreffenden Nutzung erfolgen.<br />
Die Rechtsverbindlichkeit dieser Ausweisungen besteht ausschließlich nur für den Kartenmaßstab,<br />
in dem sie im <strong>Regionalplan</strong> enthalten sind. Ihre Beachtung und Umsetzung in<br />
nachgeordneten Planungsebenen erfordert eine sachlich begründete und nachvollziehbare<br />
räumliche Konkretisierung.<br />
Der <strong>Regionalplan</strong> besteht aus einem Text- und einem Kartenteil.<br />
Der <strong>Textteil</strong> gliedert sich in das Leitbild für die Entwicklung der Planungsregion <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong>,<br />
einen überfachlichen Teil mit Zielen und Grundsätzen und einen fachlichen<br />
Teil mit Zielen und Grundsätzen. Der Kartenteil enthält zeichnerische Festlegungen<br />
von Zielen und Grundsätzen (Festlegungskarten) sowie Karten, die der Erläuterung dienen<br />
(Erläuterungskarten). Im Unterschied zu den Festlegungskarten enthalten die Erläuterungskarten<br />
keine Inhalte mit Bindungswirkung nach § 4 ROG.<br />
Den Zielen und Grundsätzen ist eine Begründung beigefügt. Die Begründung enthält v. a.<br />
Aussagen zum Regelungserfordernis, zu den zugrunde gelegten Kriterien und der vorausgegangenen<br />
Abwägung sowie zu den Adressaten (Betroffenheit) und zur Umsetzung (Vollzug),<br />
sofern dies nicht aus dem Plansatz selbst bereits klar erkennbar ist.<br />
Die im <strong>Regionalplan</strong> dargestellten nachrichtlichen Übernahmen aus anderen Fachressourcen<br />
besitzen den Stand zum Satzungsbeschluss bzw. sind aktualisiert zum Stand der Genehmigung<br />
des <strong>Regionalplan</strong>s.<br />
Das dem <strong>Regionalplan</strong> gemäß Z 2.1.5 LEP vorangestellte Leitbild für die nachhaltige Ordnung<br />
und Entwicklung der Planungsregion <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> entfaltet keine Bindungswirkung<br />
nach § 4 ROG. Es enthält Leitvorstellungen mit programmatischem Inhalt für<br />
die allgemeine räumliche Entwicklung, trägt damit v. a. regionalpolitischen Charakter und<br />
dient gleichzeitig als Maßstab und strategische Zielrichtung für die Inhalte der konkreten<br />
Ziele und Grundsätze des <strong>Regionalplan</strong>s. Das Leitbild ist auf die Zukunft, d. h. auch über den<br />
zeitlichen Geltungsbereich des <strong>Regionalplan</strong>s hinaus gerichtet und ist damit nicht statisch,<br />
sondern offen für künftige Entwicklungen. Das Leitbild soll zu einer regionsweiten, konsensbildenden<br />
Identifikation mit den regionalpolitischen Zielsetzungen beitragen. Wesentliche<br />
Inhalte desselben wurden in einem breiten Diskussionsprozess mit den regionalen Akteuren<br />
im Rahmen der Erstellung eines Regionalen Entwicklungskonzeptes, welches den gesamten<br />
Planungsraum umfasst, erarbeitet.<br />
Die im <strong>Regionalplan</strong> enthaltenen Ziele und Grundsätze stehen unter dem Vorbehalt einer<br />
gesicherten Finanzierung. Ein Anspruch, insbesondere gegen den Freistaat Sachsen oder<br />
kommunale Gebietskörperschaften auf Realisierung, Finanzierung oder finanzielle Förderung<br />
kann aus den Zielen und Grundsätzen nicht abgeleitet werden (§ 2 Abs. 4 SächsLPlG).<br />
Bei der Förderung im Geltungsbereich des Plans sind seine Ziele zu beachten und seine<br />
Grundsätze zu berücksichtigen. Weitergehende Vorschriften der einschlägigen Förderrichtlinien<br />
bleiben davon unberührt. Ebenso wird keine Rechtspflicht zur Finanzierung der Errichtung<br />
oder Erhaltung bestimmter Einrichtungen begründet. Aus dem <strong>Regionalplan</strong> lassen sich<br />
keine zeitlichen und finanziellen Bindungen oder Zwänge für die Staatsregierung ableiten.<br />
Gemäß § 2 Abs. 1 SächsLPlG ist bei der Aufstellung und Fortschreibung von Raumordnungsplänen<br />
eine Umweltprüfung im Sinne der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen<br />
Parlaments und des Rates vom 27.06.2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter<br />
Pläne und Programme durchzuführen.
Seite 10 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Eine vertiefende Betrachtung hinsichtlich der umweltrelevanten Auswirkungen des vorliegenden<br />
<strong>Regionalplan</strong>s ist für diejenigen Inhalte des rechtsverbindlichen Teiles des <strong>Regionalplan</strong>s<br />
durchgeführt worden, die sachlich und räumlich konkret und darüber hinaus geeignet<br />
sind, einen Rahmen für umweltprüfungspflichtige Projekte gemäß UVP-Gesetz des Bundes<br />
und SächsUVPG zu setzen.<br />
Diese Prüfung der Umweltauswirkungen gebietsscharfer Ausweisungen enthält insbesondere<br />
auch eine Prüfung der kumulativen Umweltauswirkungen, die von mehreren gebietsscharfen<br />
Ausweisungen im räumlichen und zeitlichen Zusammenhang ausgehen können. Inkludiert<br />
in die Prüfung der gebietsscharfen Ausweisungen ist die Prüfung der vorgelagerten<br />
methodischen Ansätze.<br />
Die voraussichtlichen Auswirkungen, die die Verwirklichung des Raumordnungsplanes auf<br />
die Umwelt hat, sowie vernünftige Alternativen unter Berücksichtigung der Zielsetzungen und<br />
des räumlichen Geltungsbereiches des Raumordnungsplanes werden im Umweltbericht ermittelt,<br />
beschrieben und bewertet. Der Umweltbericht ist diesem Plan gemäß § 2 Abs. 3<br />
SächsLPlG als gesonderter Teil der Begründung beigefügt.<br />
Die umfassende Dokumentation der methodischen Vorgehensweise im Rahmen der Umweltprüfung<br />
ist ein Beitrag zur Erhöhung der Transparenz und der Nachvollziehbarkeit des<br />
Ausweisungsprozesses sowie zur Verbreiterung der Akzeptanz der Planungsergebnisse.<br />
Letztendlich bedeutet dies die Aufwertung der räumlich-koordinierenden Gesamtplanung als<br />
Ebene der integrativen Behandlung von Umweltbelangen.<br />
Gemäß § 2 Abs. 3 SächsLPlG umfasst die Umweltprüfung auch die Prüfung der Verträglichkeit<br />
mit den Erhaltungszielen eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung<br />
oder eines Europäischen Vogelschutzgebietes (Natura 2000 - Gebiete).<br />
Der Umweltbericht enthält insoweit auch eine zusammenfassende Darstellung der Auswirkungen<br />
des Plans auf die Gebiete und Arten, die gemäß FFH- und SPA-Richtlinien geschützt<br />
sind.
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 11<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
1 Leitbild der Regionalentwicklung<br />
Die Planungsregion <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ist im engen Zusammenwirken mit<br />
ihren Nachbarn und im Rahmen der Metropolregion Sachsendreieck so zu entwickeln,<br />
dass unter den geänderten Rahmenbedingungen der durch die Globalisierung erhöhten<br />
Anforderungen an Standortqualitäten und Wettbewerbsfähigkeit, des demographischen<br />
Wandels und daraus resultierender notwendiger Infrastruktur- und Kostenoptimierungen,<br />
der erweiterten Europäischen Union sowie sich verändernder Umweltbedingungen<br />
bei gleichzeitiger Gewährleistung der nachhaltigen Sicherung der natürlichen<br />
Lebensgrundlagen weitere Wachstumspotenziale für die wirtschaftliche Entwicklung<br />
erschlossen werden.<br />
Durch die Sicherung technologischer Spitzenleistungen, herausragender Kultur- und<br />
Freizeitangebote und der hohen Lebensqualität in einer intakten Kulturlandschaft ist<br />
gleichzeitig die Attraktivität der Region innerhalb Europas zu festigen.<br />
Vorhandene Ungleichgewichte hinsichtlich der Lebensverhältnisse innerhalb der Region<br />
sollen gemindert werden.<br />
Eine besondere Rolle kommt dabei zu:<br />
o der Landeshauptstadt Dresden mit ihren wirtschaftlichen, wissenschaftlichtechnologischen<br />
und kulturellen Potenzialen als Oberzentrum der Region<br />
o der zum gegenseitigen Vorteil intensiv zu entwickelnden Kooperation der<br />
Landkreise mit der Landeshauptstadt Dresden sowie der Städte und Gemeinden<br />
untereinander.<br />
Die Region als Wirtschafts- und technologische Spitzenregion<br />
Die Region versteht sich mit<br />
− ihrer breit gefächerten Wirtschaftsstruktur sowie der im ostdeutschen Vergleich deutlich<br />
herausgehobenen Wirtschaftskraft und der vergleichsweise hohen wirtschaftlichen<br />
Dynamik insbesondere in der Landeshauptstadt Dresden<br />
− den insbesondere in Dresden angesiedelten sowie sich entwickelnden Zukunftsbranchen<br />
und -technologien wie Mikroelektronik, Biotechnologie und Nanotechnologie<br />
und dem hervorgehobenen Potenzial für Forschung und Entwicklung durch die größte<br />
Konzentration von Wissenschaftseinrichtungen in den neuen Bundesländern<br />
als Hightech-Region auf einer stabilen industriellen Basis mit aussichtsreichen Zukunftschancen<br />
im nationalen und europäischen Maßstab.<br />
Handlungserfordernisse:<br />
o Das insbesondere in und um Dresden konzentrierte technisch-innovatorische Potenzial<br />
in Form einer hervorgehobenen Ausstattung mit Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen,<br />
insbesondere in den Natur- und Ingenieurwissenschaften,<br />
und in Verbindung damit das Potenzial an hoch qualifizierten Arbeitskräften als<br />
Schlüssel für weiteres wirtschaftliches Wachstum, technischen Fortschritt und<br />
Produktinnovation muss gesichert und ausgebaut werden. Auf eine stärkere Vernetzung<br />
der Unternehmen mit den vorhandenen Einrichtungen des Technologietransfers<br />
und die tatsächliche Nutzung der Transferangebote durch die Unternehmen<br />
ist hinzuwirken.
Seite 12 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
o Die Wirtschaftsförderung muss im regionalen Konsens auf die regionalen<br />
Schwerpunktbranchen Mikroelektronik, Metall/Maschinenbau/Neue Werkstoffe,<br />
Chemie/Pharmazie, Luft- und Raumfahrttechnik, Feinmechanik/Elektrotechnik/<br />
Elektronik, Biotechnologie/Ernährungswirtschaft als ökonomische Entwicklungskerne<br />
zur Bestandspflege und Neuansiedlung von Unternehmen konzentriert<br />
werden. Je nach wirtschaftlichem Profil sucht und pflegt die Region diesbezüglich<br />
auch den engen Kontakt zu ihren benachbarten Regionen und Landkreisen, um<br />
den Bedürfnissen der Unternehmen mit dem Ziel eines maximalen Effekts für die<br />
Wirtschaftsentwicklung Rechnung zu tragen.<br />
o Es muss der mittel- und langfristige Fachkräftebedarf vorrangig für die o. g.<br />
Schwerpunktbranchen gesichert werden.<br />
o Die wirtschaftliche Funktion der Landeshauptstadt Dresden als leistungsstarker<br />
Wachstumskern und der Zentren des Verdichtungsraumes ist zu sichern und<br />
auszubauen. Dazu und mit dem Zweck, die hohe Dynamik der wirtschaftlichen<br />
Entwicklung in und um das Oberzentrum Dresden für die Gesamtregion noch<br />
besser wirksam zu machen, ist die regionale Zusammenarbeit in der Wirtschaftsförderung<br />
und die Schaffung von regionalen Branchennetzwerken zu forcieren.<br />
Im Zusammenhang damit versucht die Region, neue wirtschaftliche Trends und<br />
die entsprechende Nachfrage auf sich zu ziehen und dabei auch in den ländlichen<br />
Räumen Effekte für die Wirtschaftsentwicklung zu erzielen.<br />
Innerhalb der ländlichen Räume kommt der Stärkung ihrer industriellen Kerne<br />
große Bedeutung zu.<br />
Die Region als hochwertiger Lebens- und Kulturraum<br />
Die Region sichert und entwickelt die für sie charakteristischen hochwertigen Lebensbedingungen<br />
als wichtige Standortqualität auch für die wirtschaftliche Entwicklung, um die für die<br />
Region insgesamt positiven Wanderungssalden der letzten Jahre zu stabilisieren und die<br />
Anziehungskraft für v. a. junge Zuwanderer zu erhöhen. Die Attraktivität des Oberzentrums<br />
Dresden mit seinen herausgehobenen sozialen und kulturellen Voraussetzungen als eine der<br />
attraktivsten Großstädte in den neuen Bundesländern ist dabei als Motor für die Gesamtregion<br />
von herausgehobener Bedeutung.<br />
Die Region stellt sich den demographischen Veränderungen in Form von Bevölkerungsrückgang<br />
und zunehmender Alterung v. a. im ländlichen Raum und bewältigt diese im Sinne einer<br />
nachhaltigen Regionalentwicklung durch ein in allen gesellschaftlichen Bereichen diesen<br />
Veränderungsprozessen gerecht werdendes, zielgerichtetes Handeln.<br />
Den Aktionsräumen und Regionalinitiativen kommt besonders im ländlichen Raum für die<br />
Sicherung der Lebensqualität eine hervorgehobene Bedeutung zu. Ihre aktive Rolle für eine<br />
ganzheitliche Entwicklung des ländlichen Raumes einschließlich der von ihnen ausgehenden<br />
Impulse für die Wirtschaftsentwicklung ist deshalb auch zukünftig von allen öffentlichen Stellen<br />
zu unterstützen. Dies gilt insbesondere für die teilweise auch Planungsregionsgrenzen<br />
überschreitenden Aktionsräume der Regionalentwicklung, wie den Klosterbezirk Altzella.
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 13<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Handlungserfordernisse<br />
o Durch ein langfristig tragfähiges und stabiles Netz an leistungsfähigen Zentralen<br />
Orten ist die öffentliche Daseinsvorsorge für alle Teile der Region in zumutbarer<br />
Entfernung zu sichern. Der Sicherung einer guten Erreichbarkeit des ländlichen<br />
Raumes über die dortigen Mittel- bzw. Grundzentren kommt darüber hinaus eine<br />
Schlüsselstellung für die Erhaltung der Lebensqualität seiner Bewohner zu.<br />
o Bei der Bereitstellung der notwendigen Infrastrukturleistungen besonders im<br />
ländlichen Raum muss verstärkt auch über Verwaltungsgrenzen und administrative<br />
Zuständigkeiten hinweg durch interkommunale Abstimmung und Kooperation<br />
der zuständigen Stellen den Anpassungsnotwendigkeiten und Herausforderungen<br />
des demographischen Wandels begegnet und steigenden Kosten entgegengewirkt<br />
werden. Dabei gilt es, in allen gesellschaftlichen Bereichen über unkonventionelle,<br />
neue und innovative Versorgungsangebote nachzudenken. Das<br />
Infrastrukturangebot ist zukünftig stärker an den Bedürfnissen älterer Menschen<br />
zu orientieren und wenn möglich, mit wirtschaftlichen Effekten zu verbinden.<br />
o Stadtumbauprozesse und Dorferneuerung sind gezielt für eine Aufwertung des<br />
Wohnumfeldes und besonders die Dorferneuerung ist für den Erhalt traditioneller,<br />
regionaltypischer Dorf- und Baustrukturen zu nutzen.<br />
o Im Interesse einer sozial- und umweltgerechten Bewältigung zunehmender Verkehrsbedürfnisse<br />
gewinnt v. a. im Verdichtungsraum ein professionelles Mobilitätsmanagement,<br />
welches auf ein optimales Mobilitätsangebot für die verschiedenen<br />
sozialdemographischen Gruppen bei einem maximalen Effekt des Einsatzes<br />
der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur und der vorhandenen Verkehrsträger<br />
abzielt, eine immer größere Bedeutung.<br />
o Die hohe kulturelle Bedeutung und Attraktivität im nationalen und internationalen<br />
Maßstab sowie das, insbesondere von der Stadt Dresden ausgehende, Innovationspotenzial<br />
im kulturellen und künstlerischen Bereich müssen gesichert, ausgebaut<br />
und mit den Angeboten der Region weiter vernetzt werden. Auch hier sind<br />
ggf. neue Wege der Kooperation und Finanzierung zu beschreiten.
Seite 14 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Die Region als Tourismusmagnet<br />
Die Region sieht mit ihrer vielfältigen Naturraumausstattung, ihrem bedeutenden kulturhistorischen<br />
Potenzial und dem breiten sowie qualitativ hochwertigen Kulturangebot die weitere<br />
Entwicklung des Tourismus als einen wichtigen Wirtschaftsfaktor, den es zu stärken gilt.<br />
Handlungserfordernisse:<br />
o Bei der weiteren touristischen Entwicklung sollen Aspekte der Qualitätsverbesserung<br />
sowie der Bündelung und Vernetzung touristischer Angebote im Vordergrund<br />
stehen. Die Kooperation der touristischen Akteure mit dem Anliegen der<br />
Entwicklung neuer gesamtregionaler Produkte und einer gesamtregionalen Vermarktung<br />
soll intensiviert werden.<br />
o Der Städtetourismus in Dresden ist als eine wichtige Säule des Tourismus mit<br />
Ausstrahlung auf die Region weiterzuentwickeln. Durch Vernetzung der Angebote<br />
entlang des <strong>Elbtal</strong>es, insbesondere mit denen der Städte Meißen, Pirna, Radebeul<br />
und Riesa, ist der Städtetourismus in der Region insgesamt weiter zu<br />
stärken.<br />
o Für die überregionale Ausstrahlung der Region sollen die bestehenden Kulturevents<br />
von internationaler Bedeutung, insbesondere in der Landeshauptstadt<br />
Dresden, gesichert werden.<br />
o Die traditionellen, landesweit bedeutsamen Tourismusgebiete Sächsische<br />
Schweiz und <strong>Osterzgebirge</strong> sind weiter zu profilieren und grenzüberschreitend zu<br />
entwickeln. In diesem Zusammenhang kommt der Bewerbung der Akteure der<br />
Sächsisch-Böhmischen Schweiz als Naturdenkmal für das UNESCO-Welterbe<br />
sowie den Bemühungen der Akteure des östlichen und mittleren Erzgebirges für<br />
eine Bewerbung als UNESCO-Welterbe in der Kategorie Kulturlandschaft/Kulturdenkmal<br />
unter der Bezeichnung „Montanregion Erzgebirge“ eine<br />
hervorgehobene Bedeutung zu.<br />
o Die regionalen/teilregionalen Besonderheiten sind noch stärker für Profilierungen<br />
im Tourismusbereich und entsprechende Entwicklungen zielgruppenspezifischer<br />
Angebote unter Einbeziehung der wirtschaftlichen Potenziale zu nutzen. Das betrifft<br />
u. a. die Kulturlandschaft des <strong>Elbtal</strong>es mit ihrem Terrassenweinbau und dem<br />
Status als Welterbe der UNESCO im Stadtgebiet von Dresden, die in der Region<br />
vorhandenen Manufakturen (Porzellan in Meißen und Freital, Fahrzeugbau in<br />
Dresden, Uhren in Glashütte), die Konzentration von Sachzeugen des historischen<br />
Bergbaus v. a. im <strong>Osterzgebirge</strong>, die Sandsteinformationen bzw. den<br />
Sandsteinabbau in der Sächsische Schweiz oder Sportevents von internationalem<br />
Rang in Altenberg und Riesa.<br />
o Die vielfältigen Potenziale, insbesondere auch für eine stärkere Partizipierung<br />
des außerhalb der etablierten Tourismusgebiete befindlichen ländlichen Raumes<br />
am Tourismus, sollen stärker genutzt und miteinander vernetzt werden.
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 15<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Die Region als gewachsene Kulturlandschaft mit einem leistungsfähigen Naturhaushalt<br />
In der Region besitzen Naturschutz und Landschaftspflege einen hohen Stellenwert. Darum<br />
sind die Leistungsfähigkeit und das natürliche Regenerationsvermögen des Freiraums in<br />
seiner Funktion als Lebensraum für Flora und Fauna, als Wasserreservoir, als klimatischer<br />
Ausgleichsraum, als land- und forstwirtschaftlicher Produktionsraum sowie als wertvoller<br />
Erholungsraum nachhaltig zu sichern.<br />
In enger Partnerschaft mit der Land- und Forstwirtschaft ist die Freiraumstruktur so zu entwickeln,<br />
dass die Funktionen für die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen gestärkt werden.<br />
Handlungserfordernisse:<br />
o Die kulturhistorischen, kulturellen und kulturlandschaftlichen sowie naturräumlichen<br />
Besonderheiten der Region sind zum Zwecke der Ausprägung eines unverwechselbaren<br />
Charakteristikums der Region zu sichern und zu entwickeln.<br />
Vorhandene Beeinträchtigungen sollen nach Möglichkeit beseitigt bzw. minimiert<br />
werden.<br />
o Der Schutz von Natur und Umwelt mit den zum Teil in Mitteleuropa einmaligen<br />
Landschaften, wie der Sächsischen Schweiz und dem Moritzburger Kleinkuppengebiet,<br />
ist durch langfristige Sicherung des Freiraumes sowie eine natur- und<br />
landschaftsverträgliche Nutzung unter Einschluss eines schonenden Umgangs<br />
mit allen Ressourcen zu gewährleisten.<br />
o Für eine wirksame Freiraumvernetzung ist das ökologische Verbundsystem unter<br />
besonderer Beachtung des europäischen Netzes „Natura 2000“ in seiner Funktionsfähigkeit<br />
zu stärken, wozu auch Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur<br />
und Landschaft auf Flächen des ökologischen Verbundsystems zu lenken sind.<br />
o Zusammenhängende Freiflächen sollen sowohl als ökologischer Ausgleichsraum<br />
als auch für die naturnahe Erholung erhalten bleiben. Dem Erhalt der großflächig<br />
unzerschnittenen Freiräume ist ein besonderer Stellenwert beizumessen. Maßnahmen<br />
in den Bereichen Siedlung, Verkehr und sonstige technische Infrastruktur<br />
sollen umweltschonend und raumverträglich so geplant und durchgeführt<br />
werden, dass sie sich in die historisch gewachsene Siedlungsstruktur sowie in<br />
die vorhandenen Naturräume einfügen und diese ökologisch nicht erheblich beeinträchtigen.<br />
Vorhaben im Außenbereich sollen sich einschließlich der erforderlichen<br />
Ausgleichsmaßnahmen an den regionalen Freiraumfunktionen orientieren.<br />
o Eingriffe in den Freiraum sollen so gering wie möglich gehalten werden. Die Region<br />
bekennt sich zum prinzipiellen Vorrang von Innen- vor Außenentwicklung<br />
und dem damit in Verbindung stehenden weitgehenden Erhalt ihrer unversiegelten<br />
Freiräume. Die Inanspruchnahme von Freifläche für größere Vorhaben von<br />
regionaler Bedeutung über bereits bestehende Planungen hinaus, soll, sofern<br />
diese unumgänglich ist, im regionalen Konsens erfolgen.<br />
o Insbesondere die Land- und Forstwirtschaft, die Wasserwirtschaft im Hinblick auf<br />
die Daseinsvorsorge sowie die Tourismuswirtschaft sollen sich auf den langfristig<br />
zu erwartenden Klimawandel einstellen, indem die Bewirtschaftungsweise bzw.<br />
Nutzungskonzeptionen an die sich verändernden Klimabedingungen natur- und<br />
landschaftsverträglich angepasst werden.
Seite 16 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
o In den verschiedenen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens bis hin zu den<br />
privaten Haushalten ist auf die Ergreifung und Umsetzung von Maßnahmen, die<br />
auf regionaler Ebene geeignet sind, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten,<br />
hinzuwirken. Neben der Einsparung von Energie kommt dabei der verstärkten<br />
Nutzung erneuerbarer Energien eine wesentliche Bedeutung zu. Unter Beachtung<br />
der Regionsspezifik sollen für einen natur-, landschafts- und sozialverträglichen<br />
Mix an erneuerbaren Energien, sofern raumplanerisch geboten, die räumlichen<br />
Voraussetzungen geschaffen werden.<br />
Die Region als Brücke zum erweiterten Europa<br />
Mit ihrer Grenzlage zur Tschechischen Republik besitzt die Region gemeinsam mit den anderen<br />
Grenzregionen im Freistaat Sachsen große Bedeutung und Verantwortung für das<br />
Zusammenwachsen von Ost und West im vereinigten Europa, in dem sie sich selbstbewusst<br />
und wettbewerbsfähig platzieren will. Auch im Interesse der eigenen wirtschaftlichen Entwicklung<br />
müssen viel stärker als bisher die Lagepotenziale an der tschechischen Grenze<br />
genutzt werden.<br />
Handlungserfordernisse:<br />
o Die Funktion der Region als Drehscheibe für den Güter- und Personenverkehr<br />
nach Südost- und Osteuropa soll durch Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur<br />
für den grenzüberschreitenden Fern- und Regionalverkehr (Aus- und Neubau<br />
wichtiger grenzüberschreitender Verkehrsverbindungen und entsprechende Ertüchtigung<br />
des nachgeordneten Netzes), den Ausbau der Leistungsfähigkeit des<br />
Güterverkehrszentrums Dresden und die stärkere Orientierung der Angebote des<br />
Flugverkehrs des Flughafens Dresden in Richtung der neuen EU-Länder gestärkt<br />
werden.<br />
o Der Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen mit dem unmittelbaren Nachbarland<br />
Tschechische Republik, aber auch mit Polen, soll deutlich voran getrieben werden.<br />
Die bestehenden grenzüberschreitenden informellen Kontakte und Kooperationen<br />
auf kommunaler und regionaler Ebene, insbesondere zur Tschechischen<br />
Republik, sollen gepflegt sowie neue Kontakte und Kooperationen hergestellt<br />
werden.<br />
o Die Rahmenbedingungen für das Knüpfen vielfältiger Beziehungen und Kontakte<br />
sind zu qualifizieren, wobei die sukzessive Verbesserung der Sprachkenntnisse<br />
und die Kenntnisvermittlung über dortige Verwaltungsstrukturen und rechtliche<br />
Regelungen besonders dringlich sind.
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 17<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Die Region als Teil der Metropolregion Sachsendreieck<br />
Mit der Landeshauptstadt Dresden und dem Verdichtungsraum im Oberen <strong>Elbtal</strong> verfügt die<br />
Region über einen starken Eckpfeiler der Metropolregion Sachsendreieck. Durch sie wird die<br />
Metropolregion Sachsendreieck hinsichtlich ihrer Wirtschafts- und Innovationskraft, der kulturellen<br />
und touristischen Attraktivität sowie der Lebensqualität in entscheidendem Maße geprägt.<br />
Diese Stärken sollen funktionsteilig und in Abstimmung mit den beteiligten Partnern zum<br />
gemeinsamen Nutzen weiter ausgebaut werden.<br />
Die Einbeziehung und Partizipation der Region insgesamt an der zukunftsfähigen Ausprägung<br />
und Entwicklung als Metropolregion ist durch geeignete Maßnahmen und Projekte im<br />
Rahmen einer bewussten Vernetzung der Regionalinitiativen der verschiedenen räumlichen<br />
Ebenen zu sichern.
Seite 18 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
ÜBERFACHLICHE ZIELE UND GRUNDSÄTZE DER REGIONALPLANUNG<br />
2 Zentrale Orte und Verbünde<br />
Begriffe: Zentraler Ort<br />
Zentrale Orte sind Gemeinden, die aufgrund ihrer Einwohnerzahl und der<br />
Größe ihres Verflechtungsbereiches, ihrer Lage im Raum, ihrer Funktion und<br />
der Komplexität ihrer Ausstattung Schwerpunkte des wirtschaftlichen, sozialen<br />
und kulturellen Lebens im Freistaat Sachsen bilden. Sie übernehmen entsprechend<br />
ihrer Funktion und Einstufung im zentralörtlichen System Aufgaben für<br />
die Gemeinden ihres jeweiligen übergemeindlichen Verflechtungs- bzw. Wirkungsbereiches.<br />
Im LEP 2003 werden Ober- und Mittelzentren und in den Regionalplänen die<br />
Grundzentren ausgewiesen.<br />
(s. Kap. 2.3 LEP, Begriff)<br />
Verbund von Zentralen Orten<br />
Mittel- und Grundzentren:<br />
Verbünde von Zentralen Orten dieser Stufe sind zwei oder mehrere Gemeinden,<br />
die aufgrund ihrer Nachbarschaftslage oder eines direkten baulichen Zusammenhangs,<br />
ihrer Funktionsteilung in Bezug auf die zentralörtliche Ausstattung<br />
und einer verstetigten Zusammenarbeit nach § 204 Abs. 1 BauGB gemeinsam<br />
die Funktion eines Zentralen Ortes ausüben.<br />
(s. Kap. 2.3 LEP, Begriff)<br />
Karte: Die Grundzentren sind in Karte 1 „Raumstruktur“ ausgewiesen.<br />
2.1 (Z) Grundzentren sind die Gemeinden<br />
o Lommatzsch, Nossen, Radeburg<br />
Gröditz, Nünchritz, Zeithain, grundzentraler Verbund Lampertswalde-Schönfeld-Thiendorf<br />
im Landkreis Meißen<br />
o Bad Gottleuba-Berggießhübel, Bad Schandau, Heidenau, Königstein,<br />
Neustadt i. Sa., Sebnitz, Stolpen<br />
Altenberg, Glashütte, Pretzschendorf, Wilsdruff im Landkreis<br />
Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong>.<br />
2.2 (Z) Die Grundzentren sollen für die Bevölkerung ihres Verflechtungsbereiches die<br />
Voraussetzungen zur Sicherung der Grundversorgung im Gesundheitswesen<br />
sowie im Einzelhandel und Dienstleistungsbereich für den allgemeinen Bedarf<br />
schaffen bzw. erhalten. Darüber hinaus sollen sie entsprechend ihrer Arbeitsplatzzentralität<br />
Entwicklungsfunktionen für ihren übergemeindlichen Wirkungsbereich<br />
übernehmen.<br />
2.3 (Z) Die Grundzentren Glashütte, Pretzschendorf und Zeithain sollen zur Stärkung<br />
des ländlichen Raumes vorrangig als übergemeindlich wirksame Wirtschaftsstandorte<br />
gesichert und weiterentwickelt werden.
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 19<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
2.4 (Z) Für die folgenden Grundzentren werden die in der nachfolgenden Tabelle<br />
benannten Ortsteile als Versorgungs- und Siedlungskerne ausgewiesen:<br />
Landkreis Zentraler Ort Ortsteil<br />
Meißen Lommatzsch Lommatzsch<br />
Meißen Nossen Nossen<br />
Meißen Radeburg Radeburg<br />
Meißen Nünchritz Nünchritz<br />
Meißen<br />
Lampertswalde - Lampertswalde,<br />
Sächsische Schweiz-<br />
<strong>Osterzgebirge</strong><br />
Sächsische Schweiz-<br />
<strong>Osterzgebirge</strong><br />
Sächsische Schweiz-<br />
<strong>Osterzgebirge</strong><br />
Sächsische Schweiz-<br />
<strong>Osterzgebirge</strong><br />
Sächsische Schweiz-<br />
<strong>Osterzgebirge</strong><br />
Sächsische Schweiz-<br />
<strong>Osterzgebirge</strong><br />
Sächsische Schweiz-<br />
<strong>Osterzgebirge</strong><br />
Sächsische Schweiz-<br />
<strong>Osterzgebirge</strong><br />
Schönfeld - Thiendorf<br />
Bad Gottleuba -<br />
Berggießhübel<br />
Schönfeld, Thiendorf<br />
Bad Gottleuba,<br />
Berggießhübel<br />
Bad Schandau Bad Schandau<br />
Königstein Königstein<br />
Neustadt i. Sa. Neustadt i. Sa.<br />
Sebnitz Sebnitz<br />
Stolpen Stolpen<br />
Altenberg Altenberg<br />
Pretzschendorf Klingenberg<br />
2.5 (Z) Die Standortvoraussetzungen sind für die Konzentration der überörtlichen<br />
Versorgungs- und Betreuungseinrichtungen grundsätzlich, für die Ansiedlung<br />
von überörtlichem Wohnungsbau und Gewerbe vorrangig in den Versorgungs-<br />
und Siedlungskernen der Grundzentren zu schaffen.<br />
Begründung<br />
zu 2.1. (Z)<br />
Mit der Neufassung des Sächsischen Landesplanungsgesetzes vom 14.12.2001 wurde u. a. die gesetzliche<br />
Grundlage für die Reformierung des bisherigen vierstufigen Zentrale-Orte-Systems (Oberzentren<br />
- Mittelzentren - Unterzentren - Kleinzentren) zu einem dreistufigen System (Oberzentren -<br />
Mittelzentren - Grundzentren) geschaffen. Gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1a SächsLPlG obliegt dabei der<br />
<strong>Regionalplan</strong>ung die Ausweisung der Grundzentren.<br />
Die Grundzentren sind gemäß Z 2.3.12 LEP „... zur Ergänzung der Ober- und Mittelzentren als übergemeindliche<br />
Versorgungs- und Dienstleistungszentren in den Regionalplänen auszuweisen ...“.<br />
Mit der Ausweisung der Grundzentren soll gleichzeitig gesichert werden, dass die zentralörtlichen<br />
Einrichtungen gebündelt und in zumutbarer Entfernung für die Bevölkerung der gesamten Region zur<br />
Verfügung stehen.<br />
Die Zumutbarkeit in der Entfernung zum Standort von zentralörtlichen Einrichtungen ist in der Begründung<br />
zu Z 2.3.12 LEP mit der Erreichbarkeit der Zentralen Orte per ÖPNV in höchstens 30 min bei<br />
maximal einmaligem Umsteigen bestimmt, wobei die bestehende Anschlussqualität nicht nur auf die<br />
Bedienung im Schüler- und Berufsverkehr ausgerichtet ist. Die Tragfähigkeit von grundzentralen Versorgungs-<br />
und Betreuungseinrichtungen wird über das Ausweisungskriterium der Einwohnerzahl im<br />
Verflechtungsbereich bzw. im Zentralen Ort selbst definiert.
Seite 20 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Grundzentren muss die Tragfähigkeit der Einrichtungen<br />
gewahrt sein und unter Beachtung der demographischen Entwicklung gewahrt bleiben. Das wird u. a.<br />
mittels der Einwohnerzahl im Grundzentrum und seinem Verflechtungsbereich bestimmt, aber auch<br />
über die Funktion als wettbewerbsfähiger Wirtschaftsstandort.<br />
Dementsprechend wurden bei der Bestimmung der Grundzentren im <strong>Regionalplan</strong> die in Z 2.3.12 LEP<br />
aufgeführten Kriterien bei Beachtung der zukünftigen Bevölkerungsentwicklung herangezogen. Das<br />
sind:<br />
o Erreichbarkeitsdefizite im ÖPNV (zu Ober-/Mittelzentren)<br />
o mindestens 15 000 Einwohner im Verflechtungsbereich des Grundzentrums innerhalb<br />
des Verdichtungsraumes bzw. mindestens 7 000 Einwohner im Verflechtungsbereich des<br />
Grundzentrums (bei mindestens 3 000 Einwohnern im Zentralen Ort) im ländlichen Raum<br />
o bestehender ÖPNV-Knotenpunkt<br />
o breitgefächertes sowie herausgehobenes Arbeitsplatzangebot im Grundzentrum (über<br />
250 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze im Ort je 1 000 Einwohner oder über<br />
2 000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze absolut im Verdichtungsraum bzw. über<br />
1 000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze absolut im ländlichen Raum).<br />
Gleichzeitig beinhaltet die o. g. Zielformulierung der Zentralen Orte als „übergemeindliche Versorgungs-<br />
und Dienstleistungszentren“ das Vorhandensein eines übergemeindlichen Verflechtungsbereiches.<br />
Z 2.3.12 LEP lässt jedoch noch die Möglichkeit offen, im ländlichen Raum im Ausnahmefall<br />
Grundzentren ohne übergemeindlichen Verflechtungsbereich auszuweisen, wenn die Gemeindefläche<br />
über 50 km² beträgt und die vorgenannten Kriterien überwiegend erfüllt sind. Davon wurde dann<br />
Gebrauch gemacht, wenn innerhalb solcher Gemeinden Ortsteile Erreichbarkeitsdefizite zu Oberzentrum/Mittelzentren<br />
aufweisen.<br />
Das bestimmende Ausweisungserfordernis von ergänzenden Grundzentren wird in der Region durch<br />
bestehende Erreichbarkeitsdefizite im ÖPNV zu Oberzentrum/Mittelzentren begründet. Diese sind für<br />
folgende Gemeinden/Ortsteile von Gemeinden nachweisbar:<br />
Gemeinde/Ortsteil mit Erreichbarkeitsdefiziten ergänzendes Grundzentrum<br />
Gem. Leuben-Schleinitz,<br />
OT Planitz, Käbschütz, Sornitz, Deila (alle Gem. Käbschütztal),<br />
OT Staucha, Ibanitz (beide Gem. Stauchitz) Lommatzsch<br />
Gem. Ketzerbachtal,<br />
OT Tanneberg, Rothschönberg (beide Gem. Triebischtal) Nossen<br />
OT Rödern (Gem. Ebersbach) Radeburg<br />
Gem. Nauwalde,<br />
OT Koselitz, Pulsen (beide Gem. Röderaue) Gröditz<br />
OT Merschwitz, Goltzscha, Leckwitz, Neuseußlitz Nünchritz<br />
(alle Gem. Nünchritz)<br />
Gem. Thiendorf, Tauscha, grundzentraler Verbund<br />
OT Weißig, Blochwitz (beide Gem. Weißig a. R.) Lampertswalde-Schönfeld-<br />
OT Schönborn (Gem. Lampertswalde) Thiendorf<br />
OT Böhla, Kraußnitz (Gem. Schönfeld)<br />
OT Maxen, Schmorsdorf, Crotta (alle Gem. Müglitztal) Heidenau<br />
OT Börnersdorf, Breitenau, Hartmannsbach,<br />
Hellendorf, Hennersbach, Oelsen<br />
(alle Gem. Bad Gottleuba-Berggießhübel),<br />
OT Döbra, Waltersdorf (beide Gem. Liebstadt) Bad Gottleuba-Berggießhübel<br />
Gem. Rosenthal-Bielatal, Gohrisch,<br />
OT Pfaffendorf (Gem. Königstein) Königstein
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 21<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Gemeinde/Ortsteil mit Erreichbarkeitsdefiziten ergänzendes Grundzentrum<br />
Gem. Porschdorf, Rathmannsdorf, Reinhardtsdorf-Schöna,<br />
OT Krippen, Schmilka (beide Gem. Bad Schandau) Bad Schandau<br />
OT Dobra, Elbersdorf, Stürza (alle Gem. Dürrr.-Dittersb.),<br />
OT Heeselicht, Lauterbach (beide Gem. Stolpen) Stolpen<br />
Gem. Neustadt i. Sa. Neustadt i. Sa.<br />
Gem. Hohnstein, Kirnitzschtal, Sebnitz Sebnitz<br />
OT Börnchen, Dittersdorf, Johnsbach<br />
(alle Gem. Glashütte) Glashütte<br />
Gem. Geising, Hermsdorf, alle OT der<br />
Gem. Altenberg außer OT Altenberg Altenberg<br />
Gem. Dorfhain,<br />
OT Hartmannsdorf (Gem. Hartm.-Reichenau),<br />
OT Colmnitz, Friedersdorf, Pretzschendorf<br />
(alle Gem. Pretzschendorf) Pretzschendorf<br />
OT Blankenstein, Grund, Helbigsdorf<br />
Herzogswalde, Limbach, Mohorn<br />
(alle Gem. Wilsdruff) Wilsdruff<br />
Für diese als ergänzende Grundzentren aufgeführten Gemeinden lässt sich ihre Ausweisung des<br />
Weiteren mittels der übrigen o. a. Ausweisungskriterien wie folgt begründen:<br />
Grundzentrum Raumkategorie*<br />
Einwohner [31.12.06] Arbeitsplatzangebot [30.06.06]<br />
Grundzentrum Verflechtungsbereich<br />
Arbeitsplätze pro tausend Einwohner<br />
/ Anzahl Arbeitsplätze<br />
Lommatzsch LR 5 730 ca. 7 700 256 / 1 465<br />
Nossen VBLR 7 390 ca. 10 700 312 / 2 303<br />
Radeburg LR 7 907 ca. 8 300 364 / 2 880<br />
Gröditz VBLR 7 715 ca. 10 600 357 / 2 756<br />
Nünchritz VBLR 6 504 ca. 7 500 282 / 1 831<br />
Lampertswalde-<br />
Schönfeld-Thiendorf<br />
LR 6 270 ca. 8 300 507 / 3 180<br />
Heidenau VR 16 695 ca. 23 600 237 / 3 961<br />
Bad Gottl.-Bergg. LR 5 990 ca. 8 400 288 / 1 727<br />
Bad Schandau LR 2 999 6 975 412 / 1 237<br />
Königstein LR 2 822 ca. 8 500 319 / 900<br />
Neustadt i. Sa. LR 14 679 1) 14 679 255 / 3 745 1)<br />
Sebnitz LR 8 920 14 749 337 / 3 003<br />
Stolpen LR 6 021 ca. 6 600 217 / 1 304<br />
Altenberg LR 5 890 10 106 274 / 1 616<br />
Pretzschendorf LR 4 428 ca. 7 300 271 / 1 202<br />
Wilsdruff LR 13 783 13 783 355 / 4 889<br />
Glashütte LR 7 515 1) 7 515 327 / 2 461 1)<br />
1) Gebietsstand 01.01.2008<br />
Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen<br />
* VR - Verdichtungsraum; VBLR - verdichteter Bereich im ländlichen Raum; LR - ländlicher Raum<br />
Dabei zeichnet sich insbesondere für einige Grundzentren und ihre Verflechtungsbereiche des ländlichen<br />
Raumes in den Ergebnissen der 4. Regionalisierten Bevölkerungsprognose für den Freistaat<br />
Sachsen bis 2020 durch stark rückläufige Einwohnerzahlen ein gemeinsamer Problemdruck ab.
Seite 22 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Die Funktionsfähigkeit der Gemeinden Königstein und Bad Schandau als Grundzentren wird infolge<br />
der Tourismusfunktionen der Gemeinden einschließlich ihrer Verflechtungsbereiche mit teilweise hohen<br />
Übernachtungszahlen auch bei Unterschreitung des Einwohnerkriteriums von 3 000 Einwohnern<br />
als gesichert angenommen.<br />
Alle als Grundzentren ausgewiesenen Gemeinden stellen ÖPNV-Knotenpunkte dar, d.h. es verlaufen<br />
zwei oder mehr ÖPNV-Linien durch die Gemeinden bzw. haben in den Gemeinden ihre Anfangs-/<br />
Endpunkte und sichern die Erreichbarkeit für die im Verflechtungsbereich befindlichen Gemeinden/Ortsteile.<br />
Den aufgeführten Grundzentren werden, mit Ausnahme der Gemeinden Neustadt i. Sa., Glashütte<br />
und Wilsdruff, die folgenden übergemeindlichen Verflechtungsbereiche zugeordnet:<br />
Grundzentrum<br />
Gemeinden/Ortsteile<br />
im Verflechtungsbereich<br />
Lommatzsch Gem. Leuben-Schleinitz,<br />
OT Planitz, Deila, Käbschütz,<br />
Sornitz (Gem. Käbschütztal),<br />
Staucha, Ibanitz (Gem. Stauchitz)<br />
Nossen Gem. Ketzerbachtal,<br />
OT Tanneberg, Rothschönberg<br />
(Gem. Triebischtal)<br />
Begründung<br />
Beseitigung Erreichbarkeitsdefizite<br />
ÖPNV<br />
Beseitigung Erreichbarkeitsdefizite<br />
ÖPNV<br />
Radeburg OT Rödern (Gem. Ebersbach) Beseitigung Erreichbarkeitsdefizite<br />
ÖPNV<br />
Gröditz Gem. Nauwalde,<br />
Verwaltungsgemeinschaft,<br />
OT Koselitz, Pulsen (Gem. Röder- Beseitigung Erreichbarkeitsaue)defizite<br />
ÖPNV<br />
Lampertswalde-Schönfeld- Gem. Tauscha,<br />
Verwaltungsgemeinschaft,<br />
Thiendorf<br />
Gem. Weißig a. R.<br />
Beseitigung Erreichbarkeitsdefizite<br />
ÖPNV<br />
Nünchritz Gem. Glaubitz Verwaltungsgemeinschaft<br />
Heidenau Gem. Dohna,<br />
OT Crotta, Falkenhain, Maxen,<br />
Schmorsdorf, Weesenstein (Gem.<br />
Bad Gottleuba-<br />
Berggießhübel<br />
Müglitztal)<br />
Gem. Liebstadt,<br />
Gem. Bahretal<br />
(überlappend mit MZ Pirna)<br />
Bad Schandau Gem. Porschdorf,<br />
Gem. Rathmannsdorf,<br />
Gem. Reinhardtsdorf-Schöna<br />
Königstein Gem. Gohrisch,<br />
Gem. Rathen,<br />
Gem. Rosenthal-Bielatal,<br />
Gem. Struppen (überlappend mit<br />
MZ Pirna)<br />
Sebnitz Gem. Hohnstein,<br />
Gem. Kirnitzschtal<br />
Stolpen OT Dobra, Elbersdorf, Stürza<br />
(Gem. Dürrröhrsdorf-Dittersbach)<br />
Altenberg Gem. Geising,<br />
Gem. Hermsdorf<br />
Pretzschendorf Gem. Dorfhain,<br />
Gem. Höckendorf (überlappend<br />
mit MZ Dippoldiswalde)<br />
Beseitigung Erreichbarkeits-<br />
defizite ÖPNV,<br />
räumliche Lage<br />
Verwaltungsgemeinschaft,<br />
Beseitigung Erreichbarkeitsdefizite<br />
ÖPNV<br />
Verwaltungsgemeinschaft,<br />
Beseitigung Erreichbarkeits-<br />
defizite ÖPNV<br />
Verwaltungsgemeinschaft,<br />
Beseitigung Erreichbarkeitsdefizite<br />
ÖPNV<br />
Verwaltungsgemeinschaft mit<br />
Kirnitzschtal,<br />
Beseitigung Erreichbarkeitsdefizite<br />
ÖPNV<br />
Beseitigung Erreichbarkeits-<br />
defizite ÖPNV<br />
Verwaltungsgemeinschaft mit<br />
Hermsdorf,<br />
Beseitigung Erreichbarkeits-<br />
defizite ÖPNV<br />
starke Arbeitspendlerverflechtungen,<br />
Pretzschendorf<br />
(OT Klingenberg) ist Mittelschulstandort<br />
für Höckendorf
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 23<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Die Ausweisung Pretzschendorfs als Grundzentrum erfolgt neben der o. a. Begründung vorrangig<br />
unter dem Aspekt der besonderen Entwicklungsfunktion, welche die Gemeinde als junger prosperierender<br />
Gewerbestandort - vor allem im Standortbereich der Siedlung Bahnhof Klingenberg - für den<br />
strukturell schwachen westlichen Teil des Landkreises Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong> ausübt.<br />
Zur Sicherung des flächendeckenden Angebotes an grundzentralen Versorgungs- und Betreuungseinrichtungen<br />
unter Beachtung der Zumutbarkeit bezüglich der Entfernung zu den Zentralen Orten wird<br />
von dem in Z 2.3.12 LEP angebotenen Ausnahmefall der Ausweisung von Grundzentren im ländlichen<br />
Raum ohne übergemeindlichen Verflechtungsbereich mit der Ausweisung der Gemeinden Neustadt<br />
i. Sa., Glashütte, Wilsdruff und Zeithain Gebrauch gemacht.<br />
Für die Ausweisung der Gemeinde Glashütte als Grundzentrum ohne übergemeindlichen Verflechtungsbereich<br />
sind besonders hervorzuheben:<br />
o die große Bedeutung von Glashütte als Industriestandort mit einem weit über die Gemeindegrenzen<br />
hinaus reichenden Wirkungsbereich und einer hohen Anzahl an Einpendlern,<br />
welche die Tragfähigkeit der grundzentralen Versorgungs- und Betreuungseinrichtungen<br />
des Grundzentrums Glashütte auch langfristig sichern<br />
o die topographische Lage einiger zu Glashütte gehörender Ortsteile, welche die Erreichbarkeitsdefizite<br />
zu den Mittelzentren Dippoldiswalde und Pirna begründen<br />
o die Bedeutung als ÖPNV-Knotenpunkt durch das Zusammentreffen nicht nur mehrerer<br />
Buslinien, sondern als Standort mit Übergangsstelle zwischen den Verkehrsträgern<br />
Schiene und Straße/Busverkehr.<br />
Die Gemeinde Zeithain erfüllt zwar derzeit die Ausweisungskriterien für ein Grundzentrum gem.<br />
Z 2.3.12 LEP nicht in ausreichendem Maße (keine Erreichbarkeitsdefizite zum nächstgelegenen Mittelzentrum,<br />
hier Riesa; mit 6 491 Einwohnern am 31.12.2006 Unterschreitung des EW-Kriteriums für<br />
den zu versorgenden Bereich), die Ausweisung als Grundzentrum begründet sich jedoch unter langfristigen<br />
planerischen Aspekten mit<br />
o dem enormen Standortpotenzial auf der ca. 140 ha großen ehemaligen militärischen<br />
Standortbrache, die für die Ansiedlung großer Industriebetriebe vorgesehen ist und reale<br />
Chancen einer zukünftig positiven Bevölkerungsentwicklung Zeithains beinhaltet<br />
o der bereits aktuell großen Bedeutung Zeithains als gewerblich-industrieller Entwicklungskern<br />
für die weitere wirtschaftliche Entwicklung des strukturschwachen rechtselbischen<br />
Raumes im Landkreis Meißen mit einem breit gefächerten Arbeitsplatzangebot<br />
(305 Apl/TEW bzw. 1 981 Apl am 30.06.2006)<br />
o ÖPNV-Knotenpunkt.<br />
Insbesondere erhebliche Erreichbarkeitsdefizite im dünn besiedelten ländlichen Raum östlich von<br />
Großenhain erfordern die Ausweisung eines Grundzentrums. Mangels einer ausreichend großen und<br />
leistungsstarken Gemeinde ist die notwendige versorgungsräumliche Sicherung des Gebietes unter<br />
den vorgenannten Zumutbarkeitskriterien nur im Verbund der Gemeinden Lampertswalde, Schönfeld<br />
und Thiendorf zu gewährleisten. Die vorhandenen Versorgungs- und Betreuungseinrichtungen in den<br />
drei Gemeinden ergänzen sich auch unter Erreichbarkeitsgesichtspunkten zum Teil gut (z. B. Schönfeld<br />
Standort einer Mittelschule, Lampertswalde und Thiendorf Standorte von Grundschulen). Lampertswalde<br />
und Thiendorf sind des Weiteren leistungsstarke Wirtschaftsstandorte (kleine Leuchttürme<br />
im ländlichen Raum).<br />
Die Konkretisierung der Funktionsteiligkeit ist in einem Entwicklungskonzept enthalten, dass von den<br />
drei Gemeinden auf der Basis des am 19.11.2007 abgeschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrages<br />
zur Zusammenarbeit im grundzentralen Verbund erarbeitet worden ist.
Seite 24 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
zu 2.2 (Z)<br />
Mit dem Ziel 2.2 (Z) werden vor allem die von den Grundzentren zu sichernden Versorgungsfunktionen<br />
konkretisiert, d. h. die im Plansatz Z 2.3.1 LEP festgesetzten Versorgungsfunktionen „unterschiedlicher<br />
Stufen“ für „Zentrale Orte der jeweiligen Stufe“ werden damit für die Grundzentren verbindlich<br />
ausgeformt. Mit diesem Ziel soll vor allem ein dauerhaft gesichertes und stabiles Netz an<br />
i. d. R. hoch frequentierten Einrichtungen gesichert werden, das eine zumutbare Erreichbarkeit hinsichtlich<br />
Entfernung und Zeitaufwand für alle Bevölkerungsgruppen, auch des ländlichen Raumes,<br />
garantiert und damit wesentliche Voraussetzungen für gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Teilen<br />
der Planungsregion schafft, auch unter den langfristig bestehenden Rahmenbedingungen rückläufiger<br />
Bevölkerungszahlen.<br />
zu 2.3 (Z)<br />
Die Gemeinden Glashütte, Pretzschendorf und Zeithain definieren ihre grundzentralen Funktionen vor<br />
allem<br />
o als Arbeitsplatzzentren (Glashütte mit einem großen Einpendlerüberschuss), die einen<br />
weit über die Gemeindegrenzen reichenden räumlichen Wirkungsbereich aufweisen und<br />
damit neben den nur kleinräumig wirksamen Versorgungs- und Betreuungsfunktionen für<br />
den deutlich größeren Wirkungsbereich vor allem Entwicklungsfunktionen erfüllen<br />
o aus raumstrukturellen und lagebedingten Ausweisungserfordernissen für strukturschwache<br />
Teilräume der Region (Pretzschendorf für den westlichen Teil des Landkreises<br />
Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong>, Zeithain für den rechtselbischen Raum im Landkreis<br />
Meißen).<br />
Die Versorgungsaufgaben sind in diesen Gemeinden gegenüber den Entwicklungsaufgaben nachrangig.<br />
zu 2.4 (Z) und 2.5 (Z)<br />
Mit der Ausweisung der in 2.4 (Z) aufgeführten Gemeindeteile als Versorgungs- und Siedlungskerne<br />
wurde von dem optionalen Handlungsauftrag gem. G 5.1.1 LEP Gebrauch gemacht, solche Kerne zur<br />
Konzentration der Siedlungstätigkeit auszuweisen. Die dabei vorgenommene Beschränkung der Ausweisung<br />
dieser Kerne auf Gemeinden, die als Grundzentren mit überörtlichem Verflechtungsbereich<br />
ausgewiesenen sind, erfolgte unter Berücksichtigung dessen, dass mit der Ausweisung ein Eingriff in<br />
die kommunale Planungshoheit erfolgt, dessen Erforderlichkeit nur durch die übergemeindlichen Versorgungs-<br />
und Betreuungsaufgaben bzw. Entwicklungsaufgaben begründet werden kann.<br />
Die als Grundzentren ausgewiesenen Gemeinden Gröditz und Heidenau weisen im Gemeindeteilverzeichnis<br />
keine separaten Gemeindeteile (im Plan auch als Ortsteile bezeichnet) auf. Eine Ausweisung<br />
von Versorgungs- und Siedlungskernen erübrigt sich deshalb.<br />
Die Siedlungsstruktur des Grundzentrums Bad Gottleuba-Berggießhübel begründet die Ausweisung<br />
von zwei Versorgungs- und Siedlungskernen in diesem Zentrum.<br />
Das Grundzentrum Bad Gottleuba-Berggießhübel besitzt mit den Stadtteilen Bad Gottleuba und Berggießhübel<br />
zwei gleichstarke und -große Kerne, die vor dem gemeindlichen Zusammenschluss u. a.<br />
aufgrund ihrer sich ergänzenden infrastrukturellen Ausstattung im LEP von 1994 als kooperierendes<br />
Unterzentrum festgesetzt waren und an deren zentralörtlichen Funktionen sich auch nach dem Zusammenschluss<br />
de facto nichts geändert hat.
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 25<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
3 Gemeinden mit besonderer Gemeindefunktion<br />
Begriffe: Besondere Gemeindefunktionen sind Funktionen, die den wirtschaftlichen<br />
und sozialen Charakter einer nichtzentralörtlichen Gemeinde dominieren und<br />
in ihrer raumstrukturellen Wirkung deutlich über die eigene Gemeinde hinaus<br />
gehen oder die in Grundzentren eine deutlich herausgehobene Funktion gegenüber<br />
den anderen Aufgaben eines Grundzentrums darstellen. Als besondere<br />
Gemeindefunktionen kommen insbesondere die Funktionen Bildung,<br />
Gewerbe, Fremdenverkehr, grenzübergreifende Kooperation und Verkehr in<br />
Betracht. Die entsprechenden Festlegungen erfolgen in der Regel in den Regionalplänen,<br />
sofern ein überörtliches Regelungserfordernis raumordnerisch<br />
begründet ist. Die Funktionen werden den Gemeinden zugewiesen.<br />
Mit der Sicherung oder Entwicklung der Gemeindefunktion in Einklang stehende<br />
Maßnahmen sind in einem nichtzentralen Ort über den Rahmen der Eigenentwicklung<br />
der Gemeinde hinaus zulässig. (s. Kap. 2.4 LEP, Begriff)<br />
Eigenentwicklung ist die für den Bauflächenbedarf zugrunde zu legende<br />
Entwicklung einer Gemeinde, die sich aus der natürlichen Bevölkerungsentwicklung<br />
und aus den Ansprüchen der örtlichen Bevölkerung an zeitgemäße<br />
Wohnverhältnisse, der ortsansässigen Gewerbebetriebe und der Dienstleistungseinrichtungen<br />
ergibt. (s. Kap. 2.4 LEP, Begriff)<br />
Karte: Die Gemeinden mit besonderer Gemeindefunktion sind in Karte 1 „Raumstruktur“<br />
ausgewiesen.<br />
3.1 (Z) Als Gemeinde mit der besonderen Gemeindefunktion „Bildung“ wird die Stadt<br />
Tharandt ausgewiesen.<br />
3.2 (Z) Als Gemeinden mit der besonderen Gemeindefunktion „Fremdenverkehr“<br />
werden ausgewiesen:<br />
o die Grundzentren Altenberg, Bad Gottleuba-Berggießhübel,<br />
Bad Schandau, Königstein, Sebnitz, Wilsdruff<br />
o die Gemeinden Gohrisch, Hohnstein, Kirnitzschtal, Kreischa,<br />
Moritzburg, Rathen, Weinböhla.<br />
3.3 (Z) Als Gemeinden mit der besonderen Gemeindefunktion „Gewerbe“ werden<br />
ausgewiesen:<br />
o das Grundzentrum Glashütte<br />
o die Gemeinden Glaubitz, Lampertswalde.<br />
3.4 (Z) Als Gemeinde mit der besonderen Gemeindefunktion „Verkehr“ wird ausgewiesen:<br />
o das Grundzentrum Nossen.<br />
3.5 (Z) Als Gemeinden mit der besonderen Gemeindefunktion „grenzübergreifende<br />
Kooperation“ werden ausgewiesen:<br />
o die Grundzentren Altenberg, Königstein und Sebnitz<br />
o die Gemeinden Geising und Kirnitzschtal.<br />
3.6 (Z) Die in 3.1 (Z) bis 3.5 (Z) aufgeführten besonderen Gemeindefunktionen sind in<br />
den Gemeinden zu erhalten und weiter zu entwickeln.
Seite 26 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Begründung<br />
zu 3.1 (Z) bis 3.5 (Z)<br />
Der Landesentwicklungsplan enthält mit dem Ziel 2.4.4 den Auftrag an die <strong>Regionalplan</strong>ung, Gemeinden<br />
mit besonderen Gemeindefunktionen auszuweisen, wobei eine besondere Gemeindefunktion<br />
gemäß Begriffsdefinition dann vorliegt, wenn diese Funktion „den wirtschaftlichen und sozialen Charakter<br />
einer nichtzentralörtlichen Gemeinde dominiert und in ihrer raumstrukturellen Wirkung deutlich<br />
über die eigene Gemeinde hinausgeht oder in Grundzentren eine deutlich herausgehobene Funktion<br />
gegenüber den anderen Aufgaben eines Grundzentrums darstellt.“ Neben diesen definitorischen<br />
Ausweisungskriterien ist die Ausweisung von Gemeinden mit besonderer Gemeindefunktion gemäß<br />
Begründung zu Z 2.4.4 LEP an die Erfüllung nachfolgender Kriterien zum Zeitpunkt der Fortschreibung<br />
der Regionalpläne geknüpft:<br />
Funktion Bildung:<br />
o Standort einer Hochschuleinrichtung oder<br />
o Standort von Gymnasien mit großem Einzugsbereich und vertiefter Ausbildung oder<br />
o mindestens 3-zügiger Mittelschulstandort<br />
Funktion Gewerbe:<br />
o über 400 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze je 1 000 Einwohner in der Gemeinde,<br />
o hoher Besatz mit verarbeitendem Gewerbe (Anteil der im Ort Beschäftigten im verarbeitenden<br />
Gewerbe über 30 % - ohne Bauwirtschaft)<br />
Funktion Fremdenverkehr:<br />
o Kurortstatus oder<br />
o über 100 Übernachtungen pro Gästebett und Jahr und mindestens 50 000 Übernachtungen<br />
pro Jahr<br />
Funktion Verkehr:<br />
o Knotenpunkt mehrerer Verkehrsträger (Schiene, Autobahn oder B-Straße u. a.) oder<br />
o Schnittstelle für den kombinierten Verkehr und Standort von Logistikgewerbe<br />
Funktion grenzübergreifende Kooperation:<br />
o Lage im grenznahen Gebiet,<br />
o Realisierung von deutsch-polnischen oder deutsch-tschechischen bzw. trilateralen<br />
regional bedeutsamen Projekten im Verkehrs-, Fremdenverkehrs-, Wirtschafts-, Bildungs-,<br />
Sport- oder Kulturbereich.<br />
Bei der Anwendung dieser Ausweisungskriterien wurde von der Regelvermutung ausgegangen, dass<br />
o in Gemeinden ohne zentralörtlichen Charakter bei Erfüllung der Kriterien einer der<br />
o. g. Funktionen grundsätzlich eine Dominanz dieser Gemeindefunktion gemäß Begriffsdefinition<br />
vorliegt. Zusätzlich zu dieser dominierenden Funktion kann bei Nachweis<br />
der entsprechenden Ausweisungskriterien als zweite Funktion die der grenzübergreifenden<br />
Kooperation ausgewiesen werden;<br />
o eine grundzentrale Funktion als besonders herausgehoben gegenüber den anderen<br />
grundzentralen Funktionen gilt, wenn das Grundzentrum<br />
- Standort einer Hochschuleinrichtung oder eines Gymnasiums mit großem Einzugsbereich<br />
und vertiefter Ausbildung ist (Bildung),<br />
- Schnittstelle für den kombinierten Verkehr und Standort von Logistikgewerbe von<br />
überregionaler Bedeutung ist.<br />
Die Funktionen Gewerbe und Fremdenverkehr stellen gemäß Begründung zu Z 2.3.1/Z 2.3.2 LEP für<br />
Grundzentren und Verbünde keine vorrangigen grundzentralen Funktionen (Handlungsfelder) dar und<br />
können demzufolge bei Erfüllung der o. g. Kriterien als ausreichend begründete besondere Gemeindefunktionen<br />
eines Grundzentrums ausgewiesen werden.
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 27<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Entsprechend der vorgenannten Ausweisungskriterien, die als Richtwerte Anwendung fanden, begründen<br />
sich die ausgewiesenen Gemeindefunktionen der folgenden Gemeinden:<br />
Funktion Bildung: Tharandt - Standort eines Instituts einer Hochschuleinrichtung (TU Dresden)<br />
Funktion Gewerbe:<br />
Gemeinde<br />
Arbeitsplätze pro tausend<br />
Einwohner [30.06.06]<br />
Anteil verarbeitendes Gewerbe<br />
Ausweisungskriterium > 400 > 30 %<br />
Glaubitz 455 ca. 40 %<br />
Lampertswalde 776 ca. 45 %<br />
Glashütte 474 ca. 65 %<br />
Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen<br />
Funktion Fremdenverkehr:<br />
Gemeinde<br />
Kurortstatus<br />
2004<br />
Übernachtungen<br />
pro Gästebett<br />
2006<br />
Übernachtungen pro Jahr<br />
2006<br />
Ausweisungskriterium ja > 100 mind. 50 000<br />
Moritzburg nein 101 58 526<br />
Weinböhla nein 165 93 112<br />
Bad Gottleuba-Bergg. ja 212 243 331<br />
Bad Schandau ja 180 302 140<br />
Gohrisch ja 101 83 398<br />
Hohnstein nein 100 63 220<br />
Kirnitzschtal nein 98 52 933<br />
Königstein nein 139 50 527<br />
Rathen ja 163 90 473<br />
Sebnitz nein 113 87 706<br />
Altenberg ja 184 416 760<br />
Kreischa nein 283 407 100<br />
Wilsdruff nein 157 110 776<br />
Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen<br />
Auch wenn für die Gemeinden Hohnstein und Kirnitzschtal der mit dem LEP vorgezeichnete Richtwert<br />
für die Übernachtungen pro Gästebett im Jahr 2006 geringfügig unterschritten wurde, wird von einer<br />
Ausweisung nicht abgesehen, da die jährlichen Schwankungen dieser Zahlen eine Erfüllung der Kriterien<br />
in anderen Jahren erkennen lassen und die touristische Funktion beider Gemeinden auch in Verbindung<br />
mit diesbezüglich anderen regionalplanerischen Ausweisungen (s. Kapitel 11) unbestritten ist.<br />
Zudem hat die Gesamtzahl der Übernachtungen für die Gemeinde Hohnstein gegenüber dem Jahr<br />
2004 deutlich zugenommen (rd. 7 %), was als Ausdruck einer gewachsenen touristischen Anziehungskraft<br />
gewertet werden kann.<br />
Funktion Verkehr: Nossen - Standort von Logistikgewerbe von überregionaler Bedeutung<br />
(REWE)
Seite 28 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Funktion grenzübergreifende Kooperation:<br />
Gemeinde<br />
Lage im grenznahen<br />
Gebiet<br />
Realisierung von bilateralen Projekten<br />
Altenberg ja - gemeinsame Sportveranstaltungen<br />
- Ansiedlung von deutschen und tschechischen Firmen<br />
- gemeinsame soziale Projekte<br />
- Abwasserentsorgung von Neurehefeld nach Moldava<br />
Königstein ja - gemeinsame Sportveranstaltungen<br />
- Tourismusentwicklung (gemeinsame Informationstafeln,<br />
gemeinsamer Internetauftritt, gemeinsame Rad- und Wanderwegekarte)<br />
- Brandschutz<br />
Sebnitz ja - Unterzeichnung einer Vereinbarung zur Zusammenarbeit der<br />
Stadt Sebnitz mit der Gemeinde Dolní Poustevna<br />
Geising ja - jährliche Sportspiele der Schulen<br />
- gemeinsames EU-Förderprojekt „Bergbaulehrpfad“<br />
- Projektabstimmungen zu Wander-, Radwegebau<br />
- Verwaltungszusammenarbeit bei Abwasser, Naturschutz,<br />
Sicherheit<br />
Kirnitzschtal ja - Hilfe- und Ausbildungsvereinbarung zum Brandschutz<br />
zu 3.6 (Z)<br />
Erhalt und Weiterentwicklung der besonderen Gemeindefunktionen sind wesentliche Voraussetzungen<br />
für die wirtschaftliche Entwicklung und Stabilisierung in allen Teilen der Region und ergänzen das<br />
zentralörtliche System der Region funktionsspezifisch.
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 29<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
4 Achsen<br />
Begriff: Überregionale Verbindungsachsen sind landesweit bedeutsame Achsen,<br />
die die räumlichen Verflechtungen der sächsischen Verdichtungsräume und<br />
Oberzentren mit den Oberzentren und Verdichtungsräumen benachbarter<br />
Länder und Staaten sowie die Einbindung in europäische Netze wiedergeben.<br />
(s. Kap. 2.6 LEP, Begriff)<br />
Regionale Verbindungs- und Entwicklungsachsen sind regional bedeutsame<br />
Achsen im Sinne von räumlichen Korridoren zur Bündelung von Einrichtungen<br />
der Bandinfrastruktur, die das Netz der überregionalen Verbindungsachsen<br />
ergänzen.<br />
Karte: Die ausgeformten überregionalen Verbindungsachsen und die regionalen<br />
Verbindungs- und Entwicklungsachsen sind in Karte 1 „Raumstruktur“ ausgewiesen.<br />
4.1 (Z) Die ausgeformten überregionalen Verbindungsachsen übernehmen neben<br />
den überregionalen Verbindungsfunktionen auch Verbindungsfunktionen innerhalb<br />
der Region und sollen im ländlichen Raum auch Entwicklungsfunktionen<br />
übernehmen.<br />
4.2 (G) Die regionalen Verbindungs- und Entwicklungsachsen übernehmen im Verdichtungsraum<br />
überwiegend Ordnungsfunktionen, im ländlichen Raum überwiegend<br />
Entwicklungsfunktionen.<br />
4.3 (Z) In Zentralen Orten an überregionalen Verbindungsachsen im Bereich des<br />
schienengebundenen Nahverkehrs sollen Flächenpotenziale im Bereich von<br />
Bahnhöfen und Haltepunkten für die weitere Siedlungstätigkeit bevorzugt genutzt<br />
werden.<br />
Begründung<br />
zu Kapitel 4<br />
Als verbindendes raumordnerisches Element des Zentrale-Orte-Systems dient die Kategorie der Achsen.<br />
Auf Landesebene wurden die Achsen im LEP als „überregionale Verbindungsachsen“ ausgewiesen.<br />
Dabei kam ein sehr hoher Schematisierungsgrad zur Anwendung, infolge dessen diese Achsen<br />
sich nur im Sinne von Relationen zwischen den Ausgangs- und Endpunkten darstellen.<br />
Mit dem Ziel 2.6.2 LEP ist den Regionalen Planungsverbänden der Auftrag zur räumlichen Ausformung<br />
dieser überregionalen Verbindungsachsen erteilt worden, der außerdem um den Auftrag zur<br />
Ausweisung ergänzender regionaler Verbindungs- und Entwicklungsachsen zur Konzentration der<br />
Siedlungstätigkeit und der Bündelung von bandförmigen Infrastruktureinrichtungen auf regionaler<br />
Ebene erweitert wurde. Dabei impliziert der Begriff der „Bündelung“, dass die ausgeformten Achsen<br />
einen räumlich bestimmten Korridor für bandinfrastrukturelle Elemente, vor allem der Verkehrs-, der<br />
Energie- und Wasserversorgungs- und teilweise der Telekommunikationsinfrastruktur bilden. Diese<br />
Achsen haben deshalb auch im <strong>Regionalplan</strong> noch einen relativ hohen Schematisierungsgrad, der in<br />
der Planungspraxis strukturgerecht ausgeformt werden muss (konkrete Trassen und Trassenführungen;<br />
Bestimmung von Trassen mit Ausbauerfordernissen).
Seite 30 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Als Bezugsräume im Sinne von Korridoren werden dafür gem. Begründung zu Kap. 2.6 LEP<br />
für überregionale Verbindungsachsen<br />
o Autobahnen<br />
o Bundesstraßen<br />
o Schienenverbindungen<br />
für regionale Verbindungs- und Entwicklungsachsen<br />
herangezogen.<br />
o schienengebundene Nahverkehrsverbindungen<br />
o Bundesstraßen<br />
o Staatsstraßen mit regionaler Verbindungsfunktion<br />
Ausgehend von der Funktion der Achse als Verbindungselement innerhalb der punktaxialen Struktur<br />
des Zentrale-Orte-Systems haben<br />
o überregionale Verbindungsachsen die Verbindung der sächsischen Verdichtungsräume<br />
und Oberzentren miteinander und mit benachbarten Verdichtungsräumen außerhalb<br />
Sachsens<br />
o regionale Achsen die Anbindung der Mittelzentren an die sächsischen Oberzentren<br />
bzw. an Oberzentren benachbarter Bundesländer und Staaten und die Anbindung<br />
geeigneter Grundzentren an die Ober- und Mittelzentren in der jeweiligen Planungsregion<br />
zu sichern (s. auch LEP, Begründung zu Kap. 2.6).<br />
Die landesplanerischen Achsenrelationen finden ihre konkreten Ausformungen in den folgenden überregionalen<br />
Achsen:<br />
Berlin - Dresden<br />
o in der überregionalen Verbindungsachse im Bereich der Autobahn A 13, mit der außerdem<br />
die räumlichen Verflechtungen vom OZ Dresden zu den Grundzentren Radeburg<br />
und Lampertswalde-Schönfeld-Thiendorf fixiert sind und<br />
o in der überregionalen Verbindungsachse im Bereich der Schienenverbindung Dresden<br />
- Großenhain - (Berlin), in die über die B 101 das Mittelzentrum Meißen mit eingebunden<br />
ist. Die innerregionalen Verflechtungen vom Verdichtungsraum des Oberen<br />
<strong>Elbtal</strong>s nach Großenhain werden dabei vor allem auch über die B 101 gesichert.<br />
Dresden - Hoyerswerda - Cottbus<br />
o in der überregionalen Verbindungsachse im Bereich der B 97.<br />
Dresden - Bautzen - Görlitz - Breslau - Krakau<br />
o in einer überregionalen Verbindungsachse, die ihre großräumige Funktion sowohl im<br />
Bereich der Schienenverbindung Dresden - Bautzen - Görlitz als auch im Bereich der<br />
Autobahn A 4 und der B 6 ausübt.
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 31<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Dresden - Prag<br />
Dresden - Chemnitz<br />
Dresden - Leipzig<br />
o in der überregionalen Verbindungsachse im Bereich der Schienenverbindung Dresden<br />
- Prag, in der außerdem die regionalen Verflechtungen zwischen dem OZ Dresden,<br />
dem MZ Pirna und den GZ Heidenau, Königstein und Bad Schandau auch über<br />
die B 172 gesichert werden<br />
o in der überregionalen Verbindungsachse im Bereich der neuen Autobahn A 17<br />
o in der überregionalen Verbindungsachse im Bereich der B 170, auf die auch weitgehend<br />
die räumlichen Verflechtungen zwischen dem OZ Dresden, dem MZ Dippoldiswalde<br />
und dem GZ Altenberg fixiert sind.<br />
o in der überregionalen Verbindungsachse im Bereich der Schienenverbindung Dresden<br />
- Chemnitz - Nürnberg (Sachsenmagistrale)<br />
o in der überregionalen Verbindungsachse im Bereich der Autobahn A 4 als der für den<br />
großräumigen Leistungsaustausch bedeutsamsten Verkehrsachse in der Relation<br />
Dresden - Chemnitz.<br />
o in der überregionalen Verbindungsachse im Bereich der Autobahn A 4 / A 14, die außerdem<br />
die regionalen Verflechtungen zwischen dem OZ Dresden und den GZ Wilsdruff<br />
und Nossen sichert<br />
o in der überregionalen Verbindungsachse im Bereich der Schienenverbindung Dresden<br />
- Leipzig, über die teilweise auch der regionale Leistungsaustausch zwischen<br />
dem Verdichtungsraum des oberen <strong>Elbtal</strong>s und dem MZ Riesa/GZ Nünchritz realisiert<br />
wird.<br />
Chemnitz - Riesa - Berlin<br />
o in der überregionalen Verbindungsachse im Bereich der Schienenverbindung Chemnitz<br />
- Berlin, in der über die B 169 teilweise auch der regionale Leistungsaustausch<br />
zwischen dem MZ Riesa und den GZ Gröditz und Zeithain sowie zwischen dem MZ<br />
Riesa und dem OZ Chemnitz der Planungsregion Chemnitz-Erzgebirge gesichert<br />
wird.<br />
Die zur Ergänzung des überregionalen Achsensystems ausgewiesenen regionalen Verbindungs- und<br />
Entwicklungsachsen begründen sich ausgehend von den o. g. Funktionen im Einzelnen wie folgt:<br />
Regionale Achse MZ Riesa - GZ Zeithain - MZ Großenhain - GZ Lampertswalde-Schönfeld-Thiendorf<br />
- (GZ Königsbrück)<br />
o Sicherung des Leistungsaustauschs zwischen den o. g. Mittel- und Grundzentren im<br />
Bereich der B 98 mit Anbindung an die überregionalen Achsen OZ Dresden - Berlin<br />
o Konzentration der Siedlungsentwicklung auf die Zentralen Orte im Bereich der regionalen<br />
Verbindungs- und Entwicklungsachse.
Seite 32 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Regionale Achse (MZ Torgau) - MZ Riesa - GZ Lommatzsch - GZ Nossen - (MZ Freiberg)<br />
o Sicherung des regionalen Leistungsaustauschs zwischen den ländlichen Räumen mit<br />
Verdichtungsansätzen um das MZ Riesa und das GZ Nossen und dem ländlich strukturierten<br />
Raum um das GZ Lommatzsch („Lommatzscher Pflege“), Sicherung der<br />
Anbindung an die Mittelzentren der benachbarten Planungsregionen<br />
o Konzentration der Siedlungsentwicklung im ländlichen Raum der „Lommatzscher<br />
Pflege“ in den GZ Lommatzsch und Nossen.<br />
Regionale Achse MZ Meißen - MZ Riesa/GZ Lommatzsch<br />
o Sicherung der linkselbischen Verbindungsfunktion zwischen den MZ Meißen und<br />
Riesa im Bereich der B 6 mit einem Ast zum GZ Lommatzsch, über den im Bereich<br />
der S 32 die Verflechtungsbeziehungen des GZ Lommatzsch zum MZ Meißen realisiert<br />
werden.<br />
Regionale Achse GZ Nossen - MZ Meißen - GZ Radeburg<br />
o Sicherung des regionalen Leistungsaustauschs innerhalb des Landkreises Meißen<br />
zwischen dem MZ Meißen und den GZ Nossen und Radeburg im Bereich der B101 /<br />
S 177<br />
o Konzentration der Siedlungsentwicklung im ländlichen Raum in den GZ Nossen und<br />
Radeburg.<br />
Regionale Achse MZ Meißen - GZ Wilsdruff - MZ Dippoldiswalde - GZ Glashütte<br />
o Sicherung des regionalen Leistungsaustauschs zwischen dem GZ Wilsdruff und dem<br />
MZ Meißen einerseits (Anbindung der großen Gewerbegebiete in Klipphausen und<br />
Grumbach an das MZ Meißen) und an das MZ Dippoldiswalde andererseits und Anbindung<br />
des GZ Glashütte an das MZ Dippoldiswalde im Bereich der S 177 / S 192 /<br />
S 190<br />
o Konzentration der Siedlungsentwicklung im ländlichen Raum auf die GZ Wilsdruff<br />
und Glashütte.<br />
Regionale Achse OZ Dresden – GZ Wilsdruff – (MZ Freiberg)<br />
o Fortsetzung der Regionalen Achse der Nachbarregion Chemnitz-Erzgebirge im Bereich<br />
der B 173 zum GZ Wilsdruff/OZ Dresden<br />
Regionale Achse OZ Dresden - GZ Heidenau - GZ Glashütte - GZ Altenberg<br />
o Sicherung der vor allem für die touristischen Verbindungsfunktionen wichtigen Achse<br />
zum GZ Altenberg im Bereich der S 178 und der schienengebundenen Nahverkehrsachse<br />
Heidenau - Glashütte - Altenberg.<br />
Regionale Achse OZ Dresden - GZ Stolpen - GZ Neustadt i. Sa. - Langburkersdorf/Lobendava, ČR -<br />
(Rumburk, ČR /Varnsdorf, ČR)<br />
o Sicherung einer Verbindungsfunktion vom Verdichtungsraum des Oberen <strong>Elbtal</strong>s in<br />
die peripheren Räume der südwestlichen Oberlausitz und in den Schluckenauer Zipfel<br />
(ČR) im Bereich der B 6/S 159 u. a. zur Sicherung der grenzüberschreitenden<br />
Wirtschaftsentwicklung im rechtselbischen Gebiet
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 33<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
o Konzentration der Siedlungsentwicklung im ländlichen Raum auf die GZ Stolpen und<br />
Neustadt i. Sa..<br />
Regionale Achse (MZ Pirna - GZ Königstein - GZ Bad Schandau -) GZ Sebnitz - Sebnitz/Dolní<br />
Poustevna, ČR - (Rumburk, ČR /Varnsdorf, ČR)<br />
o Sicherung einer Verbindungsfunktion vom Verdichtungsraum des Oberen <strong>Elbtal</strong>s<br />
zum GZ Sebnitz und dem Schluckenauer Zipfel (ČR) im Bereich der S 154 bzw. des<br />
schienengebundenen Nahverkehrs Bad Schandau - Sebnitz - mit zukünftigem schienengebundenen<br />
Grenzübergang.<br />
Regionale Achse MZ Pirna - (MZ Radeberg)<br />
o Sicherung einer Verbindungsfunktion zwischen den Mittelzentren Pirna und Radeberg<br />
durch Ausbau der S 177 als Autobahnzubringer und damit direkte Anbindung<br />
des östlichen Verdichtungsraumes an die Autobahn A 17.<br />
Regionale Achse GZ Sebnitz - GZ Neustadt - (GZ Bischofswerda - OSV Bautzen)<br />
o Sicherung der Verbindungsfunktion für den räumlichen Leistungsaustausch des peripher<br />
gelegenen Grenzraumes des Landkreises Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong><br />
mit dem Wirtschaftsraum der Oberlausitz im Bereich der S 154/S 156 mit Anbindung<br />
an die A 4.<br />
Regionale Achse MZ Dippoldiswalde - (GZ Frauenstein - MZ Marienberg)<br />
o Fortsetzung der Regionalen Achse der Nachbarregion Chemnitz - Erzgebirge im Bereich<br />
der B 171 zum MZ Dippoldiswalde.<br />
zu 4.1 (Z) und 4.2 (G)<br />
Die überregionalen Achsen sind aufgrund ihrer großräumigen Verbindungsfunktionen geeignet, vor<br />
allem dem ländlichen Raum innerhalb der Region Entwicklungsimpulse zu vermitteln und damit zur<br />
Entwicklung einer verkehrs- und versorgungsoptimalen Siedlungsstruktur, auch unter den Bedingungen<br />
der sich verändernden demografischen Rahmenbedingungen (Bevölkerungsrückgang, -alterung),<br />
beizutragen.<br />
Die Steuerung der Siedlungsentwicklung durch Konzentration der Siedlungstätigkeit auf die an den<br />
Achsen gelegenen Zentralen Orte, der Schutz der Freiräume und die Verbesserung der Erreichbarkeit<br />
sind die wichtigsten Funktionen der Regionalen Verbindungs- und Entwicklungsachsen.<br />
Im Verdichtungsraum Dresden wird durch die Konzentration der Siedlungstätigkeit im Bereich der<br />
Achsen vor allem ihrer Ordnungsfunktion Rechnung getragen.<br />
zu 4.3 (Z)<br />
Die Region besitzt vor allem dann gute Voraussetzungen zur Nutzung ihres dichten schienengebundenen<br />
Nahverkehrsnetzes, wenn es gelingt, die Siedlungsentwicklung/Siedlungstätigkeit auf den Bereich<br />
von Haltestellen und Haltepunkten zu konzentrieren.<br />
Die an den schienengebundenen Nahverkehr angeschlossenen Städte und Gemeinden besitzen die<br />
Gunst, dass das Oberzentrum Dresden und weitere höherrangige Zentrale Orte mit geringem Zeitaufwand<br />
und meist im Taktverkehr erreichbar sind. Der schienengebundene ÖPNV zeichnet sich darüber<br />
hinaus durch eine hohe Massenleistungsfähigkeit der Fahrzeuge aus. Um diese Vorteile zu nutzen,<br />
sollte die Einordnung von Wohnungsbau, Gewerbe und Infrastruktureinrichtungen im Verdichtungsraum<br />
Dresden vorrangig im Bereich solcher Achsen, insbesondere im Einzugsbereich der Haltestellen<br />
und Endpunkte des schienengebundenen Nahverkehrs erfolgen.
Seite 34 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
5 Räume mit besonderem landesplanerischen Handlungsbedarf<br />
Karten: Die „Bergbaufolgelandschaften des Uranerzbergbaus, des Steinkohlebergbaus<br />
und des Erzbergbaus“ sind in Karte 4 „Sanierungsbedürftige Bereiche<br />
der Landschaft“ ausgewiesen.<br />
Die „Gebiete mit unterirdischen Hohlräumen und die Bauanpassungsgebiete“<br />
sind als nachrichtliche Übernahme in Karte 20 dargestellt.<br />
5.1 (G) Für die Wiedernutzung der vorhandenen baulichen Infrastruktur des Standortes<br />
der Wismut GmbH in Königstein/Leupoldishain, die neben der gewerblichen<br />
Nachnutzung auch eine Nachnutzung für Sport- und Freizeitzwecke in<br />
Teilbereichen vorsehen kann, sollen im Rahmen der Sanierung die bauleitplanerischen<br />
Voraussetzungen geschaffen werden.<br />
Begründung<br />
zu Kapitel 5<br />
Entsprechend Z 3.3.8 LEP sollen in den Bergbaufolgelandschaften des ehemaligen Uranerzbergbaus,<br />
des sonstigen Erzbergbaus und des Steinkohlebergbaus ganzheitliche Entwicklungsstrategien erarbeitet<br />
und Sanierungsmaßnahmen so durchgeführt werden, dass bergbaubedingte Nutzungseinschränkungen<br />
begrenzt werden. Diese Gebiete sind in den Regionalplänen zu konkretisieren.<br />
In Ausformung und Konkretisierung der in der Karte 5 „Räume mit besonderem landesplanerischen<br />
Handlungsbedarf“ des LEP dargestellten Bergbaufolgelandschaften werden in der Karte 4 folgende für<br />
die Region relevanten Bergbaufolgelandschaften ausgewiesen:<br />
Standort Dresden-Gittersee / Bannewitz (Bergbaufolgelandschaft des Steinkohlebergbaus und<br />
des Uranerzbergbaus):<br />
Der Standort Dresden-Gittersee liegt in einem Altbergbaugebiet des ehemaligen Steinkohlebergbaus.<br />
Zur Abgrenzung der Bergbaufolgelandschaft wurden das Gebiet der nachgewiesenen unterirdischen<br />
Hohlräume in Zusammenhang mit dem Altbergbaugebiet des ehemaligen Steinkohlebergbaus,<br />
die Bauanpassungsgebiete nach § 110 BBergG und sonstige relevante Halden- und<br />
Schachtkomplexe der ehemaligen Urankohleförderung herangezogen (vgl. Karte 20).<br />
Zum Abschluss der untertägigen Sanierung (im Wesentlichen durch Verwahren und Abwerfen von<br />
Grubenbauen und Schächten) wird gegenwärtig an einer dauerhaften Lösung zum Wasseraustrag<br />
der seit 1995 gefluteten Gruben gearbeitet. Hierzu wird seit 2007 ein zusätzlicher rund 3 km langer<br />
Stollen („WISMUT-Stolln“) aufgefahren, der das Grubenwasser aus dem Revier Dresden-<br />
Gittersee in den Elbestollen („Tiefer Elbstolln“) einleitet. Der in Karte 20 angedeutete Verlauf des<br />
Elbestollens hat als Hauptentwässerungsstollen für das Altbergbaugebiet wesentliche Bedeutung.<br />
Da seine Funktionsfähigkeit zu erhalten ist, müssen Gebietsentwicklungs- und Baumaßnahmen<br />
auf dessen teilweise recht oberflächennahen Verlauf Rücksicht nehmen. Aufgrund seiner linienhaften<br />
Struktur wurde er jedoch nicht in die Ausweisung des Gebietes mit einbezogen.<br />
In Bezug auf die übertägige Sanierung, die vor allem den Rückbau der Gebäude und Anlagen sowie<br />
die Flächensanierung und Endgestaltung der Halden umfasst, steht noch der Abschluss der<br />
Sanierung der Halde Gittersee aus. Mit der Umsetzung des 2. Bauabschnittes des Industrie- und<br />
Gewerbegebietes Dresden-Coschütz wird die Wiedernutzbarmachung eines weiteren Teilbereiches<br />
ermöglicht.<br />
Standort Königstein / Leupoldishain (Bergbaufolgelandschaft des Uranerzbergbaus)<br />
Zur Abgrenzung der Bergbaufolgelandschaft wurde das Bauanpassungsgebiet nach<br />
§ 110 BBergG herangezogen (vgl. Karte 20).<br />
Mit der gesteuerten Flutung konnte nach den technischen und organisatorischen Vorarbeiten im<br />
Januar 2001 begonnen werden.<br />
Einen wesentlichen Bestandteil der Flutung stellt die umfangreiche Abwasseraufbereitung vor allem<br />
mit dem Ziel dar, eine sukzessive Auswaschung der Schadstoffe zu erreichen. Ein weiterer<br />
Anstieg der Flutungswässer, bei dem auch der aus Sicht der Trinkwassernutzung bedeutende 3.<br />
Grundwasserleiter erreicht wird, kann erst beim Unterschreiten entsprechender Konzentrationswerte<br />
ermöglicht werden. Nach jetzigem Planungsstand wird die Flutung etwa bis zum Jahre 2015<br />
andauern.
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 35<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Zinnerzbergbau in Altenberg (Bergbaufolgelandschaft des Erzbergbaus)<br />
Die Ausweisung der Bergbaufolgelandschaft erfolgt für zwei Teilgebiete:<br />
a) Gebiet der ehemaligen Zinnerzaufbereitung und der Altenberger Pinge<br />
Zur Abgrenzung der Bergbaufolgelandschaft wurden die Bauanpassungsgebiete nach<br />
§ 110 BBergG in diesem Gebiet (vgl. Karte 20) sowie das Gebiet des Europarks Altenberg<br />
und der Tiefenbachhalde herangezogen.<br />
Im Bereich der Altenberger Pinge findet aufgrund untertägiger Vorgänge und Erosion<br />
ständig Nachbruch statt, eine touristische Nutzung ist daher nicht absehbar. Der erste<br />
Bauabschnitt des Gewerbegebietes „Europark“ befindet sich in der Vermarktung, geplant<br />
ist die Erweiterung durch einen 2. Bauabschnitt. Die Tiefenbachhalde wurde 1998 aus der<br />
Bergaufsicht entlassen und wird gewerblich genutzt.<br />
Hinsichtlich der Entwässerung des Gebietes Altenberg hat der zwischen 1991 und 1993<br />
aufgefahrene Entwässerungsstollen mit seinem Mundloch im Tal der Kleinen Biela wesentliche<br />
Bedeutung und muss daher dauerhaft erhalten bleiben; in das zur Ausweisung<br />
gekommene Gebiet wurde er aufgrund seiner linienhaften Struktur und dem fehlenden<br />
Sanierungserfordernis jedoch nicht mit einbezogen.<br />
b) Gebiet der Bielatalhalde<br />
Zur Abgrenzung der Bergbaufolgelandschaft wurde die Kontur der Bielatalhalde herangezogen,<br />
wobei der westlich der Halde verlaufende Umleitungsstollen mit einbezogen wurde.<br />
Die im Zusammenhang mit dem Zinnerzbergbau stehende Spülhalde der industriellen Absetzanlage<br />
(IAA) Bielatal wird gegenwärtig saniert und rekultiviert (Spülsee und verfüllte<br />
Haldenbereiche mit Sukzessionsflächen). Ein Ende der Sanierung ist derzeit nicht absehbar.<br />
Gegenwärtig wird von der Gesellschaft zur Verwahrung und Verwertung von stillgelegten<br />
Bergwerksbetrieben mbH (GVV mbH) ein Konzept erarbeitet, inwieweit unter dem<br />
Gesichtspunkt des vorbeugenden Hochwasserschutzes Anpassungen in der Sanierungsplanung<br />
notwendig sind.<br />
Im Bereich der Zinnerzlagerstätten im Raum Altenberg besteht Interesse an einer aktuellen Erkundung<br />
und Bewertung der Erzvorräte. Hintergrund sind die infolge der erhöhten Nachfrage stark<br />
gestiegenen Weltmarktpreise für Zinn und weitere Begleitrohstoffe. Die derzeitige bergbauliche<br />
Sanierung im Bereich der ausgewiesenen Bergbaufolgelandschaft „Zinnerzbergbau Altenberg“ erfolgt<br />
nach bergbaulichen Betriebsplänen, die unabhängig von einer späteren Wiederaufnahme<br />
des Bergbaus abzuschließen sind.<br />
Eisenerzbergbau in Berggießhübel (Bergbaufolgelandschaft des Erzbergbaus)<br />
Auf eine Ausformung des ehemaligen Eisenerzbergbaugebietes um Berggießhübel wird verzichtet,<br />
da die bisherigen Recherchen aus regionalplanerischer Sicht keinen aktuellen Handlungsbedarf<br />
im Zusammenhang mit vorsorgender Sicherung und Sanierung mehr erkennen lassen.<br />
zu 5.1 (G)<br />
Die übertägige Sanierung des Standortes der Wismut GmbH in Königstein/Leupoldishain, die im Wesentlichen<br />
den Abbruch von nicht mehr benötigten bzw. weiter nutzbaren Betriebsanlagen und die<br />
Verwahrung der Schüsselgrundhalde umfasst, kann voraussichtlich erst nach 2015 abgeschlossen<br />
werden. Das Sanierungsziel von Wismutstandorten besteht darin, Flächen für die forstwirtschaftliche<br />
oder gewerbliche Nachnutzung bereitzustellen. Die Nachnutzungsmöglichkeiten der einzelnen Flächen<br />
ergeben sich dabei aus der Abschlussdokumentation der durchgeführten Sanierung.<br />
Aus regionalplanerischer Sicht ist im Zusammenhang mit den in räumlicher Hinsicht vorhandenen<br />
umfangreichen Restriktionen für eine gewerbliche Entwicklung im Landkreis der gewerblichen Entwicklung<br />
auf diesem Standort weiterhin der Vorzug zu geben. Sofern jedoch aufgrund der wirtschaftlichen<br />
Entwicklung die gewerbliche Nachnutzung des Wismut-Standortes fraglich ist, wäre eine entsprechende<br />
Änderung der Nachnutzung für Sport- und Freizeitzwecke in Teilbereichen nicht auszuschließen.<br />
Die planerischen Grundlagen zur Entwicklung dieses Gebietes sollten in enger Zusammenarbeit<br />
zwischen der Stadt Königstein und der Wismut GmbH erarbeitet werden.
Seite 36 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
FACHLICHE ZIELE UND GRUNDSÄTZE DER REGIONALPLANUNG<br />
6 Siedlungsentwicklung<br />
6.1 Wohnungs- und Siedlungswesen<br />
6.1.1 (G) In allen Teilräumen der Region sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen<br />
für die Bereitstellung eines bedarfsgerechten Angebotes an Wohnungen<br />
unter Berücksichtigung der differenzierten Ansprüche an Wohnungsgröße,<br />
Wohnungsstruktur und Wohnkomfort sowie der absehbaren Veränderungen<br />
von Bevölkerungszahl und -struktur geschaffen werden.<br />
6.1.2 (G) Der zukünftige Bedarf an Eigenheimen soll zunehmend unter Nutzung vorhandener<br />
und dafür geeigneter Gebäudesubstanz gedeckt werden.<br />
6.1.3 (G) Für alte und behinderte Menschen sollen dem Bedarf entsprechend alten-<br />
bzw. behindertengerechte Wohnungen zur Verfügung gestellt werden. Dabei<br />
ist auf eine siedlungsstrukturell integrierte Lage und auf die Erreichbarkeit<br />
durch den ÖPNV zu achten.<br />
Begründung<br />
zu Kapitel 6.1<br />
Der nach 1990 einsetzende umfangreiche Wohnungsbau hat auch die Wohnungssituation der Bevölkerung<br />
der Planungsregion <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> entscheidend verbessert und den Wohnungsmarkt<br />
von einem Nachfragermarkt zu einem Anbietermarkt verändert. Da der quantitative Wohnungsbedarf<br />
- trotz der Zunahme der Anzahl der Haushalte in den vergangenen 15 Jahren - in der<br />
Region derzeit vollständig gedeckt ist, kommt in den nächsten Jahren der Befriedigung der qualitativen<br />
Wohnbedürfnisse der Regionsbevölkerung hinsichtlich ihrer Ansprüche an die Wohnform und<br />
Wohnungsgröße sowie den Wohnkomfort entscheidende Bedeutung zu.<br />
Eine Erweiterung des Angebotes an Wohnungen durch Wohnungsneubau ist nur noch im Ein-/Zweifamilienhaussegment<br />
in nennenswertem Umfang zu erwarten. Derzeit sind etwa 27 % des Wohnungsbestandes<br />
in Ein-/Zweifamilienhäusern enthalten, in denen jedoch über 40 % aller Mehrpersonenhaushalte<br />
wohnen. Nach den hohen Fertigstellungszahlen im Eigenheimbau der Jahre 1998 bis<br />
2000 (2200 bis 2400 Einfamilienhäuser pro Jahr) ist jedoch bis 2007 ein starker Rückgang der Fertigstellungszahlen<br />
um über 50 % zu verzeichnen.<br />
Die zukünftige Entwicklung der die Nachfrage nach weiteren neu gebauten Einfamilienhäusern stimulierenden<br />
demografischen, ökonomischen und sozialen Rahmenbedingungen lassen für den Planungszeitraum<br />
einen weiteren Rückgang der Fertigstellungszahlen im Eigenheimbau erwarten. Das<br />
sind aus heutiger Sicht:<br />
o ein weiterer Rückgang der Einwohnerzahlen, darunter der Einwohner im haushaltbildenden<br />
Alter, im überwiegenden Teil der Region<br />
o im Zusammenhang damit und mit der zu erwartenden Fortsetzung des Haushaltssplittings<br />
ein überdurchschnittlich hoher Rückgang der Mehrpersonenhaushalte, in denen die<br />
Bezugsperson unter 65 Jahre ist (die eigentlichen Nachfrager nach neuen Eigenheimen)<br />
o die seit dem Jahr 2000 in Sachsen stagnierenden bis leicht rückläufigen Realeinkommen<br />
der Haushalte<br />
o die veränderten Förderbedingungen für den Eigenheimbau (seit 2005 Halbierung der Eigenheimzulage<br />
für neu gebaute Wohnungen; ab 2006 völliger Wegfall der Eigenheimzulage<br />
einschließlich Baukindergeld).<br />
Dem stehen in der Mehrzahl der Kommunen z. T. noch erhebliche Baulandpotenziale, auch aus<br />
rechtskräftigen Bebauungsplänen, für den Eigenheimbau gegenüber, so dass Bedarf an weiteren<br />
zusätzlichen Wohnbauflächen nur noch punktuell besteht.
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 37<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Neben den in den Städten teilweise schon bestehenden hohen Leerständen an Wohnungen werden<br />
sich auch in den ländlich geprägten Gemeinden zunehmend Leerstände im Wohnungsbestand aufgrund<br />
der o. g. Rahmenbedingungen ergeben, die das funktionswahrende Siedlungsgefüge ländlicher<br />
Gemeinden erheblich beeinträchtigen können. Dem kann durch Nutzung/Umnutzung vorhandener<br />
erhaltenswerter Gebäudesubstanz für Wohnzwecke oder, wo eine bauliche Nachnutzung nicht absehbar<br />
ist, durch gezielten Rückbau unter Wahrung der historisch entstandenen Siedlungsformen<br />
entgegengewirkt werden. Dazu eignen sich als strategische Grundlagen integrierte Entwicklungskonzepte,<br />
aus denen sich die je nach der konkreten örtlichen Problemlage unter Beachtung der demographischen<br />
Entwicklung ergebenden notwendigen Maßnahmen ableiten lassen.<br />
Besondere Beachtung sollten dabei in zunehmendem Maße die Wohnbedürfnisse der behinderten<br />
und vor allem der älteren Menschen finden. Der im Planungszeitraum wachsende Anteil und die zunehmende<br />
Anzahl älterer Menschen lässt einen steigenden Bedarf an altengerechten Wohnformen<br />
erwarten. Dabei kann durch die Schaffung alten- und behindertengerechter Wohnungen vielfach auf<br />
eine stationäre Betreuung verzichtet werden. Dies kommt einerseits den alten Menschen zugute und<br />
ermöglicht andererseits die Kosten der öffentlichen Hand zu reduzieren. Auf eine Anbindung an den<br />
ÖPNV ist Wert zu legen. Begegnungszentren als Stätten der Geselligkeit, Unterhaltung und Freizeitgestaltung<br />
helfen, der Einsamkeit und Isolation im Alter entgegenzuwirken.
Seite 38 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
6.2 Regionale Grünzüge und Grünzäsuren<br />
Begriffe: Regionale Grünzüge sind siedlungsnahe, zusammenhängende Bereiche des<br />
Freiraumes mit unterschiedlichen ökologischen Funktionen oder naturnahen<br />
Erholungsmöglichkeiten, die von Bebauung im Sinne einer Besiedlung oder<br />
anderen funktionswidrigen Nutzungen freizuhalten sind. Regionale Grünzüge<br />
sind Ziele der Raumordnung. (s. Kap. 5.1 LEP, Begriff)<br />
Die Grünzäsur ist ein kleinräumiger Bereich des Freiraumes zum Schutz siedlungsnaher<br />
Erholungsfunktionen und zur Verhinderung des Zusammenwachsens<br />
dicht beieinander liegender Siedlungsgebiete, insbesondere im Zuge<br />
von Achsen. Grünzäsuren sind Ziele der Raumordnung. (s. Kap. 5.1 LEP,<br />
Begriff)<br />
Karten: Die regionalen Grünzüge sind in Karte 2 „Raumnutzung“ ausgewiesen und in<br />
Karte 16 „Regionale Grünzüge“ im Überblick dargestellt und benannt.<br />
Die Grünzäsuren sind in Karte 2 „Raumnutzung“ ausgewiesen.<br />
6.2.1 (Z) Die regionalen Grünzüge sind von Bebauung im Sinne einer Besiedlung oder<br />
anderen funktionswidrigen Nutzungen freizuhalten.<br />
Davon ausgenommen sind Vorhaben, die unter fachplanerischem Aspekt dort<br />
notwendigerweise ihren Standort haben. Die Funktionsfähigkeit des regionalen<br />
Grünzuges ist dabei zu gewährleisten.<br />
6.2.2 (Z) Regionale Grünzüge sind im Rahmen der Bauleitplanung so auszuformen,<br />
dass entsprechend den lokalen Gegebenheiten eine Verbindung der regionalen<br />
Grünzüge mit innerörtlichen Grünbereichen erfolgt.<br />
6.2.3 (Z) Die Grünzäsuren sind von jeglicher Bebauung oder anderen funktionswidrigen<br />
Nutzungen freizuhalten.<br />
6.2.4 (Z) Die Grünzäsuren sind im Rahmen der Bauleitplanung so auszuformen, dass<br />
die landschaftsgliedernde Funktion des Freiraums zwischen den benachbarten<br />
Siedlungsgebieten erhalten bleibt.<br />
Begründung<br />
zu 6.2.1 (Z) und 6.2.2 (Z)<br />
Gemäß Z 5.1.9 LEP ist durch die Ausweisung von Grünzäsuren und regionalen Grünzügen einer<br />
Zersiedlung der Landschaft entgegenzuwirken. Bei der Ausweisung der regionalen Grünzüge sind<br />
gemäß der Plansatzbegründung insbesondere die Belange des Klima- und Bodenschutzes, von Natur<br />
und Landschaft und des Arten- und Biotopschutzes sowie Vernetzungsmöglichkeiten mit innergemeindlichen<br />
Grünflächen mit heranzuziehen.<br />
Die Notwendigkeit der Freiraumsicherung durch zusammenhängende regionale Grünzüge ergibt sich<br />
aus der in den vergangenen Jahren stattgefundenen verstärkten Siedlungstätigkeit und aus dem Siedlungsdruck<br />
durch Gewerbe-, Sonder- und Wohnbauflächenansprüche. Diese Flächenansprüche beziehen<br />
sich größtenteils auf die in Siedlungsnähe vorhandenen Freiräume v. a. im Verdichtungsraum,<br />
in verdichteten Bereichen im ländlichen Raum sowie im Korridor von überregionalen und regionalen<br />
Achsen.<br />
Hier besteht einerseits ein Ausgleichs- und Ergänzungsbedarf für ökologische Funktionen des Naturhaushaltes<br />
und für Erholungsfunktionen, andererseits werden als Folge der Konzentration von Siedlung<br />
und Infrastruktur die Flächen auch häufiger von direkter Inanspruchnahme für bauliche Zwecke<br />
sowie von Zerschneidungs- und Immissionsauswirkungen bedroht. Freiraumschutz bedeutet gleichzeitig<br />
eine Erhöhung der Umweltqualität für die Bewohner.
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 39<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Bei der Ausweisung von regionalen Grünzügen wurden neben den bestehenden Naturraumpotenzialen<br />
geplante Raumnutzungen aus der Siedlungs-, Gewerbe- und Infrastrukturentwicklung berücksichtigt.<br />
Die Festlegung der regionalen Grünzüge beruht auf ökologischen Erfordernissen, die generell überörtliche<br />
Begründungszusammenhänge besitzen. Sie lassen sich nicht auf die Gemarkungen der einzelnen<br />
Gemeinden und somit auf den Zuständigkeitsbereich der kommunalen Bauleitplanung beschränken,<br />
so dass nur die <strong>Regionalplan</strong>ung im Rahmen ihrer überfachlich und überörtlich räumlich koordinierenden<br />
Funktion diese Aufgabe fundiert erfüllen kann.<br />
Der regionale Grünzug ist keine flächenscharfe Ausweisung. Durch die Wahrung des regionalplanerischen<br />
Rahmencharakters verbleibt i. d. R. ein ausreichend großer kommunaler Ausformungsspielraum.<br />
Die Gemeinden sind gleichzeitig aufgefordert, mit ihrem Instrumentarium zur Gewährleistung<br />
ökologischer Austauschprozesse beizutragen und eine sinnvolle Verknüpfung zwischen regionalem<br />
Grünzug und innerörtlichen Freiflächen herzustellen bzw. zu sichern.<br />
Ein regionaler Grünzug wurde i. d. R. bei Lage im Verdichtungsraum oder in verdichteten Bereichen<br />
im ländlichen Raum, im Korridor von überregionalen und regionalen Achsen (s. Karte 1) sowie in den<br />
„Gebieten zur Erhaltung und Verbesserung des Wasserrückhalts“ (s. Karte 3) bei Vorhandensein einer<br />
der folgenden Landschaftsfunktionen dargestellt:<br />
o Gebiet mit geologisch bedingter hoher Grundwassergefährdung (s. Karte 7)<br />
o Bereich mit sehr hoher Grundwasserneubildungsrate (s. Karte 2.3 - 13 FB LRP 1 )<br />
(sehr hohe Grundwasserneubildung: > 6 l/s/km²)<br />
o Frisch- und Kaltluftbahn (s. Karte 3)<br />
o Kaltluftentstehungsgebiet (s. Karte 3)<br />
o Gebiet mit hohem Freiflächensicherungsbedarf aus klimatologischer Sicht<br />
(s. Anh. 2.4 - 12 FB LRP 1 )<br />
o Überschwemmungsgebiet gemäß § 100 Abs. 1, 1a, 3 und 5 SächsWG (s. Karte 3)<br />
o Trinkwasserschutzgebiet, festgesetzt (Zone I und II)<br />
(s. Anh. 2.3 - 14 FB LRP 1 )<br />
o Bereich mit sehr hohem landschaftsästhetischen Wert (s. Karte 2.5 - 15 FB LRP 1 )<br />
o landschaftsprägende(r) Höhenrücken, Kuppe oder Hangbereich (s. Karte 3)<br />
o siedlungstypische historische Ortsrandlage (s. Karte 3).<br />
Ein weiteres Kriterium für die Ausweisung von regionalen Grünzügen war die mindestens zweifache<br />
Überlagerung folgender Landschaftsfunktionen:<br />
o Bereich mit hoher Grundwasserneubildungsrate (s. Karte 2.3 - 13 FB LRP 1 )<br />
(hohe Grundwasserneubildung: 5 - 6 l/s/km²)<br />
o Gebiet mit hohem landschaftsästhetischen Wert (s. Karte 2.5 - 15 FB LRP 1 )<br />
o Extensivierungsfläche (s. Karte 4)<br />
o Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft (s. Karte 2)<br />
o Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft (s. Karte 2)<br />
o Vorbehaltsgebiet Waldschutz (s. Karte 2)<br />
o Vorbehaltsgebiet Wasserressource (s. Karte 2).<br />
Wo ein Anspruch für einen regionalen Grünzug besteht, aber diese Fläche bereits als Vorranggebiet<br />
Natur und Landschaft fungiert, ist auf die Ausweisung des regionalen Grünzuges verzichtet worden,<br />
da die Zielrichtung der genannten Ausweisung grundsätzlich gegen eine Bebauung gerichtet ist.<br />
1 Fachbeitrag Landschaftsrahmenplan Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong>, 2006
Seite 40 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
In Karte 16 sind die einzelnen regionalen Grünzüge dargestellt und bezeichnet worden. Dem Beiblatt<br />
zu Karte 16 sind die Kriterien für die Ausweisung der einzelnen regionalen Grünzüge zu entnehmen.<br />
Für geplante Bauvorhaben innerhalb eines regionalen Grünzuges, die unter fachplanerischem Aspekt<br />
dort notwendigerweise ihren Standort haben, z. B. Einrichtungen der Land- und Forstwirtschaft, der<br />
technischen Infrastruktur sowie Freizeiteinrichtungen, soll der Nachweis erbracht werden, dass diese<br />
Vorhaben aus nachvollziehbaren und objektiven Gründen nur an diesem Standort realisierbar sind.<br />
Das schließt eine vorhergehende Prüfung hinsichtlich möglicher Alternativstandorte, bevorzugt innerhalb<br />
der besiedelten Bereiche und außerhalb von regionalen Grünzügen (z. B. Industriebrachen, Baulücken,<br />
alte Gebäudesubstanz), sowie der vom Bauvorhaben verursachten Umweltbeeinträchtigungen<br />
am jeweiligen Standort, ein.<br />
Falls das Bauvorhaben nach dieser Prüfung dennoch nur innerhalb des regionalen Grünzuges realisiert<br />
werden kann, ist durch Schaffung von auf die naturräumlichen Bedingungen abgestimmten Ausgleichsmaßnahmen<br />
die Funktionsfähigkeit des regionalen Grünzuges zu gewährleisten. Die Funktionsfähigkeit<br />
orientiert sich dabei an den Ausweisungskriterien, die zur Festlegung des jeweiligen<br />
regionalen Grünzuges geführt haben.<br />
zu 6.2.3 (Z) und 6.2.4 (Z)<br />
Gemäß Z 5.1.9 LEP ist durch die Ausweisung von Grünzäsuren und regionalen Grünzügen einer<br />
Zersiedlung der Landschaft entgegenzuwirken.<br />
Anlass für die Ausweisung einer Grünzäsur ist die Gefahr einer so dichten Annäherung von Siedlungskörpern,<br />
dass eine visuelle Strukturierung nicht mehr gewährleistet ist. Als Siedlungskörper in<br />
diesem Sinne werden in sich geschlossene besiedelte Bereiche verstanden, die visuell als zusammengehörig<br />
empfunden werden.<br />
In der Region erfolgte die Ausweisung einer Grünzäsur in der Regel bei einer Siedlungsannäherung<br />
von ca. 1000 m bis 200 m, soweit nicht bereits ein regionaler Grünzug ausgewiesen ist. Bei einem<br />
Siedlungsabstand unter 200 m ist die siedlungsgliedernde Funktion i. d. R. nur noch eingeschränkt<br />
oder nicht mehr wahrnehmbar, so dass ein raumordnerisches Eingreifen nicht mehr wirken kann.<br />
Raumbedeutsame bauliche Planungen oder Maßnahmen, die das Gebiet einer Grünzäsur betreffen,<br />
sind dann als funktionswidrig zu beurteilen, wenn im konkreten Einzelfall bei Realisierung der Planungen<br />
oder Maßnahmen die noch vorhandene optische Gliederung Siedlungskörper - Freiraum - Siedlungskörper<br />
nicht mehr wahrnehmbar sein wird.<br />
Die funktionsgerechte Ausformung der nur als Symbol dargestellten Grünzäsur muss unter Beachtung<br />
siedlungsstruktureller und freiraumbezogener Anforderungen im Rahmen der Bauleitplanung erfolgen.<br />
Entscheidende Begleitfaktoren für die Ausformung der Grünzäsur bilden die bestehenden Naturraumpotenziale<br />
(beispielsweise hohe Grundwasserneubildung, wertvolle Lebensräume für Flora und Fauna),<br />
die vorhandene landschaftsgerechte Nutzung (z. B. Wiesenbereich mit Solitärbäumen und Streuobstbeständen)<br />
sowie die vorhandene Geomorphologie (z. B. Vorhandensein eines die Siedlungskörper<br />
gliedernden Höhenrückens).<br />
Eine optimale Grundlage für die Ausformung von Grünzäsuren im Rahmen konkretisierender Planungen<br />
bilden die Analyse und Inhalte des Landschaftsplanes zur spezifischen naturräumlichen Situation<br />
und daraus resultierende freiraumbezogene Funktionen.
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 41<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
7 Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft<br />
Hinweis: Der <strong>Regionalplan</strong> übernimmt gemäß § 4 Abs. 2 SächsLPIG und<br />
§ 5 Abs. 4 SächsNatSchG zugleich auch die Funktion des Landschaftsrahmenplanes.<br />
Die fachplanerischen Inhalte des Landschaftsrahmenplanes,<br />
die nicht zur Koordinierung von Raumansprüchen erforderlich oder geeignet<br />
sind und somit nicht durch Ziele und Grundsätze der Raumordnung gesichert<br />
werden können, sind diesem Plan gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 SächsNatSchG<br />
als Anhang beigefügt.<br />
Leitbilder für Natur und Landschaft<br />
Begriff: Die Leitbilder für Natur und Landschaft stellen den angestrebten Zustand von<br />
Natur und Landschaft und die dazu erforderlichen Gestaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen<br />
in den einzelnen Naturräumen der Region dar. Sie sind ein<br />
übergeordnetes, nicht auf einen festen Zeitraum bezogenes, visionäres Gesamtkonzept<br />
für die Landschaftsentwicklung.<br />
Die Leitbilder orientieren sich am naturräumlichen Potenzial und der besonderen<br />
Eigenart der Naturräume, welche sich aus den natürlichen Standortverhältnissen<br />
und der kulturhistorischen Entwicklung unter Beachtung der verschiedenen<br />
Nutzungsanforderungen herleiten.<br />
Hinweis: Die Leitbilder für Natur und Landschaft sind für den Gesamtplanungsraum<br />
und für die folgenden Naturräume aufgestellt worden:<br />
o Elbe-Elster-Niederung<br />
o Königsbrück-Ruhlander-Heiden<br />
o Nordsächsisches Platten- und Hügelland<br />
o Großenhainer Pflege<br />
o Mittelsächsisches Lößhügelland<br />
o Mulde-Lößhügelland<br />
o Dresdner <strong>Elbtal</strong>weitung<br />
o Westlausitzer Hügel- und Bergland<br />
o Oberlausitzer Bergland<br />
o Sächsische Schweiz<br />
o Östliches Erzgebirgsvorland<br />
o <strong>Osterzgebirge</strong>.<br />
Die Leitbilder für Natur und Landschaft sind gemäß<br />
§ 4 Abs. 1 Nr. 2 SächsNatSchG als ein Inhalt der Landschaftsrahmenplanung<br />
aufgestellt worden und im Anhang enthalten.<br />
Karte: Die Naturräume, auf die sich die Leitbilder für Natur und Landschaft beziehen,<br />
sind in Karte A des Anhangs „Naturräumliche Gliederung“ dargestellt.<br />
Großflächig unzerschnittene störungsarme Räume<br />
Karte: Die „Großflächig unzerschnittenen störungsarmen Räume“ sind in Karte 5<br />
ausgewiesen.<br />
Hinweis: Für die großflächig unzerschnittenen störungsarmen Räume (USR) gilt der<br />
Plansatz G 4.2 LEP.
Seite 42 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Begründung<br />
zu den Leitbildern für Natur und Landschaft<br />
Die Leitbilder für Natur und Landschaft stellen den angestrebten Zustand von Natur und Landschaft<br />
und die dazu erforderlichen Gestaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen in der Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
sowie in den einzelnen Naturräumen der Region dar. Sie sind ein übergeordnetes,<br />
nicht auf einen festen Zeitraum bezogenes, visionäres Gesamtkonzept für die Landschaftsentwicklung.<br />
Die Leitbilder orientieren sich am naturräumlichen Potenzial und der besonderen Eigenart der Naturräume,<br />
welche sich aus den natürlichen Standortverhältnissen und der kulturhistorischen Entwicklung<br />
unter Beachtung der verschiedenen Nutzungsanforderungen herleiten.<br />
Räumliche Bezugseinheiten der Leitbilder sind die naturräumlichen Einheiten Makrogeochoren (siehe<br />
Karte A im Anhang). Die Abgrenzung der Makrogeochoren erfolgte in Aggregation der Mikrogeochorenabgrenzungen,<br />
die durch die Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig, Arbeitsgruppe<br />
„Naturhaushalt und Gebietscharakter“ Dresden im Rahmen eines Forschungsprojektes i. A. des damaligen<br />
Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung ermittelt worden sind<br />
(1994 bis 2001).<br />
Eine steckbriefartige Beschreibung der einzelnen Naturräume (Makrogeochoren) ist den Anhängen<br />
2.0 - 1 bis 2.0 - 12 des Fachbeitrages Landschaftsrahmenplan zu entnehmen. Hier sind zu folgenden<br />
Bereichen Angaben enthalten:<br />
o Naturraumname und Sächsische Naturraumnummer<br />
o betroffene Gebietskörperschaft<br />
o Flächengröße des Naturraumes<br />
o Mesogeochoren des Naturraumes<br />
o Flächennutzungen<br />
o Anteil an schützenswerten Biotopen<br />
o Höhenlage min. und max.<br />
o Klimastufe<br />
o Geologie<br />
o Boden<br />
o Vegetation<br />
o Klima<br />
o landschaftsprägende Nutzungsformen<br />
o geschützte Biotope.<br />
zu den großflächig unzerschnittenen störungsarmen Räumen (USR)<br />
Großflächig unzerschnittene störungsarme Räume stellen ein besonderes Schutzgut dar. Sie besitzen<br />
eine hohe ökologische Ausgleichsfunktion gegenüber dem stark anthropogen überprägten Umland<br />
und stellen „Ruhezonen" für Flora und Fauna dar, die durch geringe verkehrsbedingte Lärm- und<br />
Störeinwirkungen charakterisiert werden. Des Weiteren dienen diese großflächig unzerschnittenen<br />
störungsarmen Räume aufgrund ihrer Ausdehnung, ihrer geringen technischen Vorbelastung und<br />
Lärmbelastung und der guten lufthygienischen Bedingungen der landschaftsbezogenen Erholung.<br />
Die relative Störungsarmut macht diese Räume besonders bedeutsam für störungsempfindliche bzw.<br />
wandernde Tierarten mit großräumigen Biotopansprüchen. Hier befinden sich oftmals Rückzugsgebiete<br />
von bedrohten Tieren und Pflanzen, die ansonsten in kleinteiligeren Räumen keine Überlebenschance<br />
haben. Darüber hinaus sind sie ein wichtiger Faktor für die Ansiedlung störungsempfindlicher<br />
Arten. Tierarten mit großem Raumanspruch unterliegen auch zusätzlichen Gefährdungen z. B. durch<br />
Überfahren/Kollision mit Fahrzeugen.
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 43<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Tierarten mit geringer Mobilität benötigen zur Erhaltung der Vorkommen gleichfalls ausreichend große<br />
bzw. vernetzte Lebensräume (z. B. flugunfähige Arten, bestimmte Wald bewohnende Arten). Beispielsweise<br />
Arten, die saisonal oder während ihrer Entwicklung einen Lebensraumwechsel ausführen,<br />
benötigen ein spezifisches Mosaik von Lebensräumen. Hinsichtlich der Ernährungsweise können sich<br />
auch spezielle Gefährdungen für Nahrungsspezialisten, die z. B. an bestimmte Pflanzenarten gebunden<br />
sind oder die die Spitzenglieder von Nahrungsnetzen bilden, ergeben. Dabei unterliegen Spitzenglieder<br />
von Nahrungsnetzen noch zusätzlichen Gefährdungen, z. B. durch Schadstoffanreicherung in<br />
der Nahrung (Greifvögel, Fischotter). Darüber hinaus bieten ausgewählte großflächig unzerschnittene<br />
störungsarme Räume mit darin enthaltenen Schutzgebieten (Natura 2000, NSG) wertvolle Potenziale<br />
für den Prozessschutz (Naturentwicklung, Sukzession).<br />
Die großflächig unzerschnittenen störungsarmen Räume sind insbesondere bei der Verkehrswegeplanung<br />
oder beim Ausbau von Siedlungen im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen, so dass<br />
eine erhebliche Beeinträchtigung der hohen ökologischen Funktionsfähigkeit (Arten- und Biotopschutz,<br />
Wasserhaushalt, klimatischer Ausgleichsraum) und landschaftlichen Attraktivität (landschaftsbezogene<br />
Erholung) verhindert wird.<br />
Bei der Ermittlung der in Karte 6 des LEP ausgewiesenen großflächig unzerschnittenen störungsarmen<br />
Räume ist gemäß Begründung zu G 4.2 LEP aufgrund fehlender Daten keine grenzüberschreitende<br />
Betrachtung erfolgt. Für die Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> bestand daher hinsichtlich der<br />
Bereiche zum Land Brandenburg und zur Tschechischen Republik Konkretisierungsbedarf.<br />
Bezüglich der Ausweisungsgrundlage „Durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge“ wurde im LEP der<br />
Grenzwert für eine zerschneidende Wirkung einer Straße von 2000 Kfz/Tag angewendet (Stand<br />
2000). Im Rahmen der Aktualisierung und Ausformung wurde entsprechend dem diesbezüglich bundesweiten<br />
Kenntniszuwachs bei der Ermittlung der USR in Karte 5 des vorliegenden Planes ein<br />
Grenzwert für die zerschneidende Wirkung einer Straße von 1000 Kfz/Tag (Stand 2005) zugrunde<br />
gelegt.<br />
Die in Karte 5 ausgewiesenen großflächig unzerschnittenen störungsarmen Räume sind durch die<br />
Anwendung folgender Kriterien mit grenzüberschreitender Betrachtung ermittelt worden:<br />
o keine Zerschneidungswirkung durch Siedlungen<br />
(vorhandene Siedlungen haben eine Längsausdehnung unter 1 km, Bebauung ist nur<br />
straßenbegleitend und einreihig)<br />
o keine Zerschneidungswirkung durch Straßen<br />
(keine Autobahnen und Bundesstraßen; nur Staats- und Kreisstraßen mit einer Belegung<br />
unter 1000 Kfz am Tag [Quelle: Verkehrsmengenkarte 2005, SMWA])<br />
o keine zweigleisigen Bahnlinien<br />
o Flächengröße von mindestens 40 km²<br />
(wenn ein USR über die Regionsgrenze hinausreicht und insgesamt größer als 40 km²<br />
ist, so gilt die anteilige Regionsfläche ebenfalls als USR).
Seite 44 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
7.1 Ökologisches Verbundsystem/ Arten- und Biotopschutz<br />
Begriff: Das ökologische Verbundsystem im Sinne dieses Planes ist ein durch Vorrang-<br />
und Vorbehaltsgebiete Natur und Landschaft raumordnerisch gesichertes,<br />
funktional zusammenhängendes Netz von ökologisch bedeutsamen Freiräumen.<br />
Karten: Die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete „Natur und Landschaft“ sind in Karte 2<br />
„Raumnutzung“ ausgewiesen.<br />
Die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete „Hochwasserschutz“ sind rechtsverbindlich<br />
in Karte 3 „Landschaftsbereiche mit besonderen Nutzungsanforderungen“<br />
ausgewiesen.<br />
Die Schutzgebiete nach Naturschutzrecht sind in Karte C des Anhangs dargestellt.<br />
Die „Regional bedeutsamen avifaunistischen Bereiche sowie Zug-, Rast-,<br />
Brut- und Nahrungshabitate von störungsempfindlichen Tierarten“ sind in Karte<br />
6 ausgewiesen.<br />
Die gemäß Z 4.1.1 LEP von jeglicher Bebauung und Verbauung freizuhaltenden<br />
naturnahen Auenbereiche sind in Karte 4 „Sanierungsbedürftige Bereiche<br />
der Landschaft“ ausgewiesen.<br />
7.1.1 (Z) Die Vorranggebiete Natur und Landschaft sind so zu schützen, zu pflegen und<br />
zu entwickeln, dass sie als Kerngebiete des ökologischen Verbundsystems<br />
fungieren.<br />
7.1.2 (Z) Raumbedeutsame Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie die im Rahmen<br />
der Flächennutzungsplanung darzustellenden „Flächen für Maßnahmen zum<br />
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft" sollen<br />
unter Wahrung des funktionellen Bezugs so vernetzt und konzentriert werden,<br />
dass sie in Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Natur und Landschaft, in<br />
Vorranggebieten Waldmehrung, in „Bereichen der Landschaft mit besonderen<br />
Nutzungsanforderungen“ oder in „Sanierungsbedürftigen Bereichen der Landschaft“<br />
zur Umsetzung von Entwicklungserfordernissen beitragen.<br />
7.1.3 (Z) Beeinträchtigungen der regional bedeutsamen avifaunistischen Bereiche sowie<br />
der Zug-, Rast-, Brut- und Nahrungshabitate von störungsempfindlichen<br />
Tierarten sollen ausgeschlossen werden.<br />
7.1.4 (Z) In den Bereichen der Vorranggebiete Natur und Landschaft, die gleichzeitig<br />
als Vorranggebiete Hochwasserschutz ausgewiesen sind, sind die Pflege- und<br />
Entwicklungsmaßnahmen so zu gestalten, dass sie sich mit den Zielen des<br />
Hochwasserschutzes vereinbaren und diese unterstützen [s. Plansätze im<br />
Kapitel 7.4].
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 45<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Begründung<br />
zu 7.1.1 (Z)<br />
Gemäß Z 4.2.2 LEP sind in den Regionalplänen ausgehend von der in Karte 7 des LEP als Suchraum<br />
dargestellten Gebietskulisse und den in der Begründung zu diesem LEP-Plansatz aufgeführten Kriterien<br />
Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Natur und Landschaft (Arten- und Biotopschutz) auszuweisen<br />
und auf dieser Grundlage ein ökologisches Verbundsystem zu sichern und als solches zu kennzeichnen.<br />
In Ausformung von Z 4.2.2 LEP erfolgt im vorliegenden Plan die Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten<br />
Natur und Landschaft (Arten- und Biotopschutz) als Vorrang- und Vorbehaltsgebiete<br />
Natur und Landschaft. Sie bilden gemeinsam das ökologische Verbundsystem, wobei die Vorranggebiete<br />
Natur und Landschaft die Kernbereiche des ökologischen Verbundsystems darstellen.<br />
Die Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) hat mit Datum vom 27. November 1992 eine Entschließung<br />
zum „Aufbau eines ökologischen Verbundsystems in der räumlichen Planung" aufgestellt,<br />
in der ein Verbund ökologisch bedeutsamer Gebiete in neuer Form angestrebt wird; er soll etwa 15 %<br />
der nicht für Siedlungszwecke genutzten Fläche umfassen. Die dafür erforderlichen Flächen sollen<br />
über Gemeindegrenzen hinweg miteinander ökologisch verbunden und landesplanerisch gesichert<br />
werden. Ziel des ökologischen Verbundsystems ist es, die Verbindung zwischen Lebens-, Rückzugs-<br />
und Regenerationsräumen von Tier- und Pflanzenarten zu sichern bzw. ökologisch aufzuwerten.<br />
Die linear entwickelten Korridorbiotope verknüpfen die flächenhaft punktuell ausgeprägten Lebensräume<br />
zu einem engmaschigen Netz und dienen als Wanderwege und Ausbreitungslinien für die Besiedlung<br />
von Flora und Fauna sowie dem genetischen Austausch. Insbesondere die an den Boden<br />
gebundenen Tierarten benötigen für eine ausreichende Sicherung des Populationsaustausches lineare<br />
Biotopstrukturelemente. Bei der Planung des ökologischen Verbundsystems wurde auf eine sinnvolle<br />
Verbindung von Biotoptypen gleicher oder ähnlicher Ausstattung Rücksicht genommen; so stehen<br />
bei dem Verbund innerhalb von Flussauen Feucht- und Wiesenbiotope im Vordergrund, in Ackerbaugebieten<br />
dagegen Hecken- und Gehölzbiotope, Streuobstwiesen, Feldraine oder Trockenrasenbiotope.<br />
Diese Verbundstrukturen stellen gleichzeitig eine hervorragende Bereicherung des Landschaftsbildes<br />
dar.<br />
Folgende Flächen, die aufgrund ihrer aktuellen biotischen und abiotischen Ausstattung geeignet<br />
sind, die nachhaltige Sicherung von (Teil-)Populationen oder Individuen standort- und naturraumtypischer<br />
Arten und der Lebensräume zu gewährleisten und die selbst Ausgangsbereiche für<br />
Wiederbesiedlungsprozesse sein können, führten i. d. R. zur Ausweisung von Vorranggebieten Natur<br />
und Landschaft:<br />
o die Flächen der „Gebietskulisse für die Ausweisung eines ökologischen Verbundsystems“<br />
gemäß Karte 7 des LEP<br />
o ökologische Verbundstrukturen, die aufgrund der Analyse und Bewertung des Naturraumes<br />
eine sehr hohe Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz besitzen, hier<br />
insbesondere Habitatverbünde regional bedeutsamer Ziel- und Leitarten<br />
o weitere lineare Strukturen mit Biotopentwicklungspotenzial, die aufgrund ihrer Lage<br />
zwischen großflächigen, für den Biotop- und Artenschutz bedeutsamen Gebieten für<br />
die Entwicklung eines vorrangigen ökologischen Verbundes prädestiniert sind, hier<br />
insbesondere naturnahe Auenbereiche<br />
o Böden besonderer Funktionalität (Böden mit besonderer Biotopentwicklungsfunktion,<br />
besonders naturnahe Böden, besonders seltene Böden, Böden mit besonderer Archivfunktion)<br />
o Gebiete mit weitgehend natürlicher bis naturnaher Vegetation<br />
o Rast-, Brut- und Nahrungshabitate von störungsempfindlichen Tierarten<br />
o fachrechtlich gesicherte sowie geplante Schutzgebiete gemäß SächsNatSchG<br />
(FFH-Gebiete, Nationalpark Sächsische Schweiz, NSG, FND, besonders geschützte<br />
Biotope).
Seite 46 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Folgende Flächen, die zur Arrondierung, zur Pufferung, zur Ergänzung oder unter dem Aspekt der<br />
Repräsentanz erforderlich sind, führten i. d. R. zur Darstellung eines Vorbehaltsgebietsanspruches<br />
Natur und Landschaft:<br />
o die Flächen der „Gebietskulisse für die Ausweisung eines ökologischen Verbundsystems“<br />
gemäß Karte 7 des LEP, sofern sich nicht aus der Analyse und Bewertung des<br />
Naturraumes ein Vorranganspruch ergibt<br />
o SPA-Gebiete 2<br />
o großflächig unzerschnittene störungsarme Räume<br />
o "Brückenfunktion" zwischen Vorranggebietsansprüchen Natur und Landschaft unter<br />
Einbeziehung von Lebensräumen, die aus Gründen des Arten- und Biotopschutzes<br />
erhaltenswert sind und sich außerhalb von Vorranggebieten für Natur und Landschaft<br />
befinden<br />
o Pufferzonen um Vorranggebiete Natur und Landschaft, da auch ein „nur" tangierender<br />
Eingriff schwerwiegende Folgen für den Schutzzweck eines Vorranggebietes haben<br />
kann, beispielsweise Grundwasserabsenkung, Lärmbeeinträchtigung, Schadstoffbelastung.<br />
Soweit bestehende Nutzungen innerhalb der Vorranggebiete deren naturschutzfachlichen Erhaltungs-<br />
und Entwicklungszielen nicht widersprechen, können sie in der Regel in bisheriger Art und im bisherigen<br />
Umfang weiter betrieben werden (z. B. ordnungsgemäße Waldbewirtschaftung, extensive Grünlandbewirtschaftung,<br />
landschaftsbezogene Erholungsnutzung).<br />
Durch die Vermeidung von störenden Handlungen (z. B. Bebauung, Abgrabung, Verlärmung, Schadstoffeintrag,<br />
durchschneidend wirkende Trassen) in den Vorranggebieten Natur und Landschaft sowie<br />
in deren unmittelbarer Umgebung wird deren Funktion und Entwicklung als Kerngebiete des ökologischen<br />
Verbundsystems nachhaltig unterstützt. Die Ausdehnung der Pufferzone um ein Vorranggebiet<br />
Natur und Landschaft ist im Einzelfall nach den Auswirkungen der störenden Handlung (Art und Weise,<br />
Intensität) auf den vorhandenen Artenbestand einschließlich seines Lebensumfeldes sowie auf die<br />
landschaftsästhetische Wirkung zu bestimmen.<br />
Die Flächen des ökologischen Verbundsystems besitzen insbesondere hinsichtlich ihrer Bedeutung<br />
als Lebensraum für Pflanzen und Tiere eine differenzierte Wertigkeit, aus der sich ein unterschiedlicher<br />
Handlungsbedarf ableiten lässt [s. auch Karte D des Anhangs „Vorrang- und Vorbehaltsgebiete<br />
Natur und Landschaft (Anspruch)-Handlungsbedarf“].<br />
Ableitung des Handlungsbedarfs in den Vorranggebieten Natur und Landschaft (Anspruch)<br />
Handlungsbedarf Bewertungskriterien<br />
Sicherung und Erhalt<br />
[58 % der Vorranggebiete<br />
Natur und Landschaft]<br />
Pflege und Entwicklung<br />
[16 % der Vorranggebiete<br />
Natur und Landschaft]<br />
Herstellung und Entwicklung<br />
[26 % der Vorranggebiete<br />
Natur und Landschaft]<br />
Biotoptypen mit sehr hohem Wert<br />
FFH-Gebiete<br />
Nationalpark<br />
Naturschutzgebiete<br />
Flächennaturdenkmale<br />
Flächen mit sehr hohem Natürlichkeitsgrad<br />
Biotoptypen mit hohem Wert<br />
SPA-Gebiete<br />
Naturschutzgroßprojekt<br />
geplante Naturschutzgebiete<br />
geplante Flächennaturdenkmale<br />
Habitatverbundflächen<br />
Biotoptypen mit mittlerem Wert<br />
Böden mit hohem Biotopentwicklungspotenzial<br />
Auenbereiche<br />
Pufferflächen<br />
2 EG-Vogelschutzgebiete gem. RL 79/409/EWG i. d. F. der SPA-Grundschutzverordnungen v. 19.10.2006,<br />
30.11.2006 und 05.12.2006 nach § 22 a Abs. 6 SächsNatSchG
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 47<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Ableitung des Handlungsbedarfs in den Vorbehaltsgebieten Natur und Landschaft (Anspruch)<br />
Handlungsbedarf Bewertungskriterien<br />
Sicherung und Erhalt<br />
[88 % der Vorbehaltsgebiete<br />
Natur und Landschaft]<br />
Pflege und Entwicklung<br />
[9 % der Vorbehaltsgebiete<br />
Natur und Landschaft]<br />
Herstellung und Entwicklung<br />
[3 % der Vorbehaltsgebiete<br />
Natur und Landschaft]<br />
Biotoptypen mit sehr hohem Wert<br />
SPA-Gebiete<br />
Landschaftsschutzgebiete<br />
Flächennaturdenkmale<br />
Flächen mit mittlerem Natürlichkeitsgrad<br />
großflächig unzerschnittene störungsarme Räume<br />
Gebiete mit sehr hohem landschaftsästhetischen Wert<br />
Biotoptypen mit hohem Wert<br />
geplante Landschaftsschutzgebiete<br />
Habitatverbundflächen<br />
Gebiete mit hohem landschaftsästhetischen Wert<br />
Biotoptypen mit mittlerem Wert<br />
Gebiete mit mittlerem landschaftsästhetischem Wert<br />
Böden mit hohem Biotopentwicklungspotenzial<br />
Auenbereiche<br />
Pufferflächen<br />
In den Vorranggebieten entlang von Flussläufen befinden sich eine Reihe von in den Hochwasserschutzkonzepten<br />
für die Elbe und die Gewässer 1. Ordnung (Sebnitz/Polenz/Lachsbach, Biela/ Gottleuba,<br />
Wesenitz, Müglitz, Lockwitzbach, Weißeritz, Wilde Sau/Triebisch/Ketzerbach, Jahna, Döllnitz,<br />
Freiberger Mulde/ Bobritzsch, Gimmlitz, Pulsnitz und Große Röder) enthaltenen technischen Hochwasserschutzmaßnahmen.<br />
Da diese Maßnahmen notwendigerweise in morphologischen Auenbereichen<br />
ihren Standort haben müssen, kommen hierfür keine Standortalternativen außerhalb dieser Auenbereiche<br />
in Betracht.<br />
Mit den zwischen 2003 und 2005 bestätigten 47 Hochwasserschutzkonzepten des Freistaates Sachsen<br />
wurden ca. 1600 Fachvorschläge für Hochwasserschutzmaßnahmen konzipiert. Ein bedeutender<br />
Anteil davon liegt in der Planungsregion <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong>.<br />
Bei der Festlegung der Vorranggebiete erfolgte an Hand der Hochwasserschutzkonzepte eine Prüfung,<br />
ob grundsätzliche Konflikte zwischen den Vorranggebietsausweisungen und den aufgeführten<br />
Hochwasserschutzmaßnahmen bestehen. Im Ergebnis der Prüfung konnten keine derartigen Konflikte<br />
festgestellt werden, bei denen entsprechend dem Konkretisierungsgrad der Hochwasserschutzkonzepte<br />
eine zielkonforme Realisierungsmöglichkeit der Maßnahmen von vornherein ausgeschlossen<br />
wäre. Insbesondere geht der Regionale Planungsverband davon aus, dass die Gewährleistung des<br />
durch die regionalplanerischen Festlegungen angestrebten ökologischen Verbundes möglich ist.<br />
Dementsprechend stehen die Vorranggebiete den in den Hochwasserschutzkonzepten genannten<br />
Hochwasserschutzmaßnahmen nicht entgegen. Allerdings ist bei der Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen<br />
auf die Vereinbarkeit mit den Belangen, die der Vorrangausweisung zugrunde<br />
liegen, insbesondere mit der ökologischen Verbundfunktion, zu achten. Dies ist im Rahmen der jeweiligen<br />
Zulassungsverfahren zu prüfen.<br />
Raumbedeutsame Maßnahmen aus den Hochwasserschutzkonzepten sind als nachrichtliche Übernahme<br />
der Fachplanung (Landestalsperrenverwaltung) in Karte 24 „Hochwasserschutz“ dargestellt.<br />
zu 7.1.2 (Z)<br />
Gemäß Z 4.1.5 LEP sollen in den Regionalplänen auf der Grundlage von Flächenpoolkonzeptionen<br />
Gebiete festgelegt werden, in denen unvermeidbare Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des<br />
Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes, insbesondere bei Eingriffen von überörtlicher Bedeutung,<br />
an anderer Stelle als am Ort des Eingriffs ausgeglichen oder ersetzt werden können. Dabei<br />
bietet es sich gemäß LEP - Plansatzbegründung an, die Bereiche für Kompensationsmaßnahmen in<br />
den Regionalplänen mit Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Natur und Landschaft, Vorranggebieten<br />
Waldmehrung, mit „Bereichen der Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen“ oder mit „Sanierungsbedürftigen<br />
Bereichen der Landschaft“ zu koppeln und somit zur Umsetzung von Entwicklungserfordernissen<br />
beizutragen. Im vorliegenden Plan ist diese Option in Gestalt des Plansatzes<br />
7.1.2 (Z) aufgenommen worden.
Seite 48 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
zu 7.1.3 (Z)<br />
Regional bedeutsame avifaunistische Bereiche sowie Rast-, Brut- und Nahrungshabitate von störungsempfindlichen<br />
Tierarten können nur eingeschränkt durch einen naturschutzrechtlichen Status<br />
geschützt werden. Sie bedürfen daher einer besonderen regionalplanerischen Beachtung bei der<br />
Bewertung der raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen, die durch ihre Bauausführung<br />
und/oder durch ihren Betrieb geeignet erscheinen, eine erhebliche Beeinträchtigung der avifaunistisch<br />
bedeutsamen Bereiche sowie auf das Brut-, Nahrungs-, Zug- bzw. Wander- und Rastverhalten störungsempfindlicher<br />
Tierarten zur Folge zu haben.<br />
In Karte 6 werden im Einzelnen folgende Bereiche ausgewiesen:<br />
o Vogelflugachse im Elbbereich<br />
o Vogelzugrastgebiet/ -zugkorridor für Offenlandarten<br />
o Vogelzugachse entlang von flussbegleitenden Niederungen<br />
o wassergebundene Vogelrastgebiete<br />
o Zug-, Rast-, Brut- und Nahrungshabitate störungsempfindlicher Tierarten.<br />
Die Gebiete sind in Abstimmung mit der höheren Naturschutzfachbehörde (Regierungspräsidium<br />
Dresden, Umweltfachbereich Radebeul) sowie mit den unteren Naturschutzbehörden unter Beachtung<br />
folgender Kriterien abgegrenzt worden:<br />
o SPA-Gebiete 3<br />
o Ergebnisse aus langjährigen, nachweislichen Beobachtungen und Kartierungen<br />
der Naturschutzfachbehörden, der Naturschutzverbände und der Fachgruppen<br />
Ornithologie 4<br />
o Avifaunistische Gutachten für geplante Windkraftanlagenstandorte 5<br />
o relevante Aussagen aus vorliegenden Schutzwürdigkeitsgutachten für NSG und<br />
LSG, Umweltverträglichkeitsstudien, Landschaftspflegerischen Begleitplänen und<br />
Landschaftsplänen.<br />
In diesem Zusammenhang wird auf die erhebliche Beeinträchtigung des Brut-, Zug-, Nahrungs-, Rast-<br />
und Meideverhaltens der in nachstehender Tabelle genannten störungsempfindlichen Vogel- und<br />
Fledermausarten durch in Betrieb befindliche Windkraftanlagen verwiesen [s. Ausführungen zum Ausschlusskriterium<br />
A 3 in der Begründung zum Kapitel 14.2 - Windenergienutzung].<br />
3 Richtlinie 79/409/EWG des Rates v. 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten<br />
(Special Protection Areas, SPA-Gebiete i. d. F. der SPA-Grundschutzverordnungen v. 19.10.2006, 30.11.2006<br />
und 05.12.2006 nach § 22 a Abs. 6 SächsNatSchG<br />
4 - Arbeitskarte Avifauna für den Landkreis Riesa-Großenhain, untere Naturschutzbehörde, 1996<br />
- Arbeitskarte Avifauna für den Landkreis Sächsische Schweiz, untere Naturschutzbehörde, 1997<br />
- Karte Avifauna für den Weißeritzkreis, Grüne Liga, 1996<br />
- Weißstorchhorstkartei für den Landkreis Riesa-Großenhain (1996 - 1999), pro Natura Elbe-Röder e. V., 2001<br />
- Dokumentation der Rast- und Durchzugsgebiete im LSG „Moritzburger Kleinkuppenlandschaft“,<br />
FG Ornithologie Großdittmannsdorf, 2000<br />
- Karte der lokal und regional bedeutsamen Rastflächen, FG Ornithologie Dippoldiswalde, 1998<br />
- Sturm, A.: „Ornithologische Bewertung für den linkselbischen Anteil des Landkreises Sächsische Schweiz“,<br />
1994, Gutachten im Auftrag des StUFA Radebeul, 1994<br />
- Ergebnisse der Brutvogelkartierung Sachsen, 1996<br />
5 für folgende Standorte sind avifaunistische Gutachten erstellt worden:<br />
Sacka (2000), Wildenhain (1999), Wölkisch (1999), Lautzschen/Zscheilitz (2000), Gröbern (1998),<br />
Wendischbora/Soppen/Heynitz (2000), Raßlitz/Graupzig (2001), Seeligstadt (2000),<br />
Lerchenberg Börnchen (2001), Somsdorfer Höhe (1996 und 2001), Pfarrberg Breitenau (1997),<br />
Sandberg Rennersdorf (1998)
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 49<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Art<br />
wissenschaftlicher Name<br />
Art<br />
deutscher Name<br />
Art<br />
nach<br />
Anhang I<br />
SPA-RL<br />
Art in<br />
Roter Liste<br />
Sachsen<br />
Zugver-<br />
halten<br />
gestört<br />
Jagdflugverhalten<br />
gestört<br />
(Säuger)<br />
Brut-<br />
verhalten<br />
gestört<br />
(Vögel)<br />
VÖGEL<br />
Gallinago gallinago Bekassine x x<br />
Tetrao tetrix ssp. tetrix Birkhuhn x x x<br />
Anser albifrons Bläßgans x<br />
Pandion haliaetus Fischadler x x x<br />
Sterna hirundo L. Flussseeschwalbe x x x<br />
Pluvialis apricaria Goldregenpfeifer x x<br />
Anser anser Graugans x<br />
Ardea cinerea Graureiher x x<br />
Numenius arquata Großer Brachvogel x x<br />
Accipiter gentiles Habicht x<br />
Philomachus pugnax Kampfläufer x x<br />
Vanellus vanellus Kiebitz x x x<br />
Circus cyaneus Kornweihe x x x x<br />
Grus grus Kranich x x x x<br />
Larus ridibundus Lachmöwe x x<br />
Buteo buteo Mäusebussard x x<br />
Branta leucopsis Nonnengans x x<br />
Anas penelope Pfeifente x<br />
Corvus c. corone RabenAaskrähe x<br />
Perdix perdix Rebhuhn x x x<br />
Branta bernicia Ringelgans x<br />
Columba palumbus Ringeltaube x x<br />
Botaurus stellaris Rohrdommel x x x<br />
Circus aeruginosus Rohrweihe x x x<br />
Erithacis rubecula Rotkehlchen x<br />
Milvus milvus Rotmilan x x x x<br />
Anser fabalis Saatgans x<br />
Motacilla flava Schafstelze x x<br />
Milvus migrans Schwarzmilan x x x x<br />
Ciconia nigra Schwarzstorch x x x x<br />
Haliaeetus albicilla Seeadler x x x x<br />
Cygnus cygnus Singschwan x x x<br />
Sturnus vulgaris Star x<br />
Anas platyrhynchos Stockente x<br />
Calidris alpina schinzii Strandläufer x<br />
Larus canus Sturmmöwe x x<br />
Falco tinnunculus Turmfalke x<br />
Bubo bubo Uhu x x x<br />
Coturnix coturnix Wachtel x x<br />
Crex crex Wachtelkönig x x x<br />
Falco peregrinus Wanderfalke x x x<br />
Ciconia ciconia Weißstorch x x x x<br />
Circus pygargus Wiesenweihe x x x x<br />
Ixobrychus minutus Zwergdommel x x x<br />
SÄUGER<br />
Eptesicus serotinus Breitflügelfledermaus x x x<br />
Nyctalus noctula Großer Abendsegler x x x<br />
Myotis myotis Großes Mausohr x x<br />
Nyctalus leisleri Kleiner Abendsegler x x x<br />
Barbastella barbastellus Mopsfledermaus x x<br />
Eptesicus nilsonii Nordfledermaus x x x<br />
Pipistrellus nathusii Rauhhautfledermaus x x x<br />
Vespertilo murinus Zweifarbfledermaus x x x<br />
Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus x x x
Seite 50 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Die Beeinträchtigungen des Brut-, Zug-, Nahrungs-, Rast- und Meideverhaltens dieser störungsempfindlichen<br />
Vogel- und Fledermausarten wurde in diesbezüglichen Untersuchungen sowie in der Fachliteratur<br />
6 nachgewiesen. Der Regionale Planungsverband <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> hat 2008 das<br />
Büro Plan T Planungsgruppe Landschaft und Umwelt beauftragt, Untersuchungen zum Verhalten von<br />
Fledermäusen und Vögel an ausgewählten Windkraftanlagen durchzuführen. Im Ergebnis konnte<br />
folgendes festgestellt werden:<br />
Bei der Erfassung im Untersuchungszeitraum wurden insgesamt 7 Vögel als Totfunde unter den<br />
Windkraftanlagen dokumentiert (Mohorn-Süd: 0, Colmnitz-Ost: 6, Beerwalde-Süd: 1).<br />
Die aktuelle Totfundstatistik von Dürr (Landesumweltamt Brandenburg) umfasst mit Stand vom<br />
01.09.2008 681 verunfallte Vogelindividuen in 97 Arten für Deutschland, darunter 21 Individuen in 11<br />
Arten für Sachsen. Die Statistik wird bundes- und landesweit von Rotmilan und Mäusebussard mit den<br />
meisten Verlusten angeführt. Singvögel sind mit 38 Arten und 158 Individuen unterrepräsentiert. Die 6<br />
Singvogelarten dieser Studie, von denen Totfunde registriert wurden, sind alle Erstnachweise für<br />
Sachsen sowie Tannenmeise und Blaumeise auch Erstnachweise auf Bundesebene. 71 % aller Vogelverluste<br />
wurden durch die WKA-Nr. 1 des Windparks Colmnitz-Ost verursacht. Diese Anlage verfügt<br />
über die größte Gesamthöhe (100 m) und Rotorfläche (3.848 m²) der 13 untersuchten WKA.<br />
Die Fledermaus-Totfundsuche ergab 2 Nachweise im Windpark Colmnitz-Ost (WKA-Nr. 1). Mit dem<br />
Großen Abendsegler war eine wandernde Fledermausart, mit der Zwergfledermaus eine ortstreue Art<br />
betroffen. Bisher verunfallten in Deutschland 17 Fledermausarten (Stand: 01.09.2008), 7 Arten davon<br />
wurden auch in Sachsen unter den Windkraftanlagen nachgewiesen. Von den bisher gefundenen 821<br />
Individuen entfallen 33,7 % auf den Großer Abendsegler, 24,1 % auf die Rauhautfledermaus, 23,4 %<br />
auf die Zwergfledermaus und 18,8 % auf die anderen Arten. Die genannten Arten gehören auch in<br />
Sachsen zu den am stärksten durch Windkraftanlagen gefährdeten Arten.<br />
zu 7.1.4 (Z)<br />
Die Option einer überlagernden Ausweisung beider Vorränge, wie sie gemäß LEP bei Konfliktfreiheit<br />
als möglich erachtet wird, wird mit diesem Plansatz unterstützt.<br />
Die in den Plansätzen 7.4.1 bis 7.4.3 festgesetzten Handlungserfordernisse bzw. Nutzungsbeschränkungen<br />
für die Vorranggebiete Hochwasserschutz dienen dem Erhalt des Rückhalteraums und des<br />
Wasserabflusses.<br />
Die Pflege und Wiederherstellung von standortgerechten Auwaldstrukturen in den Vorranggebieten<br />
Natur und Landschaft, die gleichzeitig Vorranggebiete Hochwasserschutz sind, dient grundsätzlich<br />
auch dem vorbeugenden Hochwasserschutz. Die Retentionswirkung wird durch die Verringerung der<br />
Fließgeschwindigkeit, eine ausgeprägte Infiltrationsfähigkeit der Aueböden und deren verbesserte<br />
Wasserspeicherkapazität erreicht. Gleichzeitig wird durch den Wasserverbrauch der Vegetation der<br />
verfügbare Bodenspeicher ständig erneuert. Naturnah aufgebaute Wälder der Hartholzaue gehören zu<br />
den produktivsten Waldökosystemen überhaupt. Eine naturnah aufgebaute Weichholzaue bewirkt<br />
eine weitgehende Stabilisierung der Uferverläufe. Im Regelfall wird sich eine Aufforstung mit standortgerechten<br />
Gehölzen in Überschwemmungsgebieten vorteilhaft auf den vorbeugenden Hochwasserschutz<br />
auswirken. Allerdings ist bei hydraulischen Engstellen und/oder in Hauptabflussbereichen zu<br />
beachten, dass durch eine vorgesehene Auwaldpflanzung eine Rückstauwirkung auf Siedlungsbereiche<br />
hervorgerufen werden kann.<br />
Der Plansatz unterstützt damit ebenso eine Zielstellung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie,<br />
dass bis zum Jahr 2015 alle europäischen Oberflächengewässer einen „guten Zustand“ erreichen<br />
sollen [WRRL, Artikel 4, Abs. 1 a) ii)]. Dabei bezieht sich der „gute Zustand“ auf die ökologischen und<br />
chemischen Merkmale, wozu u. a. ein für den jeweiligen Fließgewässertyp charakteristische naturnahe<br />
Ufer- und Auenstruktur sowie -vegetation zählt.<br />
6 - Seiche, K., Endl, P., Lein, M.: Fledermäuse und Windenergieanlagen in Sachsen 2006, LfUG 2008<br />
- Brinkmann, R. Untersuchungen zu möglichen betriebsbedingten Auswirkungen von Windkraftanlagen auf<br />
Fledermäuse im Regierungsbezirk Freiburg, Jan. 2006<br />
- Hötker, H.: Auswirkungen des „Repowering“ von Windkraftanlagen auf Vögel und Fledermäuse, Okt. 2006<br />
- Hötker, H., Thomsen, K.-M., Köster, H.: „Auswirkungen regenerativer Energiegewinnung auf die biologische<br />
Vielfalt am Beispiel der Vögel und Fledermäuse“, Michael-Otto-Institut im NABU (Endbericht, Dezember 2004)<br />
- Endl, P.: „Untersuchungen zum Verhalten von Fledermäusen und Vögeln an ausgewählten Windkraftanlagen<br />
(Landkreise Meißen, Weißeritzkreis, Sächsische Schweiz)“, i. Auftrag des StUFA Radebeul, Nov. 2004<br />
- Ermittlung von erheblichen Beeinträchtigungen im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung, April 2004,<br />
FuE-Vorhaben i. A. des Bundesamtes für Naturschutz<br />
- Tagungsband „Windenergie und Vögel - Ausmaß und Bewältigung eines Konflikts“, TU Berlin (2002);<br />
- Bremer Beitr. Naturkde. Naturschutz 4 (1999) - Themenheft „Vögel und Windkraft“;<br />
- Steffens, R., Saemann, D. & Größler, K. (1998): „Die Vogelwelt Sachsens“, Jena;<br />
- Steffens. R, Kretzschmar, R. & Rau, S. (1998): „Atlas der Brutvögel Sachsens“, Dresden;<br />
- Kneis, P., Lux, H., Schneider, D. (2003): „Die Brutvögel der nordsächsischen <strong>Elbtal</strong>region um Riesa“,<br />
Mitteilungen des Vereins Sächsischer Ornithologen, Bd. 9, Sonderheft 2
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 51<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
7.2 Landschaftsbild/ Landschaftserleben<br />
Karten: In Karte 3 „Landschaftsbereiche mit besonderen Nutzungsanforderungen“<br />
sind ausgewiesen:<br />
− Gebiete mit hohem landschaftsästhetischen Wert<br />
− Gebiete mit herausragenden Sichtbeziehungen von und zu einem bedeutsamen<br />
historischen Kulturdenkmalbereich in weiträumig sichtexponierter<br />
Lage<br />
− siedlungstypische historische Ortsrandlagen<br />
− landschaftsprägende Höhenrücken, Kuppen und Hanglagen<br />
− sichtexponierter <strong>Elbtal</strong>bereich<br />
− Kleinkuppenlandschaften um Moritzburg, Langebrück und Rossendorf.<br />
Die Mehrfachüberlagerungen von bedeutsamen Sichtfeldern zum und im<br />
sichtexponierten <strong>Elbtal</strong>bereich sowie zu und in den Kleinkuppenlandschaften<br />
um Moritzburg, Langebrück und Rossendorf (einschließlich der Betrachtungsstandorte)<br />
und die in diesen Bereichen befindlichen sichtexponierten historischen<br />
Kulturdenkmale sind in Karte 17 „Sichtexponierter <strong>Elbtal</strong>bereich und<br />
Kleinkuppenlandschaften“ dargestellt.<br />
Die „Kulturlandschaftsbereiche mit verdichteten archäologischen Fundstellen“<br />
sind in Karte 18 dargestellt.<br />
Darstellungen zur kulturlandschaftlichen Ausstattung sowie diesbezügliche<br />
nachrichtliche Übernahmen nach Denkmalschutzrecht und Baurecht sind in<br />
Karte B des Anhangs „Kulturlandschaft“ enthalten.<br />
7.2.1 (Z) In den Gebieten mit hohem landschaftsästhetischen Wert ist der Landschaftscharakter<br />
in seiner Vielfalt, Eigenart und Schönheit zu erhalten.<br />
7.2.2 (Z) Die Gebiete mit herausragenden Sichtbeziehungen von und zu einem bedeutsamen<br />
historischen Kulturdenkmalbereich in weiträumig sichtexponierter Lage<br />
sowie die siedlungstypischen historischen Ortsrandlagen sind von sichtverschattender<br />
bzw. landschaftsbildstörender Bebauung freizuhalten.<br />
7.2.3 (G) Die landschaftliche Erlebniswirksamkeit siedlungsnaher Freiräume soll erhöht<br />
werden. Dazu soll die Einbindung von Siedlungen in die umgebende Landschaft<br />
durch extensive und nachhaltige Pflege ortsnaher Streuobstwiesen sowie<br />
durch Erhalt und Pflege ortstypischer Bausubstanz, wie Vierseithöfe,<br />
Fachwerkbauten und Umgebindehäuser, bewahrt bzw. durch den Neuaufbau<br />
naturraum- und siedlungstypischer Ortsrandstrukturen verbessert werden.<br />
7.2.4 (Z) Landschaftsprägende Höhenrücken, Kuppen und Hanglagen, der sichtexponierte<br />
<strong>Elbtal</strong>bereich und die Kleinkuppenlandschaften um Moritzburg, Langebrück<br />
und Rossendorf sind in ihrer charakteristischen Ausprägung zu erhalten.<br />
Raumbedeutsame Maßnahmen dürfen den Landschaftscharakter nicht erheblich<br />
beeinträchtigen bzw. grundlegend verändern.<br />
7.2.5 (G) In den Kulturlandschaftsbereichen mit verdichteten archäologischen Fundstellen<br />
soll die Bodennutzung so durchgeführt werden, dass die Erhaltung der archäologischen<br />
Kulturdenkmale dauerhaft gewährleistet ist.
Seite 52 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
7.2.6 (G) Folgende für die Region typische Elemente/Bereiche der historisch gewachsenen<br />
Kulturlandschaft sind zu pflegen und sollen im Rahmen des Zumutbaren<br />
erhalten bzw. wiederhergestellt und insbesondere in die touristische Nutzung<br />
eingebunden werden [s. auch Plansätze 11.1.2 (G), 11.1.6 (G) und<br />
11.1.9 (G)], sofern dies mit den Belangen des Naturschutzes vereinbar ist:<br />
o Weinberge mit Trockenmauern und Winzerhäusern<br />
o Hohlwege<br />
o Wind- und Wassermühlen<br />
o Streuobstwiesen<br />
o Alleen<br />
o Teichanlagen<br />
o Parkanlagen und Friedhöfe<br />
o Steinrücken-Heckenlandschaften des <strong>Osterzgebirge</strong>s<br />
o Umgebindelandschaft im Oberlausitzer Berg- und Hügelland und<br />
in der Sächsischen Schweiz<br />
o historische Bauten und Anlagen wie Schlösser, Burgen, Rittergüter,<br />
Gutshöfe, Sakralbauten, Aussichts- und Wassertürme sowie<br />
Naturbühnen<br />
o Sachzeugen der Industrie und des historischen Bergbaus<br />
o historische Verkehrswege und Postmeilensäulen<br />
o die beiden Schmalspurbahnen Lößnitzgrundbahn und Weißeritztalbahn<br />
sowie die Windbergbahn<br />
o historische Dorfkerne und Altstädte<br />
o für Sachsen typische Siedlungsformen und Dorflandschaften.<br />
Begründung<br />
zu 7.2.1 (Z)<br />
Gemäß Z 4.1.9 LEP sind in den Regionalplänen unter Berücksichtigung der in der Begründung zu<br />
Z 4.1.9 LEP genannten Kriterien als Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Natur und Landschaft (Landschaftsbild/Landschaftserleben)<br />
bzw. als „Bereiche der Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen“<br />
Gebiete von hohem landschaftsästhetischen Wert und/oder hoher naturräumlicher Strukturvielfalt<br />
und Gebiete mit mindestens regionaler Bedeutung für die naturnahe Erholung auszuweisen.<br />
Im vorliegenden Plan sind die „Gebiete mit hohem landschaftsästhetischen Wert“ als „Bereiche der<br />
Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen“ ausgewiesen.<br />
Die Landschaftsästhetik einer Landschaft kann im Wesentlichen nach drei Kriterien beurteilt werden:<br />
o Harmonie von Form und Inhalt<br />
(z. B. standortgerechte Verteilung und Intensität der Bodennutzungsformen und damit<br />
funktionsgerechte, auf langfristige Stabilität ausgerichtete Bewirtschaftung der Landschaft)<br />
o Übereinstimmung von Realität und Idealbild<br />
o (unbewusste) Bevorzugung landschaftlicher Strukturvielfalt vor weiträumiger Monotonie.<br />
Die ästhetische Bewertung des Landschaftsbildes sowie die Abgrenzung der homogenen Teilräume<br />
erfolgte flächendeckend für die Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> im Rahmen von Drittleistungen<br />
durch das Landschaftsplanungsbüro Dr. Böhnert & Dr. Reichhoff sowie durch das Landschaftsarchitekturbüro<br />
Grohmann.
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 53<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Konkret erfolgte die Beurteilung des landschaftsästhetischen Wertes nach den Kriterien:<br />
o Relief<br />
o Raumdimension/Raumkonfiguration<br />
o Farbigkeit/Textur<br />
o innere horizontale und vertikale Strukturierung<br />
o landschaftliche Eigenart.<br />
Zur Einstufung der homogenen Teilräume nach ihrer Wertigkeit wurden fünf Kategorien gebildet. Von<br />
diesen wurden die beiden obersten Wertkategorien I und II als „Bereiche mit hohem landschaftsästhetischen<br />
Wert“ bestimmt und in der Karte 3 „Landschaftsbereiche mit besonderen Nutzungsanforderungen“<br />
ausgewiesen.<br />
Raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen sollen sich in der Art ihrer Gestaltung an die umgebende<br />
hochwertige Landschaft anpassen.<br />
zu 7.2.2 (Z)<br />
Gemäß Z 4.1.9 LEP sind in den Regionalplänen unter Berücksichtigung der in der Begründung zu<br />
diesem Plansatz genannten Kriterien als Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Natur und Landschaft<br />
(Landschaftsbild/Landschaftserleben) bzw. als „Bereiche der Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen“<br />
Gebiete von hohem landschaftsästhetischen Wert und/oder hoher naturräumlicher Strukturvielfalt<br />
und Gebiete mit mindestens regionaler Bedeutung für die naturnahe Erholung auszuweisen.<br />
In der Begründung zum o. g. LEP-Plansatz sind „Gebiete mit besonderen Sichtbeziehungen“ als ein<br />
Ausweisungskriterium benannt. Im vorliegenden Plan werden diese Gebiete unter der Bezeichnung<br />
„Gebiete mit herausragenden Sichtbeziehungen von und zu einem bedeutsamen historischen Kulturdenkmalbereich<br />
in weiträumig sichtexponierter Lage“ und „siedlungstypische historische Ortsrandlage“<br />
als „Landschaftsbereiche mit besonderen Nutzungsanforderungen“ ausgewiesen.<br />
Gebiete mit herausragenden Sichtbeziehungen sind für folgende wertvolle, denkmalgeschützte Kulturdenkmalbereiche<br />
in sichtexponierter Lage in der Karte 3 „Landschaftsbereiche mit besonderen<br />
Nutzungsanforderungen“ ausgewiesen.<br />
o Kirche und Schloss Strehla (Landkreis Meißen)<br />
o Kirche Wantewitz (Landkreis Meißen)<br />
o Schloss Hirschstein (Landkreis Meißen)<br />
o Kirche Zehren Landkreis Meißen)<br />
o Kirche Lommatzsch (Landkreis Meißen)<br />
o Albrechtsburg Meißen (Landkreis Meißen)<br />
o Schloss Nossen (Landkreis Meißen)<br />
o Kirche und Schloss Moritzburg (Landkreis Meißen)<br />
o Spitzhaus Radebeul (Landkreis Meißen)<br />
o Burg Stolpen (Landkreis Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong>)<br />
o Festung Königstein (Landkreis Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong>)<br />
o Burg Frauenstein (Region Südsachsen -<br />
Einwirkungsbereich LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong>).<br />
Die o. g. Kulturdenkmalbereiche sind gekennzeichnet durch ein erlebbares Sichtfeld von mindestens<br />
300 ha sowie durch auftretende Sichtfeldlängen von über 3 km („weiträumig sichtexponierte Lage“).<br />
Es wurde unter Beachtung der Sichtverschattung durch Höhenzüge, Bewaldung und Bebauung von<br />
einem wahrnehmbaren Wirkungsbereich von in der Regel etwa 5 km im Umkreis des Kulturdenkmalbereiches<br />
ausgegangen.
Seite 54 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Im Auftrag des Staatlichen Umweltfachamtes Radebeul und der Regionalen Planungsstelle Radebeul<br />
erfolgte 2003 durch das Landschaftsplanungsbüro Dr. Böhnert & Dr. Reichhoff eine Bewertung der<br />
qualitativen Erlebbarkeit der für die Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> dargestellten Sichtbereiche<br />
im sichtexponierten <strong>Elbtal</strong>bereich, in den Kleinkuppenlandschaften um Moritzburg, Langebrück und<br />
Rossendorf, an den sichtexponierten historischen Ortsrandlagen und zu den sichtexponierten historischen<br />
Kulturdenkmalbereichen.<br />
Es wurde unter Beachtung der Sichtverschattung durch Höhenzüge, Bewaldung und Bebauung der<br />
Bereich abgegrenzt, in dem das Kulturdenkmal sichtprägend wahrgenommen wird. Von verschiedenen<br />
Wegen oder Straßen am Rand des Sichtbereiches ist die Sicht auf das Kulturdenkmal mit Fotos<br />
dokumentiert.<br />
Die Bewertung der qualitativen Erlebbarkeit der ausgewiesenen siedlungstypischen historischen Ortsrandlagen<br />
begründet sich auf eine ästhetische und eine funktionale Einschätzung. Die Beurteilung der<br />
ästhetischen Wirkung stützt sich auf landschaftliche und ortsbildprägende Merkmale, die sich beim<br />
Betrachten des Ortsrandes erschließen. Die funktionale Wertung bezieht sich auf die Erreichbarkeit<br />
des Punktes, von dem der Ortsrand erlebbar ist.<br />
Folgende Kriterien sind für die in der Karte 3 „Landschaftsbereiche mit besonderen Nutzungsanforderungen“<br />
ausgewiesenen siedlungstypischen historischen Ortsrandlagen zugrunde gelegt worden:<br />
o gut erhaltene, sichtbare historische Bausubstanz am Ortsrand<br />
(z. B. Drei- und Vierseithöfe, Fachwerkbauten, Rittergüter, Scheunen)<br />
o den Ortsrand dominierende Kirchbauten, Mühlen, Schlösser und Burgen etc.<br />
o am Ortsrand befindliche Bauerngärten, Streuobstwiesen, Kopfweiden, baum- bzw.<br />
heckenbestandene Wege, hölzerne Koppelzäune, Teichanlagen, Steinrücken-Heckenelemente<br />
o vorhandene Sichtexposition von befahrbaren und begehbaren Straßen und Wegen aus<br />
(möglichst eingebunden in das touristische Wegenetz).<br />
zu 7.2.3 (G)<br />
Aus landschaftsästhetischer Sicht ist der Übergang zwischen der Ortschaft und dem davor liegenden<br />
Offenland bedeutsam. Es wird zwischen „weichen“ und „harten“ Übergängen unterschieden, wobei<br />
der „weiche“ Übergang aus landschaftsästhetischer Sicht den anzustrebenden Zustand darstellt.<br />
Sind die Häuser am Ortsrand von ausgedehnten Gärten (möglichst Bauerngärten) mit großen Gehölzen<br />
umgeben oder besser noch von Gehölzen außerhalb der eingezäunten Grundstücke (z. B. Streuobstwiesen,<br />
Gebüsche o. ä.), ist dies ein „weicher“ Übergang zum Offenland. Flurgehölze entlang von<br />
Wegen sowie einzelne Gehölzgruppen auf dem vorgelagerten Grünland bzw. Ackerland vermitteln<br />
ebenfalls einen „sanften“ Übergang des Ortsrandes ins Offenland. Ein „harter“ Übergang besteht,<br />
wenn beispielsweise der an den Ort angrenzende Acker unmittelbar bis an die Bebauung reicht.<br />
Bestehende Bebauungen an Siedlungsrandbereichen, die durch ihre Gestaltung, Dimensionierung<br />
und Funktionalität landschaftsbildstörend und ortsranduntypisch wirken, sollten durch geeignete Maßnahmen,<br />
wie Eingrünung oder Neugestaltung im Rahmen einer Abrundung, aufgewertet werden.<br />
Zur Unterstützung dieser Zielvorstellung bietet sich für die Gemeinden insbesondere die Anwendung<br />
der Instrumente Ortsgestaltungssatzung, Abrundungssatzung, Sanierungsgebiet, Örtliches Entwicklungskonzept<br />
in Verbindung mit den jeweils vorhandenen Fördermöglichkeiten an.<br />
zu 7.2.4 (Z)<br />
Gemäß Z 4.1.9 LEP sind in den Regionalplänen unter Berücksichtigung der in der Begründung zu<br />
diesem Plansatz genannten Kriterien als Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Natur und Landschaft<br />
(Landschaftsbild/Landschaftserleben) bzw. als „Bereiche der Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen“<br />
Gebiete von hohem landschaftsästhetischen Wert und/oder hoher naturräumlicher Strukturvielfalt<br />
und Gebiete mit mindestens regionaler Bedeutung für die naturnahe Erholung auszuweisen.<br />
In der Begründung zum o. g. LEP-Plansatz sind „Gebiete mit charakteristischem Relief, wie landschaftsprägende<br />
Höhenrücken, Kuppen und Hanglagen“ als ein Ausweisungskriterium benannt. Im<br />
vorliegenden Plan werden diese Gebiete unter der Bezeichnung „landschaftsprägende Höhenrücken,<br />
Kuppen und Hanglagen“, „sichtexponierter <strong>Elbtal</strong>bereich“ sowie „Kleinkuppenlandschaften um Moritzburg,<br />
Langebrück und Rossendorf“ als „Landschaftsbereiche mit besonderen Nutzungsanforderungen“<br />
ausgewiesen.
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 55<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Die landschaftsprägenden Höhenrücken, Kuppen und Hanglagen selbst sowie ihre Stellung zueinander<br />
geben der jeweiligen Landschaft ihre Eigenart und Schönheit, wie die Felsreviere der Sächsischen<br />
Schweiz. Alle sind sie augenscheinliche Zeugen der naturräumlichen Genese der Landschaft, wie die<br />
Vulkanitkuppen von Geising- und Luchberg.<br />
Die landschaftsprägenden Höhenrücken, Kuppen und Hanglagen werden charakterisiert:<br />
o durch ihre gegenüber der natürlichen Umgebung dominierende Stellung in der Landschaft<br />
o durch ihre über mehrere Kilometer weithin einsehbare, das umgebende Landschaftsbild<br />
prägende Erhebung<br />
o durch die von der Erhebung selbst bestehenden weiten Sichtbeziehungen in die Landschaft.<br />
Folgende Kriterien werden von den in Karte 3 „Landschaftsbereiche mit besonderen Nutzungsanforderungen“<br />
ausgewiesenen landschaftsprägenden Höhenrücken, Kuppen und Hanglagen erfüllt:<br />
o etwa das oberste Drittel von denjenigen Höhenrücken, Kuppen und Hanglagen, die zwischen<br />
höchstem Punkt und benachbarter Niederung eine Differenz von etwa 100 m und<br />
mehr aufweisen<br />
o Steilhanglagen ab etwa 9 Grad Hangneigung bzw. ab etwa 11 Grad Hangneigung im<br />
<strong>Osterzgebirge</strong> und in der Sächsischen Schweiz<br />
o die Regionsanteile der Moritzburger und Rossendorfer Kleinkuppenlandschaft (mit einer<br />
Kuppenfrequenz von mehr als 3 Kuppen/km²)<br />
o die Großformen des Quadersandsteins, Hanglagen und Höhenrücken im Granit sowie die<br />
Basaltkuppen in der Sächsischen Schweiz.<br />
Die besondere Eigenart der Moritzburger, Langebrücker und Rossendorfer Kleinkuppenlandschaft<br />
zeigt sich in dem auf engem Raum vorhandenen Wechsel von meist gehölzbestandenen Vollformen<br />
(Kleinkuppen und Flachrücken mit teilweise durchragender Felsbasis aus Syenodiorit) mit flachen bis<br />
wannenartigen, überwiegend landwirtschaftlich genutzten Hohlformen (die Kuppenfrequenz beträgt<br />
mehr als 3 Kuppen/km²). Diese zahlreich vorhandenen bewaldeten Kleinkuppen, einzelne Feldgehölze<br />
und Gebüsche, Teiche mit Röhrichten, Hecken, Baumreihen und linienhafte Gehölze sowie der<br />
Wechsel zwischen Acker- und Wiesenflächen prägen und gliedern die abwechslungsreiche Landschaft.<br />
Für Mitteleuropa ist diese Gefildelandschaft in ihrer Kleinräumigkeit einmalig und begründet<br />
damit ihre überregionale Bedeutsamkeit. Von zahlreichen, an Wanderwegen gelegenen Aussichtspunkten<br />
eröffnen sich weite Sichtbeziehungen in die harmonische Kulturlandschaft.<br />
Der sichtexponierte <strong>Elbtal</strong>bereich stellt einen für die Region charakteristischen Landschaftsausschnitt<br />
dar, der in seiner Eigenart und Schönheit prägend für diesen Kulturlandschaftsbereich ist. Die Ausweisung<br />
basiert auf einer Analyse der zahlreich vorhandenen und sich vielfach überlagernden wertvollen<br />
Sichtbeziehungen im <strong>Elbtal</strong>bereich. 7<br />
Die äußeren Grenzen werden durch die von den diesbezüglich relevanten Standorten einsehbaren<br />
höchsten Erhebungen beidseitig des <strong>Elbtal</strong>es gebildet, wobei eine erlebbare Sichtlänge von maximal<br />
10 km zugrunde gelegt worden ist. Diese Standorte sind größtenteils in das vorhandene touristische<br />
Wegenetz integriert. Für alle bewerteten Aussichtspunkte ist der Sichtbereich kartographisch dargestellt<br />
(s. Karte 17) sowie durch Panoramafotos belegt.<br />
7 „Bewertung der qualitativen Erlebbarkeit der für die Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> dargestellten Sichtbe-<br />
reiche im sichtexponierten <strong>Elbtal</strong>bereich, in den Kleinkuppenlandschaften um Moritzburg und Rossendorf, an<br />
den sichtexponierten historischen Ortsrandlagen und zu den sichtexponierten historischen Kulturdenkmalen“,<br />
Landschaftsplanung Dr. Böhnert & Dr. Reichhoff, im Auftrag des Staatlichen Umweltfachamtes Radebeul und<br />
der Regionalen Planungsstelle Radebeul, 2003
Seite 56 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Etwa ein Drittel der Fläche des sichtexponierten <strong>Elbtal</strong>bereiches ist Siedlungsfläche und etwa die<br />
Hälfte wird bereits durch Landschaftsschutzgebietsfläche belegt. 8 Die jeweiligen Rechtsverordnungen,<br />
zu denen auch die aus DDR-Recht übergeleiteten Vorschriften gehören, beinhalten entsprechende<br />
Festlegungen zum Schutz des Landschaftsbildes bzw. zum Verbot der Errichtung wesensfremder<br />
Landschaftselemente. Für die rechtselbischen Hangbereiche und Villenviertel in Dresden und Radebeul<br />
wurden auf der Grundlage von § 21 SächsDSchG Denkmalschutzgebietssatzungen aufgestellt. 9<br />
Der südlichste Abschnitt des sichtexponierten <strong>Elbtal</strong>bereiches wird durch die Sandsteinkulisse beidseitig<br />
des Durchbruchstales der Elbe im Bereich der Sächsischen Schweiz gebildet; seine Besonderheit<br />
im Rahmen der Ausweisung „Sichtexponierter <strong>Elbtal</strong>bereich“ gründet sich vor allem auf das einzigartige<br />
Natur- und Landschaftsbild, welches von zahlreichen Aussichtspunkten innerhalb des dichten<br />
Wanderwegenetzes erlebbar ist. Dieser Bereich ist gleichzeitig naturschutzrechtlich als „Nationalparkregion<br />
Sächsische Schweiz“ geschützt.<br />
Es schließt sich elbabwärts der vorwiegend kulturlandschaftshistorisch geprägte Bereich der Dresdner<br />
<strong>Elbtal</strong>weitung an. Dieser von Pirna bis zum Spaargebirge in Meißen reichende Landschaftsraum repräsentiert<br />
eine Stadtlandschaft von außerordentlicher Eigenart und hoher Dichte historischer Kulturdenkmale,<br />
da sich Landschaft und Architektur in ungewöhnlich enger und harmonischer Verbindung<br />
entwickelten. Diese Kulturlandschaft wird geprägt von den unbebauten Elbauenbereichen, den Weinbergen<br />
mit teilweiser Bewaldung sowie der lockeren Villenbebauung der Weinberge, welche in der<br />
natürlichen Beschaffenheit nicht und in der Bebauung seit den letzten hundertfünfzig Jahren nur unwesentlich<br />
verändert wurden, wodurch sich das charakteristische, erhaltenswerte kulturhistorische<br />
Stadtlandschaftsbild der funktionalen und gestalterischen Reife der städtebaulichen und architektonischen<br />
Konzeptionen des 18., 19. und frühen 20. Jahrhunderts herausbildete. Das hohe öffentliche<br />
Interesse an der Erhaltung der historischen Kulturlandschaft „Dresdner <strong>Elbtal</strong>“ zeigt sich u. a. darin,<br />
dass auf Antrag der Bundesrepublik Deutschland bei der UNESCO (gemäß der Empfehlung der Kulturministerkonferenz<br />
sowie dem Stadtratsbeschluss vom 19.12.2002) der <strong>Elbtal</strong>bereich innerhalb der<br />
Landeshauptstadt Dresden (zwischen Söbrigen bei Pillnitz und Schloss Übigau) im Jahr 2004 offiziell<br />
in die UNESCO-Weltkulturerbeliste aufgenommen wurde.<br />
Zwischen Meißen und Hirschstein schließt sich der 3. Abschnitt des sichtexponierten <strong>Elbtal</strong>bereiches<br />
an, der wiederum durch die Verengung des <strong>Elbtal</strong>es mit beidseitig relativ steil anschließenden Hangbereichen<br />
(linkselbisch vorwiegend bewaldet, rechtselbisch geprägt durch Weinbau und offengelassene<br />
Steinbrüche) charakterisiert werden kann. Auch hier eröffnen sich außerordentliche Sichtbeziehungen,<br />
die sich sowohl vom <strong>Elbtal</strong>bereich als auch von den Hangbereichen aus entfalten. Sie schließen<br />
die kulturhistorisch bedeutsamen Bauten Albrechtsburg und Dom in Meißen, die Schlösser in Diesbar-<br />
Seußlitz und Neuhirschstein, Kirchen, Elbweindörfer mit ihren alten Dorfkernen sowie die südexponierte<br />
Weinberglandschaft ein.<br />
Im anschließenden 4. Abschnitt öffnet sich das <strong>Elbtal</strong> wieder und erreicht hier den Tieflandsbereich;<br />
der besondere Reiz entsteht durch den mäandrierenden Elbeverlauf (z. B. Strehla-Paußnitzer Elbbogen),<br />
an den sich weite Auenbereiche mit zahlreichen historischen Dorfkernen, die Kirche in Riesa<br />
sowie Kirche und Schloss in Strehla anschließen. Auch hier bestehen weiträumige Sichtbeziehungen,<br />
die vor allem vom Elbestrom aus (Internationaler Elberadweg) erlebbar sind.<br />
8 Folgende festgesetzte Landschaftsschutzgebiete liegen mit einem erheblichen Flächenanteil im „Sichtexponier-<br />
ten <strong>Elbtal</strong>bereich“: „Sächsische Schweiz“, „Windberg“, „Burgwartsberg“, „Großsedlitzer Elbhänge“, „Lockwitztal<br />
und Gebergrund“, „Elbhänge Dresden-Pirna und Schönfelder Hochland“, „Dresdner Heide“, „Zschonergrund“,<br />
„Dresdner Elbwiesen und -altarme“, „Friedewald und Moritzburger Teichgebiet“, „Lößnitz“, „<strong>Elbtal</strong> zwischen<br />
Dresden und Meißen mit linkselbischen Tälern und Spaargebirge“, „Nassau“, „<strong>Elbtal</strong> nördlich von Meißen“,<br />
„Riesaer <strong>Elbtal</strong> und Seußlitzer Elbhügelland“.<br />
9 Denkmalschutzgebietssatzungen "Elbhänge der Stadt Dresden", "Weißer Hirsch-Oberloschwitz" und "Blase-<br />
witz/Striesen-Nordost" der Landeshauptstadt Dresden, genehmigt am 28.11.1996 und Denkmalschutzgebiets-<br />
satzung der Stadt Radebeul "Historische Weinberglandschaft Radebeul" in der Fassung vom 07.08.2000,<br />
genehmigt am 18.07.2001.
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 57<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
zu 7.2.5 (G) und 7.2.6 (G)<br />
Gemäß G 4.1.8 LEP sollen Kulturlandschaften und Landschaftselemente von besonderer Vielfalt,<br />
Eigenart und Schönheit, erhaltene Relikte historischer Kulturlandschaften und Bereiche mit besonderem<br />
archäologischen Potenzial sowie geowissenschaftlich bedeutende Objekte und Landschaftsformen<br />
(Geotope) gesichert und landschaftsgerecht entwickelt werden.<br />
Gemäß Z 4.4.4 LEP sind in den Regionalplänen Gebiete mit besonderer Funktionalität unter Berücksichtigung<br />
der in der Begründung aufgeführten Kriterien auszuweisen. In der Plansatzbegründung<br />
sind u. a. Böden mit besonderer Archivfunktion benannt. Diese Böden sind im vorliegenden Plan gemäß<br />
der in der LEP-Begründung eröffneten Möglichkeit als Vorrang-/Vorbehaltsgebiete Natur und<br />
Landschaft ausgewiesen.<br />
In Karte 18 sind archäologische Fundstellen dargestellt. (Quelle: Landesamt für Archäologie).<br />
Große Teile des Planungsgebietes gehören zu den wichtigsten Altsiedellandschaften in Sachsen, die<br />
auf eine über 7000jährige Geschichte zurückblicken können (Dresdener <strong>Elbtal</strong>weitung, <strong>Elbtal</strong>, Lommatzscher<br />
Pflege, Großenhainer Pflege, Moritzburger Heide- und Teichlandschaft). Das Archiv im<br />
Boden bildet einen wesentlichen Bestandteil der historischen Kulturlandschaft und besitzt einen unersetzbaren<br />
Quellenwert. Daraus folgt im Sinne einer nachhaltigen Erhaltung und Gestaltung der Kulturlandschaft<br />
das Ziel, diese archäologischen Kulturdenkmäler dauerhaft zu erhalten und nachhaltig im<br />
Boden zu schützen. Dabei ist zu bedenken, dass in den Altsiedellandschaften die derzeit bekannten<br />
und kartierten Denkmalflächen lediglich ca. 25 % der tatsächlich im Boden enthaltenen archäologischen<br />
Substanz ausmachen und der Bestand an archäologischen Denkmalen tatsächlich wesentlich<br />
umfangreicher ist.<br />
Auf den intensiv landwirtschaftlich genutzten, aber besonders erosionsanfälligen Flächen des mittelsächsischen<br />
Lößhügellandes (Lommatzscher Pflege) bzw. den angrenzenden Moränenplatten (Großenhainer<br />
Pflege) stellen der flächenhafte Bodenabtrag durch Starkniederschläge und mechanische<br />
Verlagerungen durch die Feldbestellung eine ernsthafte Bedrohung archäologischer Kulturdenkmäler<br />
dar. Die Zerstörung durch Erosion und mechanische Verlagerung bzw. Bodenverdichtung ist ein irreversibler<br />
und schleichender Vorgang. Als geeignete flächenbezogene Maßnahmen zum nachhaltigen<br />
Schutz archäologischer Kulturdenkmäler sind etwa die Umwandlung von Acker- in Grünland, Aufforstungen,<br />
Flächenstilllegungen, die Einrichtung von Pufferzonen und Randstreifen, die Erweiterung von<br />
Baum- und Heckenbeständen oder vor allem eine flächig und konsequent angewandte konservierende,<br />
d. h. pfluglose Bewirtschaftung zu nennen.<br />
Regional typische Elemente/Bereiche der historisch gewachsenen Kulturlandschaft<br />
Die Landschaften der Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> sind ausgeprägte Kulturlandschaften. Seit<br />
Jahrhunderten werden sie maßgeblich durch menschliche Einflüsse verändert und überprägt. Die<br />
Grundlage für ihre Entwicklung bilden die unterschiedlichen naturräumlichen Gegebenheiten, die daran<br />
orientierten Landnutzungen sowie die historischen und aktuellen wirtschaftlichen sowie politischen<br />
Bedingungen. Die Liste der zu berücksichtigenden Themen ist groß und reicht von frühgeschichtlichen<br />
bis zu historisch wesentlich jüngeren Zeugnissen menschlichen Schaffens wie Dorf- und Flurformen,<br />
Rittergütern und Gutshöfen, Schlössern mit ihren Parkanlagen, Burgen und Alleen sowie anderen<br />
Ausdrucksformen historischer Landnutzungen, wie dem Bergbau und den Verkehrstrassen. Wichtige<br />
Elemente im Bereich der Land- und Forstwirtschaft sind z. B. Trockenmauern, Steinrücken, Hohlwege<br />
oder Ackerterrassen. Das räumliche Zusammenwirken punkthafter, linearer oder flächiger Kulturlandschaftselemente<br />
und ihre zeitliche Einordnung sind Grundlage für die Eigenart von Kulturlandschaften.<br />
Für die Beurteilung der besonderen Eigenart von Landschaften und Landschaftsteilen reicht allerdings<br />
die Wahrnehmung ihres physischen Vorhandenseins in der Regel nicht aus. Maßgeblich sind hier in<br />
starkem Maße auch die Kenntnisse über die Herkunft und Bedeutung der vorgefundenen Landschaftselemente<br />
sowie ihre heutige Bewertung durch die Gesellschaft. Durch Erhalt und Pflege der im<br />
Ziel genannten Kulturlandschaftselemente erhöhen sich der landschaftsästhetische Wert sowie die<br />
Identifikation der Bewohner mit ihrem Raum (Heimat). Bezüglich der Kulturlandschaftselemente aus<br />
dem Bereich Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei wird mit dem Erhalt dieser Elemente gleichzeitig<br />
ein wesentlicher Beitrag zum Biotop- und Artenschutz geliefert, da diese Elemente geschützte<br />
Biotoptypen darstellen, z. B. Streuobstwiesen, Steinrücken, Trockenmauern, Hohlwege, Teiche, Weiher<br />
und Mühlgräben. Die Pflege der Kulturlandschaftselemente sollte über die eigentliche Bewahrung<br />
hinaus mit heutigen Nutzungsanforderungen verbunden werden. Beispielsweise bieten sich eine Einbindung<br />
in das touristische Wegenetz (Lehrpfade, thematische Aussichtspunkte) und eine Nutzung<br />
historischer Gebäude als Gaststätte, Hotel, Museum oder Gemeinschaftstreffpunkt an.<br />
Die im Plansatz 7.2.6 (G) benannten historischen Kulturlandschaftsbereiche sind im Kap. 2.5 des<br />
Fachbeitrages Landschaftsrahmenplan im Einzelnen benannt und dargestellt. Darüber hinaus sind<br />
Darstellungen zur kulturlandschaftlichen Ausstattung sowie diesbezügliche nachrichtliche Übernahmen<br />
gemäß Denkmalschutz- und Baurecht in Karte B des Anhangs „Kulturlandschaft“ enthalten.
Seite 58 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
7.3 Boden, Altlasten und Wasser<br />
Karten: „Gebiete mit geologisch bedingter hoher Grundwassergefährdung“, „Stark<br />
saure Böden“ und „Aueböden mit Anhaltspunkten für das großflächige Auftreten<br />
von hohen Schwermetallgehalten“ sind in Karte 7 „Boden- und Grundwassergefährdung“<br />
ausgewiesen.<br />
„Gebiete zur Erhaltung und Verbesserung des Wasserrückhalts“ sind in Karte<br />
3 „Landschaftsbereiche mit besonderen Nutzungsanforderungen“ ausgewiesen.<br />
„Regional bedeutsame Altlasten“, „Gebiete mit anthropogen bedingter Boden-<br />
und/oder Grundwasserkontamination“, „Regionale Schwerpunkte der Fließgewässersanierung“,<br />
„Regionale Schwerpunkte der Fließgewässeröffnung“<br />
und „Extensivierungsflächen innerhalb und außerhalb von Auenbereichen“<br />
sind in Karte 4 „Sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft" ausgewiesen.<br />
Hinweise: Die regionalplanerischen Festlegungen zum Erosionsschutz sind den Kapiteln<br />
12.1 (Landwirtschaft) und 12.2 (Forstwirtschaft und Jagdwesen) zu entnehmen.<br />
Die regionalplanerischen Festlegungen zu Böden mit besonderer Archivfunktion<br />
sind den Kapiteln 7.1 (Ökologisches Verbundsystem/Arten- und Biotopschutz)<br />
und 7.2 (Landschaftsbild/Landschaftserleben) zu entnehmen.<br />
7.3.1 (G) In „Gebieten mit geologisch bedingter hoher Grundwassergefährdung“ ist der<br />
hohen Empfindlichkeit des Grundwassers aufgrund fehlender geologischer<br />
Deckschichten mit Schutzfunktion gegenüber Schadstoffeinträgen durch angepasste<br />
Bewirtschaftungsformen/Nutzungen Rechnung zu tragen.<br />
7.3.2 (G) In „Gebieten zur Erhaltung und Verbesserung des Wasserrückhalts“ soll das<br />
Retentionsvermögen des Bodens erhalten bzw. erhöht werden [s. auch<br />
12.1.5 (G) und 12.2.1 (Z)].<br />
7.3.3 (Z) Die „Regional bedeutsamen Altlasten“ sind so zu sanieren, dass unter Beachtung<br />
der planungsrechtlich zulässigen Nutzung der Fläche dauerhaft keine<br />
Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen<br />
oder die Allgemeinheit entstehen.<br />
7.3.4 (Z) In den „Gebieten mit anthropogen bedingter Boden- und/oder Grundwasserkontamination“<br />
sind unter Beachtung ökologischer und ökonomischer Erfordernisse<br />
auf der Grundlage von Gutachten zur Gefährdungsabschätzung Dekontaminationsmaßnahmen<br />
bzw. Sicherungsmaßnahmen durchzuführen. Mittel-<br />
bis langfristig soll eine Grundwasserbeschaffenheit erreicht werden, die<br />
der Zielstellung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie entspricht.<br />
7.3.5 (Z) In den „Stark sauren Böden“ sind Maßnahmen zu ergreifen, die, sofern sie mit<br />
den gewässer- und naturschutzfachlichen Anforderungen vereinbar sind, den<br />
pH-Wert langfristig wieder ansteigen lassen.
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 59<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
7.3.6 (Z) In den „Aueböden mit Anhaltspunkten für das großflächige Auftreten von hohen<br />
Schwermetallgehalten“ sind weitergehende Untersuchungen hinsichtlich<br />
ihrer genauen Ausdehnung und ihres Gefährdungspotenzials durchzuführen.<br />
7.3.7 (G) Gewässerausbaumaßnahmen sollen naturnah und landschaftsgerecht gestaltet,<br />
durch Maßnahmen der Renaturierung begleitet sowie ökologisch verträglich<br />
durchgeführt werden. Dabei ist die Durchgängigkeit der Fließgewässer für<br />
Organismen schädigungsfrei sowohl stromauf wie auch stromab zu gewährleisten<br />
bzw. soweit wie möglich wiederherzustellen.<br />
Die „Regionalen Schwerpunkte der Fließgewässersanierung“ sollen hinsichtlich<br />
ihrer Gewässerstruktur vorrangig saniert bzw. weiter untersucht werden.<br />
In den „Regionalen Schwerpunkten der Fließgewässeröffnung“ soll der Rückbau<br />
von verrohrten und die Renaturierung von naturfern ausgebauten einschließlich<br />
querverbauten Fließgewässern bzw. -abschnitten unter Beachtung<br />
der Hochwasserabflussfunktion des jeweiligen Fließgewässers durchgeführt<br />
werden. Dabei sollen die Voraussetzungen für eine Entwicklung naturnaher<br />
Ufergehölze geschaffen werden.<br />
7.3.8 (Z) Die „Extensivierungsflächen innerhalb von Auenbereichen“ sind mittel- bis<br />
langfristig so zu entwickeln, dass ein hoher Natürlichkeitsgrad und eine Erhöhung<br />
des Retentionsvermögens erreicht werden. Dazu soll eine Wiedervernässung<br />
noch vorhandener bzw. bodenkundlich, hydrogeologisch nachweisbarer<br />
Nassbereiche und Altarme angestrebt werden. Der Bestand an standortgerechten<br />
Ufergehölzen soll erhalten und ergänzt werden.<br />
Die Maßnahmen sind so durchzuführen, dass vorhandene naturnahe Bereiche<br />
der Aue nicht gestört werden.<br />
7.3.9 (Z) Die „Extensivierungsflächen außerhalb von Auenbereichen“ sollen mittel- bis<br />
langfristig so entwickelt werden, dass eine Erhöhung des Wasserrückhaltevermögens<br />
durch standortgerechte Nutzung oder ggf. auch durch Sukzession<br />
erreicht wird.
Seite 60 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Begründung<br />
zu 7.3.1 (G)<br />
Gemäß Z 4.3.1 LEP sollen in den Regionalplänen „Gebiete mit geologisch bedingter hoher Grundwassergefährdung“<br />
als „Bereiche der Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen“ ausgewiesen<br />
werden.<br />
Die Deckschichten über den Grundwasserleitern schützen das Grundwasser auf natürliche Weise vor<br />
einem eventuellen Schadstoffeintrag. Entscheidend für die Schutzfunktion sind die Mächtigkeit der<br />
Deckschichten und der Anteil an feinklastischem Material (Ton, Schluff).<br />
Auf der Grundlage der Hydrogeologischen Übersichtskarte Sachsen sowie von Punktdaten zu Bohraufschlüssen<br />
wurden durch das LfUG die Deckschichten wie folgt charakterisiert:<br />
o günstige Verhältnisse: bindige Deckschicht, Verweilzeit des Wassers in der<br />
ungesättigten Bodenzone > 3 Jahre<br />
o mittlere Verhältnisse: bindige Deckschicht, Verweilzeit des Wassers in der<br />
ungesättigten Bodenzone < 3 Jahre<br />
o ungünstige Verhältnisse: keine bindige Deckschicht vorhanden.<br />
Als „Gebiete mit geologisch bedingter hoher Grundwassergefährdung“ sind die Bereiche ausgewiesen<br />
worden, die über keine bindige Deckschicht verfügen. Sie zeichnen sich durch eine verminderte geologische<br />
Schutzfunktion aus. Es bestehen daher besondere Nutzungsanforderungen.<br />
Gewässer sind gemäß WRRL der EU so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und<br />
dem Nutzen Einzelner dienen können, vermeidbare Beeinträchtigungen des Wasserhaushaltes unterbleiben<br />
und damit eine nachhaltige Entwicklung gewährleistet wird.<br />
Folgende Maßnahmen führen zum umfassenden Schutz des Wasserpotenzials und sollten in Übereinstimmung<br />
insbesondere mit den wasserwirtschaftlichen Rahmenplänen (§ 5 SächsWG), den Bewirtschaftungsplänen<br />
für oberirdische Gewässer und für Grundwasser (§ 6 SächsWG) und den Maßnahmeprogrammen<br />
(§ 7 SächsWG) durchgeführt werden:<br />
A Maßnahmen zur Verringerung von Einträgen aus Siedlung, Gewerbe und Industrie<br />
1. Verringerung des Nähr- und Schadstoffgehaltes direkt eingeleiteter Abwässer durch den<br />
Bau von Kläranlagen sowie durch Erhöhung der Reinigungsleistung bestehender Kläranlagen<br />
auf den „Stand der Technik", Abwasserwiederverwendung, Einführung von Vermeidungsstrategien,<br />
Sanierung der Abwasserkanalisation (Vermeidung diffuser Stoffeinträge),<br />
getrennte Regenwasserbehandlung<br />
2. Erhöhung des Anschlussgrades innerhalb geschlossener Siedlungen an das Trink- und<br />
Abwassernetz, Einführung „alternativer" Abwasserbehandlungstechnologien im ländlichen<br />
Bereich.<br />
B Maßnahmen zur Verringerung von Einträgen aus der Land- und Forstwirtschaft<br />
1. Vermeidung des direkten Stoffeintrages in oberirdische Gewässer durch Verzicht von<br />
Pflanzenschutz- und Düngemitteleinsatz auf gewässerbegleitenden Flächen (Abstand<br />
vom Gewässer 10 m, im Siedlungsbereich mindestens 5 m entsprechend Definition<br />
§ 50 SächsWG) sowie durch Einschränkung der Beweidung im Uferbereich (Abzäunen<br />
der Weideflächen)<br />
2. Verringerung der Einschwemmung von partikulär gebundenen Nähr- und Schadstoffen<br />
durch verschiedene erosionsmindernde Maßnahmen wie dauerhaft konservierende Bodenbearbeitung<br />
auf geneigten Flächen mit Gewässeranbindung, im Einzelfall kombiniert<br />
mit der Anlage von 10 m bis 20 m breiten Pufferstreifen entlang der Gewässer (unter Beachtung<br />
der Abstandsregelungen nach Düngemittelverordnung und SächsWG) sowie in<br />
Überschwemmungsgebieten Verhinderung des Grünlandumbruchs bzw. Rückführung<br />
ackergenutzter Flächen in Dauergrünland<br />
3. Verringerung des Stoffeintrags infolge Auswaschung gelöster Nähr- und Schadstoffe<br />
durch standortgerechte und grundwasserschonende Landbewirtschaftung sowie durch<br />
Einhaltung der guten fachlichen Praxis beim Dünge- und Pflanzenschutzmitteleinsatz auf<br />
landwirtschaftlich genutzten Flächen
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 61<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
4. Reduktion des Einsatzes von flüssigen Wirtschaftsdüngern<br />
5. Anwendung von bestands- und bodenschonenden Pflege-, Nutzungs- und Walderschließungsverfahren<br />
(z. B. durch naturverträglichen Forstwegebau)<br />
6. Umbau von nicht naturnahen Nadelbaumreinbeständen zugunsten der Entwicklung von<br />
naturnahen, ökologisch stabilen Waldbeständen (Verringerung der Versauerungsgefährdung).<br />
C Maßnahmen zur Verbesserung des Regulationsvermögens oberirdischer Gewässer<br />
1. Erhöhung des Selbstreinigungsvermögens der Gewässer durch Rückführung technisch<br />
ausgebauter Gerinne in naturnahe Fließgewässer sowie naturnahe Gestaltung der Uferbereiche,<br />
Berücksichtigung ökologischer Gesichtspunkte bei der Gewässerunterhaltung<br />
und Vermeidung einer übermäßigen Inanspruchnahme der Gewässer<br />
2. Vermeidung sekundärer Belastungserscheinungen infolge verstärkter Trophie (Eutrophie)<br />
durch Beschattung langsam fließender Grabensysteme sowie kleinerer Fließgewässer.<br />
D Maßnahmen zur Stabilisierung des regionalen Wasserkreislaufs<br />
1. Förderung der Grundwasserneubildung durch Begrenzung bzw. Verminderung des Versiegelungsgrades<br />
2. Emissionsminderung insbesondere von Schwefeldioxid und Stickoxiden als primäre Ursache<br />
der Waldschäden, forstliche Sanierungsmaßnahmen und Erstaufforstungen im Einzugsbereich<br />
von Trinkwassergewinnungsanlagen<br />
3. Rückhaltung und Versickerung von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser,<br />
insbesondere in Gebieten mit hohem Versiegelungsgrad.<br />
zu 7.3.2 (G)<br />
Gemäß Z 4.3.6 LEP sind in den Regionalplänen insbesondere in den potenziellen Hochwasserentstehungsgebieten<br />
„Bereiche der Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen“ auszuweisen. Mit<br />
dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Sächsischen Wassergesetzes vom 9. August 2004 wurde<br />
u. a. der § 100 b eingefügt. Demnach sind „Hochwasserentstehungsgebiete Gebiete, insbesondere in<br />
den Mittelgebirgs- und Hügellandschaften, in denen bei Starkniederschlägen oder bei Schneeschmelze<br />
in kurzer Zeit starke oberirdische Abflüsse eintreten können, die zu einer Hochwassergefahr in den<br />
Fließgewässern und damit zu einer erheblichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung<br />
führen können.“<br />
Gemäß § 100b Absatz 1 Satz 2 SächsWG werden die Hochwasserentstehungsgebiete durch die höhere<br />
Wasserbehörde durch Rechtsverordnung festgesetzt. Gemäß § 100b Abs. 3 SächsWG unterliegen<br />
Vorhaben, die das Wasserrückhaltevermögen verschlechtern können, dem Genehmigungsvorbehalt.<br />
Im vorliegenden Plan sind die im Sinne der im LEP-Plansatz Z 4.3.6 benannten „potenziellen<br />
Hochwasserentstehungsgebiete“ als „Gebiete zur Erhaltung und Verbesserung des Wasserrückhalts“<br />
als Gebietskulisse für regional bedeutsame Maßnahmen, die einen günstigen Einfluss auf das Wasserrückhaltevermögen<br />
haben, ausgewiesen worden [s. auch Plansatzbegründungen zu 12.1.5 (G) und<br />
12.2.1 (Z)].<br />
Die Höhe des tatsächlichen Niederschlagsabflusses ist abhängig von Gebietsparametern (Größe,<br />
Form und Gefälle des Einzugsgebietes, Höhenlage, Relief, Hydrogeologie, Boden, Gestein, Flächennutzungsart)<br />
sowie Gewässerparametern (Dichte, Länge und Gefälle des Flussnetzes, Gewässerbettgeometrie,<br />
Gewässerstruktur). Diese Parameter ermöglichen, dass Flächen gleicher Abflussbildung<br />
ermittelt werden können. Nicht besiedelte Flächen, auf denen die Abflusskomponenten „Oberflächenabfluss<br />
von Flächen mit geringem Infiltrationsvermögen“, „Sättigungsabfluss auf permanent gesättigten<br />
Flächen“, „Sättigungsabfluss auf sich schnell sättigenden Flächen“ und „Schneller Zwischenabfluss“<br />
dominieren und die gekennzeichnet sind durch Niederschlagstageswerte ab 50 mm, die mindestens<br />
mehr als 3,5 mal in 10 Jahren auftreten, sind als „Gebiete zur Erhaltung und Verbesserung des<br />
Wasserrückhalts“ ermittelt worden.
Seite 62 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Am Beispiel des Einzugsgebietes der Mulde (ca. 6000 km²) wurde in einem Förderprojekt der Deutschen<br />
Bundesstiftung Umwelt durch die Ingenieurgesellschaft Prof. Dr. Sieker mbH untersucht, welches<br />
Rückhaltepotenzial der ungesättigte Boden des Einzugsgebietes bei hochwasserverursachenden<br />
Niederschlägen aufweist und wie dieses durch geeignete Maßnahmen genutzt werden kann. Am<br />
Beispiel dezentraler Bewirtschaftungsmaßnahmen in Siedlungsgebieten und am Beispiel der Umsetzung<br />
konservierender Bodenbearbeitung in der Landwirtschaft wurde nachgewiesen, dass bei herausragenden<br />
Hochwasserereignissen unter realistischen Annahmen ein Wasserrückhalt in der Größenordnung<br />
von 10 Mio. m³ erzielt werden kann. Den Bodenverhältnissen entsprechend ist das Rückhaltepotenzial<br />
örtlich ungleichmäßig verteilt mit besonderer Ausprägung im Lößhügelland.<br />
Je größer Intensität, Menge und räumliche Ausdehnung eines Niederschlagsereignisses und damit die<br />
Größe des Hochwassers ist, umso geringer ist die Bedeutung von Gebietseigenschaften und -zustand<br />
für die Abflussbildung. Bei lang andauernden (> 10 Tage) oder mengenmäßig extremen Starkregenereignissen<br />
(wie beim Elbehochwasser im August 2002) wird die Retentionsleistung der Landfläche<br />
zunehmend weniger von ihrer Nutzung (Wald, Grünland, Acker) oder ihrem Zustand (z. B. Versiegelungsanteil)<br />
bestimmt.<br />
zu 7.3.3 (Z)<br />
Gemäß Z 4.4.5 LEP sind in den Regionalplänen regional bedeutsame Altlasten als „Sanierungsbedürftige<br />
Bereiche der Landschaft“ auszuweisen.<br />
Als regional bedeutsame Altlasten sind im vorliegenden Plan diejenigen ausgewiesen worden, die ein<br />
erhebliches Schadstoffpotenzial in der ungesättigten und gesättigten Bodenzone aufweisen bzw. bei<br />
denen durch Teilsanierungsmaßnahmen in der ungesättigten und/oder gesättigten Bodenzone dieses<br />
Schadstoffpotenzial bereits reduziert worden ist, die Kontaminationsfahne im Grundwasser aber immer<br />
noch im erheblichen Ausmaß die Qualität des Grundwasserkörpers beeinflusst.<br />
Im Fall einer nachgewiesenen Gefährdung sollen geeignete Sanierungsmaßnahmen 10 auf der Grundlage<br />
einer Sanierungskonzeption durchgeführt werden. Die Sanierungsziele sind dabei einzelfallspezifisch<br />
sowie nutz- und schutzgutbezogen festzulegen. Altlasten auf ehemals industriell oder gewerblich<br />
genutzten Flächen sind so zu sanieren, dass eine weitere Industrie- bzw. Gewerbenutzung gewährleistet<br />
ist. Altlasten, die die Funktion von Vorrang- oder Vorbehaltsgebieten Wasserressourcen gefährden,<br />
sind so zu sanieren, dass eine qualitätsgerechte Trinkwassernutzung gewährleistet ist.<br />
Durch die Altlastensanierung sind insbesondere Gefahren für die menschliche Gesundheit, wie Verunreinigungen<br />
des Trinkwassers, der Luft, des Wohnumfeldes, für die öffentliche Sicherheit und Ordnung<br />
sowie Gefährdungen der landschaftlichen Schutzgüter zu beseitigen.<br />
Die konkreten Sanierungsmaßnahmen werden durch die unteren und höheren Bodenschutzbehörden<br />
in Zusammenarbeit mit den berührten Fachbehörden festgelegt.<br />
zu 7.3.4 (Z)<br />
Gemäß Z 4.3.1 LEP sollen in den Regionalplänen regional bedeutsame Grundwassersanierungsgebiete<br />
als „Sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft“ ausgewiesen werden. Im vorliegenden Plan<br />
sind die regional bedeutsamen Grundwassersanierungsgebiete als „Gebiete mit anthropogen bedingter<br />
Boden- und/oder Grundwasserkontamination“ ausgewiesen.<br />
Die ausgewiesenen Gebiete (außer Zeithain/Jacobsthal) befinden sich gleichzeitig innerhalb von<br />
Grundwasserkörpern, die den guten Zustand gemäß Artikel 4 der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie<br />
(WRRL) bis zum Jahr 2015 wahrscheinlich nicht erreichen oder bei denen die Zielerreichung unklar<br />
ist.<br />
Die konkreten Sanierungsmaßnahmen werden durch die unteren und höheren Wasserbehörden in<br />
Zusammenarbeit mit den berührten Fachbehörden festgelegt (bei Standorten unter Bergaufsicht<br />
[Wismut GmbH/ weiterer Bergbau] erfolgt die Festlegung der Sanierungs- bzw. Sicherungsmaßnahmen<br />
durch die zuständige Bergbehörde im Einvernehmen mit der zuständigen Bodenschutz- bzw.<br />
Wasserbehörde).<br />
10 Sanierung im Sinne des BBodSchG sind Maßnahmen<br />
1. zur Beseitigung oder Verminderung der Schadstoffe (Dekontaminationsmaßnahmen),<br />
2. die eine Ausbreitung der Schadstoffe langfristig verhindern oder vermindern, ohne die Schadstoffe<br />
zu beseitigen (Sicherungsmaßnahmen),<br />
3. zur Beseitigung oder Verminderung schädlicher Veränderungen der physikalischen, chemischen oder<br />
biologischen Beschaffenheit des Bodens.
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 63<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Im Einzelnen sind folgende „Gebiete mit anthropogen bedingter Boden- und/oder Grundwasserkontamination“<br />
ausgewiesen:<br />
Nr. Kontaminationsgebiet Kontaminationsursache<br />
Fläche<br />
[ha]<br />
Kreis<br />
1 Dresden-Gittersee ehem. Wismut-Bergbau 165 DD<br />
2 Dresden-Neustadt/Pieschen ehem. gewerbliche und militärische Nutzung 1450 DD<br />
3 Dresden-Friedrichstadt ehem. industrielle Nutzung 875 DD<br />
4 Dresden-Kaditz ehem. gewerbliche und industrielle Nutzung 185 DD<br />
5 Dresden-Niedersedlitz ehem. industrielle Nutzung 235 DD<br />
6 Radebeul-Ost/<br />
Dresden-Kaditz<br />
ehem. gewerbliche Nutzung 355 MEI+DD<br />
7 Dresden-Reick/Striesen ehem. gewerbliche und industrielle Nutzung 655 DD<br />
8 Dresden/Heidenau ehem. industrielle Nutzung 120 DD+SSZ-OE<br />
9 Coswig-Neusörnewitz ehem. industrielle Nutzung 350 MEI<br />
10 Coswig ehem. industrielle Nutzung 510 MEI<br />
11 Coswig/Radebeul ehem. gewerbliche und industrielle Nutzung 310 MEI<br />
12 Radebeul-West ehem. militärische Nutzung 70 MEI<br />
13 Großenhain ehem. militärische Nutzung 180 MEI<br />
14 Nünchritz ehem. industrielle Nutzung 160 MEI<br />
15 Riesa ehem. industrielle Nutzung 15 MEI<br />
16 Zeithain/Jacobsthal ehem. militärische Nutzung 2390 MEI<br />
17 Gröditz ehem. industrielle Nutzung 415 MEI<br />
18 Wülknitz ehem. industrielle Nutzung 60 MEI<br />
19 Zeithain ehem. industrielle Nutzung 160 MEI<br />
20 Wismut Leupoldishain ehem. Wismut-Bergbau 530 SSZ-OE<br />
21 Pirna/Heidenau ehem. industrielle Nutzung 210 SSZ-OE<br />
22 Freital-Saugrund ehem. industrielle Nutzung 15 SSZ-OE<br />
zu 7.3.5 (Z) und 7.3.6 (Z)<br />
Gemäß Z 4.4.5 LEP sind in den Regionalplänen in ihrer Funktion erheblich beeinträchtigte Böden als<br />
„Sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft“ auszuweisen. Im vorliegenden Plan sind in diesem<br />
Sinne im Kapitel 7.3 „Stark saure Böden“ [s. 7.3.5 (Z)] und „Aueböden mit Anhaltspunkten für das<br />
großflächige Auftreten von hohen Schwermetallgehalten“ [s. 7.3.6 (Z)] ausgewiesen.<br />
Stark saure Böden<br />
Einträge von Säure bildenden Luftschadstoffen, wie Schwefel- und Stickstoffverbindungen aus der<br />
Nutzung fossiler Brennstoffe, durch Kraftwerke, Hausbrand, Verkehr sowie durch intensive Landwirtschaft<br />
können über den Boden und das Oberflächenwasser bis in das Grundwasser gelangen und<br />
dieses zusätzlich belasten. Die Versauerungsprozesse konzentrieren sich auf das oberflächennahe<br />
Grundwasser.<br />
Die in Karte 7 dargestellten „stark sauren Böden“ entstammen der vom LfUG erarbeiteten Karte zum<br />
„natürlichen Säurepuffervermögen“, das in Abhängigkeit vom Bodensubstrat abgeleitet wurde.<br />
Unter mitteleuropäischem Klima unterliegen Böden einer mehr oder weniger langsamen natürlichen<br />
Versauerung, die abhängig ist vom Säurepuffervermögen des Bodens, den Klimabedingungen und<br />
der Vegetation. Hochmoore sind beispielsweise natürliche saure Standorte, die aber wiederum durch<br />
die extremen Standorteigenschaften erheblich zur Lebensraumfunktion beitragen.<br />
Als Bodenversauerung bezeichnet man einen fortschreitenden Prozess, bei dem sich Wasserstoffionen<br />
im Boden anreichern und infolge dessen der pH-Wert sinkt. Da fast alle bodenbildenden Prozesse<br />
und die Verfügbarkeit von Nährelementen vom pH-Wert abhängig sind, beeinflusst er die Bodenqualität<br />
in hohem Maße.
Seite 64 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Durch die Landbewirtschaftung und die Emissionen in die Atmosphäre beeinflusst der Mensch den<br />
Prozess der Versauerung. Ursache der forcierten, unnatürlichen Bodenversauerung sind die anthropogenen,<br />
säurebildenden Schwefel- und Stickstoffemissionen.<br />
Betroffen von der anthropogen bedingten Bodenversauerung und der damit verbundenen Stoffmobilisation<br />
sind die Lebensraumfunktion für Tiere und Pflanzen, die Regulationsfunktion im Stoffhaushalt<br />
und die Produktionsfunktion von Waldstandorten. Darüber hinaus gelangen die Säuren und mobilen<br />
Verbindungen über das Bodenwasser in die Gewässer mit den entsprechenden negativen Auswirkungen<br />
auf die Gewässerbiozönose [Lebensgemeinschaft der in einem bestimmten Gewässertyp lebenden<br />
Pflanzen und Tiere, inkl. der Mikroorganismen, die voneinander abhängig sind und mit der unbelebten<br />
Umwelt in Wechselbeziehungen stehen] und die Grundwasserbeschaffenheit. Infolge der Bodenversauerung<br />
werden auch im Boden befindliche Schwermetalle mobilisiert.<br />
Von der anthropogen bedingten Bodenversauerung sind die Böden unter Wald besonders betroffen,<br />
weil<br />
o Wald meist auf Böden mit geringem Säurepuffervermögen (landwirtschaftliche Grenzertragsböden)<br />
und in niederschlagsreichen, klimatisch exponierten Lagen (z. B. <strong>Osterzgebirge</strong>)<br />
steht<br />
o Wald durch die große Blatt- bzw. Nadeloberfläche die - sauren - Luftemissionen im besonderen<br />
Maße filtert und an den Boden weitergibt<br />
o Wald lange Zeit durch hohen Biomasseentzug bis in das 19. Jahrhundert hinein übernutzt<br />
(Streunutzung, Schneitelung etc.) wurde.<br />
Eine Stabilisierung anthropogen versauerter Waldböden erfolgt durch eine angemessene Bodenschutzkalkung<br />
zur Förderung eines naturnahen Bodensäurestatus. Dabei sind Beeinträchtigungen des<br />
standortspezifischen Nährstoffhaushaltes, der Bodenorganismen und der Bodenvegetation zu vermeiden.<br />
Der Umbau von Nadelbaumforsten zugunsten der Entwicklung von naturnahen, ökologisch stabilen<br />
Mischwaldbeständen vermindert eine weitere Versauerung der Waldböden.<br />
Auf landwirtschaftlich genutzten Kulturböden wird im Regelfall der Säurezustand des Bodens durch<br />
Düngung und Kalkung stabil gehalten (pH-Wert Acker > 6,0 und Grünland > 5,0), so dass ein optimales<br />
Wachstum der angebauten Kulturart möglich ist. Besonders die Waldstandorte des Erzgebirges<br />
sind durch Versauerung gefährdet. Das natürliche Pufferungsvermögen der Ökosysteme gegenüber<br />
anthropogen bedingter Versauerung ist im Bereich basenarmer Gesteine des Erzgebirgskristallins<br />
einschließlich daraus hervorgegangener Substrate und Böden kaum vorhanden.<br />
In den oberen Lagen des Erzgebirges sind die Gehalte an Hydrogenkarbonat als Puffersubstanz sehr<br />
rückläufig. Zunehmende Versauerung ist dort mit Zunahmen der Sulfat- und Nitratgehalte sowie der<br />
Freisetzung von Aluminiumionen verbunden. Letztere werden bei pH-Werten unter 5 verstärkt freigesetzt.<br />
Freie Aluminiumionen belasten als Zellgift das Trinkwasser bereits in geringen Konzentrationen<br />
und lösen Fischsterben in Gewässern aus. Bei niedrigen pH-Werten erfolgt in den oberen Lagen des<br />
Erzgebirges zusätzlich eine Freisetzung von Spuren der natürlich (geogen) in den Gesteinen vorhandenen<br />
Schwermetalle (Cadmium, Kupfer, Nickel, teilweise Blei), jedoch weit unterhalb der Grenzwerte<br />
der Trinkwasserverordnung.<br />
Aueböden mit Anhaltspunkten für das großflächige Auftreten von hohen Schwermetallgehalten<br />
Schwermetalle treten in Böden naturbedingt in Abhängigkeit vom geologischen Ausgangsgestein und<br />
natürlichen Prozessen mit dem Ergebnis der Verarmung oder Anreicherung in unterschiedlichen Mengen<br />
und Verfügbarkeiten auf und sind nicht abbaubar. Anthropogen wird die Disponibilität (Verfügbarkeit)<br />
der Schwermetalle durch die Immissionen in Luft, Gewässern und Böden gravierend erhöht.<br />
Entscheidend für die Beurteilung des Gefährdungspotenzials von Schwermetallen in Böden ist die<br />
Schadstoffverfügbarkeit (bereitgestellte Dosis) bezogen auf Wirkungspfad und Schutzgut. Nach<br />
BBodSchG und Bundesbodenschutzverordnung findet eine nach Wirkungspfaden (Boden-Mensch,<br />
Boden-Nutzpflanze, Boden-Grundwasser) nutzungsbezogene Beurteilung (z. B. Kinderspielflächen,<br />
Wohngebiete, Freizeitanlagen, Gewerbegebiete, Acker, Grünland) statt, für die Vorsorge-, Prüf- und<br />
Maßnahmenwerte für ausgewählte Schadstoffe und Verfügbarkeiten herangezogen werden.<br />
Im <strong>Osterzgebirge</strong> weisen die Böden naturbedingt eine bedeutende Anreicherung von Arsen und<br />
Schwermetallen auf. Besonders großen Einfluss auf die Verteilung der Schadstoffe im Boden haben<br />
die Vererzungen im Raum Altenberg-Dippoldiswalde. Die Gehalte der Elemente Arsen, Blei, Cadmium<br />
und Zink sind hier häufig um ein Vielfaches des Prüfwertes erhöht. Über basischen Ausgangsgesteinen<br />
(Diabase, Serpentinite) können Anreicherungen von Chrom und Nickel und über sauren Ausgangsgesteinen<br />
(Granite, Rhyolithe) Anreicherungen von Thallium in Böden auftreten.
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 65<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Neben der natürlichen Ausgangssituation spielen in diesen Gebieten häufig auch anthropogene Immissionen<br />
eine bedeutende Rolle (Verhüttung und Aufbereitungsanlagen), weil diese besonders in der<br />
Vergangenheit über den Luftpfad großflächig die Schadstoffe in den Oberböden gravierend erhöhten.<br />
Hohe Schwermetallgehalte weisen ebenfalls die Halden des Erz- und Uranbergbaus auf.<br />
Auenböden haben in Abhängigkeit von den bisherigen industriellen und kommunalen Abwassereinleitungen<br />
sowie aufgrund der Bodenbelastungen der jeweiligen Flusseinzugsgebiete teilweise beträchtliche<br />
Anreicherungen an Arsen und Schwermetallen (z. B. Elbe). In den Auenböden akkumulierten über<br />
Jahrtausende die Schadstoffe aus den Flusseinzugsgebieten.<br />
„Aueböden mit Anhaltspunkten für das großflächige Auftreten von hohen Schwermetallgehalten“ wurden<br />
aus dem „Geochemischen Atlas“, Teil 2 Spurenelementgehalte in Bachsedimenten (Hrsg. LfUG,<br />
Dresden, 2004) ermittelt. Es wurden die Gebiete innerhalb der geologischen Auenbereiche ausgewiesen,<br />
die dort den geochemischen Faktor 1 (erhöhte Gehalte in Bachsedimenten von Nickel, Cobalt,<br />
Chrom und Mangan), die geochemischen Faktoren 2 und 3 (erhöhte Gehalte in Bachsedimenten von<br />
Blei, Arsen, Zink, Kupfer sowie hohe elektrische Leitfähigkeit, hoher pH-Wert und erhöhter Gehalt im<br />
Bachsediment an Beryllium) aufweisen.<br />
zu 7.3.7 (G)<br />
Gemäß Z 4.3.2 LEP ist darauf hinzuwirken, dass verrohrte oder anderweitig naturfern ausgebaute<br />
Fließgewässer bzw. -abschnitte, sofern deren Nutzung nicht den Ausbauzustand erfordert, geöffnet<br />
und naturnah gestaltet werden. Hierzu sind in den Regionalplänen regionale Schwerpunkte als „Sanierungsbedürftige<br />
Bereiche der Landschaft“ auszuweisen. Im vorliegenden Plan sind in diesem Sinne<br />
„Regionale Schwerpunkte der Fließgewässersanierung“ und „Regionale Schwerpunkte der Fließgewässeröffnung“<br />
ausgewiesen.<br />
Gewässerbenutzungen, insbesondere Wasserentnahmen, Abwassereinleitungen sowie Gewässerausbau<br />
und Gewässerunterhaltungsmaßnahmen, müssen in Verträglichkeit mit den jeweiligen wasserkörperbezogenen<br />
Umwelt- bzw. Bewirtschaftungszielen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) realisiert<br />
werden, um sowohl Verschlechterungen des bisher erreichten Zustandes weitestgehend auszuschließen<br />
sowie ggf. geplante Sanierungsmaßnahmen zur Zustandsverbesserung positiv zu unterstützen.<br />
Insbesondere betrifft dies den Ausbau und die Unterhaltung von Fließgewässern, da diese<br />
Maßnahmen die ökologischen Entwicklungsprozesse der entsprechenden Gewässer maßgeblich<br />
beeinflussen.<br />
Eine naturnahe und landschaftsgerechte Gestaltung von Gewässerausbaumaßnahmen wird der ökologischen<br />
und landschaftsästhetischen Funktion der Fließgewässer sowie dem Hochwasserschutz der<br />
besiedelten Bereiche gerecht. Die naturnahe Gestaltung von Fließgewässerausbauten erfordert den<br />
Verbleib bzw. die Renaturierung eines möglichst naturnahen und hinsichtlich des Hochwasserschutzes<br />
ausreichend breiten Auenbereiches. Im Zusammenhang mit den Belangen des Artenschutzes ist<br />
die Durchgängigkeit für Gewässerorganismen (z. B. Fischaufstiegshilfen) bei der Planung und Durchführung<br />
von Gewässerausbauten zu beachten. In diesem Zusammenhang wird auf die Förderrichtlinie<br />
Gewässergüte (FRGG) verwiesen. Danach sind entsprechend Punkt 2.1.2 der FRGG "bauliche Maßnahmen<br />
zur Renaturierung oder Revitalisierung oberirdischer Gewässer, insbesondere Maßnahmen<br />
zur Wiederherstellung oder Verbesserung der Durchgängigkeit von Fließgewässern, insbesondere der<br />
Rückbau vorhandener Querverbauungen und die Errichtung rauer Rampen und Schwellen, außerdem<br />
die Freilegung verrohrter Gewässerabschnitte sowie Maßnahmen zur Gewässerunterhaltung, …" im<br />
Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel und der Prioritätensetzung förderfähig.<br />
Im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wurden zur Ermittlung der Auswirkungen<br />
v. a. folgende Einzelkomponenten bzw. Hilfsgrößen zur Beurteilung der Zielerreichung (bis<br />
2015) der Umweltqualitätsnormen für den Oberflächenwasserkörper nach Artikel 4 WRRL verwendet:<br />
o saprobiologische Daten zzgl. Informationen über Versauerung bzw. Verödung<br />
o Daten aus der Gewässerstrukturkartierung<br />
o Zustand der Fischfauna in Fließgewässern einschließlich der ökologischen Durchgängigkeit<br />
von Querbauwerken<br />
o Überschreitung von Umweltqualitätsnormen relevanter Schadstoffe.<br />
Als „Regionale Schwerpunkte der Fließgewässersanierung“ sind alle über 500 m lange Fließgewässerabschnitte<br />
mit der Einstufung „Zielerreichung unwahrscheinlich“ ausgewiesen worden, die nicht als<br />
naturnahe Auenbereiche ausgewiesen worden sind (s. Karte 4) und in der Biotoptypenbewertung nicht<br />
als sehr hoch und hoch eingestuft worden sind (s. Karte 2.1 - 4 des FB LRP). 11<br />
11 Fachbeitrag Landschaftsrahmenplan Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong>, 2006
Seite 66 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft hat die Sächsische<br />
Landsiedlung GmbH 2005 einen regionalen Flächenpool für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zukünftiger<br />
Eingriffe in Natur und Landschaft für die Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> (außer für das<br />
Gebiet der Landeshauptstadt Dresden) erstellt. Durch die Landkreise erfolgten diesbezüglich Aktualisierungen.<br />
Als „Regionale Schwerpunkte der Fließgewässeröffnung“ sind die Maßnahmen übernommen<br />
worden, welche die Renaturierung von verrohrten Fließgewässerabschnitten zum Ziel haben und<br />
über eine Länge von mindestens 300 m verfügen. Für das Gebiet der Landeshauptstadt Dresden hat<br />
das Umweltamt die verrohrten Fließgewässerabschnitte ermittelt. Die Festlegungen stellen aus regionalplanerischer<br />
Sicht geeignete Kompensationsmaßnahmen dar und sind insbesondere in der Bauleitplanung<br />
sowie in Verfahren zur ländlichen Neuordnung zu beachten.<br />
zu 7.3.8 (Z) und 7.3.9 (Z)<br />
Gemäß Z 4.1.4 Satz 1 LEP sind in den Regionalplänen Gebiete mit erheblichen Beeinträchtigungen<br />
des Naturhaushaltes als „Sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft“ unter Berücksichtigung der<br />
in der Begründung genannten Kriterien auszuweisen und Festlegungen zur Art der Sanierung zu treffen.<br />
Im vorliegenden Plan sind diese Bereiche u. a. als „Extensivierungsflächen innerhalb und außerhalb<br />
von Auenbereichen“ ausgewiesen.<br />
Extensivierungsflächen innerhalb von Auenbereichen sind durch eine jahrhundertelange anthropogene<br />
Nutzung überprägt und haben daher einen Teil ihrer ursprünglichen Funktionen verloren. Dieser<br />
Funktionsverlust kann durch folgende Merkmale gekennzeichnet sein:<br />
o seltene Überflutungen<br />
o fehlende Grundwasserdynamik<br />
o nivelliertes Mikrorelief<br />
o Schwebstoffdefizit<br />
o Schadstoffeintrag und Bodenerosion bei großen Hochwässern<br />
o Stoffaustrag statt Stoffakkumulation in den Auenmooren<br />
o großflächige Materialentnahme<br />
o untypische (unangepasste) Nutzung<br />
o untypische Tier- und Pflanzenlebensgemeinschaften<br />
o das Vorhandensein von Verkehrswegen, Dämmen und sonstigen Barrieren und Auffüllungen.<br />
Die ursprüngliche, vom Menschen unbeeinflusste Natur in den Auenbereichen kann objektiv nicht<br />
wieder erreicht werden. Daher ist die Gewährleistung der Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit<br />
der Auen im Sinne der Entwicklung zu Auenbereichen mit hohem Natürlichkeitsgrad mittel- bis langfristig<br />
anzustreben. Hauptkriterium bei der Beurteilung von raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen,<br />
die Extensivierungsflächen innerhalb von Auenbereichen beeinträchtigen können, sollte die<br />
Erhaltung des Retentionsraumes bzw., wenn aus fachlicher Sicht erforderlich, die Erweiterung auf die<br />
Größe des natürlichen Überschwemmungsgebietes sein. In diesem Zusammenhang wird auf § 100<br />
SächsWG (Überschwemmungsgebiete) verwiesen.<br />
Im Auenbereich der Flüsse können durch die Umwandlung von ackerbaulich genutzten Flächen in<br />
eine umweltgerechte Grünlandnutzung im Sinne des integrierten oder ökologischen Landbaus Bodenabtrag<br />
und Bodenverdichtung sowie übermäßiger Nährstoffeintrag vermindert werden. Auch die<br />
Schaffung bzw. Revitalisierung standortgerechter Gehölze (Auwald, Weidichte) tragen dazu bei. Die<br />
Umorientierung der Nutzung in diesem Bereich sollte sich an der Hochwasserjährlichkeit und am Abflussregime<br />
orientieren.<br />
Begradigungen und Verrohrungen von Fließgewässerabschnitten entziehen der Aue ihre Funktionen<br />
als Lebensraum für Flora und Fauna und als Retentionsfläche und wirken als Barriere im ökologischen<br />
Verbundsystem. Sie sind daher mittel- bis langfristig zu renaturieren. Die im Plansatz genannten<br />
Maßnahmen sollten primär auf die Extensivierungsflächen innerhalb von Auenbereichen gerichtet<br />
sein, die gleichzeitig als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft ausgewiesen sind.<br />
Unbedingt notwendige raumbedeutsame Maßnahmen auf den Extensivierungsflächen innerhalb von<br />
Auenbereichen sollen so durchgeführt und realisiert werden, dass der Eingriff minimal und naturverträglich<br />
gestaltet wird. Die gemäß SächsNatSchG erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen sind dabei<br />
vorrangig auf die Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Aue zu richten.<br />
Die Extensivierungsflächen innerhalb von Auenbereichen sollten in den Flächennutzungsplänen ausgeformt<br />
und konkretisiert und als „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />
von Boden, Natur und Landschaft“ gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB dargestellt werden (s. auch<br />
Plansatz 7.1.2 (Z)].
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 67<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Extensivierungsflächen außerhalb von Auenbereichen<br />
Im Zuge der allgemeinen landwirtschaftlichen Intensivierung der vergangenen Jahrzehnte fand durch<br />
großflächige Meliorationsmaßnahmen eine Veränderung der Standortverhältnisse statt. Ein großer<br />
Teil der bis dahin existierenden Feuchtbiotope und ihrer artenreichen Pflanzen- und Tiergemeinschaften<br />
ging dadurch verloren. Extensivierungsflächen außerhalb von Auenbereichen bieten einen potenziellen<br />
Lebensraum für zahlreiche schützenswerte Tier- und Pflanzenarten und können aufgrund ihres<br />
hohen Biotopentwicklungspotenzials als wichtiger Bestandteil im ökologischen Verbundsystem fungieren.<br />
Als Extensivierungsflächen außerhalb von Auenbereichen wurden alle außerhalb von Auenbereichen<br />
ackerbaulich genutzten Flächen ausgewiesen, die gemäß Bodenkartierung (Bodenübersichtskarte,<br />
Bodenkonzeptkarte) folgende Merkmale aufweisen:<br />
o geringe natürliche Bodenfruchtbarkeit<br />
(Bodenwertzahl kleiner als 35 als Kriterium zur Vorauswahl und als Grundlage für Einzelfallentscheidung)<br />
o geringe natürliche Basensättigung (stark saure Böden)<br />
o ökologischer Feuchtegrad für Nutzungseignung Wiese, Weide<br />
o Böden mit hoher Infiltrationskapazität bei Starkregen<br />
o aufgrund von geogenen bzw. bodenkundlichen oder standörtlichen Ursachen stark vernässte<br />
Böden<br />
o Böden mit besonders gefährdetem Wasserspeichervermögen sowie Böden mit hoher und<br />
sehr hoher Erosionsgefährdung durch starke Hangneigung (größer als 9 %, differenziert<br />
nach Erodierbarkeit der Bodenart).<br />
Die Extensivierungsflächen außerhalb von Auenbereichen sollten in den Flächennutzungsplänen<br />
ausgeformt und konkretisiert und als „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />
von Boden, Natur und Landschaft“ gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB dargestellt werden<br />
(s. auch Plansatz 7.1.2 (Z)].
Seite 68 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
7.4 Vorbeugender Hochwasserschutz<br />
Karten: In Karte 2 „Raumnutzung“ sind die Vorranggebiete Hochwasser-<br />
Rückhaltebecken ausgewiesen und die Flächen, die in Karte 3 als Vorrang-<br />
und Vorbehaltsgebiete Hochwasserschutz ausgewiesen sind, mit einer<br />
Schraffur gekennzeichnet.<br />
In Karte 3 „Landschaftsbereiche mit besonderen Nutzungsanforderungen“<br />
sind die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Hochwasserschutz und die „Gebiete<br />
zur Erhaltung und Verbesserung des Wasserrückhalts“ ausgewiesen sowie<br />
die Überschwemmungsgebiete gemäß § 100 Abs. 1, 1a, 3 und 5 SächsWG an<br />
Bundeswasserstraßen und Gewässern 1. Ordnung als nachrichtliche Übernahme<br />
dargestellt.<br />
In Karte 24 „Hochwasserschutz“ (Erläuterungskarte) sind zu Übersichtszwecken<br />
die regionalplanerischen und fachrechtlich relevanten Festlegungen sowie<br />
raumbedeutsame Maßnahmen aus den Hochwasserschutzkonzepten der<br />
Landestalsperrenverwaltung Sachsen dargestellt.<br />
Hinweise: Über die Festlegungen im Kapitel Hochwasserschutz hinaus dienen insbesondere<br />
auch Regelungen in den Kapiteln 12.1 (Landwirtschaft) und 12.2<br />
(Forstwirtschaft und Jagdwesen) sowie 7.3 (Boden, Altlasten und Wasser)<br />
dem vorbeugenden Hochwasserschutz.<br />
Die Beachtung der Belange des Hochwasserschutzes in den Vorranggebieten<br />
Natur und Landschaft, die gleichzeitig Vorranggebiete Hochwasserschutz<br />
sind, ist im Plansatz 7.1.4 (Z) geregelt.<br />
7.4.1 (G) Bei Planungen und Maßnahmen in Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Hochwasserschutz<br />
und in sonstigen Überschwemmungsbereichen soll eine Verschärfung<br />
von Hochwasserrisiken für Ober- bzw. Unterlieger unter Berücksichtigung<br />
der Summationswirkungen mit anderen Vorhaben vermieden werden.<br />
7.4.2 (Z) Vorranggebiete Hochwasserschutz sind von neuen Hochwasserschutzanlagen,<br />
die zu einem nicht ausgleichbaren Verlust von Rückhalteraum führen,<br />
von Bebauung und von weiteren hochwasserunverträglichen Nutzungen freizuhalten.<br />
7.4.3 (Z) Innerhalb von Vorranggebieten Hochwasserschutz ist die Errichtung von Anlagen<br />
der Infrastruktur, die den Wasserabfluss behindern können oder Rückhalteraum<br />
nicht ausgleichbar einschränken, auszuschließen. Dies gilt nicht für<br />
Vorhaben, die notwendigerweise unter fachplanerischen Aspekten dort ihren<br />
Standort haben.<br />
7.4.4 (G) In den Hauptabflussgebieten von Hochwasser soll eine Umnutzung von<br />
Ackerland in Grünland erfolgen.<br />
7.4.5 (G) Bei Planungen und Maßnahmen in Vorbehaltsgebieten Hochwasserschutz<br />
sind das bestehende Überschwemmungsrisiko einschließlich der Gefahren<br />
des Versagens bestehender Schutzeinrichtungen und sich künftig verschärfender<br />
Hochwasserrisiken sowie das Gebot zur Wiederherstellung ehemaliger<br />
Rückhalteräume zu berücksichtigen.
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 69<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Begründung<br />
zu Kap. 7.4<br />
Die fachliche Grundlage für die regionalplanerischen Festlegungen im Kapitel „Vorbeugender Hochwasserschutz“<br />
bilden vorrangig die Hochwasserschutzkonzepte der Landestalsperrenverwaltung des<br />
Freistaates Sachsen. Ergänzend wurden Daten des Sächsischen Landesamtes für Umwelt und Geologie<br />
(Gefahrenhinweiskarte) und des Regierungspräsidiums Dresden, Umweltfachbereich Radebeul<br />
(Hochwasserereignis 2002) hinzugezogen.<br />
zu 7.4.1 (G)<br />
Siedlungstätigkeit, Errichtung von Hochwasserschutzanlagen, Infrastrukturentwicklung und eine Reihe<br />
weiterer Nutzungen in den Tälern der Fließgewässer wirken sich in der Regel nicht nur innerhalb einer<br />
einzelnen Gemeinde aus, sondern können bei Ober- und Unterliegern zu einer Verschärfung von<br />
Hochwasserrisiken führen. Schützt sich beispielsweise eine Kommune durch technische Anlagen vor<br />
Überflutungen und gleicht den dabei verloren gehenden Wasser-Rückhalteraum nicht aus, müssen<br />
andere Kommunen am Fluss mit höheren Wasserständen rechnen. Das Überschwemmungsrisiko<br />
wird nur lokal für die sich schützende Gemeinde gemindert. Großräumig betrachtet werden die Risiken<br />
an andere Orte verlagert. Alle Maßnahmen am Gewässer, die Abflussverhalten oder Rückhaltevolumen<br />
verändern, müssen daher auf ihre überörtlichen Wirkungen hin betrachtet werden.<br />
Dabei tragen auch kleine Verluste von Rückhalteraum, etwa durch den Bau eines einzelnen Einfamilienhauses,<br />
zu einer Risikoverschärfung bei. Eine Vielzahl scheinbar unbedeutender Eingriffe summiert<br />
sich bei Unterliegern zu erheblichen Wirkungen. Daher muss grundsätzlich jeder Verlust an Retentionsraum<br />
rechtzeitig und vollständig ausgeglichen werden.<br />
Für die wasserrechtlichen Überschwemmungsgebiete, die Bestandteil der raumordnerischen Vorrang-<br />
und Vorbehaltsgebiete Hochwasserschutz sind, trifft die Wassergesetzgebung (§§ 31 und 31 b WHG)<br />
Regelungen zur Ausgleichspflicht. Die raumordnerischen Überschwemmungsbereiche gehen jedoch<br />
über die wasserrechtlich gesicherten Überschwemmungsgebiete hinaus. Mit Grundsatz 7.4.1 soll<br />
dafür Sorge getragen werden, dass auch in diesen Gebieten eine planerische Auseinandersetzung mit<br />
der Ausgleichsproblematik erfolgt und die Interessen von Ober- und Unterliegerkommunen berücksichtigt<br />
werden.<br />
Ausgleichsmaßnahmen müssen nicht zwingend innerhalb der Gemeinde realisiert werden, in der Retentionsraum<br />
verloren geht. Es besteht auch die Möglichkeit, in anderen Flussanliegerkommunen<br />
Ausgleichsflächen bereit zu stellen, sofern diese in einem funktionalen Zusammenhang mit dem zu<br />
beanspruchenden Rückhalteraum stehen und aufgrund ihrer Lage und Wirkung zum Ausgleich geeignet<br />
sind. So kann ein Schutz von Siedlungsbereichen durch technische Maßnahmen erreicht werden,<br />
ohne dass die Risiken für Ober- und Unterlieger weiter ansteigen. Es empfiehlt sich, dazu ein regionales<br />
Retentionsraum-Ausgleichkonzept zu erarbeiten.<br />
Aufgrund des Darstellungsmaßstabs wurden Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Hochwasserschutz im<br />
<strong>Regionalplan</strong> nur für Bundeswasserstraßen und Gewässer 1. Ordnung festgelegt. Damit werden mehr<br />
als 90 % der Überschwemmungsflächen der Region erfasst. An kleineren Fließgewässern kommt es<br />
bei Eingriffen in Retentionsräume und Abflussverhalten ebenfalls zu Wirkungen auf Ober- bzw. Unterlieger.<br />
Diese wurden, da zeichnerisch im <strong>Regionalplan</strong> nicht mehr darstellbar, unter dem Begriff „sonstige<br />
Überschwemmungsbereiche“ in den Plansatz integriert.<br />
zu 7.4.2 (Z) und 7.4.3 (Z)<br />
Als Vorranggebiete Hochwasserschutz wurden im <strong>Regionalplan</strong> Gebiete an Bundeswasserstraßen<br />
und Gewässern 1. Ordnung festgelegt, die:<br />
o unbesiedelt sind und bei einem Hochwasserereignis, mit dem statistisch einmal in hundert<br />
Jahren zu rechnen ist, überschwemmt werden oder<br />
o durch Rückbau oder Verlegung von Deichen für den natürlichen Wasserrückhalt zurück<br />
gewonnen oder als gesteuerte Flutungspolder genutzt werden sollen.<br />
Damit wird der Handlungsauftrag entsprechend Z 4.3.8 LEP (Sicherung von Abfluss- und Retentionsräumen)<br />
regionalplanerisch umgesetzt.
Seite 70 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Im Laufe der letzten Jahrhunderte sind die Hochwasser-Rückhalte- und -Abflussbereiche an den<br />
Fließgewässern der Region durch fortschreitende Besiedlung und Gewässerausbau immer weiter<br />
eingeengt worden. Das trug zu erhöhten Wasserspiegeln bei Überschwemmungen und damit zu verstärkten<br />
Gefährdungen für Menschen und Sachgüter bei. Es ist erforderlich, einer weiteren Verschärfung<br />
der Hochwassergefahren dadurch vorzubeugen, dass in den zum Wasserabfluss benötigten<br />
Gebieten eine zusätzliche Bebauung unterbunden (Verschlechterungsverbot) und dass nicht mehr<br />
intensiv genutzte Flächen für den natürlichen Wasserrückhalt zurück gewonnen werden (Verbesserungsgebot).<br />
Sie wurden dazu im <strong>Regionalplan</strong> als Vorranggebiete Hochwasserschutz festgelegt.<br />
Neben Siedlungstätigkeit, Eindeichungen und Infrastrukturbauwerken sind als hochwasserunverträglich<br />
auch solche Nutzungen anzusehen, die ebenfalls zu einer Behinderung des Wasserabflusses<br />
bzw. -rückhalts oder zu einer Erhöhung von Schadenspotenzialen führen können. Dazu zählen<br />
u. a. auch die Errichtung von landwirtschaftlichen Gebäuden, Kleingartenanlagen sowie Hochbauten<br />
für Erholungsnutzung und Sportstätten. Auch der Abbau und die Lagerung oberflächennaher Rohstoffe<br />
können zu den hochwasserunverträglichen Nutzungen zählen.<br />
Brücken, Häfen, Werften, Anlegestellen, Wassersport- und wasserwirtschaftliche Anlagen müssen<br />
funktionsbedingt zum Teil innerhalb der Überschwemmungsbereiche errichtet werden. Daher werden<br />
in Satz 2 des Plansatzes 7.4.3 (Z) Ausnahmen für diese Vorhaben festgelegt. Dies bedeutet jedoch<br />
nicht, dass diese Vorhaben in den Vorranggebieten Hochwasserschutz uneingeschränkt möglich sind,<br />
sondern nur, dass sie dort nicht kategorisch ausgeschlossen werden. Für diese Vorhaben ist deshalb<br />
in jedem Einzelfall zu prüfen, inwieweit die Belange des vorbeugenden Hochwasserschutzes dem<br />
Range nach vorgehen. Zur Vermeidung zusätzlicher Hochwassergefahren sollen damit verbundene<br />
Beeinträchtigungen von Wasserrückhalt und -abfluss im Rahmen der technischen Möglichkeiten minimiert<br />
bzw. ausgeglichen werden.<br />
In den Flussauen überlagern sich die Vorranggebiete Hochwasserschutz teilweise mit Vorranggebieten<br />
für Natur und Landschaft. In Konfliktfällen gehen entsprechend der Begründung zu Z 4.3.8 LEP<br />
die Belange des vorbeugenden Hochwasserschutzes vor. Im <strong>Regionalplan</strong> ist das mit Plansatz<br />
7.1.4 (Z) geregelt.<br />
zu 7.4.4 (G)<br />
Hauptabflussgebiete sind im Gegensatz zu den Retentionsbereichen die Teile der Überschwemmungsbereiche<br />
am Fluss, die vom Hochwasser mit hoher Fließgeschwindigkeit durchströmt werden.<br />
Auf ackerbaulich genutzten Flächen innerhalb von Hauptabflussgebieten von Hochwasser besteht die<br />
Gefahr des Bodenabtrags. Die vom durchströmenden Wasser mitgeführten Sedimente lagern sich im<br />
Bereich von Unterliegern wieder ab, können dort den Wasserabfluss behindern und zu neuen Überschwemmungsgefahren<br />
führen. Ackerbaulich genutzte Flächen in Hochwasser-Abflussbereichen sollen<br />
daher zur Verhinderung von Bodenabtrag in Grünland umgenutzt werden. Neben einer Grünlandnutzung<br />
können auch Auwälder der Hochwasservorsorge dienen, wenn von diesen keine Rückstauwirkungen<br />
auf Siedlungen ausgehen (vgl. Begründung zu 7.1.4 (Z)).<br />
Eine weitere Differenzierung der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Hochwasserschutz in Hauptabflussgebiete<br />
und Retentionsbereiche stößt im Maßstab der <strong>Regionalplan</strong>ung auf Darstellungsprobleme.<br />
Deshalb wird zur räumlichen Abgrenzung auf großmaßstäbliche Daten der Wasserbehörden verwiesen.<br />
zu 7.4.5 (G)<br />
Als Vorbehaltsgebiete Hochwasserschutz wurden im <strong>Regionalplan</strong> Gebiete an Bundeswasserstraßen<br />
und Gewässern 1. Ordnung festgelegt, die:<br />
o besiedelt sind und bei einem Hochwasserereignis, mit dem statistisch einmal in hundert<br />
Jahren zu rechnen ist, überschwemmt oder<br />
o bei Extremereignissen oder bei Versagen von Schutzeinrichtungen überflutet werden<br />
können.<br />
Damit wird der Handlungsauftrag entsprechend Z 4.3.8 LEP (Sicherung von Risikobereichen) regionalplanerisch<br />
umgesetzt.<br />
Vorbehaltsgebiete Hochwasserschutz umfassen sowohl besiedelte als auch unbesiedelte Bereiche. In<br />
den besiedelten Bereichen besteht nicht das raumordnerische Ziel, diese Flächen zum Wasserrückhalt<br />
vorzuhalten. Das bestehende Überflutungsrisiko soll langfristig jedoch dadurch gemindert werden,<br />
dass keine neuen Baugebiete entstehen bzw. hochwasserunempfindliche Bauformen entwickelt werden<br />
und dass bei einer Nutzungsaufgabe die Wiederherstellung als Freiraum geprüft wird. Dadurch
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 71<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
sollen die Gefahren für Ober- und Unterlieger nicht noch weiter verstärkt bzw. langfristig gemindert<br />
werden. Darüber hinaus sollen die Schadenspotenziale in den überschwemmungsgefährdeten Bereichen<br />
nicht noch weiter ansteigen.<br />
Unbesiedelte Bereiche in Vorbehaltsgebieten Hochwasserschutz sind ausschließlich Flächen, die bei<br />
Extremereignissen, also seltener als einmal in einhundert Jahren, überschwemmt werden können.<br />
Das Überschwemmungsrisiko erscheint hier aus heutiger Sicht relativ gering. Langfristig muss jedoch<br />
auch mit Klimaveränderungen und der Möglichkeit gerechnet werden, dass sich extreme Niederschlagsereignisse<br />
künftig stärker häufen und sich für gleich große Hochwasserabflüsse kürzere Wiederkehrintervalle<br />
einstellen.<br />
Der dann größere Flächenbedarf für raumordnerische und wasserwirtschaftliche Sicherungen an den<br />
Flüssen ließe sich nicht mehr umsetzen, wenn diese Gebiete zwischenzeitlich einer baulichen Nutzung<br />
unterworfen würden. Daher sollte auch hier ein verantwortungsvoller und hochwasserangepasster<br />
Umgang mit den Flächen erfolgen.<br />
Die als Extremereignis definierten Wiederkehrintervalle sind an den einzelnen Flüssen nicht einheitlich.<br />
Sie wurden von den Wasserbehörden entsprechend der örtlichen Situation festgelegt. So ist an<br />
der Elbe dem Extremereignis eine Wiederkehrintervall von 200 Jahren zugeordnet worden, an den<br />
Weißeritzen dagegen das Ereignis von 2002 (ca. HQ 500). Detaillierte Angaben können den jeweiligen<br />
Hochwasserschutzkonzepten entnommen werden.<br />
Mit der Festlegung von Vorbehaltsgebieten Hochwasserschutz werden Planungsträger beauftragt, bei<br />
Entscheidungen über künftige Nutzungen in diesen Gebieten das bestehende Hochwasserrisiko einzubeziehen.<br />
Eine abschließende Abwägung zu Gunsten der Belange des Hochwasserschutzes wird<br />
durch die <strong>Regionalplan</strong>ung jedoch nicht vorweggenommen. Damit kann das Erfordernis hochwasserangepasster<br />
Nutzungen entsprechend den Erfordernissen der kommunalen Entwicklung und des<br />
konkreten Hochwasserrisikos unterschiedlich gewichtet werden.<br />
zu den Vorranggebieten Hochwasser-Rückhaltebecken<br />
Mit der Festlegung der Vorranggebiete Hochwasser-Rückhaltebecken wird der Handlungsauftrag aus<br />
Z 4.3.9 LEP regionalplanerisch umgesetzt.<br />
Für den Landschaftsraum <strong>Osterzgebirge</strong> wurde festgestellt, dass das Wasserspeichervermögen des<br />
Bodens bei Hochwasserereignissen begrenzt ist. Darüber hinaus fließen dort Hochwasser mit hohen<br />
Geschwindigkeiten ab. Die natürlichen raumplanerischen Strategien der Hochwasservorsorge, nämlich<br />
die Erhaltung und Rückgewinnung von Retentionsräumen am Fluss und die großräumige Verbesserung<br />
des Wasserrückhaltevermögens des Bodens, bieten daher keinen ausreichenden Schutz. Sie<br />
müssen durch die Schaffung von technischen Rückhalteräumen ergänzt werden.<br />
Dazu wurden im <strong>Regionalplan</strong> Vorranggebiete Hochwasser-Rückhaltebecken festgelegt. Die Ausdehnung<br />
dieser Gebiete ist im Maßstab des <strong>Regionalplan</strong>s relativ klein, so dass sie in der Raumnutzungskarte<br />
nicht flächenhaft, sondern als Symbole erscheinen.<br />
Obwohl sich die Vorranggebiete Hochwasser-Rückhaltebecken meist nicht über das Territorium mehrerer<br />
Gemeinden erstrecken, liegt dennoch ein überörtliches Regelungserfordernis vor. Entscheidend<br />
sind die Raumwirkungen, die von den Standorten ausgehen. Sie erstrecken sich weiträumig bis hin zu<br />
entfernt liegenden Unterliegern. Ein Hochwasserschutz der Unterlieger kann dabei nur durch technische<br />
Maßnahmen im Bereich der Oberlieger erreicht werden. Die Auswahl an Standorten für den Bau<br />
von Rückhaltebecken ist topographiebedingt auf sehr wenige Möglichkeiten beschränkt.<br />
Hochwasser-Rückhaltebecken dienen unmittelbar der Abwendung von Gefahren für Leib und Leben.<br />
Ihnen wurde daher in der regionalplanerischen Abwägung von Nutzungsansprüchen ein besonders<br />
hohes Gewicht zugemessen.<br />
Voraussetzung für die Festlegung als Vorranggebiet Hochwasser-Rückhaltebecken im <strong>Regionalplan</strong><br />
war, dass der Standort durch die Fachplanung (Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen)<br />
bereits räumlich konkret bestimmt wurde. Dies traf mit Stand 04/2007 für die Standorte Niederpöbel<br />
(geplantes Rückhaltevolumen 1,2 Mio m³), Glashütte (1,0 Mio. m³) und Biela (2,2 Mio. m³) zu. Der Bau<br />
weiterer Hochwasser-Rückhaltebecken an anderen Standorten ist dadurch nicht ausgeschlossen.<br />
Im Rahmen der Verträglichkeitsprüfung regionalplanerischer Festlegungen mit den Natura 2000-<br />
Gebieten ist die Möglichkeit erheblicher Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen betrachtet worden.<br />
Erhebliche Beeinträchtigungen konnten ausgeschlossen werden, weil die ausgewiesenen Stauanlagen<br />
ohne Ausnahme als Trockenbecken (ohne Dauerstau) und mit ökologisch durchgängigen Absperrbauwerken<br />
konzipiert sind. Die raumordnerische Sicherung im <strong>Regionalplan</strong> gilt daher nur für<br />
diese bauliche Ausführungsvariante und die bei der Prüfung unterstellte Dimensionierung des Absperrbauwerkes.
Seite 72 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
7.5 Luftreinhaltung und Klimaschutz<br />
Karte: Die siedlungsklimatisch bedeutsamen Bereiche sind als „Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiete“<br />
sowie „Frisch- und Kaltluftbahnen“ in Karte 3 „Landschaftsbereiche<br />
mit besonderen Nutzungsanforderungen“ ausgewiesen.<br />
Hinweis: Die siedlungsklimatisch bedeutsamen Bereiche sind auch Bestandteil der<br />
Regionalen Grünzüge (s. Kap. 6.2).<br />
7.5.1 (Z) Die Funktionsfähigkeit der siedlungsklimatisch bedeutsamen Bereiche ist,<br />
auch unter Beachtung des prognostizierten Klimawandels, hinsichtlich Größe,<br />
Durchlässigkeit und Qualität der Vegetationsstrukturen zu erhalten. Dazu sind:<br />
o „Kaltluftentstehungsgebiete“ und „Kaltluftbahnen“ von großflächigen Aufforstungen<br />
und Versiegelungen, abriegelnden Be- und Verbauungen<br />
sowie von luftschadstoffemittierenden Anlagen freizuhalten<br />
o die Waldbestände der „Frischluftentstehungsgebiete“ zu erhalten, in<br />
strukturreiche Waldbestände umzubauen und, falls ihr Wirkungsbereich<br />
in belastete Siedlungsgebiete hineinreicht, ggf. zu erweitern.<br />
Begründung zu 7.5.1 (Z)<br />
Gemäß Z 4.5.1 LEP sind in den Regionalplänen siedlungsrelevante Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiete<br />
sowie Frisch- und Kaltluftbahnen auszuweisen.<br />
Bebaute und versiegelte Gebiete sind gekennzeichnet durch eine hohe Wärme- und Schadstoffbelastung<br />
aufgrund der Auswirkungen strahlungsreicher Hochdrucklagen mit hoher Lufttemperatur bei geringer<br />
Luftbewegung und mit nachfolgender Akkumulation von Immissionen. In Verdichtungsräumen<br />
mit reduziertem bis fehlendem (thermischen) Luftaustausch, v. a. in austauscharmen Tal- und Beckenlagen<br />
verstärken sich die Belastungseffekte. Hohe sommerliche Wärmebelastung, verbunden mit<br />
der Häufigkeit austauscharmer Wetterlagen (Inversionslagen), ist vor allem für das dicht besiedelte<br />
<strong>Elbtal</strong> zu verzeichnen. Wärmebelastungen und häufige Inversionslagen gelten auch für das untere<br />
<strong>Osterzgebirge</strong> und sein Vorland. Es besteht Sanierungsbedarf sowie Entwicklungsbedarf durch Anbindung<br />
an wirksame Ausgleichsräume. Auch angesichts bereits nachgewiesener und prognostizierter<br />
Klimatrends für die kommenden Jahrzehnte gewinnen die Sicherung schadstofffreier Kalt- und Frischluftbahnen<br />
sowie deren Regeneration zunehmend an Bedeutung als Zukunftsvorsorge.<br />
Unter einem Kaltluftentstehungsgebiet versteht man eine Fläche, welche die auf ihr lagernde Luft<br />
abkühlt und damit Kaltluft produziert. Hierbei sind jedoch nur die nächtlichen Ausstrahlungsvorgänge<br />
planungsrelevant. Die physikalischen Eigenschaften von Erdboden und Bewuchs bestimmen das<br />
Ausmaß der nächtlichen Abkühlung, die 0,2 bis 2 K/h für die Kaltluftproduktion erreichen kann. Die<br />
Kaltluftproduktion ist in eng bebauten Gebieten gleich Null, auf den Freiflächen dagegen sehr groß;<br />
z. B. erreichen Heide/Gehölz etwa 8 m³/m²/h, Äcker/Wiesen etwa 12 m³/m²/h. Die in der Karte 3 dargestellten<br />
Kaltluftentstehungsgebiete sind überwiegend landwirtschaftlich genutzte Flächen, die im<br />
Zusammenhang mit einem möglichen Kaltluftabfluss in Richtung besiedelter Bereiche stehen. Die in<br />
der Nacht gebildete Kaltluft fließt im geneigten Gelände dem Gefälle nach schubweise ab, und zwar in<br />
Abhängigkeit von der Hangneigung (mindestens 1°) und der Rauhigkeit der Oberfläche. Die in der<br />
Karte 3 dargestellten Kaltluftbahnen sind dem Teil des relevanten Kaltluftentstehungsgebietes zugeordnet,<br />
welches dem diesbezüglichen Gewässereinzugsgebiet entspricht, wobei eine Mindestgröße<br />
von etwa 10 ha erreicht wird, keine größeren Abflussbarrieren und luftschadstoffemittierende Verursacher<br />
existieren sowie i. d. R. eine siedlungsgerichtete Hangneigung ab 5° vorhanden ist. Frischluftentstehungsgebiete<br />
sind größere zusammenhängende, siedlungsnahe Waldflächen mit besonderer regionaler<br />
Klimaschutzfunktion. Diese Waldbestände verbessern das Klima und die Luftqualität durch<br />
Luftaustausch infolge von Temperaturunterschieden. Zudem verstärkt der Wald Luftturbulenzen, wodurch<br />
die Luftqualität ebenfalls verbessert wird. Die in der Karte 3 dargestellten Frischluftentstehungsgebiete<br />
befinden sich ganz oder teilweise innerhalb eines 5 km umfassenden Kreises um eine besiedelte<br />
Fläche mit einer Mindestgröße von 200 ha. Die zusammenhängenden Waldflächen haben eine<br />
Mindestgröße von etwa 50 ha. Die in der Karte 3 dargestellten Frischluftbahnen sind dem jeweiligen<br />
Frischluftentstehungsgebiet zugeordnet.
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 73<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
8 Verkehr<br />
Hinweis: Die überregionalen raumordnerischen Belange des Verkehrs sind im Landesentwicklungsplan<br />
Sachsen und in dem noch bis zum 31.12.2011 gültigen<br />
Fachlichen Entwicklungsplan Verkehr geregelt.<br />
Karte: Eine zusammengefasste Darstellung der zeichnerischen Festlegungen zum<br />
Verkehr aus dem <strong>Regionalplan</strong>, dem Fachlichen Entwicklungsplan Verkehr,<br />
dem Landesentwicklungsplan Sachsen sowie weiterer nachrichtlicher Übernahmen<br />
der Fachplanung ist in Karte 21 enthalten.<br />
8.1 Öffentlicher Personennahverkehr<br />
Karte: In Karte 2 „Raumnutzung“ sind die Vorbehaltsgebiete „Bau überörtliche Straßenbahn“<br />
ausgewiesen.<br />
In Karte 21 „Verkehr“ sind die bestehenden Elbfähren dargestellt.<br />
8.1.1 (G) Ein Ausbau des ÖPNV soll vorrangig im Bereich der Achsen (s. Kap. 4) erfolgen.<br />
8.1.2 (G) Der S-Bahn-Verkehr aus dem Verdichtungsraum Dresden soll bis in den ländlichen<br />
Raum nach Riesa und Großenhain verlängert werden.<br />
8.1.3 (G) Die Elbequerungen durch Fähren sollen als Bestandteil des regionalen ÖPNV-<br />
Netzes erhalten werden.<br />
Begründung<br />
zu Kap. 8.1: Vorbehaltsgebiete Bau überörtliche Straßenbahn<br />
In den Gemeinden Wilsdruff und Klipphausen sind seit den 1990-er Jahren größere Wohn- und Gewerbestandorte<br />
entstanden. Diese stehen zum Teil in einem funktionalen Zusammenhang mit der<br />
Stadt Dresden. Daher wurde die Idee entwickelt, das Straßenbahnnetz Dresdens über den bestehenden<br />
Endpunkt hinaus in die Orte Kesselsdorf, Wilsdruff und Klipphausen zu verlängern. Teilweise<br />
können hierfür Abschnitte einer aufgelassenen Kleinbahntrasse genutzt werden.<br />
Das festgelegte Vorbehaltsgebiet dient der Flächenvorsorge für den Fall, dass das optionale, gemeindeübergreifende<br />
Vorhaben umgesetzt wird. Es soll nach Möglichkeit vermieden werden, dass eine<br />
künftige Realisierung dadurch erschwert oder ausgeschlossen wird, dass auf der möglichen Trasse<br />
bauliche Anlagen errichtet werden.<br />
Mit dem raumordnerischen Grundsatz zur Trassensicherung ist keine Bewertung des Vorhabens hinsichtlich<br />
seiner Wirtschaftlichkeit verbunden. Von Seiten des Nahverkehrsträgers besteht für einen<br />
mittel- bis langfristigen Zeitrahmen Interesse an der Aufrechterhaltung der Planungsoption.<br />
Das Kirnitzschtal zählt zu den touristisch stark frequentierten Gebieten in der Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong>.<br />
Die Erschließung für die Besucher erfolgt durch verschiedene Verkehrsmittel: individueller<br />
Kraftfahrzeugverkehr, Rad- und Fußgängerverkehr, Busverkehr und Straßenbahn.<br />
Der überwiegende Teil des Kirnitzschtals liegt im Nationalpark Sächsische Schweiz und ist Bestandteil<br />
des europäischen Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“. Der Nationalpark ist Lebensraum zahlreicher<br />
prioritärer Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse.
Seite 74 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Sowohl die Erholungsnutzung als auch der Naturschutz sind Belange, die durch die <strong>Regionalplan</strong>ung<br />
im Sinne einer ausgewogenen Raumentwicklung zu berücksichtigen sind. Bei der touristischen Erschließung<br />
sind daher vor allem die Verkehrsformen weiterzuentwickeln, die den Besucherverkehr<br />
konfliktarm realisieren. Dazu zählt die gemeindeübergreifende Kirnitzschtalbahn, durch deren Verlängerung<br />
innerhalb des bestehenden Straßenkörpers die Erschließungsfunktion auf Teile der Hinteren<br />
Sächsischen Schweiz ausgedehnt werden kann. Mit der raumordnerischen Sicherung der Erweiterung<br />
der Kirnitzschtalbahn wird auch dem Erhalt der bestehenden Trasse regionalplanerisch besonderes<br />
Gewicht beigemessen.<br />
zu 8.1.1 (G)<br />
Die raumplanerischen Verbindungs- und Entwicklungsachsen sind Bindeglieder zwischen den Zentralen<br />
Orten. An ihnen ist ein bedeutender Teil u. a. der Wohn- und Gewerbestandorte der Region angesiedelt.<br />
Eine Konzentration auf die Achsen beim Ausbau von ÖPNV-Verbindungen gewährleistet, dass<br />
die für die Region bedeutsamsten und effektivsten Verkehrsverbindungen bei der Verbesserung der<br />
Infrastruktur einen Schwerpunkt bilden. Unter den Bedingungen des demographischen Wandels wird<br />
sich dieses Erfordernis künftig verstärken, da bei einem Rückgang der Bevölkerungszahlen auch der<br />
Konzentrationsdruck auf die ÖPNV-Angebote zunimmt.<br />
Umgekehrt können von einem vorrangigen Ausbau des ÖPNV an den Achsen auch Anreize für die<br />
künftige Siedlungsentwicklung ausgehen, indem Standorte an den Achsen mit einer guten ÖPNV-<br />
Anbindung an die Zentralen Orte an Attraktivität gewinnen.<br />
zu 8.1.2 (G)<br />
Riesa und Großenhain sind Mittelzentren im ländlichen Raum nordwestlich von Dresden. Aus den<br />
beiden Städten sowie den umliegenden Gemeinden Zeithain, Glaubitz, Nünchritz, Priestewitz und<br />
Niederau pendelt ein Anteil von 6 bis 14 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zu<br />
Arbeitsplätzen im Oberzentrum. Darüber hinaus gibt es Pendlerbeziehungen zu anderen Gemeinden<br />
im Verdichtungsraum. Auch untereinander weisen die genannten Gemeinden im ländlichen Raum<br />
starke, in der Regel beidseitig ausgeprägte Arbeitsplatzverflechtungen auf. Darüber hinaus bestehen<br />
funktionale Verflechtungen in Bezug auf die Nutzung von Kultur-, Gesundheits-, Handels-, Erholungs-<br />
und Bildungseinrichtungen insbesondere im Oberzentrum Dresden. Mit dem S-Bahn-Verkehr soll die<br />
Zugänglichkeit dieser Einrichtungen für die Bevölkerung im ländlichen Raum weiter verbessert sowie<br />
das Straßennetz entlastet werden.<br />
zu 8.1.3 (G)<br />
Die Elbfähren sind ein Bestandteil der regionalen ÖPNV-Erschließung und nehmen u. a. wichtige<br />
Funktionen für den regionalen und überregionalen Erholungsverkehr wahr. In der Sächsischen<br />
Schweiz stellen sie die Verbindung zwischen den S-Bahn-Haltepunkten und den rechtselbischen<br />
Wandergebieten her. Ohne die Fährverbindungen wären diese nicht mehr mit der S-Bahn erreichbar.<br />
Darüber hinaus verbinden die Fähren die links- und rechtselbischen Abschnitte des Elbe-<br />
Radfernweges, der sich im Jahr 2005 zum beliebtesten Radfernweg in Deutschland entwickelt hat<br />
(ADFC-Radreiseanalyse 2003-2005). Neben den Fähren in der Sächsischen Schweiz haben daher<br />
auch die Verbindungen im Landkreise Meißen eine touristische Funktion.
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 75<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
8.2 Straßenverkehr<br />
Karte: In Karte 2 „Raumnutzung“ sind die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete „Straßenbau“<br />
ausgewiesen.<br />
8.2.1 (G) Im Falle einer notwendigen Verringerung der Netzdichte bei Kreis- und Gemeindestraßen<br />
im ländlichen Raum soll ein geschlossenes Straßennetz zur<br />
Gewährleistung der überörtlichen Verbindungen erhalten bleiben. Dazu sollen<br />
interkommunale Abstimmungen erfolgen.<br />
Begründung<br />
zu Kap. 8.2: Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Straßenbau<br />
Neubauvorhaben<br />
Trotz erheblicher Fortschritte bei der Optimierung von Verkehrswegen in den letzten Jahren erfüllt das<br />
Straßennetz der Region noch nicht flächendeckend die Anforderungen an ein modernes Verkehrsnetz.<br />
Daher kommt dem Neubau von Straßen weiterhin eine hohe Bedeutung zu.<br />
Durch die Festlegungen im <strong>Regionalplan</strong> wird Vorsorge getroffen, dass die erforderlichen Flächen für<br />
die Durchführung überregional und regional bedeutsamer Straßenbaumaßnahmen (d. h. im bestehenden<br />
und künftigen Bundes- und Staatsstraßennetz) von konkurrierenden Nutzungen freigehalten<br />
werden. Dadurch werden die Instrumente der Fachplanung (u. a. Linienbestimmung und Planfeststellung)<br />
ergänzt.<br />
Die Festlegungen begründen sich mit:<br />
o Erschließungsmängeln sowohl im ländlichen Raum als auch im Verdichtungsraum<br />
o Erreichbarkeitsdefiziten von Zentralen Orten<br />
o Anbindungsdefiziten regional bedeutsamer Gewerbestandorte<br />
o Anbindungsdefiziten regional bedeutsamer Erholungsstandorte<br />
o Folgemaßnahmen im nachgeordneten Netz, die aus im LEP oder FEV festgelegten<br />
Zielen und Grundsätzen zum Ausbau der überregionalen Straßeninfrastruktur resultieren<br />
o Straßen, die infolge von im LEP oder FEV festgelegten Ausbauzielen der Schieneninfrastruktur<br />
verlegt oder umgebaut werden müssen.<br />
Als Vorranggebiete wurden Straßenneubauvorhaben festgelegt, für die im Rahmen fachplanerischer<br />
Verfahren eine räumlich konkrete Bestimmung des Trassenverlaufs erfolgt ist.<br />
Soweit noch keine Entscheidung zur Trassenführung vorlag oder eine Letztentscheidung zu Gunsten<br />
der Belange des Straßenbaus nicht möglich war, wurden im <strong>Regionalplan</strong> Vorbehaltsgebiete ausgewiesen.
Seite 76 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Als Vorranggebiete sind die Trassen für folgende Straßenneubauvorhaben ausgewiesen:<br />
Straße Maßnahme Darstellung im FEV<br />
B 101 OU Krögis Symbol (ohne Trasse)<br />
B 172 OU Pirna, 3. BA Symbol (ohne Trasse)<br />
B 173 OU Kesselsdorf, 3. BA Symbol (ohne Trasse)<br />
S 40 OU Zschaiten nicht enthalten<br />
S 80/81 Ausbau südlich Auer nicht enthalten<br />
S 91 OU Radeburg Symbol (ohne Trasse)<br />
S 170 n OU Friedrichswalde-Ottendorf Symbol (ohne Trasse)<br />
S 172 OU Dresden-Großluga Vorbehalt (Korridor)<br />
S 175 n Verlegung Borthen - Lungkwitz, 3. BA: OU Wittgensdorf nicht enthalten<br />
S 176 n<br />
Verlegung Pirna - südlich Liebstadt, 3. BA: Ausbau Herbergen<br />
- Göppersdorf<br />
nicht enthalten<br />
S 177 Ausbau nördlich Pirna Symbol (ohne Trasse)<br />
S 191 n Verlegung Rippien - Goppeln Vorbehalt (Korridor)<br />
Als Vorbehaltsgebiete sind die Korridore für folgende Straßenneubauvorhaben ausgewiesen:<br />
Straße Maßnahme Darstellung im FEV<br />
B 98 OU Wildenhain nicht enthalten<br />
S 172 Ausbau in Heidenau nicht enthalten<br />
S 174 n Verlegung Börnersdorf - Bad Gottleuba nicht enthalten<br />
S 176 n<br />
S 176 n<br />
Verlegung Pirna - südlich Liebstadt, 1. BA: Verlegung östlich<br />
Zuschendorf<br />
Verlegung Pirna - südlich Liebstadt, 4. BA: Ausbau nördlich<br />
Börnersdorf<br />
nicht enthalten<br />
nicht enthalten<br />
S 177 Verlegung südlich Großerkmannsdorf nicht enthalten
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 77<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Hinweis:<br />
Folgende Straßenbaumaßnahmen sind im Fachlichen Entwicklungsplan Verkehr des Freistaates<br />
Sachsen (1999) raumordnerisch gesichert und im <strong>Regionalplan</strong> in Karte 21 als nachrichtliche Übernahme<br />
dargestellt:<br />
Straße Maßnahme Darstellung im FEV<br />
B 6 Verlegung in Cossebaude Vorbehalt (Korridor)<br />
B 98 OU Großenhain, 2. BA: Großenhain - Folbern Vorrang (Trasse)<br />
B 98 OU Thiendorf Symbol (ohne Trasse)<br />
B 98 OU Schönfeld Symbol (ohne Trasse)<br />
B 98 OU Glaubitz Symbol (ohne Trasse)<br />
B 101 OU Priestewitz Symbol (ohne Trasse)<br />
B 101 OU Nossen Symbol (ohne Trasse)<br />
B 101 OU Soppen Symbol (ohne Trasse)<br />
B 169 OU Gröditz Vorbehalt (Korridor)<br />
B 169 Ausbau in Tiefenau Vorbehalt (Korridor)<br />
B 169 OU Lichtensee Vorbehalt (Korridor)<br />
B 169 OU Riesa, 2. BA: B 6 bis Rostocker Straße Vorrang (Trasse)<br />
B 169 OU Riesa, 3. BA: Salbitz bis B 6 Vorrang (Trasse)<br />
B 170 OU Karsdorf Symbol (ohne Trasse)<br />
B 170 OU Oberhäslich Symbol (ohne Trasse)<br />
B 173 OU Mohorn Symbol (ohne Trasse)<br />
B 175 OU Rhäsa Symbol (ohne Trasse)<br />
B 182 OU Strehla Symbol (ohne Trasse)<br />
S 32 OU Lommatzsch 1. BA, Teil 2 Symbol (ohne Trasse)<br />
S 36 Verlegung westlich Wilsdruff Symbol (ohne Trasse)<br />
S 58 Verlegung Bärnsdorf - Flughafen Vorbehalt (Korridor)<br />
S 80 Verlegung in Weinböhla Vorbehalt (Korridor)<br />
S 84 Neubau Niederwartha - Meißen, BA 2.1 Vorbehalt (Korridor)<br />
S 84 Neubau Niederwartha - Meißen, BA 2.2 Vorbehalt (Korridor)<br />
S 84 Neubau Niederwartha - Meißen, 3. BA Vorbehalt (Korridor)<br />
S 88 OU Nieschütz Vorbehalt (Korridor)<br />
S 88 OU Röderau Vorrang (Trasse)<br />
S 88 Verlegung nördlich Kreinitz Vorrang (Trasse)<br />
S 96 Verlegung in Volkersdorf Symbol (ohne Trasse)<br />
S 159 Ausbau westlich Neustadt i. Sa. Vorbehalt (Korridor)<br />
S 164<br />
Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs bei Helmsdorf<br />
Vorbehalt (Korridor)<br />
S 177 OU Großdittmannsdorf Symbol (ohne Trasse)<br />
S 177 OU Gröbern Symbol (ohne Trasse)<br />
S 177 OU Wünschendorf-Eschdorf Symbol (ohne Trasse)<br />
S 190 OU Ruppendorf Vorbehalt (Korridor)<br />
S 192 OU Grumbach Symbol (ohne Trasse)
Seite 78 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Ausbauvorhaben<br />
Unter der Prämisse sinkender Bevölkerungszahlen und einer teilweise bereits zurückgehenden Verkehrsnachfrage<br />
wird der Ausbau vorhandener Verkehrswege für die Region künftig gegenüber dem<br />
Neubau an Bedeutung gewinnen. Dieser Entwicklung wird im <strong>Regionalplan</strong> mit der Sicherung von<br />
Vorranggebieten für den Ausbau von Straßen Rechnung getragen.<br />
Abschnitte an Bundes- und Staatsstraßen mit regionalplanerisch begründetem Ausbaubedarf wurden<br />
als Vorranggebiete festgelegt, sofern dem nicht gewichtige konkurrierende Belange entgegenstehen.<br />
Da sich Ausbaumaßnahmen eng am Verlauf der bestehenden Trasse orientieren, ist die für die Festlegung<br />
eines Ziels der Raumordnung erforderliche räumliche Bestimmtheit gegeben.<br />
Bei einigen bereits in Planung befindlichen Ausbaumaßnahmen ist als Ergebnis des Planungsprozesses<br />
wesentlich von der vorhandenen Straßentrasse abgewichen worden. Diese Vorhaben wurden im<br />
<strong>Regionalplan</strong> unter „Neubauvorhaben“ eingeordnet.<br />
Eine regionalplanerische Sicherung ist notwendig, da Ausbauvorhaben in der Regel Flächen entlang<br />
der bestehenden Trasse beanspruchen (z. B. für Fahrbahnverbreiterung, Kurvenbegradigung, Gestaltung<br />
von Entwässerungsmulden und Banketten, Anlage von Radwegen, Wildleit- oder Wildschutzeinrichtungen,<br />
Neugestaltung von Böschungen nach Gradientenverschiebungen).<br />
Vorranggebiete für den Ausbau von Straßen wurden dann festgelegt, wenn der entsprechende Straßenabschnitt<br />
durch die zuständige Straßenbaubehörde als ausbaubedürftig eingeschätzt wurde und<br />
eine der folgenden regionalplanerischen Zielsetzungen erreicht werden soll:<br />
o Abbau bestehender Erreichbarkeitsdefizite von Zentralen Orten (ZO)<br />
o Lückenschlüsse im Anschluss an Neubaumaßnahmen zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit<br />
überregionaler und regionaler Verkehrstrassen (ÜR)<br />
o Verbesserung grenzüberschreitender Straßenverbindungen (GR)<br />
o Ausbau des nachgeordneten Straßennetzes in Verbindung mit dem Neubau der überregionalen<br />
Verkehrstrasse BAB A 17 Dresden - Prag (AB).<br />
Nach Z 2.3.1 LEP sollen die Zentralen Orte die Versorgung der Bevölkerung ihres Verflechtungsbereiches<br />
in zumutbarer Entfernung sicherstellen. Die Festlegung der Vorranggebiete Straßenausbau kann<br />
ein raumplanerischer Beitrag zur Umsetzung dieses Ziels sein.<br />
Grenzübergreifende lokale Straßenverbindungen zur Tschechischen Republik sollen nach<br />
G 10.14 LEP in den Regionalplänen raumordnerisch gesichert werden.
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 79<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Als Vorranggebiete sind die Trassen für folgende Straßenausbauvorhaben festgelegt:<br />
Straße Abschnitt bzw. Maßnahme Begründung<br />
B 6 Ausbau westlich Cossebaude ZO<br />
B 6 Ausbau in Zehren ZO<br />
B 6 Ausbau in Meißen, Siebeneichener Straße ZO<br />
B 6 Ausbau westlich Wilschdorf ZO<br />
B 101 Ausbau nördlich von Katzenberg ZO<br />
B 169 Ausbau nördlich Zeithain ÜR<br />
B 169 Ausbau Lichtensee - Tiefenau ÜR<br />
B 170 Ausbau in Bannewitz ZO<br />
B 170 Ausbau südlich Dippoldiswalde ZO<br />
S 84 n Ausbau in Meißen ÜR<br />
S 85 Ausbau südlich Lommatzsch, BA 3.1 ZO<br />
S 85 Ausbau südlich Lommatzsch, BA 3.2 ZO<br />
S 154 Sebnitz - Bad Schandau ZO<br />
S 159 Langburkersdorf - Bundesgrenze GR<br />
S 159 Neustadt i. Sa. - Langenwolmsdorf (2 Teilabschnitte) ZO<br />
S 159 Langenwolmsdorf - Stolpen ZO<br />
S 159 Stolpen - Fischbacher Kreuz ZO<br />
S 164 Stolpen - Helmsdorf ZO<br />
S 164 Dobra - Lohmen ZO<br />
S 174 Ausbau in Lauenstein AB<br />
S 175 n Verlegung Borthen - Lungkwitz, 2. BA: Ausbau südlich Borthen AB<br />
S 176 n<br />
Verlegung Pirna - südlich Liebstadt, 2. BA: Ausbau nördlich<br />
Laurich<br />
S 184 Neurehefeld GR<br />
zu 8.2.1 (G)<br />
Die ländlichen Räume in der Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> sind teilweise durch ein dichtes Netz<br />
kleinerer Siedlungen gekennzeichnet, die durch eine hohe Anzahl von Kreis- und Gemeindestraßen<br />
miteinander verbunden sind. Der Erhalt dieser historischen Siedlungs- und Infrastruktur erfordert einen<br />
überdurchschnittlichen Aufwand. Durch den zu erwartenden weiteren Bevölkerungsrückgang und<br />
die Veränderungen in der Einwohnerstruktur in ländlichen Räumen ist damit zu rechnen, dass die<br />
Erhaltung des Verkehrsnetzes zunehmend nach Prioritäten erfolgen muss.<br />
Dabei besteht die Gefahr, dass überörtliche Verbindungsfunktionen beeinträchtigt werden und das<br />
Straßennetz seine bisherige Geschlossenheit verliert. Daher sollen Entscheidungen über die Einordnung<br />
von Straßen in geringere als die bisher geltenden Zustandsstandards oder sogar deren Aufgabe<br />
nur in Koordinierung zwischen den betroffenen Landkreisen und Kommunen erfolgen.<br />
AB
Seite 80 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
8.3 Radverkehr<br />
Karten: Die Vorbehaltsgebiete „Neubau Radverkehrsverbindung“ sind in Karte 2<br />
„Raumnutzung“ ausgewiesen.<br />
Die Radfernwege und Regionalen Hauptradrouten aus der „Radverkehrskonzeption<br />
für den Freistaat Sachsen 2005“ sind in Karte 21 „Verkehr“ nachrichtlich<br />
übernommen.<br />
8.3.1 (G) Das Netz der Radfernwege und Regionalen Hauptradrouten soll entsprechend<br />
der Radverkehrskonzeption für den Freistaat Sachsen ausgebaut werden.<br />
8.3.2 (G) Radverkehrsverbindungen sollen übergemeindlich, insbesondere in Ausrichtung<br />
auf die Zentralen Orte und deren Versorgungs- und Siedlungskerne und<br />
die Gemeinden mit besonderer Gemeindefunktion, verknüpft werden.<br />
Begründung<br />
zu Kap. 8.3<br />
Im Landesentwicklungsplan Sachsen wurden die Regionen mit Plansatz Z 10.18 LEP mit der Weiterentwicklung<br />
des Radwegenetzes beauftragt. Die Radverkehrskonzeption des Freistaates Sachsen<br />
vom November 2005 stellt mit dem in ihr enthaltenen landesweiten und regionalen Radverkehrsnetz<br />
die fachplanerische Grundlage für die räumliche Konkretisierung des landesplanerischen Auftrags dar.<br />
Die Radfernwege und Regionalen Hauptradrouten berücksichtigen die Erschließung der in Karte 8<br />
„Freizeit, Erholung und Tourismus“ dargestellten Tourismusgebiete und Tourismusschwerpunkte.<br />
Mit Plansatz 8.3.1 (G) des <strong>Regionalplan</strong>s werden öffentliche Planungsträger beauftragt, die bestehenden<br />
bzw. geplanten Radverkehrsverbindungen entsprechend der Konzeption bei ihren räumlichen<br />
Entscheidungen zu berücksichtigen und umzusetzen.<br />
Abschnitte von Radfernwegen sowie die regionale Route „Müglitztalradweg“ (nicht Bestandteil der<br />
Radverkehrskonzeption Sachsen 2005), die zur Optimierung von Radverkehrsverbindungen neu zu<br />
trassieren sind, wurden in Karte 2 „Raumnutzung“ als Vorbehaltsgebiete festgelegt.<br />
Die Weiterentwicklung des regionalen Radverkehrsnetzes dient auch der Stärkung der Tourismusgebiete<br />
und Tourismusschwerpunkte (Kap. 11).<br />
Als Bestandteile der „Radverkehrskonzeption für den Freistaat Sachsen 2005“ wurden in den <strong>Regionalplan</strong><br />
übernommen:<br />
„Elberadweg“<br />
„Mittelland-Route“<br />
Radfernwege<br />
„Muldentalradwanderweg“<br />
„Radfernweg Sächsische Mittelgebirge“<br />
„Sächsische Städteroute“
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 81<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Regionale Hauptradrouten<br />
Bezeichnung Verlauf<br />
Altenberg - Freital/Silberstraße 1 Altenberg - Freital<br />
Radroute „An der Silberstraße“ Zwickau - Dresden<br />
„Dresden - Bastei“ Schönfeld - Wehlen<br />
Elbe - Mulde - Weg 1 Mischütz - Schieritz<br />
Elbe - Oberlausitz 1 Pirna - Hohwald<br />
Elbe - Städteroute 1 Radeburg - Coswig<br />
„Elster - Röder“ Land Brandenburg - Großenhain<br />
„Floßkanal“ Nünchritz - Land Brandenburg<br />
„Historische Poststraße“ Heidenau - Börnchen<br />
„Hohe Straße“ Liebenau - Pirna<br />
„Jahnatal - Radroute“ Riesa - Niederstriegis<br />
„Königsbrücker Heide“ von und nach Land Brandenburg<br />
Malter - Kreischa - Pirna 1 Malter - Pirna<br />
Meißen - <strong>Osterzgebirge</strong> 1 Meißen - Rechenberg-Bienenmühle<br />
Mulde - Elbe - Radroute 1 Trebsen - Strehla<br />
„Napoleonweg“ Stolpen - Rathmannsdorf<br />
Pillnitz - Städteroute 1 Dresden-Pillnitz – Dresden-Schönborn<br />
„Rübezahlradweg“ Tschechische Republik - Bad Schandau<br />
Radroute „Sächsische Salzstraße“ Merschwitz - Medingen<br />
Saubachtal - Salzstraße 1 Klipphausen - Radeburg<br />
„Tissaer Wände - Bastei“ Tschechische Republik - Wehlen<br />
1 vorläufiger Arbeitstitel<br />
Im Alltagsradverkehr steht aus regionalplanerischer Sicht die Verknüpfung der Radverkehrsinfrastruktur<br />
mit den Nachbargemeinden und mit den Zentralen Orten im Vordergrund.
Seite 82 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
9 Industrie und Gewerbe<br />
Begriff Regional und überregional bedeutsame Vorsorgestandorte für Industrie und<br />
Gewerbe sind Gebiete, deren Flächenausweisung eine Mindestgröße von<br />
25 ha nicht unterschreiten sollen und die zur Ansiedlung von Großinvestitionen<br />
vorgesehen sind. Sie stellen Schwerpunktbereiche für Siedlungsentwicklung<br />
„Gewerbe“ im Sinne Kapitel 5.1 LEP dar.<br />
Karte: Die regional und überregional bedeutsamen Vorsorgestandorte für Industrie<br />
und Gewerbe sind in Karte 2 „Raumnutzung“ als Vorranggebiete „Großansiedlung<br />
Industrie und Gewerbe“ ausgewiesen.<br />
Bereits rechtskräftige Gewerbe- und Industriegebiete, die noch über zusammenhängende<br />
freie Flächenkapazitäten von mindestens 25 ha für potenzielle<br />
Großansiedlungen verfügen, sind in Karte 2 „Raumnutzung“ als nachrichtliche<br />
Übernahme dargestellt.<br />
9.1 (Z) Die Ausformung der Vorranggebiete Großansiedlung Industrie und Gewerbe<br />
kann im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung nur bei nachgewiesenem<br />
Bedarf zur Ansiedlung einer konkreten gewerblichen Großinvestition erfolgen.<br />
Eine Inanspruchnahme zur Ansiedlung von kleinteiligem Gewerbe, auch nur<br />
in Teilen der Fläche, ist nicht zulässig.<br />
9.2 (G) Die Einrichtung von interkommunalen Gewerbegebieten ist verstärkt anzustreben.<br />
9.3 (G) Für die Gewerbeentwicklung der Gemeinden der Nationalparkregion Sächsische<br />
Schweiz sollen neben den Standorten in den Zentralen Orten der „Gewerbepark<br />
Sächsische Schweiz“ in Leupoldishain und das Gewerbegebiet<br />
„Am Bahnhof“ in Lohmen genutzt werden.
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 83<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Begründung<br />
zu 9.1 (Z)<br />
Eine Sachstandsanalyse zur Gewerbeflächensituation in der Planungsregion ergab, dass ein gewisser<br />
Bedarf an großflächigen Vorsorgestandorten für Industrie und Gewerbe besteht, der durch die vorhandenen<br />
Gewerbegebiete hinsichtlich Größe und Flächenzuschnitt derzeit nicht abgedeckt werden<br />
kann. Nach G 5.1.1 LEP können hierzu in den Regionalplänen entsprechende Schwerpunktbereiche<br />
für Siedlungsentwicklungen ausgewiesen werden. Mit der Ausweisung von Vorranggebieten Großansiedlung<br />
Industrie und Gewerbe wird gleichzeitig auch G 6.1.4 LEP entsprochen, wonach durch die<br />
<strong>Regionalplan</strong>ung die Flächensicherung zur Ansiedlung von Industrie und Gewerbe mit überregionaler<br />
Bedeutung unterstützt werden soll. In einem Abstimmungsprozess mit Kommunen und Landkreisen<br />
auf regionaler Ebene wurden entsprechende Flächenpotenziale ermittelt.<br />
Folgende wesentliche Kriterien kamen dabei i. d. R. zur Anwendung:<br />
Ausschlussbereiche<br />
o <strong>Regionalplan</strong>erische Vorranggebiete und Vorrang-/Eignungsgebiete<br />
o Vorbehaltsgebiete Hochwasserschutz<br />
o Vorbehaltsgebiete Waldschutz<br />
o Vorbehaltsgebiete oberflächennahe Rohstoffe<br />
o regionale Grünzüge<br />
o Gebiete mit hohem landschaftsästhetischen Wert<br />
o landschaftsprägende Höhenrücken, Kuppen und Hanglagen<br />
o Kleinkuppenlandschaften<br />
o Extensivierungsflächen innerhalb und außerhalb von Auenbereichen<br />
o großflächig unzerschnittene störungsarme Räume<br />
o fachrechtlich geschützte Bereiche (soweit nicht bereits Bestandteil der o. g. regionalplanerischen<br />
Ausweisungen) wie Flächennaturdenkmale, Überschwemmungsgebiete nach<br />
§ 100 SächsWG, Trinkwasserschutzgebiete Zone I + II, Denkmalschutzgebiete, Natura 2000 -<br />
Gebiete<br />
o Siedlungen und genehmigte Bauleitplanungen (Ausnahme GE/GI-Gebiete)<br />
Restriktionsbereiche (Einzelfallprüfung erforderlich)<br />
o Waldbestand<br />
o Vorbehaltsgebiete Natur und Landschaft<br />
o Zug-, Rast-, Brut- und Nahrungshabitate störungsempfindlicher Tierarten<br />
o Siedlungstypische historische Ortsrandlagen<br />
o Gebiete mit herausragenden Sichtbeziehungen von und zu einem bedeutsamen Kulturdenkmal<br />
in weiträumig sichtexponierter Lage<br />
o sichtexponierter <strong>Elbtal</strong>bereich<br />
o Vorbehaltsgebiete Wasserressourcen<br />
o Kaltluftentstehungsgebiete<br />
o Gebiete zur Erhaltung und Verbesserung des Wasserrückhalts<br />
o Regionale Schwerpunkte der Fließgewässeröffnung<br />
o Grünzäsuren<br />
o Flächen mit sonstigen bergbaulichen Restriktionen (u. a. Bergwerksrechte, Genehmigungen,<br />
unterirdische Hohlräume)<br />
o Landschaftsschutzgebiete (Bestand und Planung)<br />
o zerschneidende Wirkung durch:<br />
- klassifizierte Straßen (Bundes-, Staats- und Kreisstraßen) sowie Straßenplanung<br />
(Fachplanung oder regionalplanerische Ausweisung)<br />
- Schienenwege (Bestand)<br />
- leitungsgebundene technische Infrastruktur (Bestand und Planung)<br />
o Restriktionen durch Hangneigung: > 5 % im Hügelland und Bergland, > 2 % im Tiefland<br />
o entgegenstehende städtebauliche Entwicklungsziele.
Seite 84 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Positive Standortbedingungen<br />
o 2-km-Umkreis um BAB-Anschlussstellen<br />
o 1-km-Korridor um Bundes- und Staatsstraßen im Zuge überregionaler und regionaler Achsen<br />
o 2-km-Umkreis um Module Güterverkehrszentrum sowie Flughäfen und Verkehrslandeplätze<br />
o günstige siedlungsstrukturelle Einbindung (Zentrale Orte und Verbünde, besondere Gemeindefunktion<br />
Gewerbe)<br />
o vorhandene Industrie- und Gewerbestandorte mit Erweiterungsmöglichkeiten<br />
o Haupterschließungsstraßen und Schienenanbindung (vorhanden oder Realisierung möglich).<br />
Folgende Vorranggebiete Großansiedlung Industrie und Gewerbe sind in Karte 2 „Raumnutzung“<br />
ausgewiesen:<br />
Bezeichnung Landkreis Stadt/Gemeinde Fläche [ha]<br />
südlich Starbach Meißen Ketzerbachtal 50<br />
nördlich Meißen Meißen Meißen 42<br />
südlich Radeburg Meißen Radeburg 44<br />
nördlich Großenhain Meißen Großenhain 30 *<br />
östlich Großenhain Meißen Großenhain 91 *<br />
südöstlich Nünchritz Meißen Nünchritz 41<br />
südlich Mautitz Meißen Riesa 96<br />
südlich Nasseböhla Meißen Zabeltitz 204<br />
südlich Dohma<br />
Sächsische Schweiz-<br />
<strong>Osterzgebirge</strong><br />
Bahretal/Dohma 51<br />
westlich Niederottendorf<br />
Sächsische Schweiz-<br />
<strong>Osterzgebirge</strong><br />
Neustadt i. Sa. 44<br />
südlich Langenwolmsdorf<br />
Sächsische Schweiz-<br />
<strong>Osterzgebirge</strong><br />
Stolpen 71<br />
östlich Dippoldiswalde<br />
Sächsische Schweiz-<br />
<strong>Osterzgebirge</strong><br />
Dippoldiswalde 33<br />
östlich Wilsdruff<br />
Sächsische Schweiz-<br />
<strong>Osterzgebirge</strong><br />
Wilsdruff 54<br />
westlich Kesselsdorf<br />
Sächsische Schweiz-<br />
Wilsdruff 30<br />
westlich Wilsdruff<br />
<strong>Osterzgebirge</strong><br />
Sächsische Schweiz-<br />
<strong>Osterzgebirge</strong><br />
* im Zuge der Ausformung ist der Abstand zur Rollbahn besonders zu beachten<br />
Wilsdruff 54<br />
Eine Flächenkonkretisierung der ausgewiesenen Vorranggebiete Großansiedlung Industrie und Gewerbe<br />
in der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplanung) ist möglich, wobei der spezielle<br />
Sicherungszweck eindeutig benannt werden sollte. Bei der Konkretisierung sind dann auch ggf.<br />
noch erforderliche Pufferbereiche zu angrenzenden Nutzungen zu beachten, die unter Umständen zu<br />
weiteren Flächeneinschränkungen führen können. Alternativ sind auch andere Ausweisungen (z. B.<br />
Landwirtschaftsfläche) möglich, sofern gewährleistet bleibt, dass die spätere Inanspruchnahme damit<br />
nicht unmöglich gemacht wird.<br />
Unter Verweis auf die Begriffsbestimmung nach Kapitel 5.1 LEP für Schwerpunktbereiche für Siedlungsentwicklungen<br />
hat in Anwendung des Zieles die Aufstellung von verbindlichen Bauleitplänen erst<br />
nach konkretem Bedarf zu erfolgen. Damit soll sichergestellt werden, dass diese Flächen nur entsprechend<br />
der im Ziel benannten Zweckbestimmung genutzt werden können. Da einerseits aufgrund der<br />
landschaftlichen Spezifik der Region derartige Standorte nur in begrenztem Umfange zur Verfügung<br />
stehen, andererseits kleinere Flächen in bereits vorhandenen Industrie- und Gewerbegebieten in noch<br />
ausreichendem Umfang vorhanden sind, ist unbedingt zu vermeiden, dass eine Nutzung von Standorten,<br />
die für potenzielle Großansiedlungen geeignet sind, für kleinteiliges Gewerbe erfolgt.<br />
In Übereinstimmung mit dem Ziel wird die Ansiedlung von Unternehmen gesehen, soweit sie der<br />
Großansiedlung nachgeordnet erfolgt und diese Unternehmen als Zulieferer oder mit anderen unmittelbaren<br />
Verbindungen zur Großansiedlung nützlich oder notwendig sind.
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 85<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
zu 9.2 (G)<br />
Nach G 6.1.3 LEP sollen in den Gemeinden bedarfsgerecht gewerbliche Bauflächen zur Sicherung<br />
der Eigenentwicklung zur Verfügung gestellt werden. In der Begründung zu diesem Grundsatz wird<br />
explizit darauf hingewiesen, dass im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit gemeinsame<br />
Gewerbegebiete und Gewerbeverbünde geschaffen werden sollen. Mit dem Grundsatz des <strong>Regionalplan</strong>s<br />
soll dieses Anliegen im Hinblick auf die besseren Vermarktungschancen größerer Flächen, die<br />
in der Regel auch über eine bessere infrastrukturelle Ausstattung und Anbindung verfügen, unterstützt<br />
werden. Eine Neuausweisung von derartigen Gewerbegebieten sollte jedoch generell nur bei entsprechendem<br />
Bedarf erfolgen - dies ist dem sparsamen Umgang mit Grund und Boden geschuldet. Sofern<br />
eine gemeinsame Kosten-/Nutzenteilung der beteiligten Gemeinden erfolgt, ist auch die Einrichtung<br />
regional bedeutsamer Gewerbeflächen auf nur einem Gemeindegebiet denkbar.<br />
zu 9.3 (G)<br />
Die Städte und Gemeinden innerhalb der Nationalparkregion Sächsische Schweiz sind bezüglich ihrer<br />
gewerblichen Entwicklung aufgrund der ökologisch sensiblen Landschaft und deren Schutzstatus<br />
eingeschränkt. Aus diesem Grunde haben geeignete Flächen an verkehrsgünstigen Standorten außerhalb<br />
bzw. am Rande der Nationalparkregion besondere Bedeutung für die gewerbliche Entwicklung<br />
in dieser Region.<br />
Neben der vorrangigen Inanspruchnahme der gewerblichen Standorte in den Zentralen Orten im Umfeld<br />
der Nationalparkregion, insbesondere im Mittelzentrum Pirna, sollen die Möglichkeiten zur überörtlichen<br />
Ansiedlung in den beiden, bereits genehmigten Gewerbegebieten genutzt werden. Sowohl<br />
im „Gewerbepark Sächsische Schweiz“ in Leupoldishain (Stadt Königstein) als auch im Gewerbegebiet<br />
„Am Bahnhof“ (Gemeinde Lohmen) bestehen hierzu noch ausreichende Potenziale zur Ansiedlung.<br />
Sie befinden sich in unmittelbarer Nähe zu den Gemeinden der Nationalparkregion und sind<br />
verkehrsgünstig gelegen. Der Standort in Leupoldishain befindet sich im Bereich der ausgeformten<br />
überregionalen Verbindungsachse OZ Dresden - MZ Pirna - GZ Bad Schandau - (Prag) und der<br />
Standort in Lohmen an der regionalen Verbindungs- und Entwicklungsachse MZ Pirna - (MZ Radeberg).
Seite 86 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
10 Rohstoffgewinnung und -sicherung<br />
Gewinnung und Sicherung<br />
Karten: Die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete „oberflächennahe Rohstoffe“ sind in Karte<br />
2 „Raumnutzung“ ausgewiesen und in Karte 19 als Übersicht dargestellt.<br />
Hinweis: Die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete oberflächennahe Rohstoffe sind in der<br />
Begründung zu diesem Kapitel im Einzelnen benannt.<br />
10.1 (G) Dem möglichst vollständigen Abbau bereits aufgeschlossener Lagerstätten ist<br />
Vorrang vor der Inanspruchnahme neuer Flächen einzuräumen.<br />
10.2 (G) Eine Überlastung einzelner Teilräume, die eine nachhaltige Beeinträchtigung<br />
des Naturhaushaltes, des Landschaftscharakters bzw. der Wohn- und Lebensqualität,<br />
insbesondere durch die entstehende Verkehrsbelastung, befürchten<br />
lässt, soll vermieden werden.<br />
10.3 (Z) Die Inanspruchnahme des Vorranggebietes südlich von Würschnitz (2 Teilflächen)<br />
im Landkreis Meißen ist so zu planen und zu realisieren, dass die Wassergewinnung<br />
aus dem Speichersystem Radeburg in erforderlicher Menge<br />
und Güte erhalten bleibt.<br />
10.4 (Z) Die Inanspruchnahme des Vorranggebietes südwestlich Hermsdorf/Erzgebirge<br />
im Landkreis Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong> ist so zu planen und<br />
zu realisieren, dass die Wassergewinnung aus dem Talsperrensystem Klingenberg-Lehnmühle<br />
bzw. der Talsperre Lichtenberg in erforderlicher Menge<br />
und Güte erhalten bleibt.<br />
Nachfolgenutzung/Renaturierung<br />
10.5 (G) Die Wiedernutzbarmachung von Abbauflächen soll unter Berücksichtigung der<br />
Belange von Natur und Landschaft, der Land- und Forstwirtschaft sowie des<br />
Bedarfs an Flächen für die Erholungsnutzung erfolgen.<br />
Die konkret festzulegenden Rekultivierungsziele sollen u. a. bestehende Defizite<br />
im Gebiet, insbesondere in Bezug auf o. g. Funktionen und Nutzungen<br />
des Freiraumes, berücksichtigen und nach Möglichkeit zu einer Strukturbereicherung<br />
des betroffenen Landschaftsraumes beitragen.<br />
Altbergbau/Gebiete mit unterirdischen Hohlräumen<br />
Karte: Die in der Region umfangreich vorhandenen „Gebiete mit unterirdischen Hohlräumen“<br />
und die Bauanpassungsgebiete nach § 110 BBergG sind als nachrichtliche<br />
Übernahme in Karte 20 dargestellt.<br />
10.6 (G) Für die im Zusammenhang mit dem Altbergbau stehenden Halden und Industriellen<br />
Absetzanlagen (IAA) soll eine landschaftsgerechte und, sofern bekannt,<br />
auf konkrete Nachnutzungsziele orientierte nachträgliche Wiedernutzbarmachung<br />
erfolgen.
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 87<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Begründung<br />
zu Gewinnung und Sicherung<br />
Die Ausweisung der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete oberflächennaher Rohstoffe ist nach LEP Aufgabe<br />
der <strong>Regionalplan</strong>ung. Im Plansatz Z 7.2 LEP werden hierzu Vorgaben und Rahmenbedingungen<br />
festgeschrieben.<br />
Auf die Nutzung des Instruments „Eignungsgebiete“ nach § 7 Abs. 4 Satz 3 ROG i. V. m. § 2 Abs. 2<br />
Satz 3 SächsLPlG wird in Anbetracht folgender Gründe verzichtet:<br />
o Bedingt durch die Standortgebundenheit der Rohstoffe beschränkt sich eine wirtschaftliche<br />
Rohstoffnutzung auf die abbauwürdigen Lagerstätten.<br />
o Der Abbau von Rohstoffen stellt nur eine vorübergehende Nutzung der Flächen dar.<br />
Durch die Wiedernutzbarmachung kann nach dem Abbau i. d. R. die vorhergehende Nutzung<br />
wieder aufgenommen werden oder eine andere sinnvolle Nachnutzung erfolgen.<br />
o Durch die Vorrangausweisung anderer Freiraumfunktionen, die ggf. die Rohstoffgewinnung<br />
ausschließen, kann in Einzelfällen die Lenkung der Rohstoffgewinnung auf konfliktarme<br />
Standorte ebenso unterstützt werden.<br />
Mit dem Fachgutachten des LfUG zur Bewertung der Rohstofflagerstätten in Sachsen 12 liegt auf<br />
Grundlage der Daten der Karte der oberflächennahen mineralischen Rohstoffe des Freistaates Sachsen<br />
(KOR 50) eine aktuelle und umfassende Bewertung der Lagerstätten der Steine und Erden (Baurohstoffe)<br />
sowie ausgewählter Industrieminerale vor. Entsprechend der Parameter Menge und Mächtigkeit<br />
des Rohstoffes, Nutzschicht/Abraum-Verhältnis, geologischer Kenntnisstand sowie Qualität/Verwendung<br />
wurde darin jede Fläche beurteilt und in eine von vier Bauwürdigkeitsklassen eingeteilt.<br />
In Kombination mit dem Planungsstand zur Nutzung der jeweiligen Lagerstätte wurde daraus die<br />
Sicherungswürdigkeit ermittelt, wobei planfestgestellte, zugelassene bzw. genehmigte Abbauflächen<br />
(im Weiteren zusammengefasst als genehmigte Abbauflächen) in die höchste Sicherungswürdigkeit<br />
(Stufe 4) eingeordnet wurden.<br />
Das Bewertungsergebnis ist in der Karte 9 (Erläuterungskarte) des LEP dargestellt. In Karte 2.2 - 14<br />
FB LRP 13 werden die Potenzialflächen im Regionszuschnitt gezeigt. In Ergänzung des Fachgutachtens<br />
wurden seitens des LfUG Flächenvorschläge zur Rohstoffsicherung erarbeitet, die als Arbeitsgrundlage<br />
zur Ausweisung der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete dienten.<br />
Entsprechend dem LEP soll sich der Umfang der regionalplanerischen Ausweisungen am kurz-, mittel-<br />
und langfristigen Rohstoffbedarf orientieren, wobei für die kurz- und mittelfristigen Bedarfe jeweils<br />
ein Zeitraum von ca. 20 Jahren angesetzt wird. Unter dem Gesichtspunkt der nicht vermehrbaren<br />
Rohstoffvorräte sollten auch über diesen Zeitraum hinaus Rohstoffvorräte vorsorgend gesichert werden<br />
(langfristiger Bereich). Es sollte gewährleistet sein, dass diese Lagerstätten und Vorkommen vor<br />
Über- und Verbauung geschützt sind.<br />
Ebenso wie der Umfang soll sich entsprechend LEP auch die Bindungswirkung der getroffenen Festlegungen<br />
zur Rohstoffsicherung am kurz-, mittel- und langfristigen Bedarf orientieren. Für den kurzfristigen<br />
Bedarf sollten die Rohstoffe i. d. R. durch die Ausweisung von Vorranggebieten und für den<br />
mittelfristigen Bedarf durch Vorrang- und Vorbehaltsgebiete gesichert werden. Für den langfristigen<br />
Bedarf kommt i. d. R. das Instrument des Vorbehaltsgebietes zur Anwendung.<br />
Besonderes Augenmerk der regionalplanerischen Sicherung gilt landesbedeutsamen Rohstofflagerstätten.<br />
Die Landesbedeutsamkeit ergibt sich aus ihrer Seltenheit bzw. ihres hohen Veredelungspotenzials.<br />
Regionale Beispiele dafür sind Kaoline, Spezialtone für die Erzeugung feuerfester Materialien<br />
und Naturwerkstein (z. B. Sandstein). Diese sollen nach LEP in der Regel durch die Ausweisung von<br />
Vorranggebieten gesichert werden, auch wenn der kurz- und mittelfristige Bedarf damit erheblich<br />
überschritten wird.<br />
Die Sicherung der genehmigten regionalbedeutsamen Abbauflächen und deren Erweiterungs- und<br />
Ersatzflächen hat wesentliche Bedeutung, um zusätzliche Neuaufschlüsse weitgehend zu vermeiden.<br />
Bei der Ausweisung der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete wurden diese Flächen daher besonders<br />
berücksichtigt. Davon unberührt bleibt der Bestandsschutz für bereits genehmigte Abbauflächen, auch<br />
wenn diese nicht in die regionalplanerische Sicherung einbezogen wurden.<br />
12<br />
Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie: Fachgutachten „Bewertung der Rohstofflagerstätten in<br />
Sachsen“, Freiberg, 2002<br />
13<br />
Fachbeitrag Landschaftsrahmenplan Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong>, 2006
Seite 88 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Potenzialflächen für den Rohstoffabbau werden sehr häufig von anderen Raumansprüchen überlagert,<br />
die eine Abwägung erforderlich machen. Bei der Ausweisung der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete<br />
oberflächennahe Rohstoffe wurde die in der Anlage 1 des Anhangs dargestellte Methodik zugrunde<br />
gelegt.<br />
Im Einzelnen wurden die Restriktionen wie folgt angewendet:<br />
A) Fachrechtliche Restriktionen mit teilweise ausschließender Wirkung:<br />
o Naturschutzgebiete einschließlich Nationalpark „Sächsische Schweiz“ (ausschließende<br />
Wirkung)<br />
o Landschaftsschutzgebiete<br />
Die Ausweisung als Vorbehaltsgebiet ist möglich, soweit die jeweilige Schutzgebietsverordnung<br />
für den Rohstoffabbau nicht explizit ein Verbot ausspricht<br />
o FFH - Gebiete mit Ausnahme von Flächen, für die im Rahmen der Genehmigungsplanung<br />
bereits eine FFH-Verträglichkeit des Vorhabens bescheinigt worden ist<br />
o SPA - Gebiete (i. d. R. ausschließende Wirkung)<br />
o Naturdenkmale (einzelfallbezogene Wirkung)<br />
o Überschwemmungsgebiete mit Ausnahme von Flächen, die auf bereits genehmigten<br />
Rahmenbetriebsplänen beruhen (ausschließende Wirkung)<br />
o Trinkwasserschutzgebiete (ausschließende Wirkung)<br />
o Denkmalschutzgebiete (ausschließende Wirkung).<br />
B) Bestehende Nutzungen:<br />
Bereits im Rahmen der o. g. Bewertung der Rohstofflagerstätten wurden bestehende Nutzungen<br />
(Siedlungsbestand/genehmigte Bauleitplanung, Einrichtungen der technischen Infrastruktur) ausgeblendet<br />
und entsprechende Abstände als Tabu-Zonen eingehalten.<br />
Bei der Ausweisung der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete werden die Abstände zur Wohnbebauung<br />
wie folgt konkretisiert:<br />
Vorranggebiete Vorbehaltsgebiete<br />
Festgestein > 300 m > 300 m<br />
Kies, Kiessand, Sand > 300 m > 150 m<br />
sonst. Lockergesteine > 150 m > 150 m<br />
Außerdem wird zu Kur- und Klinikbereichen sowie Pflegeanstalten grundsätzlich ein Abstand von<br />
mindestens 1200 m eingehalten.<br />
Diese Abstände können unterschritten werden, wenn im konkreten Einzelfall nachgewiesen wurde,<br />
dass immissionsschutzrechtliche Vorgaben eingehalten werden. Soweit noch keine konkreten Vorhabensplanungen<br />
vorliegen, wird davon ausgegangen, dass grundsätzlich geplante und der Rohstoffgewinnung<br />
entgegenstehende Nutzungsänderungen (insbesondere geplante Siedlungserweiterungen),<br />
die in vorsorglich freigehaltene Pufferbereiche von Vorranggebieten eingreifen, mit der vorrangigen<br />
Zweckbestimmung nicht vereinbar sind.
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 89<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
C) <strong>Regionalplan</strong>erische Abwägung mit konkurrierenden Raumfunktionen:<br />
Folgende konkurrierende Raumnutzungsansprüche führen i. d. R. zum Ausschluss der Ausweisung<br />
von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten oberflächennaher Rohstoffe:<br />
o Vorranggebiete Natur und Landschaft<br />
o Vorranggebiete Weinbau<br />
o Vorranggebiete Landwirtschaft<br />
(nur bei Vorbehaltsgebietsansprüchen Rohstoffabbau)<br />
o Vorranggebiete Waldschutz<br />
o Vorranggebiete Wasserressourcen<br />
o Vorranggebiete Hochwasserschutz<br />
o Vorranggebiete Hochwasser-Rückhaltebecken<br />
o Vorrang-/Eignungsgebiete Windenergienutzung<br />
(nur bei Vorbehaltsgebietsansprüchen Rohstoffabbau)<br />
o Vorranggebiete Solarenergienutzung<br />
(nur bei Vorbehaltsgebietsansprüchen Rohstoffabbau).<br />
Vorrangausweisungen Straßenbau haben auf die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete oberflächennaher<br />
Rohstoffe zerschneidende Wirkung. Ansprüche von verschiedenen Vorbehaltsgebieten konkurrierender<br />
Raumnutzungen lassen sich i. d. R. überlagern und zeigen das Konfliktpotenzial an, das bei konkreten<br />
Vorhabensplanungen zu berücksichtigen ist.<br />
D) Weitere regionalplanerische Belange, die im Einzelfall zu prüfen sind:<br />
o Extensivierungsflächen innerhalb von Auenbereichen<br />
o siedlungstypische historische Ortsrandlagen<br />
o Gebiete mit herausragender Sichtbeziehung von und zu einem sichtexponierten historischen<br />
Kulturdenkmal in weiträumig sichtexponierter Lage<br />
o landschaftsprägende Höhenrücken, Kuppen, Hanglagen; Kleinkuppenlandschaften<br />
o Regionale Grünzüge und Grünzäsuren<br />
o Zug-, Rast-, Brut- und Nahrungshabitate störungsempfindlicher Tierarten.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass die Anwendung der o. g. Restriktionen jedoch nur zu einer Regelentscheidung<br />
führt, von der nach immer auch vorzunehmender Einzelprüfung in begründeten Fällen,<br />
insbesondere bei bereits genehmigten Abbauflächen, abgewichen werden kann.
Seite 90 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Bedarfsnachweis<br />
Als Grundlage für einen anzunehmenden Rohstoffbedarf wird auf den durchschnittlichen Fördermengenwert<br />
je Rohstoffgruppe im Freistaat Sachsen über 10 Jahre (1992-2001) zurückgegriffen. Bei dieser<br />
Betrachtung muss berücksichtigt werden, dass dabei nur die Fördermengen der Bodenschätze<br />
unter Bergrecht enthalten sind. Mit dem 1996 verabschiedeten Gesetz zur Vereinheitlichung der<br />
Rechtsverhältnisse bei Bodenschätzen erfolgt die Gewinnung von Massenrohstoffen, wie z. B. Kiessand,<br />
Schotter, Splitt, Lehm, sofern keine Bergrechte (Bewilligung oder Bergwerkseigentum) bestehen,<br />
vielfach auf anderer gesetzlicher Grundlage (z. B. Immissionsschutzrecht, Baurecht) und entzieht<br />
sich damit weitestgehend einer statistischen Erfassung. Zur Ermittlung der Bedarfe wird deshalb von<br />
einem 20 %-igen Aufschlag ausgegangen.<br />
Die Verteilung der Bodenschätze ist räumlich differenziert. Um einen regionalen Ausgleich zu ermöglichen,<br />
wird der de facto bestehende Anteil der Planungsregion an der Gesamtfördermenge im Freistaat<br />
Sachsen (2001) zugrunde gelegt.<br />
Damit ergeben sich für den kurz- und mittelfristigen Bedarf folgende zu sichernde Rohstoffmengen:<br />
Durchschnittswert der<br />
jährlich verwertbaren<br />
Fördermenge im<br />
Freistaat Sachsen<br />
(1992-2001)<br />
[Mio. t]<br />
Anteil der Planungsregion<br />
an der Gesamtfördermenge<br />
(2001)<br />
ermittelter Rohstoffbedarf<br />
für 20 bzw.<br />
40 Jahre<br />
[Mio. t]<br />
Festgestein 27,65 15,7 % 104,0 bzw. 208,1<br />
Kies, Kiessand, Sand 20,61 23,9 % 118,4 bzw. 236,9<br />
sonstiges Lockergestein 2,20 12,2 % 6,4 bzw. 12,9<br />
Quelle: Bergberichte Sächsisches Oberbergamt, Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie<br />
Im Rahmen des o. g. Fachgutachtens wurde für die bewerteten Rohstofflagerstätten eine Vorratsschätzung<br />
vorgenommen. Der industriell verwertbare Vorrat wird dabei mit 70 % des geologischen<br />
Vorrats der betreffenden Fläche angenommen. Soweit durch den Abwägungsprozess nur Teilbereiche<br />
der jeweiligen Rohstofflagerstätte ausgewiesen werden, wird der flächenmäßige Anteil zur Vorratsermittlung<br />
verwendet. Zusätzlich muss berücksichtigt werden, dass sich der überwiegende Teil der Vorranggebiete<br />
auf bereits in Abbau befindliche Gebiete bezieht und sich dadurch lediglich Restvorräte<br />
sichern lassen. Zur Ermittlung der jeweiligen Restvorräte wurde seitens des LfUG eine gesonderte<br />
Berechnung durchgeführt und dem Regionalen Planungsverband in kumulierter Form zur Verfügung<br />
gestellt. Sofern einzelne bereits aktive bzw. genehmigte Abbauvorhaben nicht (z. B. Abbauvorhaben<br />
mit nur örtlicher Bedeutung) oder nur teilweise (z. B. Herausnahme von Flächen in FFH-Gebieten) in<br />
die regionalplanerische Sicherung einbezogen werden, bleiben sie bei der Vorratsschätzung unberücksichtigt.<br />
Insgesamt stellen diese, lediglich durch die Abbaugenehmigung gesicherten Flächen<br />
weniger als 10 % der Gesamtmenge an Restvorräten dar.<br />
Zusammen mit den unverritzten Lagerstätten ergeben sich für die ermittelten Vorrang- und Vorbehaltsgebiete<br />
folgende Vorratsmengen und Laufzeiten:<br />
Vorranggebiete<br />
Vorratsmenge/Laufzeit<br />
Vorbehaltsgebiete<br />
Vorratsmenge/Laufzeit<br />
Festgestein 154 Mio. t/ 30 Jahre 370 Mio. t/ 71 Jahre<br />
Kies, Kiessand, Sand 167 Mio. t/ 28 Jahre 155 Mio. t/ 26 Jahre<br />
sonstiges Lockergestein 33 Mio. t/ 102 Jahre 39 Mio. t/ 121 Jahre<br />
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Angaben der Vorratsmengen nur eine sehr grobe Schätzung<br />
darstellen und die Angaben der Laufzeiten mit erheblichen Unwägbarkeiten, v. a. in Hinblick auf<br />
die tatsächlich erreichten Fördermengen, verbunden sind.
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 91<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Auf Grundlage der angewandten Methodik kann nachgewiesen werden, dass der prognostizierte Rohstoffbedarf<br />
für den kurz-, mittel- und langfristigen Zeithorizont durch die Ausweisung von Vorrang- und<br />
Vorbehaltsgebieten gesichert werden kann. Der zeitliche Vorlauf im Bereich der Sicherung von Festgesteinen<br />
wird durch wenige große Vorbehaltsgebiete ermöglicht. Es wurden zusätzlich jedoch auch<br />
kleinere Vorbehaltsgebiete ausgewiesen, um einer regionalen Verteilung besser gerecht zu werden<br />
und entsprechend dem o. g. Fachgutachten verschiedene Gesteinsvarietäten und -qualitäten einzubeziehen.<br />
Der Vorlauf im Bereich der sonstigen Lockergesteine wird insbesondere in den Rohstoffgruppen<br />
Spezialtone und Kaoline gebildet. Hierbei handelt es sich jedoch um landesbedeutsame<br />
Rohstoffe, die umfassend und unabhängig vom Bedarf gesichert werden sollten.<br />
Folgende Vorrang- und Vorbehaltsgebiete sind in Karte 2 „Raumnutzung“ ausgewiesen 14 :<br />
VORRANGGEBIETE<br />
Nr. Kreis Rohstoff Ortslage<br />
Vorranggebiete für den Abbau von Kies, Kiessand und Sand<br />
1 Stadt Dresden Kiessand nördlich Weixdorf<br />
2 Stadt Dresden Sand Dresden-Nord: Hellerau<br />
3 Stadt Dresden Sand Dresden-Nord: östlich Industriegelände<br />
4 Stadt Dresden Kiessand Dresden-Ost: Söbrigen<br />
5 LK Meißen Kiessand westlich Niederlommatzsch<br />
6 LK Meißen<br />
Kiessand/<br />
Grauwackezersatz<br />
östlich Radeburg<br />
7 LK Meißen Sand südöstlich Churschütz<br />
8 LK Meißen Kiessand Coswig/OT Brockwitz<br />
9 LK Meißen Kiessand westlich Sönitz<br />
10 LK Meißen Kiessand nordwestlich Taubenheim<br />
11 LK Meißen Kiessand südwestlich Nieska<br />
12 LK Meißen Kiessand östlich Raden<br />
13 LK Meißen Kiessand nördlich Strauch<br />
14 LK Meißen Kiessand nordwestlich Weißig am Raschütz<br />
15 LK Meißen Kiessand nordöstlich Brößnitz<br />
16 LK Meißen Kiessand südwestlich Naundorf<br />
17 LK Meißen Kiessand nördlich Riesa/Reußener Berge<br />
18 LK Meißen Kiessand nordwestlich Zeithain<br />
19 LK Meißen Kiessand nordwestlich Röderau (4 Teilflächen)<br />
20 LK Meißen Kiessand südlich Zeithain (2 Teilflächen)<br />
21 LK Meißen Kiessand nördlich Glaubitz<br />
22 LK Meißen Kiessand westlich Adelsdorf<br />
23 LK Meißen Kiessand östlich Skaup<br />
24 LK Meißen Kiessand östlich Folbern<br />
25 LK Meißen Kiessand nördlich Stölpchen<br />
26 LK Meißen Kiessand östlich Plotitz<br />
27 LK Meißen Kiessand nördlich Bahra<br />
28 LK Meißen Kiessand südlich Würschnitz (2 Teilflächen)<br />
29 LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong> Kiessand nördlich Pratzschwitz<br />
30 LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong> Kiessand westlich Pirna-Copitz (3 Teilflächen)<br />
14 Grundsätzlich werden alle Vorrang- und Vorbehaltsgebiete mit einer Flächengröße < 10 ha symbolhaft darge-<br />
stellt. Für zusammengehörige, auch < 10 ha große Teilfelder eines Gebietes, die in der Summe jedoch mindes-<br />
tens 10 ha erreichen, erfolgt eine flächige Darstellung. Das VRG Nr. 50 ist ebenfalls flächig dargestellt, da das<br />
Abbaufeld über die Planungsregion hinausreicht.
Seite 92 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Nr. Kreis Rohstoff Ortslage<br />
Vorranggebiete für den Abbau von sonstigen Lockergesteinen<br />
31 Stadt Dresden Lehm Dresden-Ost: Kleinluga<br />
32<br />
Stadt Dresden/<br />
LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong><br />
Lehm Dresden-Ost: Lockwitz<br />
33 LK Meißen Kaolin Seilitz-Weißerdewerk<br />
34 LK Meißen Kaolin Seilitz<br />
35 LK Meißen Kaolin nördlich Ockrilla<br />
36 LK Meißen Syenodioritzersatz westlich Radeburg<br />
37 LK Meißen Lehm südwestlich Graupzig<br />
38 LK Meißen Ton nördlich Canitz<br />
39 LK Meißen Kaolin westlich Schletta<br />
40 LK Meißen Lehm Strehla-Forberge<br />
41 LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong> Lehm südlich Grumbach<br />
42 LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong> Lehm Freital<br />
Vorranggebiete für den Abbau von Festgesteinen<br />
43 LK Meißen Andesit nördlich Leutewitz<br />
45 LK Meißen Granit Meißen/Steinweg<br />
46 LK Meißen Rhyolith (Quarzporphyr) Meißen-Dobritz<br />
47 LK Meißen Monzonit südwestlich Kleinschönberg<br />
48 LK Meißen Grauwacke östlich Brößnitz<br />
49 LK Meißen Grauwacke südlich Bieberach/Wetterberg<br />
50 LK Meißen Grauwacke östlich Sacka<br />
51 LK Meißen Grauwacke südöstlich Rödern<br />
52 LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong> Granodiorit/Mikrogabbro östlich Oberottendorf<br />
53 LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong> Granodiorit/Mikrogabbro östlich Berthelsdorf/Hohwald-Valtengrund<br />
54 LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong> Granodiorit/Mikrogabbro östlich Berthelsdorf/Hohwald-Grenzland<br />
55 LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong> Sandstein Lohmen<br />
56 LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong> Sandstein südlich Doberzeit<br />
57 LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong> Sandstein nordwestlich Dorf Wehlen<br />
58 LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong> Sandstein südlich Dorf Wehlen<br />
59 LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong> Sandstein nördlich Großcotta/ Lohmgrund I (2 Teilfl.)<br />
60 LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong> Sandstein nördlich Großcotta/Lohmgrund II<br />
61 LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong> Sandstein südwestlich Pirna-Neundorf<br />
62 LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong> Sandstein westlich Reinhardtsdorf<br />
63 LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong> Amphibolit-Hornblendegesteine<br />
(Metabasite)<br />
nördlich Nentmannsdorf<br />
64 LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong> Amphibolit-Hornblendegesteine<br />
(Metabasite)<br />
nördlich Friedrichswalde<br />
65 LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong> Kalkstein Borna-Gersdorf/nördlich Borna<br />
66 LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong> Andesit südöstlich Wilsdruff<br />
67 LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong> Gneis/Quarzphyllit westlich Grumbach<br />
68 LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong> Andesit nordwestlich Wurgwitz<br />
69 LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong><br />
Mikrogranit (Granitporphyr)<br />
östlich Ulberndorf<br />
70 LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong> Rhyolith (Quarzporphyr) westlich Hartmannsdorf<br />
71 LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong> Rhyolith (Quarzporphyr) südlich Röthenbach<br />
72 LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong><br />
Mikrogranit (Granitporphyr)<br />
westlich Bärenstein<br />
73 LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong> Gneis westlich Lauenstein<br />
74 LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong> Calcitmarmor/<br />
Dolomitmarmor<br />
südwestlich Hermsdorf/Erzgebirge
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 93<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
VORBEHALTSGEBIETE<br />
Nr. Kreis Rohstoff Ortslage<br />
Vorbehaltsgebiete für den Abbau von Kies, Kiessand und Sand<br />
1 LK Meißen Kiessand südwestlich Ockrilla<br />
2 LK Meißen Kiessand Brockwitz-Nord<br />
3 LK Meißen Kiessand Sönitz-Nord<br />
4 LK Meißen Kiessand Taubenheim<br />
5 LK Meißen Kiessand westlich Oppitzsch<br />
6 LK Meißen Kiessand nördlich Glaubitz<br />
7 LK Meißen Kiessand südlich Lichtensee<br />
8 LK Meißen Kiessand östlich Raden<br />
9 LK Meißen Kiessand nördlich Skäßchen<br />
10 LK Meißen Kiessand östlich Folbern<br />
11 LK Meißen Kiessand nördlich Stölpchen<br />
12 LK Meißen Kiessand nordöstlich Plotitz/südlich Seerhausen<br />
13 LK Meißen Kiessand nördlich Ebersbach<br />
14 LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong> Kiessand nördlich Birkwitz<br />
Vorbehaltsgebiete für den Abbau von sonstigen Lockergesteinen<br />
15 Stadt Dresden Lehm Dresden-Ost:Nickern<br />
16 Stadt Dresden Lehm Dresden-Ost: Kleinluga<br />
17 LK Meißen Kaolin nordwestlich Seilitz<br />
18 LK Meißen Kaolin nördlich Ockrilla<br />
19 LK Meißen Lehm nördlich Graupzig (2 Teilflächen)<br />
20 LK Meißen Ton westlich Löthain (2 Teilflächen)<br />
21 LK Meißen Ton nördlich Löthain<br />
22 LK Meißen Ton/ Kaolin nord-/südwestlich Schletta (2 Teilflächen)<br />
23 LK Meißen Lehm Meißen/Rotes Gut<br />
24 LK Meißen Ton/ Kaolin westlich Ullendorf<br />
25 LK Meißen Lehm nördlich Rhäsa (3 Teilflächen)<br />
26 LK Meißen Lehm westlich Deutschenbora<br />
27 LK Meißen Kaolin nordwestlich Ockrilla<br />
28 LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong> Lehm westlich Dittersbach<br />
29 LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong> Lehm südwestlich Bielatal<br />
30 LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong> Lehm südwestlich Wilsdruff<br />
Vorbehaltsgebiete für den Abbau von Festgesteinen<br />
31 LK Meißen Monzonit südwestlich Kleinschönberg<br />
32 LK Meißen Monzonit östlich Hühndorf<br />
33 LK Meißen Grauwacke nördlich Schönborn<br />
35 LK Meißen Rhyolith südlich Kmehlen-Gävernitz<br />
36 LK Meißen<br />
Monnit/<br />
Granitgänge<br />
südlich Nauleis<br />
37 LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong> Granodiorit/Mikrogabbro<br />
östlich Oberottendorf<br />
38 LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong> Granit/Hornfels westlich Weesenstein<br />
39 LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong> Sandstein nördlich Großcotta/Lohmgrund II<br />
40 LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong> Sandstein südwestlich Pirna-Neundorf (2 Teilflächen)<br />
41 LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong> Sandstein südlich Dohma<br />
42 LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong> Gneis westlich Lauenstein
Seite 94 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
zu 10.1 (G)<br />
Mineralische Rohstoffe sind nicht regenerierbar und grundsätzlich an den Standort ihrer Entstehung<br />
gebunden. Ihre Gewinnungsstandorte sind deshalb nicht beliebig wählbar. Soweit es mit den Zielen<br />
des <strong>Regionalplan</strong>s vereinbar ist, soll der möglichst vollständige Abbau in den aktiven Tagebauen dazu<br />
dienen, die Einbeziehung neuer, noch unverritzter Flächen in die Rohstoffgewinnung zu minimieren<br />
und damit zur Schonung von Natur und Landschaft einerseits sowie der Rohstoffvorräte andererseits<br />
beizutragen.<br />
Darüber hinaus haben sich für einige Standorte stabile räumliche Strukturen herausgebildet (z. B.<br />
Ansiedlung von Verarbeitungsbetrieben, Lieferbeziehungen, Arbeitskräftebeziehungen), deren Störung<br />
zumindest zeitweise mit negativen ökonomischen und sozialen Wirkungen verbunden wäre.<br />
zu 10.2 (G)<br />
Eine Konzentration mehrerer Abbaustellen in einem Gebiet führt gegebenenfalls zu einer Potenzierung<br />
der Umweltbeeinträchtigungen. So kann diese beispielsweise mit einer grundlegenden Veränderung<br />
des Landschaftscharakters verbunden sein. Die Beurteilung einzelner Abbauplanungen sollte<br />
sich deshalb auch stets an der Summenwirkung vorhandener und geplanter Gewinnungsstandorte in<br />
einem Gebiet orientieren, wobei u. a. die Belastung und Aufnahmefähigkeit der Verkehrsinfrastruktur<br />
einen entscheidenden begrenzenden Faktor darstellt. Die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe<br />
darf insgesamt nicht zu einer unvertretbaren Belastung von Naturhaushalt, Wohnumwelt, Landschaft<br />
und Infrastruktur führen. Bei benachbarten Lagerstätten kann das zeitliche Nacheinander der Nutzung<br />
die Umweltbeeinträchtigungen reduzieren.<br />
zu 10.3 (Z)<br />
Bei der Abwägung am Standort war die Überlagerung des Rohstoffbelanges mit dem Belang des<br />
Trinkwasserschutzes, der sich durch die Lage im festgesetzten Trinkwasserschutzgebiet Schutzzone<br />
III des Speichersystems Radeburg ergibt, besonders zu berücksichtigen. Um die Trinkwassernutzung<br />
trotz Vorrangausweisung zugunsten des Rohstoffabbaus in Menge und Güte nicht zu gefährden,<br />
machen sich in der Abbauplanung entsprechende Einschränkungen nötig, deren Rahmen mit diesem<br />
Plansatz festgeschrieben wird.<br />
zu 10.4 (Z)<br />
Die Lagerstätte, in der Calcit- und Dolomitmarmor untertägig abgebaut wird, besitzt aus rohstoffwirtschaftlicher<br />
Sicht eine wesentliche Bedeutung. Ihre Lage innerhalb von Teilen der Wasserschutzzonen<br />
II und III des Talsperrensystems Klingenberg-Lehnmühle bzw. Lichtenberg lässt bei signifikanter<br />
Ausweitung Konflikte mit der Rohwasserbereitstellung befürchten. Um die Rohwassergewinnung aus<br />
den genannten Talsperren, die v. a. Bedeutung für die Trinkwasserversorgung von großen Teilen des<br />
Verdichtungsraumes Dresden hat, nicht zu gefährden, sind gegebenenfalls Einschränkungen in der<br />
vollständigen Ausbeutung der Lagerstätte hinzunehmen, deren Rahmen mit diesem Plansatz festgeschrieben<br />
wird.<br />
zu Nachfolgenutzung/Renaturierung<br />
zu 10.5 (G)<br />
Entsprechend der Begriffsbestimmung nach § 4 Abs. 4 BBergG ist die Wiedernutzbarmachung die<br />
ordnungsgemäße Gestaltung der vom Bergbau in Anspruch genommenen Oberfläche unter Beachtung<br />
des öffentlichen Interesses. Soweit hier Entwicklungsoptionen bestehen, sollen die Rekultivierungsziele<br />
und -maßnahmen die Durchsetzung regionalplanerischer Festsetzungen zur Freiraumentwicklung<br />
unterstützen, indem sie insbesondere bei Standorten in schutzbedürftigen Bereichen oder in<br />
Angrenzung an diese die Sicherung des entsprechenden Schutzgutes gewährleisten bzw. zur Stärkung<br />
und zum Ausbau der jeweils spezifischen Freiraumfunktion beitragen [vgl. hierzu auch 7.1.2 (Z)].<br />
Besonders bei größeren Abbauflächen ist neben dem Bemühen, die unmittelbare Eingriffsfläche so<br />
gering wie möglich zu halten, eine schrittweise, parallel zum Abbaufortschritt erfolgende Wiedernutzbarmachung<br />
von großer Bedeutung. Damit soll gewährleistet werden, dass die Beeinträchtigung des<br />
Landschaftsbildes so gering wie möglich gehalten und eine schnellstmögliche Rekultivierung für die<br />
Land- bzw. Forstwirtschaft oder im Falle beabsichtigter Entwicklung von Sukzessionsflächen zügig<br />
eine weitestgehend ungestörte Regeneration des Naturhaushaltes ermöglicht wird.
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 95<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
zu Altbergbau/Gebiete mit unterirdischen Hohlräumen<br />
In Karte 20 sind die „Gebiete mit unterirdischen Hohlräumen“ gemäß § 7 SächsHohlrVO (Sächsische<br />
Hohlraumverordnung vom 06.03.2002, geändert durch Art. 2 der VO des SMWA vom 21.12.2004<br />
[SächGVBl. S. 589]) in nachrichtlicher Übernahme dargestellt. Zusätzlich sind die Hohlraumverdachtsgebiete<br />
und die festgelegten Bauanpassungsgebiete in nachrichtlicher Übernahme dargestellt.<br />
Bauanpassungsgebiete sind Gebiete nach § 110 BBergG, in denen bauliche Anlagen bei Errichtung,<br />
Erweiterung oder Veränderung an mögliche bergbauliche Einwirkungen anzupassen sind.<br />
Entsprechend § 2 SächsHohlrVO zählen zu den unterirdischen Hohlräumen neben den stillgelegten<br />
Grubenbauen in Altbergbaugebieten (die Bergaufsicht ist hier beendet) auch natürliche und künstliche<br />
(nicht zu Bergbauzwecken errichtete) unterirdische Hohlräume. Diese sind in der vom Sächsischen<br />
Oberbergamt digital geführten Karte „Gebiete mit unterirdischen Hohlräumen“ (M 1:25 000) dargestellt.<br />
Bauherren können nach § 7 Abs. 1 SächsHohlrVO vor Erstellung der Bauunterlagen eine entsprechende<br />
Mitteilung über unterirdische Hohlräume beim Sächsischen Oberbergamt über diesbezügliche<br />
mögliche Gefahren einholen. Die im Kartenhinweis benannte Karte 20 kann aufgrund ihrer Maßstäblichkeit<br />
dazu jedoch nur Anhaltspunkte liefern.<br />
Darüber hinaus sind in Karte 20 in nachrichtlicher Übernahme Gebiete des Wismut-Altbergbaus dargestellt.<br />
Es handelt sich dabei um Hinterlassenschaften des Uranerzbergbaus der SAG/SDAG Wismut,<br />
die 1990 nicht dem Unternehmen zugeordnet wurden. Auf Grundlage des Verwaltungsabkommens<br />
zwischen Bund und Freistaat Sachsen ist die Sanierung dieser Altstandorte vorgesehen. Die in<br />
der Karte dargestellten Gebiete entsprechen dem derzeitigen Kenntnisstand der laufenden Untersuchungen.<br />
Ein konkreter Sanierungsbedarf ist hieraus nicht abzuleiten.<br />
zu 10.6 (G)<br />
Ein Problem stellen gegenwärtig Halden und Industrielle Absetzanlagen (IAA) dar, für die ebenfalls im<br />
Rahmen der SächsHohlrVO das Sächsische Oberbergamt zur Gefahrenabwehr tätig wird (soweit sie<br />
nicht noch unter Bergaufsicht stehen). Über die Gefahrenabwehr hinaus besteht jedoch ein regionalplanerisches<br />
Interesse, diese Gebiete einer sinnvollen Nachnutzung zuzuführen, wozu der Plansatz<br />
dienen soll.
Seite 96 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
11 Freizeit, Erholung und Tourismus<br />
11.1 Tourismusgebiete und Tourismusschwerpunkte<br />
Begriffe: Tourismusgebiete im Sinne dieses Planes sind in der Regel mehrere Gemeinden<br />
umfassende oder berührende zusammenhängende Räume, die aufgrund<br />
ihrer landschaftlichen Besonderheiten und/oder kulturhistorischen Sehenswürdigkeiten<br />
als touristische Zielgebiete eine dieser Funktion entsprechende<br />
touristische Infrastruktur besitzen bzw. in denen eine solche weiter<br />
entwickelt werden soll.<br />
Tourismusschwerpunkte im Sinne dieses Planes sind die Gemeinden mit<br />
der besonderen Gemeindefunktion „Fremdenverkehr“ [vgl. 3.2 (Z)], die<br />
Schwerpunkte des Städtetourismus, die regional bedeutsamen Schwerpunkte<br />
des Naherholungs- und Ausflugsverkehrs sowie die Orte mit zu entwickelnder<br />
Kurortfunktion und die staatlich anerkannten Erholungsorte.<br />
Regional bedeutsame Schwerpunkte des Naherholungs- und Ausflugsverkehrs<br />
sind Gemeinden bzw. Ortsteile, die aufgrund ihrer besonderen Ausstattung<br />
mit kulturhistorischen Sehenswürdigkeiten und/oder landschaftlich<br />
attraktiven Anziehungspunkten in der Umgebung bzw. einer auf spezielle<br />
Funktionen ausgerichteten oder zu entwickelnden Infrastruktur touristische<br />
Zielpunkte von regionaler oder überregionaler Bedeutung darstellen bzw. zu<br />
solchen entwickelt werden sollen.<br />
Karten: Die Gemeinden mit besonderer Gemeindefunktion „Fremdenverkehr“ sind in<br />
Karte 1 „Raumstruktur“ ausgewiesen.<br />
Die Tourismusgebiete und die regional bedeutsamen Schwerpunkte des Naherholungs-<br />
und Ausflugsverkehrs sind in Karte 8 „Freizeit, Erholung und Tourismus“<br />
ausgewiesen.<br />
Die übrigen Tourismusschwerpunkte sowie die touristischen Routen sind in<br />
Karte 8 „Freizeit, Erholung, Tourismus“ dargestellt.<br />
11.1.1 (G) In Gebieten mit bereits vorhandenem Tourismus sind die räumlichen Voraussetzungen<br />
für den Tourismus als Wirtschaftsfaktor nachhaltig zu sichern und<br />
weiterzuentwickeln, wobei ein vorrangig qualitativer, bestandsorientierter Ausbau<br />
ihrer infrastrukturellen Grundlagen erfolgen soll.<br />
Dazu sollen insbesondere noch brachliegende Tourismusobjekte revitalisiert<br />
und die touristische Freizeitinfrastruktur, einschließlich eines witterungsunabhängigen,<br />
saisonverlängernden Freizeitangebotes, bedarfsgerecht verbessert<br />
werden.<br />
11.1.2 (G) In Gebieten mit Eignung/Ansätzen für eine touristische Entwicklung soll der<br />
Tourismus als ergänzender Wirtschaftsfaktor weiter entwickelt werden. Dazu<br />
sollen die gebietsspezifischen Potenziale, insbesondere die für eine landschaftsbezogene<br />
naturnahe Erholung erlebniswirksamen Landschaftsteile und<br />
kulturhistorischen Besonderheiten und Sehenswürdigkeiten, touristisch erschlossen<br />
werden.<br />
Eine ergänzende bedarfsgerechte touristische Infrastruktur soll schrittweise<br />
geschaffen werden.
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 97<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
11.1.3 (G) Die Stadt Dresden soll als Schwerpunkt des Städtetourismus von internationaler<br />
Bedeutung erhalten und weiterentwickelt werden.<br />
Ihre Bedeutung als ein Zentrum von Kunst und Kultur sowie des Geschäfts-,<br />
Kongress- und Messetourismus soll gestärkt werden.<br />
11.1.4 (G) Für die Stadt Riesa sollen die räumlichen Voraussetzungen zur Entwicklung<br />
als Kultur-, Sport- und Eventstadt gestärkt werden.<br />
11.1.5 (G) Die folgenden Städte, Gemeinden bzw. Ortsteile sollen in ihrer Funktion für<br />
den Naherholungs- und Ausflugsverkehr gesichert bzw. ausgebaut werden:<br />
o Coswig, Diera-Zehren, Diesbar-Seußlitz (Gemeinde Nünchritz), Großenhain,<br />
Hirschstein, Lommatzsch, Moritzburg, Nossen, Radebeul, Radeburg,<br />
Schönfeld, Strehla, Weinböhla, Zabeltitz, Zschorna (Gemeinde Tauscha)<br />
(Landkreis Meißen)<br />
o Altenberg, Bad Schandau, Dippoldiswalde, Geising, Glashütte, Gohrisch,<br />
Gemarkung Großburgk (Stadt Freital), Gemarkung Großsedlitz (Stadt Heidenau),<br />
Grund (Stadt Wilsdruff), Hermsdorf/Erzgebirge, Hohnstein, Kirnitzschtal,<br />
Königstein, Liebstadt, Lohmen, Rabenau, Rathen, Schönfeld<br />
(Gemeinde Schmiedeberg), Sebnitz, Stadt Wehlen, Stolpen, Tharandt,<br />
Weesenstein (Gemeinde Müglitztal)<br />
(Landkreis Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong>).<br />
11.1.6 (G) In den Schwerpunkten des Naherholungs- und Ausflugsverkehrs ist die historisch<br />
wertvolle Bausubstanz zu erhalten und zu pflegen bzw. die Zugänglichkeit<br />
zu den kulturhistorischen Sehenswürdigkeiten und/oder zu landschaftlich<br />
attraktiven Anziehungspunkten der Umgebung in geeigneter Form zu sichern<br />
und gegebenenfalls zu erweitern. Dabei soll die Zugänglichkeit nach Möglichkeit<br />
auch für Behinderte gewährleistet werden.<br />
11.1.7 (G) Für die Stadt Altenberg sollen die räumlichen Voraussetzungen zur Entwicklung<br />
des Wintersports mit internationaler Bedeutung gestärkt werden.<br />
11.1.8 (G) Die Entwicklungskonzeptionen der Gemeinden als Kur- bzw. Erholungsort<br />
sollen, insbesondere bei benachbarten Kur- und Erholungsorten, zur Herausbildung<br />
differenzierter Angebotsprofile aufeinander abgestimmt werden.<br />
11.1.9 (G) Entlang der Ferienstraßen und in ihrer unmittelbaren Umgebung soll die weitere<br />
thematische Ausgestaltung durch Erlebnisangebote und deren Vernetzung<br />
unterstützt werden.<br />
11.1.10 (G) Die weitere touristische Entwicklung soll durch die Erschließung, Aufwertung<br />
und stärkere touristische Inwertsetzung historischer, technischer und industrieller<br />
Denkmale sowie deren Vernetzung qualitativ verbessert werden.<br />
11.1.11 (G) Der grenzüberschreitende Tourismus zur Tschechischen Republik soll durch<br />
geeignete Maßnahmen, wie die Schaffung weiterer grenzüberschreitender<br />
Rad-, Wander-, Reitwege und Loipen, die Entwicklung des Bootstourismus auf<br />
der Elbe sowie durch intensive Kontakte auf kommunaler Ebene weiterentwickelt<br />
werden.
Seite 98 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Begründung<br />
zu Kapitel 11<br />
Entsprechend G 8.1 Satz 1 LEP sollen für die Stärkung des Wirtschaftssektors Tourismus die räumlichen<br />
Voraussetzungen verbessert werden. Die Tourismuswirtschaft hat in der Region erhebliche Bedeutung.<br />
Die Tourismusintensität für 2006 betrug 6 536 Übernachtungen/1000 Einwohner und überstieg<br />
damit wesentlich den sachsenweiten Wert von 3 742 15 .<br />
Hinsichtlich der touristischen Entwicklung zeigt sich, dass die infolge des Hochwassers 2002 eingetretenen<br />
Einbußen an Übernachtungen in der regionsweiten Betrachtung mittlerweile ausgeglichen sind.<br />
Grundlage für die Ausweisungen und Plansätze im Kapitel 11 sind die Ziele und Grundsätze des LEP,<br />
die fortgeschriebenen Grundzüge sächsischer Tourismuspolitik (SMWA 06/2004) sowie die Auswertung<br />
der erfolgten touristischen Entwicklung in der Region.<br />
Die dargestellten Plansätze umfassen rahmensetzende räumliche Aspekte, die bei der zukünftigen<br />
touristischen Entwicklung berücksichtigt werden sollen. In Verbindung mit den grundlegenden Aussagen<br />
zur angestrebten künftigen touristischen Entwicklung in der Region entsprechend Kapitel 1 „Leitbild<br />
der Regionalentwicklung“ werden damit wesentliche Gesichtspunkte einer regionsweiten Tourismuskonzeption<br />
abgebildet. Auf Regelungen, die bereits in anderen Gesetzen und Verordnungen enthalten<br />
sind bzw. die sich außerhalb der raumordnerischen Regelungskompetenz befinden, wird hingewiesen.<br />
zu 11.1.1 (G) und 11.1.2 (G)<br />
In Z 8.3 LEP sind im räumlichen Bezug zur Planungsregion die Sächsische Schweiz und das Erzgebirge<br />
als traditionelle, landesweit bedeutsame Tourismusgebiete sowie das Sächsische Elbland als<br />
sich in den letzten Jahren zunehmend etabliertes Tourismusgebiet benannt. In diesen Gebieten ist die<br />
für den Ausbau des Tourismus notwendige Infrastruktur einschließlich Verkehr vorzuhalten und qualitativ<br />
zu entwickeln. In der Begründung zu diesem Ziel wird der <strong>Regionalplan</strong>ung die Möglichkeit eingeräumt,<br />
diese um regional bedeutsame Gebiete zu ergänzen und konkrete Grundsätze und Ziele für<br />
deren zukünftige Entwicklung zu formulieren.<br />
Das regionalplanerische Konzept beinhaltet auf der Grundlage des tatsächlich erreichten Standes der<br />
Tourismusentwicklung und -intensität sowie auf der Grundlage einer Einschätzung der vorhandenen<br />
Entwicklungspotenziale eine räumliche Konkretisierung der in Z 8.3 LEP genannten Gebiete, um einerseits<br />
realistische Schwerpunktsetzungen für den Tourismus in der Region aufzuzeigen und andererseits<br />
in Verbindung damit die Erfordernisse der weiteren räumlichen Entwicklung ableiten zu können.<br />
Gebiete mit bereits vorhandenem Tourismus unterscheiden sich gegenüber anderen Gebieten dadurch,<br />
dass in diesen Gebieten der Tourismus, insbesondere der übernachtungsgebundene Tourismus,<br />
eine hervorgehobene Bedeutung gegenüber den umgebenden Gebieten besitzt. Als Ausweisungskriterien<br />
wurden dabei herangezogen:<br />
a) die Gebiete mit einer gegenüber dem umgebenden Raum herausgehobenen gemeindebezogenen<br />
Tourismusintensität<br />
b) die Prägung des Gebietes mit Kur- bzw. Erholungsorten sowie das Vorhandensein von<br />
Campingplätzen<br />
c) die Eignung des Gebietes zur landschaftsbezogenen Erholung entsprechend Kapitel 2.5.4<br />
FB LRP 16<br />
d) die touristische Ausstattung hinsichtlich des Freizeit- und Erholungsangebotes entsprechend<br />
Kapitel 2.5.4 Fachbeitrag zum Landschaftsrahmenplan.<br />
Darüber hinaus werden in Karte 8 Gebiete mit Eignung/Ansätzen für eine touristische Entwicklung<br />
ausgewiesen. Hinsichtlich der touristischen Eignung wird auf die Kriterien c) und d) zurückgegriffen,<br />
wobei hier auch Gebiete einbezogen wurden, die eine netzartige Verbindung der Gebiete mit bereits<br />
vorhandenem Tourismus durch geeignete Korridore (z.B. entlang von touristischen Wegen) ermöglichen.<br />
15<br />
Zahlenangaben im Kapitel 11 unter Verwendung folgender Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates<br />
Sachsen, Sächsische Gemeindestatistik 2007<br />
16<br />
Fachbeitrag Landschaftsrahmenplan Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong>, 2006
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 99<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Des Weiteren wurden durch eine Reihe von Regionalinitiativen in der Planungsregion (z. B. Regionen<br />
aktiv, Leader + - Gebiete, Klosterbezirk Altzella) Potenziale für eine touristische Entwicklung in vor<br />
allem ländlich geprägten Regionen aufgezeigt und z. T. bereits erschlossen, die bei der Ausweisung<br />
gleichfalls mit einbezogen wurden. Ansätze für eine touristische Entwicklung zeigen sich durch eine<br />
vermehrte Anzahl von Übernachtungs- und Tagesgästen bzw. die Nachfrage nach touristischen Angeboten<br />
und sind vor allem durch die in diesen Gebieten befindlichen Tourismusschwerpunkte vorhanden.<br />
Mit Z 8.3 LEP wird bereits der Rahmen für die räumliche Entwicklung in den touristischen Gebieten in<br />
der Art vorgegeben, dass die notwendige touristische Infrastruktur vorzuhalten und qualitativ zu entwickeln<br />
ist. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Fortschreibung der Grundzüge der sächsischen<br />
Tourismuspolitik (s. o.) hingewiesen, welche die Aspekte der Qualitätsverbesserung und Vernetzung<br />
touristischer Angebote bei der weiteren Entwicklung gegenüber einem quantitativen Ausbau, insbesondere<br />
bei Beherbergungseinrichtungen, in den Vordergrund stellt.<br />
In Anbetracht dessen, dass es sich bei den ausgewiesenen Tourismusgebieten um landschaftlich<br />
attraktive, aber auch um ökologisch sehr sensible Räume handelt, ergeben sich hieraus notwendigerweise<br />
Beschränkungen in Richtung Ausbau im Bestand, Revitalisierung sowie Qualitätsverbesserung<br />
der vorhandenen Angebote. Hierbei sind besonders die Nationalparkregion Sächsische Schweiz mit<br />
dem Nationalpark sowie das <strong>Osterzgebirge</strong> in seinem Charakter als Landschaftsschutzgebiet zu nennen.<br />
Die touristische Entwicklung zeigt, dass die Tourismusgebiete in der Planungsregion, wie in Sachsen<br />
generell, in erster Linie prädestiniert für Kurzreisen sind (durchschnittliche Aufenthaltsdauer von etwa<br />
3 Tagen) und diese ihren Schwerpunkt saisonal gesehen im Frühjahr und im Herbst (die Wintersportgebiete<br />
des Erzgebirges weichen hiervon geringfügig ab) besitzen. Die Auslastung der angebotenen<br />
Betten in den Beherbergungseinrichtungen schwankt dabei im Jahresverlauf zwischen rund 30 % und<br />
rund 60 %. Geeignete saisonverlängernde Maßnahmen, z.B. die Schaffung zusätzlicher Erlebnisangebote,<br />
können hierbei zur besseren Auslastung und damit zur Stärkung der touristischen Wirtschaftskraft<br />
in diesen Gebieten beitragen. Hierzu können und sollen touristische Konzepte der einzelnen<br />
Tourismusgebiete wesentliche Anregungen geben.<br />
Die Gebiete mit Eignung/Ansätzen für eine touristische Entwicklung stellen in Bezug auf die in<br />
11.1.1 (G) genannten Gebiete wichtige Ergänzungs-, Verbindungs- und Entwicklungsräume dar. Auch<br />
wenn in diesen Gebieten der übernachtungsgebundene Tourismus nicht die Bedeutung besitzt, sind<br />
wertvolle Potenziale für eine touristische Entwicklung vorhanden. Diese ergeben sich entsprechend<br />
den Ausweisungskriterien vor allem aus der Existenz von erlebniswirksamen Freiräumen und von<br />
Sehenswürdigkeiten mit besonderer touristischer Anziehungskraft. Die Nutzung dieser Potenziale<br />
ergibt sich in erster Linie im Zusammenhang mit ihrer Funktion als Naherholungsräume, die in der<br />
Regel weiterhin gesichert werden soll. Daneben sollen auch die vorhandenen Ansätze für den übernachtungsgebundenen<br />
Tourismus entwickelt werden.<br />
Der Auf- bzw. Ausbau einer touristischen Infrastruktur soll vor allem touristische Angebote im Freiraum,<br />
wie das touristische Wegenetz, Spiel- und Picknickplätze oder Tiergehege, umfassen.<br />
In Bezug auf die Errichtung neuer Freizeit-, Erholungs- und Sporteinrichtungen mit erheblicher Raumbedeutsamkeit<br />
wird auf G 8.12 LEP verwiesen.<br />
zu 11.1.3 (G) und 11.1.4 (G)<br />
Entsprechend Z 8.6 LEP sollen in der Region die Städte Dresden, Meißen, Pirna und Riesa mit über<br />
die Landesgrenze hinaus bekannten, historisch wertvollen städtebaulichen Strukturen und überregionalen<br />
kulturellen Einrichtungen in ihrer internationalen Attraktivität als Tourismusschwerpunkte Städtetourismus<br />
durch Erhaltung ihrer besonderen kulturhistorischen Sehenswürdigkeiten und kulturellen<br />
und sportlichen Einrichtungen sowie durch den Ausbau von Veranstaltungsangeboten gestärkt werden.<br />
Die touristischen Angebote in den Innenstadtbereichen sollen entsprechend den modernen Anforderungen<br />
ausgebaut werden. Die Grundsätze 11.1.3 und 11.1.4 formen dieses Ziel weiter aus.<br />
Mit rund 3,3 Mio. Übernachtungen trägt die Stadt Dresden einen Anteil von über 50 % der Gesamtübernachtungszahl<br />
der Region. Neben ihrer Bedeutung als Zentrum von Kunst und Kultur sollen die<br />
standörtlichen Voraussetzungen für die Funktion als Geschäfts-, Kongress- und Messestandort weiter<br />
verbessert werden. Mit der Eröffnung der neuen Messe im Ostragehege im Frühjahr 1999 und dem<br />
2004 eröffneten Internationalen Kongresszentrum wurden hierzu wesentliche Grundlagen geschaffen.<br />
Die Stadt Riesa hat mit ihren Sportveranstaltungen internationale Bedeutung erworben und konnte<br />
sich zunehmend auch als Kultur- und Eventstadt etablieren. Mit dem Grundsatz soll die begonnene<br />
Entwicklung unterstützt werden, wobei auch die übrigen Potenziale genutzt werden sollten, um die<br />
Funktion als Schwerpunkt des Städtetourismus auf eine breitere Basis zu stellen.
Seite 100 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
zu 11.1.5 (G) und 11.1.6 (G)<br />
Neben den landesweit bedeutsamen Tourismusschwerpunkten Städtetourismus gibt es in Zusammenhang<br />
mit ihrer Bedeutung vor allem für den Ausflugs- und Naherholungsverkehr eine Reihe von<br />
Städten und Gemeinden oder Teile von ihnen, die regionalbedeutsame Schwerpunkte des Tourismus<br />
darstellen. Diese Orte können in Gebieten mit bereits vorhandenem Tourismus wesentliche Kristallisationspunkte<br />
darstellen und in Gebieten mit Eignung/Ansätzen für eine touristische Entwicklung, ausgehend<br />
von den touristischen Angeboten, auch die touristische Entwicklung der umgebenden Gebiete<br />
maßgebend unterstützen.<br />
Die Ausweisung erfolgte auf Grundlage folgender Kriterien:<br />
o Orte mit landesbedeutsamen Zielen des Ausflugsverkehrs<br />
o Orte mit einem regionalbedeutsamen Ziel (z. B. Burg/Schloss, Museum, besondere landschaftliche<br />
Attraktivität u. ä.) in Kombination mit weiteren überörtlichen Zielen<br />
o Orte an einem sächsischen Badegewässer (Bekanntmachung des SMUL und des SMS zu<br />
§ 2 Abs. 3 SächsBadegewV v. 18.04.2007)<br />
o Gemeinden, die aufgrund der Wanderwegdichte in Verbindung mit einem umfangreichen touristischen<br />
Angebot ein erhöhtes Naherholungspotenzial darstellen<br />
o Orte mit einem Campingplatz (> 200 Stellplätze)<br />
o Orte in einem Wintersportgebiet (> 600m ü. NN, vorhandene Wintersportinfrastruktur).<br />
Die Einstufung der Ausflugsziele „landesbedeutsam - regionalbedeutsam - überörtlich“ wurde unter<br />
Marketinggesichtspunkten vorgenommen. Hierzu wurden insbesondere Veröffentlichungen und Internetpräsentationen<br />
der landesweit agierenden Organisationen (z. B. Tourismusmarketinggesellschaft<br />
Sachsen), der regionalen Tourismusverbände, der einzelnen Landkreise sowie der Städte und Gemeinden<br />
ausgewertet. Sofern der Schwerpunkt im Wesentlichen nur auf einen Ortsteil bezogen werden<br />
kann, wurde nur dieser ausgewiesen. Auf die Ausweisung einzelner Ortstteile als regional bedeutsame<br />
Schwerpunkte des Naherholungs- und Ausflugsverkehrs von Städten, die nach Z 8.6 LEP<br />
bereits als Schwerpunkte des Städtetourismus eingestuft sind, wurde verzichtet.<br />
Primäres Anliegen ist es, die für diese Orte wesentlichen touristischen Anziehungspunkte nachhaltig<br />
zu bewahren, zu pflegen und dem Tourismus in geeigneter Form zugänglich zu halten bzw. zu machen.<br />
Dabei sollen auch die Anforderungen spezieller Gästegruppen berücksichtigt werden (z. B.<br />
behindertengerechte Zugänglichkeit).<br />
Die Stadt Radebeul verfügt aufgrund ihrer umfangreich vorhandenen touristischen Infrastruktur und<br />
Sehenswürdigkeiten über gute Voraussetzungen, um sich zu einem Schwerpunkt des Städtetourismus<br />
zu entwickeln. Mit rund 220 000 Übernachtungen im Jahr 2006 kann die touristische Bedeutung<br />
nachgewiesen werden.<br />
zu 11.1.7 (G)<br />
Altenberg hat sich als Austragungsort für nationale und internationale Wettkämpfe im Bob- und Skeletonsport<br />
sowie im Biathlonsport einen Namen gemacht. Mit der Errichtung der Biathlonarena sowie<br />
der nach internationalen Standards rekonstruierten Rennschlitten- und Bobbahn sind Wettkampfstätten<br />
mit nationaler und internationaler Anerkennung entstanden. Die Weltmeisterschaften im Bob- und<br />
Skeletonsport im Februar 2008 sind Ausdruck für die hervorgehobene Bedeutung Altenbergs für den<br />
Wintersport, der landes- und bundesweit Unterstützung findet. Davon profitieren nicht nur das Arbeitsund<br />
Freizeitleben sowie das gesellschaftliche Leben der Stadt Altenberg sondern auch die gesamte<br />
touristische Entwicklung des <strong>Osterzgebirge</strong>s. So entfielen 2006 über ein Drittel aller Übernachtungen<br />
im Weißeritzkreis auf die Stadt Altenberg und ihre Ortsteile. Mit der Grundsatzformulierung sollen<br />
damit für Altenberg die räumlichen Voraussetzungen zur Entwicklung des Wintersports mit internationaler<br />
Bedeutung gesichert und weiter gestärkt werden.<br />
zu 11.1.8 (G)<br />
Entsprechend G 8.9 LEP soll die Entwicklung von sächsischen Kur- und Erholungsorten durch die<br />
Verbesserung und den Ausbau kurgemäßer und touristischer Infrastruktur so unterstützt werden, dass<br />
die Erhaltung des Bestandsschutzes bzw. Neuprädikatisierung als staatlich anerkannte Kur- und Erholungsorte<br />
möglich ist.
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 101<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Entsprechend der zuletzt am 2. Februar 2004 geänderten VO über die Voraussetzungen der Anerkennung<br />
als Kur- oder Erholungsort im Freistaat Sachsen vom 24. April 1995 wurde der Bestandsschutz<br />
für die nicht neuprädikatisierten Orte in der Region (bis auf Saupsdorf) aufgrund der Hochwasserereignisse<br />
2002 bis 2010 verlängert. Darüber hinaus wird das Anerkennungsverfahren als Kneippkurort<br />
für den Kurort Hartha (Stadt Tharandt, Landkreis Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong>) vorbereitet<br />
und für die Gemeinde Kreischa langfristig die staatliche Anerkennung als Kurort (vorerst die Anerkennung<br />
als Erholungsort) angestrebt. Weiterhin ist für die Gesamtgemeinde Kirnitzschtal (Landkreis<br />
Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong>) sowie für die Ortsteile Rugiswalde (Stadt Neustadt i. Sa., Landkreis<br />
Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong>), Zinnwald-Georgenfeld (Stadt Altenberg, Landkreis Sächsische<br />
Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong>) und Grund (Stadt Wilsdruff, Landkreis Sächsische Schweiz-<br />
<strong>Osterzgebirge</strong>) jeweils die Anerkennung als staatlich anerkannter Erholungsort durch die Gemeinde<br />
beabsichtigt.<br />
Die übergemeindliche Zusammenarbeit von Kur- und Erholungsorten, wie sie beispielsweise mit dem<br />
Strukturarbeitskreis der Kur- und Bäderorte der Sächsischen Schweiz praktiziert wird, stellt ein geeignetes<br />
Instrument für eine erfolgreiche Entwicklung des Kur- und Tourismusbereiches sowohl in den<br />
einzelnen Orten als auch in dem jeweiligen Gebiet insgesamt dar.<br />
Durch eine gegenseitige und aufeinander abgestimmte Koordinierung aller Ziele, Maßnahmen und<br />
Aktivitäten können entstehende Konkurrenzsituationen minimiert und damit ein Beitrag zu einem maximalen<br />
wirtschaftlichen Effekt bei Beachtung der spezifischen Potenziale jedes einzelnen Ortes geleistet<br />
werden.<br />
In der Region sind nach Liste der Sächsischen Kur- und Erholungsorte gemäß § 3 Abs. 5 SächsKurG<br />
(zuletzt geändert mit Bekanntmachung des SMWA vom 17.10.2008) folgende staatlich anerkannte<br />
Kur- und Erholungsorte vorhanden (Darstellung als nachrichtliche Übernahme in Karte 8):
Seite 102 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Landkreis Stadt/ Gemeinde<br />
Staatlich anerkannte Kurorte<br />
Ortsteil<br />
Landkreis Sächsische Schweiz- Altenberg Altenberg* (Kneippkurort)<br />
<strong>Osterzgebirge</strong><br />
Bad Schandau Bad Schandau (Kneippkurort)<br />
Bad Gottleuba-Berggießhübel Berggießhübel, Kurort (Kneippkurort)<br />
Bad Gottleuba (Moorheilbad)<br />
Gohrisch<br />
Rathen, Kurort* (Luftkurort)<br />
Gohrisch, Kurort* (Luftkurort)<br />
Staatlich anerkannte Erholungsorte<br />
Landkreis Meißen<br />
Moritzburg Friedewald, Luftkurort<br />
Nünchritz<br />
Weinböhla*<br />
Diesbar-Seußlitz<br />
Landkreis Sächsische Schweiz- Altenberg<br />
Bärenfels, Kurort<br />
<strong>Osterzgebirge</strong><br />
Bärenstein<br />
Falkenhain<br />
Kipsdorf, Kurort<br />
Oberbärenburg<br />
Rehefeld-Zaunhaus<br />
Schellerhau<br />
Waldidylle<br />
Bad Schandau Krippen<br />
Dippoldiswalde<br />
Malter*<br />
Paulsdorf*<br />
Seifersdorf*<br />
Geising<br />
Geising<br />
Lauenstein<br />
Gohrisch<br />
Hermsdorf/Erzgebirge<br />
Cunnersdorf<br />
Kleinhennersdorf<br />
Papstdorf<br />
Hohnstein<br />
Hohnstein<br />
Rathewalde<br />
Königstein Pfaffendorf<br />
Porschdorf<br />
Rathmannsdorf<br />
Reinhardtsdorf-Schöna<br />
Rosenthal-Bielatal<br />
Prossen<br />
Schmiedeberg Schönfeld<br />
Sebnitz<br />
Hinterhermsdorf<br />
Sebnitz*<br />
Struppen<br />
Stadt Wehlen<br />
Strand<br />
Thürmsdorf<br />
Weißig<br />
Tharandt<br />
Fördergersdorf<br />
Grillenburg<br />
Kurort Hartha<br />
*Neuprädikatisierung<br />
Spechtshausen
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 103<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
zu 11.1.9 (G) und 11.1.10 (G)<br />
Ferienstraßen sind aufgrund ihres überregionalen Bekannheitsgrades und ihrer Vermarktung geeignet,<br />
wesentliche Entwicklungsimpulse für die bestehenden Tourismusgebiete und -schwerpunkte sowie<br />
für deren Verbindung und thematische Vernetzung zu geben. Darüber hinaus können sie Ansätze<br />
einer touristischen Entwicklung in dafür geeigneten Gebieten unterstützen.<br />
In der Region sind folgende Ferienstraßen vorhanden (dargestellt als nachrichtliche Übernahme in<br />
Karte 8):<br />
o „Sächsische Weinstraße“<br />
o „FERIENSTRASSE SILBERSTRASSE“ mit Fortführung im Landkreis Mittelsachsen<br />
o „Deutsche Alleenstraße“ mit Anbindung an die Landkreise Mittelsachsen sowie<br />
Nordsachsen.<br />
Mit den Ferienstraßen werden wertvolle Elemente der Kulturlandschaft, z. B. Weinberge, Zeugnisse<br />
des ehemaligen Bergbaus bzw. Alleebäume, erlebbar gemacht und ein Beitrag für deren Schutz geleistet<br />
(vgl. Kapitel 7.2).<br />
Besondere Bedeutung hat die Erhaltung und Förderung des Weinanbaus entlang der „Sächsischen<br />
Weinstraße“. Die unter Kapitel 12.1 erfolgte Festsetzung der bestehenden Weinbauflächen als „Vorranggebiete<br />
Weinbau“ begründen sich damit nicht nur aus landwirtschaftlichen und kulturlandschaftspflegerischen,<br />
sondern auch aus tourismuswirtschaftlichen Aspekten.<br />
Mit der weiteren thematischen Ausgestaltung durch Erlebnisangebote wird eine stärkere Inwertsetzung<br />
der bestehenden Potenziale entlang der Ferienstraßen und damit eine qualitative Verbesserung<br />
des touristischen Angebotes ermöglicht.<br />
Auch abseits der Ferienstraßen gibt es in der Region eine Vielzahl historischer, technischer und industrieller<br />
Denkmale, die aus touristischer Sicht Potenziale für Erlebnisangebote darstellen [vgl. hierzu<br />
auch Plansatz 7.2.6 (G)]. Diese sollen entsprechend der fortgeschriebenen Grundzüge sächsischer<br />
Tourismuspolitik vermehrt zur touristischen Entwicklung genutzt werden. Mittlerweile wurden v. a.<br />
durch das Engagement einzelner Regionalinitiativen verschiedene Vernetzungsprojekte, wie „Historische<br />
Poststraße“, „Montanregion Erzgebirge“, „Via regia“ initiiert, die eine stärkere Inwertsetzung dieser<br />
Potenziale anstreben. Durch den Plansatz soll für derartige Projekte ein entsprechend unterstützender<br />
Rahmen gegeben werden.<br />
zu 11.1.11 (G)<br />
Nach G 8.5 LEP sollen in grenznahen touristischen Regionen die touristischen Entwicklungsmöglichkeiten<br />
jenseits der Landesgrenze berücksichtigt und eine Abstimmung angestrebt werden.<br />
Mit dem Erzgebirge und dem Elbsandsteingebirge befinden sich in der Region für den Tourismus<br />
bedeutende Erholungslandschaften. Mit den beispielhaft genannten Maßnahmen soll eine bessere<br />
Vernetzung der Gebiete dies- und jenseits der Grenze ermöglicht werden. Durch den Beitritt der<br />
Tschechischen Republik zum Schengen-Raum ist ab 21.12.2007 der Grenzübertritt, soweit dem keine<br />
anderen fachrechtlichen Vorschriften entgegenstehen, im gesamten Grenzraum möglich. Bei neu<br />
konzipierten grenzüberschreitenden touristischen Wegen gilt es, in Abstimmung mit den tschechischen<br />
Behörden, insbesondere die Belange des Naturschutzes zu beachten.<br />
Hinsichtlich der touristischen Zusammenarbeit und Abstimmung von vorgesehenen Maßnahmen, bis<br />
hin zur Entwicklung grenzüberschreitender Angebote, wird dem Ausbau der Kontakte auf kommunaler<br />
Ebene, unterstützt durch die Tourismusverbände und die Euroregion Elbe/Labe, eine besondere Bedeutung<br />
beigemessen.
Seite 104 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
11.2 Touristische Infrastruktur und Verkehrserschließung<br />
Karte: Ausgewählte Anlagen und Einrichtungen der touristischen Infrastruktur sind<br />
als nachrichtliche Übernahmen in der Karte 8 „Freizeit, Erholung und Tourismus“<br />
dargestellt.<br />
11.2.1 (G) In den Gemeinden sollen die Voraussetzungen für die Durchführung von<br />
Maßnahmen der Verkehrsberuhigung des motorisierten Individualverkehrs für<br />
die vom Naherholungs- und Ausflugsverkehr stark frequentierten Tourismusschwerpunkte<br />
geschaffen werden.<br />
11.2.2 (G) Im Bereich der Elbe sollen die Voraussetzungen zur Entwicklung von<br />
Einrichtungen des Wassersports und Wassertourismus geschaffen werden.<br />
Dabei sind die fachspezifischen Belange, vor allem des Natur- und<br />
Landschaftsschutzes und des Hochwasserschutzes sowie die Funktion der<br />
Elbe als Bundeswasserstraße zu beachten. Größere Einrichtungen sind<br />
vorrangig in Zentralen Orten einzuordnen.<br />
11.2.3 (G) Mit dem Ausbau des markierten Wanderwegenetzes sollen vorrangig die vorhandenen<br />
und zu entwickelnden Tourismusgebiete sowie Tourismusschwerpunkte<br />
erschlossen werden. Dabei sollen die Fern- und Gebietswanderwege<br />
in ihrer touristischen Bedeutung erhöht und durch Orts-, Verbindungs- und<br />
Rundwanderwege ergänzt werden. Markierte Wanderwege sollen verstärkt an<br />
Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs angebunden werden.<br />
11.2.4 (G) Das bestehende Reitwegenetz soll gesichert und auf der Grundlage des vorliegenden<br />
landesweiten Reitwegekonzeptes ausgebaut werden. Dabei sollen<br />
die überregionalen Reitwege um regionale und überörtliche Reitwege ergänzt<br />
werden.
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 105<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Begründung<br />
zu Kapitel 11.2<br />
Das Vorhandensein einer bedarfsgerechten touristischen Infrastruktur stellt eine wesentliche Voraussetzung<br />
dar, um in den vorhandenen und zu entwickelnden Tourismusgebieten den Tourismus als<br />
Wirtschaftskraft zu stärken (vgl. Kapitel 11.1). Der Erhaltung und dem Ausbau des touristischen Wegenetzes<br />
(v. a. das Wander-, Radwander- und Reitwegenetz) sowie der Einrichtungen des Wasserwandertourismus<br />
kommt eine besondere Bedeutung zu, da hiermit die Entwicklung eines i. d. R. natur-<br />
und umweltverträglichen Tourismus ermöglicht wird. Außerdem sind die touristischen Wegesysteme<br />
geeignet, bestehende touristische Erlebnisangebote miteinander zu verbinden und zu vernetzen.<br />
Bezüglich der Radfernwege und Regionalen Hauptradrouten wird auf Kapitel 8.3 verwiesen.<br />
zu 11.2.1 (G)<br />
In Spitzenbesuchszeiten (verlängerte Wochenenden, Feiertage) zeigen sich besonders in den vom<br />
Naherholungs- und Ausflugsverkehr stark frequentierten Gebieten und Schwerpunkten zum Teil erhebliche<br />
Überlastungserscheinungen. Diese werden in Form des motorisierten Inidividualverkehrs<br />
spürbar und führen letztlich nicht nur zu einer ökologischen Beeinträchtigung des Landschaftsraumes<br />
und zu einer enormen Belastung für die Einwohner der betroffenen Gebiete, sondern darüber hinaus<br />
auch zu einer Minderung der touristischen Attraktivität, v. a. für den übernachtungsgebundenen Tourismus.<br />
Alternative Lösungen können nur in einer verstärkten Nutzung des ÖPNV durch die Schaffung<br />
attraktiver Angebote einerseits (vgl. hierzu G 8.14 LEP) und der Durchsetzung weiterer verkehrsberuhigender<br />
Maßnahmen für den motorisierten Individualverkehr andererseits gefunden werden. Beispiele<br />
hierfür sind: Einrichtung von P+R-Plätzen, Verminderung des Durchgangsverkehrs durch verkehrslenkende<br />
Maßnahmen auf der Grundlage von Verkehrskonzepten, Gestaltung der innerörtlichen Verkehrsräume<br />
und organisatorische Maßnahmen.<br />
zu 11.2.2 (G)<br />
Entsprechend G 8.8 LEP soll der Wasser- und Aktivtourismus als touristisches Spezialangebot in<br />
dafür geeigneten Gebieten ausgebaut und entwickelt werden.<br />
Der breite Elbestrom im landschaftlich attraktiven <strong>Elbtal</strong>, das sich regionsübergreifend, sowohl im<br />
Norden als auch in Richtung Tschechische Republik weiter fortsetzt, bietet sich für eine touristische<br />
Nutzung an. Die Elbe verfügt über beste Voraussetzungen für die Entwicklung des Wassersports und<br />
des Wassertourismus, insbesondere für Wasserwanderer. Die raumverträgliche Entwicklung des<br />
Bootstourismus entlang der Elbe stellt eine sinnvolle Erweiterung der vorhandenen touristischen Nutzungen,<br />
wie dem Wander- und Radtourismus, dar und ist unter Beachtung der fachspezifischen Belange<br />
möglich. Nachholbedarf für die wassertouristische Infrastruktur (z. B. Anlegemöglichkeiten),<br />
insbesondere für den muskelbetriebenen Wasserwandertourismus besteht im Elbebereich vor allem<br />
unterhalb von Dresden. Bei der Weiterentwicklung sind dabei die Synergieeffekte im Zusammenhang<br />
mit dem Radtourismus auf dem Elberadweg zu nutzen (z. B. Rastplätze, Gaststätten, Übernachtungsmöglichkeiten).<br />
Aufgrund der erhöhten infrastrukturellen Anforderungen (Verkehrs- und Versorgungsinfrastruktur)<br />
sind größere Einrichtungen (z. B. Wassersporthäfen/ -zentren) vorrangig in Zentralen<br />
Orten einzuordnen.<br />
zu 11.2.3 (G)<br />
Nach G 8.11 LEP soll das Wanderwegenetz in natur- und landschaftsverträglicher Weise ausgebaut,<br />
optimiert und touristisch attraktiv gestaltet werden.<br />
In der Region ist ein Netz von über 3100 km markierten Wanderwegen (eigene Erhebungen, Stand<br />
2005) vorhanden. Hervorzuheben sind dabei aufgrund ihres gebietsverbindenden Charakters die<br />
Fern- und Gebietswanderwege (als nachrichtliche Übernahme in Karte 8 dargestellt), deren touristische<br />
Bedeutung durch eine entsprechende Beschilderung und Anbindung touristischer Angebote<br />
sowie durch eine entsprechende Vermarktung weiter erhöht werden soll.
Seite 106 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Dazu gehören:<br />
Europäische Fernwanderwege<br />
Europäischer Fernwanderweg E3 (Atlantik - Ardennen - Erzgebirge - Karpaten - Schwarzes Meer),<br />
Europäischer Fernwanderweg Eisenach - Budapest (EB)<br />
Nationale Fernwanderwege (auch als Weitwanderwege bezeichnet)<br />
Wanderweg der Deutschen Einheit,<br />
Nationaler Fernwanderweg Görlitz - Greiz,<br />
Nationaler Fernwanderweg Ostsee - Saaletalsperren,<br />
Nationaler Fernwanderweg Zittau - Wernigerode<br />
Gebietswanderwege<br />
Gebietswanderweg „Lausitzer Schlange“,<br />
Malerweg,<br />
Sächsischer Weinwanderweg,<br />
Ökumenischer Pilgerweg<br />
Rundwanderweg der Stadt-Umland-Region Dresden<br />
und weitere auch nicht mit thematischer Bezeichnung versehene Wanderwege.<br />
Mit dem Ausbau des markierten Wanderwegenetzes wird nicht nur die Erholungsfunktion verbessert,<br />
sondern auch die touristische Nutzung der Gebiete auf bestimmte Wege konzentriert. Diese Bündelung<br />
trägt zur Schonung ökologisch besonders sensibler Landschaftsräume bei.<br />
Die Nutzung von Haltestellen des ÖPNV als Ausgangspunkte für markierte Wanderwege unterstützt<br />
die Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs und führt zu einer besseren Auslastung der<br />
öffentlichen Verkehrsmittel.<br />
zu 11.2.4 (G)<br />
Angebote der Reit- und Fahrtouristik sowie Reiturlaub oder Reitlehrgänge werden zunehmend gern in<br />
Anspruch genommen und können zu einer Bereicherung sportlicher Freizeitangebote in den vorhandenen<br />
und zu entwickelnden Tourismusgebieten beitragen.<br />
Nach G 8.11 Satz 3 LEP sollen in den Regionen die konzeptionellen Grundlagen für ein regionales<br />
Reitwegekonzept geschaffen werden.<br />
Mit dem landesweiten Reitwegekonzept wurde unter Beteiligung der kreisfreien Städte und der Landkreise<br />
ein Netz von Fernreitrouten und regionalen Reit- und Fahrrouten geschaffen. In der Region sind<br />
insgesamt 874 km Fernreitrouten und regionale Reit- und Fahrrouten konzeptionell vorgesehen, wobei<br />
673 km Wege bereits rechtlich gesichert werden konnten (Tourismusmarketinggesellschaft, Stand:<br />
30.06.2005).<br />
Die Fernreitrouten und weitere ausgewählte Reitrouten sind in Karte 8 als überregionale Reitwege in<br />
nachrichtlicher Übernahme dargestellt. Soweit für diese Wege entweder der Wegeverlauf noch nicht<br />
endgültig bestimmt wurde oder noch keine rechtliche Sicherung erfolgte, wurden sie als geplante<br />
Wege dargestellt. Im weiteren Projektverlauf sollen die konzeptionellen Arbeiten abgeschlossen und<br />
(im Wesentlichen durch Beschilderung) umgesetzt werden. Ein touristischer Effekt lässt sich nur erzielen,<br />
wenn die reittouristischen Angebote (pferdehaltende Einrichtungen, Serviceeinrichtungen, Übernachtungsangebote<br />
etc.) an dieses Netz mit geeigneten, v. a. regionalen und überörtlichen Wegen,<br />
angeschlossen werden können. Dabei sollen grundsätzlich nur bereits vorhandene, für das Reiten<br />
geeignete Wege genutzt werden, für die eine Abstimmung sowohl mit den Fachbehörden als auch mit<br />
den Eigentümern herbeigeführt werden konnte bzw. noch herbeigeführt werden kann.
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 107<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
12 Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft sowie Jagdwesen<br />
12.01 (G) In allen Teilen der Region soll die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft so<br />
erhalten und entwickelt werden, dass sie dauerhaft und nachhaltig ihre wirtschaftlichen,<br />
gesellschaftlichen, landschaftspflegerischen und ökologischen<br />
Aufgaben wahrnehmen und als ein leistungsfähiger Wirtschaftsfaktor im europäischen<br />
Wettbewerb bestehen kann.<br />
12.02 (G) Die in der Land- und Forstwirtschaft vorhandenen großen Potenziale für die<br />
Energiegewinnung aus Biomasse und Biogas sollen verstärkt und naturschutz-,<br />
landschafts- und raumverträglich genutzt werden.<br />
Begründung<br />
zu 12.01 (G)<br />
In allen Teilen des Landes gleichwertige Lebensbedingungen zu schaffen und dabei den ländlichen<br />
Raum als eigenständigen und zukunftsträchtigen Lebens- und Wirtschaftsraum zu stärken, ist ein<br />
wichtiges Anliegen der Raumordnung in Form von Landes- und <strong>Regionalplan</strong>ung. Eine leistungsfähige<br />
und umweltgerechte Land- und Forstwirtschaft soll nachhaltig gesichert und weiterentwickelt, die Gestaltung<br />
der dörflichen Siedlungen unterstützt und den Dorfbewohnern sollen Perspektiven für eine<br />
ganzheitliche Entwicklung aufgezeigt werden. Die Vielfalt der Struktur in der Landwirtschaft ist gekennzeichnet<br />
durch gleichberechtigt nebeneinander existierende Betriebs- und Rechtsformen, die<br />
eine rationelle Landbewirtschaftung garantieren sollen. Als Hauptlandnutzer (etwa 60 % der Gesamtfläche<br />
der Region) hat die Landwirtschaft neben der Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte und<br />
Rohstoffe dem Erhalt und der Entwicklung der Kulturlandschaft und dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen<br />
Rechnung zu tragen. Im Freistaat Sachsen wird flächendeckend die umweltgerechte<br />
Landwirtschaft angestrebt.<br />
Regionale Wirtschaftskreisläufe sind im Interesse der Nachhaltigkeit und der Stabilität der Wertschöpfung<br />
im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung zu stärken bzw. neu zu initiieren.<br />
Stabile landwirtschaftliche Strukturen sollen durch Verarbeitung und Vermarktung, insbesondere Direktvermarktung<br />
landwirtschaftlicher Produkte, durch Anbau und Vermarktung nachwachsender Rohstoffe<br />
sowie durch Angebote landschaftspflegerischer Leistungen gesichert werden. Als weiterer ergänzender<br />
Wirtschaftsfaktor bietet sich die Urlaubsform „Urlaub auf dem Lande/Urlaub auf dem Bauernhof”<br />
an. Dazu bieten sich klein- bis mittelräumige Kooperationsformen an, in denen die Hauptakteure<br />
aus Land- und Forstwirtschaft, Handwerk und Gewerbe sowie die jeweiligen Gebietskörperschaften<br />
und relevante Verbände und Behörden vertreten sind.<br />
Mittels Verfahren zur ländlichen Neuordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) kann zur<br />
Realisierung von Planungszielen sowie zur Auflösung von Landnutzungskonflikten beigetragen werden.<br />
Im Rahmen der Förderung der Landentwicklung sind darüber hinaus Belange der kommunalen<br />
und regionalen Entwicklung sowie öffentliche Interessen zu beachten. Eine Neuordnung bei Beachtung<br />
vielfältiger Betriebsstrukturen, welche die Neuregelung der Erschließbarkeit der Flächen und<br />
damit die Verbesserung der Bewirtschaftung einschließt, ist daher eine vorrangige Aufgabe. Wirtschaftliche<br />
Notwendigkeiten, z. B. ein bedarfsgerechtes landwirtschaftliches Wegenetz, müssen mit<br />
ökologischen Belangen abgestimmt werden. Mit der Wiederherstellung und Neuordnung des Eigentums<br />
an Grund und Boden werden die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Die Entwicklung<br />
einer vielfältig strukturierten und wettbewerbsfähigen Landwirtschaft soll den hier Tätigen eine chancengleiche<br />
Beteiligung an der Wohlstandsentwicklung ermöglichen.<br />
zu 12.02 (G)<br />
Die Biogaserzeugung und -nutzung leistet einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Versorgung mit<br />
regenerativer Energie. Darüber hinaus bietet sie eine gute Möglichkeit zur Wertschöpfung im ländlichen<br />
Raum. Nach dem Boom der Windenergie in den letzten Jahren werden mittelfristig der energetischen<br />
Verwertung von Biomasse die größten Wachstumspotenziale im Bereich der erneuerbaren<br />
Energien prognostiziert.<br />
Bei der Biomasseproduktion sind die Auswirkungen auf die verschiedenen Umweltmedien mit ihren<br />
Eigenschaften und Funktionen (Arten- und Biotopschutz, Bodenschutz, Wasserdargebotsfunktion,<br />
Wasserbeschaffenheit, bioklimatische Funktion etc.), auf die Kulturlandschaft und das Landschaftserleben<br />
sowie die Wechselwirkungen mit anderen Raumnutzungsansprüchen (z. B. Wohnen und Gewerbe,<br />
Trinkwassergewinnung, touristische Nutzungen etc.) zu beachten.
Seite 108 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
12.1 Landwirtschaft<br />
Karten: In der Karte 2 „Raumnutzung“ sind die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete<br />
„Landwirtschaft“ und symbolhaft die Vorranggebiete „Weinbau“ ausgewiesen.<br />
„Wind- und wassererosionsgefährdete Gebiete“ und „Gebiete zur Erhaltung<br />
und Verbesserung des Wasserrückhalts“ sind in Karte 3 „Landschaftsbereiche<br />
mit besonderen Nutzungsanforderungen“ ausgewiesen.<br />
„Ausgeräumte Agrarflächen“ sind in Karte 4 „Sanierungsbedürftige Bereiche<br />
der Landschaft" ausgewiesen.<br />
„Gebiete mit geologisch bedingter hoher Grundwassergefährdung“ sind in der<br />
Karte 7 „Boden- und Grundwassergefährdung“ ausgewiesen.<br />
Das „Weinanbaugebiet“ und die regional bedeutsamen Standorte der Tierhaltung<br />
sind in Karte 22 „Landwirtschaft“ dargestellt.<br />
12.1.1 (Z) In den Vorranggebieten Weinbau ist die traditionelle Gestaltung der Weinbauflächen<br />
zu erhalten bzw. wieder herzustellen.<br />
Dazu sind die alten Weinbergsmauern der Terrassenhänge mit ihren umgebenden<br />
trockenwarmen Gehölzstrukturen und Trockenrasenbereichen sowie<br />
die Wald- und Gehölzbestände entlang der oberen Hangkanten zu erhalten,<br />
zu pflegen und in die Gestaltung von Erweiterungsflächen [s. 12.1.3 (G)] einzubeziehen.<br />
12.1.2 (G) Die im Steillagenkonzept aufgrund ihrer natürlichen Eignung ermittelten potenziellen<br />
Aufrebungsflächen, die nicht bereits als Vorranggebiete Weinbau<br />
gesichert sind, sollen bei nachgewiesener naturschutzfachlicher Unbedenklichkeit<br />
infolge vertiefender Untersuchungen für eine Aufrebung zur Verfügung<br />
stehen.<br />
12.1.3 (G) Bei der Gestaltung und Erweiterung der Weinbauflächen entlang der „Sächsischen<br />
Weinstraße“ und des „Sächsischen Weinwanderweges“ soll die Erlebniswirksamkeit<br />
gewährleistet und nach Möglichkeit erhöht werden [s. auch<br />
Plansatz 11.2.3 (G)].<br />
12.1.4 (Z) Auf „Ausgeräumten Agrarflächen“ sollen landschaftsgliedernde, autochtone<br />
Gehölzstrukturen und Ackerrandstreifen in Anbindung an das ökologische<br />
Verbundsystem und unter Ausnutzung der bereits vorhandenen gliedernden<br />
Landschaftselemente (Wege, Gräben, Böschungen, Fließgewässer u. a.) unter<br />
Beachtung der betriebswirtschaftlichen Anforderungen der Landwirtschaft<br />
geschaffen werden.<br />
Die Erhaltung der landschaftsgliedernden Gehölzstrukturen sowie die Erhaltung<br />
und Entwicklung gestufter und strukturreicher Waldränder bei an „Ausgeräumten<br />
Agrarflächen“ angrenzender Nutzungsart „Wald“ soll durch Einhaltung<br />
der Anforderungen der guten fachlichen Praxis bei der Bewirtschaftung<br />
der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen gewährleistet werden.
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 109<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
12.1.5 (G) Auf den Ackerflächen in den „Wassererosionsgefährdeten Gebieten“ sowie in<br />
den „Gebieten zur Erhaltung und Verbesserung des Wasserrückhalts“ soll bei<br />
entsprechender Erosionsdisposition vor Ort ein erosionsmindernder Ackerbau<br />
durchgeführt werden. Auf besonders stark erosionsgefährdeten Bereichen von<br />
Ackerflächen soll die ackerbauliche Nutzung zugunsten einer Grünlandnutzung<br />
oder Erstaufforstung umgewandelt werden.<br />
Die Ackerflächen in den „Winderosionsgefährdeten Gebieten“ sollen unter<br />
Beachtung der Durchgängigkeit für landwirtschaftliche Großmaschinen und<br />
der Feldzufahrten mit einer gegen Winderosion schützenden Bepflanzung mit<br />
autochtonen Gehölzstrukturen (z. B. Windschutzstreifen) versehen werden.<br />
12.1.6 (G) Der nach den Richtlinien des ökologischen Landbaus bewirtschaftete Flächenanteil<br />
soll erhöht werden. Auf den landwirtschaftlichen Flächen, die in<br />
„Gebieten mit geologisch bedingter hoher Grundwassergefährdung“ liegen<br />
und/oder als Vorranggebiet/Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft und/oder<br />
als Vorranggebiet/Vorbehaltsgebiet Wasserressourcen ausgewiesen sind, soll<br />
bevorzugt eine Erhöhung des Umfanges ökologischen Landbaus erfolgen.<br />
Flächenverlusten für den ökologischen Landbau ist zu begegnen.<br />
12.1.7 (G) Die regional bedeutsamen Standorte der Tierhaltung sollen erhalten sowie um<br />
weitere Anlagen der Tierhaltung ergänzt werden.<br />
Dazu sollen die erforderlichen Grünlandweideflächen in ihrem Umfang erhalten<br />
und bei Bedarf bevorzugt außerhalb von Auenbereichen ersetzt bzw. erweitert<br />
werden.<br />
12.1.8 (G) Der traditionelle Obst- und Gemüseanbau, insbesondere im Lößhügelland und<br />
in der Dresdner <strong>Elbtal</strong>weitung, soll dauerhaft erhalten, umweltgerecht bewirtschaftet<br />
sowie flächenmäßig erweitert werden. Die vorhandenen Lager- und<br />
Verarbeitungskapazitäten sollen modernisiert und bei Bedarf ausgebaut werden.<br />
Begründung zu Kap. 12.1<br />
Gemäß Z 9.1 LEP sollen in den Regionalplänen regional bedeutsame Flächen für die landwirtschaftliche<br />
Produktion als Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Landwirtschaft gesichert werden. Dabei sind vorrangig<br />
die in Karte 8 des LEP dargestellten Gebiete mit Bodenwertzahlen über 50 zu konkretisieren.<br />
Der Regionale Planungsverband hat sich im Rahmen seines Planermessens entschieden, grundsätzlich<br />
Böden bereits ab einer Bodenwertzahl 35 für die Landwirtschaft zu sichern. In der Region betrifft<br />
das insbesondere die Landwirtschaftsflächen in der Großenhainer Pflege, da diese Böden für die<br />
landwirtschaftliche Produktion, hier insbesondere für die Futterversorgung der zahlreichen Tierbestände<br />
(s. Karte 22) sowie für den Anbau von Energiepflanzen eine regionale Bedeutsamkeit besitzen.<br />
Darüber hinaus erfolgt mit der landwirtschaftlichen Produktion auf diesen Böden auch eine<br />
verbrauchsnahe Versorgung des Verdichtungsraumes Dresden.<br />
Die Ausweisung als Vorrang-/Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft betrachtet primär eine ackerwirtschaftliche<br />
Nutzung dieser Flächen sowie den Obstanbau. Die natürliche Ertragsfähigkeit der Böden differiert<br />
in den einzelnen Naturräumen der Region stark und wird in der räumlichen Verteilung der regionalplanerischen<br />
Ausweisungen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Landwirtschaft deutlich. So konzentrieren<br />
sich die Vorranggebiete Landwirtschaft im Mittelsächsischen Lößhügelland (Lommatzscher Pflege)<br />
und die Vorbehaltsgebiete Landwirtschaft in der Großenhainer Pflege, im Mulde-Lößhügelland sowie<br />
auf Hochflächenbereichen des unteren Berglandes.<br />
Insbesondere in den Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Landwirtschaft soll die hohe Ertragsfähigkeit<br />
sowie die hohe pflanzenverfügbare Speicherkapazität der Böden durch nachhaltige, ressourcenschonende<br />
und standortgemäße Bewirtschaftung erhalten werden.
Seite 110 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Als Analysegrundlage für einen Anspruch auf Ausweisung als Vorrang- und Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft<br />
dienten die diesbezüglichen Darstellungen in Karte 8 LEP bzw. die bodenkundlichen Kartierungen<br />
aus der Bodenübersichtskarte und der Bodenkonzeptkarte des LfUG. Als Bewertungskriterien<br />
für die natürliche Bodenfruchtbarkeit wurden die nutzbare Feldkapazität, die kapillare Aufstiegsrate,<br />
der Vernässungsgrad, die Kationenaustauschkapazität, die Basensättigung und der Humusvorrat<br />
herangezogen. Die Geländeposition und die klimatischen Standortbedingungen wurden dabei allerdings<br />
nicht berücksichtigt.<br />
Folgende Methodik führte zur Aufstellung eines Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebietsanspruches Landwirtschaft:<br />
1. Aufnahme aller landwirtschaftlich genutzten Böden, die eine Bodenwertzahl ab 35 aufweisen;<br />
diese Böden verfügen neben dem relativ hohen Ertragspotenzial auch über ein sehr hohes<br />
Wasserspeichervermögen (nutzbare Feldkapazität ab 200 mm)<br />
2. Reduzierung der unter 1. herausgearbeiteten Böden um alle natürlichen Auenbereiche (unter<br />
Beachtung der Belange ökologisches Verbundsystem, Hochwasserschutz, Schwermetallgehalt<br />
der Auenböden)<br />
3. Reduzierung der unter 2. herausgearbeiteten Böden um die Flächen, die höher als 500 m<br />
ü. NN liegen, eine Jahresdurchschnittstemperatur von weniger als 7°C und eine durchschnittliche<br />
Jahresniederschlagsmenge ab 800 mm aufweisen (keine Klimagunst)<br />
4. Reduzierung der unter 3. herausgearbeiteten Böden um die Flächen, die eine sehr hohe bis<br />
hohe Wassererosionsgefährdung aufgrund der Hangneigung über 18 % besitzen (Bodenschutz)<br />
5. Reduzierung der unter 4. herausgearbeiteten Böden um Einzelflächen unter 5 ha (keine Darstellungsmöglichkeit<br />
auf regionaler Ebene)<br />
Von den nach Schritt 5 herausgearbeiteten Flächen wurden diejenigen, die eine Bodenwertzahl ab 70<br />
besitzen, in den Vorranggebietsanspruch Landwirtschaft und die übrigen, also diejenigen Flächen mit<br />
einer Bodenwertzahl ab 35 bis kleiner 70, in den Vorbehaltsgebietsanspruch Landwirtschaft übernommen.<br />
Bei Überlagerung der Anspruchsflächen für Vorrang/Vorbehalt Landwirtschaft mit anderen Vorrangansprüchen<br />
wurde die in der Anlage 1 des Anhangs dargestellte Methodik für die regionalplanerischen<br />
Ausweisungen als Orientierungshilfe grundsätzlich angewendet.<br />
zu 12.1.1 (Z)<br />
Gemäß Z 9.7 LEP sind in den Regionalplänen zum Weinbau geeignete Flächen als Vorrang- und<br />
Vorbehaltsgebiete auszuweisen. Im vorliegenden Plan wurde aufgrund des gleichzeitig bestehenden<br />
hohen kulturlandschaftlichen sowie landschaftsästhetischen Wertes der Weinbaulandschaft ausschließlich<br />
das Instrument Vorranggebiet ausgewiesen; auf das „schwächere“ Instrument Vorbehaltsgebiet<br />
wurde also verzichtet. Aufgrund der Kleinflächigkeit der Weinbauflächen sind die Vorranggebiete<br />
Weinbau nur als Symbole ausgewiesen. Generell gelten aber alle bestehenden Weinbauflächen<br />
(Gesamtfläche 460 ha) als Vorranggebiete Weinbau.<br />
Limitierender Faktor ist die nach VO (EG) 479/2008 über die gemeinsame Marktorganisation für Wein<br />
bestehende Pflanzungsrechtregelung bis zum 31.12.2015. Eine Aufrebung kann nur erfolgen, wenn<br />
ein Neuanpflanzungsrecht, Wiederbepflanzungsrecht oder Pflanzrecht aus der Reserve erteilt worden<br />
ist. Der Bestand an derartigen Flächen ist in Sachsen begrenzt. Bei der Vergabe der Pflanzrechte aus<br />
der Reserve werden nach § 5 Abs. 5 DVO Weinrecht Sachsen Steillagen bevorzugt behandelt.<br />
In den letzten Jahren ist in zunehmendem Maße die Nachfrage nach Aufrebungsflächen gestiegen.<br />
Um einen diesbezüglichen planungsrechtlichen Vorlauf zu schaffen, wurde im Jahr 2004 von der<br />
Sächsischen Landsiedlung GmbH im Auftrag des Landratsamtes Meißen ein Steillagenkonzept erarbeitet.<br />
Im Rahmen dieses Projektes, bei dem Ortsbegehungen zwischen Diesbar-Seußlitz und Pirna<br />
auf den rd. 50 Bergen mit Steillagen durchgeführt wurden, sind etwa 70 ha potenzielle Rebflächen auf<br />
und im Umfeld von Steillagen (Hangneigung > 30 %) kartiert worden.<br />
Sie wurden in erster Linie nach weinbaulichen Aspekten und hierbei schwerpunktmäßig nach der<br />
anliegenden Hangneigung, Exposition sowie der klimatischen Gunst bewertet. Dabei beruht die Klimagunst<br />
auf der Summe der direkten Einstrahlung während der Reifephase der Trauben (September<br />
bis Oktober). Damit bildeten objektive naturwissenschaftliche Daten wesentlicher natürlicher Standortfaktoren<br />
die Grundlage zur Bewertung von bestehenden und potenziellen Rebflächen.
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 111<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Diejenigen potenziellen Aufrebungsflächen, bei denen nach einer ersten Prüfung hinsichtlich ihrer<br />
naturschutzfachlichen Wertigkeit keine diesbezüglichen Bedenken bestehen, sind ebenfalls als Vorranggebiete<br />
Weinbau ausgewiesen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende, ab 1 ha umfassende<br />
Bereiche, die sich ausschließlich im Landkreis Meißen befinden:<br />
Diera-Karpfenschänke (ca. 1,1 ha)<br />
Meißen-Bosel (ca. 1,0 ha)<br />
Radebeul-Zechstein (ca. 3,3 ha)<br />
Radebeul-Wettinshöhe (ca. 2,2 ha)<br />
Radebeul-Jacobstein (ca. 1,5 ha)<br />
Radebeul-Paulsberg (ca. 1,0 ha)<br />
Radebeul-Terrassenberg (ca. 1,0 ha)<br />
Die Ausweisung der bestehenden Weinbauflächen als Vorranggebiete Weinbau begründet sich neben<br />
der kulturhistorischen sowie heutigen wirtschaftlichen Bedeutung des Weinbaus ebenso auf das Vorhandensein<br />
von historischen Kulturlandschaftselementen wie Trockenmauern und Terrassenlagen.<br />
Diese wiederum besitzen in der Regel einen hohen Biotopwert für Flora und Fauna.<br />
Mit diesem Plansatz zur Erhaltung der Weinbauflächen ist gleichzeitig auch der Schutz der Weinbergsböden<br />
(Rigosole) verbunden, die eine besondere kulturgeschichtliche Bedeutung besitzen.<br />
Bei Überlagerung von Weinbauflächen mit einem Vorranggebiet Natur und Landschaft sollten die<br />
Weinbauflächen mittel- bis langfristig unter Beachtung der zumutbaren Ertragssicherheit für die Haupt-<br />
und Nebenerwerbswinzer sowie für die Freizeitwinzer in ihrer Bewirtschaftungsweise der naturschutzfachlichen<br />
Bewertung entsprechen, beispielsweise durch umweltgerecht betriebenen Weinbau oder<br />
durch Einführung des ökologischen Weinbaus.<br />
zu 12.1.2 (G)<br />
Im Steillagenkonzept [s. Begründung zu 12.1.1 (Z)] wurden neben den bereits als Vorranggebiete<br />
Weinbau gesicherten Bereichen weitere potenzielle Aufrebungsflächen ermittelt. Für diese Flächen<br />
besteht aus naturschutzfachlicher Sicht noch weiterer Untersuchungsbedarf.<br />
Da die für den Weinbau besonders geeigneten sonnenbeschienenen Steillagen oftmals trockenwarme<br />
Standorte darstellen, haben sich dort häufig Biotope entwickelt (z. B. Trocken- und Halbtrockenrasen<br />
oder Gebüsche und naturnahe Wälder trockenwarmer Standorte), die nach § 26 SächsNatSchG auch<br />
ohne Rechtsverordnung oder Einzelanordnung geschützt sind und grundsätzlich nicht zerstört oder<br />
beseitigt werden dürfen.<br />
Muss vor der Aufrebung die Fläche zunächst von Buschwerk und Bäumen befreit werden, ist dies<br />
grundsätzlich als Eingriff in Natur und Landschaft i. S. von § 8 SächsNatSchG zu bewerten. Die demnach<br />
erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen können in der Offenhaltung nicht aufgerebter Terrassen<br />
(Schaffung von Lebensräumen für wärmeliebende Tier- und Pflanzenarten) oder im Bau erforderlicher<br />
Stützmauern als Trockenmauern bestehen. Bei größeren Rebflächen sollte geprüft werden, ob durch<br />
Hecken, Gehölze oder Krautsäume die Fläche strukturiert werden kann (Biotopvernetzung, Landschaftsbild).<br />
zu 12.1.3 (G)<br />
Der traditionelle Weinbau prägt in seiner landschaftsästhetisch sehr reizvollen Erscheinung bis heute<br />
entscheidend das Landschaftsbild in den Weinbaugebieten des <strong>Elbtal</strong>es. Erste urkundliche Erwähnungen<br />
über den Weinbau im <strong>Elbtal</strong> stammen aus dem 12. Jahrhundert. Seit dem frühen 17. Jahrhundert<br />
werden die Steilhänge nach Württembergischem Vorbild mit Trockenmauern befestigt.<br />
Diesem hohen kulturlandschaftlich sowie landschaftsästhetischen Wert folgt die touristische Nutzung<br />
dieses Weinbaugebietes. So ist durch die Schaffung der im Plansatz benannten touristischen Routen<br />
die Erlebbarkeit dieser Landschaft bereits erhöht worden. Bei der weiteren Ausgestaltung des Wegesystems<br />
innerhalb der Weinbergflächen sollte daher auch das Wanderwegesystem miteinbezogen<br />
werden. Anstehende Probleme bei der Bewirtschaftung der Steillagen, wie Trockenmauern- und<br />
Treppeneinbrüche oder mangelnde Erschließung (Zuwegung, Strom- und Wasseranschluss, Mechanisierung),<br />
sollten von allen die Weinbergslandschaft betreffenden Akteuren, also nicht nur den Winzern<br />
selbst, sondern gemeinsam mit den Akteuren aus Tourismus, Handel sowie Natur- und Denkmalschutz<br />
gelöst werden. Die interkommunale Abstimmung unter Berücksichtigung der Agrarstrukturellen<br />
Entwicklungsplanung Weinbau ist zu pflegen.
Seite 112 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
zu 12.1.4 (Z)<br />
Gemäß Z 4.1.4 Satz 1 LEP sind in den Regionalplänen Gebiete mit erheblichen Beeinträchtigungen<br />
des Naturhaushaltes als „Sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft“ unter Berücksichtigung der<br />
in der Begründung genannten Kriterien auszuweisen und Festlegungen zur Art der Sanierung zu treffen.<br />
Im vorliegenden Plan sind diese Bereiche u. a. als „Ausgeräumte Agrarflächen“ ausgewiesen.<br />
Problematisch sind nach wie vor die z. T. sehr großen Ackerschläge, die zu großen erosionswirksamen<br />
Hanglängen führen, sowie die vielfach ackerbaulich genutzten, besonders durch Erosion gefährdeten<br />
Hangmulden.<br />
Als Grundlage für die Ermittlung der ausgeräumten Agrarflächen wurde das 2003/2004 durch das<br />
Sächsische Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft erarbeitete „Feldblockkataster“ herangezogen<br />
(ein Feldblock wird definiert als eine räumlich zusammenhängende landwirtschaftlich genutzte Fläche,<br />
die von relativ dauerhaften Grenzen, z. B. Wald, Straße, Bebauung, Gewässer, umgeben ist).<br />
Als Größenordnung für den Zustand „ausgeräumt“ wurden, in Anlehnung an diesbezügliche Aussagen<br />
in der Fachliteratur 17 , für das Tief- und Hügelland Ackerflächen größer als 25 ha und für das Bergland<br />
Ackerflächen größer als 20 ha angesehen. Nach Ermittlung dieser Flächen wurde anhand von georeferenzierten<br />
CIR-Luftbildern eine Plausibilitätsprüfung dahingehend durchgeführt, ob die Flächen tatsächlich<br />
als „ausgeräumt“, also ohne gliedernde Gehölzstrukturen, angesehen werden können.<br />
Flurgehölze (Restwälder, Hecken, Feldgehölze) sowie Ackerrandstreifen stellen ein Refugium für<br />
Pflanzen und Tiere gegenüber der agrarisch geprägten Umgebung dar und bilden somit den natürlichen<br />
Ausgangspunkt für das zu entwickelnde Gehölznetz im Rahmen des ökologischen Verbundsystems.<br />
Heckenstrukturen fungieren als Windschutz und fördern einen ausgeglichenen Temperatur- und<br />
Feuchtehaushalt in ihrem Wirkungsbereich. Der Oberflächenabfluss des Niederschlagswassers wird<br />
verlangsamt und die dichte Durchwurzelung schützt den Boden vor Abtrag durch Wind und Wasser.<br />
Darüber hinaus besitzen Heckenstrukturen hohe ökologische und landschaftsästhetische Funktionen.<br />
Für die Neuanpflanzung von Hecken und Feldgehölzen sind standortgerechte, heimische Pflanzmaterialien<br />
zu wählen. Die Breite von Heckenpflanzungen sollte mindestens etwa 10 m betragen sowie<br />
über einen ausreichend breiten Gras-/Krautsaum verfügen, der als Pufferzone zur Ackerfläche, als<br />
Standort für Ackerwildkräuter sowie als Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten fungiert. Darüber<br />
hinaus ist eine kontinuierliche Pflege erforderlich. Hinsichtlich des landschafts-ökologischen und<br />
landschaftsästhetischen Wertes ist eine durch Hecken, Feldraine und/oder Waldflächen umrandete<br />
landwirtschaftlich genutzte Fläche, in der teilweise inselartige Flurgehölzbestände integriert sind, als<br />
optimal anzusehen. Die häufig in den 1960-er Jahren angelegten Pappelreihen sind rechtzeitig vor<br />
ihrem Verfall in eine naturnahe Baumartenzusammensetzung zu überführen.<br />
Instrumente zur planerischen Umsetzung sind insbesondere die Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung,<br />
das Flurneuordnungsverfahren sowie der Landschaftsplan. Träger der praktischen Ausführung<br />
sind vorwiegend die Landwirtschaftsbetriebe, die Teilnehmergemeinschaften nach Flurbereinigungsgesetz<br />
sowie die Landschaftspflegeverbände.<br />
zu 12.1.5 (G)<br />
Gemäß Z 4.4.5 Satz 2 LEP sind in den Regionalplänen, soweit erforderlich, besonders empfindliche<br />
Böden gemäß Z 4.1.4 LEP als „Bereiche der Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen“<br />
auszuweisen. Im vorliegenden Plan sind diesbezüglich u. a. „Wind- und wassererosionsgefährdete<br />
Gebiete“ ausgewiesen worden.<br />
Der Grundsatz leitet sich aus dem notwendigen Schutz der natürlichen Bodenhorizonte, des Bodenlebens<br />
sowie des biotischen Ertragspotenzials ab. Durch die erosionsmindernden Maßnahmen auf<br />
Ackerfluren verbleibt die nährstoffreiche Oberbodenschicht auf der gewachsenen Fläche und kann so<br />
weiter als landwirtschaftlicher Produktionsstandort in seiner ursprünglichen Qualität und Quantität<br />
erhalten bleiben und genutzt werden.<br />
Erosionsmindernde Maßnahmen stellen gleichzeitig auch mögliche Maßnahmen zur Erhaltung und<br />
Erhöhung des Retentionsvermögens des Bodens dar, und sollten deshalb auch in den „Gebieten zur<br />
Erhaltung und Verbesserung des Wasserrückhalts“ [s. Plansatz 7.3.2 (G)] durchgeführt werden.<br />
17 „Strukturelemente in Agrarlandschaften Ostdeutschlands – Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz“, Zent-<br />
rum für Agrarlandschafts- und Landnutzungsforschung (ZALF) e. V. – Bericht Nr. 19, Müncheberg 1995,<br />
(Studie wurde vom BMU als F+E-Vorhaben Nr. 10 80 90 05 gefördert)
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 113<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Insbesondere auf Flächen mit mittlerer bis sehr hoher Erosionsgefährdung kann der Bodenabtrag<br />
durch geeignete, standortspezifische Maßnahmen deutlich reduziert werden, z. B. durch:<br />
o dauerhaft konservierende Bodenbearbeitung in Kombination mit Mulchsaat/Direktsaat<br />
zum Aufbau und Erhalt eines stabilen und durchlässigen Bodengefüges (dadurch ist<br />
eine erhebliche Erosionsminderung erreichbar)<br />
o Einschränkung bzw. Verzicht auf den Anbau von erosionsfördernden Kulturen wie<br />
Mais, Zuckerrüben, Kartoffeln, Feld- und Frischgemüsearten bei konventioneller Bodenbearbeitung<br />
o Rücknahme der Bearbeitungsintensität durch Reduzierung der Bearbeitungsgänge,<br />
Verringerung der Arbeitstiefen und andere Maßnahmen zur Verfahrensoptimierung<br />
o der Witterung angepassten Technikeinsatz<br />
o Optimierung des Fruchtwechsels/der Fruchtfolge und verstärkter Zwischenfruchtanbau<br />
zur Minimierung der Zeiten ohne Pflanzenbewuchs<br />
o Sicherung einer ganzjährigen ausreichenden Bodenbedeckung möglichst zu allen<br />
Fruchtarten bzw. im gesamten Fruchtfolgeverlauf (u. a. Anbau von Zwischenfrüchten)<br />
o standortgerechte Nutzungs- und Bearbeitungsformen sowie erosionsmindernde Flurneugestaltung<br />
durch Gliederung der Hänge mit Hecken, Rainen, Grünland u. a.; insbesondere<br />
zur Verkürzung extremer Hanglängen<br />
o Direktsaat in Hangmulden bzw. dauerhafte Begrünung von Hangmulden, in denen<br />
Oberflächenwasser verstärkt zusammenfließt, zur Vermeidung einer beschleunigten<br />
Abflusskonzentration; je nach den örtlichen Verhältnissen durch Anlage von Grünland,<br />
Landschaftsstrukturelementen oder Wald<br />
o auf den Standort bezogene Schlaggrößen und Schlaggestaltung (insbesondere der<br />
Schlaglänge, bezogen auf die Hangrichtung)<br />
o Verbesserung und Erhalt des Bodengefüges durch Kalkung, durch Anwendung der<br />
gefügestabilisierenden konservierenden Bodenbearbeitung sowie durch eine gefügeschonende<br />
Bewirtschaftung von Ackerflächen<br />
o Sicherung einer ausgeglichenen Humusbilanz durch organische Düngung, Zwischenfruchtanbau,<br />
Belassen der Erntereste auf dem Acker.<br />
Mit der sachsenweiten Anwendung des Erosionsprognosemodells E2D wurde insgesamt das Ziel<br />
verfolgt, Erosionsrisiken zeitlich und räumlich differenziert zu erfassen, um aufgrund dieser Information<br />
die Bodenschädigung zu vermeiden bzw. gering zu halten. Für die Abschätzung der Erosionsgefährdung<br />
auf Ackerschlägen wird der potenzielle Bodenabtrag bei konventioneller mit dem Abtrag bei<br />
konservierender Bodenbearbeitung verglichen. Im Vergleich kann eindeutig abgelesen werden, um<br />
wieviel Prozent sich der Nettoaustrag reduziert, wenn erosionsmindernde Maßnahmen angewendet<br />
werden.<br />
Im Ergebnis der sachsenweiten Anwendung zeigte sich in allen ausgewerteten landwirtschaftlichen<br />
Betrieben eine deutliche Verringerung des Bodenabtrags durch eine konservierende Bodenbearbeitung<br />
in Kombination mit Mulchsaat. Gegenüber den mit Pflug bearbeiteten Böden ergibt sich eine<br />
Reduzierung des Abtrags um 79 bis 100 % (durchschnittlich etwa 95 %).<br />
Die „Wassererosionsgefährdeten Gebiete“ sind durch das Landesamt für Umwelt und Geologie im<br />
Rahmen der Aufstellung des Landschaftsprogramms erarbeitet worden. Dabei wurde die Erosionsanfälligkeit<br />
des Oberbodens (Bodenübersichtskarte Sachsen im Maßstab 1 : 200 000 [BÜK 200]) in<br />
Kombination mit der Hangneigung (Amtliches topographisch-kartographisches Informationssystem,<br />
Digitales Geländemodell [ATKIS DGM]) bewertet. Im vorliegenden Plan wurden die ackerbaulich genutzten<br />
Böden mit mittlerer bis sehr hoher Erosionsgefährdung durch Wasser und mit besonders gefährdetem<br />
Wasserspeichervermögen (potenzieller Verlust des Wasserspeichervermögens > 20 mm<br />
nutzbare Feldkapazität) als Grundlage für eine entsprechende Ausweisung herangezogen.
Seite 114 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Böden sind aufgrund ihres Substrataufbaus dann gefährdet, wenn ein geringmächtiges Bodensubstrat<br />
mit hohem Wasserspeichervermögen über einem anderen Bodensubstrat mit geringem Wasserspeichervermögen<br />
liegt (z. B. geringmächtige Lößdecke über Gesteinsschutt). Solche Böden werden<br />
durch Bodenabtrag irreversibel geschädigt. Mit jedem Zentimeter Bodenverlust verringert sich die<br />
nicht erneuerbare Lößdecke und infolgedessen der Wasserrückhalt und die Produktionsfähigkeit der<br />
Böden. Insbesondere dann, wenn dieser Sachverhalt mit einer hohen Erosionsgefährdung zusammentrifft,<br />
sind die Bodenstandorte vor jeglicher Erosion zu schützen.<br />
Zur Erhöhung des Wasserspeichervermögens sollen die ackerbaulich genutzten Flächen auf den<br />
stark erosionsgefährdeten Bereichen, die sich größtenteils in der näheren Umgebung von Quellbereichen<br />
oder auf den oberen Hangkanten von ansonsten waldbestandenen Tälern befinden, dauerhaft<br />
konservierend bzw. in Direktsaat (und damit infiltrationsfördernd) bestellt oder langfristig in extensiv<br />
genutztes Grünland umgewandelt oder standortgerecht aufgeforstet werden. Gleichzeitig wird damit<br />
das Biotopentwicklungspotenzial der Böden erhöht und ein Beitrag zum vorbeugenden Hochwasserschutz<br />
geleistet.<br />
Die ausgewiesenen „Winderosionsgefährdeten Gebiete“ basieren auf den Darstellungen der Karte<br />
„Die Bodenerosion in der DDR“, herausgegeben vom Institut für Bodenkartierung (1957). In dieser<br />
Karte sind die durch Begehung untersuchten und durch Protokolle belegten Erosionsstellen dargestellt.<br />
zu 12.1.6 (G)<br />
Gemäß Z 9.3 LEP ist darauf hinzuwirken, dass der Anteil ökologisch bewirtschafteter Flächen an der<br />
landwirtschaftlichen Nutzfläche auf 10 % erhöht wird.<br />
Nach dem Sächsischen Agrarbericht 2006 betrug die ökologisch bewirtschaftete Fläche in Sachsen<br />
ca. 23 450 ha, dass sind 2,6 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Davon sind ca. 67 % Ackerland<br />
und ca. 30 % Grünland.<br />
In den einzelnen Gebietskörperschaften der Region war 2006 der Anteil von Flächen, die nach den<br />
Richtlinien des ökologischen Landbaus bewirtschaftet werden, an der landwirtschaftlichen Nutzfläche<br />
wie folgt:<br />
o Landeshauptstadt Dresden: 11,5 %<br />
o Landkreis Meißen 2,5 %<br />
o Landkreis Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong> 2,8 %<br />
Der ökologische Landbau ist auf einen möglichst geschlossenen Stoffkreislauf orientiert. Mit dem Bewirtschaftungsverfahren<br />
des ökologischen Landbaus kann die höchste Stufe der Umweltentlastung<br />
(Wasser- und Bodenschutz, Artenvielfalt, Klimaschutz) erreicht werden, da u. a. auf chemischsynthetische<br />
Dünge- und Pflanzenschutzmittel vollständig verzichtet wird.<br />
Die Grundregeln des ökologischen Landbaus ergeben sich aus der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91<br />
bzw. aus dem Nachfolgerecht mit der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 (EU-Öko-Verordnung) in der<br />
jeweils gültigen Fassung sowie den Anbaurichtlinien der Öko-Anbauverbände. Die Landbewirtschaftung<br />
nach den Grundregeln des ökologischen Landbaus gewinnt aufgrund ihrer in besonderem Maße<br />
umweltschonenden Produktionsweise für hochwertige Nahrungsgüter zunehmend an Beachtung und<br />
immer stärker an Bedeutung. Mit seiner Bewirtschaftungsweise ist er in der Regel besonders für ökologisch<br />
sensible bzw. wertvolle Landschaftsbereiche ("Gebiete mit hoher geologisch bedingter Grundwassergefährdung",<br />
Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Natur und Landschaft, Vorrang- und Vorbehaltsgebiet<br />
Wasserressourcen) geeignet.<br />
Eine standortnahe Veredlung und Vermarktung der Öko-Erzeugnisse durch die Landwirte selbst bzw.<br />
die Gestaltung dauerhafter Kooperationsbeziehungen zwischen den Erzeugern und dem regionalen<br />
Nahrungsmittelhandwerk, dem Gastgewerbe und dem mittelständischen Nahrungseinzelhandel bieten<br />
dabei auch Chancen zur Stabilisierung der jeweiligen Erzeugerbetriebe und zum Erhalt von Arbeitsplätzen.
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 115<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
zu 12.1.7 (G)<br />
Gemäß G 5.3.2 LEP und Z 5.3.4 LEP sollen die räumlichen Voraussetzungen u. a. für die Erhaltung<br />
der Landwirtschaft geschaffen werden; den agrarstrukturellen Belangen ist bei der Dorfentwicklung<br />
besonderes Gewicht beizumessen.<br />
Die Marktsituationen und landwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die vor allem den Marktfruchtanbau<br />
begünstigen, veränderten in den vergangenen Jahren zusätzlich zum Umstrukturierungsprozess,<br />
einhergehend mit einer drastischen Reduzierung des Viehbestandes, die Anbauverhältnisse und<br />
Fruchtfolgen. Bei einem derzeitigen durchschnittlichen Tierbestand von 0,5 - 0,7 Großvieheinheiten/ha<br />
in der Region ist absehbar, dass die landschaftspflegerischen Aufgaben nicht mehr in ausreichendem<br />
Maß durch landwirtschaftliche Nutzung gewährleistet werden können. Zum Erhalt und zur Weiterentwicklung<br />
der Kulturlandschaft sind deshalb Maßnahmen für die Existenzsicherung und für die weitere<br />
Entwicklung der Tierhaltungsbetriebe zu treffen.<br />
Die Tierhaltung hat regionale Bedeutung, vor allem auf den Grünlandstandorten; teilweise besteht<br />
bereits ein Beweidungsdefizit, es kommt zu Verbuschungen wertvoller Offenlandbereiche. Die Grünlandweideflächen<br />
sollen daher unter Beachtung der Vorranggebiete Wasserressourcen sowie Natur<br />
und Landschaft in ihrem Umfang erhalten und bei Bedarf bevorzugt auf Flächen außerhalb von Auenbereichen<br />
ersetzt bzw. erweitert werden. Als Kriterium für regional bedeutsame Standorte der Tierhaltung<br />
werden in der Regel Stallanlagen ab einer Größenordnung von ≥ 50 Großvieheinheiten aufgenommen<br />
(s. auch Karte 22). Sachsen hat derzeit einen GV-Besatz von weniger als 0,6 Großvieheinheiten<br />
je ha Landwirtschaftsfläche. Deshalb soll einer weiteren Reduzierung der Tierbestände entgegengewirkt<br />
werden.<br />
Die notwendigen Futterflächen und die Flächen zur Verwertung des organischen Düngers tierischer<br />
Herkunft sind Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Landbewirtschaftung. Zur Umsetzung der<br />
regionalen Zielstellungen des Freiraumschutzes soll eine ordnungsgemäße Mähweidenutzung nach<br />
den Regeln der guten fachlichen Praxis angestrebt werden.<br />
zu 12.1.8 (G)<br />
Für den Obst- und Gemüseanbau sind das Lößhügelland und die Dresdner <strong>Elbtal</strong>weitung durch Boden-<br />
und Klimagunst besonders geeignet.<br />
Nach Erzeugnissen des sächsischen Gartenbaus besteht zunehmende Nachfrage. Verbrauchernähe,<br />
Warenfrische, geringe Transportentfernungen und das Vertrauen der Verbraucher in die qualitäts- und<br />
umweltbewussten Produktionsmethoden der sächsischen Obst- und Gemüsegärtner sind positive<br />
Aspekte für den Absatz, vor allem im Verdichtungsraum. In der Region werden vorwiegend Äpfel, aber<br />
auch Süß- und Sauerkirschen, Birnen, Erdbeeren und weiteres Beerenobst erzeugt. Der Gemüseanbau<br />
in der Region zeichnet sich durch eine hohe Vielfalt aus. Die Freilandgemüseflächen in der Lommatzscher<br />
Pflege sind für die Frischeversorgung und für die Konservenherstellung bedeutend.
Seite 116 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
12.2 Forstwirtschaft und Jagdwesen<br />
Karten: Die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete „Waldschutz“ sowie die Vorranggebiete<br />
„Waldmehrung“ sind in Karte 2 „Raumnutzung“ ausgewiesen.<br />
„Wassererosionsgefährdete Gebiete“ und „Gebiete zur Erhaltung und Verbesserung<br />
des Wasserrückhalts“ sind in Karte 3 „Landschaftsbereiche mit besonderen<br />
Nutzungsanforderungen“ ausgewiesen.<br />
Die „Revitalisierungszone“ ist in Karte 4 „Sanierungsbedürftige Bereiche der<br />
Landschaft“ als nachrichtliche Übernahme dargestellt.<br />
„Gebiete mit geologisch bedingter hoher Grundwassergefährdung“ sind in der<br />
Karte 7 „Boden- und Grundwassergefährdung“ ausgewiesen.<br />
12.2.1 (Z) Die naturfernen Waldbestände innerhalb der „Gebiete zur Erhaltung und Verbesserung<br />
des Wasserrückhalts“, der „Wassererosionsgefährdeten Gebiete“,<br />
der „Gebiete mit geologisch bedingter hoher Grundwassergefährdung“ sowie<br />
innerhalb der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Wasserressourcen sollen, sofern<br />
sie mit den naturschutzrechtlichen Anforderungen vereinbar sind, unter<br />
Beachtung des prognostizierten Klimawandels in Bestände mit einer standortgerechten,<br />
vielfach strukturierten Dauerbestockung mit hohen Anteilen tief und<br />
intensiv wurzelnder Baumarten umgebaut werden, so dass das Retentionsvermögen<br />
erhöht und die Erosionsgefahr vermindert wird.<br />
Waldwegeplanung und -bau ist auf Erosionsminderung und auf die Beibehaltung<br />
des Wasserrückhaltevermögens auszurichten.<br />
12.2.2 (Z) Die immissionsgeschädigten Waldbestände innerhalb der „Revitalisierungszone“<br />
sind unter Beachtung naturschutzfachlicher Belange zu revitalisieren<br />
und in vielfältig strukturierte und an die langfristigen Standortveränderungen<br />
einschließlich des Klimawandels angepasste Dauerbestockungen zu überführen.<br />
12.2.3 (Z) Der Waldanteil in der Region ist von derzeitig 26,4 % auf 28,7 % zu erhöhen.<br />
Die Waldmehrung soll unter Beachtung langfristiger Standortveränderungen<br />
einschließlich des prognostizierten Klimawandels mit nach derzeitigem wissenschaftlichen<br />
Kenntnisstand standortgerechten Baumarten erfolgen, welche<br />
die angestrebten Waldfunktionen gewährleisten und zur Strukturbereicherung<br />
der Landschaft beitragen.<br />
12.2.4 (G) Eine Aufforstung über die Vorranggebiete Waldmehrung hinaus ist unter Beachtung<br />
der in der Begründung zu diesem Plansatz genannten Prämissen anzustreben.<br />
12.2.5 (G) Die Jagd ist an die ökologischen bzw. naturschutzfachlichen Erfordernisse zur<br />
Erhaltung und Entwicklung natürlicher Lebensräume, z. B. standortgerechte<br />
naturnahe Waldbestände, sowie an die Anforderungen des Artenschutzes anzupassen.
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 117<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Begründung<br />
Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Waldschutz<br />
Gemäß Z 9.5 LEP sollen in den Regionalplänen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete zum Schutz des<br />
vorhandenen Waldes ausgewiesen werden. Gemäß Plansatzbegründung sollen die Vorrang- und<br />
Vorbehaltsgebiete Waldschutz im Hinblick auf die jeweils zutreffenden Waldfunktionen dann ausgewiesen<br />
werden, wenn im Einzelfall ein raumordnerisches Regelungserfordernis besteht.<br />
Im vorliegenden Plan wurden diejenigen Waldbestände ab 5 ha als Vorranggebiete Waldschutz ausgewiesen,<br />
die gemäß Waldfunktionenkartierung des Staatsbetriebes Sachsenforst als „Restwald in<br />
waldarmen Gebieten“ und als „Bodenschutzwald“ dargestellt sind. Weiterhin sind alle Waldbestände<br />
innerhalb von Vorranggebietsanspruchsflächen Wasserressource (s. Abb. 3.3 - 4 FB LRP), innerhalb<br />
von „Böden mit besonders gefährdetem Wasserspeichervermögen durch hohe Wassererosion“<br />
(s. Karte 2.2 - 12 FB LRP) sowie innerhalb von „Gebieten mit sehr hohem landschaftsästhetischen<br />
Wert“ (s. Karte 2.5 - 15 FB LRP) als Vorranggebiete Waldschutz ausgewiesen worden. Als Vorbehaltsgebiete<br />
Waldschutz wurden darüber hinaus unter Beachtung der in der Anlage 1 des Anhangs<br />
enthaltenen Abwägungsmatrix diejenigen Waldbestände ab 5 ha ausgewiesen, die gemäß Waldfunktionenkartierung<br />
als „Waldbestände mit Erholungsfunktion“ dargestellt sind, die sich in „Gebiete zur<br />
Erhaltung und Verbesserung des Wasserrückhalts“, in „Gebieten mit hohem landschaftsästhetischen<br />
Wert“ (s. Karte 2.5 - 15 FB LRP), in „Erosionsgefährdeten Gebieten“, in Vorbehaltsgebietsanspruchsflächen<br />
Wasserressource (s. Abb. 3.3 - 4 FB LRP) befinden sowie als Immissionsschutzwälder (Straßenverkehr)<br />
fungieren. Mit der Ausweisung der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Waldschutz wird<br />
insbesondere den Waldfunktionen vorbeugender Hochwasserschutz, Erosionsschutz, Landschaftsbild/<br />
Landschaftserleben, Grundwasserschutz sowie Immissionsschutz Rechnung getragen.<br />
zu 12.2.1 (Z)<br />
Vielfach hat der Wald eine dämpfende Wirkung auf den Abfluss von Niederschlag. Aufgrund der hohen<br />
Speicherkapazität und der Verdunstungsverluste in den Baumkronen (Interzeption), der Verdunstung<br />
durch die Waldpflanzen (Transpiration) in der Vegetationsperiode und des Bodens (Evaporation)<br />
wird der Wasserabfluss aus dem Wald gehemmt und verzögert. Der Wasserverbrauch der Bäume<br />
während der Vegetationsperiode sorgt dafür, dass Waldböden, welche im Freiland vernässt wären,<br />
eine "Entwässerung" über die Vegetation erfahren. Durch das Wurzelsystem der Bäume entwickelt<br />
sich ein Makroporensystem in Waldböden, durch welches das Wasser präferentiell in den Boden geleitet<br />
wird. Ein gesunder Wald hemmt den Oberflächenabfluss je nach Baumartenzusammensetzung<br />
(Nadelbäume verdunsten im Jahresmittel mehr Wasser als Laubbäume), Alter (höhere Transpirationsrate<br />
bei alten Beständen) und Jahreszeit (belaubt/unbelaubt) in unterschiedlichem Maße. Somit sind<br />
in Flusseinzugsgebieten mit hohem Waldanteil die schädigenden Auswirkungen von Hochwassern<br />
seltener bzw. fallen geringer aus als bei großen Anteilen landwirtschaftlicher Nutzung. Besonders<br />
wirksam ist der Wald bei kleineren und mittleren Niederschlagsereignissen sowie bei kurzem Starkregen.<br />
In diesen Fällen kann unter Wald theoretisch (also wenn das Einzugsgebiet vollständig bewaldet<br />
wäre) von einer Minderung des Hochwasserscheitels um 20 % ausgegangen werden. Maßnahmen<br />
des Waldumbaus und der Waldmehrung sind deshalb überall dort sinnvoll, wo es durch Starkniederschläge<br />
häufig zu Überflutungen und Erosionsschäden kommt.<br />
Der Umbau von naturfernen gleichaltrigen Nadelbaumreinbeständen in standortgerechte Mischbestockungen<br />
mit einem hinreichenden Anteil standortheimischer Forstpflanzen trägt wesentlich zur Erhöhung<br />
des Retentionsvermögens sowie zur Verringerung der Erosionsgefährdung auf Hanglagen bei.<br />
Als waldbauliche Grundlage für die Bestockungsziele gelten die regionaltypischen Einheiten der potenziellen<br />
natürlichen Vegetation Sachsens unter Beachtung des prognostizierten Klimawandels.<br />
In unmittelbarer Ufernähe können Hochwasserschäden gemindert werden, wenn die Bestockung mit<br />
den Baumarten der natürlich vorkommenden Vegetation (z. B. Roterle, Weidenarten und Esche) erfolgt.<br />
Diese Baumarten wurzeln tiefer als beispielsweise die Gemeine Fichte und sind resistenter gegen<br />
mechanische Beschädigung und die Auflagerung von Geröll. Durch die Stabilisierung der ufernahen<br />
Bestände wird die Erosion gemindert, die Retention gefördert und die Anzahl entwurzelter Bäume<br />
vermindert, so dass flussabwärts die Gefahr von Verklausungen an Brücken und Schäden an Infrastrukturen<br />
verringert wird.<br />
Durch die Befestigung und Verdichtung weisen Waldwege entsprechend ihrem Ausbau- und Pflegezustand<br />
eine gegenüber den angrenzenden Waldbeständen geringe Retentionsleistung für Wasser<br />
auf. Über die Wegedichte und gleichzeitig die Art der Wegeentwässerung kann der Wasserabfluss<br />
entscheidend gesteuert werden.
Seite 118 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
zu 12.2.2 (Z)<br />
Die immissionsgeschädigten Waldbestände innerhalb der „Revitalisierungszone“ sind durch die hohen<br />
Schadstoffemissionen der Industriegebiete auf tschechischer und deutscher Seite verursacht worden.<br />
Auf deutscher Seite ist durch den Umstrukturierungsprozess nach 1990, durch die Stilllegung vieler<br />
umweltverschmutzender Betriebe sowie durch das Wirksamwerden bundes- und europarechtlicher<br />
Umweltbestimmungen für bestehende und neu zu errichtende Anlagen eine starke Emissionssenkung<br />
bezüglich Schwefeldioxid und Staub zu verzeichnen. Dagegen tritt bei der Stickoxidemission eine<br />
Zunahme auf, die durch den erhöhten Kfz-Verkehr verursacht wird. Darüber hinaus führte die drastische<br />
Zunahme der Versauerung der Niederschläge zu einem Versauerungsschub in den Waldböden,<br />
der die Humusauflage und die Mineralböden stark negativ beeinflusste. Modifiziert werden diese<br />
anthropogen verursachten Schädigungen durch natürliche Bodeneigenschaften, extreme Witterungseinflüsse,<br />
Pilzinfektionen und Insektenbefall. Besonders kritisch ist das Zusammenfallen von Immissions-<br />
und Wildschadensschwerpunkten.<br />
Hochwasserverschärfend wirken sich die Waldschäden in den oberen Lagen des Berglandes aus, da<br />
es bei Starkniederschlägen zu erhöhtem Flächenabfluss und verstärkter Erosion kommt und das<br />
Wasserrückhaltevermögen eines gesunden Waldbestandes nicht mehr gegeben ist.<br />
Im Rahmen der Regionalisierung bodenchemischer Daten der Bodenzustandserhebung und unter<br />
Einbeziehung des Waldzustandes der Jahre 1991 bis 2003 wurde durch das Sächsische Staatsministerium<br />
für Umwelt und Landwirtschaft im Jahr 2006 gemäß § 32 SächsWaldG [Waldgesetz für den<br />
Freistaat Sachsen vom 10.04.1992 (SächsGVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 3 des „Gesetzes<br />
zur Einführung der Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme und über<br />
die Öffentlichkeitsbeteiligung in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG im Freistaat<br />
Sachsen“, veröffentlicht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 6/2007 S. 107 vom<br />
09. 05 2007) eine qualifizierte, ökologisch fundierte Ausweisung der immissionsgeschädigten Waldbestände<br />
vorgenommen. Im Ergebnis ist die in Karte 4 nachrichtlich übernommene „Revitalisierungszone“<br />
dargestellt worden.<br />
zu 12.2.3 (Z)<br />
Gemäß Z 9.4 LEP ist der Waldanteil im Freistaat Sachsen auf 30 % zu erhöhen. In den Regionalplänen<br />
sind Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Waldmehrung auf der Grundlage der in Karte 10 LEP dargestellten<br />
Gebietskulisse auszuweisen. Die landesweiten Schwerpunkte der Waldmehrung sind gemäß<br />
den in der Begründung formulierten Kriterien auszuformen und durch weitere regional bedeutsame<br />
Schwerpunkte der Waldmehrung zu ergänzen.<br />
Im vorliegenden Plan wurde aufgrund des bestehenden geringen Waldanteils der Region nur das<br />
Instrument Vorranggebiet angewendet.<br />
Die Erhöhung des Waldflächenanteils zielt auf die Erhöhung des wirtschaftlichen Nutzens, auf die<br />
Steigerung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, auf eine strukturreiche Landschaftsgliederung<br />
in ausgeräumten Agrargebieten, auf eine Verbesserung der Schutz- und Erholungsfunktionen des<br />
Waldes sowie der Biotopvernetzung.<br />
Um sachsenweit den Waldanteil auf 30 % zu erhöhen, müsste auf ca. 31 300 ha Wald neu begründet<br />
werden. Gemäß dem Sächsischen Forstbericht 2002 ist dazu auf den Rekultivierungsflächen des<br />
Braunkohlebergbaus in den sächsischen Teilen des Lausitzer und des Mitteldeutschen Reviers ein<br />
effektiver Waldflächenzugang von etwa 5000 ha zu erwarten. Da die Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
über keine Rekultivierungsflächen aus dem Braunkohlebergbau verfügt und der Waldanteil<br />
derzeit unter dem Landesdurchschnitt von 28,3 % bei 26,4 % liegt, ist die Erreichung von 28,7 %<br />
Waldanteil ein realistisches Ziel für die Region. Dieses Ziel wäre mit einer Waldmehrungsfläche von<br />
etwa 8 000 ha erreicht.<br />
Grundlage für die Ausweisung der Vorranggebiete Waldmehrung im vorliegenden Plan waren die<br />
durch den Staatsbetrieb Sachsenforst ermittelten Gebiete aus der Waldmehrungsplanung (ab 5 ha),<br />
die im <strong>Regionalplan</strong> von 1997 enthaltenen Vorranggebiete Erstaufforstung, Waldmehrungsflächen<br />
(größer 5 ha) aus dem regionalen Flächenausgleichspool für die Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
sowie diesbezügliche Darstellungen aus Flächennutzungs- und Landschaftsplänen (ab 5 ha).
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 119<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Die o. g. Flächen wurden nicht in den Vorranggebietsanspruch Waldmehrung übernommen, wenn sie:<br />
o potenzielle, naturschutzfachlich abgestimmte Aufrebungsflächen betreffen<br />
o aus Gründen des Arten- und Biotopschutzes offen zu halten sind<br />
(diese Bereiche sind ab 1 ha Flächengröße beachtet worden)<br />
o sich auf extensiv genutzten, nicht stark hängigen Grünlandflächen befinden<br />
o sich innerhalb von siedlungsrelevanten Kaltluftabflussbahnen befinden, wenn die Konfiguration<br />
der Waldmehrungsgebiete quer zur Hangneigung besteht<br />
o die Hochwassergefährdung für eine Ortslage durch Lage innerhalb des Abflussbereiches<br />
eines Überschwemmungsgebietes erhöhen.<br />
Die so ermittelten Waldmehrungsanspruchsflächen wurden unter Beachtung der Abwägungsmatrix<br />
(s. Anlage 1 des Anhangs) als Vorranggebiete Waldmehrung ausgewiesen, wobei Flächen mit einer<br />
Größenordnung von 5 bis < 15 ha nur als Symbol dargestellt sind.<br />
Mit den ausgewiesenen Vorranggebieten Waldmehrung werden insgesamt etwa 8 000 ha für Aufforstungen<br />
gesichert.<br />
Die Vorranggebiete Waldmehrung stellen mögliche Areale dar, die bei Aufforstung aufgrund der zu<br />
erwartenden Waldfunktionen einen Schutz der dort vorhandenen Naturraumpotenziale ermöglichen.<br />
Sie werden durch die Fachplanungen unter Beachtung der im § 6 Abs. 2 SächsWaldG dargelegten<br />
Grundsätze, insbesondere der Grundsätze Nr. 1, 4 und 5, sowie bezüglich der Waldrandgestaltung<br />
unter Beachtung der Bestimmungen in § 24 Abs. 3 SächsWaldG ausgeformt und konkretisiert. Bei der<br />
konkreten Aufforstungsplanung ist neben der Prüfung mit den Belangen Landschaftsbild und Artenschutz<br />
zu beachten, dass an Offenland gebundene, gemäß § 26 SächsNatSchG geschützte Biotope<br />
nicht in Anspruch genommen werden.<br />
Im Rahmen der Waldmehrung sollen ökologisch stabile Wälder aus standortgerechten Baumarten<br />
unter Verwendung eines hinreichenden Anteils an standortheimischen Forstpflanzen mit naturnaher<br />
Baumartenverteilung und Mischungsform unter Beachtung des prognostizierten Klimawandels aufgebaut<br />
und erzogen werden. Dabei ist auf einen gestuften Altersaufbau und eine strukturelle Vielfalt der<br />
Einzelbestände zu achten.<br />
zu 12.2.4 (G)<br />
Gemäß Z 9.4 LEP 2003 ist der Waldanteil im Freistaat Sachsen auf 30 % zu erhöhen. Bei Aufforstung<br />
in allen ausgewiesenen Vorranggebieten Waldmehrung kann für die Region nur ein Waldanteil von<br />
etwa 28,7 % erreicht werden.<br />
Für weitere Aufforstungen bieten sich v. a. die im Regionalen Flächenausgleichspool dargestellten<br />
Maßnahmen aus der Gruppe „Aufforstung Laubwald/Laubmischwald, Bruch-/Auwald“ an.<br />
Folgende Flächen/Funktionen stehen einer Aufforstung entgegen:<br />
o potenzielle, naturschutzfachlich abgestimmte Aufrebungsflächen<br />
o aus Gründen des Arten- und Biotopschutzes offen zu halten Flächen<br />
o extensiv genutzte, nicht stark hängigen Grünlandflächen<br />
o siedlungsrelevante Kaltluftabflussbahnen, wenn die Konfiguration des Aufforstungsgebietes<br />
quer zur Hangneigung besteht<br />
o Hochwassergefährdung für eine Ortslage wird durch Lage innerhalb des Abflussbereiches<br />
eines Überschwemmungsgebietes erhöht.<br />
Bei der Aufforstungsplanung sind die im § 6 Abs. 2 SächsWaldG dargelegten Grundsätze, insbesondere<br />
die Grundsätze Nr. 1, 4 und 5, zu beachten. Des Weiteren sind an Offenland gebundene gemäß<br />
§ 26 SächsNatSchG geschützte Biotope nicht in Anspruch zu nehmen.<br />
Im Rahmen der Aufforstung sollen ökologisch stabile Wälder aus standortgerechten Baumarten unter<br />
Verwendung eines hinreichenden Anteils an standortheimischen Forstpflanzen mit naturnaher Baumartenverteilung<br />
und Mischungsform unter Beachtung des prognostizierten Klimawandels aufgebaut<br />
und erzogen werden. Dabei ist auf einen gestuften Altersaufbau und strukturelle Vielfalt der Einzelbestände<br />
zu achten. Auf die fachrechtlichen Bestimmungen, hier insbesondere auf § 6 Abs. 2 und<br />
§ 24 Abs. 3 SächsWaldG, wird in diesem Zusammenhang verwiesen.
Seite 120 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
zu 12.2.5 (G)<br />
Um nicht tolerierbare Verbiss- und Schälschäden durch Schalenwild in Waldverjüngungen bzw. Jungbeständen<br />
zu vermeiden, ist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Wildbestand und Lebensraum<br />
auf Grundlage einer ökologisch und wildbiologisch begründeten Bestandshöhe zu gewährleisten. Die<br />
Ergebnisse der Verbiss- und Schälschadenserhebung von 2006 zeigen, dass aufgrund örtlich überhöhter<br />
Wilddichten die Schäden nach wie vor das tolerierbare Maß überschreiten.<br />
Dem auch bezüglich des Niederwildes gültigen Gebot der Erhaltung eines artenreichen und gesunden<br />
Wildbestandes ist unter Berücksichtigung der Interessen der Landwirtschaft Rechnung zu tragen.<br />
Gehölz- und Brachlandstreifen außerhalb des Waldes bieten Deckung und Nahrung für Wildarten wie<br />
Hasen, Fasane und Rebhühner.<br />
Im Übrigen wird auf § 1 Abs. 2 Sächsisches Landesjagdgesetz (SächsLJagdG) verwiesen.<br />
12.3 Fischereiwirtschaft<br />
Karte: Die „Teichlandschaften“ sind in Karte 22 „Landwirtschaft“ dargestellt.<br />
12.3.1 (G) Die Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen der Fischgewässer in den<br />
Teichlandschaften sind mit der ökologischen und kulturlandschaftlichen Bedeutung<br />
dieser Gebiete sowie mit deren Erholungsfunktion abzustimmen.<br />
Begründung zu 12.3.1 (G)<br />
Die Fischerei, insbesondere die Karpfenteichwirtschaft, hat in der Region eine lange historische Tradition.<br />
Die sächsischen Karpfenteiche wurden ab dem Jahre 1200 durch adlige Grundherren nach böhmischem<br />
Vorbild angelegt.<br />
Die Fischteiche sind in erster Linie aus wirtschaftlicher Sicht kulturhistorische, fischwirtschaftliche<br />
Produktionsstätten. Darüber hinaus sind sie durch ihren landschaftsprägenden Charakter als Teichlandschaft<br />
(s. Karte 22) für die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie auch für<br />
die Erholungsnutzung von wesentlicher Bedeutung. Die touristische Nutzung der Teiche muss allerdings<br />
in einem umweltverträglichen Ausmaß erfolgen, damit die Ökosysteme nicht übermäßig belastet<br />
werden.<br />
Die Teichgebiete sind wichtige Lebensräume seltener und geschützter Pflanzen und Tiere. Sie beherbergen<br />
außerdem eine Reihe gefährdeter aquatischer und semiaquatischer Biotoptypen. Die Teiche<br />
sind Reproduktionszentrum von Wasser-, Sumpf- und Uferpflanzen, Wasserinsekten, Wildfischen,<br />
Lurchen, Reptilien, Vögeln und Säugern. Des Weiteren fungieren sie als Nahrungs-, Aufenthalts- und<br />
Rastgebiet für wassergebundene Vogelarten. Die Bewirtschaftung der Teiche muss diesem hohen<br />
Stellenwert für Natur und Landschaft gerecht werden, indem eine umweltgerechte und nachhaltige<br />
Fischwirtschaft betrieben wird.
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 121<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
13 Wasserversorgung<br />
Karte: Die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete „Wasserressourcen“ sind in der Karte 2<br />
„Raumnutzung“ ausgewiesen.<br />
Bestehende, im Verfahren befindliche sowie geplante Wasserschutzgebiete<br />
sind als nachrichtliche Übernahme ebenfalls in Karte 2 „Raumnutzung“ dargestellt.<br />
13.1 (G) Die nachgewiesenen Wasserdargebote in den Vorbehaltsgebieten Wasserressourcen<br />
sollen im Sinne der Daseinsvorsorge unter Beachtung des prognostizierten<br />
Klimawandels hinsichtlich Stand, Menge und Beschaffenheit erhalten<br />
und geschützt werden, so dass die dauerhafte Regenerationsfähigkeit<br />
der Wasserdargebote gewährleistet ist und nachhaltige Beeinträchtigungen<br />
des Naturhaushaltes vermieden werden.<br />
13.2 (G) Wassergewinnungs- und -versorgungsanlagen, die den Anforderungen an die<br />
Trinkwasserqualität nicht mehr entsprechen, sollen insbesondere im Verdichtungsraum<br />
Dresden für Gewerbe und Industrie sowie für die Notwasserversorgung<br />
genutzt werden.<br />
Begründung<br />
Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Wasserressourcen<br />
Gemäß Z 13.2 LEP sollen in den Regionalplänen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Wasserressourcen<br />
ausgewiesen werden, die sich für die Trinkwasserversorgung besonders eignen. Dazu<br />
sollen für den gesicherten Bedarf Vorranggebiete und für die langfristige Sicherung Vorbehaltsgebiete<br />
ausgewiesen werden.<br />
Als Vorranggebietsanspruch Wasserressourcen wurden i. S. eines gesicherten Bedarfs unter Beachtung<br />
der Abwägungsmatrix (s. Anlage 1 des Anhangs) die nicht bereits besiedelten Flächen aller festgesetzten<br />
und in Betrieb befindlichen sowie im Festsetzungsverfahren befindlichen und geplanten<br />
Wasserschutzgebiete ab einer Größe von 10 ha ausgewiesen.<br />
Die Wasserschutzgebiete verfügen zwar schon über einen fachrechtlichen Schutzstatus, wurden aber<br />
als Teil des Wasserpotenzials in die Menge der Vorranggebiete aufgenommen, soweit nicht eine Aufhebung<br />
aus Qualitätsgründen beantragt wurde oder in Kürze erfolgen soll.<br />
Die zusätzliche Ausweisung der Vorrangfunktion für den ohnehin bereits bestehenden fachrechtlichen<br />
Schutz drückt, auch unter Beachtung des prognostizierten Klimawandels (u. a. Abnahme der Jahresniederschläge,<br />
Temperaturerhöhung), die regionalplanerische Positionierung zu diesen Standorten<br />
und damit die nachdrückliche Sicherung dieser Gebiete für die Wassergewinnung sowie gegen entgegenstehende<br />
Nutzungen aus.<br />
Bei Überlagerung der Anspruchsflächen für Vorrang-/Vorbehaltsgebiete Wasserressourcen mit anderen<br />
Vorrangansprüchen wurde die in der Anlage 1 des Anhangs dargestellte Methodik für die regionalplanerischen<br />
Ausweisungen als Orientierungshilfe grundsätzlich angewendet.
Seite 122 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Konkret wurden folgende Wasserschutzgebiete (WSG) in den Vorranggebietsanspruch Wasserressourcen<br />
aufgenommen:<br />
WSG-Nr. WSG-Bezeichnung Status Kreis/Stadt<br />
T 5371323 Ferienheim Heidemühle festgesetzt DD<br />
T 5371324 Wachwitz festgesetzt DD<br />
T 5381318<br />
WF Dachsenberg-<br />
Ochsenkopf<br />
festgesetzt DD<br />
T 5371320 WW Tolkewitz festgesetzt DD<br />
Fassung Mehren geplant MEI<br />
T 5371388 Fichtenberg - Jacobsthal festgesetzt<br />
T 5381385<br />
Filterbrunnenanlage Lampertswalde<br />
festgesetzt + geplante Erweiterung MEI<br />
Leutewitz im Verfahren MEI<br />
T 5381393 Oelsnitz-Niegeroda festgesetzt MEI<br />
T 5371364 Raußlitz<br />
festgesetzt +<br />
erweiterte Neufestsetzung i. V.<br />
T 5371363 Schleinitz festgesetzt; Neufestsetzung i. V. MEI<br />
T 5381391 Schönfeld-Liega festgesetzt MEI<br />
2850763<br />
Speichersystem Radeburg<br />
(WW Rödern)<br />
MEI<br />
(Regionsanteil)<br />
MEI<br />
festgesetzt; Neufestsetzung i. V. MEI<br />
T 5381392 TWSG Frauenhain festgesetzt MEI<br />
T 5371368 WW Coswig I festgesetzt MEI<br />
T 5371386 WW I Riesa-Göhlis festgesetzt + geplante Erweiterung MEI<br />
T 5371369 WW Meißen I, Siebeneichen festgesetzt MEI<br />
WW Oschätzchen geplant MEI<br />
T 5371441 Bischofswerda-Ottendorf festgesetzt + Neufestsetzung im Verfahren<br />
Hochwasserrückhaltebecken<br />
Mordgrundbach<br />
SSZ-OE<br />
(Regionsanteil)<br />
geplant SSZ-OE<br />
T 5371484 Johnsbach, Schacht festgesetzt SSZ-OE<br />
T 5371482 Kreischa, Türkenquelle aufgehoben, aber gute Grundwasserqualität SSZ-OE<br />
Papstdorf-Lasenquelle im Verfahren SSZ-OE<br />
2900764 Speichersystem Altenberg festgesetzt SSZ-OE<br />
2870760 Talsperre Bad Gottleuba festgesetzt + erweiterte Neufestsetzung i. V. SSZ-OE<br />
1770987 Talsperre Lichtenberg festgesetzt<br />
2900761<br />
Talsperrensystem Klingenberg-Lehnmühle<br />
SSZ-OE<br />
(Regionsanteil)<br />
festgesetzt SSZ-OE<br />
Tiefbrunnen Cunnersdorf im Verfahren SSZ-OE<br />
Tiefbrunnen Dobra geplant SSZ-OE<br />
Die bereits besiedelten Bereiche in den bestehenden, geplanten und im Verfahren befindlichen Wasserschutzgebieten<br />
sind in den Vorbehaltsanspruch Wasserressource aufgenommen worden, um auch<br />
hier, trotz bestehender Besiedlung, einen regionalplanerischen Abwägungsaspekt z. B. bei geplanter<br />
Siedlungsverdichtung oder Flächenumnutzung aufzustellen.
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 123<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
In den Vorbehaltsgebietsanspruch Wasserressourcen wurden im Sinne einer langfristigen Daseinsvorsorge<br />
und unter Beachtung des prognostizierten Klimawandels folgende vom Umweltfachbereich<br />
Radebeul des Regierungspräsidiums Dresden benannten Hydrogeologischen Erkundungsgebiete (ab<br />
einem Grundwasserdargebot > 1000 m³/d) aufgenommen:<br />
Erkundungsgebiet Erkundungsstadium Verwendung<br />
Grundwasserdargebot<br />
[Tm³/d]<br />
Dresden-Gohlis Detailerkundung 1969 Brauchwasser 5 bis < 10 DD<br />
Dresden-Hosterwitz Detailerkundung 1978 Trinkwasser > 50 DD<br />
Dresden-Schlachthof Detailerkundung 1982 Trinkwasser 25 bis < 50 DD<br />
Dresden-Söbrigen/Pillnitz Detailerkundung 1984 Brauchwasser 1 bis < 5 DD<br />
Dresden-Tolkewitz<br />
(incl. WW Blasewitz Waldpark)<br />
WW Albertstadt/Saloppe WSG<br />
Dresden-Sternweg Detailerkundung 1986<br />
Detailerkundung 1988 Trinkwasser 25 bis < 50 DD<br />
Trinkwasser/<br />
Brauchwasser<br />
Trinkwasser/<br />
Brauchwasser<br />
> 50 DD<br />
Kreis/Stadt<br />
5 bis < 10 DD+MEI<br />
Heidenau Vorerkundung 1987 Brauchwasser 25 bis < 50 DD+SSZ-OE<br />
Beregnung Grödel Detailerkundung 1984 Brauchwasser 1 bis < 5 MEI<br />
Brockwitz-Coswig-Weinböhla Vorerkundung 1991 Trinkwasser > 50 MEI<br />
Coswig-Oberspaar Detailerkundung 1983 Brauchwasser 1 bis < 5 MEI<br />
Jahna-Aue Vorerkundung 1964<br />
Trinkwasser/<br />
Brauchwasser<br />
10 bis < 25 MEI<br />
Kreinitz Detailerkundung 1978/84 Brauchwasser 1 bis < 5 MEI<br />
Lommatzsch-Nord Projekt 1972/93 Trinkwasser 1 bis < 5 MEI<br />
Miltitz Westfeld WSG-Planung Trinkwasser MEI<br />
Quersa-Brockwitz Detailerkundung 1999 Brauchwasser 1 bis < 5 MEI<br />
Strehla-Paußnitz Detailerkundung 1988/92 Trinkwasser 5 bis < 10 MEI<br />
Stroga-Schönfeld Detailerkundung 1984<br />
Trinkwasser/<br />
Brauchwasser<br />
1 bis < 5 MEI<br />
WF Lommatzsch Vorerkundung 1970/95 Trinkwasser 1 bis < 5 MEI<br />
WF Wildenhain Detailerkundung 1973/94 Brauchwasser 1 bis < 5 MEI<br />
Wildberg Projekt 1988/92<br />
WW Radebeul-West und<br />
Radebeul-Naundorf<br />
Trinkwasser/<br />
Brauchwasser<br />
10 bis < 25 MEI<br />
Detailerkundung 1992/93 Trinkwasser 5 bis < 10 MEI<br />
Zehren Projekt 1990 Trinkwasser 5 bis < 10 MEI<br />
Zeithain Detailerkundung 1989 Brauchwasser 1 bis < 5 MEI<br />
Burkhardswalde Detailerkundung 1994 Brauchwasser 1 bis < 5 SSZ-OE<br />
Pirna-Hinterjessen Detailerkundung 1983 Trinkwasser 5 bis < 10 SSZ-OE<br />
Steinigtwolmsdorf Detailerkundung 1991 Trinkwasser 1 bis 5<br />
SSZ-OE<br />
(Regionsanteil)<br />
Tiefbrunnen Kreischa Projekt 1992/93 Trinkwasser 1 bis < 5 SSZ-OE<br />
WF Kirnitzschtal<br />
Detailerkundung<br />
1977/89/91<br />
Trinkwasser 10 bis < 25 SSZ-OE<br />
Pirna-Tännicht Detailerkundung 1985 Trinkwasser 1 bis < 5 SSZ-OE+DD
Seite 124 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
zu 13.1 (G)<br />
Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen innerhalb von Vorbehaltsgebieten Wasserressourcen<br />
ist die zulässige Art und Weise der Nutzung in Anlehnung an das Technische Regelwerk für<br />
Trinkwasserschutzgebiete (DVGW - Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. - Regelwerk,<br />
Arbeitsblatt W 101 und W 102) zu beurteilen.<br />
Folgende Handlungen sind insbesondere als funktionswidrig bzw. -gefährdend einzustufen:<br />
o übermäßige Flächenversiegelung<br />
(das Niederschlagswasser wird der natürlichen Versickerung vor Ort entzogen; die<br />
Grundwasserneubildungsrate verringert sich)<br />
o diffuser und direkter Schadstoffeintrag aus Industrie, Gewerbe, Kommunen sowie aus<br />
Land- und Forstwirtschaft<br />
(die Grundwasserqualität wird teilweise über längere Zeit beeinträchtigt; umfangreiche<br />
Sanierungsmaßnahmen können notwendig werden)<br />
o Abtrag der grundwasserüberdeckenden Bodenschichten durch Abgrabungen<br />
(Pufferfunktion des Bodens wird zerstört)<br />
o Grundwasserspiegelabsenkung, z. B. durch Eingriffe in die hydrogeologischen Verhältnisse<br />
durch Rohstoffabbau<br />
(Verfügbarkeit des Grundwasserdargebotes wird eingeschränkt)<br />
o nicht wasserschutzanforderungsgemäßer Ausbau von öffentlichen Straßen<br />
(Gefahr von Schadstoffeinträgen in den Boden)<br />
o uneingeschränkter Transport und Umgang mit wassergefährdenden Stoffen<br />
(Gefahr von Havariefällen)<br />
zu 13.2 (G)<br />
Für die Wasserversorgung von Industrie und Gewerbe ist eine Trinkwasserqualität nicht in jedem Fall<br />
erforderlich. Zur Durchsetzung des Prinzips des sparsamen Umgangs mit der Ressource Wasser<br />
sollte deshalb insbesondere im Verdichtungsraum Dresden geprüft werden, ob für industrielle und<br />
gewerbliche Prozesse, wofür keine Trinkwasserqualität benötigt wird, sowie für die Notwasserversorgung<br />
Wasser der Fassungen und Anlagen, die für die Trinkwassergewinnung stillgelegt wurden, genutzt<br />
werden kann.<br />
Damit kann gleichzeitig ein Beitrag zur Reduzierung der Grundwasserentnahme für die Trinkwasserversorgung<br />
in den für die Trinkwasserversorgung nutzbaren bzw. genutzten Dargeboten geleistet<br />
werden.
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 125<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
14 Energieversorgung und Nutzung erneuerbarer Energien<br />
14.1 Energieversorgung und technische Leitungssysteme<br />
Karte: Die geplanten Trassen für Hochspannungsleitungen sind in Karte 2 „Raumnutzung“<br />
als nachrichtliche Übernahme dargestellt.<br />
14.1.1 (G) Neue überregionale und regionale technische Leitungssysteme sollen auf den<br />
Achsen [s. Kap. 4] und mit bestehenden linearen Infrastrukturelementen gebündelt<br />
werden.<br />
14.2 Erneuerbare Energien<br />
Hinweis: Die regionalplanerischen Aussagen zur Energiegewinnung aus Biomasse und<br />
Biogas sind dem Plansatz 12.02 (G) zu entnehmen.<br />
Windenergienutzung<br />
Begriff: Eignungsgebiete sind gemäß § 7 Abs. 4 Nr. 3 ROG Gebiete, die für bestimmte,<br />
raumbedeutsame Maßnahmen geeignet sind, die städtebaulich nach<br />
§ 35 BauGB zu beurteilen sind und an anderer Stelle im Planungsraum ausgeschlossen<br />
werden. Gemäß § 2 Abs. 2 SächsLPlG darf die Ausweisung von<br />
Eignungsgebieten im vorgenannten Sinne nur in Verbindung mit der Ausweisung<br />
von Vorranggebieten zugunsten der betreffenden Nutzung erfolgen.<br />
Daher wird in diesem Plan das Instrument Vorrang-/Eignungsgebiet (VREG)<br />
verwendet.<br />
Karten: Die Vorrang-/Eignungsgebiete „Windenergienutzung“ sind in den Karten 9 bis<br />
15 ausgewiesen und in Karte 2 „Raumnutzung“ dargestellt.<br />
14.2.1 (Z) Windkraftanlagen im VREG Windenergienutzung Wölkisch sind bezüglich<br />
ihrer Anlagengröße, ihrer konkreten Anlagenstandorte sowie Anlagenausrüstung<br />
so festzulegen, dass erhebliche Beeinträchtigungen der in den Talbereichen<br />
südöstlich von Lommatzsch vorkommenden Fledermausarten, des Rotmilanhabitats<br />
entlang der 110 kV-Freileitung sowie des Landschaftsbildes im<br />
<strong>Elbtal</strong>bereich im Raum Diesbar-Seußlitz und Kleinzadel ausgeschlossen werden<br />
können.<br />
14.2.2 (Z) Windkraftanlagen im VREG Windenergienutzung Reinholdshain sind bezüglich<br />
ihrer Anlagengröße, ihrer konkreten Anlagenstandorte sowie Anlagenausrüstung<br />
so festzulegen, dass erhebliche Beeinträchtigungen der im Luchberggebiet<br />
vorkommenden Fledermausarten sowie des vom Luchberg geprägten<br />
Landschaftsbildes ausgeschlossen werden können.<br />
14.2.3 (Z) Windkraftanlagen im VREG Windenergienutzung Lübau sind bezüglich ihrer<br />
Anlagengröße, ihrer konkreten Anlagenstandorte sowie Anlagenausrüstung so<br />
festzulegen, dass erhebliche Beeinträchtigungen der in den Talbereichen von<br />
Roter und Wilder Weißeritz vorkommenden Fledermausarten, des nördlich<br />
befindlichen Vogelzugrastgebietes sowie des Landschaftsbildes des umgebenden<br />
Kulturlandschaftsraumes um Tharandt und Rabenau ausgeschlossen<br />
werden können.
Seite 126 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
14.2.4 (Z) Bei Errichtung von Windkraftanlagen innerhalb der Teilbereiche der VREG<br />
Windenergienutzung Streumen, Lübau, Wölkisch und Rückersdorf, welche<br />
dem Abstand zwischen Freileitung und dem 3 ½ -fachen Rotordurchmesser<br />
entsprechen, sind bei Erfordernis vom Antragsteller Schwingungsschutzmaßnahmen<br />
für die angrenzende Freileitung vorzusehen.<br />
14.2.5 (Z) Windkraftanlagen im VREG Windenergienutzung Streumen sind so auszulegen,<br />
dass eine Beeinträchtigung des Luftverkehrs des Verkehrslandeplatzes<br />
Riesa-Göhlis ausgeschlossen werden kann.<br />
14.2.6 (Z) Windkraftanlagen im VREG Windenergienutzung Rückersdorf sind bezüglich<br />
ihrer Anlagengröße, ihrer konkreten Anlagenstandorte sowie Anlagenausrüstung<br />
so festzulegen, dass erhebliche Beeinträchtigungen der u. a. im Polenztal<br />
vorkommenden Fledermausarten sowie des westlich und südlich befindlichen<br />
Vogelzuggebietes ausgeschlossen werden können.<br />
Wasserenergienutzung<br />
Karte: Bestehende Standorte zur Wasserenergienutzung sind in Karte 23 „Erneuerbare<br />
Energien“ nachrichtlich dargestellt.<br />
14.2.7 (Z) Bei Wasserkraftnutzungen ist eine ökologisch notwendige und dem Abflussregime<br />
angepasste Wasserführung sowie die Durchgängigkeit des Gewässers<br />
für die jeweils dort lebensraumtypisch vorkommenden Organismen zu gewährleisten.<br />
Solarenergienutzung<br />
Karte: Die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete „Solarenergienutzung“ sind in der Karte 2<br />
„Raumnutzung“ ausgewiesen.<br />
14.2.8 (Z) Die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen innerhalb nachfolgender<br />
Gebiete ist unzulässig:<br />
o Überschwemmungsgebiete<br />
o Waldbestände<br />
o VRG Natur und Landschaft<br />
o VRG Landwirtschaft<br />
o VRG Weinbau<br />
o VRG Wasserressourcen (Zonen I und II)<br />
o VRG Waldmehrung<br />
o VRG Hochwasserschutz<br />
o VRG Hochwasserrückhaltebecken<br />
o VRG oberflächennahe Rohstoffe<br />
o VRG Straßenbau<br />
o Regionale Grünzüge oder Grünzäsuren<br />
o siedlungsklimatisch bedeutsame Bereiche<br />
o Gebiete mit hohem landschaftsästhetischen Wert<br />
o landschaftsprägende Höhenrücken, Kuppen und Hanglagen<br />
o sichtexponierter <strong>Elbtal</strong>bereich<br />
o Kleinkuppenlandschaften<br />
o siedlungstypische historische Ortsrandlagen.
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 127<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Begründung<br />
zu 14.1.1 (G)<br />
Die Bündelung von technischer Infrastruktur und die Konzentration an den raumordnerischen Achsen<br />
folgt den Festlegungen von Z 2.6.2 LEP. Mit der Bündelung sollen eine Verminderung von Eingriffen<br />
in bisher wenig belastete Landschaftsteile erreicht und zusätzliche Zerschneidungseffekte vermieden<br />
werden. Der Aspekt der Bündelung und Konzentration an den Achsen soll bei Planungen neuer technischer<br />
Leitungssysteme als einer der Belange zur Optimierung der Versorgungssysteme berücksichtigt<br />
werden.<br />
zu 14.2 - Windenergienutzung<br />
Gemäß Z 11.4 LEP sind in den Regionalplänen die räumlichen Voraussetzungen für die Nutzung von<br />
Windenergie zu sichern. Dabei ist zur räumlichen Konzentration eine abschließende flächendeckende<br />
Planung vorzunehmen.<br />
Die Bundesregierung hat zum Auftakt der Welt-Klimakonferenz im Dezember 2007 ein „Integriertes<br />
Energie- und Klimaprogramm“ beschlossen. Klimaschutzziel ist es, bis 2020 die Treibhausgasemissionen<br />
um 40 % gegenüber dem Basisjahr 1990 zu senken. Dieses Ziel soll durch Maßnahmen zur<br />
Erhöhung der Energieeffizienz, des Einsatzes von Biokraftstoffen, durch Maßnahmen im Bereich Verkehr<br />
und Erneuerbaren Energien bei Strom und Wärme erreicht werden.<br />
Im Jahr 2006 betrug bundesweit der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch etwa<br />
9,3 % [50 339 GWh]; davon wiederum wurden rund 61 % [30 600 GWh] durch die Windenergienutzung<br />
bereitgestellt. Gemäß dem „Integrierten Energie- und Klimaprogramm“ soll der Anteil der erneuerbaren<br />
Energien am Bruttostromverbrauch im Jahr 2010 mindestens 12,5 % betragen. Als mittelfristiges<br />
Ziel hat die Bundesregierung vorgesehen, den Anteil erneuerbarer Energien an der Strombereitstellung<br />
bis 2020 auf mindestens 20 % und am Primärenergieverbrauch auf mindestens 10 % zu steigern.<br />
Langfristig, d. h. bis Mitte dieses Jahrhunderts, soll rund die Hälfte der Energieversorgung mit<br />
erneuerbaren Energien bestritten werden.<br />
Bezüglich der Windenergienutzung standen Ende 2007 in Deutschland 19 460 Windkraftanlagen mit<br />
einer installierten Leistung von 22 247 MW zur Stromerzeugung bereit; diese haben im Jahr 2007<br />
etwa 39 500 GWh erzeugt. Da nach Einschätzung der Bundesregierung der Platz für den Ausbau der<br />
Windenergie an Land knapp wird, hat man begonnen, die großen Potenziale auf See zu erschließen.<br />
Die Bundesregierung hält es für realistisch, dass durch diese Windparks auf See bis zum Jahr<br />
2025/2030 eine Leistung von 20 000 bis 25 000 MW erbracht werden kann. Damit könnten allein die<br />
Windparks auf See 15 % des heutigen deutschen Strombedarfs [dieser betrug 2006 rund 540 000<br />
GWh] decken.<br />
Im Juni 2001 beschloss die Staatsregierung mit dem Klimaschutzprogramm für Sachsen, 5 % des<br />
Endenergieverbrauchs in Sachsen bis zum Zeitraum 2005 bis 2010 aus erneuerbaren Energien zu<br />
decken. Diesem Programm gemäß werden die größten Wachstumschancen in der Nutzung von Biomasse<br />
einschließlich Biogas (67 %) gesehen; bezüglich der Windenergienutzung wurde sachsenweit<br />
ein Anteil von 25 % (das entspricht ca. 1 150 GWh/a) eingeschätzt. Diese Zielstellung bezüglich<br />
Windenergienutzung ist bereits mit Stand 2006 sachsenweit mit 1 261 GWh erreicht worden.<br />
Am 17.06.2008 beschloss das Kabinett den „Aktionsplan Klima und Energie des Freistaates Sachsen“.<br />
Dieser Aktionsplan greift die anspruchsvollen Anforderungen der jüngsten internationalen und<br />
nationalen Klimaschutzziele auf, baut auf den im Klimaschutzprogramm und im Energieprogramm<br />
enthaltenen Maßnahmen auf und entwickelt diese weiter. Der Aktionsplan konzentriert sich auf kurz-<br />
und mittelfristig umsetzbare Maßnahmen zum Klimaschutz und für eine nachhaltige Energiewirtschaft<br />
sowie auf Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel. Eine interministerielle Arbeitsgruppe<br />
„Klima und Energie“ soll u. a. neue qualitative Ziele für die Klima- und Energiepolitik erarbeiten. Diese<br />
Zielstellungen sollen in die Fortschreibung des Klimaschutzprogramms aus dem Jahr 2001 eingehen<br />
und Grundlage für die beabsichtigte Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes sein.<br />
Bei Fortschreibung des Klimaschutzprogramms ist davon auszugehen, dass bei der künftigen Ermittlung<br />
des technisch nutzbaren Windpotenzials die technische Weiterentwicklung der Anlagen sowie<br />
das langfristig einsetzende Repowering (Ersatz der bestehenden Anlagen durch leistungsstärkere i. d.<br />
R. höhere Anlagen) berücksichtigt werden wird. Andererseits müssen jedoch nach Auffassung des<br />
Regionalen Planungsverbandes bei der Ermittlung der energiepolitischen Zielstellung bezüglich Windenergienutzung<br />
neben der Potenzialuntersuchung der weiteren erneuerbaren Energiearten auch Tatbestände<br />
einfließen, die nach der Aufstellung des Klimaschutzprogramms 2001 eingetreten sind und<br />
die tatsächliche Flächenverfügbarkeit für die Windenergienutzung einengen. Diesbezüglich sind insbesondere<br />
die abschließend 2003 bzw. 2006 festgelegten Natura 2000 - Gebiete (einschließlich der<br />
noch in Aufstellung befindlichen Managementpläne für die FFH-Gebiete) zu nennen. Des Weiteren<br />
sind zu nennen: i. V. mit Z 7.2 LEP das Rohstoffsicherungskonzept, i. V. mit Z 4.2.2 LEP die Gebietskulisse<br />
für ein ökologisches Verbundsystem, die Festsetzung von LSG-Rechtsverordnungen mit WKA-<br />
Bauverbot sowie die Neufestsetzung von Überschwemmungsgebieten nach dem Hochwasserereignis
Seite 128 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
2002. Auch ist bei der "Bilanzierung" der raumbedeutsamen erneuerbaren Energien zu beachten,<br />
dass mit der vorliegenden Gesamtfortschreibung erstmalig Festlegungen und Ausweisungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen<br />
sowie Festlegungen zur Energiegewinnung aus Biomasse und Biogas<br />
aufgestellt und somit weitere erneuerbare Energiearten, die Raumbedeutsamkeit besitzen, regionalplanerisch<br />
erfasst werden.<br />
Unabhängig von der jeweiligen Spezifik der sächsischen Planungsregionen (beispielsweise hinsichtlich<br />
der unterschiedlichen Siedlungsdichte und Natur- und Kulturraumausstattung) würde die diesbezügliche<br />
energiepolitische Zielstellung aus dem Klimaschutzprogramm 2001 für die Region <strong>Oberes</strong><br />
<strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong>, die einen Flächenanteil an Sachsen von 18,65 % besitzt, etwa 215 GWh betragen.<br />
Mit Stand 08/2008 sind in der Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> auf 25 Standorten insgesamt 117<br />
raumbedeutsame Windkraftanlagen mit einem Jahresenergieertrag von etwa 220 GWh [2007, Quelle:<br />
www.enso.de] in Betrieb. Weitere 4 Windkraftanlagen (in nachstehender Tabelle unter „WKA-Anzahl“<br />
im Klammerausdruck), die einen Jahresenergieertrag von etwa 12 GWh haben werden, sind bereits<br />
genehmigt:<br />
Nr. Bezeichnung<br />
Kreis WKA installierte WKA - Inbetriebnahme<br />
Leistung Gesamthöhe<br />
[Anzahl] [MW] [m]<br />
[Jahr]<br />
1 Augustusberg-Nossen MEI 5 3,12 85 bis 88 1997, 1998<br />
2 Garsebach MEI 2 1,20 85 2001<br />
3 Planitzer Kreuz - Eulitz MEI 4 4,00 96 2001, 2003<br />
4 Seeligstadt - Baeyerhöhe MEI 5 8,70 99 bis 103 1997, 2003, 2004<br />
5 Lommatzsch Nord MEI 6 (+1) 11,60 120 bis 133 2002, 2006, 2007<br />
6 Wendischbora-<br />
Katzenberg<br />
MEI 17 26,75 100 bis 118 2000, 2002, 2003<br />
7 Mautitz/Bloßwitz MEI 5 (+2) 3,00 74 bis 100 1998, 2001<br />
8 Streumen - Wülknitz MEI 20 15,00 80 bis 100 1998, 2001<br />
9<br />
Haselberg -<br />
Langenwolmsdorf<br />
SSZ-OE 2 1,00 85 1998<br />
Lauterbach -<br />
10<br />
Langenwolmsdorf<br />
SSZ-OE 3 1,80 83 bis 85 1998, 2002<br />
11 Pfarrberg - Breitenau SSZ-OE 3 1,60 70 bis 87 1996, 1998, 2002<br />
12 Sandberg - Rennersdorf SSZ-OE 4 3,40 100 2002<br />
13 Wachberg - Rückersdorf SSZ-OE 2 1,80 99 2002, 2005<br />
14 BAB 4, Dresdner Tor SSZ-OE 1 1,00 87 1997<br />
15 Beerwalde Süd SSZ-OE 5 1,13 51 1995<br />
16 Braunsdorf SSZ-OE 2 1,20 81 bis 83 1995, 2000<br />
17 Colmnitz Ost SSZ-OE 6 4,80 72 bis 100<br />
1995, 1997, 1999,<br />
2002<br />
18 Dittersdorf - Börnchen SSZ-OE 2 1,00 85 1997<br />
19 Hennersdorf SSZ-OE 5 (+1) 2,70 85 bis 93 1997, 1999<br />
20 Lerchenhügel - Hausdorf SSZ-OE 5 3,00 85 bis 87 1997, 2001<br />
21 Mohorn Süd SSZ-OE 2 1,10 85 bis 87 1996, 2002<br />
22 Neuhermsdorf SSZ-OE 3 1,50 85 1996<br />
23 Opitzhöhe SSZ-OE 1 0,27 57 1995<br />
24 Reinholdshain Süd SSZ-OE 6 9,50 97 bis 100 1999, 2005<br />
25 Rabenau SSZ-OE 1 0,60 87 2007<br />
Region gesamt 117 110,77 51 bis 133 1995 bis 2007
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 129<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Im vorliegenden Plan ist für eine geordnete Errichtung von Windkraftanlagen gemäß Z 11.4 LEP der<br />
seit 1. Januar 1997 in Kraft getretene sogenannte Planvorbehalt gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB in<br />
Anspruch genommen worden. 18<br />
Die Regelung zielt darauf ab, durch positive Standortzuweisungen privilegierter Nutzungen an einer<br />
oder an mehreren Stellen im Plangebiet den übrigen Planungsraum von den durch den Gesetzgeber<br />
privilegierten Anlagen freizuhalten. Mit der Novellierung des SächsLPlG ist dazu das raumordnerische<br />
Instrument „Vorrang-/Eignungsgebiet“ eingeführt worden.<br />
Die raumordnerische Steuerung der Windenergienutzung in den Regionalplänen kann nur für Windkraftanlagen<br />
angewendet werden, bei denen eine Raumbedeutsamkeit gegeben ist. Da weder die<br />
Größe einer einzelnen Anlage noch die Anzahl der Windkraftanlagen für die Beurteilung ihrer Raumbedeutsamkeit<br />
ausschlaggebend ist, muss der Begriff der Raumbedeutsamkeit vielmehr in Bezug auf<br />
Inhalt und Reichweite des Raumordnungsziels interpretiert werden. Die Bewertung, ob ein Vorhaben<br />
raumbedeutsam ist oder nicht, richtet sich u. a. danach, ob dadurch die räumliche Entwicklung oder<br />
Funktion eines Gebiets beeinflusst wird (vgl. § 3 Satz 1 Nr. 6 ROG). Um raumbedeutsam zu sein,<br />
muss sich das Vorhaben über den unmittelbaren Nahbereich hinausgehend auswirken. Dies kann<br />
auch schon bei einer einzelnen Windkraftanlage der Fall sein. Für die Raumbedeutsamkeit spielen vor<br />
allem eine Rolle:<br />
o die besondere Dimension (Höhe) einer Windkraftanlage,<br />
o der Standort und die damit verbundenen Sichtverhältnisse,<br />
o die Auswirkungen auf eine bestimmte planerische, als Ziel gesicherte Raumfunktion und<br />
o die im Rahmen des Gleichbehandlungsgrundsatzes sich ergebende negative Vorbildwirkung<br />
für weitere Windkraftanlagen, die dann zumindest in ihrer Gesamtheit raumbedeutsam sind. 19<br />
Die konzentrierte Errichtung von Windkraftanlagen auf hinsichtlich ihrer Eignung hin geprüften Standorten<br />
entspricht dem raumordnerischen Grundsatz der sparsamen und schonenden Inanspruchnahme<br />
der Naturgüter. Windkraftanlagen verändern das Landschaftsbild und die landschaftsökologischen<br />
Bedingungen. Sie erfordern Sicherheitsabstände zu umgebenden Nutzungen, insbesondere der<br />
Wohnbebauung, und benötigen Zuleitungen und Zuwegungen. Eine natur- und umweltverträgliche<br />
Einbindung der Anlagen ist daher bei der Standortwahl anzustreben.<br />
Bei der Ausweisung der Vorrang-/Eignungsgebiete Windenergienutzung mittels eines schlüssigen<br />
Planungskonzeptes hat der Regionale Planungsverband als zuständiger Planungsträger ein breites<br />
Planungsermessen. Es ist somit sein Vorrecht, Kriterien begründet zu entwickeln und anzuwenden,<br />
nach denen er eine Gebietsauswahl vornimmt (Kriterienfindungsrecht). Er darf dabei die Auswahl von<br />
Vorrang-/Eignungsgebieten an global und pauschalierend festgelegten Kriterien für die Ungeeignetheit<br />
der durch Ausschlusswirkung erfassten Bereiche ausrichten (Typisierungsbefugnis) und ist auch nicht<br />
gehalten, sämtliche ”windhöffige” Flächen als Vorrang-/Eignungsgebiete Windenergienutzung festzulegen.<br />
20<br />
18 Mit der Inanspruchnahme des Planvorbehaltes sind die nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB aufgeführten Vorhaben,<br />
die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche<br />
einnehmen, nicht erfasst. Die unmittelbar dienende Zuordnung einer geplanten Windkraftanlage zu einem land-<br />
wirtschaftlichen Betrieb kommt nach herrschender Rechtssprechung nur dann in Betracht, wenn die Anlage<br />
überwiegend zum Zwecke der eigenen Stromversorgung, z. B. der Stallanlagen, betrieben wird und einen<br />
räumlichen Bezug zu den Wohn- und Wirtschaftsgebäuden (Betriebsstandort) aufweist.<br />
19 Siehe auch Urteil des BVerwG (Az.: 4 C 4.02) v. 13.03.2003: „Raumbedeutsam ist u. a. ein Vorhaben, durch<br />
das die räumliche Entwicklung oder Funktion eines Gebietes beeinflusst wird (vgl. § 3 Nr. 6 ROG). Ob eine<br />
einzelne Windkraftanlage in diesem Sinne raumbedeutsam ist, beurteilt sich nach den tatsächlichen Umstän-<br />
den des Einzelfalls. Die Raumbedeutsamkeit einer Einzelanlage kann sich insbesondere aus ihren Dimensio-<br />
nen (Höhe und Rotordurchmesser), aus ihrem Standort oder aus ihren Auswirkungen auf bestimmte Ziele der<br />
Raumordnung (Schutz von Natur und Landschaft, Erholung und Fremdenverkehr) ergeben."<br />
20<br />
vgl. hierzu auch: OVG Münster, Urteil v. 30.11.2001 (7 A 4857/00), bestätigt durch BVerwG,<br />
Urteil v. 17.12.2002 (4 C 15.01)
Seite 130 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Die Vorrang-/Eignungsgebiete Windenergienutzung erzeugen gegenüber der gemeindlichen Bauleitplanung<br />
nach § 1 Abs. 4 BauGB eine Anpassungspflicht. Im Rahmen dieser Anpassung ist eine<br />
Konkretisierung und Ausformung dahingehend möglich und geboten, die Gebietsfestlegungen weiter<br />
zu präzisieren sowie ggf. Festlegungen hinsichtlich Anzahl, Höhe, Gestaltung und Farbgebung unter<br />
Beachtung von § 12 SächsBO zu treffen. Für die Ausformung und Konkretisierung der Vorrang-/<br />
Eignungsgebiete Windenergienutzung wird empfohlen, sich an den diesbezüglichen Prämissen der<br />
zugrunde liegenden Planungskonzeption zu orientieren. Beispielsweise erfolgte bezüglich des einzuhaltenden<br />
Abstandes zur zusammenhängenden Wohnbebauung in der Planungskonzeption eine<br />
Relation zwischen der Nabenhöhe der Windkraftanlage und dem Siedlungsabstand. Demnach soll<br />
zwischen der angrenzenden zusammenhängenden Wohnbebauung und dem Vorrang-/Eignungsgebiet<br />
mindestens ein Abstand eingehalten werden, der dem Zehnfachen der jeweiligen Nabenhöhe<br />
der Windkraftanlage entspricht. Dazu ist in der Planungskonzeption entsprechend dem Stand der<br />
Technik pauschal eine binnenlandoptimierte Anlage mit einer Nabenhöhe von 100 m herangezogen<br />
worden, denn welche Windkraftanlagen (mit welchen Nabenhöhen) konkret in den Vorrang-/<br />
Eignungsgebieten errichtet werden, entzieht sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt der Kenntnis des Regionalen<br />
Planungsverbandes und ist i. d. R. erst auf der nachfolgenden Planungsebene bekannt.<br />
Die gemeindliche Bauleitplanung und die zuständigen Genehmigungsbehörden sind an die Ausschlusswirkung<br />
gebunden. So ist auch im Falle des Vorhandenseins eines rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes,<br />
der sich im Widerspruch zu den Festlegungen dieses Planes befindet, ein<br />
raumbedeutsames Windenergievorhaben außerhalb der Vorrang-/Eignungsgebiete Windenergienutzung<br />
nicht genehmigungsfähig (öffentliche Belange gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB stehen i. d. R.<br />
entgegen).<br />
Die Lage in einem Vorrang-/Eignungsgebiet Windenergienutzung ersetzt nicht das gemäß den Vorschriften<br />
des BImSchG, des BauGB und der SächsBO erforderliche Genehmigungsverfahren, in welchem<br />
anhand der konkreten Bauantragsangaben (Standorte, Anlagentyp etc.) eine Einzelfallprüfung<br />
erfolgt sowie, wenn nach anderen Rechtsvorschriften vorgeschrieben (z. B. SächsDSchG, LuftVG),<br />
eine diesbezügliche Zustimmung der jeweils zuständigen Fachbehörde eingeholt wird. Das Prüfergebnis<br />
führt dann zur abschließenden Konkretisierung und Ausformung des jeweiligen Vorrang-/ Eignungsgebietes,<br />
bezogen auf das konkret beantragte Vorhaben. Allerdings darf dabei die Genehmigungsbehörde<br />
solche öffentlichen Belange, die bereits bei der zielförmigen Festlegung dieses Planes<br />
abgewogen worden sind, der Errichtung von Windkraftanlagen nicht mehr entgegenhalten.<br />
Nur solche entgegenstehenden öffentliche Belange, die entweder wegen der relativen „Grobmaschigkeit“<br />
der raumordnerischen Planung nicht in die Abwägung eingestellt werden konnten oder zum Zeitpunkt<br />
der Planerstellung und -genehmigung noch nicht vorlagen oder bekannt waren und daher ebenfalls<br />
nicht in die Abwägung einbezogen werden konnten, können eine negative Genehmigungsentscheidung<br />
begründen.<br />
Für bereits genehmigte Windkraftanlagen außerhalb der ausgewiesenen Vorrang-/Eignungsgebiete<br />
Windenergienutzung gelten die Regelungen des baurechtlichen Bestandsschutzes (die Baugenehmigung<br />
hat solange Bestand, wie die Anlage nicht abgebaut wird bzw. keine umfangreichen, der Genehmigung<br />
bedürfenden Umbauten erfolgen). Bei Anträgen von Ersatzneubauten für Windkraftanlagen<br />
ist aufgrund ihrer Lage im Ausschlussgebiet für Windenergienutzung und dem damit verbundenen<br />
Zielkonflikt eine Genehmigung für Windkraftanlagen nicht zulässig.<br />
Methodische Herangehensweise des Planungskonzeptes<br />
Der Regionale Planungsverband hat sich im Rahmen seines Planermessens dazu entschlossen, die<br />
in der seit dem 24.04.2003 rechtsverbindlichen Teilfortschreibung Windenergienutzung ausgewiesenen<br />
Vorranggebiete Windenergienutzung nicht grundsätzlich zu übernehmen, sondern diese erneut in<br />
die Abwägung einzustellen.<br />
Parallel mit der weiteren technischen Entwicklung der Windkraftanlagen, insbesondere mit der Vergrößerung<br />
der Gesamthöhen der Anlagen, haben sich auch die Erkenntnisse zu den Auswirkungen<br />
der Windkraftanlagen insbesondere hinsichtlich der Schutzgüter Mensch, Avifauna und Fledermäuse<br />
sowie Landschaftsbild erweitert. Weiterhin sind in diesem Zeitraum die Natura 2000 - Gebiete abschließend<br />
festgelegt worden und ein großer Teil der Managementpläne für die FFH-Gebiete liegt vor.<br />
Auch im rechtlichen Bereich sind Veränderungen eingetreten, die in der Planungskonzeption zu beachten<br />
waren (ROG, SächsLPlG, BauGB, BImSchG, BNatSchG, SächsNatSchG, SächsWG).
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 131<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Die in diesem Plan zur Anwendung gekommene Methodik für die regionalplanerische Ausweisung von<br />
Vorrang-/Eignungsgebieten Windenergienutzung beinhaltet vorhabenunterstützende, vorhabenkonzentrierende<br />
sowie vorhabenhindernde Aspekte und Kriterien.<br />
Als vorhabenunterstützendes Kriterium wirkt, dass in diesem Plan in Anbetracht der Höhenentwicklung<br />
der Windkraftanlagen nicht auf die Ergebnisse des Windmessprogrammes II für den Freistaat<br />
Sachsen (1997) abgestellt worden ist 21 , sondern von einem in weiten Teilen der Region (rund 94 %)<br />
vorhandenen technisch nutzbaren Windpotenzial ausgegangen worden ist.<br />
Darüber hinaus wirkt auf langfristige Sicht die Zielstellung vorhabenunterstützend, dass in den Vorrang-/Eignungsgebieten<br />
die Möglichkeit eines Repowering mit i. d. R. höheren Anlagen möglich sein<br />
soll.<br />
Vorhabenunterstützend wirkt auch, dass folgende Ausschlusskriterien gegenüber der Teilfortschreibung<br />
Wind wie folgt geändert wurden:<br />
- unter Beachtung des Repowerings - Wegfall der Mindestgröße<br />
- Wegfall des 250 m - Abstands zu Gewerbegebieten<br />
- Reduzierung des Siedlungsabstands zu Einzelwohnbebauung auf 300 m<br />
- Wegfall der VBG oberflächennahe Rohstoffe als Ausschlusskriterium<br />
- Wegfall der VRG Weinbau sowie Hopfenanlagen als Ausschlusskriterium<br />
- Reduzierung des 300 m - Abstands zu kV-Leitungen auf 150 m.<br />
Vorhabenkonzentrierend wirkt die Beachtung einer Abstandszone um Windkraftanlagenstandorte, die<br />
i. d. R. etwa 5 km beträgt, aber im Rahmen einer einzelfallbezogenen Bewertung der Raumbelastung<br />
i. V. m. der landschaftsästhetischen Bewertung des jeweiligen Landschaftsraumes variierbar ist.<br />
Die vorhabenhindernden Kriterien sind in den regionalplanerischen Ausschlusskriterien für Windenergienutzung<br />
zusammengefasst. Sie sind Ergebnis einer Prüfung, ob durch Errichtung und Betrieb von<br />
Windkraftanlagen die vorrangige Zweckbestimmung der jeweiligen regionalplanerischen Ausweisung<br />
erheblich beeinträchtigt wird. Darüber hinaus sind in den Ausschlusskriterien für Windenergienutzung<br />
grundsätzlich entgegenstehende öffentliche Belange enthalten, die während der Planaufstellung durch<br />
die Beteiligten benannt wurden und auf der Ebene der <strong>Regionalplan</strong>ung auch erfassbar sind.<br />
Ausschlusskriterien für die Windenergienutzung<br />
A 1 Vorranggebiete Natur und Landschaft<br />
[s. Karte 2 i. V. m. 7.1.1 (Z)]<br />
einschließlich der Beachtung einer Pufferzone in Abhängigkeit vom konkreten Schutz- und<br />
Entwicklungsziel und der Biotop- und Artenschutzbelange des jeweiligen Vorranggebietes Natur<br />
und Landschaft (Einzelfallprüfung)<br />
Vorranggebiete für Natur und Landschaft dienen dem Erhalt wertvoller Bereiche des Arten-<br />
und Biotopschutzes, die zugleich vielfach wesentliche Naturhaushaltsfunktionen (klimatische,<br />
bodenökologische Funktionen, Retentionsfunktionen) erfüllen und die Vielfalt, Eigenart und<br />
Schönheit der Landschaft in besonderem Maß repräsentieren. In den Vorranggebieten wird<br />
eine Verbesserung der Arten- und Biotopausstattung einschließlich des Naturhaushalts und<br />
der landschaftlichen Erlebniswirksamkeit angestrebt.<br />
Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen innerhalb der Vorranggebiete Natur und Landschaft<br />
sind insbesondere hinsichtlich der natürlichen Eigenart und Seltenheit der Landschaft<br />
grob unangemessen (vgl. auch § 2 Abs. 2 Nr. 8 ROG).<br />
21 Im Windmessprogramm II wurde das technisch nutzbare Windpotenzial in 60 m Höhe über Grund nur für etwa<br />
55 % der Regionsfläche mit dem Programm WASP (Wind Atlas Analysis and Application Program) berechnet.<br />
Im Ergebnis wurde für etwa 11 % der Regionsfläche ein nutzbares Windpotenzial (Standorte mit 2000 Volllast-<br />
stunden/Jahr) rechnerisch ermittelt. Für das <strong>Osterzgebirge</strong> erfolgte nur eine Schätzung des technisch nutz-<br />
baren Windpotenzials in Höhe von etwa 13 % der Regionsfläche.
Seite 132 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
A 2 Nationalparkregion Sächsische Schweiz und die Landschaftsschutzgebiete, deren<br />
Rechtsverordnung explizit ein Verbot für Windkraftanlagen bzw. bauliche Anlagen über 10 m<br />
bzw. 25 m ausspricht (LSG „Sächsische Schweiz“, LSG „Strauch-Ponickauer Höhenrücken“,<br />
LSG „Wilschdorf-Rähnitzer Sandhügelland“, LSG „Bühlauer Wiesen“)<br />
[s. Karte C des Anhangs]<br />
einschließlich der Beachtung einer Pufferzone in Abhängigkeit vom konkreten Schutz- und<br />
Entwicklungsziel und der Biotop- und Artenschutzbelange (Einzelfallprüfung)<br />
„Als Ausschlusskriterium hat der Planungsträger alle Landschaftsschutzgebiete von der Errichtung<br />
von Windenergieanlagen ausgeschlossen, sofern nach der jeweiligen Rechtsverordnung<br />
die Errichtung von Windkraftanlagen unzulässig ist. Dies ist nicht zu beanstanden. Es ist<br />
nicht erforderlich, dass der Planungsträger für jedes einzelne Landschaftsschutzgebiet prüft,<br />
ob sich eine Befreiungsmöglichkeit nach § 53 SächsNatSchG abzeichnet. Der Planungsträger<br />
muss ohne darauf hinweisende Anhaltspunkte nicht prüfen, ob eine solche Situation vorliegt,<br />
zumal die Voraussetzungen eines atypischen Falles, der zur Befreiung für die Errichtung von<br />
Windenergieanlagen führen kann, eher selten vorliegt.“ 22<br />
A 3 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und europäische Vogelschutzgebiete<br />
(FFH- und SPA-Gebiete)<br />
[s. Karte C des Anhangs]<br />
Regional bedeutsame avifaunistische Bereiche sowie Zug-, Rast-, Brut- und Nahrungshabitate<br />
von störungsempfindlichen Tierarten<br />
[s. Karte 6 i. V. m. 7.1.3 (Z)]<br />
einschließlich der Beachtung einer Pufferzone in Abhängigkeit vom konkreten Schutz- und<br />
Entwicklungsziel und der Biotop- und Artenschutzbelange (Einzelfallprüfung)<br />
Gemäß § 2 Abs. 3 SächsLPlG umfasst die Umweltprüfung des <strong>Regionalplan</strong>s auch die Prüfung<br />
der Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung<br />
oder eines Europäischen Vogelschutzgebietes (Natura 2000 - Gebiete). Mit der Aufnahme<br />
dieser Gebiete als Ausschlusskriterium werden mögliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele<br />
durch Bau und Betrieb von Windkraftanlagen in den Gebieten vorsorgend ausgeschlossen.<br />
Die regional bedeutsamen avifaunistischen Bereiche sowie Rast-, Brut- und Nahrungshabitate<br />
störungsempfindlicher Tierarten resultieren aus langjährigen, im Fachinformationssystem Naturschutz<br />
dokumentierten Beobachtungen durch Mitarbeiter des Naturschutzes sowie aus<br />
diesbezüglichen avifaunistischen Gutachten. Sie berücksichtigen die SPA-Gebiete und basieren<br />
auch auf relevanten Aussagen in der neuesten Fachliteratur. 23 Die Gebiete sind in Abstimmung<br />
mit den Naturschutzfachbehörden sowie mit den unteren Naturschutzbehörden bestimmt<br />
und abgegrenzt worden. Diesbezügliche detaillierte Arbeitsunterlagen liegen aufgrund<br />
der hohen Schutzbedürftigkeit der Arten nur in den Naturschutzbehörden vor.<br />
22 OVG Bautzen, Urteil v. 07.04.2005, Az.: 1 D 2/03, Punkt 2.4.3.9<br />
23 insbesondere sind hier zu nennen:<br />
- Seiche, K., Endl, P., Lein, M.: Fledermäuse und Windenergieanlagen in Sachsen 2006, LfUG 2008<br />
- Brinkmann, R.: Untersuchungen zu möglichen betriebsbedingten Auswirkungen von Windkraftanlagen auf<br />
Fledermäuse im Regierungsbezirk Freiburg, Jan. 2006<br />
- Hötker, H.: Auswirkungen des „Repowering“ von Windkraftanlagen auf Vögel und Fledermäuse, Okt. 2006<br />
- Hötker, H., Thomsen, K.-M., Köster, H.: „Auswirkungen regenerativer Energiegewinnung auf die biologische<br />
Vielfalt am Beispiel der Vögel und Fledermäuse“, Michael-Otto-Institut im NABU (Endbericht, Dezember 2004)<br />
- Endl, P.: „Untersuchungen zum Verhalten von Fledermäusen und Vögeln an ausgewählten Windkraftanlagen<br />
(Landkreise Meißen, Weißeritzkreis, Sächsische Schweiz)“, i. Auftrag des StUFA Radebeul, Nov. 2004<br />
- Ermittlung von erheblichen Beeinträchtigungen im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung, April 2004,<br />
FuE-Vorhaben i. A. des Bundesamtes für Naturschutz<br />
- Tagungsband „Windenergie und Vögel - Ausmaß und Bewältigung eines Konflikts“, TU Berlin (2002)<br />
- Bremer Beitr. Naturkde. Naturschutz 4 (1999) - Themenheft „Vögel und Windkraft“<br />
- Steffens, R., Saemann, D. & Größler, K. (1998): „Die Vogelwelt Sachsens“, Jena<br />
- Steffens. R, Kretzschmar, R. & Rau, S. (1998): „Atlas der Brutvögel Sachsens“, Dresden<br />
- Kneis, P., Lux, H., Schneider, D. (2003): „Die Brutvögel der nordsächsischen <strong>Elbtal</strong>region um Riesa“<br />
Mitteilungen des Vereins Sächsischer Ornithologen, Bd. 9, Sonderheft 2
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 133<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Insbesondere sind in diesem Zusammenhang Beeinträchtigungen des Brut-, Zug-, Nahrungs-,<br />
Rast- und Meideverhaltens der in der Tabelle der Begründung zum Plansatz 7.1.3 (Z) genannten<br />
störungsempfindlichen Arten zu nennen, die von in Betrieb befindlichen Windkraftanlagen<br />
ausgehen. Die Meidung der Windkraftanlagenstandorte durch diese Arten ist einerseits durch<br />
die Bauhöhe und andererseits durch die sich drehenden Rotoren bedingt. Diese lösen bei den<br />
genannten Arten ein Fluchtverhalten aus. Teilweise sind auch Kollisionen nachgewiesen worden.<br />
Des Weiteren besteht durch errichtete Windkraftanlagen in traditionellen Zugkorridoren eine<br />
Gefährdung nachtziehender Arten, wie Limicolen und Tauchern. Im direkten Einflussbereich<br />
von Windkraftanlagenstandorten werden die Nahrungsflächen vollständig aufgegeben (Totalverlust).<br />
Erst in einem Abstand, der etwa der 9-fachen Kipphöhe der Windkraftanlagen entspricht,<br />
konnte beobachtet werden, dass sich die Arten relativ ungestört verhalten.<br />
Neben der Verkleinerung und Fragmentierung von Nahrungshabitaten kann durch Windkraftanlagenstandorte<br />
eine Versperrung von Flugwegen und Einflugschneisen in die noch ungestörten<br />
Nahrungs-, Ruhe- und Übernachtungsgebiete der Arten verursacht werden (Barrierewirkung).<br />
So sind Abweichungen von der ursprünglichen Flugrichtung sowie Steig- und Taumelflüge<br />
beobachtet worden. Der dafür notwendige steigende Energiebedarf ist besonders kritisch<br />
bei ziehenden Arten (z. B. Gänse, Großer Abendsegler) zu bewerten, die noch weite<br />
Strecken bis zu ihren Winter- bzw. Sommerquartieren zu bewältigen haben. Diese Barrierewirkung<br />
verstärkt sich erheblich, je näher die einzelnen Windkraftstandorte benachbart sind.<br />
A 4 Gewässer und ihre natürlichen Auen- und Uferbereiche und<br />
Überschwemmungsgebiete (rechtskräftig)<br />
[s. Karten 3 und 4]<br />
Gewässer und ihre natürlichen Auen- und Uferbereiche sind Träger wichtiger ökologischer<br />
Funktionen (z. B. Wasserrückhaltung, Klimaausgleich) und stellen die artenreichsten Lebensräume<br />
dar. Das hohe Artenpotenzial resultiert aus vielfältigen Wechselbeziehungen zwischen<br />
aquatischen, amphibischen und terrestrischen Lebensgemeinschaften und der Funktion der<br />
Fließgewässer und Auen als Wander- und Ausbreitungskorridor. Sie besitzen zudem eine hohe<br />
landschaftsästhetische Bedeutung und sind damit prädestiniert für die Erholungsnutzung.<br />
Gemäß Z 4.1.1 LEP sollen naturnahe Fließgewässerauen und -landschaften sowie ökologisch<br />
wertvolle Uferbereiche von Standgewässern von jeglicher Bebauung und Verbauung freigehalten<br />
werden. Des Weiteren ist gemäß § 100 Abs. 2 Nr. 3 SächsWG die Errichtung oder<br />
wesentliche Änderung baulicher Anlagen in einem Überschwemmungsgebiet untersagt.<br />
Der Betrieb von Windkraftanlagen in diesen Bereichen ist daher aus ökologischen Gründen<br />
sowie unter den Aspekten der Erholungsvorsorge und des Hochwasserschutzes regelmäßig<br />
nicht zu vertreten (vgl. auch § 2 Abs. 2 Nr. 8 ROG).<br />
A 5 Naturdenkmale und besonders geschützte Biotope<br />
[s. Karte C des Anhangs]<br />
einschließlich der Beachtung einer Pufferzone in Abhängigkeit von den jeweiligen Belangen<br />
des Biotop- und Artenschutzes und des Landschaftsbildes (Einzelfallprüfung)<br />
gemäß § 21 Abs. 5 sowie § 26 Abs. 2 SächsNatSchG (vgl. auch § 2 Abs. 2 Nr. 8 ROG)<br />
A 6 Landschaftsprägende Höhenrücken, Kuppen und Hanglagen, Moritzburger, Langebrücker<br />
und Rossendorfer Kleinkuppenlandschaft und der sichtexponierte <strong>Elbtal</strong>bereich<br />
[s. Karten 3 und 17 i. V. m. 7.2.4 (Z)]<br />
„Die Berücksichtigung des Landschaftsbildes und der Schutz der gewachsenen Kulturlandschaft<br />
in ihren prägenden Merkmalen sind legitime Belange der raumordnerischen Abwägung.“<br />
24 (vgl. auch § 2 Abs. 2 Nr. 13 ROG)<br />
24 OVG Bautzen, Urteil v. 07.04.2005, Az.: 1 D 2/03, Punkt 2.4.3.2
Seite 134 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Die landschaftsprägenden Höhenrücken, Kuppen und Hanglagen selbst sowie ihre Stellung<br />
zueinander geben der jeweiligen Landschaft ihre Eigenart und Schönheit, wie die Felsreviere<br />
der Sächsischen Schweiz und die Kleinkuppenlandschaften um Moritzburg und Rossendorf.<br />
Alle sind sie augenscheinliche Zeugen der naturräumlichen Genese der Landschaft, wie die<br />
Vulkanitkuppen von Geising- und Luchberg. Sie werden charakterisiert durch ihre gegenüber<br />
der natürlichen Umgebung herausragenden Stellung in der Landschaft, durch ihre über mehrere<br />
Kilometer weithin einsehbare, das umgebende Landschaftsbild prägende Erhebung sowie<br />
durch die von der Erhebung selbst bestehenden weiten Sichtbeziehungen in die Landschaft.<br />
Der „Sichtexponierte <strong>Elbtal</strong>bereich“ stellt einen für die Region charakteristischen Landschaftsausschnitt<br />
dar, der in seiner Eigenart und Schönheit prägend für diesen Kulturlandschaftsbereich<br />
ist. 25 Die Ausweisung basiert auf einer Analyse der zahlreich vorhandenen und sich vielfach<br />
überlagernden wertvollen Sichtbeziehungen im <strong>Elbtal</strong>bereich. Die äußeren Grenzen werden<br />
durch die von den diesbezüglich relevanten Standorten einsehbaren höchsten Erhebungen<br />
beidseitig des <strong>Elbtal</strong>es gebildet, wobei eine erlebbare Sichtlänge von maximal 10 km<br />
zugrunde gelegt worden ist. 26 Diese Standorte sind größtenteils in das vorhandene touristische<br />
Wegenetz integriert.<br />
Etwa ein Drittel der Fläche des „Sichtexponierten <strong>Elbtal</strong>bereiches“ ist Siedlungsfläche und etwa<br />
die Hälfte wird bereits durch Landschaftsschutzgebietsflächen belegt. 27<br />
Die jeweiligen Rechtsverordnungen, zu denen auch die aus DDR-Recht übergeleiteten Vorschriften<br />
gehören, beinhalten entsprechende Festlegungen zum Schutz des Landschaftsbildes<br />
bzw. zum Verbot der Errichtung wesensfremder Landschaftselemente. Für die rechtselbischen<br />
Hangbereiche und Villenviertel in Dresden und Radebeul wurden auf der Grundlage von<br />
§ 21 SächsDSchG Denkmalschutzgebietssatzungen aufgestellt. 28<br />
Die besondere Eigenart der „Moritzburger, Langebrücker und Rossendorfer Kleinkuppenlandschaft“<br />
zeigt sich in dem auf engem Raum vorhandenen Wechsel von meist gehölzbestandenen<br />
Vollformen (Kleinkuppen und Flachrücken mit teilweise durchragender Felsbasis aus Syenodiorit)<br />
mit flachen bis wannenartigen, überwiegend landwirtschaftlich genutzten Hohlformen<br />
(die Kuppenfrequenz beträgt mehr als 3 Kuppen/km²). Diese zahlreich vorhandenen bewaldeten<br />
Kleinkuppen, einzelne Feldgehölze und Gebüsche, Teiche mit Röhrichten, Hecken,<br />
Baumreihen und linienhafte Gehölze sowie der Wechsel zwischen Acker- und Wiesenflächen<br />
prägen und gliedern dieses abwechslungsreiche Landschaftsbild.<br />
Für Mitteleuropa ist diese Gefildelandschaft in ihrer Kleinräumigkeit einmalig und begründet<br />
damit ihre überregionale Bedeutsamkeit. Von zahlreichen, an Wanderwegen gelegenen Aussichtspunkten<br />
eröffnen sich weite Sichtbeziehungen in diese harmonische Kulturlandschaft.<br />
25 „Ausweislich der Ausführungen in der Planbegründung zum sichtexponierten <strong>Elbtal</strong>bereich in der Teilfort-<br />
schreibung des <strong>Regionalplan</strong>s <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> verfolgt der Plangeber mit der Ausweisung raum-<br />
ordnerische Vorstellungen, die von den Grundsätzen nach § 2 Abs. 2 ROG gedeckt sind, nämlich die Siche-<br />
rung kulturlandschaftshistorischer Prägungen und des Natur- und Landschaftsbildes. Seine Annahme, diese<br />
Schutzgüter würden durch die Errichtung von Windkraftanlagen beeinträchtigt, ist nicht zu beanstanden.“<br />
[VerwG Dresden, Urteil vom 11.06.2007, Az.: 12 K 1973/04]<br />
26 Die hier zu Grunde gelegte erlebbare Sichtlänge entspricht der in der diesbezüglichen Literatur dargestellten<br />
Fernzone innerhalb eines ästhetisch-visuellen Wirkraumes.<br />
(z. B. NOHL, W. (1993): „Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch mastartige Eingriffe“<br />
i. A. des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft Nordrhein-Westfalen)<br />
27 Folgende festgesetzte Landschaftsschutzgebiete liegen mit einem erheblichen Flächenanteil im „Sichtexponier-<br />
ten <strong>Elbtal</strong>bereich“: „Sächsische Schweiz“, „Windberg“, „Burgwartsberg“, „Großsedlitzer Elbhänge“, „Lockwitztal<br />
und Gebergrund“, „Elbhänge Dresden-Pirna und Schönfelder Hochland“, „Dresdner Heide“, „Zschonergrund“,<br />
„Dresdner Elbwiesen und -altarme“, „Friedewald und Moritzburger Teichgebiet“, „Lößnitz“, „<strong>Elbtal</strong> zwischen<br />
Dresden und Meißen mit linkselbischen Tälern und Spaargebirge“, „Nassau“, „<strong>Elbtal</strong> nördlich von Meißen“,<br />
„Riesaer <strong>Elbtal</strong> und Seußlitzer Elbhügelland“.<br />
28 Denkmalschutzgebietssatzungen "Elbhänge der Stadt Dresden", "Weißer Hirsch-Oberloschwitz" und "Blase-<br />
witz/Striesen-Nordost" der Landeshauptstadt Dresden, genehmigt am 28.11.1996 und Denkmalschutzgebiets-<br />
satzung der Stadt Radebeul "Historische Weinberglandschaft Radebeul" in der Fassung vom 07.08.2000, ge-<br />
nehmigt am 18.07.2001
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 135<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Der Abwechslungsreichtum dieser Kulturlandschaftsbereiche wird bestimmt durch seine wertvollen<br />
kulturellen und naturnahen Objekte und Strukturen, die das Landschaftsbild in seiner<br />
Eigenart prägen. Die heutige Funktion als Erlebnis- und Erholungsraum ist auch hinsichtlich<br />
der „weichen“ Standortfaktoren außerordentlich wichtig. Diese Kulturlandschaftsbereiche besitzen<br />
darüber hinaus einen sehr hohen Identitätswert für die Bewohner. Mit der Wahrnehmung<br />
bzw. Überschaubarkeit einer Landschaft steigt ihre visuelle Verwundbarkeit.<br />
In Anbetracht der Gesamthöhen der Windkraftanlagen sowie der von ihnen ausgelösten Unruhe<br />
durch die Drehbewegung der Rotorblätter stellen sie in den o. g. Landschaftsräumen eine<br />
erhebliche Beeinträchtigung dar. Die Dominanz des/der jeweiligen Landschaftsbereiche(s)<br />
würde durch die Windkraftanlagen unmittelbar zerstört bzw. dadurch abgelöst werden, indem<br />
die Windkraftanlagen selbst den umgebenden Landschaftsraum dominieren. Dabei ist zu beachten,<br />
dass diese Auswirkung auch auftreten kann, wenn die Windkraftanlagen randlich von<br />
den ausgewiesenen Landschaftsbereichen lokalisiert sind.<br />
A 7 Gebiete mit herausragender Sichtbeziehung von und zu einem sichtexponierten historischem<br />
Kulturdenkmalbereich [s. Karte 3 i. V. m. 7.2.2 (Z)]<br />
„Die Berücksichtigung des Landschaftsbildes und der Schutz der gewachsenen Kulturlandschaft<br />
in ihren prägenden Merkmalen sind legitime Belange der raumordnerischen Abwägung<br />
(vgl. auch § 2 Abs. 2 Nr. 13 ROG).“ 29<br />
Die historisch gewachsene Siedlungsstruktur der Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ist in<br />
der Landschaft durch Dominanten wie Türme von Kirchen und Rathäusern, Burgen und<br />
Schlösser mit prägnanten Silhouetten und charakteristischen Baukubaturen erlebbar. Diese<br />
Dominanten sind untrennbare Bestandteile der Kulturlandschaft.<br />
Windkraftanlagen stellen im Landschaftsraum weithin sichtbare Elemente dar, deren Wahrnehmung<br />
durch die in Bewegung befindlichen Rotoren noch verstärkt wird. Stehen sie in markanten<br />
Sichtachsen vor oder hinter einem historischen Kulturdenkmalbereich in weiträumig<br />
sichtexponierter Lage, so kann dieses dadurch optisch entwertet werden. Dies reicht von einer<br />
eingeschränkten Wahrnehmbarkeit des Kulturdenkmals durch Überschneidung oder Hinterschneidung<br />
bis zu einer Entwertung durch das Erzeugen völlig neuer Größenverhältnisse<br />
raumbeherrschender Elemente. Nicht nur direkte Über- oder Hinterschneidung von Kulturdenkmalen<br />
beeinträchtigt diese, auch die seitliche Zuordnung kann zum Nachteil für das<br />
Denkmal werden, da die Dominanz der Windkraftanlage zu stark wird, gewohnte Proportionen<br />
sprengt und alle Aufmerksamkeit auf sich zieht.<br />
Es wurde unter Beachtung der Sichtverschattung durch Höhenzüge, Bewaldung und Bebauung<br />
von einem wahrnehmbaren Wirkungsbereich von in der Regel etwa 5 km im Umkreis des<br />
Kulturdenkmals ausgegangen. Dargestellt ist der jeweilige Bereich um ein Kulturdenkmal, von<br />
wo das Kulturdenkmal sichtprägend wahrgenommen wird.<br />
Gebiete mit herausragenden Sichtbeziehungen sind für folgende wertvolle, denkmalgeschützte<br />
Kulturdenkmalbereiche in sichtexponierter Lage ermittelt worden:<br />
o Kirche und Schloss Strehla (Landkreis Meißen)<br />
o Kirche Wantewitz (Landkreis Meißen)<br />
o Schloss Hirschstein (Landkreis Meißen)<br />
o Kirche Zehren (Landkreis Meißen)<br />
o Kirche Lommatzsch (Landkreis Meißen)<br />
o Albrechtsburg Meißen (Landkreis Meißen)<br />
o Schloss Nossen (Landkreis Meißen)<br />
o Kirche und Schloss Moritzburg (Landkreis Meißen)<br />
o Spitzhaus Radebeul (Landkreis Meißen)<br />
o Burg Stolpen (Landkreis Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong>)<br />
o Festung Königstein (Landkreis Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong>)<br />
o Burg Frauenstein (Region Südsachsen -<br />
Einwirkungsbereich LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong>).<br />
29 OVG Bautzen, Urteil v. 07.04.2005, Az.: 1 D 2/03, Punkt 2.4.3.2
Seite 136 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
A 8 Siedlungstypische historische Ortsrandlagen [s. Karte 3 i. V. m. 7.2.2 (Z)]<br />
„Die Berücksichtigung des Landschaftsbildes und der Schutz der gewachsenen Kulturlandschaft<br />
in ihren prägenden Merkmalen sind legitime Belange der raumordnerischen Abwägung<br />
(vgl. auch § 2 Abs. 2 Nr. 13 ROG).“ 30<br />
Siedlungstypische historische Ortsrandlagen werden charakterisiert durch die visuelle Erlebbarkeit<br />
von einer gut erhaltenen historischen Bausubstanz am Ortsrand (Drei- und Vierseithöfe,<br />
Fachwerkbauten, Rittergüter, Umgebindehäuser, Scheunen), von den Ortsrand dominierenden<br />
Kirchen, Mühlen, Schlössern und Burgen sowie von am Ortsrand befindlichen Bauerngärten,<br />
Streuobstwiesen, Kopfweiden, baum- bzw. heckenbestandenen Wegen, hölzernen<br />
Koppelzäunen, Teichanlagen oder Steinrücken-Heckenelementen.<br />
Durch Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen innerhalb des visuell erlebbaren Bereiches<br />
vor bzw. hinter einer siedlungstypischen historischen Ortsrandlage würde ein erheblicher<br />
Störfaktor im Landschaftsbild (Dimension der Anlagen, Bewegungsmoment, Licht- und Schattenwurf)<br />
entstehen, welcher der Schutzwürdigkeit regelmäßig entgegenstehen würde.<br />
A 9 Waldbestand einschließlich der Beachtung einer i. d. R. 200 m umfassenden Pufferzone<br />
um den Waldbestand<br />
Wind wird in Bodennähe durch Strömungswiderstände der Erdoberfläche in seiner Richtung,<br />
seiner Gleichförmigkeit und seiner Geschwindigkeit beeinflusst. Insbesondere Wälder haben<br />
hohe sogenannte Rauigkeitslängen. Mit zunehmender Nabenhöhe der Windkraftanlagen<br />
nehmen die Strömungswiderstände ab, so dass theoretisch auch Windkraftanlagenstandorte<br />
innerhalb des Waldes über ein wirtschaftlich nutzbares Windpotenzial verfügen können. Dem<br />
steht allerdings entgegen, dass der überwiegende Teil des Waldbestandes in der Region bereits<br />
durch seine Lage in Landschaftsschutzgebieten, im sichtexponierten <strong>Elbtal</strong>bereich und in<br />
den Vorranggebieten Natur und Landschaft sowie durch die Ausweisungen als Vorranggebiete<br />
Waldschutz als potenzieller Standort für Windkraftanlagen entfällt.<br />
Der von diesen Ausweisungen nicht belegte Waldbestand besitzt wiederum vollständig folgende<br />
gemäß der Waldfunktionenkartierung des Staatsbetriebes Sachsenforst (2005) dargestellte<br />
besondere Waldfunktionen, die durch den dauerhaften Betrieb von Windkraftanlagen<br />
erheblich beeinträchtigt werden würden:<br />
o Wald mit Lärmschutzfunktion,<br />
o Restwald in waldarmer Region,<br />
o das Landschaftsbild prägender Wald,<br />
o Wald mit Sichtschutzfunktion,<br />
o Wald mit Denkmalschutzfunktion und<br />
o Wald mit besonderer Erholungsfunktion.<br />
Darüber hinaus erfüllt der anteilmäßig unter dem Landes- und Bundesdurchschnitt liegende<br />
Waldbestand in der Region eine hohe Anzahl von weiteren besonderen Schutz- und Erholungsfunktionen.<br />
Der hohe qualitative Stellenwert des Waldbestandes in der Region kommt u. a. in dem sogenannten<br />
Überlagerungsfaktor der einzelnen Waldfunktionen in Höhe von 3,4 gegenüber dem<br />
Landesdurchschnitt von 2,6 zum Ausdruck.<br />
Die 200 m - Pufferzone zum Waldbestand begründet sich in der nachweisbar sehr hohen biotischen,<br />
insbesondere avifaunistischen, und geoökologischen Artenmannigfaltigkeit und Artendichte<br />
dieses Übergangsbereiches zwischen den Ökosystemen Wald und Offenland.<br />
Insbesondere für Vogel- und Fledermausarten ist für das Erreichen einer optimalen Funktionsfähigkeit<br />
ihres Lebensraumes ein dem eigentlichen Waldsaum vorgelagerter ungestörter Offenlandbereich<br />
erforderlich. Eine Größe von etwa 200 m entspricht dem minimalen Aktionsradius<br />
der meisten störungsempfindlichen Vogel- und Fledermausarten. 31 Weiterhin besitzen die<br />
Waldsäume aufgrund des Strukturwechsels und des Mikroklimas einen sehr hohen landschaftsästhetischen<br />
und Erholungswert.<br />
30 OVG Bautzen, Urteil v. 07.04.2005, Az.: 1 D 2/03, Punkt 2.4.3.2<br />
31 Zu beachten ist die Planungsempfehlung aus der internationalen Resolution 5.6 „Wind Turbines and Bat<br />
Populations“ (Eurobats, 5th Session of Meeting of Parties, Ljubljana 2006), die einen Abstand von 200 m zu<br />
Waldrändern und geschlossenen Gehölzen im Sinne eines vorbeugenden Fledermausschutzes empfiehlt.
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 137<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Unter Beachtung des in diesen Übergangsbereichen vorhandenen besonders hohen Biotopbildungspotenzials<br />
ist die Möglichkeit der Schaffung und der hinsichtlich Ökologie und Landschaftsästhetik<br />
optimalen Gestaltung von Waldrändern in der Dimensionierung der Pufferzone<br />
impliziert. 32 (vgl. auch § 2 Abs. 2 Nr. 10 ROG).<br />
A 10 Siedlungsabstandsflächen [s. Karte 23]<br />
a) 1200 m zu Kur- und Klinikbereichen sowie Pflegeanstalten<br />
b) 1000 m zu Wohnbebauungen innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile<br />
c) 300 m zu Einzelwohnbebauung<br />
Gemäß Rechtssprechung 33 ist der Planungsträger nicht gehalten, seine Planung von vornherein<br />
darauf zu beschränken, dass bei Umsetzung seiner planerischen Festlegungen die einschlägigen<br />
Maßstäbe des Immissionsschutzes gerade noch eingehalten werden können. Er<br />
kann seine Planungen vielmehr zulässigerweise auch auf den vorbeugenden Immissionsschutz<br />
ausrichten.<br />
Die Siedlungsabstandswerte begründen sich weiterhin auf eine angemessene Berücksichtigung<br />
des Allgemeinwohlgebotes, des Verhältnismäßigkeitsgebotes und des Gebotes der<br />
nachbarlichen Rücksichtnahme. Bei der Festlegung der Siedlungsabstandswerte macht der<br />
Plangeber von seiner Möglichkeit der Typisierung Gebrauch. Dabei sind das Schutzgut<br />
“Mensch” und die unterschiedliche Schutzbedürftigkeit von einzelnen Nutzungen in den Siedlungen<br />
angemessen zu berücksichtigen. 34 Insofern wurden unterschiedliche Abstandswerte zu<br />
Kur- und Klinikbereichen sowie Pflegeanstalten und zu Wohnbebauungen in die Planung eingestellt.<br />
Als Wohnbebauung innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile gelten die Wohnbebauungen<br />
im Sinne von § 34 BauGB. Dabei ist ein Ortsteil ein Bebauungskomplex im Gebiet einer<br />
Gemeinde, der nach Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck<br />
einer organischen Siedlungsstruktur ist. Die organische Siedlungsstruktur erfordert<br />
nicht, dass es sich um eine nach Art und Zweckbestimmung einheitliche Bebauung handeln<br />
muss. Auch eine unterschiedliche, unter Umständen sogar eine in ihrer Art und Zweckbestimmung<br />
gegensätzliche Bebauung kann einen Ortsteil bilden (s. auch BVerwG, Urteil vom<br />
06.11.1968, Az.: IV C 31.66). Mit den dargestellten Siedlungsabstandswerten sollen schädliche<br />
Einwirkungen auf die Gesundheit des Menschen durch die kontinuierlich über Jahre auftretenden<br />
akustischen und optischen (Rotorblattbewegung, Schattenwurf, Lichtreflexe) Beeinträchtigungen,<br />
die von in Betrieb befindlichen Windkraftanlagen ausgehen, verhindert werden<br />
(vgl. auch § 2 Abs. 2 Nr. 8 ROG). Insofern folgen die gewählten Siedlungsabstandswerte u. a.<br />
auch den Anforderungen des § 50 BImSchG. 35 Insbesondere unter dem Aspekt des Repowering,<br />
bei dem entsprechend der weiteren technischen Entwicklung i. d. R. die kleineren Anlagen<br />
durch größere Anlagen ersetzt werden, ist ein ausreichender Siedlungsabstand erforderlich,<br />
um gewährleisten zu können, dass auch diese größeren Anlagen innerhalb der VREG errichtet<br />
werden können. Bei den konkret zur Anwendung gekommenen Siedlungsabstandswerten<br />
wurden die Daten einer binnenlandoptimierten Windkraftanlage 36 unter Beachtung der aktuellen<br />
Rechtssprechung 37 zugrunde gelegt.<br />
32 vgl. auch Sächs. OVG, Urteil v. 07.04.2005, Az.: 1 D 2/03, Punkt 2.4.3.3: „Nicht zu beanstanden ist auch, dass<br />
eine 200 m breite Pufferzone um den Wald in den Tabu-Bereich mit einbezogen wurde.“<br />
33 BVerwG, Urteil v. 17.12.2002, Az.: 4 C 15.01 und OVG Münster, Urteil v. 30.11.2001, Az.: 7 A 4857/00<br />
34 vgl. hierzu auch: OVG Münster, Urteil v. 30.11.2001, Az.: 7 A 4857/00, bestätigt durch BVerwG,<br />
Urteil v. 17.12.2002, Az.:4 C 15.01, Punkt 2.4.3.4<br />
35 § 50 BImSchG: „Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sind die für eine bestimmte Nutzung vor-<br />
gesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen ... auf die ausschließlich<br />
oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebieten ... soweit wie möglich vermieden werden.“<br />
36 gem. Aussage des LfUG (2007) verfügen diese Anlagen über Nabenhöhen von 100 bis 114 m, Rotordurch-<br />
messer von 80 bis 93 m und zeichnen sich durch optimierte Rotorblattgeometrie sowie durch verbesserte<br />
Regelungstechnologien aus<br />
37 OVG Bautzen, Urteil v. 07.04.2005, Az.: 1 D 2/03, Punkt II 2.: Bestätigung eines mindestens einzuhaltenden<br />
Siedlungsabstandes, der der 10-fachen Nabenhöhe entspricht; so auch VG Dessau, Urteil v. 09.08.2006,<br />
Az.: 1 A 352/04, Punkt 3 a) a): Abstände von 1000 m zu im Zusammenhang bebauten Ortslagen erscheinen im<br />
Hinblick auf die technische (Weiter-) Entwicklung und die zunehmende Höhe und Leistung der WKA sowie die<br />
mit dem Betrieb verbundenen Geräuschimmissionen und die visuellen Wirkungen der Anlagen als sachlich<br />
gerechtfertigt.
Seite 138 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
A 11 Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete (Zonen 1 und 2)<br />
Gemäß §§ 46 und 48 SächsWG, sofern die entsprechende Rechtsverordnung eine Bebauung<br />
ausschließt.<br />
A 12 Rohstoffabbau<br />
a) Vorranggebiete oberflächennahe Rohstoffe einschließlich einer Pufferzone von 300 m bei<br />
Festgesteinslagerstätten bzw. -gewinnungsbetrieben [s. Karte 2 i. V. m. Kapitel 10]<br />
b) Gebiete mit Bergwerkseigentum oder Bewilligungen gemäß §§ 8 und 9 BBergG sowie nach<br />
anderen Gesetzen oder Vorschriften genehmigte Rohstoffgewinnungsflächen und die jeweils<br />
dazugehörigen Lagerstätten einschließlich einer Pufferzone von 300 m bei Festgesteinslagerstätten<br />
bzw. -gewinnungsbetrieben<br />
Die Pufferzone von 300 m markiert, ausgehend von den erforderlichen Sprengarbeiten, den<br />
Gefahrenbereich um Festgesteinslagerstätten bzw. -gewinnungsbetriebe durch Steinflug und<br />
Erschütterungen (s. auch „Abstandserlass Nordrhein-Westfalen“).<br />
A 13 Hindernisbegrenzungsbereiche für Flugplätze [s. Karten 21 und 23]<br />
„Dass in den gemäß §§ 12 und 17 LuftVG festgelegten Bauschutzbereichen die Errichtung<br />
baulicher Anlagen nicht abschließend verboten, sondern nur einem Erlaubnisvorbehalt unterworfen<br />
ist, steht der Wertung dieser Flächen als Vorabausscheidungskriterium nicht entgegen,<br />
sondern ist von der planerischen Befugnis, das Entstehen problematischer Situationen in Einzelzulassungsverfahren<br />
von vornherein zu vermeiden, umfasst. Dafür spricht insbesondere<br />
auch, dass nach der aktuellen Entwicklung davon ausgegangen werden darf, dass künftige<br />
Windkraftanlagen regelmäßig eine Höhe erreichen werden, aufgrund derer ihre Errichtung sogar<br />
außerhalb von Bauschutzbereichen der Zustimmungspflicht der Luftverkehrsbehörde bedarf<br />
(§ 14 LuftVG).“ 38<br />
Als Grundlage für die Darstellung der Hindernisbegrenzungsbereiche sind i. V. m. § 18a<br />
LuftVG die Anlagenschutzbereiche für flugsicherungstechnische Einrichtungen, i. V. m. § 18b<br />
LuftVG die „Richtlinien über die Hindernisfreiheit für Start- und Landebahnen mit Instrumentenflugbetrieb“<br />
und die „Richtlinien über die Hindernisfreiheit für Start- und Landebahnen im<br />
Sichtflugbetrieb“ v. 02.11.2001 sowie die Bauschutzbereiche 39 gem. §§ 12 und 17 LuftVG herangezogen<br />
worden. Die ermittelten Hindernisbegrenzungsbereiche wurden dem Regionalen<br />
Planungsverband <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> mit Schreiben vom 02.02.2006 von der zuständigen<br />
Luftfahrtbehörde (Regierungspräsidium Dresden) bestätigt.<br />
Neben der Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Luftverkehrsbetriebes 40 sind mit<br />
der Aufstellung dieses Ausschlusskriteriums auch die landschaftsästhetischen und ökologischen<br />
Auswirkungen der gemäß der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung<br />
von Luftfahrthindernissen“ v. 02.09.2004 in der ab dem 29. April 2007 geltenden Fassung geforderten<br />
Ausstattung der Windkraftanlagen beachtet worden.<br />
38 OVG Bautzen, Urteil v. 07.04.2005, Az.: 1 D 2/03, Punkt 2.4.3.5<br />
39 Mit Schreiben des RP Dresden vom 24.04.2007 wurde bestätigt, dass die bestehenden Bauschutzbereiche für<br />
die Verkehrslandeplätze Großenhain und Riesa-Göhlis, für den Sonderlandeplatz Pirna-Pratzschwitz und für<br />
das Segelfluggelände Riesa-Canitz den bundesdeutschen Vorschriften des LuftVG entsprechen.<br />
40 s. auch BVerwG, Urteil v. 18.11.2004, Az.: 4 C 1.04 (gebotene Rücksicht auf einen luftverkehrsrechtlich<br />
genehmigten Betrieb) sowie OVG Koblenz, Beschluss v. 07.03.2005, Az.:8 A 12244/04 (Luftfahrtbehörde kann<br />
in einem Genehmigungsverfahren die Zustimmung zum Bau einer über 100 m hohen Windkraftanlage<br />
verweigern, auch wenn sich der beantragte Standort innerhalb eines Vorranggebietes Windenergienutzung<br />
befindet)
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 139<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
A 14 Abstandswerte zu Einrichtungen der technischen Infrastruktur<br />
[s. Karte 2 und topographische Karte]<br />
Die Abstandswerte wurden in besonderem Maße unter Beachtung des Vorsorgegedankens<br />
zum Schutz der Einrichtungen der technischen Infrastruktur sowie deren Erweiterungsoptionen<br />
[s. 14.1.1 (G)], insbesondere auch vor dem Hintergrund der technischen Entwicklung der<br />
Windkraftanlagen mit zunehmenden Naben- und Gesamthöhen, festgelegt (vgl. auch § 2 Abs.<br />
2 Nr. 4 ROG).<br />
Sie orientieren sich prinzipiell an den entsprechenden Fachgesetzen, Verordnungen und Regelungen,<br />
in denen die Einhaltung von bestimmten Abständen zu den jeweiligen Einrichtungen<br />
gefordert wird, ohne jedoch die in diesen Gesetzen, Verordnungen und Regelungen enthaltenen<br />
Abstandswerte im Detail der Planung zugrunde zu legen. 41<br />
Die in der Folge angeführten Fachgesetze, Verordnungen und Regelungen haben ausschließlich<br />
hinweisenden Charakter.<br />
Im Übrigen kam dieses Ausschlusskriterium als vorletzter Schritt bei der Überlagerung der<br />
Ausschlusskriterien zur Anwendung; durch die alleinige Inanspruchnahme dieses Ausschlusskriteriums<br />
wurde keine bis dahin ermittelte Anspruchsfläche ausgeschlossen.<br />
a) elektrifizierte Bahnstrecken 300 m<br />
i. V. m. Regelung der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik<br />
im DIN und VDE, DIN EN 50341-3-4, VDE 0210.<br />
nichtelektrifizierte Bahnstrecken 100 m<br />
i. V. m. § 4 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)<br />
b) Bundesautobahn 250 m<br />
i. V. m. § 9 FStrG und § 16 Abs. 2 SächsBO<br />
Autobahnkreuze und Anschlussstellen 300 m<br />
i. V. m. § 9 FStrG und § 16 Abs. 2 SächsBO<br />
Autobahnen implizieren durch ihre Ausbauart gegenüber niederrangigen Straßen eine höhere<br />
Verkehrsdichte sowie höhere Geschwindigkeiten der Fahrzeuge. Demzufolge sind die verkehrssicherheitstechnischen<br />
Anforderungen wesentlich höher eingestuft. Den in diesem Planungskonzept<br />
angewendeten Abstandswerten zu Autobahnen liegen die diesbezüglich geltenden<br />
anbaurechtlichen Bestimmungen zugrunde. Darüber hinaus wurden in der Dimensionierung<br />
der Abstandswerte verkehrssicherheitsrelevante Bedenken bezüglich Betrieb und Nutzung von<br />
Windkraftanlagen in Autobahnnähe im Sinne einer präventiven Gefahrenabwehr berücksichtigt<br />
(Einsatz von Rettungshubschraubern, visuelle Ablenkungsgefahr der Fahrzeugführer durch<br />
Bewegung der Rotorblätter teilweise in Verbindung mit Schattenwurf, Discoeffekten und Gefahrenkennzeichnung,<br />
Folgen eines möglichen Versagens des Baukörpers der Windkraftanlage,<br />
Eisabwurf).<br />
Bundes-, Staats- und Kreisstraßen und diesbez. Vorranggebiete 100 m<br />
i. V. m. § 9 FStrG, § 24 SächsStrG und § 16 Abs. 2 SächsBO<br />
c) Hochspannungsfreileitungen (> 30 kV) und<br />
Umspannwerke (in Freiluftausführung) 150 m<br />
i. V. m. Regelung der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik<br />
im DIN und VDE, DIN EN 50341-3-4, VDE 0210.<br />
41<br />
vgl. hierzu: OVG Münster, Urteil v. 30.11.2001, Az.:7 A 4857/00, bestätigt durch BVerwG, Urteil v. 17.12.2002,<br />
Az.: 4 C 15.01
Seite 140 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
A 15 Einhaltung eines Abstandes zwischen Windkraftanlagenstandorten von i. d. R. 5 km<br />
[s. Karte 23]<br />
Die Raumwirkung von Windkraftanlagen, die durch das Bewegungsmoment der Rotoren erheblich<br />
gesteigert wird, ist generell im Umkreis von 2 - 2,5 km vordergründig in der Landschaft<br />
sichtbar (mittlerer Wirkbereich) und erreicht erst bei einer Entfernung ab etwa 4 - 5 km den<br />
Zustand, dass die Windkraftanlagen keine Dominanzwirkung in der Landschaft mehr ausüben.<br />
Durch die Beachtung dieses Abstandswertes werden eine Überschneidung der mittleren<br />
Wirkbereiche und somit eine massive und großflächige Raumbelastung durch Windkraftanlagen<br />
sowie erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds, des Erholungswertes der<br />
Landschaft und der Gesundheit der betroffenen Wohnbevölkerung verhindert. Letztendlich<br />
liegt diesem Kriterium somit der Gedanke zugrunde, dass nur bei angemessenen Abständen<br />
die landschaftliche Schönheit erlebt werden kann.<br />
Methodische Bearbeitungsschritte<br />
Die in diesem Plan ausgewiesenen Vorrang-/Eignungsgebiete Windenergienutzung sind im Ergebnis<br />
folgender Bearbeitungsschritte ermittelt worden:<br />
1. Ermittlung der Anspruchsflächen durch kartographische Darstellung und Überlagerung der<br />
Bereiche nach den Ausschlusskriterien A 1 bis A 13<br />
2. Einzelfallprüfung der so ermittelten Anspruchsflächen Windenergienutzung hinsichtlich der Erforderlichkeit<br />
einer Pufferzone zu den Bereichen nach den Ausschlusskriterien A 1, A 2, A 3<br />
(hier auch FFH-Erheblichkeitsprüfung), A 5 und A 9<br />
3. Prüfung der ermittelten Anspruchsflächen hinsichtlich des Ausschlusskriteriums A 14 (Abstände<br />
zu Einrichtungen der technischen Infrastruktur)<br />
4. Durchführung einer einzelfallbezogenen Landschaftsbildprüfung 42 i. V. m. der Prüfung des<br />
Ausschlusskriteriums A 15 der bisher ermittelten Anspruchsflächen. Untersucht wird insbesondere<br />
die zu erwartende Raumbelastung durch Windkraftanlagen 43 unter Beachtung der<br />
jeweils vorliegenden Landschaftssituation (Sichtverschattung infolge des Reliefs und vorhandener<br />
Landschaftselemente, vorhandene Strukturvielfalt, Ablösung der Dominanzpriorität in<br />
der Landschaft).<br />
Das Ausschlusskriterium 15 i. V. m. Schritt 4 der Methodik führte nur bei einer Anspruchsfläche alleinig zum<br />
Wegfall dieser Fläche - Jacobsthal-Nord (Landkreis Meißen, Gemeinde Zeithain, 2 Teilflächen, 17 ha + 48 ha).<br />
Der Abstand zum Windkraftanlagenstandort (4 WKA) östlich von Fichtenau (Land Brandenburg) beträgt etwa<br />
1 km; dieser Standort ist im Sachlichen Teilregionalplan III Windkraftnutzung der Region Lausitz-Spreewald als<br />
Eignungsgebiet W47 Fichtenberg/Altenau ausgewiesen - dieser Plan ist aufgrund von formalen Fehlern durch das<br />
OVG Berlin-Brandenburg 2007 für nichtig erklärt worden].<br />
Im Ergebnis der einzelfallbezogenen Landschaftsbildprüfung wurde eingeschätzt, dass durch Windkraftanlagen<br />
auf dieser Fläche zuzüglich der etwa 1 km entfernten und nicht sichtverschatteten 4 bereits bestehenden Windkraftanlagen<br />
östlich Fichtenberg eine massive und großflächige Raumbelastung entstehen würde. Die Fläche<br />
befindet sich in unmittelbarer Randlage zum sichtexponierten <strong>Elbtal</strong>bereich. Aufgrund der relativ flachen und<br />
ebenen Landschaft wären die Windkraftanlagen (nach Stand der Technik ist mit mindestens 100 m Gesamthöhe<br />
zu rechnen) u. a. auch vom linkselbischen Elberadweg einsehbar; die Anlagen würden den rechtselbischen Elbauenbereich<br />
dominieren und somit zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes führen.<br />
Nach Auskunft der Naturschutzfachbehörde fungiert das Gebiet zwischen Jacobsthal und Fichtenberg als Zugschneise<br />
des gegenüber Windkraftanlagen störungsempfindlichen Seeadlers zwischen seinem Brutplatz in der<br />
Gohrischheide und seinem Nahrungshabitat an der Elbaue. In den Erhaltungszielen des die Fläche unmittelbar<br />
östlich angrenzenden SPA-Gebietes „Gohrischheide“ (Sn-Nr. 028) wird ausgeführt: „Das Gebiet ist bedeutend für<br />
die Gewährleistung einer räumlichen Ausgewogenheit der Meldekulisse im Hinblick auf den Seeadler.“ Windkraftanlagen<br />
auf dieser Fläche würden die Funktion als Zugschneise zerstören. Da eine weitere Zugschneise nördlich<br />
von Fichtenberg bereits durch die 4 WKA am unmittelbaren Rand der Gohrischheide in Brandenburg „verstellt“<br />
wurde, wäre durch den Wegfall dieser zweiten Zugschneise sowie durch die Nähe zum Brutgebiet (0,5 km bis<br />
2,5 km Entfernung) eine erheblichen Beeinträchtigung der Population des Seeadlers zu erwarten.<br />
42 Hertzog, B.: „Windkraftanlagen und Landschaftsbild“ in: Naturschutz regional - Beiträge zum Naturschutz im<br />
Oberen <strong>Elbtal</strong>/ <strong>Osterzgebirge</strong> 2001. Staatliches Umweltfachamt Radebeul. Radebeul 2001<br />
43 die gegenwärtig errichteten Windkraftanlagen haben Nabenhöhen von mindestens 60 bis 100 m und verfügen<br />
über einen Rotordurchmesser von 60 bis 80 m; nach Stand der Technik werden insbesondere im Repowering<br />
bereits 6 MW-Anlagen errichtet (z. B. Enercon 112, Nabenhöhe: 125 m, Gesamthöhe: 180 m)
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 141<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Unter Anwendung der o. g. Bearbeitungsschritte sind folgende 7 Vorrang-/Eignungsgebiete Windenergienutzung<br />
ermittelt und als solche in den Karten 9 bis 15 ausgewiesen sowie in Karte 2 „Raumnutzung“<br />
dargestellt worden:<br />
o Streumen (Landkreis Meißen)<br />
o Mautitz (Landkreis Meißen)<br />
o Wölkisch (Landkreis Meißen)<br />
o Rennersdorf (Landkreis Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong>)<br />
o Lübau (Landkreis Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong>)<br />
o Reinholdshain (Landkreis Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong>)<br />
o Rückersdorf (Landkreis Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong>)<br />
Diese Flächen verfügen gemäß Windmessprogramm Sachsen von 1997 in 60 m Höhe über Grund<br />
über Windleistungsdichten von 250 bis 300 W/m² und über Windgeschwindigkeiten ab 6,5 m/s.<br />
Die Vorrang-/Eignungsgebiete Windenergienutzung nehmen etwa 230 ha ein; das entspricht rund<br />
0,07 % der Regionsfläche. Die jeweiligen Abgrenzungsbegründungen zu den 7 Vorrang-/Eignungsgebieten<br />
können ebenfalls den Karten 9 bis 15 entnommen werden.<br />
Bezüglich der Zielerreichung gemäß Klimaschutzprogramm 2001 können folgende Angaben bzw.<br />
Prognosezahlen für den Geltungszeitraum des <strong>Regionalplan</strong>s aufgestellt werden:<br />
o Bestand in und im Umfeld der 7 VREG:<br />
37 WKA mit 33 MW und 59 GWh/a<br />
o nach Zubau und Repowering in den VREG unter Beachtung der Restriktionen gemäß<br />
Plansätzen sowie der Bestände im Umfeld der VREG (ab Baujahr 2005):<br />
58 WKA mit 127 MW und 253 GWh/a.<br />
Mit diesem prognostizierten Jahresenergieertrag nach Zubau und Repowering in den VREG von etwa<br />
253 GWh/a wird das regionsanteilige Ziel aus dem Klimaschutzprogramm (215 GWh/a) zu 118 %<br />
erfüllt. In diese Prognoserechnung sind bestehende Restriktionen insofern bereits beachtet worden,<br />
dass nur für das VREG Streumen teilweise [unter Beachtung von 14.2.5 (Z)] von Anlagen der 6 MW-<br />
Klasse 44 ausgegangen worden ist; für alle anderen VREG sind 2 MW-Anlagen mit einer Gesamthöhe<br />
von 100 m bzw. die Angaben aus diesbezüglichen Genehmigungsunterlagen veranschlagt worden.<br />
Die Prognoserechnung erfolgte nicht pauschal, sondern hat jedes VREG im Einzelfall betrachtet; sie<br />
berücksichtigt also die am jeweiligen VREG mögliche Volllaststundenzahl, den Bestand ab 2005 bzw.<br />
genehmigte bzw. in Aussicht gestellte Genehmigungen sowie die Repowermöglichkeit aufgrund der<br />
Lebensdauer bestehender Anlagen. Die Beachtung von Restriktionen in den Plansätzen erfolgte<br />
durch die Annahme, dass auf Ebene der <strong>Regionalplan</strong>ung bei WKA-Gesamthöhen von 100 m erhebliche<br />
Beeinträchtigungen der aufgeführten Schutzgüter ausgeschlossen werden können.<br />
Mit Stand 2008 erzeugen darüber hinaus auf 20 Standorten außerhalb der ausgewiesenen Vorrang-<br />
/Eignungsgebiete 82 Windkraftanlagen mit einer installierten Leistung von 81,5 MW einen Jahresenergieertrag<br />
von etwa 173 GWh. Da die durchschnittliche Laufzeit einer Windkraftanlage mit 15 Jahren<br />
angegeben wird, muss man davon ausgehen, dass alle die Windkraftanlagen, die vor 2003 errichtet<br />
worden sind, bis zum Ende des Geltungszeitraumes dieser Gesamtfortschreibung (etwa 2018) vom<br />
Netz gehen werden. Damit verbleiben noch 16 Windkraftanlagen (also ab Baujahr 2003) mit einer<br />
installierten Leistung von 26 MW, verteilt auf 6 Standorte außerhalb der Vorrang-/Eignungsgebiete.<br />
Diese können einen Jahresenergieertrag von etwa 58 GWh erzeugen.<br />
44 In der i. A. des Umweltbundesamtes erarbeiteten Studie "Entwicklung der Umweltstrategie für die Windener-<br />
gienutzung an Land und auf See" [03/2007] wird diesbezüglich ausgesagt: „Während Anfang der 90-er Jahre<br />
Windenergieanlagen mit einer Leistung von 300 kW, einem Rotordurchmesser von 30 m und Nabenhöhen bis<br />
40 m am Markt zur Verfügung standen, existieren heute Prototypen der sogenannten Multimegawattklasse mit<br />
Rotordurchmessern bis 120 m und Nabenhöhen von über 120 m sowie einer Leistung bis 6 MW.“<br />
Bereits seit 2002 steht eine 6 MW - Anlage (E 112) im sachsen-anhaltinischen Egeln (bei Magdeburg); im<br />
Windpark Druiberg (Sachsen-Anhalt, Landkreis Halberstadt) wurde 2007 eine 6 MW - Anlage (E 112)<br />
errichtet. Beide Standorte befinden sich im Binnenland.
Seite 142 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Unter Beachtung der in der Region aufzuweisenden hohen Siedlungsdichte und dem hohen Anteil an<br />
geschützten Landschaften (z. B. Nationalpark) wird damit der Windenergienutzung substanziell ausreichend<br />
Raum geschaffen.<br />
Das öffentliche Interesse an der Umsetzung der Planungskonzeption zur langfristigen Standortausweisung<br />
für Windkraftanlagen mit der Folge, dass in der Teilfortschreibung Wind 45 12 Vorranggebiete<br />
Windenergienutzung und im vorliegenden Plan nur noch 7 Vorrang-/Eignungsgebiete Windenergienutzung<br />
ausgewiesen werden, überwiegt aus nachstehenden Gründen dem öffentlichen Belang<br />
des Klimaschutzes bzgl. der Nutzung regenerativer Energien sowie dem privaten Interesse des Einzelnen<br />
bzgl. Errichtung und Betrieb bzw. Repowering von Windkraftanlagen auf diesen „ehemaligen“<br />
Vorranggebieten sowie darüber hinaus.<br />
Die vorliegende Planungskonzeption unterscheidet sich gegenüber der Konzeption für die Teilfortschreibung<br />
Wind insbesondere durch die Erhöhung des Abstandes zur im Zusammenhang bestehenden<br />
Wohnbebauung von 750 m auf 1000 m. 46<br />
Dieser 1000 m - Vorsorgeabstand ergibt sich einerseits aus der zwischenzeitlichen und absehbaren<br />
Entwicklung der Gesamthöhen der Windkraftanlagen sowie dem, auch damit im Zusammenhang stehenden,<br />
zwischenzeitlich erworbenen Erkenntniszuwachs hinsichtlich der von den Windkraftanlagen<br />
ausgehenden gesundheitlichen Auswirkungen auf die umgebende Wohnbevölkerung. 47 Dass sich bei<br />
Anwendung des 1000 m - Vorsorgeabstandes in der Planungsregion <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
dieser „Tabubereich“ gegenüber dem 750 m - Abstand von 75 % der Regionsfläche auf 87 % erhöht,<br />
ist der in der Region bestehenden relativ hohen Siedlungsdichte geschuldet (unabhängig von der<br />
Flächeninanspruchnahme existieren in der Region rund 960 zusammenhängende Siedlungskörper).<br />
Darüber hinaus hat sich seit dem Zeitpunkt der Teilfortschreibung Wind 2001 herausgestellt, dass von<br />
in Betrieb befindlichen Windkraftanlagen ein hohes Gefährdungspotenzial für Fledermäuse ausgeht.<br />
So wurden z. B. nach systematischem Nachsuchen in einem Windpark mit 10 Anlagen bei Puschwitz<br />
im Landkreis Bautzen in den Herbstmonaten 2002 insgesamt 34 tote Fledermäuse gefunden. Die<br />
diesbezügliche bundesweit geführte Fachdiskussion kann wie folgt zusammengefasst werden: „Bezieht<br />
man die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach Art. 12 FFH-RL und § 42 BNatSchG<br />
auf die Ebene des Individuums, so sind zwangsläufig alle Beeinträchtigungen wie z. B. Störungen,<br />
insbesondere aber die Tötung einer Fledermaus durch die Kollision mit einer Windkraftanlage als<br />
erheblich zu beurteilen.“ 48 Auch die jüngste Rechtssprechung folgt dieser fachlichen Einschätzung,<br />
indem ausgeführt wird, dass der Planungsträger bei Totfunden von geschützten Fledermausarten<br />
unter Windkraftanlagen in Gebieten, die erheblich beeinträchtigt werden können, aus Gründen der<br />
Vorsorge bis auf weiteres von einer Ausweisung als Vorrang-/Eignungsgebiet Windenergienutzung<br />
absehen kann. 49<br />
45 Teilfortschreibung der Plansätze zur Windenergienutzung des <strong>Regionalplan</strong>es <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong>,<br />
Satzungsbeschluss vom 10.12.2001, verbindlich seit 24.04.2003 (Bekanntmachung im Amtlichen Anzeiger des<br />
Sächsischen Amtsblattes Nr. 17/2003)<br />
46 In diesem Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass der <strong>RPV</strong> Westsachsen in seiner Planungskon-<br />
zeption im Rahmen der seit 25.07.2008 rechtkräftigen Gesamtfortschreibung ebenfalls einen 1000 m - Abstand<br />
zur Wohnbebauung und der <strong>RPV</strong> Südwestsachsen in seiner seit 31.07.2008 rechtskräftigen Gesamtfort-<br />
schreibung diesbezüglich 850 m einstellen; der <strong>RPV</strong> Oberlausitz-Niederschlesien sieht 500 m bis 1200 m<br />
Abstand zur Wohnbebauung vor. Auch bundesweit legen diesbezüglich viele Planungsverbände gegenwärtig<br />
den 1000 m - Abstand zur Wohnbebauung zugrunde, so z. B. die Planungsverbände der Regionen Magdeburg<br />
(2006), Altmark (2005), Priegnitz-Oberhavel (2006), Uckermark-Barnim (2007) sowie Mecklenburgische Seen-<br />
platte (2008). Ebenso empfehlen ministerielle "Winderlasse" einzelner Bundesländer einen 1000 m - Abstand<br />
zur Wohnbebauung (Rheinland-Pfalz 2006, Nordrhein-Westfalen 2005, Mecklenburg-Vorpommern 2004,<br />
Niedersachsen 2004). Auch die aktuelle Rechtssprechung hält die Anwendung eines 1000 m - Abstandes zur<br />
zusammenhängenden Wohnbebauung für zulässig (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.10.2007,<br />
Az.:8 C 11412/06).<br />
47 Beispielsweise führte der in einer Laborstudie der Universität Kiel im Jahr 2000 unter speziellen Bedingungen<br />
untersuchte periodische Schattenwurf insgesamt betrachtet nicht zu Belästigungen beim Menschen, die als<br />
erheblich angesehen werden können. Jedoch sind die nachgewiesenen erhöhten Anforderungen an<br />
psychische und physische Ressourcen des Menschen ein Hinweis darauf, dass kumulative Langzeitwirkungen<br />
die Kriterien einer erheblichen Belästigung erfüllen könnten.<br />
48<br />
Brinkmann, R.: Untersuchungen zu möglichen betriebsbedingten Auswirkungen von Windkraftanlagen auf<br />
Fledermäuse im Regierungsbezirk Freiburg, Jan. 2006<br />
49 SächsOVG Urteil vom 25.10.2006 (Az.: 1 D 3/03)
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 143<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Folgende konkrete Gründe führten dazu, dass die nachstehenden 6 Vorranggebiete Windenergienutzung<br />
gemäß Teilfortschreibung Wind, insbesondere aus Vorsorgegründen, im vorliegenden Plan nicht<br />
mehr zur Ausweisung gekommen sind:<br />
Vorranggebiet<br />
Name<br />
WKA-Bestand 50<br />
Angaben zu<br />
Genehmigungen und<br />
offenen Verfahren<br />
Wendischbora<br />
(6 WKA)<br />
Lommatzsch Nord<br />
(6 WKA)<br />
1 WKA genehmigt<br />
BImSchG - Genehmigungsantrag<br />
für 3<br />
WKA i. Verf.<br />
50 Stand 08/2008<br />
Begründung für Wegfall<br />
- vollständig innerhalb des 1000 m - Abstands zur Wohnbebauung (A 10)<br />
[Abstand von der jeweils nächst gelegenen WKA: 500 m zu Wendischbora,<br />
650 m zu Mahlitzsch, 600 m zu Mergenthal und 850 m zu Deutschenbora]<br />
- Gefahr der erheblichen Beeinträchtigung von Fledermaus- und Vogelhabitaten:<br />
5 Totfunde 2004 [Großer Abendsegler, Breitflügelfledermaus, Mauersegler,<br />
Schwarzmilan] gem. Gutachten von ENDL 51<br />
und 7 Totfunde 2006 [Großer Abendsegler, Rauhhautfledermaus, Großes Mausohr]<br />
gem. Gutachten von SEICHE, ENDL und LEIN 52 (A 3)<br />
Darüber hinaus Gefahr der erheblichen Beeinträchtigung von Fledermaushabitaten:<br />
- gemäß Managementplan [2005] für das FFH-Gebiet Sn-Nr. 189 „Fledermausquartiere im<br />
Großraum Dresden“ (Gebietsteilfläche Nr. 16 - 2 km entfernt) befindet sich der Standort inner-<br />
halb des 4 km umfassenden Aktionsradius der ggü. WKA empfindlichen Mopsfledermaus sowie<br />
innerhalb des 15 km umfassenden Aktionsradius vom ggü. WKA empfindlichen Großen<br />
Mausohr<br />
- gemäß Managementplan für das FFH-Gebiet Sn-Nr. 171 „Triebischtäler“ [2007] befinden sich in<br />
1 km Entfernung ein Wochenstubenquartier vom Großen Mausohr sowie in 2 km Entfernung<br />
Habitatflächen von Großem Mausohr und Mopsfledermaus<br />
- gemäß Managementplan für das FFH-Gebiet Sn-Nr. 252 „<strong>Oberes</strong> Freiberger Muldetal“ [2005]<br />
befindet sich in 3,5 km Entfernung eine Habitatfläche vom Großen Mausohr<br />
- im Gutachten von SEICHE, ENDL und LEIN [2006] wurden die ggü. WKA empfindlichen<br />
Fledermausarten Mopsfledermaus, Rauhhautfledermaus und Zwergfledermaus nachgewiesen<br />
- vollständig innerhalb des 1000 m - Abstands zur Wohnbebauung (A 10)<br />
[Abstand von der jeweils nächst gelegenen WKA: 600 m zu Barmenitz,<br />
700 m zu Scheerau und 700 m zu Altlommatzsch]<br />
Darüber hinaus Gefahr der erheblichen Beeinträchtigung von Fledermaushabitaten:<br />
- gemäß Erhaltungsziele für das FFH-Gebiet Sn-Nr. 207 „Dolomitgebiet Ostrau und Jahnatal“<br />
befinden sich in ca. 7 km Entfernung Winterquartiere von Großem Mausohr und Mops-<br />
fledermaus<br />
- an insgesamt 14 Beobachtungsterminen im Jahr 2005 konnten u. a. folgende Fledermausarten<br />
im Gebiet, welches durch die Ortslagen Barmenitz, Striegnitz, Scheerau, Altsattel und Alt-<br />
lommatzsch umgrenzt wird, nachgewiesen werden: Mopsfledermaus, Zwergfledermaus, Großer<br />
Abendsegler, Breitflügelfledermaus, Rauhhautfledermaus und Großes Mausohr<br />
- genehm. WKA befindet sich innerhalb des VRG gem. Teilfortschreibung Wind im<br />
Abstand von 750 m zur angrenzenden Wohnbebauung (A 10)<br />
- 3 beantragte WKA befinden sich außerhalb des VRG gem. Teilfortschreibung Wind<br />
und innerhalb eines Zugrastgebietes für Avifauna (A 3)<br />
51 ENDL, P.: Untersuchungen von Fledermäusen und Vögeln an ausgewählten Windkraftanlagen - Landkreis<br />
Meißen, Weißeritzkreis, Kreis Sächsische Schweiz. 2004<br />
52 SEICHE, ENDL und LEIN: Fledermäuse und Windenergieanlagen in Sachsen 2006, LfUG 2008
Seite 144 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Vorranggebiet<br />
Name<br />
WKA-Bestand 53<br />
Angaben zu<br />
Genehmigungen und<br />
offenen Verfahren<br />
Seeligstadt<br />
(5 WKA)<br />
Beerwalde Süd<br />
(5 WKA)<br />
Mohorn Süd<br />
(2 WKA)<br />
BImSchG- Genehmi-<br />
gungsantrag für<br />
1 WKA i. Verf.<br />
Colmnitz Ost<br />
(6 WKA)<br />
53 Stand 08/2008<br />
Begründung für Wegfall<br />
- vollständig innerhalb des 1000 m - Abstands zur Wohnbebauung (A 10)<br />
[Abstand von der jeweils nächst gelegenen WKA: 750 m zu Seeligstadt,<br />
650 m zu Burkhardswalde, 600 m zu Schmiedewalde]<br />
- Gefahr der erheblichen Beeinträchtigung eines Fledermaushabitats:<br />
3 Totfunde 2004 [Großer Abendsegler, Zwergfledermaus, Rauhhautfledermaus]<br />
gem. Gutachten von ENDL und 2 Totfunde 2006 [Großer Abendsegler und<br />
Zweifarbfledermaus] gem. LfUG-Studie 2008 (A 3)<br />
Darüber hinaus Gefahr der erheblichen Beeinträchtigung von Fledermaushabitaten:<br />
- gemäß Managementplan für das FFH-Gebiet Sn-Nr. 189 „Fledermausquartiere im Großraum<br />
Dresden“ [2005] befindet sich der Standort im Fledermausaktionsradius (Großes Mausohr,<br />
Mopsfledermaus) der Gebietsteilfläche Nr. 16 (4 km entfernt)<br />
- 2 km Abstand zum FFH-Gebiet Sn-Nr. 171 „Triebischtäler“; gemäß Managementplan [2007]<br />
befinden sich in etwa 2 km Entfernung 4 Habitatflächen von Großem Mausohr und Mops-<br />
fledermaus sowie in etwa 4 km Entfernung deren Winterquartiere<br />
- vollständig innerhalb des 1000 m - Abstands zur Wohnbebauung (A 10)<br />
[Abstand von der jeweils nächst gelegenen WKA: 650 m zu Beerwalde]<br />
Darüber hinaus Gefahr der erheblichen Beeinträchtigung von Vogel- und Fledermaushabitaten:<br />
- 1 Vogel-Totfund 2008 [Feldsperling] gem. Gutachten von Plan T 54<br />
- Randlage zu Rast-, Brut- und Nahrungshabitaten von störungsempfindlichen Tierarten<br />
- 300 m Abstand zum SPA-Gebiet Sn-Nr. 64 „Weißeritztäler“; gemäß den Erhaltungszielen<br />
besitzt dieses Gebiet einen für Sachsen repräsentativen Mindestbestand u. a. für die ggü.<br />
WKA empfindlichen Vogelarten Rotmilan und Uhu<br />
- 350 m Abstand zum FFH-Gebiet Sn-Nr. 37 „Täler von Vereinigter und Wilder Weißeritz“;<br />
im Rahmen des Managementplans [2005] sind die ggü. WKA empfindlichen Fledermausarten<br />
Großer Abendsegler, Breitflügelfledermaus und Zwergfledermaus nachgewiesen<br />
- vollständig innerhalb des 1000 m - Abstands zur Wohnbebauung (A 10)<br />
[Abstand von der jeweils nächst gelegenen WKA: 600 m zu Mohorn,<br />
700 m zu Mohorn-Grund]<br />
Darüber hinaus Gefahr der erheblichen Beeinträchtigung von Fledermaushabitaten:<br />
- 1,5 km Abstand zum FFH-Gebiet Sn-Nr. 171 „Triebischtäler“;<br />
im Rahmen des Managementplans [2007] sind die ggü. WKA empfindlichen Fledermausarten<br />
Mopsfledermaus, Breitflügelfledermaus und Großes Mausohr nachgewiesen<br />
- 2 km Abstand zum FFH-Gebiet Sn-Nr. 172 „Wälder am Landberg“;<br />
im Rahmen des Managementplans [2006] sind die ggü. WKA empfindlichen Fledermausarten<br />
Großer Abendsegler, Breitflügelfledermaus, Zwergfledermaus und Großes Mausohr nachge-<br />
wiesen<br />
- die beantragte WKA befindet sich 530 m von der Wohnbebauung in Mohorn-Grund<br />
entfernt<br />
- Gefährdungsrisiko für die o. g. Fledermausarten<br />
- vollständig im 1000 m - Abstand zur Wohnbebauung (A 10)<br />
[Abstand von der jeweils nächst gelegenen WKA: 550 m zu Neuklingenberg,<br />
600 m zu Obercolmnitz]<br />
- Gefahr der erheblichen Beeinträchtigung von Fledermaus- und Vogelhabitaten:<br />
2 Fledermaus-Totfunde 2008 [Großer Abendsegler, Zwergfledermaus] und<br />
6 Vogel-Totfunde 2008 [Kohl-, Blau- und Tannenmeise, Wintergoldhähnchen,<br />
Feldlerche] gem. Gutachten von Plan T 2008 (A 3)<br />
Darüber hinaus Gefahr der erheblichen Beeinträchtigung von Vogel- und Fledermaushabitaten:<br />
- 300 m Abstand zum SPA-Gebiet Sn-Nr. 64 „Weißeritztäler“; gemäß den Erhaltungszielen<br />
besitzt dieses Gebiet einen für Sachsen repräsentativen Mindestbestand u. a. für die ggü.<br />
WKA empfindlichen Vogelarten Rotmilan und Uhu<br />
- 1,9 km Abstand zum FFH-Gebiet Sn-Nr. 37 „Täler von Vereinigter und Wilder Weißeritz“;<br />
im Rahmen des Managementplans [2005] sind die ggü. WKA empfindlichen Fledermausarten<br />
Großer Abendsegler, Breitflügelfledermaus und Zwergfledermaus nachgewiesen<br />
54 Plan T Planungsgruppe Landschaft und Umwelt: „Untersuchungen zum Verhalten von Fledermäusen und<br />
Vögeln an den Windkraftanlagenstandorten Mohorn-Süd, Colmnitz-Ost und Beerwalde-Süd“, im Auftrag des<br />
Regionalen Planungsverbandes <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong>, November 2008
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 145<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Unter Beachtung eines möglichen Repowering sowie in Auseinandersetzung mit den dem Regionalen<br />
Planungsverband bekannten konkreten privaten Belangen bezüglich Windenergienutzung wurden<br />
über die Vorranggebiete Windenergienutzung gemäß Teilfortschreibung Wind hinaus alle weiteren<br />
bekannten Standorte, die entweder bereits Windkraftanlagen aufweisen oder für die Genehmigungen<br />
vorliegen bzw. offene Verfahren bestehen, regionalplanerisch geprüft.<br />
Viele dieser Standorte standen bereits als Potenzialflächen des Vorentwurfs der Teilfortschreibung<br />
Wind zur Diskussion, sind aber nach Abwägung nicht als VRG ausgewiesen worden.<br />
In nachstehender Tabelle sind die einzelnen öffentlichen Belange aufgelistet, die den privaten Belangen<br />
der Windenergienutzung sowie dem öffentlichen Belang des Klimaschutzes bzgl. der Nutzung<br />
regenerativer Energien aus Sicht des Regionalen Planungsverbandes entgegenstehen:<br />
Bezeichnung<br />
Kreis<br />
Gemeinde<br />
WKA-<br />
Bestand<br />
[Anzahl]<br />
weitere Rechte<br />
bzw.<br />
offene Verfahren<br />
Nr. der Potenzialfläche<br />
gem. Vorentwurf der TF<br />
Wind<br />
Augustusberg-<br />
MEI<br />
5 17<br />
Nossen<br />
Nossen<br />
Begründung für Nichtausweisung:<br />
- 400 m - Abstand von der nächstgelegenen WKA zur Wohnbebauung in Nossen (A 10)<br />
- 2 WKA im Zugrastgebiet Avifauna (A 3)<br />
Darüber hinaus Gefahr der erheblichen Beeinträchtigung von Vogel- und Fledermaushabitaten:<br />
- 250 m Abstand zum SPA-Gebiet Sn-Nr. 24 „Täler in Mittelsachsen“; gemäß den Erhaltungszielen gehört dieses Gebiet zu<br />
den 5 besten Vorkommensgebieten in Sachsen u. a. für die ggü. WKA empfindliche Vogelart Rotmilan; desweiteren besitzt<br />
dieses Gebiet einen für Sachsen repräsentativen Mindestbestand u. a. für die ggü. WKA empfindliche Vogelart Wachtel-<br />
könig<br />
- 500 m Abstand zum FFH-Gebiet Sn-Nr. 188 „Pitzschebachtal“; im Rahmen des Managementplans [2007] sind die ggü.<br />
WKA empfindlichen Fledermausarten Großes Mausohr und Mopsfledermaus nachgewiesen; es wird ein Aktionsradius<br />
für die Jagdhabitate von 15 km (Großes Mausohr) und 5 km (Mopsfledermaus) benannt.<br />
Garsebach<br />
MEI<br />
Triebischtal<br />
2 20<br />
Begründung für Nichtausweisung:<br />
- 400 m - Abstand von der nächstgelegenen WKA zur Wohnbebauung in Garsebach (A 10)<br />
- 600 m - Abstand von der nächstgelegenen WKA zur Wohnbebauung in Dobritz (A 10)<br />
- 800 m - Abstand von der nächstgelegenen WKA zur Wohnbebauung in Löthain (A 10)<br />
- 1 WKA im Zugrastgebiet Avifauna (A 3)<br />
Darüber hinaus Gefahr der erheblichen Beeinträchtigung von Vogel- und Fledermaushabitaten:<br />
- 70 m Abstand zum SPA-Gebiet Sn-Nr. 27 „Linkselbische Bachtäler“; gemäß den Erhaltungszielen besitzt dieses Gebiet<br />
einen für Sachsen repräsentativen Mindestbestand u. a. für die ggü. WKA empfindliche Vogelart Rotmilan<br />
- gemäß Managementplan für das FFH-Gebiet Sn-Nr. 189 „Fledermausquartiere im Großraum Dresden“ [2005] befindet sich<br />
der Standort im 15 km umfassenden Fledermausaktionsradius (Großes Mausohr) der etwa 2 km entfernten FFH-Gebiets-<br />
teilfläche Nr. 12<br />
- gem. Gutachten von SEICHE, ENDL und LEIN befinden sich im 200 m - Umfeld des WKA - Standortes fledermaus-<br />
relevante Strukturen<br />
- 500 m Abstand zum FFH-Gebiet Sn-Nr. 171 „Triebischtäler“; im Rahmen des Managementplans [2007] sind die ggü.<br />
WKA empfindlichen Fledermausarten Mopsfledermaus, Breitflügelfledermaus und Großes Mausohr nachgewiesen<br />
Planitzer Kreuz -<br />
MEI<br />
4 10<br />
Eulitz<br />
Leuben-Schleinitz<br />
Begründung für Nichtausweisung:<br />
- 700 m - Abstand von der nächstgelegenen WKA zur Wohnbebauung in Neugraupzig (A 10)<br />
- 700 m - Abstand von der nächstgelegenen WKA zur Wohnbebauung in Eulitz (A 10)<br />
Darüber hinaus Gefahr der erheblichen Beeinträchtigung von Vogel- und Fledermaushabitaten:<br />
- 650 m Abstand zum SPA-Gebiet Sn-Nr. 27 „Linkselbische Bachtäler“; gemäß den Erhaltungszielen besitzt dieses Gebiet<br />
einen für Sachsen repräsentativen Mindestbestand u. a. für die ggü. WKA empfindliche Vogelart Rotmilan<br />
- 700 m Abstand zum FFH-Gebiet Sn-Nr. 86 „Täler südöstlich Lommatzsch“; im Rahmen des Managementplans [2007] sind<br />
die ggü. WKA empfindlichen Fledermausarten Großes Mausohr und Mopsfledermaus nachgewiesen; es wird ein Aktions-<br />
radius für die Jagdhabitate von 15 km (Großes Mausohr) und 5 km (Mopsfledermaus) benannt.
Seite 146 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Bezeichnung<br />
Kreis<br />
Gemeinde<br />
MEI<br />
Katzenberg<br />
Käbschütztal<br />
Nossen<br />
Begründung für Nichtausweisung:<br />
WKA-<br />
Bestand<br />
[Anzahl]<br />
weitere Rechte<br />
bzw.<br />
offene Verfahren<br />
Nr. der Potenzialfläche<br />
gem. Vorentwurf der TF<br />
Wind<br />
11 3<br />
- 600 m - Abstand von der nächstgelegenen WKA zur Wohnbebauung in Soppen (A 10)<br />
- 500 m - Abstand von der nächstgelegenen WKA zur Wohnbebauung in Katzenberg (A 10)<br />
- 500 m - Abstand von der nächstgelegenen WKA zur Wohnbebauung in Mahlitzsch (A 10)<br />
- 600 m - Abstand von der nächstgelegenen WKA zur Wohnbebauung in Wunschwitz (A 10)<br />
- 500 m - Abstand von der nächstgelegenen WKA zur Wohnbebauung in Wendischbora (A 10)<br />
- 550 m - Abstand von der nächstgelegenen WKA zur Wohnbebauung in Wuhsen (A 10)<br />
- 900 m - Abstand von der nächstgelegenen WKA zur Wohnbebauung in Heynitz (A 10)<br />
- Gefahr der erheblichen Beeinträchtigung von Fledermaus- und Vogelhabitaten (A 3):<br />
im Rahmen eines Gutachtens von ENDL [2004] wurden 5 Totfunde festgestellt (Großer Abendsegler, Breit-<br />
flügelfledermaus, Mauersegler, Schwarzlilan);<br />
im Rahmen eines weiteren Gutachtens von SEICHE, ENDL und LEIN 2006 wurden 7 Totfunde<br />
festgestellt (Großer Abendsegler, Großes Mausohr, Rauhhautfledermaus)<br />
Darüber hinaus Gefahr der erheblichen Beeinträchtigung von Vogel- und Fledermaushabitaten:<br />
- 650 m Abstand zum SPA-Gebiet Sn-Nr. 27 „Linkselbische Bachtäler“; gemäß den Erhaltungszielen besitzt dieses Gebiet<br />
einen für Sachsen repräsentativen Mindestbestand u. a. für die ggü. WKA empfindliche Vogelart Rotmilan<br />
- 2 km Abstand zum FFH-Gebiet Sn-Nr. 171 „Triebischtäler“; im Rahmen des Managementplans [2007] sind die ggü.<br />
WKA empfindlichen Fledermausarten Mopsfledermaus, Breitflügelfledermaus und Großes Mausohr nachgewiesen<br />
- gemäß Managementplan für das FFH-Gebiet Sn-Nr. 189 „Fledermausquartiere im Großraum Dresden“ [2005] befindet sich<br />
der Standort im 15 bzw. 4 km umfassenden Fledermausaktionsradius (Großes Mausohr, Mopsfledermaus) der FFH-<br />
Gebietsteilfläche Nr. 16 (3 km entfernt)<br />
- im Gutachten von SEICHE, ENDL und LEIN wurden die ggü. WKA empfindlichen Fledermausarten Mopsfledermaus,<br />
Rauhhautfledermaus und Zwergfledermaus nachgewiesen; im 200 m - Umfeld des WKA-Standortes befinden sich fleder-<br />
mausrelevante Strukturen<br />
Haselberg -<br />
SSZ-OE<br />
2<br />
Langenwolmsdorf Langenwolmsdorf<br />
Begründung für Nichtausweisung:<br />
- 450 m - Abstand von der nächstgelegenen WKA zur Wohnbebauung in Langenwolmsdorf (A 10)<br />
- Lage auf sichtexponiertem Höhenrücken (A 6)<br />
- Lage im geschützten Sichtbereich Burg Stolpen (A 7)<br />
Darüber hinaus Gefahr der erheblichen Beeinträchtigung von Fledermaushabitaten:<br />
- 1 km Abstand zum FFH-Gebiet Sn-Nr. 163 „Polenztal“; in den Erhaltungszielen dieses FFH-Gebietes ist die ggü.<br />
WKA empfindliche Fledermausart Großes Mausohr explizit bezüglich der Bewahrung eines günstigen Erhaltungszustands<br />
benannt (Managementplan liegt noch nicht vor)<br />
Lauterbach -<br />
SSZ-OE<br />
3 36<br />
Langenwolmsdorf Langenwolmsdorf<br />
Begründung für Nichtausweisung:<br />
- 450 m - Abstand von der nächstgelegenen WKA zur Wohnbebauung in Langenwolmsdorf (A 10)<br />
- 700 m - Abstand von der nächstgelegenen WKA zur Wohnbebauung in Lauterbach (A 10)<br />
- 1 WKA im VRG Natur und Landschaft sowie in der Waldpufferzone (A 1 und A 9)<br />
- 40 m - Abstand zur Kreisstraße (A 14)<br />
Darüber hinaus Gefahr der erheblichen Beeinträchtigung von Vogel- und Fledermaushabitaten:<br />
- 2,5 km Abstand zum FFH-Gebiet Sn-Nr. 163 „Polenztal“; in den Erhaltungszielen dieses FFH-Gebietes ist die ggü.<br />
WKA empfindliche Fledermausart Großes Mausohr explizit bezüglich der Bewahrung eines günstigen Erhaltungszustands<br />
benannt (Managementplan liegt noch nicht vor)
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 147<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Bezeichnung<br />
Pfarrberg -<br />
Breitenau<br />
Kreis<br />
Gemeinde<br />
SSZ-OE<br />
Bad Gottleuba-<br />
Berggießhübel<br />
Begründung für Nichtausweisung:<br />
WKA-<br />
Bestand<br />
[Anzahl]<br />
weitere Rechte<br />
bzw.<br />
offene Verfahren<br />
Nr. der Potenzialfläche<br />
gem. Vorentwurf der TF<br />
Wind<br />
3 34<br />
- 300 m - Abstand von der nächstgelegenen WKA zur Wohnbebauung in Breitenau (A 10)<br />
Darüber hinaus Gefahr der erheblichen Beeinträchtigung von Vogel- und Fledermaushabitaten:<br />
- im Rahmen eines Gutachtens von SEICHE, ENDL und LEIN wurde 2006 ein Fledermaustotfund festgestellt;<br />
gem. diesem Gutachten befinden sich im 200 m - Umfeld des WKA-Standortes fledermausrelevante Strukturen<br />
- 900 m Abstand zum SPA-Gebiet Sn-Nr. 59 „Osterzgebirgstäler“; gemäß den Erhaltungszielen besitzt dieses Gebiet einen<br />
für Sachsen repräsentativen Mindestbestand u. a. für die ggü. WKA empfindlichen Vogelarten Rotmilan und Schwarzstorch<br />
- 900 m Abstand zum FFH-Gebiet Sn-Nr. 42 „Mittelgebirgslandschaft um Oelsen“; gemäß Managementplan [2005] erfolgte<br />
der Nachweis von Mopsfledermaus, Großem Mausohr, Großer Abendsegler, Breitflügelfledermaus, Rauhhautfledermaus<br />
und Zwergfledermaus<br />
- gemäß Managementplan für das FFH-Gebiet Sn-Nr. 189 „Fledermausquartiere im Großraum Dresden“ [2005] befindet sich<br />
der Standort im 15 km umfassenden Fledermausaktionsradius vom ggü. WKA empfindlichen Großen Mausohr der<br />
Gebietsteilflächen Nr. 06 und Nr. 09 (jeweils 9 km entfernt)<br />
BAB 4,<br />
SSZ-OE<br />
Dresdner Tor<br />
Wilsdruff<br />
Begründung für Nichtausweisung:<br />
- 900 m - Abstand von der WKA zur Wohnbebauung in Kaufbach (A 10)<br />
- Lage im sichtexponierten <strong>Elbtal</strong>bereich (A 6)<br />
- Lage im Zugrastgebiet Avifauna (A 3)<br />
- 4 km - Abstand zu 2 WKA in Braunsdorf (A 15)<br />
- 120 m - Abstand zur BAB A4 (A 14)<br />
1 32<br />
Darüber hinaus Gefahr der erheblichen Beeinträchtigung von Vogel- und Fledermaushabitaten:<br />
- 1,2 km Abstand zum SPA-Gebiet Sn-Nr. 27 „Linkselbische Bachtäler“; gemäß den Erhaltungszielen besitzt dieses Gebiet<br />
einen für Sachsen repräsentativen Mindestbestand u. a. für die ggü. WKA empfindliche Vogelart Rotmilan<br />
- 1,2 km Abstand zum FFH-Gebiet Sn-Nr. 168 „Linkselbische Täler zwischen Dresden und Meißen“; gemäß Management-<br />
plan [2007] erfolgte der Nachweis von Mopsfledermaus und Großem Mausohr<br />
Rabenau<br />
(außerhalb des<br />
VREG Lübau)<br />
SSZ-OE<br />
Rabenau<br />
Begründung für Nichtausweisung:<br />
1 1<br />
- 800 m - Abstand von der WKA zur Wohnbebauung in Lübau (A 10)<br />
- Lage im VRG Natur und Landschaft (A 1)<br />
- Lage innerhalb des Zugrastgebietes Avifauna auf der Somsdorfer Hochfläche (A 3)<br />
Darüber hinaus Gefahr der erheblichen Beeinträchtigung von Vogel- und Fledermaushabitaten:<br />
- 500 m Entfernung zum SPA-Gebiet Sn-Nr. 64 „Weißeritztäler“; gemäß den Erhaltungszielen besitzt dieses Gebiet einen<br />
für Sachsen repräsentativen Mindestbestand u. a. für die ggü. WKA empfindlichen Vogelarten Rotmilan und Uhu<br />
- 600 m Entfernung zum FFH-Gebiet Sn-Nr. 36 „Täler von Roter Weißeritz und Oelsabach“; im Rahmen des<br />
Managementplans [2006] sind die ggü. WKA empfindlichen Fledermausarten Breitflügelfledermaus und Mopsfledermaus<br />
nachgewiesen<br />
- 1,5 km Abstand zum FFH-Gebiet Sn-Nr. 37 „Täler von Vereinigter und Wilder Weißeritz“; im Rahmen des Manage-<br />
mentplans [2005] sind die ggü. WKA empfindlichen Fledermausarten Großer Abendsegler, Breitflügelfledermaus und<br />
Zwergfledermaus nachgewiesen
Seite 148 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Bezeichnung<br />
Braunsdorf<br />
Kreis<br />
Gemeinde<br />
SSZ-OE<br />
Wilsdruff<br />
Begründung für Nichtausweisung:<br />
WKA-<br />
Bestand<br />
[Anzahl]<br />
2<br />
weitere Rechte<br />
bzw.<br />
offene Verfahren<br />
- 250 m - Abstand von der nächstgelegenen WKA zur Wohnbebauung in Braunsdorf (A 10)<br />
- 250 m - Abstand von der nächstgelegenen WKA zur Wohnbebauung in Oberhermsdorf (A 10)<br />
- 500 m - Abstand von der nächstgelegenen WKA zur Wohnbebauung in Kesselsdorf (A 10)<br />
- 4 km - Abstand zur WKA an der BAB A4 (A 15)<br />
- 3,5 km - Abstand zur WKA Opitzhöhe (A 15)<br />
- 1 WKA 60 m - Abstand zur Kreisstraße (A 14)<br />
Darüber hinaus Gefahr der erheblichen Beeinträchtigung von Fledermaushabitaten:<br />
Nr. der Potenzialfläche<br />
gem. Vorentwurf der TF<br />
Wind<br />
- 3 km Abstand zum FFH-Gebiet Sn-Nr. 37 „Täler von Vereinigter und Wilder Weißeritz“; im Rahmen des Managementplans<br />
[2005] sind die ggü. WKA empfindlichen Fledermausarten Großer Abendsegler, Breitflügelfledermaus und Zwergfledermaus<br />
nachgewiesen<br />
Dittersdorf -<br />
SSZ-OE<br />
Börnchen<br />
Glashütte<br />
Begründung für Nichtausweisung:<br />
2 38<br />
- 500 m - Abstand von der nächstgelegenen WKA zur Wohnbebauung in Dittersdorf (A 10)<br />
- 700 m - Abstand von der nächstgelegenen WKA zur Wohnbebauung in Börnchen (A 10)<br />
Darüber hinaus Gefahr der erheblichen Beeinträchtigung von Vogel- und Fledermaushabitaten:<br />
- 1 km Abstand zum SPA-Gebiet Sn-Nr. 59 „Osterzgebirgstäler“; gemäß den Erhaltungszielen besitzt dieses Gebiet einen für<br />
Sachsen repräsentativen Mindestbestand u. a. für die ggü. WKA empfindlichen Vogelarten Rotmilan und Schwarzstorch<br />
- gemäß Managementplan für das FFH-Gebiet Sn-Nr. 189 „Fledermausquartiere im Großraum Dresden“ [2005] befindet sich<br />
der Standort im 15 km umfassenden Fledermausaktionsradius vom Großen Mausohr der FFH-Gebietsteilfläche Nr. 09<br />
(3 km entfernt)<br />
- gem. Gutachten von SEICHE, ENDL und LEIN befinden sich im 200 m - Umfeld des WKA-Standortes fledermaus-<br />
relevante Strukturen<br />
- 1 km Abstand zum FFH-Gebiet Sn-Nr. 43 „Müglitztal“; im Rahmen des Managementplans [2006] ist die ggü. WKA<br />
empfindliche Fledermausart Großes Mausohr nachgewiesen<br />
SSZ-OE<br />
Hennersdorf<br />
Schmiedeberg<br />
Begründung für Nichtausweisung:<br />
5 1 WKA genehmigt 44 und 45<br />
- 450 m - Abstand von der nächstgelegenen WKA zur Wohnbebauung in Hennersdorf (A 10)<br />
- Randlage zu Rast-, Brut- und Nahrungshabitaten von störungsempfindlichen Tierarten (A 3)<br />
- 2 WKA innerhalb der Waldpufferzone (A 9)<br />
Darüber hinaus Gefahr der erheblichen Beeinträchtigung von Vogel- und Fledermaushabitaten:<br />
- 2 km Abstand zum SPA-Gebiet Sn-Nr. 64 „Weißeritztäler“; gemäß den Erhaltungszielen besitzt dieses Gebiet einen für<br />
Sachsen repräsentativen Mindestbestand u. a. für die ggü. WKA empfindlichen Vogelarten Rotmilan und Uhu<br />
- gemäß Managementplan für das FFH-Gebiet Sn-Nr. 189 „Fledermausquartiere im Großraum Dresden“ [2005] befindet sich<br />
der Standort im 15 km umfassenden Fledermausaktionsradius vom Großen Mausohr der FFH-Gebietsteilfläche Nr. 09<br />
(10 km entfernt)
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 149<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Bezeichnung<br />
Kreis<br />
Gemeinde<br />
Lerchenhügel -<br />
SSZ-OE<br />
Hausdorf<br />
Glashütte<br />
Begründung für Nichtausweisung:<br />
WKA-<br />
Bestand<br />
[Anzahl]<br />
weitere Rechte<br />
bzw.<br />
offene Verfahren<br />
Nr. der Potenzialfläche<br />
gem. Vorentwurf der TF<br />
Wind<br />
5 52<br />
- 500 m - Abstand von der nächstgelegenen WKA zur Wohnbebauung in Hausdorf (A 10)<br />
- 2 WKA innerhalb der Waldpufferzone (A 9)<br />
Darüber hinaus Gefahr der erheblichen Beeinträchtigung von Vogel- und Fledermaushabitaten:<br />
- im Rahmen eines Gutachtens von SEICHE, ENDL und LEIN 2006 wurde 1 Fledermaustotfund festgestellt<br />
(Großer Abendsegler)<br />
- 400 m Abstand zum SPA-Gebiet Sn-Nr. 59 „Osterzgebirgstäler“; gemäß den Erhaltungszielen besitzt dieses Gebiet einen<br />
für Sachsen repräsentativen Mindestbestand u. a. für die ggü. WKA empfindlichen Vogelarten Rotmilan, Schwarzspecht,<br />
Schwarzstorch und Wachtelkönig<br />
- gemäß Managementplan für das FFH-Gebiet Sn-Nr. 189 „Fledermausquartiere im Großraum Dresden“ [2005] befindet sich<br />
der Standort im 15 km umfassenden Fledermausaktionsradius (Großes Mausohr) der FFH-Gebietsteilfläche Nr. 11<br />
(2 km entfernt)<br />
- gem. Gutachten von SEICHE, ENDL und LEIN befinden sich im 200 m - Umfeld des WKA-Standortes fledermaus-<br />
relevante Strukturen; der Nachweis von ggü. WKA empfindlichen Arten Mopsfledermaus und Zwergfledermaus erfolgte<br />
- 450 m Abstand zum FFH-Gebiet Sn-Nr. 43 „Müglitztal“; im Rahmen des Managementplans [2006] ist die ggü. WKA<br />
empfindliche Fledermausart Großes Mausohr nachgewiesen<br />
Neuhermsdorf<br />
SSZ-OE<br />
Hermsdorf<br />
Begründung für Nichtausweisung:<br />
3 41<br />
- 450 m - Abstand von der nächstgelegenen WKA zur Wohnbebauung in Neuhermsdorf (A 10)<br />
- 700 m - Abstand von der nächstgelegenen WKA zur Wohnbebauung in Hermsdorf (A 10)<br />
- 1 WKA in der Waldpufferzone (A 9)<br />
Darüber hinaus Gefahr der erheblichen Beeinträchtigung von Vogel- und Fledermaushabitaten:<br />
- 2 km Abstand zum SPA-Gebiet Sn-Nr. 64 „Weißeritztäler“; gemäß den Erhaltungszielen besitzt dieses Gebiet einen für<br />
Sachsen repräsentativen Mindestbestand u. a. für die ggü. WKA empfindlichen Vogelarten Rotmilan und Uhu<br />
- 400 m Abstand zum FFH-Gebiet Sn-Nr. 37 „Täler von Vereinigter und Wilder Weißeritz“; im Rahmen des Managementplans<br />
[2005] sind die ggü. WKA empfindlichen Fledermausarten Großer Abendsegler, Breitflügelfledermaus und Zwergfledermaus<br />
nachgewiesen<br />
- 900 m Abstand zum FFH-Gebiet Sn-Nr. 252 „<strong>Oberes</strong> Freiberger Muldetal“; im Rahmen des Managementplans [2005] sind<br />
die ggü. WKA empfindlichen Fledermausarten Mopsfledermaus und Großes Mausohr nachgewiesen<br />
SSZ-OE<br />
Opitzhöhe<br />
Tharandt<br />
Begründung für Nichtausweisung:<br />
- 250 m - Abstand von der WKA zur Wohnbebauung in Weißig (A 10)<br />
- 500 m - Abstand von der WKA zur Wohnbebauung in Großopitz (A 10)<br />
- 3,5 km - Abstand zu 2 WKA in Braunsdorf (A 15)<br />
1 53<br />
Darüber hinaus Gefahr der erheblichen Beeinträchtigung von Vogel- und Fledermaushabitaten:<br />
- 500 m Abstand zum SPA-Gebiet Sn-Nr. 64 „Weißeritztäler“; gemäß den Erhaltungszielen besitzt dieses Gebiet einen für<br />
Sachsen repräsentativen Mindestbestand u. a. für die ggü. WKA empfindlichen Vogelarten Rotmilan und Uhu<br />
- 500 m Abstand zum FFH-Gebiet Sn-Nr. 37 „Täler von Vereinigter und Wilder Weißeritz“; im Rahmen des Managementplans<br />
[2005] sind die ggü. WKA empfindlichen Fledermausarten Großer Abendsegler, Breitflügelfledermaus und Zwergfledermaus<br />
nachgewiesen
Seite 150 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Im Urteil des BVerwG v. 17.12.2002 (AZ.: 4 C 15.01) 55 wird hinsichtlich der erforderlichen substanziellen<br />
Möglichkeit zur Windenergienutzung durch die Größe der ausgewiesenen Windenergienutzungsgebiete<br />
ausgeführt:<br />
„Wo die Grenze zur Verhinderungsplanung läuft, lässt sich nicht abstrakt bestimmen. Beschränkt sich<br />
die Gemeinde darauf, eine einzige Konzentrationszone auszuweisen, so ist dies, für sich genommen,<br />
noch kein Indiz für einen fehlerhaften Gebrauch der Planungsermächtigung. Auch Größenangaben<br />
sind, isoliert betrachtet, als Kriterium ungeeignet. Die ausgewiesene Fläche ist nicht nur in Relation<br />
zu setzen zur Gemeindegröße, sondern auch zur Größe der Gebietsteile, die für eine Windenergienutzung,<br />
aus welchen Gründen auch immer, nicht in Betracht kommen.<br />
Dazu gehören nicht zuletzt die besiedelten Bereiche, zusammenhängende Waldflächen sowie Flächen,<br />
die aufgrund der topographischen Lage im Windschatten liegen. Eignet sich nur ein geringer<br />
Teil des Gemeindegebietes für Windenergienutzung, so lässt sich eine im Vergleich zur Gesamtgröße<br />
kleine Konzentrationszone schon aus diesem Grunde nicht als Indikator für eine missbilligungswerte<br />
Verhinderungstendenz werten.“<br />
Unter Zugrundelegung dieser Rechtssprechung des BVerwG wurde die Regionsfläche ermittelt, über<br />
die de facto keine Ausweisungsmöglichkeit bezüglich Windenergienutzung besteht, da entweder das<br />
Windpotenzial zu gering ist oder aber absolut anerkannte konkurrierende Flächennutzungen bestehen:<br />
o Flächen mit einem zu geringen Windpotenzial 56<br />
Das sind Gebiete mit einer Windleistungsdichte von kleiner als 150 W/m² in 60 m Höhe über<br />
Grund; die in den Karten des Windmessprogramms Sachsen diesbezüglich dargestellten Flächen<br />
entsprechen i. d. R den natürlichen Auenbereichen in den Naturräumen Berg- und Hügelland<br />
mit einer Flächengröße von rund 20 000 ha (rund 6 % der Regionsfläche).<br />
o Flächen mit absolut anerkannter konkurrierender Nutzung<br />
- Siedlungs- und Verkehrsfläche 42 210 ha 19,7 %<br />
- Rohstoffabbauflächen 2 560 ha 0,7 %<br />
- Energiefreileitungen (100 m Breite) 5 800 ha 1,7 %<br />
- Wasserfläche 5 540 ha 1,6 %<br />
- NSG, Nationalpark 15 460 ha 4,5 %<br />
- FFH 37 670 ha 11,0 %<br />
- SPA 54 200 ha 15,8 %<br />
- LSG mit WKA-Verbot 37 380 ha 10,9 %<br />
- Wald 84 570 ha 24,6 %<br />
- Überschwemmungsgebiete 21 600 ha 6,3 %<br />
- Wasserschutzgebiete (Zone 1 und 2) 5 780 ha 1,7 %<br />
Bei den Flächenangaben ist zu beachten, dass sich die aufgeführten Flächen gegenseitig (teilweise<br />
oder auch vollständig) überlagern, z. B. Nationalpark und Naturschutzgebiete mit FFH- und SPA-<br />
Gebieten oder Wasserschutzgebiete mit Überschwemmungsgebieten.<br />
Bei Überlagerung der Flächen mit zu geringem Windpotenzial und der Flächen mit absolut anerkannter<br />
konkurrierender Nutzung ergibt sich eine Flächengröße von rund 215 000 ha; das entspricht einem<br />
55 s. auch Urteile des BVerwG vom 13.03.2003 (Az.: 4 C 4.02) und vom 27.01.2005 (Az.:4 C 5.04) sowie<br />
der Beschluss des BVerwG vom 16.03.2006 (Az.: 4 BN 38.05)<br />
56 Im Zuge der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die am 01.08.2004 in Kraft getreten ist,<br />
hat der Gesetzgeber die Förderung von besonders windschwachen Standorten mit Hilfe der sogenannten<br />
60 % Referenzertragsregelung beschränkt. Konkret fallen Standorte, an denen eine Windenergieanlage<br />
weniger als 60 % des Ertrages des an einem Standort mit genormten Windverhältnissen (Referenzstandort)<br />
erzielt, nicht mehr unter die Förderregelungen des EEG. Nach Einschätzung des Bundesverbandes für Wind-<br />
energie e. V. kann unter Beachtung der auf dem Markt z. Z. gängigen Anlagen der 2 MW - Klasse dieses<br />
60 % Kriterium i. d. R. gerade noch bei einer Windleistungsdichte von etwa 160 W/m² in 65 m Höhe über<br />
Grund eingehalten werden. Demnach weisen Flächen mit einer Windleistungsdichte kleiner als 160 W/m² in<br />
65 m Höhe über Grund unter Beachtung der auf dem Markt z. Z. gängigen Anlagen der 2 MW - Klasse i. d. R.<br />
ein zu geringes Windpotenzial auf. Da im Windmessprogramm Sachsen (1997) die Windleistungsdichte nur für<br />
40 m und 60 m über Grund ermittelt worden ist, wird für die Region dann von einem zu geringen Windpoten-<br />
zial ausgegangen, wenn die Windleistungsdichte kleiner als 150 W/m² in 60 m Höhe über Grund ist.
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 151<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Flächenanteil von rund 63 % an der Regionsfläche. Bei Berücksichtigung eines immissionsschutzrechtlich<br />
notwendigen 500 m - Mindestabstandes zur Wohnbebauung in Misch-/Dorfgebieten 57 erhöht<br />
sich diese Fläche auf rund 302 000 ha; das entspricht einem Regionsanteil von etwa 88 %.<br />
Die Ausweisungsmöglichkeit bezieht sich demnach nur auf das tatsächlich für Windenergienutzung<br />
zur Verfügung stehende Plangebiet. Dieses umfasst nur 12 % der Regionsfläche (etwa 41 500 ha).<br />
Demnach werden 0,6 % des tatsächlich zur Verfügung stehenden Plangebietes durch die Vorrang-/<br />
Eignungsgebiete Windenergienutzung in Anspruch genommen.<br />
zu 14.2.1 (Z)<br />
Im Ergebnis der einzelfallbezogenen Landschaftsbildprüfung (s. Schritt 4 der Methodik) konnte auf der<br />
Ebene der <strong>Regionalplan</strong>ung nicht ausgeschlossen werden, dass Windkraftanlagen im Vorrang-<br />
/Eignungsgebiet Windenergienutzung Wölkisch, die über Gesamthöhen von mehr als 100 m verfügen,<br />
zu einer erheblichen landschaftsästhetischen Beeinträchtigung des <strong>Elbtal</strong>bereichs im Raum Diesbar-<br />
Seußlitz und Kleinzadel führen könnten. Daher ist auf der nachgeordneten Planungsebene dieser<br />
Belang besonders zu beachten.<br />
Des Weiteren ist zu beachten, dass der etwa 2,7 km entfernte Talbereich des Ketzerbaches als FFH-<br />
Gebiet "Täler südöstlich Lommatzsch" (Sn-Nr. 86) geschützt ist. Im Managementplan [2007] erfolgte<br />
der Nachweis von den gegenüber Windkraftanlagen störungsempfindlichen Fledermausarten Großes<br />
Mausohr und Mopsfledermaus. In diesem Managementplan wird dem Offenland als Habitat für diese<br />
Fledermausarten eine mögliche größere Bedeutung zugesprochen, als bisher angenommen. So wird<br />
ausgeführt: "Bemerkenswert ist, dass die Mopsfledermaus, die eigentlich als Waldfledermaus einzustufen<br />
ist, auch auf den praxisüblich ackerbaulich genutzten Hochflächen außerhalb des FFH-<br />
Gebietes bei der Nahrungssuche angetroffen werden konnte (Detektornachweise). Offenlandbiotope<br />
scheinen in den Talzügen von Ketzerbach und Käbschützbach eine größere Rolle zu spielen, als das<br />
ansonsten bei dieser Wald-Fledermaus üblich ist." Bei der Ausformung und Konkretisierung des Vorrang-/Eignungsgebietes<br />
Windenergienutzung Wölkisch ist deshalb insbesondere die Nichtbeeinträchtigung<br />
der Teillebensräume dieser gegenüber WKA empfindlichen Fledermausarten zu beachten.<br />
Entlang der 110 kV-Leitung besteht nach naturschutzfachlicher Auskunft ein Rotmilanhabitat. In den<br />
Erhaltungszielen des etwa 2,7 km entfernten SPA-Gebietes Sn-Nr. 27 „Linkselbische Bachtäler“ wird<br />
der Rotmilan als besonders bedeutsam geführt, da er einen repräsentativen Brutvogelmindestbestand<br />
für Sachsen darstellt. Dem Rotmilan wird naturschutzfachlich eine besondere Gefährdung durch<br />
Windkraftanlagen zuerkannt.<br />
Für die aufgeführten Belange sind auf der Ebene der <strong>Regionalplan</strong>ung mögliche Beeinträchtigungen<br />
durch Windkraftanlagen erkannt worden, aber die Erheblichkeit dieser möglichen Beeinträchtigung ist<br />
nicht so hoch eingeschätzt worden, dass sie den Belangen der Windenergienutzung von vornherein<br />
entgegenstehen. 58 Auf der nachfolgenden Planungsebene sind diese Belange im Rahmen der Konkretisierung<br />
und Ausformung des Vorrang-/Eignungsgebietes Wölkisch bzw. in konkreter Kenntnis des<br />
Einzelvorhabens (Standort, Anlagentyp, technische Parameter und Ausrüstung), des zum Planungszeitpunkt<br />
vorliegenden Stands der Technik sowie des Erkenntniszuwachses hinsichtlich des Verhaltens<br />
von Fledermäusen gegenüber Windkraftanlagen zu beachten, indem eine erhebliche Beeinträchtigung<br />
dieser Belange durch die konkrete Planung ausgeschlossen werden kann. Diese Beachtung<br />
muss nicht automatisch zu einer Höhenbeschränkung der Windkraftanlagen führen. Sie kann ebenso<br />
einfließen in konkrete Bestimmungen im Rahmen eines Bebauungsplanes.<br />
57<br />
„Gemeinsame Handlungsempfehlungen des SMI und des SMUL zur Zulässigkeit von Windenergieanlagen“<br />
vom 10.08.2007<br />
58 Vgl. dazu auch aktuelle Rechtssprechung: „Dass der Plangeber bei seiner planerischen Abwägung bestimmte,<br />
(spätestens) im konkreten Genehmigungsverfahren zu prüfende Aspekte ausdrücklich unberücksichtigt gelas-<br />
sen hat, lässt nicht darauf schließen, dass er seine Entscheidung als nicht abschließend abgewogen angese-<br />
hen hätte. Maßgeblich und zwingend in die Abwägung einzustellen sind nämlich nur die auf der jeweiligen<br />
Planungsebene erkennbar erheblichen Belange. Es entspricht der gesetzlichen Konzeption übereinander<br />
gestufter Planungsebenen, dass der jeweiliger Plangeber grundsätzlich nur die auf seiner Hierarchieebene<br />
erheblichen Belange abzuwägen hat.“ [OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 06.09.2007, Az.: 8 A 4566/04]
Seite 152 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
zu 14.2.2 (Z)<br />
Im Ergebnis der einzelfallbezogenen Landschaftsbildprüfung (s. Schritt 4 der Methodik) konnte auf der<br />
Ebene der <strong>Regionalplan</strong>ung nicht ausgeschlossen werden, dass Windkraftanlagen im Vorrang-/<br />
Eignungsgebiet Windenergienutzung Reinholdshain, die über Gesamthöhen von mehr als 100 m verfügen,<br />
zur Ablösung der Dominanzpriorität des Luchberges, der als landschaftsbildprägende Kuppe in<br />
Karte 3 ausgewiesen ist, führen könnten.<br />
Des Weiteren ist das etwa 1,5 km entfernte Luchberggebiet als FFH-Gebiet (Sn-Nr. 178) geschützt.<br />
Im Managementplan [2007] erfolgte der Nachweis von gegenüber Windkraftanlagen störungsempfindlichen<br />
Fledermausarten (Großes Mausohr, Großer Abendsegler, Zwergfledermaus, Breitflügelfledermaus<br />
und Rauhhautfledermaus). Gemäß Managementplan kommt bezüglich der Kohärenzfunktion<br />
zwischen einzelnen Fledermaushabitaten dem FFH-Gebiet für den Bereich der unteren Gebirgslagen<br />
zwischen den Tälern von Müglitz und Weißeritz eine besondere „Trittsteinfunktion“ zu.<br />
Bei der Ausformung und Konkretisierung des VREG Reinholdshain ist insbesondere die Nichtbeeinträchtigung<br />
der Teillebensräume der o. g., gegenüber WKA empfindlichen Fledermausarten zu beachten.<br />
Für die aufgeführten Belange sind auf der Ebene der <strong>Regionalplan</strong>ung mögliche Beeinträchtigungen<br />
durch Windkraftanlagen erkannt worden, aber die Erheblichkeit dieser möglichen Beeinträchtigung ist<br />
nicht so hoch eingeschätzt worden, dass sie den Belangen der Windenergienutzung entgegenstehen.<br />
Auf der nachfolgenden Planungsebene sind diese Belange im Rahmen der Konkretisierung und Ausformung<br />
des Vorrang-/Eignungsgebietes Reinholdshain bzw. in konkreter Kenntnis des Einzelvorhabens<br />
(Standort, Anlagentyp, technische Parameter und Ausrüstung), des zum Planungszeitpunkt<br />
vorliegenden Stands der Technik sowie des Erkenntniszuwachses hinsichtlich des Verhaltens von<br />
Fledermäusen gegenüber Windkraftanlagen zu beachten, indem eine erhebliche Beeinträchtigung<br />
dieser Belange durch die konkrete Planung ausgeschlossen werden kann. Diese Beachtung muss<br />
nicht automatisch zu einer Höhenbeschränkung der Windkraftanlagen führen. Sie kann ebenso einfließen<br />
in konkrete Bestimmungen im Rahmen eines Bebauungsplanes.<br />
zu 14.2.3 (Z)<br />
Im Ergebnis der einzelfallbezogenen Landschaftsbildprüfung (s. Schritt 4 der Methodik) konnte auf der<br />
Ebene der <strong>Regionalplan</strong>ung nicht ausgeschlossen werden, dass Windkraftanlagen im Vorrang-/ Eignungsgebiet<br />
Windenergienutzung Lübau, die über Gesamthöhen von mehr als 100 m verfügen, zu<br />
einer erheblichen landschaftsästhetischen Beeinträchtigung des umgebenden Kulturlandschaftsraumes<br />
um Tharandt und Rabenau führen könnten.<br />
Des Weiteren fungiert der nördliche Bereich der Somsdorfer Hochfläche als Vogelzugrastgebiet; die<br />
Talbereiche von Wilder und Roter Weißeritz sind als Vogelschutzgebiet (SPA) sowie als FFH-Gebiete<br />
geschützt:<br />
o SPA-Gebiet Sn-Nr. 64 „Weißeritztäler“; gemäß den Erhaltungszielen besitzt dieses Gebiet einen<br />
für Sachsen repräsentativen Mindestbestand u. a. für die ggü. WKA empfindlichen Vogelarten<br />
Rotmilan und Uhu<br />
o FFH-Gebiet Sn-Nr. 36 „Täler von Roter Weißeritz und Oelsabach“; im Rahmen des Managementplans<br />
[2006] sind die ggü. WKA empfindlichen Fledermausarten Breitflügelfledermaus<br />
und Mopsfledermaus nachgewiesen<br />
o FFH-Gebiet Sn-Nr. 37 „Täler von Vereinigter und Wilder Weißeritz“; im Rahmen des Managementplans<br />
[2005] sind die ggü. WKA empfindlichen Fledermausarten Großer Abendsegler,<br />
Breitflügelfledermaus und Zwergfledermaus nachgewiesen.<br />
Bei der Ausformung und Konkretisierung des VREG Lübau ist insbesondere die Nichtbeeinträchtigung<br />
der Teillebensräume der in den Erhaltungszielen bzw. Managementplänen benannten, gegenüber<br />
WKA empfindlichen Arten zu beachten.<br />
Für die aufgeführten Belange sind auf der Ebene der <strong>Regionalplan</strong>ung mögliche Beeinträchtigungen<br />
durch Windkraftanlagen erkannt worden, aber die Erheblichkeit dieser möglichen Beeinträchtigung ist<br />
nicht so hoch eingeschätzt worden, dass sie den Belangen der Windenergienutzung entgegenstehen.<br />
Auf der nachfolgenden Planungsebene sind diese Belange im Rahmen der Konkretisierung und Ausformung<br />
des VREG Lübau bzw. in konkreter Kenntnis des Einzelvorhabens (Standort, Anlagentyp,<br />
technische Parameter und Ausrüstung), des zum Planungszeitpunkt vorliegenden Stands der Technik<br />
sowie des Erkenntniszuwachses hinsichtlich des Verhaltens von Vögeln und Fledermäusen gegenüber<br />
Windkraftanlagen zu beachten, indem eine erhebliche Beeinträchtigung dieser Belange durch die<br />
konkrete Planung ausgeschlossen werden kann. Diese Beachtung muss nicht automatisch zu einer<br />
Höhenbeschränkung der Windkraftanlagen führen. Sie kann ebenso einfließen in konkrete Bestimmungen<br />
im Rahmen eines Bebauungsplanes.
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 153<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
zu 14.2.4 (Z)<br />
Das Ausschlusskriterium A 14 beinhaltet u. a. den einzuhaltenden Abstand von 150 m zu Hochspannungsfreileitungen.<br />
Dieser Abstandswert ist unter Beachtung der Höhenentwicklung der Windkraftanlagen<br />
gewählt worden und setzt pauschal voraus, dass die Freileitung außerhalb der Nachlaufströmung<br />
der Windkraftanlagen im VREG liegen und dadurch auf schwingungsdämpfende Maßnahmen<br />
verzichtet werden kann. Er setzt sich zusammen aus der halben Traversenbreite des Freileitungsmastes<br />
plus 1½ Rotordurchmesser einer Windkraftanlage (s. auch Regelung der Deutschen Kommission<br />
Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE, DIN EN 50341-3-4, VDE 0210). Falls<br />
diese pauschale Voraussetzung im konkreten Einzelfall nicht zutrifft, sind daher bei Erfordernis (im<br />
Ergebnis der Einbeziehung der Netzbetreiber) Schwingungsschutzmaßnahmen für die angrenzende<br />
Freileitung vorzusehen.<br />
zu 14.2.5 (Z)<br />
Der südliche Teil des Vorrang-/Eignungsgebietes Windenergienutzung Streumen befindet sich im<br />
Hindernisbegrenzungsbereich (bezogen auf WKA-Gesamthöhen von 100 m) des Verkehrslandeplatzes<br />
Riesa-Göhlis. Grundlage für die Berechnung des Hindernisbegrenzungsbereichs bildet der Baubeschränkungsbereich<br />
Klasse „A“ gemäß „Anordnung über Baubeschränkungsbereiche“ vom<br />
05.03.1971 (Verfügung über die Aufrechterhaltung des Baubeschränkungsbereiches v. 26.01.1999;<br />
luftfahrtrechtliche Genehmigung für das Fortbestehen dieses Schutzbereiches vom 01.03.2007). Alle<br />
neu zu errichtenden Windkraftanlagen im VREG Streumen, die Gesamthöhen von über 100 m aufweisen,<br />
bedürfen daher der Zustimmung des Luftverkehrsamtes.<br />
zu 4.2.6 (Z)<br />
Das Vorrang-/Eignungsgebiet Windenergienutzung Rückersdorf befindet sich in etwa 1,5 km Entfernung<br />
zum FFH-Gebiet Sn-Nr. 163 "Polenztal"; in den Erhaltungszielen dieses FFH-Gebietes ist die<br />
gegenüber Windkraftanlagen störungsempfindliche Fledermausart Großes Mausohr explizit bezüglich<br />
der Bewahrung eines günstigen Erhaltungszustands benannt. Gemäß Aussage der Fachbehörde<br />
existieren im 6 km – Umkreis um das VREG Wochenstubenquartiere der gegenüber Windkraftanlagen<br />
störungsempfindlichen Fledermausarten Breitflügelfledermaus und Zwergfledermaus. Wanderbewegungen<br />
sind zwischen hochwertigen saisonalen Lebensräumen im Oberlausitzer Teichgebiet (Sommerlebensraum,<br />
Rastgebiet) und den Felsgebieten der Sächsischen Schweiz (Überwinterungsgebiet)<br />
mehrfach nachgewiesen für Großes Mausohr sowie sehr wahrscheinlich für individuenreiche Gesellschaften<br />
des Abendseglers. Des Weiteren befindet sich das VREG Rückersdorf etwa 10 km entfernt<br />
von einem Wochenstubenquartier vom Großen Mausohr in Sebnitz, welches die Teilfläche 17 des<br />
FFH-Gebietes „Separate Fledermausquartiere im Großraum Dresden“, Sn-Nr. 189, darstellt. Der Aktionsradius<br />
dieser Fledermausart (Jagdhabitat) wird mit etwa 15 km um das Wochenstubenquartier<br />
angenommen.<br />
Das westlich und südlich vom VREG befindliche Gebiet fungiert als "Vogelzugachse entlang von<br />
flussbegleitenden Niederungen" (Rückersdorfer Bach, Polenz, Lohbach) (s. Karte 6). Im Nahbereich<br />
des VREG befinden sich Brutvorkommen der gegenüber Windkraftanlagen störungsempfindlichen<br />
Vogelarten Rotmilan, Wachtel und Weißstorch sowie in der weiteren Umgebung Brutvorkommen von<br />
relevanten Vogelarten, die das Offenland als obligaten Nahrungsraum nutzen (Weißstorch, Rohrweihe,<br />
Rotmilan, Schwarzmilan, Uhu). Bei der Ausformung und Konkretisierung des VREG Rückersdorf<br />
ist insbesondere die Nichtbeeinträchtigung der Teillebensräume dieser Tierarten zu beachten.<br />
Für die aufgeführten Belange sind auf der Ebene der <strong>Regionalplan</strong>ung mögliche Beeinträchtigungen<br />
durch Windkraftanlagen erkannt worden, aber die Erheblichkeit dieser möglichen Beeinträchtigung ist<br />
nicht so hoch eingeschätzt worden, dass sie den Belangen der Windenergienutzung entgegenstehen.<br />
Auf der nachfolgenden Planungsebene sind diese Belange im Rahmen der Konkretisierung und Ausformung<br />
des VREG Rückersdorf bzw. in konkreter Kenntnis des Einzelvorhabens (Standort, Anlagentyp,<br />
technische Parameter und Ausrüstung), des zum Planungszeitpunkt vorliegenden Stands der<br />
Technik sowie des Erkenntniszuwachses hinsichtlich des Verhaltens von Fledermäusen und Vögeln<br />
gegenüber Windkraftanlagen zu beachten, indem eine erhebliche Beeinträchtigung dieser Belange<br />
durch die konkrete Planung ausgeschlossen werden kann. Diese Beachtung muss nicht automatisch<br />
zu einer Höhenbeschränkung der Windkraftanlagen führen. Sie kann ebenso einfließen in konkrete<br />
Bestimmungen im Rahmen eines Bebauungsplanes.
Seite 154 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
zu 14.2.7 (Z)<br />
Ein stabiles, unbelastetes Gewässerökosystem ist Lebensraum von mehr als 3000 auf diesen Biotoptyp<br />
spezialisierten Arten von Flora und Fauna. Es bedingt als „offenes" System ein auf die Organismenarten<br />
abgestimmtes Nährstoff- und Sauerstoffverhältnis sowie eine Durchgängigkeit, insbesondere<br />
für die Tiergemeinschaften, um eine stabile Population und dafür erforderliche Ausbreitungsmöglichkeiten<br />
zu gewährleisten. Die naturräumliche Eigenart von Gewässern wird charakterisiert durch<br />
Abflussmenge (bedingt durch Geomorphologie, Niederschlagsanfall, Bodenart und -typ, Bewuchs und<br />
Nutzung des Einzugsgebietes), Gestalt und Struktur des Gewässerbettes sowie durch die geogen<br />
bestimmte chemische Beschaffenheit des Gewässers. Dem zufolge werden auch verschiedene Fließgewässertypen<br />
mit ihren auf den jeweiligen Typ angepasste Tier- und Pflanzenarten unterschieden.<br />
Um die Stabilität des Fließgewässerökosystems zu gewährleisten, ist bei Wasserkraftnutzung eine<br />
ökologisch optimale und dem Abflussregime angepasste Wasserführung, aber mindestens ein landschaftsökologisch<br />
begründeter Mindestabfluss, erforderlich.<br />
Dieser Mindestabfluss wird durch die zuständigen Wasserbehörden in Abstimmung mit den zuständigen<br />
Naturschutzbehörden und der Fischereibehörde unter Berücksichtigung der ökologischen Verhältnisse<br />
und Beachtung des Wohls der Allgemeinheit sowie der angemessenen Berücksichtigung der<br />
Interessen des Gewässerbenutzers für den jeweiligen Fließgewässerbereich, z. B. im Rahmen von<br />
Bewirtschaftungsplänen und wasserrechtlichen Genehmigungen auf der Grundlage des WHG (§ 1 a)<br />
und des SächsWG (§§ 3, 42 a), festgelegt. Dabei soll der jeweils empfindlichste Teil des Gewässerökosystems<br />
maßgebend sein.<br />
Gemäß „Klimaschutzprogramm Sachsen“ 2001 ist allerdings das umsetzbare Potenzial der Wasserkraft<br />
aus gewässerökologischen Gründen bereits weitgehend ausgeschöpft.<br />
zu 14.2.8 (Z)<br />
Gemäß G 11.3 LEP sollen die Regionalpläne, soweit konzeptionelle Grundlagen vorliegen, Festlegungen<br />
zur räumlichen Nutzung erneuerbarer Energien beinhalten.<br />
Raumbedeutsame Photovoltaik-Freiflächenanlagen (i. d. R. etwa ab 1 MW installierte Leistung; das<br />
entspricht nach heutigem Stand der Technik einer Flächeninanspruchnahme von durchschnittlich 4 bis<br />
5 ha) stellen einen relativ neuen Raumanspruch dar und sind u. a. durch das „Gesetz zur Neuregelung<br />
des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich“ für die Betreiber rentabel geworden.<br />
Der nördliche Teil der Planungsregion <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> (Landkreis Meißen) verfügt größtenteils<br />
über mittlere Jahressummen der Globalstrahlung von 1040 bis über 1060 kWh/m² und ist<br />
diesbezüglich für den Betrieb von Photovoltaik-Freiflächenanlagen gut geeignet.<br />
Grundsätzlich bieten alle geeigneten Flächen vorzugsweise mit Südausrichtung (mit Einschränkungen<br />
aber auch von Ost- bis Westrichtung) ein Potenzial zur diesbezüglichen Energiegewinnung.<br />
Photovoltaik-Freiflächenanlagen sollen bevorzugt auf Flächen mit technischer Vorbelastung errichtet<br />
werden. Derartige Vorbelastungen können etwa bei brachliegenden, ehemals baulich genutzten Flächen,<br />
Konversionsflächen aus wirtschaftlicher oder militärischer Nutzung (z. B. Abraumhalden, ehemalige<br />
Tagebaubetriebe, Deponien, Truppenübungsplätze, Munitionsdepots), Flächen in räumlichem<br />
Zusammenhang mit größeren Gewerbebetrieben oder großen Windkraftanlagen im Außenbereich<br />
vorliegen.<br />
Raumrelevante Wirkungen gehen von Photovoltaik-Freiflächenanlagen sowohl bau-, anlage- als auch<br />
betriebsbedingt aus. Daraus können Beeinträchtigungen insbesondere der Schutzgüter Biologische<br />
Vielfalt/ Arten und Biotope (Verbund- und Habitatfunktion), Boden (biotische Lebensraumfunktion),<br />
Klima (Mikroklima) und Landschaft (Landschaftsbild) resultieren.<br />
Im Einzelnen können folgende anlagenbedingte Wirkungen von Photovoltaik-Freiflächenanlagen ausgehen:<br />
o Bodenversiegelung (Fundamente, Betriebsgebäude)<br />
o Bodenverdichtung (Zufahrtswege)<br />
o Überdeckung von Boden durch die Modulflächen (Beschattung, Veränderung des Bodenwasserhaushaltes,<br />
Erosion)<br />
o Lichtreflexe, Spiegelungen, Polarisation des reflektierten Lichtes<br />
o optische Störung, Silhouetteneffekt<br />
o Flächenentzug, Zerschneidung/Barrierewirkung durch Einzäunung.
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 155<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Die Beachtung der im Plansatz benannten Ausschlusskriterien für Photovoltaik-Freiflächenanlagen<br />
verhindert auf der Ebene der Raumordnung erkennbare erhebliche Beeinträchtigungen der o. g.<br />
Schutzgüter und führt demnach zu diesbezüglich konfliktfreien Flächen.<br />
Die einzelnen Ausschlusskriterien begründen sich wie folgt:<br />
Überschwemmungsgebiete<br />
gemäß § 100 Abs. 2 SächsWG<br />
s. auch Begründung zum Ausschlusskriterium 4 im Kapitel Windenergienutzung<br />
Waldbestände<br />
gemäß § 8 Abs. 2 SächsWaldG<br />
s. auch Begründung zum Ausschlusskriterium 9 im Kapitel Windenergienutzung bzgl. der hohen Bewertung<br />
der Waldbestände hinsichtlich der Waldfunktionen in der Region<br />
VRG Natur und Landschaft<br />
s. Plansatz 7.1.1 (Z) incl. Plansatzbegründung i. V. m. Begriffsdefinition nach § 7 Abs. 4 Nr. 1 ROG<br />
VRG Landwirtschaft sowie VRG Weinbau<br />
s. Planbegründung zu Kapitel 12.1 i. V. m. Begriffsdefinition nach § 7 Abs. 4 Nr. 1 ROG<br />
VRG Wasserressourcen (Zonen I und II)<br />
gemäß §§ 46 und 48 SächsWG, sofern die entsprechende Rechtsverordnung eine Bebauung ausschließt<br />
VRG Waldmehrung<br />
s. Planbegründung zu Kapitel 12.2 i. V. m. Begriffsdefinition nach § 7 Abs. 4 Nr. 1 ROG<br />
VRG Hochwasserschutz<br />
s. Plansatz 7.4.3 (Z) incl. Plansatzbegründung i. V. m. Begriffsdefinition nach § 7 Abs. 4 Nr. 1 ROG<br />
VRG Hochwasserrückhaltebecken<br />
s. Planbegründung zu Kapitel 7.4 i. V. m. Begriffsdefinition nach § 7 Abs. 4 Nr. 1 ROG<br />
VRG oberflächennahe Rohstoffe<br />
s. Planbegründung zu Kapitel 10 i. V. m. Begriffsdefinition nach § 7 Abs. 4 Nr. 1 ROG<br />
VRG Straßenbau<br />
s. Planbegründung zu Kapitel 8.2 i. V. m. Begriffsdefinition nach § 7 Abs. 4 Nr. 1 ROG<br />
Regionale Grünzüge oder Grünzäsuren<br />
s. Plansätze 6.2.1 (Z) und 6.2.3 (Z) incl. Plansatzbegründung<br />
siedlungsklimatisch bedeutsame Bereiche<br />
s. Plansatz 7.5.1 (Z) incl. Plansatzbegründung<br />
Gebiete mit hohem landschaftsästhetischen Wert<br />
s. Plansatz 7.2.1 (Z) incl. Plansatzbegründung<br />
landschaftsprägende Höhenrücken, Kuppen und Hanglagen<br />
s. Plansatz 7.2.4 (Z) incl. Plansatzbegründung sowie Begründung zum Ausschlusskriterium 6 im Kapitel<br />
Windenergienutzung<br />
sichtexponierter <strong>Elbtal</strong>bereich<br />
s. Plansatz 7.2.4 (Z) incl. Plansatzbegründung sowie Begründung zum Ausschlusskriterium 6 im Kapitel<br />
Windenergienutzung<br />
Kleinkuppenlandschaften<br />
s. Plansatz 7.2.4 (Z) incl. Plansatzbegründung sowie Begründung zum Ausschlusskriterium 6 im Kapitel<br />
Windenergienutzung<br />
siedlungstypische historische Ortsrandlagen<br />
s. Plansatz 7.2.2 (Z) incl. Plansatzbegründung sowie Begründung zum Ausschlusskriterium 8 im Kapitel<br />
Windenergienutzung.
Seite 156 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Im Rahmen der Bauleitplanung sollte neben den im Plansatz aufgeführten regionalplanerischen Ausschlussbereichen<br />
auch die im „Leitfaden zur Berücksichtigung von Umweltbelangen bei der Planung<br />
von PV-Freiflächenanlagen “ 59 empfohlenen Gebietstypen (Ausschluss- und Restriktionsbereiche) für<br />
Photovoltaik-Freiflächenanlagen, differenziert dargestellt nach Schutzgütern, berücksichtigt werden:<br />
Schutzgut Gebietstyp<br />
Biologische<br />
Vielfalt /<br />
Artenschutz<br />
Boden<br />
Wasser<br />
Klima / Luft<br />
Landschaft<br />
Mensch<br />
Gebiete, die aufgrund von EU-Richtlinien oder internationalen Übereinkommen einem<br />
besonderen Schutzstatus unterliegen<br />
Gebiete, die aufgrund bundes- und landesrechtlicher Regelungen einem besonderen<br />
Schutz unterliegen (Natura 2000, NP, NSG, ND, LSG, BR, geschützte Landschaftsbestandteile)<br />
Bereiche mit besonders geschützten Biotopen (§ 30c BNatSchG, § 26 SächsNatSchG)<br />
Lebensräume im Bestand bedrohter Arten (einschließlich der Räume für Wanderungen)<br />
Gebiete mit einer besonderen Ausstattung an natürlichen oder naturnahen Lebensräumen<br />
mit einer speziellen Vielfalt an Arten- und Lebensgemeinschaften (einschließlich der<br />
Räume für Wanderungen)<br />
Bereiche mit Böden (regional) hoher natürlicher Ertragsfähigkeit sowie naturnahe oder<br />
kulturhistorisch bedeutsame Böden<br />
Bereiche mit Böden hoher Eignung für die Entwicklung besonderer Biotope<br />
Natürliche und tatsächliche Überschwemmungsgebiete, Gebiete für den vorbeugenden<br />
Hochwasserschutz<br />
Gebiete mit klimatischer Ausgleichsfunktion (Kaltluftentstehung, Kaltluftabfluss)<br />
Luftaustauschbahnen zwischen belasteten und unbelasteten Bereichen<br />
Landschaftsbildbereiche mit einer charakteristischen Eigenart, Vielfalt und Schönheit<br />
Gebiete mit kleinflächigem Wechsel der Nutzungsarten und -intensitäten<br />
Kulturhistorisch bedeutsame Landschaftsräume<br />
Unzerschnittene Landschaftsräume<br />
Gebiete mit Bedeutung für die siedlungsnahe Erholung (Grünflächen, Grünzüge)<br />
Erholungsschwerpunkte für die landschaftsbezogene Erholung<br />
Eine Photovoltaik-Freiflächenanlage sollte hinsichtlich der Relation Photovoltaikfläche zu Bodenfläche<br />
sowie Abstand und Neigung der Module so gestaltet werden, dass eine Grünlandnutzung noch möglich<br />
ist (Verminderung der Bodenerosion und Verbesserung der Aufnahmefähigkeit von Niederschlag).<br />
Des Weiteren kann die Blendwirkung des Glases auf den Modulen durch die Verwendung einer Antireflexschicht<br />
vermindert werden (Verminderung landschaftsbildstörender Einflüsse).<br />
In einer im Oktober 2005 abgeschlossenen Vereinbarung zwischen der Unternehmensvereinigung<br />
Solarwirtschaft (UVS) und dem Naturschutzbund Deutschland (NABU) sind hinsichtlich Ausgestaltung<br />
und Betrieb der Anlagen folgende Kriterien für naturverträgliche Photovoltaik-Freiflächenanlagen aufgestellt<br />
worden:<br />
o Der Gesamtversiegelungsgrad der Anlage darf inklusive aller Gebäudeteile nicht über<br />
5 Prozent liegen. Eventuell vorgenommene Entsiegelungen können gegen gerechnet<br />
werden.<br />
o Unter den Modulen sind extensiver Bewuchs und Pflege vorzusehen, die Aufständerung<br />
ist entsprechend zu gestalten.<br />
o Der Anteil der die Horizontale überdeckenden Modulfläche darf 50 Prozent der Gesamtfläche<br />
der Anlage nicht überschreiten. Die Tiefe der Modulreihen beträgt maximal<br />
5 m. Liegt sie über 3 m, ist innerhalb der Modulreihen ein Regenwasserabfluss<br />
mit ortsnaher Versickerung vorzusehen. Standortbezogen kann sich in diesem Zusammenhang<br />
die Anlage eines Feuchtbiotops anbieten.<br />
59 dazu ausfürlich:“Leitfaden zur Berücksichtigung von Umweltbelangen bei der Planung von PV-Freiflächen-<br />
anlagen“, 2007, im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit;<br />
[www.erneuerbare-energien.de]
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 157<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
o Die Einzäunung der Anlage ist so zu gestalten, dass sie für Kleinsäuger und Amphibien<br />
keine Barrierewirkung entfaltet. Dies kann durch einen angemessenen Bodenabstand<br />
des Zaunes oder ausreichende Maschengrößen im bodennahen Bereich<br />
gewährleistet werden. Der Einsatz von Stacheldraht ist insbesondere im bodennahen<br />
Bereich zu vermeiden. Außerhalb der Einzäunung der Anlage soll i. d. R. ein mindestens<br />
3 Meter breiter Grünstreifen mit naturnah gestaltetem Heckenbewuchs vorgesehen<br />
werden.<br />
o Die Ableitung des Stromes soll nicht mit der Installation neuer Freileitungen verbunden<br />
sein.<br />
o Die Pflege der Anlagenfläche erfolgt extensiv mit Schafbeweidung oder Mahd. Der<br />
Einsatz synthetischer Dünge- und Pflanzenschutzmittel sowie von Gülle ist ausgeschlossen.<br />
Auch auf den Einsatz von Chemikalien bei der Pflege von Modulen und<br />
Aufständerungen wird verzichtet.<br />
o Die Entwicklung des Naturhaushalts auf der Anlagenfläche wird mit einem geeigneten<br />
Monitoring regelmäßig dokumentiert.<br />
o Der vollständige Rückbau der Anlage nach Ablauf der Lebensdauer ist zu gewährleisten.<br />
Im vorliegenden Plan sind unter Beachtung o. g. Gunst- und der im Ziel genannten Ausschlusskriterien<br />
folgende, alle im Landkreis Meißen befindliche, Festlegungen in Karte 2 „Raumnutzung“ ausgewiesen<br />
worden:<br />
o Vorranggebiet Solarenergienutzung Zeithain (ehemalige Militärfläche)<br />
o Vorbehaltsgebiet Solarenergienutzung Groptitz (ehemalige Deponieflächen)<br />
o Vorbehaltsgebiet Solarenergienutzung Gröditz (ehemalige Deponieflächen)<br />
o Vorbehaltsgebiet Solarenergienutzung Leuben (ehemalige Deponieflächen)<br />
o Vorbehaltsgebiet Solarenergienutzung Wülknitz (ehemaliges Bahngelände).
Seite 158 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
15 Lärmschutz<br />
Karte: Der Siedlungsbeschränkungsbereich für den Verkehrsflughafen Dresden ist in<br />
Karte 2 „Raumnutzung“ ausgewiesen.<br />
Hinweis: Im Siedlungsbeschränkungsbereich gelten Beschränkungen für die Bauleitplanung.<br />
Diese sind dem Plansatz Z 15.2 LEP zu entnehmen.<br />
Begründung<br />
zum Siedlungsbeschränkungsbereich<br />
Gemäß Z 15.2 LEP sind in den Regionalplänen Siedlungsbeschränkungsbereiche für Verkehrsflughäfen<br />
und für ausgewählte Verkehrslandeplätze auszuweisen. Dies wird damit begründet, dass die<br />
gesetzlichen Regelungen zum Schutz vor Fluglärm für eine effektive Lärmvorsorge nicht ausreichen.<br />
Diese Notwendigkeit besteht auch nach der Novellierung des Fluglärmgesetzes vom 31.10.2007 weiterhin<br />
fort. Die gesetzlich vorgeschriebene Einrichtung von Lärmschutzbereichen basiert auf einem<br />
Prognosehorizont von 10 Jahren. Sie sieht für bestehende Flugplätze höhere Grenzwerte als für neue<br />
oder wesentlich baulich erweiterte Flugplätze vor. Im Falle einer langfristigen Zunahme der Flugbewegungen<br />
oder einer späteren wesentlichen baulichen Erweiterung von Flugplätzen könnten daher für<br />
zwischenzeitlich entstandene Gebäude weit reichende Lärmbetroffenheiten entstehen. Daher wird im<br />
<strong>Regionalplan</strong> unabhängig von der gesetzlich vorgeschriebenen Festsetzung von Lärmschutzbereichen<br />
für den Flughafen Dresden auch weiterhin im Sinne einer planerisch weit reichenden Vorsorge<br />
ein Siedlungsbeschränkungsbereich ausgewiesen, der lärmempfindliche Nutzungen in der Umgebung<br />
von Flugplätzen einschränken soll.<br />
Die Fluglärmkontur für den Siedlungsbeschränkungsbereich wurde nach einem zwischen den zuständigen<br />
Staatsministerien abgestimmten Berechnungsverfahren als energieäquivalenter Dauerschallpegel<br />
auf der Grundlage einer langfristigen Prognose der Flugbewegungen berechnet.<br />
Die Beschränkung auf die Ausweisung von gewerblichen Bauflächen im Flächennutzungsplan bzw.<br />
Industrie- und Gewerbegebieten im Bebauungsplan wird der inneren Kontur A mit einem energieäquivalenten<br />
Dauerschallpegel von 65 dB (A) zugeordnet. Die äußere Kontur B, in der im Vergleich zur<br />
Kontur A zusätzlich gemischte Bauflächen im Flächennutzungsplan und Misch-, Dorf- und Kerngebiete<br />
im Bebauungsplan ausgewiesen werden dürfen, entspricht einem energieäquivalenten Dauerschallpegel<br />
von 60 dB (A).<br />
In Abstimmung mit dem Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft, dem Sächsischen<br />
Staatsministerium des Innern (2007) wird für die Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> die Notwendigkeit<br />
der Ausweisung eines Siedlungsbeschränkungsbereiches ausschließlich für den Verkehrsflughafen<br />
Dresden gesehen.
ANHANG<br />
Fachplanerische Inhalte der<br />
Landschaftsrahmenplanung
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ANHANG<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009 A - 1<br />
Fachplanerische Inhalte der Landschaftsrahmenplanung<br />
Seite<br />
Inhaltsverzeichnis A - 1<br />
0 Einleitung A - 3<br />
1 Leitbilder für Natur und Landschaft A - 4<br />
1.1 Leitbild für Natur und Landschaft für den Gesamtplanungsraum A - 4<br />
1.2 Leitbilder für Natur und Landschaft für die Naturräume<br />
1.2.1 Elbe-Elster-Niederung A - 6<br />
1.2.2 Königsbrück-Ruhlander-Heiden A - 6<br />
1.2.3 Nordsächsisches Platten- und Hügelland A - 7<br />
1.2.4 Großenhainer Pflege A - 7<br />
1.2.5 Mittelsächsisches Lößhügelland A - 8<br />
1.2.6 Mulde-Lößhügelland A - 9<br />
1.2.7 Dresdner <strong>Elbtal</strong>weitung A - 9<br />
1.2.8 Westlausitzer Hügel- und Bergland A - 10<br />
1.2.9 Oberlausitzer Bergland A - 10<br />
1.2.10 Sächsische Schweiz A - 10<br />
1.2.11 Östliches Erzgebirgsvorland A - 11<br />
1.2.12 <strong>Osterzgebirge</strong> A - 12<br />
2 Integriertes Entwicklungskonzept Landschaft A - 13<br />
2.1 Vorrang- und Vorbehaltsansprüche A - 13<br />
2.1.1 Natur und Landschaft - ökologisches Verbundsystem A - 13<br />
2.1.2 Waldschutz A - 14<br />
2.1.3 Waldmehrung A - 14<br />
2.1.4 Landwirtschaft und Weinbau A - 15<br />
2.1.5 Wasserressourcen A - 16<br />
2.1.6 Hochwasserschutz A - 16<br />
2.1.7 Landschaftsrahmenplanerische Belange bei der Ausweisung A - 17<br />
von Vorrang-/Eignungsgebieten Windenergienutzung<br />
2.1.8 Landschaftsrahmenplanerische Belange bei der Ausweisung A - 23<br />
von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Solarenergienutzung
ANHANG <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
A - 2 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
2.1.9 Landschaftsrahmenplanerische Belange bei der Ausweisung A - 25<br />
von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten oberflächennaher Rohstoffe<br />
2.1.10 Landschaftsrahmenplanerische Belange bei der Ausweisung von A - 26<br />
Vorranggebieten Großansiedlung Industrie und Gewerbe<br />
2.2 Landschaftsrahmenplanerische Belange bei der Ausweisung A - 28<br />
von Regionalen Grünzügen und Grünzäsuren<br />
2.3 Landschaftsbereiche mit besonderen Nutzungsanforderungen A - 29<br />
2.4 Sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft A - 31<br />
2.5 Großflächig unzerschnittene störungsarme Räume (USR) A - 33<br />
2.6 Landschaftsrahmenplanerische Belange bei der Ausweisung A - 34<br />
von Tourismusgebieten<br />
3 Maßnahmekatalog Naturschutz und Landschaftspflege A - 38<br />
3.1 Das aktuelle Schutzgebietssystem in der Region A - 40<br />
3.2 Landschaftspflege A - 43<br />
3.3 Biotop- und Artenschutz A - 44<br />
3.4 Biotopverbund A - 47<br />
Karten<br />
Karte A Naturräumliche Gliederung<br />
Karte B Kulturlandschaft<br />
Karte C Schutzgebiete nach Naturschutzrecht<br />
Karte D Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Natur und Landschaft (Anspruch)<br />
- Handlungsbedarf<br />
Karte E Integrationskarte<br />
Anlagen<br />
Anlage 1 Abwägungsmatrix <strong>Regionalplan</strong><br />
Anlage 2 Abwägungsmatrix Integrationskarte<br />
Anlage 3 Naturschutzgebiete<br />
Anlage 4 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung<br />
Anlage 5 Landschaftsschutzgebiete<br />
Anlage 6 Geotope<br />
Anlage 7 repräsentative Ziel- und Leitarten<br />
Anlage 8 auetypische Neustrukturen
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ANHANG<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009 A - 3<br />
0 Einleitung<br />
Der <strong>Regionalplan</strong> übernimmt gemäß § 4 Abs. 2 SächsLPlG zugleich auch die Funktion des Landschaftsrahmenplanes<br />
nach § 5 SächsNatSchG. Zuständig für die Erarbeitung der fachlichen Inhalte<br />
des Landschaftsrahmenplanes für die Planungsregion <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ist gemäß<br />
§ 7 Abs. 2 SächsNatSchG der Regionale Planungsverband.<br />
Die Inhalte der Landschaftsplanung auf regionaler Ebene nach § 5 Abs. 2 SächsNatSchG, die in formaler<br />
Hinsicht zur Festsetzung als Erfordernisse der Raumordnung geeignet sind, werden nach Abstimmung<br />
mit anderen Raumnutzungsansprüchen im Zuge der Abwägung als Ziele und Grundsätze<br />
der Raumordnung in den nach Raumordnungsrecht verbindlichen Teil des <strong>Regionalplan</strong>es aufgenommen.<br />
Darüber hinausgehende, rein fachplanerische Inhalte finden Aufnahme im vorliegenden<br />
Anhang des <strong>Regionalplan</strong>es.<br />
Nach § 5 Abs. 3 SächsNatSchG sind die fachplanerischen Inhalte dieses Anhangs „in Verwaltungsverfahren<br />
sowie in den Planungen und Maßnahmen von öffentlichen Stellen, die sich auf Natur und<br />
Landschaft auswirken können, zu berücksichtigen. Kann den Inhalten der Landschaftsplanung nach<br />
Satz 1 nicht Rechnung getragen werden, ist dies zu begründen.“<br />
Das im Fachbeitrag Landschaftsrahmenplan (FB LRP) entwickelte integrierte Entwicklungskonzept<br />
Landschaft enthält Vorschläge für die Integration ökologisch und landschaftlich orientierter Inhalte in<br />
den <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong>. Diese Vorschläge orientieren sich an die der <strong>Regionalplan</strong>ung<br />
zur Verfügung stehenden Ausweisungsinstrumente:<br />
o Vorrang-/Eignungsgebiete<br />
o Vorrang- und Vorbehaltsgebiete<br />
o Regionale Grünzüge und Grünzäsuren<br />
o weitere Festlegungen insbesondere zur Thematik Landschaftspflege, -entwicklung und -sanierung<br />
sowie zu den großflächig unzerschnittenen störungsarmen Räumen.<br />
Darüber hinaus findet eine landschaftsplanerische Auseinandersetzung mit den Freiraumnutzungsanforderungen<br />
Wind- und Solarenergienutzung, Rohstoffnutzung, Gewerbe- sowie Tourismusnutzung<br />
statt, die ebenfalls Bestandteil dieses Anhangs ist.<br />
In der Karte E ist das integrierte Entwicklungskonzept Landschaft dargestellt, welches die landschaftsplanerischen<br />
Ansprüche an die <strong>Regionalplan</strong>ung kennzeichnet. Für diese Darstellung in Form<br />
von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten war eine Abwägung zwischen den einzelnen Schutzgutansprüchen<br />
notwendig. Diese erfolgte in der Regel auf der Grundlage der in der Anlage 2 dieses Anhangs<br />
aufgeführten Matrix.<br />
Neben dem Spannungsfeld Freiraum- und Siedlungsentwicklung gibt es in der regionalplanerischen<br />
Wertung ebenso sich vielfach überlagernde Funktions- und Nutzungsansprüche, die eine Abwägung<br />
im Sinne einer erforderlichen Konfliktbewältigung notwendig machen.<br />
Eine Orientierungshilfe für die <strong>Regionalplan</strong>ung zur Vermeidung bzw. Bewältigung von Konflikten insbesondere<br />
zwischen flächenhaften schutzgutbezogenen und nutzungsorientierten Vorrang- und Vorbehaltsansprüchen<br />
stellt die in Anlage 1 dieses Anhangs aufgeführte Matrix dar.<br />
Zum Fachbeitrag Landschaftsrahmenplan für die Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> erfolgte<br />
die Erteilung des Einvernehmens mit der höheren Naturschutzbehörde (Regierungspräsidium<br />
Dresden - seit 01.08.2008 Landesdirektion Dresden) mit Bescheid vom 29.08.2006.<br />
Im Zusammenhang mit der Tatsache, dass der <strong>Regionalplan</strong> gemäß § 4 Abs. 2 SächsLPlG zugleich<br />
auch die Funktion des Landschaftsrahmenplanes nach § 5 SächsNatSchG übernimmt und mit dem<br />
Fachbeitrag dazu die Grundlagen zusammengestellt werden, unterliegt der Fachbeitrag einer fortlaufenden<br />
Aktualisierung und Fortschreibung. Die vorliegende Fassung stellt die 2. Aktualisierung zum<br />
Stand 10/2008 dar.
ANHANG <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
A - 4 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
1 Leitbilder für Natur und Landschaft<br />
Die Leitbilder für Natur und Landschaft stellen den angestrebten Zustand von Natur und Landschaft<br />
und die dazu erforderlichen Gestaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen in der Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
sowie in den einzelnen Naturräumen der Region dar. Sie sind ein übergeordnetes,<br />
nicht auf einen festen Zeitraum bezogenes, visionäres Gesamtkonzept für die Landschaftsentwicklung.<br />
Die Leitbilder orientieren sich am naturräumlichen Potenzial und der besonderen Eigenart der Naturräume,<br />
welche sich aus den natürlichen Standortverhältnissen und der kulturhistorischen Entwicklung<br />
unter Beachtung der verschiedenen Nutzungsanforderungen herleiten.<br />
Räumliche Bezugseinheiten der Leitbilder sind die naturräumlichen Einheiten Makrogeochoren (siehe<br />
Karte A dieses Anhangs). Die Abgrenzung der Makrogeochoren erfolgte in Aggregation der Mikrogeochorenabgrenzungen,<br />
die durch die Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig, Arbeitsgruppe<br />
„Naturhaushalt und Gebietscharakter“ Dresden im Rahmen eines Forschungsprojektes i. A.<br />
des damaligen Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung ermittelt worden<br />
sind (1994 bis 2001).<br />
Eine steckbriefartige Beschreibung der einzelnen Naturräume (Makrogeochoren) ist den Anhängen<br />
2.0 - 1 bis 2.0 - 12 des Fachbeitrages Landschaftsrahmenplan zu entnehmen. Hier sind zu folgenden<br />
Bereichen Angaben enthalten:<br />
o Naturraumname und Sächsische Naturraumnummer<br />
o betroffene Gebietskörperschaft<br />
o Flächengröße des Naturraumes<br />
o Mesogeochoren des Naturraumes<br />
o Flächennutzungen<br />
o Anteil an schützenswerten Biotopen<br />
o Höhenlage min. und max.<br />
o Klimastufe<br />
o Geologie<br />
o Boden<br />
o Vegetation<br />
o Klima<br />
o landschaftsprägende Nutzungsformen<br />
o geschützte Biotope.<br />
Darstellungen zur kulturlandschaftlichen Ausstattung sowie diesbezügliche nachrichtliche Übernahmen<br />
gemäß Denkmalschutz- und Baurecht sind in Karte B „Kulturlandschaft“ enthalten.<br />
1.1 Leitbild für Natur und Landschaft für den Gesamtplanungsraum<br />
Die Leistungsfähigkeit und das natürliche Regenerationsvermögen des Freiraumes in seiner Funktion<br />
als Lebensraum für Flora und Fauna, als Wasserreservoir, als klimatischer Ausgleichsraum, als land-<br />
und forstwirtschaftlicher Produktionsraum sowie als wertvoller Erholungsraum sollen nachhaltig gesichert<br />
bzw. entwickelt werden.<br />
Das spezifische Erscheinungsbild der naturräumlich geprägten, historisch gewachsenen Kulturlandschaft<br />
soll erhalten, gepflegt und zeitgemäß unter Beachtung der Regionsspezifik gestaltet werden.<br />
Die Auenbereiche der Elbe sollen als überregional bedeutsame Bestandteil des ökologischen Verbundsystems<br />
in ihrer charakteristischen Ausprägung erhalten und durchgehend standortgerecht entwickelt,<br />
gepflegt und genutzt werden.
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ANHANG<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009 A - 5<br />
Dazu sollen:<br />
� die kulturhistorischen, kulturellen und kulturlandschaftlichen sowie naturräumlichen Besonderheiten<br />
der Region zum Zwecke der Ausprägung eines unverwechselbaren Charakteristikums<br />
der Region gesichert und entwickelt werden. Vorhandene Beeinträchtigungen sollen beseitigt<br />
werden;<br />
� der Schutz von Natur und Umwelt mit den zum Teil in Mitteleuropa einmaligen Landschaften,<br />
wie der Sächsischen Schweiz und dem Moritzburger Kleinkuppengebiet, durch eine natur-<br />
und landschaftsverträgliche Nutzung und Pflege gewährleistet werden;<br />
� das ökologische Verbundsystem unter besonderer Beachtung des europäischen Netzes „Natura<br />
2000“ in seiner Funktionsfähigkeit gestärkt werden;<br />
� die Freiraumstruktur in enger Partnerschaft mit der Land- und Forstwirtschaft so entwickelt<br />
werden, dass die Funktionen für die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen gestärkt<br />
werden;<br />
� durch Konzentration der Siedlungstätigkeit zusammenhängende Flächen sowohl als ökologischer<br />
Ausgleichsraum als auch für die naturnahe Erholung erhalten werden;<br />
� Eingriffe in den Freiraum zur Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe so gering wie möglich<br />
gehalten werden; die Rekultivierung bzw. Renaturierung von ehemaligen Rohstoffgewinnungsflächen<br />
soll so gestaltet werden, dass die Funktionsfähigkeit des ökologischen Verbundsystems<br />
gestärkt wird;<br />
� die Verkehrs- und sonstige technische Infrastruktur umweltschonend sowie naturverträglich<br />
und landschaftsgerecht so ausgebaut und entwickelt werden, dass sie sich in die historisch<br />
gewachsene Siedlungsstruktur sowie in die vorhandenen Naturräume einfügt und diese ökologisch<br />
nicht erheblich beeinträchtigt; insbesondere die großflächig unzerschnittenen störungsarmen<br />
Räume sollen in ihrer Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz, den Wasserhaushalt,<br />
die landschaftsbezogene Erholung sowie als klimatischer Ausgleichsraum bewahrt<br />
und vor Zerschneidung geschützt werden. Für künftige Erweiterungen der Infrastruktur sind<br />
insbesondere ehemals versiegelte Flächen heranzuziehen;<br />
� ausgehend von den einzelnen naturraumtypischen Elementen, wie den zahlreichen Elblachen,<br />
Weidichten und Auwald-Restbeständen, eine geschlossene, standortgerechte Elbaue<br />
mit stabilen Populationen entwickelt werden;<br />
� die Gehölzbestände und die intensiv bewirtschafteten Wiesenbereiche in der Elbaue mittel-<br />
bis langfristig so genutzt und gepflegt werden, dass sich ein standortgerechtes Artenspektrum<br />
entwickeln kann und bei Hochwasser eine Minimierung des Schwemmgutes aus Bruchholz<br />
und weitgehend eine Bodensicherung gewährleistet ist;<br />
� Maßnahmen des Flussbaus sich nicht nachteilig auf die Hydrodynamik und infolge auf die<br />
Ökomorphologie der Elbe und deren Aue auswirken; notwendige Unterhaltungs- und Reparaturmaßnahmen<br />
für die Schiffbarkeit sollen lediglich einer Verschlechterung der Schifffahrtsverhältnisse<br />
vorbeugen und einen ordnungsgemäßen Wasserabfluss im Mittelwasserbett gewährleisten;<br />
� die Gewässergüte und -struktur der Elbe kurz- bis mittelfristig nachhaltig verbessert werden,<br />
so dass die ökologische Verbundfunktion durch ein stabiles Fließgewässerökosystem unterstützt<br />
wird;<br />
� Nutzungen, wie Land- und Forstwirtschaft, Sand- und Kiesabbau, Wasserentnahme für Trink-<br />
und Brauchwasserzwecke und touristischer Wegebau, die überregionale und länderübergreifende<br />
ökologische Verbundfunktion der Elbauen nicht beeinträchtigen.
ANHANG <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
A - 6 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
1.2 Leitbilder für Natur und Landschaft für die Naturräume<br />
1.2.1 Elbe-Elster Niederung<br />
Die Eigenart der weiträumigen Flusslandschaft der Elbe sowie der Niederungen im Rödergebiet soll<br />
erhalten bleiben.<br />
Dazu sollen:<br />
� der weitere Auenbereich im Hinterland der Elbdämme langfristig einer Grünlandnutzung zugeführt<br />
oder in standortgerechten Auwald umgewandelt werden; es soll im Einzelfall geprüft<br />
werden, ob Retentionsflächen, unter Beachtung der bestehenden Siedlungsstruktur, zurück<br />
gewonnen werden können;<br />
� durch Flurgehölzanbau oder Erstaufforstungen eine Gliederung der offenen Flächen erfolgen;<br />
dabei sollen wichtige Sichtachsen sowie Überschwemmungs- und Vernässungsgebiete bei<br />
Beachtung der Habitatansprüche der Wiesenvogelarten freigehalten werden;<br />
� die Elbniederterrassenreste mit ihren eiszeitlichen Dünenbereichen in der Gohrischheide und<br />
den charakteristischen Biotoptypen, wie Trocken- und Halbtrockenrasen, Silbergrasbestände,<br />
Zwergstrauchheiden, Sandtrockenrasen und Gebüsch- und Waldgesellschaften einschließlich<br />
ihrer Lebensgemeinschaften, erhalten und gepflegt werden;<br />
� das Röderniederungsgebiet zwischen Spansberg und Tiefenau durch Feuchtwiesenbereiche,<br />
Bachauen und Teichanlagen geprägt bleiben und somit in Verbindung mit dem Niederungsgebiet<br />
des Grödel-Elsterwerdaer Floßgrabens die ökologische Funktion als Verbundkorridor<br />
zwischen dem Elbe- und dem Große-Röder-Gewässersystem unterstützen; das weitverzweigte,<br />
weitgehend noch naturnahe Rödergebiet zwischen Zabeltitz und Koselitz soll erhalten und<br />
gepflegt werden;<br />
� Nutzungen, wie die Grundwassernutzung der Trinkwasserfassung Riesa-Fichtenberg sowie<br />
der Kiessandabbau bei Nieska und Lichtensee, so durchgeführt werden, dass sie untereinander<br />
verträglich gestaltet werden; die traditionellen, landschaftsprägenden Nutzungen, wie die<br />
Teichwirtschaft um Koselitz und Tiefenau, und somit der Landschaftscharakter dieses Naturraumes<br />
sollen nicht nachhaltig beeinträchtigt werden;<br />
� im Riesaer <strong>Elbtal</strong> die Möglichkeiten für eine naturnahe Erholung erhalten und ausgebaut werden.<br />
Das hohe natürliche Erholungspotenzial des Röderniederungsgebietes soll durch Formen<br />
der freiraumgebundenen, naturnahen Erholung (Ausbau des Wander- und Radwegenetzes<br />
in Verbindung mit Landgasthöfen, Reiterhöfen und Heimattiergärten) genutzt werden;<br />
� die kulturhistorischen und ortsbildprägenden Siedlungselemente und -formen, wie Rittergüter<br />
(z. B. Bobersen), Schlösser (z. B. Zabeltitz), typische Straßenangerdörfer (z. B. Jacobsthal)<br />
und die Elbzeilendörfer (z. B. Lorenzkirch) sowie die Sichtbeziehungen zu den historisch wertvollen<br />
Ortsrandlagen erhalten bzw. wiederhergestellt werden.<br />
1.2.2 Königsbrück-Ruhlander Heiden<br />
Die naturnahen unverbauten Fließgewässerabschnitte der Pulsnitz bei Naundorf und der Großen Röder<br />
bei Rödern, die Verlandungsbereiche von Vierteich, Dammmühlenteich und Großteich sowie die<br />
naturnahen Kiefernwälder in der Radeburger und Kienheide sollen in ihrer charakteristischen Ausprägung<br />
erhalten und gepflegt werden.<br />
Dazu sollen:<br />
� die Niederungsgebiete der Großen Röder und der Pulsnitz langfristig einer extensiven Grünlandnutzung<br />
zugeführt werden;<br />
� zur Gliederung der Landschaft in Anbindung an das ökologische Verbundsystem ein enges<br />
Flurgehölznetz entwickelt werden;
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ANHANG<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009 A - 7<br />
� die land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen im Einzugsbereich der Wasserfassung Rödern<br />
entsprechend des Schutzzonenstandards umweltgerecht genutzt werden und damit zu<br />
einer Verbesserung der Qualität des Grundwassers und der oberirdischen Gewässer beitragen;<br />
� die Grundwassernutzung durch die Wasserfassung Rödern ökologisch verträglich ausgerichtet<br />
und betrieben werden;<br />
� auf der Grundlage des natürlichen Erholungspotenziales naturnah ausgerichtete Erholungsmöglichkeiten<br />
geschaffen werden, wobei die historischen Siedlungselemente und -formen erhalten<br />
und gepflegt werden.<br />
1.2.3 Nordsächsisches Platten- und Hügelland<br />
Das Nordsächsische Platten- und Hügelland soll als weite und mit Feldgehölzen untergliederte Agrarlandschaft<br />
erhalten werden.<br />
Dazu sollen:<br />
� die Alleebaumbestände entlang der Alten Poststraße sowie an den relativ geradlinigen und<br />
weit einsehbaren Straßen erhalten, gepflegt und ergänzt werden;<br />
� die ökologische Verbundfunktion der Auenbereiche von Jahna und Döllnitz sowie der kleineren<br />
Bachtäler von Rietzschgraben, Mehltheuerbach und Keppritzbach durch eine durchgängig<br />
naturnahe Gestaltung und durch eine extensive Bewirtschaftung des angrenzenden Grünlandes<br />
gestärkt werden;<br />
� im Kerngebiet der Jahnaaue mit ihren noch naturnah verbliebenen Auwaldresten zwischen<br />
Seerhausen und Nickritz langfristig durch Rückbau der Hydromelioration eine periodische<br />
Überschwemmung gewährleistet werden;<br />
� die Restwälder des vorwiegend landwirtschaftlich geprägten Raumes als bedeutsame Elemente<br />
des ökologischen Verbundsystems und als wichtige Refugien erhalten und ausgedehnt<br />
werden;<br />
� die kulturhistorisch wertvollen Siedlungselemente in den Dörfern, wie Rittergüter (z. B.<br />
Seerhausen), Gutsweiler (z. B. Jahnishausen) sowie die Straßenangerdörfer als typische<br />
Siedlungsformen (z. B. Bahra, Heyda) erhalten werden.<br />
1.2.4 Großenhainer Pflege<br />
In der Großenhainer Pflege soll unter Bewahrung der traditionellen Ackerlandschaft unter Beachtung<br />
art- und biotopspezifischer Erfordernisse durch Waldmehrung auf ertragsschwachen Böden sowie<br />
durch die Anpflanzung von Feldgehölzen eine stärkere Strukturierung der Landschaft erreicht werden.<br />
Dazu sollen:<br />
� die ökologische Verbundfunktion der Auenbereiche von Großer Röder, Elligastbach, Hopfenbach,<br />
Dobrabach, Spitalbach und Kettenbach durch Renaturierungsmaßnahmen gestärkt<br />
werden;<br />
� die Ausläufer des Hirschfeld-Ortrander Moränenrückens und die im südöstlichen Bereich beginnende<br />
Kleinkuppenlandschaft als überregionaler ökologischer Verbund zwischen den<br />
Waldgebieten der Laußnitzer Heide und des Oberlausitzer Berglandes und dem Elberaum<br />
entwickelt werden;<br />
� die ökologisch wertvollen Teich- und Stauanlagen der Molkenbornteichkette, des Linzer Wassers<br />
und der Talsperre Nauleis erhalten und zu einem wichtigen Lebensraum für Flora und<br />
Fauna entwickelt werden; dabei sollen die traditionelle Teichwirtschaft sowie die wassertechnische<br />
Funktion der Talsperre Nauleis unter Beachtung der ökologischen Belange beibehalten<br />
werden;
ANHANG <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
A - 8 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
� die repräsentativen naturnahen Waldbestände des Seußlitzer Grundes bewahrt und mittelfristig<br />
im Kernbereich verdichtet werden;<br />
� Landnutzung und Landschaftsgestaltung im Gebiet zwischen Streumen und Roda sowie zwischen<br />
Görzig und Skassa weiterhin eine offene Landschaft gewährleisten, die mit Ackerrandstreifen<br />
und kräuterreichen Feldrainen untergliedert werden soll;<br />
� das hohe natürliche Erholungspotenzial der Seußlitzer Gründe, des Golkwaldes und des Elbhügellandes<br />
behutsam touristisch genutzt werden;<br />
� die historischen Siedlungsformen, insbesondere die Anger- und Straßendörfer (z. B. Folbern<br />
und Gävernitz), und die Platzdörfer (z. B. Nauleis und Altleis), die historischen Siedlungselemente<br />
(z. B. Windmühle Ebersbach) sowie die ortstypische Bauweise (Fachwerkbau, Drei-<br />
und Vierseithöfe) erhalten und gepflegt werden; dabei sollen die vorhandenen Streuobstbestände<br />
in die Ortsrandgestaltung einbezogen werden; der Übergang von Siedlungen zur Feldflur<br />
soll durch Grüngürtel harmonisch erfolgen.<br />
1.2.5 Mittelsächsisches Lößhügelland<br />
Die Lommatzscher Pflege als Kernstück des Mittelsächsischen Lößhügellandes in der Region soll<br />
weiterhin als vorwiegend agrarisch genutzte Kulturlandschaft erhalten bleiben.<br />
Naturverträgliche Landbewirtschaftung, Kulturlandschaftspflege und umweltgerechte wirtschaftliche<br />
und touristische Vermarktung sollen das heimatliche Identitätsbewusstsein erhöhen und somit einer<br />
Bevölkerungsabwanderung und der Zunahme ungenutzter, regionstypischer Bausubstanz entgegenwirken.<br />
Dazu sollen:<br />
� die insbesondere wassererosionsanfälligen Lößböden durch erosionsmindernde Bewirtschaftungsmaßnahmen,<br />
durch Flurgehölzanbau entlang von Wegen und linearen geländemorphologischen<br />
Kleinstrukturen (z. B. Kuppen und Raine) und durch Erhalt und Ergänzung des Alleebaumbestandes<br />
geschützt werden und so zu einer visuellen Strukturierung und Vielfalt von<br />
Flora und Fauna sowie zur Stärkung des ökologischen Verbundsystems beitragen;<br />
� die Trockenwälder und -gebüsche sowie die natürlich und sekundär entstandenen Felsfluren<br />
und Silikatmagerrasen an den <strong>Elbtal</strong>hängen und an den Talhängen der Lommatzscher Pflege<br />
erhalten und geschützt werden;<br />
� für die teilweise noch naturnahen Auenbereiche des Käbschütz- und Ketzerbachsystems sowie<br />
des Triebischsystems langfristig eine durchgehende Renaturierung der Auen einschließlich<br />
der Quellbereiche und eine extensive Bewirtschaftung des sukzessive wieder entstehenden<br />
Grünlandes erfolgen, so dass diese ihre Funktion im ökologischen Verbundsystem erfüllen<br />
können;<br />
� eine Anreicherung der ausgeräumten Agrargebiete mit Flurgehölzen, standortgerechten Wäldern<br />
und strukturreichen Waldrändern geschaffen werden;<br />
� die ortstypischen Siedlungsränder mit ihren Streuobstwiesen und Bauerngärten sowie die kulturhistorischen<br />
Siedlungsformen, insbesondere Rundweiler und Gutssiedlungen, erhalten<br />
werden;<br />
� das kulturhistorische Landschaftsbild durch Pflege und Neupflanzung der naturraumtypischen<br />
Obstbaumreihen und -alleen entlang von Gemeindestraßen erhalten werden;<br />
� das hohe Erholungspotenzial des Meißner <strong>Elbtal</strong>es mit seinen Elbhängen und Elbweindörfern,<br />
wie Diesbar-Seußlitz und Winkwitz, sowie der Talbereiche der Elbnebenflüsse für den behutsamen<br />
Ausbau des Fremdenverkehrs genutzt werden.
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ANHANG<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009 A - 9<br />
1.2.6 Mulde-Lößhügelland<br />
Das durch die überkommene bäuerliche Nutzung geprägte Mulde-Lößhügelland soll in seinem Charakter<br />
erhalten bleiben. Es soll zu einer durch punktuell und linear angeordnete Flurgehölze und kleinere<br />
Waldinseln gegliederten agrarischen Kulturlandschaft entwickelt werden, in der die Landwirtschaft<br />
traditionsbewusst auch im Sinne der Landschaftspflege betrieben wird.<br />
Dazu sollen:<br />
� die Lößböden des Hügellandes so bewirtschaftet werden, dass einer Bodenerosion entgegengewirkt<br />
wird;<br />
� die Talbereiche, die Auen und kleineren Bachläufe mit ihren Quellbereichen, wie Wilde Sau,<br />
Ketzerbach und Kleine Triebisch, so renaturiert und durch Pflegemaßnahmen langfristig gesichert<br />
werden, dass sie ihren Funktionen im ökologischen Verbund als wertvoller Lebensraum<br />
für Flora und Fauna gerecht werden;<br />
� Siedlungserweiterungen die historischen Siedlungsformen, insbesondere die Waldhufendörfer<br />
(z. B. Blankenstein) und die ortstypische Bauweise (Fachwerkbau, Drei- und Vierseithöfe) berücksichtigen;<br />
� im Raum zwischen Wilsdruff und Fördergersdorf das größte, unbesiedelt gebliebene Rodegebiet<br />
der frühdeutschen bäuerlichen Besiedlung, welches gleichzeitig als überregional bedeutsames<br />
Zug- und Rastgebiet für schützenswerte Vogelarten fungiert, vor jeglicher Zersiedlung<br />
bewahrt werden.<br />
1.2.7 Dresdner <strong>Elbtal</strong>weitung<br />
Die Dresdner <strong>Elbtal</strong>weitung soll als eine Stadtlandschaft mit ihrem durchgehenden, weiten und unverbauten<br />
Elbauenbereich erhalten bleiben.<br />
Dazu sollen:<br />
� die wertvollen Blickbeziehungen entlang des <strong>Elbtal</strong>es sowie zu den Hangbereichen nicht<br />
durch Verbauungen gestört werden; eine wesentliche Verdichtung der vorhandenen Bebauung<br />
der Elbhänge und eine Bebauung der Hangkante des <strong>Elbtal</strong>es soll nicht erfolgen;<br />
� die kulturhistorisch wertvolle Bausubstanz, insbesondere in Dresden (Barockstadt), Meißen<br />
(Domstadt) und Radebeul (Villen-Garten-Stadt) erhalten und gepflegt werden;<br />
� zur Unterstützung eines geschlossenen ökologischen Verbundsystems sowie zur Gewährleistung<br />
eines gesunden Siedlungsklimas die innerstädtische Begrünung erhalten und entwickelt<br />
werden; dazu sollen u. a. die Altarme sowie die Auenbereiche der zahlreichen Elbzuflüsse,<br />
wie Kaitz-, Nöthnitz-, Geber-, Lößnitz- und Lockwitzbach, Wesenitz, Prießnitz, renaturiert werden;<br />
� die rechtselbischen Hangbereiche in ihrer kleinräumigen Strukturierung mit Terrassen, Trockenmauern<br />
und Offenbereichen als wertvoller Lebensraum einer artenreichen xerophilen Flora<br />
und Fauna sowie als schützenswerter Kulturlandschaftsbereich erhalten werden;<br />
� die Nassau zwischen Meißen und Coswig sowie die Elbauenbereiche um Pillnitz und Söbrigen<br />
als letzte zusammenhängende Offenlandschaften der Dresdner <strong>Elbtal</strong>weitung als solche<br />
erhalten und gepflegt werden; Restwälder, wie im Graupaer Tännicht, sollen erhalten bleiben;<br />
� die Stadtrandbereiche weiterhin für die landschaftsbezogene Erholung genutzt und weiterentwickelt<br />
und die innerstädtischen historischen Ortskerne erhalten bzw. saniert werden.<br />
� für die Neuanlage von Gewerbe- und Industrieanlagen bestehende Brachen genutzt werden.
ANHANG <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
A - 10 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
1.2.8 Westlausitzer Hügel- und Bergland<br />
Das Westlausitzer Hügel- und Bergland soll sich unter Beibehaltung seines vielfältig ausgestatteten<br />
sowie abwechslungsreich gestalteten Wald-Offenland-Charakters mit dem Wechsel zwischen Hügelrücken-<br />
und Plattenstrukturen entwickeln.<br />
Dazu sollen:<br />
� die landschaftsprägenden Kleinkuppenbereiche im Moritzburger und Rossendorfer Raum sowie<br />
der Liebethaler Grund nachhaltig erhalten und vor Beeinträchtigungen geschützt werden;<br />
� die Fließgewässer und ihre Auenbereiche, insbesondere Große Röder, Prießnitz, Promnitz,<br />
Wesenitz und Polenz, durch Renaturierungs- und Pflegemaßnahmen wieder zu wertvollen<br />
Lebensräumen für Flora und Fauna entwickelt und ihrer Funktion im ökologischen Verbundsystem<br />
gerecht werden;<br />
� das Friedewald-Moritzburger Wald- und Teichgebiet, die Kleinkuppenlandschaften, die Junge<br />
Heide, der Heller, die Dresdner Heide und der Karswald als Teile eines zusammenhängenden<br />
ökologischen Verbundes von überregionaler Bedeutung geschützt und entwickelt werden;<br />
� Bodenschäden und -abtrag auf den landwirtschaftlichen Flächen minimiert werden;<br />
� das hohe Erholungspotenzial der Dresdner Heide und des Friedewald-Moritzburger Wald- und<br />
Teichgebietes weiterhin für die Naherholung der Bevölkerung des Verdichtungsraumes genutzt<br />
werden;<br />
� die zahlreich vorhandenen Schlösser und Gärten, wie Schloss Moritzburg, Burg Stolpen, Dittersbacher<br />
und Schönfelder Schloss mit Parkanlagen, erhalten und gepflegt werden;<br />
� die traditionellen, landschaftsprägenden Nutzungen, wie die Teichwirtschaft um Moritzburg,<br />
zur Bewahrung des Landschaftscharakters dieses Naturraumes erhalten bleiben.<br />
1.2.9 Oberlausitzer Bergland<br />
Die Kulturlandschaft des Oberlausitzer Berglandes soll weiterhin durch die noch vorhandenen großen<br />
und geschlossenen Waldgebiete des Hohwaldes und Sebnitzer Waldes sowie durch die typischen<br />
Siedlungselemente und -formen (Umgebindehäuser, Waldhufendörfer) geprägt sein.<br />
Dazu sollen:<br />
� die durch geringe Ertragsfähigkeit und hohe Erosionsdisposition charakterisierten Böden langfristig<br />
einer standortgerechten Aufforstung oder umweltgerechten Grünlandnutzung zugeführt<br />
werden; der Schutz der zahlreichen Quellbereiche soll gewährleistet werden;<br />
� durch den Ausbau der touristischen Infrastruktur eine diesbezügliche Entlastung des Nationalparkes<br />
Sächsische Schweiz erreicht werden.<br />
1.2.10 Sächsische Schweiz<br />
Die hohe landschaftliche und ökologische Formenvielfalt der Sächsischen Schweiz mit den Wald-Fels-<br />
Gebieten, insbesondere innerhalb des Nationalparkes „Sächsische Schweiz", soll erhalten und gepflegt<br />
werden. Das gegenwärtige Verhältnis Wald-Offenland soll beibehalten werden.<br />
Dazu sollen:<br />
� die natürliche und historisch bedingte Eigenart, Vielfalt und Schönheit des Elbsandsteingebirges<br />
einschließlich seiner Übergangslagen bewahrt werden und die ökologische Funktionsfähigkeit<br />
der Kulturlandschaft sowie Schutz und Pflege der natürlichen Lebensräume durch umweltgerechte<br />
Landnutzung, einschließlich Renaturierung, erhalten und wiederhergestellt werden;
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ANHANG<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009 A - 11<br />
� die Elbe und ihre Nebenflüsse, wie Wesenitz, Kirnitzsch, Sebnitz, Polenz, Lachsbach, Krippenbach,<br />
Biela und Gottleuba, einschließlich ihrer schmalen Auenbereiche, entsprechend ihrer<br />
Funktion im ökologischen Verbundsystem durchgängig naturnah gestaltet werden;<br />
� durch Pflege und Wiederherstellung wertvoller Biotope, wie Bäche, Teiche, Waldsäume, nicht<br />
oder nur extensiv genutzte Saumstreifen im Offenland, Gehölzreihen und Hecken, insbesondere<br />
auf den ertragreichen Ebenheiten der Vorderen Sächsischen Schweiz, eine Sicherung<br />
und Verbesserung des ökologischen Verbundsystems sowie des Landschaftserlebens erreicht<br />
werden;<br />
� die insbesondere wassererosionsgefährdeten ackerbaulich genutzten oberen Hangabschnitte<br />
der Talbereiche zu Grünland oder Wald umgewidmet werden;<br />
� die Siedlungsstruktur, insbesondere die Waldhufendörfer, sowie die noch vorhandene historische<br />
und landschaftsprägende Gebäudesubstanz (z. B. Berggasthöfe, Mühlen, Umgebindehäuser)<br />
als unverzichtbare Bestandteile der Kulturlandschaft Sächsische Schweiz in den<br />
Grundzügen erhalten und bei Beachtung des Schutzanliegens entwickelt werden;<br />
� der Fremdenverkehr behutsam, naturschonend sowie schutzgebietskonform weiterentwickelt<br />
werden; der Tagestourismus soll u. a. durch eine sinnvolle Besucherlenkung und durch verstärkte<br />
Nutzung öffentlicher Nahverkehrsmittel den Naturschutzbelangen besser gerecht werden;<br />
� die architektonischen Denkmale, wie die Festung Königstein und das Schloss Lohmen mit den<br />
Carlowitz-Anlagen, erhalten und gepflegt werden.<br />
1.2.11 Östliches Erzgebirgsvorland<br />
Die Kulturlandschaft des Östlichen Erzgebirgsvorlandes soll in ihrer landschaftstypischen Struktur, die<br />
durch flach zur Elbe abfallende Hangbereiche, durch die eingeschnittenen Talbereiche der Elbzuflüsse<br />
sowie durch landwirtschaftliche Nutzung der ertragsreichen Böden charakterisiert ist, erhalten,<br />
gepflegt und entwickelt werden.<br />
Dazu sollen:<br />
� die wertvollen Blickbeziehungen zu den rechtselbischen Hangbereichen nicht durch Verbauungen<br />
gestört werden;<br />
� die ökologische Verbundfunktion der Auenbereiche von Seidewitz, Bahre, Müglitz, Lockwitzbach,<br />
Geberbach, Possendorfer Bach, Poisenbach, Zschonerbach, Nöthnitzbach sowie, soweit<br />
möglich, von Vereinigter Weißeritz durch eine durchgängige naturnahe Gestaltung und<br />
durch eine extensive Nutzung der Uferbereiche gestärkt werden;<br />
� die insbesondere wassererosionsgefährdeten ackerbaulich genutzten oberen Hangabschnitte<br />
der Talbereiche zu Grünland oder Wald umgewidmet werden;<br />
� landschaftsprägende Gehölzstrukturen, wie die Heckenstrukturen auf der Quorener Kipse, erhalten<br />
und gepflegt werden;<br />
� die ausgeräumten Agrarflächen auf den linkselbischen Hangbereichen zwischen Pirna und<br />
Dresden unter Beachtung der Erhaltung ihrer siedlungsklimatischen Funktion sowie der Einbindung<br />
in das ökologische Verbundsystem mit Flurgehölzen angereichert werden;<br />
� die größeren geschlossenen Waldgebiete Windberg, Wilisch, Poisenwald und um Bad Gottleuba-Berggießhübel<br />
so erhalten und entwickelt werden, dass sie ihrer ökologischen, siedlungsklimatischen<br />
und Erholungsfunktion auch weiterhin gerecht werden;<br />
� die ortstypischen Siedlungsränder sowie die historischen Siedlungsformen, insbesondere die<br />
Gutssiedlungen (z. B. Nöthnitz) und Rundweiler (z. B. Sobrigau, Boderitz, Gaustritz und Goes)<br />
sowie die innerstädtischen historischen Ortskerne erhalten bzw. saniert und unter Berücksichtigung<br />
ihrer Struktur weiterentwickelt werden.
ANHANG <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
A - 12 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
1.2.12 <strong>Osterzgebirge</strong><br />
Die Kulturlandschaft <strong>Osterzgebirge</strong> soll in ihrer landschaftstypischen Struktur, die durch Plateauflächen<br />
und tief eingeschnittene Täler, einen hohen Waldanteil, Wald- und Bergwiesenbereiche, zahlreiche<br />
Lesesteinrücken und Heckenstrukturen sowie durch landwirtschaftliche Nutzflächen charakterisiert<br />
ist, erhalten, gepflegt und entwickelt werden.<br />
Dazu sollen:<br />
� der Waldanteil im Anschluss an bestehende Wälder sowie auf den oberen Hangbereichen der<br />
Flusstäler, aber außerhalb von extensiv genutzten Grünlandbereichen, erhöht werden; die ackerwirtschaftlich<br />
genutzten Hochflächen sollen wieder durch ein Netz von Flurgehölzen unterteilt<br />
werden, wobei ein Anschluss an das ökologische Verbundssystem angestrebt werden<br />
soll;<br />
� die extensiv bewirtschafteten Bergwiesen mit ihren mosaikartig verzahnten Wiesengesellschaften<br />
als Lebensraum geschützter und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten erhalten und<br />
gepflegt werden;<br />
� auf feuchten Lagen sowie auf stark hängigen Flächen eine Umwandlung von Ackerland in<br />
standortgerecht genutztes Grünland oder eine Aufforstung bei Beachtung der Belange des Arten-<br />
und Biotopschutzes sowie der landschaftstypischen Steinrücken-Heckenlandschaft erfolgen;<br />
� zur Unterstützung des ökologischen Verbundsystems die Gebirgstäler der Flüsse und Bäche<br />
auch unter Ausnutzung naturbürtiger Prozesse wieder durchgehend naturnah gestaltet werden;<br />
die Talwiesen sollen vor flächenhafter Verbuschung bzw. Bewaldung sowie vor Verbauung<br />
und Umnutzung geschützt werden;<br />
� die gebietstypischen Waldhufendörfer des <strong>Osterzgebirge</strong>s, wie Börnersdorf, Cunnersdorf,<br />
Schönfeld und Dittersdorf, sowie die historischen Bergstädte, wie Altenberg, Geising, Dippoldiswalde<br />
und Glashütte, ihren landschaftsprägenden Charakter beibehalten; die vorhandene<br />
historische Gebäudesubstanz (alte Gasthöfe, Mühlen, Zeugnisse des Bergbaus u. a.) soll erhalten<br />
werden;<br />
� eine naturbezogene und umweltverträgliche Erholungsnutzung angestrebt werden.
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ANHANG<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009 A - 13<br />
2 Integriertes Entwicklungskonzept Landschaft<br />
2.1 Vorrang- und Vorbehaltsansprüche<br />
2.1.1 Natur und Landschaft - ökologisches Verbundsystem<br />
Folgende Flächen, die aufgrund ihrer aktuellen biotischen und abiotischen Ausstattung geeignet<br />
sind, die nachhaltige Sicherung von (Teil-)Populationen oder Individuen standort- und naturraumtypischer<br />
Arten und ihren Lebensräumen zu gewährleisten und die selbst Ausgangsbereiche für<br />
Wiederbesiedlungsprozesse sein können, führten i. d. R. zu einem Vorranggebietsanspruch Natur<br />
und Landschaft:<br />
o Flächen der „Gebietskulisse für die Ausweisung eines ökologischen Verbundsystems“ gemäß<br />
Karte 7 des LEP<br />
o ökologische Verbundstrukturen, die aufgrund der Analyse und Bewertung des Naturraumes<br />
eine sehr hohe Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz besitzen, hier insbesondere Habitatverbünde<br />
regional bedeutsamer Ziel- und Leitarten<br />
o weitere lineare Strukturen mit Biotopentwicklungspotenzial, die aufgrund ihrer Lage zwischen<br />
großflächigen, für den Biotop- und Artenschutz bedeutsamen Gebieten für die Entwicklung<br />
eines vorrangigen ökologischen Verbundes prädestiniert sind, hier insbesondere<br />
naturnahe Auenbereiche<br />
o Böden besonderer Funktionalität (Böden mit besonderer Biotopentwicklungsfunktion, besonders<br />
naturnahe Böden, besonders seltene Böden, Böden mit besonderer Archivfunktion)<br />
o Gebiete mit weitgehend natürlicher bis naturnaher Vegetation<br />
o Zug-, Rast-, Brut- und Nahrungshabitate von störungsempfindlichen Tierarten<br />
o fachrechtlich gesicherte sowie geplante Schutzgebiete gemäß SächsNatSchG (FFH-<br />
Gebiete, Nationalpark Sächsische Schweiz, NSG, FND, geschützte Biotope).<br />
Folgende Flächen, die zur Arrondierung, zur Pufferung, zur Ergänzung oder unter dem Aspekt der<br />
Repräsentanz erforderlich sind, führten i. d. R. zur Darstellung eines Vorbehaltgebietsanspruches<br />
Natur und Landschaft:<br />
o die Flächen der „Gebietskulisse für die Ausweisung eines ökologischen Verbundsystems“<br />
gemäß Karte 7 des LEP, sofern sich nicht aus der Analyse und Bewertung des Naturraumes<br />
ein Vorranganspruch ergibt<br />
o SPA-Gebiete 1<br />
o großflächig unzerschnittene störungsarme Räume<br />
o "Brückenfunktion" zwischen Vorranggebietsansprüchen Natur und Landschaft unter Einbeziehung<br />
von Lebensräumen, die aus Gründen des Arten- und Biotopschutzes erhaltenswert sind<br />
und sich außerhalb von Vorranggebieten für Natur und Landschaft befinden<br />
o Pufferzonen um Vorranggebiete Natur und Landschaft, da auch ein „nur" tangierender Eingriff<br />
schwerwiegende Folgen für den Schutzzweck haben kann, beispielsweise Grundwasserabsenkung,<br />
Lärmbeeinträchtigung, Schadstoffbelastung.<br />
1<br />
EG-Vogelschutzgebiete gem. RL 79/409/EWG i. d. F. der SPA-Grundschutzverordnungen v. 19.10.2006,<br />
30.11.2006 und 05.12.2006
ANHANG <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
A - 14 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
2.1.2 Waldschutz<br />
Folgende Kriterien führten i. d. R. zur Darstellung eines Vorranggebietsanspruches Waldschutz:<br />
o Bodenschutzwald und Wald mit besonderer Boden- bzw. Anlagenschutzfunktion aus der<br />
Waldfunktionenkartierung des Staatsbetriebes Sachsenforst<br />
o Waldbestände im Gebiet „Restwälder in waldarmen Gebieten“ aus der Waldfunktionenkartierung<br />
des Staatsbetriebes Sachsenforst<br />
o Waldbestände im Vorranganspruch Wasserressource (s. FB LRP Abb. 3.3 - 4)<br />
o Waldbestände auf „Böden mit besonders gefährdetem Wasserspeichervermögen durch hohe<br />
Wassererosion“ (s. FB LRP Karte 2.2 - 12)<br />
o Waldbestände in „Gebieten mit sehr hohem landschaftsästhetischen Wert“<br />
(s. FB LRP Karte 2.5 - 15)<br />
Folgende Kriterien führten i. d. R. zur Darstellung eines Vorbehaltsgebietsanspruches Waldschutz:<br />
o Waldbestände in „Gebieten zur Erhaltung und Verbesserung des Wasserrückhalts“<br />
o Waldbestände mit besonderer Lärm- und Immissionsschutzfunktion<br />
o Waldbestände in „Gebieten mit hohem landschaftsästhetischen Wert“<br />
(s. FB LRP Karte 2.2 - 15)<br />
o Waldbestände in Vorbehaltsanspruch Wasserressource<br />
(s. FB LRP Abb. 3.3 - 4)<br />
o Waldbestände in wind- und wassererosionsgefährdeten Gebieten<br />
(s. FB LRP Karte 2.2 - 11)<br />
o alle Waldbestände mit besonderer Erholungsfunktion aus der Waldfunktionenkartierung des<br />
Staatsbetriebes Sachsenforst<br />
2.1.3 Waldmehrung<br />
Folgende Kriterien führten i. d. R. zur Darstellung eines Vorranggebietsanspruches Waldmehrung:<br />
o Flächen aus der Waldmehrungsplanung des Staatsbetriebes Sachsenforst ab einer Flächengröße<br />
von 5 ha<br />
o darüber hinaus gehende VRG Erstaufforstung aus dem <strong>Regionalplan</strong> 2001<br />
o Erstaufforstungsmaßnahmen aus dem Regionalen Flächenausgleichspool 2 ab einer Flächengröße<br />
von 5 ha<br />
o darüber hinaus dargestellte Waldmehrungsflächen aus Flächennutzungsplänen und kommunalen<br />
Biotopverbundplanungen Flächenpool ab einer Flächengröße von 5 ha<br />
Die o. g. Flächen wurden nicht in den Vorranggebietsanspruch Waldmehrung übernommen, wenn sie:<br />
- potenzielle, naturschutzfachlich abgestimmte Aufrebungsflächen betreffen<br />
- aus Gründen des Arten- und Biotopschutzes offen zu halten sind<br />
- sich auf extensiv genutzten, nicht stark hängigen Grünlandflächen befinden<br />
- sich innerhalb von siedlungsrelevanten Kaltluftbahnen befinden, wenn die<br />
Konfiguration der Waldmehrungsgebiete quer zur Hangneigung besteht<br />
- die Hochwassergefährdung für eine Ortslage durch Lage innerhalb des Abflussberei-<br />
ches eines Überschwemmungsgebietes erhöhen.<br />
2 Im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft hat die Sächsische Landsiedlung<br />
GmbH 2005 einen regionalen Flächenpool für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zukünftiger Eingriffe in<br />
Natur und Landschaft für die Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> (außer für das Gebiet der Landeshauptstadt<br />
Dresden) erstellt; die konkreten Maßnahmen liegen den unteren Naturschutzbehörden vor.
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ANHANG<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009 A - 15<br />
2.1.4 Landwirtschaft<br />
Folgende Methodik führte zur Aufstellung eines Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebietsanspruches Landwirtschaft:<br />
1. Aufnahme aller landwirtschaftlich genutzten Böden, die eine Bodenwertzahl ab 35 aufweisen;<br />
diese Böden verfügen neben dem relativ hohen Ertragspotenzial auch über ein sehr hohes<br />
Wasserspeichervermögen (nutzbare Feldkapazität ab 200 mm)<br />
2. Reduzierung der unter 1. herausgearbeiteten Böden um alle natürlichen Auenbereiche (unter<br />
Beachtung der Belange ökologisches Verbundsystem, Hochwasserschutz, Schwermetallgehalt<br />
der Auenböden)<br />
3. Reduzierung der unter 2. herausgearbeiteten Böden um die Flächen, die höher als 500 m<br />
ü. NN liegen, eine Jahresdurchschnittstemperatur von weniger als 7°C und eine durchschnittliche<br />
Jahresniederschlagsmenge ab 800 mm aufweisen (keine Klimagunst)<br />
4. Reduzierung der unter 3. herausgearbeiteten Böden um die Flächen, die eine sehr hohe bis<br />
hohe Wassererosionsgefährdung aufgrund der Hangneigung über 18 % besitzen (Bodenschutz)<br />
5. Reduzierung der unter 4. herausgearbeiteten Böden um Einzelflächen unter 5 ha (keine Darstellungsmöglichkeit<br />
auf regionaler Ebene)<br />
Von den nach Schritt 5 herausgearbeiteten Flächen wurden diejenigen, die eine Bodenwertzahl ab 70<br />
besitzen, in den Vorranggebietsanspruch Landwirtschaft und die übrigen, also diejenigen Flächen mit<br />
einer Bodenwertzahl ab 35 bis kleiner 70, in den Vorbehaltsgebietsanspruch Landwirtschaft übernommen.<br />
Ausweisungsgrundlage für den Vorranganspruch Weinbau ist eine 2003 selbst durchgeführte Erfassung<br />
aller Weinbauflächen anhand der Bilder zur Hochwasserbefliegung im August und September<br />
2002. Generell sollen alle vorhandenen Weinbauflächen als Anspruchsfläche für Vorranggebiete<br />
Weinbau gelten.<br />
In den letzten Jahren ist in zunehmendem Maße die Nachfrage nach Aufrebungsflächen gestiegen.<br />
Um einen diesbezüglichen planungsrechtlichen Vorlauf zu schaffen, wurde im Jahr 2004 von der<br />
Sächsischen Landsiedlung GmbH im Auftrag des Landratsamtes Meißen ein Steillagenkonzept erarbeitet.<br />
Im Rahmen dieses Projektes, bei dem Ortsbegehungen zwischen Diesbar-Seußlitz und Pirna<br />
auf den rd. 50 Bergen mit Steillagen durchgeführt wurden, sind etwa 70 ha potenzielle Rebflächen auf<br />
und im Umfeld von Steillagen (Hangneigung > 30 %) kartiert worden. Sie wurden in erster Linie nach<br />
weinbaulichen Aspekten und hierbei schwerpunktmäßig nach der anliegenden Hangneigung, Exposition<br />
sowie der klimatischen Gunst bewertet. Dabei beruht die Klimagunst auf der Summe der direkten<br />
Einstrahlung während der Reifephase der Trauben (September bis Oktober). Damit bildeten objektive<br />
naturwissenschaftliche Daten wesentlicher natürlicher Standortfaktoren die Grundlage zur Bewertung<br />
von bestehenden und potenziellen Rebflächen.<br />
Diejenigen potenziellen Aufrebungsflächen aus dem „Steillagenkonzept“, bei denen nach einer ersten<br />
Prüfung hinsichtlich ihrer naturschutzfachlichen Wertigkeit keine diesbezüglichen Bedenken bestehen,<br />
sollen ebenfalls als Vorranggebiete Weinbau ausgewiesen.<br />
Die im Plansatz Z 9.1 LEP enthaltene Option, dass auch Vorbehaltsgebiete Weinbau ausgewiesen<br />
werden können, wird aufgrund des gleichzeitig bestehenden hohen kulturlandschaftlichen sowie landschaftsästhetischen<br />
Wertes der Weinbaulandschaft nicht wahrgenommen.
ANHANG <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
A - 16 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
2.1.5 Wasserressource<br />
Folgende Kriterien führten i. d. R. zur Darstellung eines Vorranggebietsanspruches Wasserressource:<br />
Alle nicht besiedelten und ab 10 ha großen Flächen, die folgenden fachrechtlichen Status aufweisen<br />
(außer vorgesehene Aufhebung):<br />
o Trinkwasserschutzgebiete – Bestand, im Verfahren, Planung.<br />
Folgende Kriterien führen i. d. R. zur Darstellung eines Vorbehaltsgebietsanspruches Wasserressource:<br />
o alle durch die Fachplanung ermittelten hydrogeologischen Erkundungsgebiete, wenn diese<br />
nicht zwischenzeitlich den Vorranganspruch Wasserressource erfüllen<br />
o die bereits besiedelten Bereiche in den bestehenden, geplanten und im Verfahren befindlichen<br />
Wasserschutzgebieten.<br />
2.1.6 Hochwasserschutz<br />
Vorbeugender Hochwasserschutz ist nicht ausschließlich eine wasserwirtschaftliche Aufgabe, sondern<br />
erfordert eine umfassende fachübergreifende und grenzüberschreitende Betrachtung der Hochwasserrisiken<br />
und Vorsorgemaßnahmen. Einen wesentlichen Beitrag zum vorbeugenden Hochwasserschutz<br />
kann die <strong>Regionalplan</strong>ung mit ihren Instrumenten leisten.<br />
In der Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> liegen für die Fließgewässer I. Ordnung und für die Elbe<br />
durch das Sächsische Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft bestätigte Hochwasserschutzkonzepte<br />
vor. Für diese Fließgewässer bestehen gleichzeitig rechtskräftige Überschwemmungsgebiete.<br />
Es gelten die jeweiligen Rechtsverordnungen bzw. § 100 Abs. 3 SächsWG.<br />
Gemäß der durch den Fachbeitrag Landschaftsrahmenplan empfohlenen Abwägungsmethodik bei<br />
Überlagerung der Anspruchsflächen für Vorrang Natur und Landschaft mit denen des Hochwasserschutzes<br />
wird der <strong>Regionalplan</strong>ung empfohlen, zugunsten des Vorranges Natur und Landschaft abzuwägen.<br />
Damit wird einerseits dem Umstand Rechnung getragen, dass gemäß<br />
§ 4 Abs. 2 SächsLPlG sowie § 5 Abs. 4 SächsNatSchG der <strong>Regionalplan</strong> zugleich die Funktion des<br />
Landschaftsrahmenplanes übernimmt und andererseits mit den Bestimmungen des § 100 SächsWG<br />
i. V. m. den Rechtsverordnungen zu den einzelnen Überschwemmungsgebieten ein ausreichender<br />
fachrechtlicher Schutzstatus besteht.<br />
Die fachliche Grundlage für die regionalplanerischen Ausweisungen zum Hochwasserschutz bilden<br />
die Hochwasserschutzkonzepte der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, ergänzend<br />
die Gefahrenhinweiskarte des Sächsischen Landesamtes für Umwelt und Geologie.<br />
Als Vorranggebiete Hochwasserschutz können aus landschaftsplanerischer Sicht im <strong>Regionalplan</strong><br />
Gebiete an Bundeswasserstraßen und Gewässern 1. Ordnung festgelegt werden, die:<br />
o unbesiedelt sind und bei einem Hochwasserereignis, mit dem statistisch einmal in hundert<br />
Jahren zu rechnen ist, überschwemmt werden oder<br />
o durch Rückbau oder Verlegung von Deichen für den natürlichen Wasserrückhalt zurückgewonnen<br />
oder als gesteuerte Flutungspolder genutzt werden sollen<br />
und die nicht bereits als Vorranggebiete Natur- und Landschaft gesichert sind.<br />
Als Vorbehaltsgebiete Hochwasserschutz können aus landschaftsplanerischer Sicht im <strong>Regionalplan</strong><br />
Gebiete an Bundeswasserstraßen und Gewässern 1. Ordnung festgelegt werden, die:<br />
o besiedelt sind und bei einem Hochwasserereignis, mit dem statistisch einmal in hundert<br />
Jahren zu rechnen ist, überschwemmt oder<br />
o bei Extremereignissen oder bei Versagen von Schutzeinrichtungen überflutet werden<br />
können.<br />
Folgende Kriterien können aus landschaftsplanerischer Sicht i. d. R. zur Darstellung eines Vorranggebietes<br />
Hochwasser-Rückhaltebecken führen:<br />
o eine räumlich konkrete Standortentscheidung durch den Fachplanungsträger ist erfolgt<br />
o eine FFH-Verträglichkeit ist, soweit erforderlich, durch den Fachplanungsträger nachgewiesen.
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ANHANG<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009 A - 17<br />
2.1.7 Landschaftsrahmenplanerische Belange bei der Ausweisung von Vorrang-/Eignungsgebieten<br />
Windenergienutzung<br />
Die Bundesregierung hat zum Auftakt der Welt-Klimakonferenz im Dezember 2007 ein „Integriertes<br />
Energie- und Klimaprogramm“ beschlossen. Klimaschutzziel ist es, bis 2020 die Treibhausgasemissionen<br />
um 40 % gegenüber dem Basisjahr 1990 zu senken. Dieses Ziel soll durch Maßnahmen zur<br />
Erhöhung der Energieeffizienz, des Einsatzes von Biokraftstoffen, durch Maßnahmen im Bereich Verkehr<br />
und Erneuerbaren Energien bei Strom und Wärme erreicht werden.<br />
Im Jahr 2006 betrug bundesweit der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch etwa<br />
9,3 % [50 339 GWh]; davon wiederum wurden rund 61 % [30 600 GWh] durch die Windenergienutzung<br />
bereitgestellt. Gemäß dem „Integrierten Energie- und Klimaprogramm“ soll der Anteil der erneuerbaren<br />
Energien am Bruttostromverbrauch im Jahr 2010 mindestens 12,5 % betragen. Als mittelfristiges<br />
Ziel hat die Bundesregierung vorgesehen, den Anteil erneuerbarer Energien an der Strombereitstellung<br />
bis 2020 auf mindestens 20 % und am Primärenergieverbrauch auf mindestens 10 % zu steigern.<br />
Langfristig, d. h. bis Mitte dieses Jahrhunderts, soll rund die Hälfte der Energieversorgung mit<br />
erneuerbaren Energien bestritten werden.<br />
Bezüglich der Windenergienutzung standen Ende 2007 in Deutschland 19 460 Windkraftanlagen mit<br />
einer installierten Leistung von 22 247 MW zur Stromerzeugung bereit; diese haben im Jahr 2007<br />
etwa 39 500 GWh erzeugt. Da nach Einschätzung der Bundesregierung der Platz für den Ausbau der<br />
Windenergie an Land knapp wird, hat man begonnen, die großen Potenziale auf See zu erschließen.<br />
Die Bundesregierung hält es für realistisch, dass durch diese Windparks auf See bis zum Jahr<br />
2025/2030 eine Leistung von 20 000 bis 25 000 MW erbracht werden kann. Damit könnten allein die<br />
Windparks auf See 15 % des heutigen deutschen Strombedarfs [dieser betrug 2006 rund 540 000<br />
GWh] decken.<br />
Im Juni 2001 beschloss die Staatsregierung mit dem Klimaschutzprogramm für Sachsen, 5 % des<br />
Endenergieverbrauchs in Sachsen bis zum Zeitraum 2005 bis 2010 aus erneuerbaren Energien zu<br />
decken. Diesem Programm gemäß werden die größten Wachstumschancen in der Nutzung von Biomasse<br />
einschließlich Biogas (67 %) gesehen; bezüglich der Windenergienutzung wurde sachsenweit<br />
ein Anteil von 25 % (das entspricht ca. 1 150 GWh/a) eingeschätzt. Diese Zielstellung bezüglich<br />
Windenergienutzung ist bereits mit Stand 2006 sachsenweit mit 1 261 GWh erreicht worden.<br />
Am 17.06.2008 beschloss das Kabinett den „Aktionsplan Klima und Energie des Freistaates Sachsen“.<br />
Dieser Aktionsplan greift die anspruchsvollen Anforderungen der jüngsten internationalen und<br />
nationalen Klimaschutzziele auf, baut auf den im Klimaschutzprogramm und im Energieprogramm<br />
enthaltenen Maßnahmen auf und entwickelt diese weiter. Der Aktionsplan konzentriert sich auf kurz-<br />
und mittelfristig umsetzbare Maßnahmen zum Klimaschutz und für eine nachhaltige Energiewirtschaft<br />
sowie auf Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel. Eine interministerielle Arbeitsgruppe<br />
„Klima und Energie“ soll u. a. neue qualitative Ziele für die Klima- und Energiepolitik erarbeiten. Diese<br />
Zielstellungen sollen in die Fortschreibung des Klimaschutzprogramms aus dem Jahr 2001 eingehen<br />
und Grundlage für die beabsichtigte Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes sein.<br />
Die konzentrierte Errichtung von Windkraftanlagen auf hinsichtlich ihrer Eignung geprüften Standorten<br />
entspricht dem raumordnerischen Grundsatz der sparsamen und schonenden Inanspruchnahme der<br />
Naturgüter. Windkraftanlagen verändern das Landschaftsbild und die landschaftsökologischen Bedingungen,<br />
sie erfordern Sicherheitsabstände zu umgebenden Nutzungen, insbesondere der Wohnbebauung,<br />
und benötigen Zuleitungen und Zuwegungen. Eine natur- und umweltverträgliche Einbindung<br />
der Anlagen ist daher bei der Standortwahl anzustreben.<br />
Bei der Ausweisung der Vorrang-/Eignungsgebiete Windenergienutzung mittels eines schlüssigen<br />
Planungskonzeptes hat der Regionale Planungsverband als zuständiger Planungsträger ein breites<br />
Planungsermessen. Es ist somit seine Angelegenheit, Kriterien begründet zu entwickeln und anzuwenden,<br />
nach denen er eine Gebietsauswahl vornimmt (Kriterienfindungsrecht). Er darf dabei die<br />
Auswahl von Vorrang-/Eignungsgebieten an global und pauschalierend festgelegten Kriterien für die<br />
Ungeeignetheit der durch Ausschlusswirkung erfassten Bereiche ausrichten (Typisierungsbefugnis)<br />
und ist auch nicht gehalten, sämtliche ”windhöffige” Flächen als Vorranggebiete Windenergienutzung<br />
festzulegen 3 .<br />
3 vgl. hierzu auch: OVG Münster, Urteil v. 30.11.2001 (7 A 4857/00), bestätigt durch BVerwG, Urteil v. 17.12.2002 (4 C 15.01)
ANHANG <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
A - 18 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Aus landschaftsrahmenplanerischer Sicht stehen folgende Gebiete einer Windenergienutzung regelmäßig<br />
entgegen und sollten durch die <strong>Regionalplan</strong>ung als Ausschlussbereiche in die diesbezügliche<br />
Planungskonzeption aufgenommen werden:<br />
A 1 Vorranggebiete Natur und Landschaft<br />
einschließlich der Beachtung einer Pufferzone in Abhängigkeit vom konkreten Schutz- und<br />
Entwicklungsziel und der Biotop- und Artenschutzbelange des jeweiligen Vorranggebietes Natur<br />
und Landschaft (Einzelfallprüfung).<br />
Vorranggebiete für Natur und Landschaft dienen dem Erhalt wertvoller Bereiche des Arten-<br />
und Biotopschutzes, die zugleich vielfach wesentliche Naturhaushaltsfunktionen (klimatische,<br />
bodenökologische Funktionen, Retentionsfunktionen) erfüllen und die Vielfalt, Eigenart und<br />
Schönheit der Landschaft in besonderem Maß repräsentieren. In den Vorranggebieten werden<br />
eine Verbesserung der Arten- und Biotopausstattung von Gebieten mit hohem Biotopentwicklungspotenzial<br />
sowie eine Verbesserung des Naturhaushalts und der landschaftlichen Erlebniswirksamkeit<br />
angestrebt.<br />
Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen innerhalb der Vorranggebiete Natur und Landschaft<br />
sind insbesondere hinsichtlich der natürlichen Eigenart und Seltenheit der Landschaft<br />
grob unangemessen.<br />
A 2 Nationalparkregion Sächsische Schweiz und die Landschaftsschutzgebiete, deren<br />
Rechtsverordnung explizit ein Verbot für Windkraftanlagen bzw. bauliche Anlagen über 10 m<br />
bzw. 25 m ausspricht (LSG „Sächsische Schweiz“, LSG „Strauch-Ponickauer Höhenrücken“,<br />
LSG „Wilschdorf-Rähnitzer Sandhügelland, LSG „Bühlauer Wiesen“)<br />
A 3 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und europäische Vogelschutzgebiete<br />
(FFH- und SPA-Gebiete)<br />
Regional bedeutsame avifaunistische Bereiche sowie Zug-, Rast-, Brut- und Nahrungshabitate<br />
von störungsempfindlichen Tierarten<br />
Gemäß § 2 Abs. 3 SächsLPlG umfasst die Umweltprüfung auch die Prüfung der Verträglichkeit<br />
mit den Erhaltungszielen eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines<br />
Europäischen Vogelschutzgebietes (Natura 2000 - Gebiete). Der Umweltbericht enthält insoweit<br />
auch eine zusammenfassende Darstellung der Auswirkungen des Plans auf die Gebiete<br />
und Arten, die gemäß FFH- und SPA-Richtlinien geschützt sind. Mit der Aufnahme dieser Gebiete<br />
als Ausschlussbereich werden mögliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele durch<br />
den Bau von Windkraftanlagen in den Gebieten vorsorgend ausgeschlossen.<br />
Die Regional bedeutsame avifaunistische Bereiche sowie Rast-, Brut- und Nahrungshabitate<br />
störungsempfindlicher Tierarten resultieren aus langjährigen Beobachtungen durch Mitarbeiter<br />
des Naturschutzes sowie aus diesbezüglichen avifaunistischen Gutachten und berücksichtigen<br />
die SPA-Gebiete 4 sowie relevanten Aussagen in der neuesten Fachliteratur 5 .<br />
Die Gebiete sind in Abstimmung mit den Naturschutzfachbehörden sowie mit den unteren Naturschutzbehörden<br />
bestimmt und abgegrenzt worden. Diesbezügliche detaillierte Arbeitsunterlagen<br />
liegen aufgrund der hohen Schutzbedürftigkeit der Arten nur in der höheren Naturschutzbehörde<br />
vor.<br />
4 Richtlinie 79/409/EWG des Rates v. 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Special Protected Area,<br />
SPA-Gebiete) i. d. F. der SPA-Grundschutzverordnungen v. 19.10.2006, 30.11.2006 u. 05.12.2006 nach<br />
§ 22a Abs. 6 Sächs NatschutzG<br />
5 insbesondere sind hier zu nennen:<br />
- Seiche, K., Endl, P., Lein, M.: Fledermäuse und Windenergieanlagen in Sachsen, 2007<br />
- Brinkmann, R. Untersuchungen zu möglichen betriebsbedingten Auswirkungen von Windkraftanlagen auf<br />
Fledermäuse im Regierungsbezirk Freiburg, Jan. 2006<br />
- Hötker, H.: Auswirkungen des „Repowering“ von Windkraftanlagen auf Vögel und Fledermäuse, Okt. 2006<br />
- Hötker, H., Thomsen, K.-M., Köster, H.: „Auswirkungen regenerativer Energiegewinnung auf die biologische<br />
Vielfalt am Beispiel der Vögel und Fledermäuse“, Michael-Otto-Institut im NABU (Endbericht, Dezember 2004)<br />
- Endl, P.: „Untersuchungen zum Verhalten von Fledermäusen und Vögeln an ausgewählten Windkraftanlagen<br />
(Landkreise Meißen, Weißeritzkreis, Sächsische Schweiz)“, i. Auftrag des StUFA Radebeul, Nov. 2004<br />
- Ermittlung von erheblichen Beeinträchtigungen im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung, April 2004,<br />
FuE-Vorhaben i. A. des Bundesamtes für Naturschutz<br />
- Tagungsband „Windenergie und Vögel - Ausmaß und Bewältigung eines Konflikts“, TU Berlin (2002);<br />
- Bremer Beitr. Naturkde. Naturschutz 4 (1999) - Themenheft „Vögel und Windkraft“;<br />
- Steffens, R., Saemann, D. & Größler, K. (1998): „Die Vogelwelt Sachsens“, Jena;<br />
- Steffens. R, Kretzschmar, R. & Rau, S. (1998): „Atlas der Brutvögel Sachsens“, Dresden;<br />
- Kneis, P., Lux, H., Schneider, D. (2003): „Die Brutvögel der nordsächsischen <strong>Elbtal</strong>region um Riesa“,<br />
Mitteilungen des Vereins Sächsischer Ornithologen, Bd. 9, Sonderheft 2
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ANHANG<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009 A - 19<br />
Insbesondere sind in diesem Zusammenhang Beeinträchtigungen des Brut-, Zug-, Nahrungs-,<br />
Rast- und Meideverhaltens der im Anhang 2.1 - 4 des Fachbeitrages LRP genannten störungsempfindlichen<br />
Arten zu nennen, die von in Betrieb befindlichen Windkraftanlagen ausgehen.<br />
Die Meidung der Windkraftanlagenstandorte durch diese Arten ist einerseits durch die<br />
Bauhöhe (nach derzeitigem Stand der Technik 120 m und mehr Gesamthöhe) und andererseits<br />
durch die sich drehenden Rotoren bedingt; diese lösen bei den genannten Arten ein<br />
Fluchtverhalten aus; teilweise sind auch Kollisionen nachgewiesen worden. Des Weiteren besteht<br />
durch errichtete Windkraftanlagen in traditionellen Zugkorridoren eine Gefährdung<br />
nachtziehender Arten, wie Limicolen und Tauchern.<br />
Im direkten Einflussbereich von Windkraftanlagenstandorten werden die Nahrungsflächen<br />
vollständig aufgegeben (Totalverlust). Erst in einem Abstand, der etwa der 9-fachen Kipphöhe<br />
der Windkraftanlagen entspricht, konnte beobachtet werden, dass sich die Arten relativ ungestört<br />
verhalten.<br />
Neben der Verkleinerung und Fragmentierung von Nahrungshabitaten kann durch Windkraftanlagenstandorte<br />
eine Versperrung von Flugwegen und Einflugschneisen in die noch ungestörten<br />
Nahrungs-, Ruhe- und Übernachtungsgebiete der Arten verursacht werden (Barrierewirkung).<br />
So sind Abweichungen von der ursprünglichen Flugrichtung sowie Steig- und Taumelflüge<br />
beobachtet worden. Der dafür notwendige steigende Energiebedarf ist besonders kritisch<br />
bei ziehenden Arten (z. B. Gänse, Großer Abendsegler) zu bewerten, die noch weite<br />
Strecken bis zu ihren Winter- bzw. Sommerquartieren zu bewältigen haben. Diese Barrierewirkung<br />
verstärkt sich erheblich, je näher die einzelnen Windkraftstandorte benachbart sind.<br />
A 4 Gewässer und ihre natürlichen Auen- und Uferbereiche und Überschwemmungsgebiete<br />
(rechtskräftig)<br />
Gewässer und ihre natürlichen Auen- und Uferbereiche sind Träger wichtiger ökologischer<br />
Funktionen (z. B. Wasserrückhaltung, Klimaausgleich) und stellen die artenreichsten Lebensräume<br />
dar. Das hohe Artenpotenzial resultiert aus vielfältigen Wechselbeziehungen zwischen<br />
aquatischen, amphibischen und terrestrischen Lebensgemeinschaften und der Funktion der<br />
Fließgewässer und Auen als Wander- und Ausbreitungskorridor. Sie besitzen zudem eine hohe<br />
landschaftsästhetische Bedeutung und sind damit prädestiniert für die Erholungsnutzung.<br />
Der Betrieb von Windkraftanlagen in diesen Bereichen ist daher aus ökologischen Gründen<br />
und unter dem Aspekt der Erholungsvorsorge regelmäßig nicht zu vertreten.<br />
Gemäß § 100 Abs. 2 Nr. 3 SächsWG ist die Errichtung oder wesentliche Änderung baulicher<br />
Anlagen in einem Überschwemmungsgebiet untersagt.<br />
A 5 Naturdenkmale und besonders geschützte Biotope<br />
einschließlich der Beachtung einer Pufferzone in Abhängigkeit von den jeweiligen Belangen<br />
des Biotop- und Artenschutzes und des Landschaftsbildes (Einzelfallprüfung)<br />
gemäß § 21 Abs. 5 sowie § 26 Abs. 2 SächsNatSchG.<br />
A 6 Landschaftsprägende Höhenrücken, Kuppen und Hanglagen, Moritzburger, Langebrücker<br />
und Rossendorfer Kleinkuppenlandschaft und der sichtexponierte <strong>Elbtal</strong>bereich<br />
Die landschaftsprägenden Höhenrücken, Kuppen und Hanglagen selbst sowie ihre Stellung<br />
zueinander geben der jeweiligen Landschaft ihre Eigenart und Schönheit, wie die Felsreviere<br />
der Sächsischen Schweiz und die Kleinkuppenlandschaften um Moritzburg, Langebrück und<br />
Rossendorf. Alle sind sie augenscheinliche Zeugen der naturräumlichen Genese der Landschaft,<br />
wie die Vulkanitkuppen von Geising- und Luchberg. Sie werden charakterisiert durch<br />
ihre gegenüber der natürlichen Umgebung herausragende Stellung in der Landschaft, durch<br />
ihre über mehrere Kilometer weithin einsehbare, das umgebende Landschaftsbild prägende<br />
Erhebung sowie durch die von der Erhebung selbst bestehenden weiten Sichtbeziehungen in<br />
die Landschaft.<br />
Der sichtexponierte <strong>Elbtal</strong>bereich stellt einen für die Region charakteristischen Landschaftsausschnitt<br />
dar, der in seiner Eigenart und Schönheit prägend für diesen Kulturlandschaftsbereich<br />
ist. Die Ausweisung basiert auf einer Analyse der zahlreich vorhandenen und sich vielfach<br />
überlagernden wertvollen Sichtbeziehungen im <strong>Elbtal</strong>bereich.<br />
Die äußeren Grenzen werden durch die von den diesbezüglich relevanten Standorten einsehbaren<br />
höchsten Erhebungen beidseitig des <strong>Elbtal</strong>es gebildet, wobei eine erlebbare Sichtlänge<br />
von maximal 10 km zugrunde gelegt worden ist. 6<br />
6 Die hier zugrunde gelegte erlebbare Sichtlänge entspricht der in der diesbezüglichen Literatur dargestellten Fernzone inner-<br />
halb eines ästhetisch-visuellen Wirkraumes (z. B. NOHL, W. (1993): „Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch mast-<br />
artige Eingriffe“. I. A. des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft Nordrhein-Westfalen).
ANHANG <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
A - 20 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Diese Standorte sind größtenteils in das vorhandene touristische Wegenetz integriert. Etwa<br />
ein Drittel der Fläche des sichtexponierten <strong>Elbtal</strong>bereiches ist Siedlungsfläche und etwa die<br />
Hälfte wird bereits durch Landschaftsschutzgebietsflächen belegt. 7<br />
Die jeweiligen Rechtsverordnungen, zu denen auch die aus DDR-Recht übergeleiteten Vorschriften<br />
gehören, beinhalten entsprechende Festlegungen zum Schutz des Landschaftsbildes<br />
bzw. zum Verbot der Errichtung wesensfremder Landschaftselemente. Für die rechtselbischen<br />
Hangbereiche und Villenviertel in Dresden und Radebeul wurden auf der Grundlage von<br />
§ 21 SächsDSchG Denkmalschutzgebietssatzungen aufgestellt. 8<br />
Die besondere Eigenart der Moritzburger, Langebrücker und Rossendorfer Kleinkuppenlandschaft<br />
zeigt sich in dem auf engem Raum vorhandenen Wechsel von meist gehölzbestandenen<br />
Vollformen (Kleinkuppen und Flachrücken mit teilweise durchragender Felsbasis aus Syenodiorit)<br />
mit flachen bis wannenartigen, überwiegend landwirtschaftlich genutzten Hohlformen<br />
(die Kuppenfrequenz beträgt mehr als 3 Kuppen/km²). Diese zahlreich vorhandenen bewaldeten<br />
Kleinkuppen, einzelne Feldgehölze und Gebüsche, Teiche mit Röhrichten, Hecken,<br />
Baumreihen und linienhafte Gehölze sowie der Wechsel zwischen Acker- und Wiesenflächen<br />
prägen und gliedern dieses abwechlungsreiche Landschaftsbild. Für Mitteleuropa ist diese<br />
Gefildelandschaft in ihrer Kleinräumigkeit einmalig und begründet damit ihre überregionale<br />
Bedeutsamkeit. Von zahlreichen, an Wanderwegen gelegenen Aussichtspunkten eröffnen sich<br />
weite Sichtbeziehungen in diese harmonische Kulturlandschaft, welche teilweise durch das<br />
am 24.08.1989 festgesetze Denkmalschutzgebiet „Kulturlandschaft Moritzburg“ explizit geschützt<br />
werden. Der Abwechslungsreichtum dieser Kulturlandschaftsbereiche wird bestimmt<br />
durch seine wertvollen kulturellen und naturnahen Objekte und Strukturen, die das Landschaftsbild<br />
in seiner Eigenart prägen. Die heutige Funktion als Erlebnis- und Erholungsraum<br />
ist auch hinsichtlich der „weichen“ Standortfaktoren außerordentlich wichtig. Diese Kulturlandschaftsbereiche<br />
besitzen darüber hinaus einen sehr hohen Identitätswert für die Bewohner.<br />
Mit der Wahrnehmung bzw. Überschaubarkeit einer Landschaft steigt ihre visuelle Verwundbarkeit.<br />
Raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen stellen dann eine erhebliche Beeinträchtigung<br />
dar, wenn diese dem vorhandenen Landschaftsbild grob unangemessen sind. Das<br />
ist regelmäßig dann der Fall, wenn die raumbedeutsame Planung oder Maßnahme bzw. einzelne<br />
raumbedeutsame Planungen oder Maßnahmen in ihrer Summenwirkung die Dominanz<br />
des/der jeweiligen Landschaftsbereiches unmittelbar durch Eingriff in diese(n) zerstört bzw.<br />
dadurch ablöst, indem sie selbst den umgebenden Landschaftsraum dominiert. Dabei ist zu<br />
beachten, dass diese Auswirkung auch bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen<br />
auftreten kann, die nicht unmittelbar innerhalb der ausgewiesenen landschaftsprägenden Höhenrücken,<br />
Kuppen und Hanglagen lokalisiert sind.<br />
A 7 Gebiete mit herausragender Sichtbeziehung von und zu einem sichtexponierten historischem<br />
Kulturdenkmal<br />
Die historisch gewachsene Siedlungsstruktur der Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ist in<br />
der Landschaft durch Dominanten wie Türme von Kirchen und Rathäusern, Burgen und<br />
Schlösser mit prägnanten Silhouetten und charakteristischen Baukubaturen erlebbar. Diese<br />
Dominanten sind untrennbare Bestandteile der Kulturlandschaft.<br />
Es wurde unter Beachtung der Sichtverschattung durch Höhenzüge, Bewaldung und Bebauung<br />
von einem wahrnehmbaren Wirkungsbereich von in der Regel etwa 5 km im Umkreis des<br />
Kulturdenkmals ausgegangen. Dargestellt ist der jeweilige Bereich um ein Kulturdenkmal, von<br />
wo das Kulturdenkmal sichtprägend wahrgenommen wird.<br />
Windkraftanlagen stellen im Landschaftsraum weithin sichtbare Elemente dar, deren Wahrnehmung<br />
durch die in Bewegung befindlichen Rotoren noch verstärkt wird. Stehen sie in markanten<br />
Sichtachsen vor oder hinter einem historischen Kulturdenkmal in weiträumig sichtexponierter<br />
Lage, so kann es dadurch optisch entwertet werden. Dies reicht von einer eingeschränkten<br />
Wahrnehmbarkeit durch Überschneidung oder Hinterschneidung bis hin zu einer<br />
Entwertung durch das Erzeugen völlig neuer Größenverhältnisse raumbeherrschender Elemente.<br />
7 Folgende festgesetzte Landschaftsschutzgebiete liegen mit einem erheblichen Flächenanteil im „Sichtexponierten <strong>Elbtal</strong>-<br />
bereich“: „Sächsische Schweiz“, „Windberg“, „Burgwartsberg“, „Großsedlitzer Elbhänge“, „Lockwitztal und Gebergrund“,<br />
„Elbhänge Dresden-Pirna und Schönfelder Hochland“, „Dresdner Heide“, „Zschonergrund“, „Dresdner Elbwiesen und -<br />
altarme“, „Friedewald und Moritzburger Teichgebiet“, „Lößnitz“, „<strong>Elbtal</strong> zwischen Dresden und Meißen mit linkselbischen<br />
Tälern und Spaargebirge“, „Nassau“, „<strong>Elbtal</strong> nördlich von Meißen“, „Riesaer <strong>Elbtal</strong> und Seußlitzer Elbhügelland“.<br />
8 Denkmalschutzgebietssatzungen "Elbhänge der Stadt Dresden", "Weißer Hirsch-Oberloschwitz" und "Blasewitz/Striesen-<br />
Nordost" der Landeshauptstadt Dresden, genehmigt am 28.11.1996 und Denkmalschutzgebietssatzung der Stadt Radebeul<br />
"Historische Weinberglandschaft Radebeul" in der Fassung vom 07.08.2000, genehmigt am 18.07.2001.
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ANHANG<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009 A - 21<br />
Nicht nur direkte Über- oder Hinterschneidung von Kulturdenkmalen beeinträchtigt diese, auch<br />
die seitliche Zuordnung kann zum Nachteil für das Denkmal werden, da die Dominanz der<br />
Windkraftanlage zu stark wird, gewohnte Proportionen sprengt und alle Aufmerksamkeit auf<br />
sich zieht.<br />
A 8 Siedlungstypische historische Ortsrandlagen<br />
Siedlungstypische historische Ortsrandlagen werden charakterisiert durch die visuelle Erlebbarkeit<br />
von einer gut erhaltenen historischen Bausubstanz am Ortsrand (Drei- und Vierseithöfe,<br />
Fachwerkbauten, Rittergüter, Umgebindehäuser, Scheunen), von den Ortsrand dominierenden<br />
Kirchen, Mühlen, Schlössern und Burgen sowie von am Ortsrand befindlichen Bauerngärten,<br />
Streuobstwiesen, Kopfweiden, baum- bzw. heckenbestandenen Wege, hölzernen Koppelzäunen,<br />
Teichanlagen oder Steinrücken-Heckenelementen.<br />
Durch Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen innerhalb des visuell erlebbaren Bereiches<br />
vor bzw. hinter einer siedlungstypischen historischen Ortsrandlage würde ein erheblicher<br />
Störfaktor im Landschaftsbild (Dimension der Anlagen, Bewegungsmoment, Licht- und Schattenwurf,<br />
Lärmemission) entstehen, welcher der Schutzwürdigkeit regelmäßig entgegenstehen<br />
würde.<br />
A 9 Waldbestand einschließlich der Beachtung einer i. d. Regel 200 m umfassenden Pufferzone<br />
um den Waldbestand<br />
Wind wird in Bodennähe durch Strömungswiderstände der Erdoberfläche in seiner Richtung,<br />
seiner Gleichförmigkeit und seiner Geschwindigkeit beeinflusst. Insbesondere Wälder haben<br />
hohe sogenannte Rauigkeitslängen. Mit zunehmender Nabenhöhe der Windkraftanlagen<br />
nehmen die Strömungswiderstände ab, so dass theoretisch auch Windkraftanlagenstandorte<br />
innerhalb des Waldes über ein wirtschaftlich nutzbares Windpotenzial verfügen können.<br />
Dem steht allerdings entgegen, dass der überwiegende Teil des Waldbestandes in der Region<br />
bereits durch seine Lage in Landschaftsschutzgebieten, im sichtexponierten <strong>Elbtal</strong>bereich und<br />
in den Vorranggebieten Natur und Landschaft sowie durch die Ausweisungen als Vorranggebiete<br />
Waldschutz und naturnahe Waldbestände als potenzieller Standort für Windkraftanlagen<br />
entfällt. Der von diesen Ausweisungen nicht belegte Waldbestand besitzt wiederum vollständig<br />
folgende, gemäß der Waldfunktionenkartierung des Staatsbetriebes Sachsenforst dargestellte,<br />
besondere Waldfunktionen, die durch den dauerhaften Betrieb von Windkraftanlagen<br />
erheblich beeinträchtigt werden würden: Wald mit Lärmschutzfunktion, Restwald in waldarmer<br />
Region, das Landschaftsbild prägender Wald, Wald mit Sichtschutzfunktion, Wald mit Denkmalschutzfunktion<br />
und Wald mit besonderer Erholungsfunktion.<br />
Darüber hinaus erfüllt der anteilmäßig unter dem Landes- und Bundesdurchschnitt liegende<br />
Waldbestand in der Region eine hohe Anzahl von weiteren besonderen Schutz- und Erholungsfunktionen.<br />
Der hohe qualitative Stellenwert des Waldbestandes in der Region kommt u.<br />
a. in dem sogenannten Überlagerungsfaktor der einzelnen Waldfunktionen in Höhe von 3,4<br />
gegenüber dem Landesdurchschnitt von 2,6 zum Ausdruck.<br />
Die 200 m - Pufferzone zum Waldbestand begründet sich in der nachweisbar sehr hohen biotischen,<br />
insbesondere avifaunistischen, und geoökologischen Artenmannigfaltigkeit und -<br />
dichte dieses Übergangsbereiches zwischen den Ökosystemen Wald und Offenland. Insbesondere<br />
für Vogel- und Fledermausarten ist für das Erreichen einer optimalen Funktionsfähigkeit<br />
ihres Lebensraumes ein dem eigentlichen Waldsaum vorgelagerter ungestörter Offenlandbereich<br />
erforderlich.<br />
Eine Größe von etwa 200 m entspricht dem minimalen Aktionsradius der meisten störungsempfindlichen<br />
Vogel- und Fledermausartenarten. Weiterhin besitzen die Waldsäume aufgrund<br />
des Strukturwechsels und des Mikroklimas einen sehr hohen landschaftsästhetischen und Erholungswert.<br />
Unter Beachtung des in diesen Übergangsbereichen vorhandenen besonders<br />
hohen Biotopbildungspotenzials ist die Möglichkeit der Schaffung und der hinsichtlich Ökologie<br />
und Landschaftsästhetik optimalen Gestaltung von Waldrändern in der Dimensionierung<br />
der Pufferzone impliziert. 9<br />
9 siehe auch: Blab, J.: „Grundlagen des Biotopschutzes“, Bonn 1989
ANHANG <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
A - 22 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
A 10 Siedlungsabstandsflächen<br />
a) 1200 m zu Kur- und Klinikbereichen sowie Pflegeanstalten<br />
b) 1000 m zu Wohnbebauungen innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile<br />
c) 300 m zu Einzelwohnbebauung<br />
Gemäß Rechtssprechung 10 ist der Planungsträger nicht gehalten, seine Planung von vornherein<br />
darauf zu beschränken, dass bei Umsetzung seiner planerischen Festlegungen die einschlägigen<br />
Maßstäbe des Immissionsschutzes gerade noch eingehalten werden können. Er<br />
kann seine Planungen vielmehr zulässigerweise auch auf den vorbeugenden Immissionsschutz<br />
ausrichten.<br />
Die Siedlungsabstandswerte begründen sich weiterhin auf eine angemessene Berücksichtigung<br />
des Allgemeinwohlgebotes, des Verhältnismäßigkeitsgebotes und des Gebotes der<br />
nachbarlichen Rücksichtnahme. Bei der Festlegung der Siedlungsabstandswerte macht der<br />
Plangeber von seiner Möglichkeit der Typisierung Gebrauch. Dabei sind das Schutzgut<br />
“Mensch” und die unterschiedliche Schutzbedürftigkeit von einzelnen Nutzungen in den Siedlungen<br />
angemessen zu berücksichtigen. 11<br />
Insofern wurden unterschiedliche Abstandswerte zu Kur- und Klinikbereichen sowie Pflegeanstalten<br />
und zu Wohnbebauungen in die Planung eingestellt.<br />
Als Wohnbebauung innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile gelten die Wohnbebauungen<br />
im Sinne von § 34 BauGB. Dabei ist ein Ortsteil ein Bebauungskomplex im Gebiet einer<br />
Gemeinde, der nach Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck<br />
einer organischen Siedlungsstruktur ist. Die organische Siedlungsstruktur erfordert<br />
nicht, dass es sich um eine nach Art und Zweckbestimmung einheitliche Bebauung handeln<br />
muss. Auch eine unterschiedliche, unter Umständen sogar eine in ihrer Art und Zweckbestimmung<br />
gegensätzliche Bebauung kann einen Ortsteil bilden (s. auch BVerwG, Urteil vom<br />
06.11.1968, Az.: IV C 31.66).<br />
Mit den dargestellten Siedlungsabstandswerten sollen schädliche Einwirkungen auf die Gesundheit<br />
des Menschen durch die kontinuierlich über Jahre auftretenden akustischen und optischen<br />
(Rotorblattbewegung, Schattenwurf, Lichtreflexe) Beeinträchtigungen, die von in Betrieb<br />
befindlichen Windkraftanlagen ausgehen, verhindert werden (vgl. auch § 2 Abs. 2 Nr. 8<br />
ROG). Insofern folgen die gewählten Siedlungsabstandswerte u. a. auch den Anforderungen<br />
des § 50 BImSchG 12 .<br />
Insbesondere unter dem Aspekt des Repowering, bei dem entsprechend der weiteren technischen<br />
Entwicklung i. d. R. die kleineren Anlagen durch größere Anlagen ersetzt werden, ist<br />
ein ausreichender Siedlungsabstand erforderlich, um gewährleisten zu können, dass auch<br />
diese größeren Anlagen innerhalb der VREG errichtet werden können. Bei den konkret zur<br />
Anwendung gekommenen Siedlungsabstandswerten wurden die Daten einer binnenlandoptimierten<br />
Windkraftanlage 13 unter Beachtung der aktuellen Rechtssprechung 14 zugrunde gelegt.<br />
10 BVerwG, Urteil v. 17.12.2002, Az.: 4 C 15.01 und OVG Münster, Urteil v. 30.11.2001, Az.: 7 A 4857/00<br />
11 vgl. hierzu auch: OVG Münster, Urteil v. 30.11.2001, Az.: 7 A 4857/00, bestätigt durch BVerwG,<br />
Urteil v. 17.12.2002, Az.:4 C 15.01, Punkt 2.4.3.4<br />
12 § 50 BImSchG: „Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sind die für eine bestimmte Nutzung vor<br />
gesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen ... auf die ausschließlich<br />
oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebieten ... soweit wie möglich vermieden werden.“<br />
13 gem. Aussage des LfUG (2007) verfügen diese Anlagen über Nabenhöhen von 100 bis 114 m, Rotordurch-<br />
messer von 80 bis 93 m und zeichnen sich durch optimierte Rotorblattgeometrie sowie durch verbesserte<br />
Regelungstechnologien aus<br />
14 OVG Bautzen, Urteil v. 07.04.2005, Az.: 1 D 2/03, Punkt II 2.: Bestätigung eines mindestens einzuhaltenden<br />
Siedlungsabstandes, der der 10-fachen Nabenhöhe entspricht; so auch VG Dessau, Urteil v. 09.08.2006,<br />
Az.: 1 A 352/04, Punkt 3 a) a): Abstände von 1000 m zu im Zusammenhang bebauten Ortslagen erscheinen im<br />
Hinblick auf die technische (Weiter)Entwicklung und die zunehmende Höhe und Leistung der WKA sowie die<br />
mit dem Betrieb verbundenen Geräuschimmissionen und die visuellen Wirkungen der Anlagen als sachlich<br />
gerechtfertigt.
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ANHANG<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009 A - 23<br />
A 11 Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete (Zonen 1 und 2)<br />
Gemäß §§ 46 und 48 SächsWG, sofern die entsprechende Rechtsverordnung eine Bebauung<br />
ausschließt.<br />
A 12 Einhaltung eines Abstandes zwischen Windkraftanlagenstandorten von i. d. R. 5 km<br />
Die Raumwirkung von Windkraftanlagen, die durch das Bewegungsmoment der Rotoren erheblich<br />
gesteigert wird, ist generell im Umkreis von 2 - 2,5 km vordergründig in der Landschaft<br />
sichtbar (mittlerer Wirkbereich) und erreicht erst bei einer Entfernung ab etwa 4 - 5 km den<br />
Zustand, dass die Windkraftanlagen keine Dominanzwirkung in der Landschaft mehr ausüben.<br />
Durch die Beachtung dieses Abstandswertes werden eine Überschneidung der mittleren<br />
Wirkbereiche und somit eine massive und großflächige Raumbelastung durch Windkraftanlagen<br />
sowie erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds, des Erholungswertes der<br />
Landschaft und der Gesundheit der betroffenen Wohnbevölkerung verhindert. Letztendlich<br />
liegt diesem Kriterium somit der Gedanke zugrunde, dass nur bei angemessenen Abständen<br />
die landschaftliche Schönheit erlebt werden kann.<br />
In diesem Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass weitere der Windenergienutzung entgegenstehende<br />
Belange, die nicht landschaftsrahmenplanerisch begründet sind, zutreffen können, beispielsweise<br />
Abstände zu Einrichtungen der technischen Infrastruktur, Rohstoffabbauflächen und Hindernisbegrenzungsbereiche<br />
für Flugplätze.<br />
2.1.8 Landschaftsrahmenplanerische Belange bei der Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten<br />
Solarenergienutzung<br />
Raumbedeutsame Photovoltaik-Freiflächenanlagen (i. d. R. etwa ab 1 MW installierte Leistung; das<br />
entspricht nach heutigem Stand der Technik einer Flächeninanspruchnahme von durchschnittlich 4 bis<br />
5 ha) stellen einen relativ neuen Raumanspruch dar und sind u. a. durch das „Gesetz zur Neuregelung<br />
des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich“ für die Betreiber rentabel geworden.<br />
Der nördliche Teil der Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> (Landkreis Meißen) verfügt größtenteils<br />
über mittlere Jahressummen der Globalstrahlung von 1040 bis über 1060 kWh/m² und ist diesbezüglich<br />
für den Betrieb von Photovoltaik-Freiflächenanlagen gut geeignet.<br />
Grundsätzlich bieten alle geeigneten Flächen vorzugsweise mit Südausrichtung (mit Einschränkungen<br />
aber auch von Ost- bis Westrichtung) ein Potenzial zur diesbezüglichen Energiegewinnung.<br />
Photovoltaik-Freiflächenanlagen sollen bevorzugt auf Flächen mit technischer Vorbelastung errichtet<br />
werden. Derartige Vorbelastungen können etwa bei brachliegenden, ehemals baulich genutzten Flächen,<br />
Konversionsflächen aus wirtschaftlicher oder militärischer Nutzung (z. B. Abraumhalden, ehemalige<br />
Tagebaubetriebe, Deponien, Truppenübungsplätze, Munitionsdepots), Flächen in räumlichem<br />
Zusammenhang mit größeren Gewerbebetrieben oder großen Windkraftanlagen im Außenbereich<br />
vorliegen.<br />
Raumrelevante Wirkungen gehen von Photovoltaik-Freiflächenanlagen sowohl bau-, anlage- als auch<br />
betriebsbedingt aus. Daraus können Beeinträchtigungen insbesondere der Schutzgüter Biologische<br />
Vielfalt/Arten und Biotope (Verbund- und Habitatfunktion), Boden (biotische Lebensraumfunktion),<br />
Klima (Mikroklima) und Landschaft (Landschaftsbild) resultieren.<br />
Im Einzelnen können folgende anlagenbedingte Wirkungen von Photovoltaik-Freiflächenanlagen ausgehen:<br />
o Bodenversiegelung (Fundamente, Betriebsgebäude, Zufahrtswege)<br />
o Überdeckung von Boden durch die Modulflächen (Beschattung, Veränderung des Bodenwasserhaushaltes,<br />
Erosion)<br />
o Lichtreflexe, Spiegelungen, Polarisation des reflektierten Lichtes<br />
o optische Störung, Silhouetteneffekt<br />
o Flächenentzug, Zerschneidung/Barrierewirkung durch Einzäunung.
ANHANG <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
A - 24 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Der Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen stehen i. d. R. bebaute Flächen, Wasserflächen,<br />
Überschwemmungsgebiete, Waldbestände und SPA-Gebiete sowie folgende, darüber hinaus gehende<br />
landschaftsrahmenplanerische Belange entgegen:<br />
o VRG Natur und Landschaft<br />
o VRG Landwirtschaft<br />
o VRG Weinbau<br />
o VRG Wasserressourcen (Zone I und II)<br />
o VRG Waldmehrung<br />
o VRG Hochwasserschutz<br />
o VRG Hochwasserrückhaltebecken<br />
o Regionale Grünzüge oder Grünzäsuren<br />
o siedlungsklimatisch bedeutsame Bereiche<br />
o Gebiete mit hohem landschaftsästhetischen Wert<br />
o landschaftsprägende Höhenrücken, Kuppen und Hanglagen<br />
o sichtexponierter <strong>Elbtal</strong>bereich<br />
o Kleinkuppenlandschaften<br />
o siedlungstypische historische Ortsrandlagen.<br />
Die Beachtung dieser Ausschlusskriterien für Photovoltaik-Freiflächenanlagen verhindert auf der Ebene<br />
der Raumordnung erkennbare erhebliche Beeinträchtigungen der o. g. Schutzgüter und führt demnach<br />
zu diesbezüglich konfliktfreien Flächen.<br />
Im Rahmen der Bauleitplanung sollte neben den aufgeführten landschaftsrahmenplanerischen Ausschlussbereichen<br />
auch die im „Leitfaden zur Berücksichtigung von Umweltbelangen bei der Planung<br />
von PV-Freiflächenanlagen “ 15 empfohlenen Gebietstypen (Ausschluss- und Restriktionsbereiche) für<br />
Photovoltaik-Freiflächenanlagen, differenziert dargestellt nach Schutzgütern, berücksichtigt werden:<br />
Schutzgut Gebietstyp<br />
Biologische<br />
Vielfalt /<br />
Artenschutz<br />
Boden<br />
Wasser<br />
Klima / Luft<br />
Landschaft<br />
Mensch<br />
Gebiete, die aufgrund von EU-Richtlinien oder internationalen Übereinkommen einem<br />
besonderen Schutzstatus unterliegen<br />
Gebiete, die aufgrund bundes- und landesrechtlicher Regelungen einem besonderen<br />
Schutz unterliegen (Natura 2000, NP, NSG, ND, LSG, BR, geschützte Landschaftsbestandteile)<br />
Bereiche mit besonders geschützten Biotopen (§ 30c BNatSchG, § 26 SächsNatSchG)<br />
Lebensräume im Bestand bedrohter Arten (einschließlich der Räume für Wanderungen)<br />
Gebiete mit einer besonderen Ausstattung an natürlichen oder naturnahen Lebensräumen<br />
mit einer speziellen Vielfalt an Arten- und Lebensgemeinschaften (einschließlich der<br />
Räume für Wanderungen)<br />
Bereiche mit Böden (regional) hoher natürlicher Ertragsfähigkeit sowie naturnahe oder<br />
kulturhistorisch bedeutsame Böden<br />
Bereiche mit Böden hoher Eignung für die Entwicklung besonderer Biotope<br />
Natürliche und tatsächliche Überschwemmungsgebiete, Gebiete für den vorbeugenden<br />
Hochwasserschutz<br />
Gebiete mit klimatischer Ausgleichsfunktion (Kaltluftentstehung, Kaltluftabfluss)<br />
Luftaustauschbahnen zwischen belasteten und unbelasteten Bereichen<br />
Landschaftsbildbereiche mit einer charakteristischen Eigenart, Vielfalt und Schönheit<br />
Gebiete mit kleinflächigem Wechsel der Nutzungsarten und -intensitäten<br />
Kulturhistorisch bedeutsame Landschaftsräume<br />
Unzerschnittene Landschaftsräume<br />
Gebiete mit Bedeutung für die siedlungsnahe Erholung (Grünflächen, Grünzüge)<br />
Erholungsschwerpunkte für die landschaftsbezogene Erholung<br />
15 dazu ausfürlich:“Leitfaden zur Berücksichtigung von Umweltbelangen bei der Planung von PV-Freiflächen-<br />
anlagen“, 2007, im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit;<br />
[www.erneuerbare-energien.de]
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ANHANG<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009 A - 25<br />
Die Photovoltaik-Freiflächenanlage sollte hinsichtlich der Relation Photovoltaikfläche zu Bodenfläche<br />
sowie Abstand und Neigung der Module so gestaltet werden, dass eine Grünlandnutzung noch möglich<br />
ist (Verminderung der Bodenerosion und Verbesserung der Aufnahmefähigkeit von Niederschlag).<br />
Des Weiteren kann die Blendwirkung des Glases auf den Modulen durch die Verwendung einer Antireflexschicht<br />
vermindert werden (Verminderung landschaftsbildstörender Einflüsse).<br />
In einer im Oktober 2005 abgeschlossenen Vereinbarung zwischen der Unternehmensvereinigung<br />
Solarwirtschaft (UVS) und dem Naturschutzbund Deutschland (NABU) sind hinsichtlich Ausgestaltung<br />
und Betrieb der Anlagen Kriterien für naturverträgliche Photovoltaik-Freiflächenanlagen aufgestellt<br />
worden.<br />
In diesem Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass weitere der Solarenergienutzung entgegenstehende<br />
Belange, die nicht landschaftsrahmenplanerisch begründet sind, zutreffen können, beispielsweise<br />
Abstände zu Einrichtungen der technischen Infrastruktur, Rohstoffabbauflächen, Gewerbeflächen<br />
und Flächen für geplante Infrastruktureinrichtungen.<br />
2.1.9 Landschaftsrahmenplanerische Belange bei der Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten<br />
oberflächennaher Rohstoffe<br />
Mit dem Fachgutachten des LfUG zur Bewertung der Rohstofflagerstätten in Sachsen 16 liegt auf<br />
Grundlage der Daten der Karte der oberflächennahen mineralischen Rohstoffe des Freistaates Sachsen<br />
(KOR 50) eine aktuelle und umfassende Bewertung der Lagerstätten der Steine und Erden (Baurohstoffe)<br />
sowie ausgewählter Industrieminerale vor. Aus diesem sicherungswürdigen Ressourcenpotenzial<br />
sind nach gemeinsamen Vorgaben durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und<br />
Arbeit (SMWA), das Sächsische Staatsministerium des Inneren (SMI) und das Sächsische Staatsministerium<br />
für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) die Rohstoffversorgung bis in eine mittlere Zukunft<br />
zu sichern.<br />
Aus dem Pool von bewerteten Rohstoffvorkommen (vgl. Karte 9 des LEP) sind vom Geologischen<br />
Dienst Sachsens (LfUG) nach den oben beschriebenen Gebietskategorien Vorschläge für eine Ausweisung<br />
als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiet in den Regionalplänen ausgewählt worden.<br />
Der Abbau oberflächennaher Rohstoffe ist i. d. R. mit negativen Folgen auf die Schutzgüter Boden,<br />
Wasser, Arten- und Biotope, Klima/Luft, Kulturlandschaft und nicht zuletzt Mensch verbunden.<br />
Im Zuge der Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten oberflächennahe Rohstoffe durch die<br />
<strong>Regionalplan</strong>ung sind daher im Sinne einer Verhinderung bzw. Minimierung dieser Folgen aus landschaftsrahmenplanerischer<br />
Sicht folgende Belange für noch nicht genehmigte Abbauflächen 17 zu berücksichtigen:<br />
o fachrechtliche Restriktionen mit teilweise ausschließender Wirkung, die sich aus dem jeweiligen<br />
Fachgesetz bzw. aus der entsprechenden Rechtsverordnung ergeben:<br />
- Nationalpark Sächsische Schweiz<br />
- Naturschutzgebiete<br />
- Landschaftsschutzgebiete<br />
- Natura 2000 - Gebiete (FFH- und SPA-Gebiete)<br />
- Naturdenkmale<br />
- Überschwemmungsgebiete<br />
- Trinkwasserschutzgebiete<br />
- Denkmalschutzgebiete.<br />
16<br />
Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie: Fachgutachten „Bewertung der Rohstofflagerstätten in<br />
Sachsen“. Freiberg 2002.<br />
17 Es wird für die bereits genehmigten Vorhaben davon ausgegangen, das die im Rahmen des Genehmi-<br />
gungsverfahrens durchgeführte Umweltverträglichkeitsprüfung sowie die Verträglichkeitsprüfung mit den<br />
Natura 2000 - Gebieten mit dem Ergebnis abgeschlossen hat, dass durch den Abbaubetrieb auf der be-<br />
antragten Fläche von keinen erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bzw. auf die Natura 2000 - Gebiete<br />
auszugehen ist.
ANHANG <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
A - 26 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
o bereits bestehende Nutzungen:<br />
- Siedlungsbestand/genehmigte Bauleitplanung<br />
- Einrichtungen der technischen Infrastruktur<br />
- Abstände zur Wohnbebauung wie folgt:<br />
Vorranggebiete Vorbehaltsgebiete<br />
Festgestein > 300 m > 300 m<br />
Kies, Kiessand, Sand > 300 m > 150 m<br />
sonst. Lockergesteine > 150 m > 150 m<br />
- Abstand zu Kur- und Klinikbereichen/ Pflegeanstalten von mind. 1200 m.<br />
o entgegenstehende landschaftsrahmenplanerische Vorranggebietsansprüche im Sinne einer<br />
ausschließenden Wirkung:<br />
- Vorranggebiete Natur und Landschaft<br />
- Vorranggebiete Waldschutz<br />
- Vorranggebiete Landwirtschaft<br />
- Vorranggebiete Weinbau<br />
- Vorranggebiete Wasserressource<br />
- Vorranggebiete Hochwasserschutzschutz<br />
- Vorranggebiete Hochwasser-Rückhaltebecken<br />
o weitere landschaftsrahmenplanerische Belange, die im Einzelfall zu prüfen sind:<br />
- siedlungstypische historische Ortsrandlage<br />
- Regionale Grünzüge und Grünzäsuren<br />
- landschaftsprägende Höhenrücken, Kuppen, Hanglagen<br />
- Kleinkuppenlandschaft<br />
- Gebiete mit herausragender Sichtbeziehung von und zu einem sichtexponierten<br />
historischen Kulturdenkmal in weiträumig sichtexponierter Lage<br />
- Extensivierungsflächen innerhalb von Auenbereichen<br />
- Zug-, Rast-, Brut- und Nahrungshabitate von störungsempfindlichen Tierarten<br />
- unmittelbare Nähe (Tangieren bis ca. 100 m Entfernung) von potenziellen Abbauflächen<br />
zu Vorranggebieten Natur und Landschaft. Bei Vorkommen ökologisch<br />
sensibler Biotope (z. B. Feuchtgebiete) und störungsempfindlicher FFH- und SPArelevanter<br />
Arten sind im Einzelfall auch Restriktionen bei größeren Entfernungen<br />
zwischen Abbaugebiet und Vorranggebiet Natur und Landschaft zu prüfen.<br />
- absehbare kumulative Effekte von Störungen und Beeinträchtigungen durch benachbarte<br />
Abbaugebiete oder Erweiterungen bestehender bzw. genehmigter Abbaugebiete<br />
Für einzelne Vorrang- und Vorbehaltsgebiete oberflächennahe Rohstoffe können durch die <strong>Regionalplan</strong>ung<br />
hinsichtlich der Rohstoffgewinnung bzw. der Wiedernutzbarmachung spezielle Vorgaben in<br />
Form von Plansätzen aufgestellt werden, die zu einer weiteren Konfliktminimierung hinsichtlich der<br />
Beeinträchtigung von Schutzgütern beitragen.<br />
2.1.10 Landschaftsrahmenplanerische Belange bei der Ausweisung von Vorranggebieten<br />
Großansiedlung Industrie und Gewerbe<br />
Nach dem Grundsatz 5.1.1 LEP sollen in den Regionalplänen Schwerpunktbereiche für Siedlungsentwicklungen<br />
ausgewiesen werden, wobei die Flächenausweisungen für regional und überregional<br />
bedeutsame Vorsorgestandstandorte für Industrie und Gewerbe eine Mindestgröße von 25 ha nicht<br />
unterschreiten sollen. Die Vorranggebiete Großansiedlung Industrie und Gewerbe sollen ausschließlich<br />
der Realisierung von Großinvestitionen dienen.<br />
Aus landschaftsrahmenplanerischer Sicht sind bei der Planungskonzeption der <strong>Regionalplan</strong>ung zur<br />
Ermittlung von Vorranggebieten Großansiedlung Industrie und Gewerbe folgende Gebiete auszuschließen:
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ANHANG<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009 A - 27<br />
Ausschlussbereiche<br />
o Vorranggebiete Natur und Landschaft<br />
o Vorranggebiete Weinbau<br />
o Vorranggebiete Landwirtschaft<br />
o Vorranggebiete Waldschutz<br />
o Vorbehaltsgebiete Waldschutz<br />
o Vorranggebiete Waldmehrung<br />
o Vorranggebiete Wasserressource<br />
o Vorranggebiete Hochwasserschutz<br />
o Vorbehaltsgebiete Hochwasserschutz<br />
o Vorranggebiete Hochwasser-Rückhaltebecken<br />
o regionale Grünzüge<br />
o Gebiete mit sehr hohem oder hohem landschaftsästhetischen Wert<br />
(gem. FB LRP Karte 2.5 - 15)<br />
o landschaftsprägende Höhenrücken, Kuppen und Hanglagen<br />
o Kleinkuppenlandschaften<br />
o Extensivierungsflächen<br />
o großflächig unzerschnittene störungsarme Räume<br />
o fachrechtlich geschützte Bereiche<br />
o (soweit nicht bereits Bestandteil der regionalplanerischen Ausweisung, z. B. Flächennaturdenkmale,<br />
Überschwemmungsgebiete nach § 100 SächsWG), Trinkwasserschutzgebiete Zone<br />
I + II, Denkmalschutzgebiete, Natura 2000 - Gebiete<br />
o Siedlungen und genehmigte Bauleitplanungen (Ausnahme GE/GI-Gebiete)<br />
Darüber hinaus bestehen aus landschaftsrahmenplanerischer Sicht folgende Restriktionsbereiche, die<br />
im Einzelfall zu prüfen sind:<br />
Restriktionsbereiche<br />
o Waldbestand<br />
o Vorbehaltsgebiete Natur und Landschaft<br />
o Zug-, Brut-, Rast- und Nahrungshabitate störungsempfindlicher Tierarten<br />
o siedlungstypische historische Ortsrandlagen<br />
o Gebiete mit herausragenden Sichtbeziehungen von und zu einem bedeutsamen Kulturdenkmal<br />
in weiträumig sichtexponierter Lage<br />
o sichtexponierter <strong>Elbtal</strong>bereich<br />
o Vorbehaltsgebiete Wasserressourcen<br />
o Kaltluftentstehungsgebiete<br />
o Gebiete zur Erhaltung und Verbesserung des Wasserrückhalts<br />
o regionale Schwerpunkte der Fließgewässeröffnung<br />
o Grünzäsuren<br />
o Landschaftsschutzgebiete (Bestand und Planung)<br />
o Restriktionen durch Hangneigung: > 5 % im Hügelland und Bergland, > 2 % im Tiefland<br />
Von den so ermittelten potenziellen Gebieten sollten aus landschaftsrahmenplanerischer Sicht im<br />
Sinne einer Minimierung zusätzlicher Landschaftsbelastungen diejenigen zur Ausweisung durch die<br />
<strong>Regionalplan</strong>ung kommen, die folgende diesbezügliche Gunstfaktoren aufweisen:<br />
Positivkriterien<br />
o Lage im 2-km-Umkreis um BAB-Anschlussstellen<br />
o Lage im 1-km-Korridor um Bundes- und Staatsstraßen im Zuge überregionaler und regionaler<br />
Achsen<br />
o Lage im 2-km-Umkreis um Module Gütervekehrszentrum sowie Flughäfen und Verkehrslandeplätze<br />
o gute siedlungsstrukturelle Einbindung (Zentrale Orte und Verbünde, besondere Gemeindefunktion<br />
Gewerbe)<br />
o bereits vorhandene Industrie- und Gewerbestandorte mit Erweiterungsmöglichkeiten<br />
o Anbindung an Haupterschließungsstraße und Schiene<br />
o (vorhanden oder Realisierung möglich).
ANHANG <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
A - 28 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
In diesem Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass durch die <strong>Regionalplan</strong>ung weitere Belange,<br />
die nicht landschaftsrahmenplanerisch begründet sind, zu berücksichtigen sind, beispielsweise Vorrang-<br />
und Vorbehaltsgebiete oberflächennahe Rohstoffe, Vorrang-/Eignungsgebiete Windenergienutzung<br />
sowie Abstände zu Einrichtungen der technischen Infrastruktur.<br />
2.2 Regionale Grünzüge und Grünzäsuren<br />
Regionale Grünzüge sind siedlungsnahe, zusammenhängende Bereiche des Freiraumes mit unterschiedlichen<br />
ökologischen Funktionen oder naturnahen Erholungsmöglichkeiten, die von Bebauung im<br />
Sinne einer Besiedlung oder anderen funktionswidrigen Nutzungen freizuhalten sind. Regionale Grünzüge<br />
sind Ziele der Raumordnung. (gemäß Kap. 5.1 LEP)<br />
Die Notwendigkeit der Freiraumsicherung durch zusammenhängende regionale Grünzüge ergibt sich<br />
aus der in den vergangenen Jahren stattgefundenen verstärkten Siedlungstätigkeit und aus dem Siedlungsdruck<br />
durch Gewerbe-, Sonder- und Wohnbauflächenansprüche. Diese Flächenansprüche beziehen<br />
sich größtenteils auf die in Siedlungsnähe vorhandenen Freiräume v. a. im Verdichtungsraum,<br />
in verdichteten Bereichen im ländlichen Raum sowie im Korridor von überregionalen und regionalen<br />
Achsen.<br />
Hier besteht einerseits ein Ausgleichs- und Ergänzungsbedarf für ökologische Funktionen des Naturhaushaltes<br />
und für Erholungsfunktionen, andererseits werden als Folge der Konzentration von Siedlung<br />
und Infrastruktur die Flächen auch häufiger von direkter Inanspruchnahme für bauliche Zwecke<br />
sowie von Zerschneidungs- und Immissionsauswirkungen bedroht. Freiraumschutz bedeutet gleichzeitig<br />
eine Erhöhung der Umweltqualität für die Bewohner. Bei der Ausweisung von regionalen Grünzügen<br />
wurden neben den bestehenden Naturraumpotenzialen geplante Raumnutzungen aus der<br />
Siedlungs-, Gewerbe- und Infrastrukturentwicklung berücksichtigt.<br />
Die Festlegung der regionalen Grünzüge beruht auf ökologischen Erfordernissen, die generell überörtliche<br />
Begründungszusammenhänge besitzen. Sie lassen sich nicht auf die Gemarkungen der einzelnen<br />
Gemeinden und somit auf den Zuständigkeitsbereich der kommunalen Bauleitplanung beschränken,<br />
so dass nur die <strong>Regionalplan</strong>ung im Rahmen ihrer überfachlich und überörtlich räumlich koordinierenden<br />
Funktion diese Aufgabe fundiert erfüllen kann.<br />
Der regionale Grünzug ist keine flächenscharfe Ausweisung. Durch die Wahrung des regionalplanerischen<br />
Rahmencharakters verbleibt i. d. R. ein ausreichend großer kommunaler Ausformungsspielraum.<br />
Die Gemeinden sind gleichzeitig aufgefordert, mit ihrem Instrumentarium zur Gewährleistung<br />
ökologischer Austauschprozesse beizutragen und eine sinnvolle Verknüpfung zwischen regionalem<br />
Grünzug und innerörtlichen Freiflächen herzustellen bzw. zu sichern.<br />
Ein regionaler Grünzug wurde i. d. R. bei Lage im Verdichtungsraum oder in verdichteten Bereichen<br />
im ländlichen Raum, im Korridor von überregionalen und regionalen Achsen sowie in den Gebieten<br />
zur Erhaltung und Verbesserung des Wasserrückhalts bei Vorhandensein einer der folgenden Landschaftsfunktionen<br />
dargestellt:<br />
o Gebiet mit geologisch bedingter hoher Grundwassergefährdung<br />
o Bereich mit sehr hoher Grundwasserneubildungsrate<br />
(sehr hohe Grundwasserneubildung: > 6 l/s/km²)<br />
o Frisch- und Kaltluftbahn<br />
o Kaltluftentstehungsgebiet<br />
o Gebiete mit hohem Freiflächensicherungsbedarf aus klimatologischer Sicht<br />
o Überschwemmungsgebiet gem. §100 Abs. 1, 1a ,3 und 5 SächsWG<br />
o Trinkwasserschutzgebiet, festgesetzt (Zone I und II)<br />
o Bereich mit sehr hohem landschaftsästhetischen Wert (gem. FB LRP)<br />
o landschaftsprägende(r) Höhenrücken, Kuppe oder Hangbereich<br />
o siedlungstypische historische Ortsrandlage.
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ANHANG<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009 A - 29<br />
Ein weiteres Kriterium für die Ausweisung von regionalen Grünzügen war die mindestens zweifache<br />
Überlagerung folgender Landschaftsfunktionen:<br />
o Bereich mit hoher Grundwasserneubildungsrate<br />
(hohe Grundwasserneubildung: 5 - 6 l/s/km²)<br />
o Gebiet mit hohem landschaftsästhetischen Wert (gem. FB LRP)<br />
o Extensivierungsfläche<br />
o Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft<br />
o Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft<br />
o Vorbehaltsgebiet Waldschutz<br />
o Vorbehaltsgebiet Wasserressource.<br />
Die Grünzäsur ist ein kleinräumiger Bereich des Freiraumes zum Schutz siedlungsnaher Erholungsfunktionen<br />
und zur Verhinderung des Zusammenwachsens dicht beieinander liegender Siedlungsgebiete,<br />
insbesondere im Zuge von Achsen. Grünzäsuren sind Ziele der Raumordnung. (Kap. 5.1 LEP)<br />
Anlass für die Darstellung einer Grünzäsur ist die Gefahr einer so dichten Annäherung von Siedlungskörpern,<br />
dass eine visuelle Strukturierung nicht mehr gewährleistet ist. Als Siedlungskörper in diesem<br />
Sinne werden in sich geschlossene besiedelte Bereiche verstanden, die visuell als zusammengehörig<br />
empfunden werden. In der Region erfolgte die Darstellung einer Grünzäsur in der Regel bei einer<br />
Siedlungsannäherung von ca. 1000 m bis 200 m, soweit nicht bereits ein regionaler Grünzug ausgewiesen<br />
ist. Bei einem Siedlungsabstand unter 200 m ist die siedlungsgliedernde Funktion nur noch<br />
eingeschränkt oder nicht mehr wahrnehmbar, d. h., die Funktionsfähigkeit der Grünzäsur besteht in<br />
der Regel nicht mehr.<br />
Die funktionsgerechte Ausformung der nur als Symbol dargestellten Grünzäsur muss im Zusammenhang<br />
mit der Abwägung siedlungsstruktureller und freiraumbezogener Anforderungen im Rahmen der<br />
Bauleitplanung erfolgen.<br />
Entscheidende Begleitfaktoren für die Ausformung der Grünzäsur bilden die bestehenden Naturraumpotenziale<br />
(beispielsweise hohe Grundwasserneubildung, wertvolle Lebensräume für Flora und Fauna),<br />
die vorhandene landschaftsgerechte Nutzung (z. B. Wiesenbereich mit Solitärbäumen und Streuobstbeständen)<br />
sowie die vorhandene Geomorphologie (z. B. Vorhandensein eines die Siedlungskörper<br />
gliedernden Höhenrückens).<br />
2.3 Landschaftsbereiche mit besonderen Nutzungsanforderungen<br />
Landschaftsbereiche mit besonderen Nutzungsanforderungen sind Gebiete, in denen auf Grund besonderer<br />
naturräumlicher Empfindlichkeiten eines oder mehrerer Schutzgüter ein hohes Gefährdungsrisiko<br />
besteht und daher besondere Anforderungen an Nutzungs- und Bewirtschaftungsformen gestellt<br />
werden müssen, um somit die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes zu gewährleisten.<br />
Als Landschaftsbereiche mit besonderen Nutzungsanforderungen sollen daher folgende Bereiche<br />
regionalplanerisch gesichert werden:<br />
o wasser- und winderosionsgefährdete Gebiete<br />
(s. FB LRP Kap. 2.2.7.2 und Karten 2.2 - 11 und 12)<br />
- Auf den Ackerflächen in den wassererosionsgefährdeten Gebieten sowie in den Gebieten<br />
zur Erhaltung und Verbesserung des Wasserrückhalts soll bei entsprechender Erosionsdisposition<br />
vor Ort ein erosionsmindernder Ackerbau durchgeführt werden. Auf besonders<br />
stark erosionsgefährdeten Bereichen von Ackerflächen soll die ackerbauliche<br />
Nutzung zugunsten einer Grünlandnutzung oder Erstaufforstung umgewandelt werden.<br />
Die Ackerflächen in den winderosionsgefährdeten Gebieten sollen unter Beachtung der<br />
Durchgängigkeit für landwirtschaftliche Großmaschinen und der Feldzufahrten mit einer<br />
gegen Winderosion schützenden Bepflanzung mit autochtonen Gehölzstrukturen (z. B.<br />
Windschutzstreifen) versehen werden.
ANHANG <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
A - 30 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
o Gebiete zur Erhaltung und Verbesserung des Wasserrückhalts<br />
(s. FB LRP Kap. 2.4.3.2 i. V. m. Karte 2.4 - 4)<br />
- In Gebieten zur Erhaltung und Verbesserung des Wasserrückhalts sind Bodennutzung<br />
und -bewirtschaftung auf die Erhaltung bzw. auf eine Erhöhung des Retentionsvermögens<br />
auszurichten.<br />
- Die naturfernen Waldbestände innerhalb der Gebiete zur Erhaltung und Verbesserung<br />
des Wasserrückhalts, der wassererosionsgefährdeten Gebiete, der Gebiete mit geologisch<br />
bedingter hoher Grundwassergefährdung sowie innerhalb der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete<br />
Wasserressourcen sollen, sofern sie mit den naturschutzrechtlichen Anforderungen<br />
vereinbar sind, unter Beachtung des prognostizierten Klimawandels in Bestände<br />
mit einer standortgerechten, vielfach strukturierten Dauerbestockung mit hohen<br />
Anteilen tief und intensiv wurzelnder Baumarten umgebaut werden, so dass das Retentionsvermögen<br />
erhöht und die Erosionsgefahr vermindert wird. Waldwegeplanung und -<br />
bau ist auf Erosionsminderung und auf die Beibehaltung des Wasserrückhaltevermögens<br />
auszurichten.<br />
o Siedlungsrelevante Frisch- und Kaltluftbereiche<br />
(s. FB LRP Kap. 2.4.3.8 i. V. m. Karte 2.4 - 10)<br />
- Die Funktionsfähigkeit der siedlungsklimatisch bedeutsamen Bereiche ist, auch unter<br />
Beachtung des prognostizierten Klimawandels, hinsichtlich Größe, Durchlässigkeit und<br />
Qualität der Vegetationsstrukturen zu erhalten. Dazu sind Kaltluftentstehungsgebiete<br />
und Kaltluftbahnen von großflächigen Aufforstungen und Versiegelungen, abriegelnden<br />
Be- und Verbauungen sowie von luftschadstoffemittierenden Anlagen freizuhalten. Die<br />
Waldbestände der Frischluftentstehungsgebiete sind zu erhalten, in strukturierte Waldbestände<br />
umzubauen und, falls ihr Wirkungsbereich in belastete Siedlungsgebiete hineinreicht,<br />
ggf. zu erweitern.<br />
o Gebiete mit sehr hohem und hohem landschaftsästhetischen Wert<br />
(s. FB LRP Kap. 2.5.3.1 i. V. m. Karte 2.5 - 15)<br />
- In den Gebieten mit sehr hohem und hohem landschaftsästhetischen Wert ist der Landschaftscharakter<br />
in seiner Vielfalt, Eigenart und Schönheit zu erhalten. Dazu sollen landschaftsbildstörende<br />
Bebauungen sowie erhöhte Lärm- und Schadstoffbelastungen vermieden<br />
werden.<br />
o siedlungstypische historische Ortsrandlagen<br />
(s. Karte B dieses Anhangs und FB LRP Kap. 2.5.3.1.6 i. V. m. Karte 2.5 - 19)<br />
- Die landschaftliche Erlebniswirksamkeit siedlungsnaher Freiräume soll erhöht werden.<br />
Dazu soll die Einbindung von Siedlungen in die umgebende Landschaft durch extensive<br />
und nachhaltige Pflege ortsnaher Streuobstwiesen sowie durch Erhalt und Pflege ortstypischer<br />
Bausubstanz, wie Vierseithöfe, Fachwerkbauten und Umgebindehäuser, bewahrt<br />
bzw. durch den Neuaufbau naturraum- und siedlungstypischer Ortsrandstrukturen<br />
verbessert werden.<br />
o sichtexponierter <strong>Elbtal</strong>bereich<br />
(s. Karte B dieses Anhangs und FB LRP Kap. 2.5.3.1.3 i. V. m. Karte 2.5 - 16)<br />
o landschaftsprägende Höhenrücken, Kuppen und Hanglagen einschließlich Kleinkuppenlandschaften<br />
(s. FB LRP Kap. 2.5.3.1.4 i. V. m. Karte 2.5 - 17)<br />
- Landschaftsprägende Höhenrücken, Kuppen und Hanglagen, der sichtexponierte <strong>Elbtal</strong>bereich<br />
und die Kleinkuppenlandschaften um Moritzburg, Langebrück und Rossendorf<br />
sind in ihrer charakteristischen Ausprägung zu erhalten. Raumbedeutsame Maßnahmen<br />
dürfen den Landschaftscharakter nicht erheblich beeinträchtigen bzw. grundlegend verändern.
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ANHANG<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009 A - 31<br />
o Gebiete mit herausragender Sichtbeziehung von und zu einem bedeutsamen historischen Kulturdenkmal<br />
in weiträumig sichtexponierter Lage<br />
(s. Karte B dieses Anhangs und FB LRP Kap. 2.5.3.1.5 i. V. m. Karte 2.5 - 18)<br />
- Die Gebiete mit herausragenden Sichtbeziehungen von und zu einem bedeutsamen historischen<br />
Kulturdenkmal in weiträumig sichtexponierter Lage sowie die siedlungstypischen<br />
historischen Ortsrandlagen sind von sichtverschattender bzw. landschaftsbildstörender<br />
Bebauung freizuhalten.<br />
2.4 Sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft<br />
Bei „Sanierungsbedürftigen Bereichen der Landschaft“ handelt es sich um Gebiete, in denen eines<br />
oder mehrere Schutzgüter wie Boden, Wasser, Klima, Luft, Pflanzen- und Tierwelt sowie Landschaftsbild<br />
erheblich beeinträchtigt sind.<br />
Als sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft sollen daher folgende im FB LRP Kap. 2 bereits<br />
eingehend dargestellte Bereiche regionalplanerisch gesichert werden:<br />
o stark saure Böden<br />
(s. FB LRP Kap. 2.2.8.2 und Karte 2.2 - 16)<br />
- In den stark sauren Böden sind Maßnahmen zu ergreifen, die, sofern sie mit den naturschutz-<br />
und gewässerfachlichen Anforderungen vereinbar sind, den pH-Wert langfristig<br />
wieder ansteigen lassen.<br />
o Gebiete mit geologisch bedingter hoher Grundwassergefährdung<br />
(s. FB LRP Kap. 2.3.2.1 und Karte 2.3 - 12)<br />
- In Gebieten mit geologisch bedingter hoher Grundwassergefährdung ist der hohen Empfindlichkeit<br />
des Grundwassers aufgrund fehlender geologischer Deckschichten mit<br />
Schutzfunktion gegenüber Schadstoffeinträgen durch angepasste Bewirtschaftungsformen/Nutzungen<br />
Rechnung zu tragen.<br />
- Auf den landwirtschaftlichen Flächen, die in Gebieten mit geologisch bedingter hoher<br />
Grundwassergefährdung liegen und/oder als Vorrang-/Vorbehaltsgebiet Natur und<br />
Landschaft und/oder als Vorrang-/Vorbehaltsgebiet Wasserressourcen ausgewiesen<br />
sind, soll bevorzugt eine Erhöhung des Umfanges ökologischen Landbaus erfolgen.<br />
Der ökologisch bewirtschaftete Flächenanteil soll erhöht werden; Flächenverlusten für<br />
den ökologischen Landbau ist zu begegnen.<br />
o Extensivierungsflächen innerhalb und außerhalb von Auenbereichen<br />
(Böden mit hohem Biotopentwicklungspotenzial)<br />
(s. FB LRP Kap. 2.2.6 und Karte 2.2 - 5)<br />
- Die Extensivierungsflächen innerhalb von Auenbereichen sind mittel- bis langfristig so zu<br />
entwickeln, dass ein hoher Natürlichkeitsgrad und eine Erhöhung des Retentionsvermögens<br />
erreicht werden. Dazu soll eine Wiedervernässung noch vorhandener bzw. bodenkundlich,<br />
hydrogeologisch nachweisbarer Nassbereiche und Altarme angestrebt werden.<br />
Der Bestand an naturnahen Ufergehölzen soll erhalten und ergänzt werden. Die Maßnahmen<br />
sind so durchzuführen, dass vorhandene naturnahe Bereiche der Aue nicht gestört<br />
werden.<br />
- Die Extensivierungsflächen außerhalb von Auenbereichen sollen mittel- bis langfristig so<br />
entwickelt werden, dass eine Erhöhung des Wasserrückhaltevermögens durch standortgerechte<br />
Nutzung oder ggf. auch durch Sukzession erreicht wird.
ANHANG <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
A - 32 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
-<br />
o ausgeräumte Agrarflächen<br />
(s. FB LRP Kap. 2.2.7.2 und Karte 2.2 - 13)<br />
- Auf ausgeräumten Agrarflächen sollen landschaftsgliedernde Gehölzstrukturen und<br />
Ackerrandstreifen in Anbindung an das ökologische Verbundsystem und unter Ausnutzung<br />
der bereits vorhandenen gliedernden Landschaftselemente (Wege, Gräben, Böschungen,<br />
Fließgewässer u. a.) bei Beachtung der betriebswirtschaftlichen Anforderungen<br />
der Landwirtschaft geschaffen werden.<br />
Die Erhaltung der landschaftsgliedernden Gehölzstrukturen sowie die Erhaltung und Entwicklung<br />
gestufter und strukturreicher Waldränder bei an ausgeräumten Agrarflächen<br />
angrenzender Nutzungsart Wald soll durch Einhaltung der Anforderungen der guten<br />
fachlichen Praxis bei der Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen<br />
gewährleistet werden.<br />
o Bergbaufolgelandschaft<br />
(s. FB LRP Kap. 2.2.7.5 und Karte 2.2 - 10)<br />
- Für die im Zusammenhang mit dem Altbergbau stehenden Halden und Industriellen Absetzanlagen<br />
(IAA) soll eine landschaftsgerechte und, sofern bekannt, auf konkrete<br />
Nachnutzungsziele orientierte nachträgliche Wiedernutzbarmachung erfolgen.<br />
o Aueböden mit Anhaltspunkten für das großflächige Auftreten von hohen Schwermetallgehalten<br />
(s. FB LRP Kap. 2.2.8.1 und Karte 2.2 - 15)<br />
- In den Aueböden mit Anhaltspunkten für das großflächige Auftreten von hohen Schwermetallgehalten<br />
sind weitergehende Untersuchungen hinsichtlich ihrer genauen Ausdehnung<br />
und ihres Gefährdungspotenzials durchzuführen.<br />
o Gebiete mit anthropogen bedingter hoher Boden- und/oder Grundwasserkontamination<br />
(s. FB LRP Kap. 2.3.2.1 und Karte 2.3 - 16)<br />
- In den Gebieten mit anthropogen bedingter hoher Boden- und/oder Grundwasserkontamination<br />
sind unter Beachtung ökologischer und ökonomischer Erfordernisse auf der<br />
Grundlage von Gefährdungsgutachten Dekontaminationsmaßnahmen bzw. Sicherungsmaßnahmen<br />
durchzuführen. Mittel- bis langfristig soll eine Grundwasserbeschaffenheit<br />
erreicht werden, die der Zielstellung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie<br />
entspricht.<br />
o regional bedeutsame Altlasten<br />
(s. FB LRP Kap. 2.3.2.1 und Karte 2.3 - 16)<br />
- Die regional bedeutsamen Altlasten sind so zu sanieren, dass unter Beachtung der planungsrechtlich<br />
zulässigen Nutzung der Fläche dauerhaft keine Gefahren, erhebliche<br />
Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit entstehen.<br />
o Waldschadensgebiete<br />
(s. FB LRP Kap. 2.4.6.1 und Abb. 2.4 - 8)<br />
- Die immissionsgeschädigten Waldbestände innerhalb der Revitalisierungszone sind unter<br />
Beachtung naturschutzfachlicher Belange zu revitalisieren und in vielfältig strukturierte<br />
und an die langfristigen Standortveränderungen einschließlich des Klimawandels angepasste<br />
Dauerbestockungen zu überführen.<br />
o regionale Schwerpunkte der Fließgewässersanierung und der Fließgewässeröffnung<br />
- Gewässerausbaumaßnahmen sollen naturnah und landschaftsgerecht gestaltet, durch<br />
Maßnahmen der Renaturierung begleitet sowie ökologisch verträglich durchgeführt werden.<br />
Dabei ist die Durchgängigkeit der Fließgewässer für Organismen schädigungsfrei<br />
sowohl stromauf wie auch stromab zu gewährleisten bzw. soweit wie möglich wiederherzustellen.
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ANHANG<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009 A - 33<br />
- Die regionalen Schwerpunkte der Fließgewässersanierung sollen hinsichtlich ihrer Gewässerstruktur<br />
vorrangig saniert bzw. weiter untersucht werden.<br />
- In den regionalen Schwerpunkten der Fließgewässeröffnung soll der Rückbau von verrohrten<br />
und die Renaturierung von naturfern ausgebauten einschließlich querverbauten<br />
Fließgewässern bzw. -abschnitten unter Beachtung der Hochwasserabflussfunktion des<br />
jeweiligen Fließgewässers durchgeführt werden. Dabei sollen die Voraussetzungen für<br />
eine Entwicklung naturnaher Ufergehölze geschaffen werden.<br />
Die im FB LRP Kap. 2.3.1.1 aufgeführten signifikanten Belastungen wirken sich sowohl qualitativ als<br />
auch quantitativ unterschiedlich auf den Zustand der Fließgewässer aus. Im Rahmen der Umsetzung<br />
der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wurden zur Ermittlung der Auswirkungen Einzelkomponenten<br />
bzw. Hilfsgrößen zur Beurteilung der Zielerreichung (bis 2015) der Umweltqualitätsnormen für den<br />
Oberflächenwasserkörper nach Artikel 4 WRRL verwendet. Es sollten alle Fließgewässerabschnitte<br />
mit der Einstufung „Zielerreichung unwahrscheinlich“, die nicht als Auenbereiche mit hohem Natürlichkeitsgrad<br />
gemäß FB LRP Kap. 2.1.2 bewertet worden sind, regionalplanerisch ausgewiesen werden.<br />
Desweiteren sollten die Maßnahmen, welche die Renaturierung von verrohrten oder begradigten<br />
Fließgewässerabschnitten zum Ziel haben, als regionale Schwerpunkte der Fließgewässeröffnung<br />
ausgewiesen werden.<br />
2.5 Großflächig unzerschnittene störungsarme Räume (USR)<br />
Großflächig unzerschnittene störungsarme Räume stellen ein besonderes Schutzgut dar. Sie besitzen<br />
eine hohe ökologische Ausgleichsfunktion gegenüber dem stark anthropogen überprägten Umland<br />
und stellen „Ruhezonen" für Flora und Fauna dar, die durch geringe verkehrsbedingte Lärm- und<br />
Störeinwirkungen charakterisiert werden. Des Weiteren dienen diese großflächig unzerschnittenen<br />
störungsarmen Räume aufgrund ihrer Ausdehnung, ihrer geringen technischen Vorbelastung und<br />
Lärmbelastung und der guten lufthygienischen Bedingungen der landschaftsbezogenen Erholung.<br />
Die relative Störungsarmut macht diese Räume besonders bedeutsam für störungsempfindliche bzw.<br />
wandernde Tierarten mit großräumigen Biotopansprüchen. Hier befinden sich oftmals Rückzugsgebiete<br />
von bedrohten Tieren und Pflanzen, die ansonsten in kleinteiligeren Räumen keine Überlebenschance<br />
haben. Darüber hinaus sind sie ein wichtiger Faktor für die Ansiedlung störungsempfindlicher<br />
Arten. Tierarten mit großem Raumanspruch unterliegen auch zusätzlichen Gefährdungen z. B. durch<br />
Überfahren/Kollision mit Fahrzeugen.<br />
Tierarten mit geringer Mobilität benötigen zur Erhaltung der Vorkommen gleichfalls ausreichend große<br />
bzw. vernetzte Lebensräume (z. B. flugunfähige Arten, bestimmte Wald bewohnende Arten). Arten,<br />
die beispielsweise saisonal oder während ihrer Entwicklung einen Lebensraumwechsel ausführen,<br />
benötigen ein spezifisches Mosaik von Lebensräumen. Hinsichtlich der Ernährungsweise können sich<br />
auch spezielle Gefährdungen für Nahrungsspezialisten ergeben, die z. B. an bestimmte Pflanzenarten<br />
gebunden sind und solchen, die die Spitzenglieder von Nahrungsnetzen bilden. Spitzenglieder von<br />
Nahrungsnetzen unterliegen zusätzlichen Gefährdungen z. B. durch Schadstoffanreicherung in der<br />
Nahrung (Greifvögel, Fischotter). Darüber hinaus bieten ausgewählte großflächig unzerschnittene<br />
störungsarme Räume mit darin enthaltenen Schutzgebieten (Natura 2000, NSG) wertvolle Potenziale<br />
für den Prozessschutz (Naturentwicklung, Sukzession).<br />
Die großflächig unzerschnittenen störungsarmen Räume sind insbesondere bei der Verkehrswegeplanung<br />
oder beim Ausbau von Siedlungen im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen, so dass<br />
eine erhebliche Beeinträchtigung der hohen ökologischen Funktionsfähigkeit (Arten- und Biotopschutz,<br />
Wasserhaushalt, klimatischer Ausgleichsraum) und landschaftlichen Attraktivität (landschaftsbezogene<br />
Erholung) verhindert wird.<br />
Bei der Ermittlung der in Karte 6 des LEP ausgewiesenen großflächig unzerschnittenen störungsarmen<br />
Räume ist gemäß Begründung zu G 4.2 LEP aufgrund fehlender Daten keine grenzüberschreitende<br />
Betrachtung erfolgt. Für die Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> bestand daher hinsichtlich der<br />
Bereiche zum Land Brandenburg und zu Tschechien Konkretisierungsbedarf.
ANHANG <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
A - 34 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Bezüglich der Ausweisungsgrundlage „Durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge“ wurde im LEP der<br />
Grenzwert für eine zerschneidende Wirkung einer Straße von 2000 Kfz/Tag angewendet (Stand<br />
2000). Im Rahmen der Aktualisierung und Ausformung wurde entsprechend dem diesbezüglich bundesweiten<br />
Kenntniszuwachs bei der Ermittlung der USR ein Grenzwert für eine zerschneidende Wirkung<br />
einer Straße von 1000 Kfz/Tag (Stand 2004) zu Grunde gelegt.<br />
Die in Karte 2.1 - 6 des Fachbeitrages Landschaftsrahmenplan dargestellten großflächig unzerschnittenen<br />
störungsarmen Räume sind durch die Anwendung folgender Kriterien grenzüberschreitend ermittelt<br />
worden:<br />
o keine Zerschneidungswirkung durch Siedlungen<br />
(vorhandene Siedlungen haben eine Längsausdehnung unter 1 km, Bebauung ist nur straßenbegleitend<br />
und einreihig)<br />
o keine Zerschneidungswirkung durch Straßen<br />
(keine Autobahnen und Bundesstraßen;<br />
nur Staats- und Kreisstraßen mit einer Belegung unter 1000 Kfz am Tag<br />
[Quelle: Verkehrsmengenkarte 2004, SMWA])<br />
o keine zweigleisigen Bahnlinien<br />
o Flächengröße von mindestens 40 km²<br />
(wenn ein USR über die Regionsgrenze hinausreicht und insgesamt größer als 40 km² ist, so<br />
gilt die anteilige Regionsfläche ebenfalls als USR).<br />
2.6 Landschaftsplanerische Belange bei der Ausweisung von Tourismusgebieten<br />
Das regionalplanerische Konzept zur Ermittlung der Tourismusgebiete soll auf der Grundlage des<br />
tatsächlich erreichten Standes der Tourismusentwicklung und -intensität sowie auf der Grundlage<br />
einer Einschätzung der vorhandenen Entwicklungspotenziale unter Beachtung der ökologischen und<br />
kulturlandschaftlichen Belange aufgestellt werden.<br />
Gebiete mit bereits vorhandenem Tourismus<br />
Sie unterscheiden sich gegenüber anderen Gebieten dadurch, dass in diesen Gebieten der Tourismus,<br />
insbesondere der übernachtungsgebundene Tourismus, eine hervorgehobene Bedeutung gegenüber<br />
den umgebenden Gebieten besitzt.<br />
Als Ausweisungskriterien sollen dabei herangezogen werden:<br />
a) die Gebiete mit einer gegenüber dem umgebenden Raum herausgehobenen gemeindebezogenen<br />
Tourismusintensität<br />
b) die Prägung des Gebietes mit Kur- bzw. Erholungsorten sowie das Vorhandensein von Campingplätzen<br />
c) die Eignung des Gebietes zur landschaftsbezogenen Erholung entsprechend<br />
FB LRP Kap. 2.5.4.1<br />
d) die touristische Ausstattung hinsichtlich des Freizeit- und Erholungsangebotes entsprechend<br />
FB LRP Kap. 2.5.4.1.<br />
Gebiete mit Eignung/Ansätzen für eine touristische Entwicklung<br />
Hinsichtlich der touristischen Eignung der Gebiete wird auf die o. g. Kriterien c) und d) zurückgegriffen,<br />
wobei hier auch Gebiete einbezogen werden können, die eine netzartige Verbindung der Gebiete<br />
mit bereits vorhandenem Tourismus durch geeignete Korridore (z. B. entlang von touristischen Wegen)<br />
ermöglichen.
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ANHANG<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009 A - 35<br />
Des Weiteren können durch eine Reihe von Regionalinitiativen in der Planungsregion (z. B. Regionen<br />
aktiv, Leader+- Gebiete, Klosterbezirk Altzella) Potenziale für eine touristische Entwicklung in vor allem<br />
ländlich geprägten Regionen herangezogen werden. Ansätze für eine touristische Entwicklung<br />
zeigen sich durch eine vermehrte Anzahl von Übernachtungs- und Tagesgästen bzw. dem Nachfragen<br />
touristischer Angebote und sind vor allem durch die in diesen Gebieten befindlichen Tourismusschwerpunkte<br />
vorhanden.<br />
Da es sich bei den ausgewiesenen Tourismusgebieten um landschaftlich attraktive, aber auch um<br />
ökologisch sehr sensible Räume handelt, ergeben sich hieraus notwendigerweise Beschränkungen in<br />
Richtung Ausbau im Bestand, Revitalisierung sowie Qualitätsverbesserung der vorhandenen Angebote.<br />
Hierbei sind besonders die Nationalparkregion Sächsische Schweiz mit dem Nationalpark sowie<br />
das <strong>Osterzgebirge</strong> in seinem Charakter als Landschaftsschutzgebiet zu nennen.<br />
Regional bedeutsame Schwerpunkte des Tourismus<br />
Neben den landesweit bedeutsamen Tourismusschwerpunkten Städtetourismus Dresden, Meißen,<br />
Pirna und Riesa gibt es im Zusammenhang mit ihrer Bedeutung vor allem für den Ausflugs- und Naherholungsverkehr<br />
eine Reihe von Städten und Gemeinden oder Teile von ihnen, die regionalbedeutsame<br />
Schwerpunkte des Tourismus darstellen. Diese Orte können in Gebieten mit bereits vorhandenem<br />
Tourismus wesentliche Kristallisationspunkte darstellen und in Gebieten mit Eignung/Ansätzen<br />
für eine touristische Entwicklung ausgehend von den touristischen Angeboten in diesem Ort auch die<br />
touristische Entwicklung des umgebenden Gebietes maßgebend unterstützen.<br />
Die Ausweisung soll auf Grundlage folgender Kriterien erfolgen:<br />
o Orte mit landesbedeutsamen Zielen des Ausflugsverkehrs<br />
o Orte mit einem regionalbedeutsamen touristischen Ziel (z. B. Burg oder Schloss, Museum,<br />
besondere landschaftliche Attraktivität u. ä.) in Kombination mit weiteren überörtlichen touristischen<br />
Zielen<br />
o Orte an einem sächsischen Badegewässer<br />
o Gemeinden, die aufgrund der Wanderwegdichte in Verbindung mit einem umfangreichen touristischen<br />
Angebot ein erhöhtes Naherholungspotenzial darstellen<br />
o Orte mit einem Campingplatz (> 200 Stellplätze)<br />
o Orte in einem Wintersportgebiet (ab einer Höhenlage von 600 m ü. NN, vorhandene Wintersportinfrastruktur).<br />
Primäres Anliegen ist es, die für diese Orte wesentlichen touristischen Anziehungspunkte nachhaltig<br />
zu bewahren, zu pflegen und dem Tourismus in geeigneter Form zugänglich zu halten bzw. zu machen.<br />
Kur- und Erholungsorte<br />
Die Entwicklung von Kur- und Erholungsorten soll durch die Verbesserung und den Ausbau kurgemäßer<br />
und touristischer Infrastruktur so unterstützt werden, dass die Erhaltung des Bestandsschutzes<br />
bzw. Neuprädikatisierung als staatlich anerkannte Kur- und Erholungsorte möglich ist.<br />
Entsprechend der zuletzt am 02.02.2004 geänderten VO über die Voraussetzungen der Anerkennung<br />
als Kur- oder Erholungsort im Freistaat Sachsen wurde der Bestandsschutz für die nicht neuprädikatisierten<br />
Orte in der Region (bis auf Saupsdorf) aufgrund der Hochwasserereignisse 2002 bis 2010<br />
verlängert.<br />
Darüber hinaus wird das Anerkennungsverfahren als Kneippkurort für den Kurort Hartha (Stadt Tharandt)<br />
vorbereitet und für die Gemeinde Kreischa langfristig die staatliche Anerkennung als Kurort<br />
(vorerst die Anerkennung als Erholungsort) angestrebt.<br />
Weiterhin ist für die Gesamtgemeinde Kirnitzschtal sowie für die Ortsteile Rugiswalde (Stadt Neustadt<br />
i. Sa.), Zinnwald-Georgenfeld (Stadt Altenberg) und Grund (Stadt Wilsdruff) jeweils die Anerkennung<br />
als staatlich anerkannter Erholungsort durch die Gemeinde beabsichtigt.
ANHANG <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
A - 36 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Ferienstraßen<br />
Sie sind aufgrund ihres überregionalen Bekannheitsgrades und ihrer Vermarktung geeignet, wesentliche<br />
Entwicklungsimpulse für die bestehenden Tourismusgebiete und -schwerpunkte sowie für deren<br />
Verbindung und thematische Vernetzung zu geben. Darüber hinaus können sie Ansätze einer touristischen<br />
Entwicklung in dafür geeigneten Gebieten unterstützen.<br />
In der Region sind folgende Ferienstraßen vorhanden:<br />
o „Sächsische Weinstraße“<br />
o „FERIENSTRASSE SILBERSTRASSE“ mit Fortführung im Landkreis Mittelsachsen<br />
o „Deutsche Alleenstraße“ mit Anbindung an die Landkreise Mittelsachsen sowie Nordsachsen.<br />
Mit den Ferienstraßen werden wertvolle Elemente der Kulturlandschaft, z. B. Weinberge, Zeugnisse<br />
des ehemaligen Bergbaus bzw. Alleebäume erlebbar gemacht und ein Beitrag für deren Schutz geleistet.<br />
Besondere Bedeutung hat die Erhaltung und Förderung des Weinanbaus entlang der „Sächsischen<br />
Weinstraße“. Die unter FB LRP Kap. 3.3.1.4 empfohlene Festsetzung der bestehenden Weinbauflächen<br />
als „Vorranggebiete Weinbau“ begründet sich damit nicht nur aus landwirtschaftlichen und<br />
kulturlandschaftspflegerischen, sondern auch aus tourismuswirtschaftlichen Aspekten. Der weiteren<br />
thematischen Ausgestaltung durch Erlebnisangebote wird eine stärkere Inwertsetzung der bestehenden<br />
Potenziale entlang der Ferienstraßen und damit eine qualitative Verbesserung des touristischen<br />
Angebotes ermöglicht.<br />
Auch abseits der Ferienstraßen gibt es in der Region eine Vielzahl historischer, technischer und industrieller<br />
Denkmale, die aus touristischer Sicht Potenziale für Erlebnisangebote darstellen (vgl. hierzu<br />
auch FB LRP Kap. 2.5.2) Diese sollen vermehrt zur touristischen Entwicklung genutzt werden. Mittlerweile<br />
wurden v. a. durch das Engagement einzelner Regionalinitiativen verschiedene Vernetzungsprojekte,<br />
wie „Historische Poststraße“, „Montanregion Erzgebirge“, „Via regia“ initiiert, die eine stärkere<br />
Nutzung dieser Potenziale anstreben.<br />
Touristisches Wegenetz<br />
Der Erhaltung und dem Ausbau des touristischen Wegenetzes (v. a. das Wander-, Radwander- und<br />
Reitwegenetz) sowie der Einrichtungen des Wasserwandertourismus kommt eine besondere Bedeutung<br />
zu, da hiermit die Entwicklung eines i. d. R. natur- und umweltverträglichen Tourismus ermöglicht<br />
wird. Außerdem sind die touristischen Wegesysteme geeignet, bestehende touristische Erlebnisangebote<br />
miteinander zu verbinden und zu vernetzen.<br />
Das Wanderwegenetz soll in natur- und landschaftsverträglicher Weise ausgebaut, optimiert und touristisch<br />
attraktiv gestaltet werden.<br />
In der Region ist ein Netz von über 3100 km markierten Wanderwegen (eigene Erhebungen, Stand<br />
2005) vorhanden. Hervorzuheben sind dabei aufgrund ihres gebietsverbindenden Charakters die<br />
Fern- und Gebietswanderwege, deren touristische Bedeutung durch eine entsprechende Beschilderung<br />
und Anbindung touristischer Angebote sowie durch eine entsprechende Vermarktung jedoch<br />
noch erhöht werden soll.
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ANHANG<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009 A - 37<br />
Dazu gehören:<br />
Europäische Fernwanderwege<br />
Europäischer Fernwanderweg E3 (Atlantik - Ardennen - Erzgebirge - Karpaten - Schwarzes Meer),<br />
Europäischer Fernwanderweg Eisenach - Budapest (EB)<br />
Nationale Fernwanderwege (auch als Weitwanderwege bezeichnet)<br />
Wanderweg der Deutschen Einheit,<br />
Nationaler Fernwanderweg Görlitz - Greiz,<br />
Nationaler Fernwanderweg Ostsee - Saaletalsperren,<br />
Nationaler Fernwanderweg Zittau - Wernigerode<br />
Gebietswanderwege<br />
Gebietswanderweg „Lausitzer Schlange“,<br />
Dichter-Maler-Musiker-Weg,<br />
Sächsischer Weinwanderweg,<br />
Ökumenischer Pilgerweg<br />
und weitere auch nicht mit thematischer Bezeichnung versehene Wanderwege.<br />
Mit dem Ausbau des markierten Wanderwegenetzes wird nicht nur die Erholungsfunktion verbessert,<br />
sondern auch die touristische Nutzung der Gebiete auf bestimmte Wege konzentriert. Diese Bündelung<br />
trägt zur Schonung ökologisch besonders sensibler Landschaftsräume bei.<br />
Der breite Elbestrom im landschaftlich attraktiven <strong>Elbtal</strong>, das sich regionsübergreifend, sowohl im Norden<br />
als auch in Richtung Tschechische Republik weiter fortsetzt, bietet sich für eine touristische Nutzung<br />
an. Die Elbe verfügt über beste Voraussetzungen für die Entwicklung des Wassersports und des<br />
Wassertourismus. Dabei sind die Belange von Natur und Landschaft zu beachten.
ANHANG <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
A - 38 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
3 Maßnahmekatalog Naturschutz und Landschaftspflege<br />
Die Umsetzung der verschiedenen fachlichen Zielstellungen sowie der Maßnahmen und Erfordernisse<br />
des Naturschutzes und der Landschaftspflege erfolgt auf ganz unterschiedlichen Handlungsfeldern<br />
und Ebenen. Die fachlichen Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege können in aller Regel<br />
nur in enger Abstimmung mit den verschiedenen Landnutzungsinteressen und in kooperativer Zusammenarbeit<br />
mit Grundstückseigentümern und -nutzern erreicht werden. Nachfolgend sind für die<br />
Umsetzung wichtige Instrumente des Naturschutzes und der Landschaftspflege mit fachlich relevanten<br />
Hinweisen dargestellt.<br />
Die Landschaftsplanung hat die Aufgabe, die Ziele und die für ihre Verwirklichung notwendigen Erfordernisse<br />
und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den Planungsraum zu<br />
erarbeiten.<br />
Den fachlichen Rahmen stellt auf Landesebene das in den Landesentwicklungsplan integrierte Landschaftsprogramm<br />
dar. Daraus leiten sich fachliche Anforderungen an die nachgeordneten Ebenen der<br />
regionalen (Landschaftsrahmenpläne) und kommunalen (Landschafts- bzw. Grünordnungspläne)<br />
Landschaftsplanung ab.<br />
Die Landschaftsplanung soll dafür Sorge tragen, dass die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />
bereits bei der Vorbereitung von Planungsentscheidungen berücksichtigt werden. Sie<br />
bildet damit eine wichtige Grundlage für den Schutz, die Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft<br />
und ist gemäß Naturschutzgesetz als Maßstab für die Beurteilung der Umweltverträglichkeit<br />
von Planungen und Maßnahmen heranzuziehen.<br />
Diese Aufgabe erfordert eine alle Naturgüter sowie das Landschaftsbild und die landschaftsbezogene<br />
Erholung umfassende Bearbeitung in den Landschaftsplänen. Der Arten- und Biotopschutz ist in diesem<br />
Zusammenhang ein besonders wichtiges Anliegen. Eine Beschränkung der Landschaftsplanung<br />
allein auf den Arten- und Biotopschutz füllt jedoch den gesetzlichen Auftrag eindeutig nicht aus. Der<br />
Fachbeitrag Landschaftsrahmenplan trägt dem Rechnung und formuliert für alle Naturgüter sowie für<br />
das Landschaftsbild und die landschaftsbezogene Erholung fachliche Ziele sowie Erfordernisse und<br />
Maßnahmen, die mit der örtlichen Landschaftsplanung weiter zu konkretisieren ist.<br />
Für ausgewählte Themen (z. B. ökologisches Verbundsystem, vorbeugender Hochwasserschutz, Gebiete<br />
mit besonderer Bedeutung für den Bodenschutz, für das Landschaftserleben oder für die Verbesserung<br />
des Wasserrückhaltevermögens) enthält der Fachbeitrag in seiner Funktion als Landschaftsrahmenplan<br />
Integrationsanforderungen an den <strong>Regionalplan</strong>.<br />
Das klassische naturschutzrechtliche Instrument zur Vermeidung und zur Kompensation von Beeinträchtigungen<br />
des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes ist die Eingriffsregelung. Die Eingriffsregelung<br />
dient der Sicherung des „Status quo“ auch außerhalb von Schutzgebieten. Um den Vollzug<br />
der Eingriffsregelung zu optimieren, wurden Handlungsempfehlungen zur Bewertung von Eingriffen in<br />
Natur und Landschaft erarbeitet. Diese sollen künftig bei der Eingriffsbeurteilung angewendet werden<br />
und so zu einer einheitlichen Handhabung der Bemessung von Kompensationsforderungen beitragen.<br />
Aus Sicht der Landschaftsplanung ist bei der Bearbeitung der Eingriffsregelung u. a. Folgendes zu<br />
beachten:<br />
1. Die Bearbeitung der Eingriffsregelung muss alle Naturgüter des Naturschutzgesetzes umfassen.<br />
Eine bloße Beschränkung auf die Ermittlung der Biotope ist unzureichend und deckt den<br />
fachrechtlichen Planungsauftrag nicht ab.<br />
2. Um die Wirksamkeit der Kompensation im Zuge von Ersatzmaßnahmen zu erhöhen, ist es<br />
sinnvoll, die Kompensation in für die Landschaftsentwicklung und -erhaltung prioritäre Räume<br />
zu lenken und Kompensationsmaßnahmen dort zu bündeln.<br />
Beispielsweise können geeignete Maßnahmen in den sachlichen und räumlichen Schwerpunkten<br />
des ökologischen Verbundsystems angesiedelt werden, soweit sie mit den Entwicklungszielen<br />
für diese Räume übereinstimmen. Grundsätzlich sind zur Kompensation versiegelungswirksamer<br />
Vorhaben primär geeignete Entsiegelungsmaßnahmen umzusetzen.<br />
Bei unvermeidbaren Eingriffen in Lebensräume gefährdeter Arten sind funktionsfähige Ersatzlebensräume<br />
bereits vor Maßnahmenbeginn zur Verfügung zu stellen, sofern entsprechende<br />
Vorkommen zu erlöschen drohen.
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ANHANG<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009 A - 39<br />
3. Zur Erleichterung der Umsetzung von Ersatzmaßnahmen in Verbindung mit Zielen der Landschaftsplanung<br />
werden die Entwicklung und die Nutzung von Flächen- und Maßnahmenpools<br />
18 bzw. Ökokonten unterstützt (s. Sächsische Ökokonten-Verordnung v. 02.07.2008).<br />
4. Es ist darauf zu achten, dass die für den ökologischen Verbund erforderlichen Kernflächen<br />
und Verbindungsflächen sowie Verbindungselemente in funktionsfähigem Umfang erhalten<br />
bleiben. Dies gilt entsprechend für Eingriffe in Natura 2000-Gebiete, soweit sie nach Prüfung<br />
der Verträglichkeit zulässig sind.<br />
Die Flächen des ökologischen Verbundsystems besitzen insbesondere hinsichtlich ihrer Bedeutung<br />
als Lebensraum für Pflanzen und Tiere eine differenzierte Wertigkeit, aus der sich ein unterschiedlicher<br />
Handlungsbedarf ableiten lässt (s. Karte D dieses Anhangs sowie Karte 2.1 - 10 des Fachbeitrages<br />
Landschaftsrahmenplan).<br />
Ableitung des Handlungsbedarfs in den Vorranggebieten Natur und Landschaft<br />
(Anspruch)<br />
Handlungsbedarf Bewertungskriterien<br />
Sicherung und Erhalt<br />
[58 % der Vorranggebiete<br />
Natur und Landschaft]<br />
Pflege und Entwicklung<br />
[16 % der Vorranggebiete<br />
Natur und Landschaft]<br />
Herstellung und Entwicklung<br />
[26 % der Vorranggebiete<br />
Natur und Landschaft]<br />
Biotoptypen mit sehr hohem Wert<br />
FFH-Gebiete<br />
Nationalpark<br />
Naturschutzgebiete<br />
Flächennaturdenkmale<br />
Flächen mit sehr hohem Natürlichkeitsgrad<br />
Biotoptypen mit hohem Wert<br />
SPA-Gebiete<br />
Naturschutzgroßprojekt<br />
geplante Naturschutzgebiete<br />
geplante Flächennaturdenkmale<br />
Habitatverbundflächen<br />
Biotoptypen mit mittlerem Wert<br />
Böden mit hohem Biotopentwicklungspotenzial<br />
Auenbereiche<br />
Pufferflächen<br />
Ableitung des Handlungsbedarfs in den Vorbehaltsgebieten Natur und Landschaft<br />
(Anspruch)<br />
Handlungsbedarf Bewertungskriterien<br />
Sicherung und Erhalt<br />
[88 % der Vorbehaltsgebiete<br />
Natur und Landschaft]<br />
Pflege und Entwicklung<br />
[9 % der Vorbehaltsgebiete<br />
Natur und Landschaft]<br />
Herstellung und Entwicklung<br />
[3 % der Vorbehaltsgebiete<br />
Natur und Landschaft]<br />
Biotoptypen mit sehr hohem Wert<br />
SPA-Gebiete<br />
Landschaftsschutzgebiete<br />
Flächennaturdenkmale<br />
Flächen mit mittlerem Natürlichkeitsgrad<br />
großflächig unzerschnittene störungsarme Räume<br />
Gebiete mit sehr hohem landschaftsästhetischen Wert<br />
Biotoptypen mit hohem Wert<br />
geplante Landschaftsschutzgebiete<br />
Habitatverbundflächen<br />
Gebiete mit hohem landschaftsästhetischen Wert<br />
Biotoptypen mit mittlerem Wert<br />
Gebiete mit mittlerem landschaftsästhetischem Wert<br />
Böden mit hohem Biotopentwicklungspotenzial<br />
Auenbereiche und Pufferflächen<br />
18 Im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft hat die Sächsische Landsied-<br />
lung GmbH 2005 einen regionalen Flächenpool für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zukünftiger Eingriffe in<br />
Natur und Landschaft für die Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> erstellt; die konkreten Maßnahmen liegen<br />
den unteren Naturschutzbehörden vor.
ANHANG <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
A - 40 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Während die Eingriffsregelung bei allen Vorhaben, die der Eingriffsdefinition unterfallen, zur Anwendung<br />
kommt, beschränkt sich die mit der Umsetzung der FFH-Richtlinie in nationales Recht eingeführte<br />
FFH-Verträglichkeitsprüfung auf Vorhaben, die Auswirkungen auf Natura 2000-Gebiete (Gebiete<br />
von gemeinschaftlicher Bedeutung [SCI - Sites of Community Interest] und Europäische Vogelschutzgebiete<br />
[SPA - Special Protection Areas]) haben können.<br />
Maßstäbe für die Beurteilung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen durch Projekte und Pläne,<br />
beispielsweise des <strong>Regionalplan</strong>s, sowie seine Verträglichkeit (Verträglichkeitsprüfung) mit dem günstigen<br />
Erhaltungszustand der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete<br />
sind die gebietsspezifischen Erhaltungsziele sowie ihre inhaltliche Ausfüllung und Bewertung<br />
des günstigen Erhaltungszustands in den Managementplänen dieser Gebiete.<br />
Im Vorfeld von Vorhaben, die nach den Vorgaben der UVP-Richtlinie (Richtlinie 85/337/EWG über die<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten, geändert durch<br />
Richtlinie 97/11/EG), des UVP-Gesetzes des Bundes (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung)<br />
oder des sächsischen UVP-Gesetzes (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat<br />
Sachsen) UVP-pflichtig sind, ist eine Prüfung der Umweltverträglichkeit erforderlich.<br />
Gemäß § 2 Abs. 1 SächsLPlG ist bei der Aufstellung und Fortschreibung von Raumordnungsplänen<br />
eine Umweltprüfung im Sinne der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates<br />
vom 27.06.2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme<br />
durchzuführen.<br />
Gemäß § 2 Abs. 3 SächsLPlG umfasst die Umweltprüfung auch die Prüfung der Verträglichkeit mit<br />
den Erhaltungszielen eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines Europäischen<br />
Vogelschutzgebietes (Natura 2000 - Gebiete).<br />
Der Umweltbericht enthält insoweit auch eine zusammenfassende Darstellung der Auswirkungen des<br />
Plans auf die Gebiete und Arten, die gemäß FFH- und SPA-Richtlinien geschützt sind.<br />
Mit der Umweltprüfung von Plänen bestehen in einer sehr frühen Entscheidungsphase Möglichkeiten,<br />
auf die Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege hinzuwirken.<br />
Kernstück der Umweltprüfung ist der Umweltbericht.<br />
Viele der für den Umweltbericht erforderlichen Grundlagen sind im vorliegenden Fachbeitrag Landschaftsrahmenplan<br />
erarbeitet worden und können für den Umweltbericht genutzt werden. Der Umweltbericht<br />
ersetzt allerdings nicht die fachlich begründeten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des<br />
Naturschutzes und der Landschaftspflege, die mit der Landschaftsplanung weiterhin darzustellen sind.<br />
3.1 Das aktuelle Schutzgebietssystem in der Region<br />
Die aktuelle Schutzgebietskulisse in der Region besteht aus einer Vielzahl von zu unterschiedlichen<br />
Zeiten und nach unterschiedlichen Gesichtspunkten ausgewählten und festgesetzten Schutzgebieten.<br />
Nicht immer werden die bestehenden Rechtsgrundlagen den Anforderungen eines modernen Naturschutzes<br />
gerecht. Zu erwähnen sind hier insbesondere die Anforderungen, die sich aus der Vernetzung<br />
von Lebensräumen in Verbindung mit der Sicherung des Biotopverbunds und der Natura 2000-<br />
Gebiete ergeben. Vor diesem Hintergrund sind weitere Überlegungen zur konzeptionellen Einordnung<br />
des Schutzgebietssystems erforderlich.<br />
Die Schutzgebiete nach Naturschutzrecht sind in Karte C dieses Anhangs dargestellt und in den Anlagen<br />
3 bis 6 dieses Anhangs tabellarisch erfasst.<br />
Nationalparkregion<br />
„Die Nationalparkregion „Sächsische Schweiz“ - bestehend aus dem Nationalpark und dem Landschaftsschutzgebiet<br />
- soll naturräumlich einheitlich, aber hinsichtlich des Schutzzwecks abgestuft zu<br />
einem international anerkannten Großschutzgebiet entwickelt werden. Mit dem Nationalpark und dem<br />
Landschaftsschutzgebiet „Sächsische Schweiz“ sollen auf sächsischer Seite die Voraussetzungen<br />
geschaffen werden für eine mit den angrenzenden tschechischen Schutzgebieten Nationalpark „Böhmische<br />
Schweiz“ und Landschaftsschutzgebiet „Elbsandsteingebirge“ abgestimmte, grenzüberschreitende<br />
Pflege und Entwicklung der Sächsisch - Böhmischen - Schweiz. Das Landschaftsschutzgebiet<br />
soll außerdem Puffer-, Vernetzungs- und Ergänzungsfunktionen für den Nationalpark übernehmen.“<br />
[Z 4.1.6 LEP]
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ANHANG<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009 A - 41<br />
Es soll angestrebt werden, eine räumliche Verbindung der beiden Teile des Nationalparks „Sächsische<br />
Schweiz" über das Sebnitz-/Schwarzbachtal und das Keilholz im Rahmen des Schutzgebietssystems<br />
zu schaffen.<br />
In Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden in der Tschechischen Republik soll die Aufnahme<br />
der Sächsischen und Böhmischen Schweiz als UNESCO - Welterbe (Natur) angestrebt werden.<br />
Naturschutzgebiete<br />
(s. Anlage 3)<br />
In der Region sind derzeit 48 Naturschutzgebiete festgesetzt. Obwohl die durchschnittliche Flächengröße<br />
62 ha beträgt, sind nur 14 NSG größer als 50 ha. Viele Schutzgebietsbeschlüsse sind veraltet<br />
und müssen schrittweise überarbeitet und angepasst werden. Die erweiterten Neufestsetzungen dieser<br />
Gebiete müssen insbesondere im Hinblick auf die Sicherung der Natura 2000-Gebiete und des<br />
Biotopverbunds überprüft werden.<br />
Gemäß der Stationierungsentscheidung der Bundeswehr 19 ist der Standortübungsplatz Zeithain aufgelöst<br />
worden. Auf diesem großflächigen militärischen Standortübungsplatz, der einen Teil der Gohrischheide<br />
darstellt, hat sich eine nach Bundes- und Landesrecht besonders geschützte Biotopausstattung<br />
(insbesondere Zwergstrauchheiden, Sandmagerrasen und offenen Binnendünen) sowie ein<br />
schützenwertes Artenvorkommen erhalten können. Beidseitig angrenzend an diesen ehemaligen<br />
Standortübungsplatz befindet sich das NSG „Gohrischheide und Elbniederterrasse Zeithain“. Das<br />
gleichnamige FFH-Gebiet umfasst bereits Teile des Standortübungsplatzes. Die Einbeziehung der<br />
naturschutzfachlich wertvollen Bereiche in das NSG „Gohrischheide und Niederterrasse Zeithain“<br />
würde der sehr hohen ökologischen Bedeutung dieses Gebietes auch hinsichtlich des Biotopverbundes<br />
gerecht werden.<br />
Aus regionaler Sicht ist auch die Ausweisung von 19 weiteren Naturschutzgebieten erforderlich, um<br />
Repräsentanzdefizite zu beseitigen.<br />
Natura 2000 - Gebiete<br />
(Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und Europäische Vogelschutzgebiete)<br />
(s. Anlage 4)<br />
Im Freistaat Sachsen befinden sich gegenwärtig 270 FFH-Gebiete. Von diesen liegen 69 Gebiete mit<br />
einer Gesamtfläche von 37 604 ha in der Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong>. Etwa 65 % der FFH-<br />
Gebiete in der Region sind bereits als Naturschutzgebiet und Nationalpark festgesetzt. Bei Festsetzung<br />
der z. Z. geplanten NSG würde sich dieser Anteil auf etwa 70 % erhöhen. 20 Gebiete mit 54 187<br />
ha anteiliger Regionsfläche (16 % der Regionsfläche) sind als Vogelschutzgebiete (SPA) an die Europäische<br />
Kommission gemeldet worden. Mit den FFH-Gebieten bestehen teilweise Überschneidungen.<br />
Im Unterschied zu den Naturschutzgebieten sind die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (SCI)<br />
teilweise wesentlich größer, weil sie anderen Kriterien unterliegen und nicht nur die Flächen mit Lebensraumtypen<br />
(Anhang I) und Habitate der Arten (Anhang II) umfassen, sondern auch die Kohärenz<br />
dieser Flächen durch ihre Ausweisung gewährleisten müssen. Darüber hinaus sind vielfach noch<br />
räumlich getrennte Teilgebiete unter einer Gebietsbezeichnung zusammengefasst.<br />
In den Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung soll ein günstiger Erhaltungszustand bestimmter<br />
Lebensraumtypen und Habitate von Arten gewährleistet und dauerhaft gesichert bzw. sollen geeignete<br />
Maßnahmen ergriffen werden, um die Lebensraumtypen und Habitate der Arten in einen günstigen<br />
Erhaltungszustand zu überführen. Ein günstiger Erhaltungszustand eines Lebensraumtyps setzt eine<br />
ausreichende Flächengröße, eine gute Strukturierung sowie das typische Arteninventar voraus und<br />
erfordert, dass kaum Beeinträchtigungen vorhanden sind. Außerdem müssen seine Qualität und die in<br />
oder von ihm lebenden Arten erhalten bleiben.<br />
Für Natura 2000 - Gebiete werden Managementpläne in enger Abstimmung mit den Landwirtschafts-,<br />
Forst-, Fischerei- und Wasserbehörden sowie den Betroffenen erstellt. Die Managementpläne haben<br />
neben der Ersterfassung der Lebensraumtypen und Arten einschließlich der Erstbewertung ihres Erhaltungszustands<br />
die Festlegung geeigneter Maßnahmen zum Erhalt bzw. der Förderung eines günstigen<br />
Erhaltungszustands für die Lebensraumtypen und Arten nach den Anhängen I und II der FFH-<br />
Richtlinie sowie die Arten des Anhangs I bzw. weiterer Vogelarten der Vogelschutzrichtlinie zum Inhalt.<br />
Die Ersterfassung liefert dabei die wesentliche Datengrundlage, die auch für die vorgeschriebene<br />
Überwachung der Gebiete unverzichtbar ist.<br />
19 „Die Stationierung der Bundeswehr in Deutschland“, Bundesministerium für Verteidigung, 2004
ANHANG <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
A - 42 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Landschaftsschutzgebiete<br />
(s. Anlage 5)<br />
Der Freistaat Sachsen verfügt gegenwärtig über 173 Landschaftsschutzgebiete (LSG) mit einer Gesamtfläche<br />
von 531 360 ha. Davon befinden sich 37 LSG in der Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong>.<br />
Sie nehmen eine Fläche von 144 632 ha ein. Die durchschnittliche Flächengröße beträgt 3 709 ha.<br />
Auch hier bestehen noch 15 LSG-Beschlüsse, die in das neue Recht übergeleitet werden müssen.<br />
Dabei kommt es besonders darauf an, diese Gebiete im Hinblick auf die Übernahme von (Teil-)Funktionen<br />
im europäischen Schutzgebietssystem Natura 2000 zu qualifizieren. Das bedeutet beispielsweise<br />
auch, dass die LSG in stärkerem Maße als bisher eine Pufferfunktion für die in ihnen liegenden<br />
NSG oder FND bzw. Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie wahrnehmen. Gegenwärtig befinden sich<br />
56,5 % der gemeldeten FFH-Gebiete in Landschaftsschutzgebieten.<br />
Die LSG können dazu beitragen, unzerschnittene störungsarme Räume und bestimmte Randzonen<br />
von Ballungsräumen offen zu halten (Flächenfreihaltefunktion). Offensichtliche Lücken im bestehenden<br />
LSG-System sind durch Unterschutzstellung hochgradig schutzwürdiger Landschaftsteile (Repräsentanzfunktion)<br />
zu schließen.<br />
Ähnlich wie in manchen Großschutzgebieten soll die Zusammenarbeit zwischen Naturschutzbehörden<br />
und Landnutzern mit dem Ziel verbessert werden, eine vorbildliche und nachhaltige Landnutzung sowie<br />
schonende Tourismusnutzung in LSG zu erreichen, beispielsweise durch die Förderung ökologischen<br />
Verhaltens und der Öffentlichkeitsarbeit (Vorbildfunktion).<br />
Aus regionaler Sicht ist auch die Ausweisung von 9 weiteren Landschaftsschutzgebieten erforderlich,<br />
um Repräsentanzdefizite zu beseitigen.<br />
Naturdenkmale<br />
Als Naturdenkmale können Objekte mit einer Fläche bis zu 5 ha (FND) oder Einzelgebilde der Natur<br />
(ND) festgesetzt werden. Ähnlich wie bei den Schutzgebieten ist es auch hier erforderlich, die bestehenden<br />
Beschlüsse sukzessive in heutiges Recht zu überführen.<br />
In der Region bestehen 576 FND mit einer Gesamtfläche von 1.351 ha.<br />
Insbesondere Flächennaturdenkmale haben in vielen Fällen eine Ergänzungsfunktion für Naturschutzgebiete.<br />
Diese kommt insbesondere dort zum Tragen, wo wegen der nur noch auf Kleinflächen<br />
vorhandenen Restnatur oder aufgrund sonstiger fehlender Voraussetzungen die Ausweisung von<br />
NSG nicht möglich ist. Auch die Refugialfunktion von FND muss durch gezielte Entwicklung bestehender<br />
FND sowie durch Ausweisung schutzbedürftiger Kleinbiotope sowie Geotope als FND verbessert<br />
werden.<br />
Defizite bei der Ausweisung von FND bestehen unter anderem im Mittelsächsischen Lößhügelland.<br />
Die Flächennaturdenkmale sind in den vom (damaligen) Staatlichen Umweltfachamt herausgegebenen<br />
„Bestandsverzeichnissen“ für die einzelnen Gebietskörperschaften beschrieben und in Karte C<br />
dieses Anhangs symbolhaft dargestellt. Eine Beschreibung zu den Baum-Naturdenkmalen in der Region<br />
ist in der Veröffentlichung des (damaligen) Staatlichen Umweltfachamtes Radebeul in der Schriftenreihe<br />
„Naturschutz regional“ mit Stand 2004 enthalten. Anlage 6 dieses Anhangs enthält eine<br />
Übersicht zu den bestehenden und geplanten Geotopen.<br />
Geschützte Landschaftsbestandteile<br />
Die Zuständigkeit für die Ausweisung Geschützter Landschaftsbestandteile (GLB) liegt bei den Gemeinden.<br />
Den Kommunen bietet sich hier die Möglichkeit, selbst im Bereich des Landschaftsschutzes<br />
tätig zu sein.<br />
Die GLB können insbesondere der Erhaltung und Verbesserung des Orts- und Landschaftsbildes, des<br />
Kleinklimas, aber auch der Sicherung oder Entwicklung von Verbindungselementen des Biotopverbunds<br />
dienen. Insbesondere für die Erhaltung naturnaher Strukturelemente soll die Landschaftsplanung<br />
verstärkt auf die Möglichkeit der GLB hinweisen.<br />
Eine Übersicht zu den Baum-Naturdenkmalen in der Region ist 2004 durch das (damalige) Staatliche<br />
Umweltfachamt Radebeul veröffentlicht worden.
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ANHANG<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009 A - 43<br />
3.2 Landschaftspflege<br />
Ein wesentlicher Teil der Naturschutzziele kann über eine naturschutzkonforme Landnutzung oder<br />
gezielte Pflegemaßnahmen realisiert werden. Dies wird durch eine Reihe von Fördermöglichkeiten,<br />
die aus Landes-, Bundes- und EU-Mitteln finanziert werden, unterstützt:<br />
Für die Sicherung bestehender wertvoller und schutzwürdiger Landschaften, Landschaftselemente,<br />
Biotopflächen und Artvorkommen in land- und teichwirtschaftlich genutzten Bereichen ist ab 2007<br />
insbesondere das EU-Programm zur Unterstützung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen<br />
Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) von Bedeutung.<br />
Natürliches Erbe (RL NE/2007)<br />
Ziel des Freistaates Sachsen ist die nachhaltige Sicherung der natürlichen biologischen Vielfalt sowie<br />
des natürlichen ländlichen Erbes durch die Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen oder Populationen<br />
wildlebender Tier- und Pflanzenarten sowie von typischen Landschaftsbildern und der historisch<br />
gewachsenen Vielfalt der Kulturlandschaft. Räumliche Ziele der Förderung sind die Lebensraumtypen<br />
und Arthabitate von gemeinschaftlichem Interesse (gemäß Richtlinie 92/43/EWG, - FFH-Richtlinie<br />
sowie Richtlinie 79/409/EWG, - Vogelschutz-Richtlinie) und weiterer im Freistaat Sachsen geschützter<br />
beziehungsweise besonders schutzbedürftiger Biotope und Arten sowie die zur Sicherstellung<br />
der Kohärenz von Natura 2000 - Gebieten und des landesweiten Biotopverbundes benötigten<br />
Flächen.<br />
Zur Erreichung dieses Ziels werden sichernde, gestaltende und investive Maßnahmen für Biotope,<br />
Lebensräume und Lebensstätten geschützter beziehungsweise gefährdeter Arten und Landschaftsstrukturelemente,<br />
deren Betreuung und Überwachung sowie vorbereitende und begleitende Fachleistungen<br />
unterstützt.<br />
Agrarumweltmaßnahmen und Waldmehrung (RL AuW/2007)<br />
Teil A: Flächenbezogene Agrarumweltmaßnahmen<br />
Im Interesse einer nachhaltigen Entwicklung sollen landwirtschaftliche Produktionsverfahren, die auf<br />
die Erhaltung der Kulturlandschaft in ihrer Vielfalt und ihrem Erholungswert, auf die Erhaltung bedrohter,<br />
kulturhistorisch wertvoller Teiche sowie auf den Schutz der Umwelt und die Erhaltung des ländlichen<br />
Lebensraumes ausgerichtet sind, durch Zuwendungen unterstützt werden. Außerdem werden<br />
spezielle Bewirtschaftungsweisen landwirtschaftlicher Nutzflächen gefördert, die den Erfordernissen<br />
des Naturschutzes, der Erhaltung der Landschaft und ihrer Merkmale gerecht werden. Sie tragen somit<br />
zur Verwirklichung der gemeinschaftlichen Ziele der Agrar- und Umweltpolitik in der Europäischen<br />
Union bei.<br />
Teil B Ökologische Waldmehrung<br />
Mit dem Ziel des Schutzes gegen Hochwasser und Bodenerosion, der Steigerung der CO2-Bindung<br />
und der Verbesserung der Landschaftsstruktur soll durch die Förderung der Aufforstung bisher landwirtschaftlich<br />
genutzter sowie bisher landwirtschaftlich nicht genutzter Flächen der Waldanteil des<br />
Freistaates Sachsen langfristig von derzeit 28 % auf 30 % der Landesfläche erhöht werden.<br />
Wald und Forstwirtschaft (RL WuF/2007)<br />
Stabilisierung des Waldes durch naturnahe Bewirtschaftung, Unterstützung einer beständigen Entwicklung<br />
der Forstwirtschaft im ländlichen Raum und Schutz der Naturgüter im Wald.<br />
Überwindung struktureller Nachteile, insbesondere der Kleinflächigkeit und Besitzzersplitterung, im<br />
Rahmen Forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse (FZ). Verbesserung der Absatzbedingungen in der<br />
Forstwirtschaft angesichts der Konzentrationsprozesse auf der Abnehmerseite.<br />
Erhalt wertvoller Biotopstrukturen und Unterstützung spezifischer Bewirtschaftungs- und Pflegeverfahren<br />
zur Umsetzung von Natura 2000 und damit der Erhaltung und Verbesserung der natürlichen biologischen<br />
Vielfalt.<br />
Zuwendungsfähige Maßnahmen: Einbringung standortgerechter Baumarten, Forstwirtschaftlicher<br />
Wege- und Brückenbau, Mobilisierungsprämie für Holzabsatz durch Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse,<br />
Investive Maßnahmen zur Förderung von struktureller Vielfalt und natürlichem Arteninventar<br />
Gewässer/Hochwasserschutz (RL GH/2007)<br />
Zuwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes bzw. Potenzials der Gewässer, zum<br />
Schutz vor Hochwasser unter Berücksichtigung der demographischen und wirtschaftlichen Entwicklung<br />
sowie zur Beseitigung von Hochwasserschäden.
ANHANG <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
A - 44 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Boden- und Grundwasserschutz (RL BuG/2007)<br />
Zuwendungungsfähige Maßnahmen zur Untersuchung und Sanierung des Bodens und des Grundwassers<br />
mit dem Ziel der Verbesserung der Umweltqualität und einer nachhaltigen Gefahrenabwehr<br />
in Verbindung mit der Wiedernutzbarmachung von Flächen unter Berücksichtigung der demografischen<br />
und wirtschaftlichen Entwicklung.<br />
Im Zusammenhang mit dem Bundesförderprogramm wurden für das Naturschutzgroßprojekt im Gebiet<br />
„Bergwiesen im <strong>Osterzgebirge</strong>“ ein Pflege- und Entwicklungsplan erstellt und umfangreiche landschaftspflegerische<br />
Maßnahmen (Umsetzung der Maßnahmen des Pflege- und Entwicklungsplans bis<br />
2008, Flächenkauf bis 2008, Umsetzung Tourismuskonzept) durchgeführt:<br />
Weitere Pflege- und Entwicklungspläne werden erstellt bzw. fortgeschrieben und landespflegerische<br />
Maßnahmen durchgeführt, u. a. in folgenden Projekten des Planungsgebietes:<br />
o NSG Königsbrücker Heide<br />
Umsetzung der Maßnahmen des Pflege- und Entwicklungsplans einschließlich des Besucherlenkungskonzepts<br />
(Erschließung von Flächen für Naturbeobachtung und Naturerlebnis)<br />
[der Regionsanteil am NSG beträgt nur etwa 6 %]<br />
o Grünlandverbund Oelsen und naturschutzgerechte Nutzung von Wäldern im <strong>Osterzgebirge</strong><br />
(einschließlich Förderung Dritter wie BfN, DBU)<br />
o Entwicklung des <strong>Elbtal</strong>bereiches als zusammenhängender ökologischer Verbund mit internationaler<br />
Bedeutung - Erarbeitung und Umsetzung eines Pflege- und Entwicklungsplanes<br />
o Darüber hinaus ist die Durchführung von Landschaftspflegemaßnahmen einschließlich Neuanlage,<br />
Renaturierung oder Regeneration von Biotopen zur Erhaltung, Wiederherstellung und<br />
Entwicklung von Lebensräumen und Lebensstätten, der Biotopgestaltung und des Artenschutzes,<br />
insbesondere für:<br />
- Halbtrockenrasengesellschaften im <strong>Elbtal</strong> und in den Tälern der Elbnebengewässer<br />
im Raum Meißen<br />
- Zwergstrauch- und Ginsterheiden der nordsächsischen Heidegebiete Gohrischheide<br />
und Königsbrücker Heide (Regionsanteil)<br />
- Streuobstwiesen (Regionsanteile Mittelsächsisches Lößhügelland und Mulde-<br />
Lößhügelland)<br />
von Bedeutung.<br />
3.3 Biotop- und Artenschutz<br />
Die Maßnahmen zum Schutz ausgewählter Tier- und Pflanzenarten sollen sich in Ausformung des<br />
ökologischen Verbundsystems auf die naturraumtypischen Biotope konzentrieren, sowie gezielt auf<br />
den Lebensraumschutz für die repräsentativen Ziel- und Leitarten der Region und die mit ihnen gemeinsam<br />
vorkommenden Tier- und Pflanzenarten gerichtet sein.<br />
Bei der Zustandsbewertung von Lebensräumen sowie bei der Beurteilung von raumbedeutsamen<br />
Maßnahmen sollen die repräsentativen Ziel- und Leitarten der Region herangezogen werden.<br />
Als repräsentative Zielart im Sinne dieses Planes wird eine Art bezeichnet, deren Vorkommen einen<br />
aus naturschutzfachlicher Sicht anzustrebenden Zustand eines Lebensraumtyps anzeigt und die stellvertretend<br />
für die mit ihr gemeinsam vorkommenden Tier- und Pflanzenarten steht. Eine Übersicht zu<br />
den Vorkommen der repräsentativen Ziel- und Leitarten der Region in den einzelnen Naturräumen<br />
sowie deren Einstufung in die jeweiligen Lebensraumtypen ist in Anlage 7 dieses Anhangs aufgeführt.<br />
Die naturräumliche Gliederung der Region ist in Karte A dargestellt.
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ANHANG<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009 A - 45<br />
Bei der Auswahl der repräsentativen Ziel- und Leitarten wurde auf Arten zurückgegriffen, die besonders<br />
für die gemäß § 26 SächsNatSchG geschützten Biotope typisch sind, die einem abgrenzbaren<br />
Lebensraumtyp zuzuordnen sind und die relativ leicht zu determinieren sind. Dagegen wurde bei der<br />
Auswahl bewusst auf Arten verzichtet, die im Planungsgebiet sehr selten vorkommen, verschollen<br />
oder ausgestorben sind. Die Auswahl der Arten entspricht dem aktuellen Kenntnisstand und muss in<br />
Auswertung der Durchführung der nachfolgenden Maßnahmen vervollständigt und weiterentwickelt<br />
werden.<br />
Artenschutzprogramme bzw. -projekte werden zur Vorbereitung, Umsetzung und Erfolgskontrolle<br />
von landesweiten bzw. regionalen Maßnahmen, die dem Schutz, der Pflege und der Entwicklung der<br />
Bestände ausgewählter wild lebender Tier- und Pflanzenarten in ihrem Vorkommen und ihrer genetischen<br />
Vielfalt dienen, erarbeitet.<br />
Gegenwärtig werden in Sachsen vier landesweite Artenschutzprogramme umgesetzt. Es handelt sich<br />
um die Artenschutzprogramme für:<br />
o Fischotter<br />
o Wolf<br />
o Weißstorch<br />
o Flussperlmuschel.<br />
Für viele hilfsbedürftige Arten können notwendige Maßnahmen über Förderprogramme (s. unter Punkt<br />
3.2) umgesetzt werden.<br />
Es sollen weiterhin insbesondere folgende Pflanzen- und Tiergruppen zur Erfassung ihrer aktuellen<br />
Verbreitungssituation in der Region und zur Indikation des allgemeinen Landschaftszustandes kartiert<br />
sowie folgende Maßnahmen durchgeführt werden:<br />
o Amphibienkartierung (flächendeckende Kartierung der Laichgewässer, Wanderwege, Gefährdungsstellen)<br />
o Fledermauskartierung (Sommer- und Winterquartiere, Lebensräume)<br />
o SPA-Gebiete (Special Protection Areas): Monitoring, Umsetzung der EG-Verordnung Nr.<br />
79/409 und der entsprechenden arterhaltenden Maßnahmen<br />
o Kartierung ausgewählter Kryptogamengruppen (Moose, Flechten)<br />
o Kartierung ausgewählter Insektengruppen<br />
o Sammlung von Einzeldaten für vom Aussterben bedrohte und regional bedeutsame Tier- und<br />
Pflanzenarten<br />
o Kartierung stark gefährdeter Pflanzenarten mit großen Arealverlusten<br />
o Kartierung der repräsentativen Ziel- und Leitarten gem. Artenliste in Anlage 7<br />
o Erfassung besonders gefährdeter Wirbeltiere und Pflanzen in Gebäuden<br />
o Monitoring der in der Region vorkommenden Arten bzw. Artengruppen gemäß FFH-Richtlinie<br />
o Umsetzung des Maßnahmekataloges zur Entwicklung und Bestandssicherung in den SPA-<br />
Gebieten<br />
o Bestimmung und Vollzug zeitlich befristeter Schutzmaßnahmen für die Lebensstätten bestimmter<br />
Arten, insbesondere ihre Standorte, Brut- und Wohnstätten gemäß § 25 Abs. 5<br />
SächsNatSchG unter besonderer Beachtung folgender Arten:<br />
− Fischotter<br />
− Elbebiber<br />
− Fledermäuse
ANHANG <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
A - 46 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
− Birk- und Auerhuhn<br />
− See- und Fischadler<br />
− Korn- und Wiesenweihe<br />
− Kranich<br />
− Wiesenralle<br />
− Großtrappe<br />
− Großer Brachvogel<br />
− Rotschenkel<br />
− Triel<br />
− Schwarzstorch<br />
− Wander- und Baumfalke<br />
− Uhu<br />
− Steinkauz<br />
− Bienenfresser<br />
− Wiedehopf.<br />
o Umsetzung der Regionalen Artenschutzprojekte für folgende gefährdete, insbesondere für<br />
vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräume in Form von regionalen<br />
Artenschutzprojekten:<br />
• Artenschutzprojekt Fischotter<br />
- Errichtung und Sanierung von Durchlässen für semiaquatische Tierarten oder<br />
Entschärfung bestehender Gefährdungspunkte Straße-Gewässer<br />
- Schutz von Reproduktionsräumen und Wanderwegen<br />
- Maßnahmen zur Verbesserung der Nahrungshabitate<br />
• Artenschutzprojekt Weißstorch<br />
- Erhaltung der Reproduktionsräume<br />
- Sanierung, Ausbringung und Wartung von Nisthilfen<br />
- Umbau vogelgefährdender Freileitungsmasten<br />
- Habitatgestaltungsmaßnahmen in Nahrungsrevieren und Rastgebieten<br />
- Wiedervernässung von Auwiesen, insbesondere im Einzugsbereich der Großen<br />
Röder<br />
• Artenschutzprojekt Wassernuss<br />
- Standortsicherung der Reliktvorkommen<br />
- Fördermaßnahmen in weiteren geeigneten Gewässern<br />
• Artenschutzprojekt für die besonders gefährdeten Fledermausarten<br />
- Quartierschutz<br />
- Maßnahmen zum Habitatschutz und zur Sicherung.<br />
• Artenschutzprojekt Elbebiber<br />
- Erhaltung, Entwicklung und Verbund der Lebensstätten im <strong>Elbtal</strong><br />
- Errichtung und Sanierung von Durchlässen für semiaquatische Tierarten oder<br />
Entschärfung bestehender Gefährdungspunkte Straße-Gewässer<br />
• Artenschutzprojekt Enziane<br />
- Maßnahmen zum Habitatschutz<br />
• Artenschutzprojekt Orchideen<br />
- Standortsicherung und -erweiterung für gefährdete Orchideenarten<br />
(z. B. Purpurknabenkraut, Holunderknabenkraut, Kugelorchis, Stattliches und<br />
Kleines Knabenkraut, Brandknabenkraut)<br />
• Artenschutzprojekt Birkhuhn<br />
- Maßnahmen zu Schutz, Pflege und Entwicklung des Habitats, Verbesserung des<br />
Angebotes sicherer Nistplätze
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ANHANG<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009 A - 47<br />
3.4 Biotopverbund<br />
• Artenschutzprojekt Amphibien<br />
- Vermeidung der Zerschneidung von Lebensräumen<br />
- Bau von stationären Leiteinrichtungen<br />
- Sicherung von Amphibienwanderwegen<br />
- Sanierung von Laichgewässern<br />
- Schaffung von Feuchthabitaten<br />
• Artenschutzprojekt Bilche<br />
- Maßnahmen zum Habitatschutz und zur Sicherung<br />
• Artenschutzprojekt Steinkauz<br />
- Maßnahmen zu Schutz, Pflege und Entwicklung des Habitats<br />
- Verbesserung des Angebotes sicherer Nistplätze<br />
• Artenschutzprojekt für besonders gefährdete Wirbeltiere und Pflanzen im Siedlungsbereich<br />
- Maßnahmen zum Habitatschutz bei Gebäudeveränderungen, z. B. Erhalt der<br />
Nistplätze, Schaffung von Nistplatzangeboten.<br />
• Artenschutzprojekt Wiederansiedlung der ursprünglich heimischen Tierarten Haselhuhn,<br />
Luchs und Lachs im Nationalpark Sächsische Schweiz<br />
• Artenschutzprojekt Weißtanne im Nationalpark Sächsische Schweiz<br />
- Sicherung und Stabilisierung des gegenwärtigen Bestandes (etwa 600 Bäume)<br />
- Einbringen der Weißtanne auf etwa 8 bis 10 ha/Jahr.<br />
Die Länder sollen nach dem Bundesnaturschutzgesetz einen Biotopverbund schaffen, der mindestens<br />
10 Prozent der Landesfläche umfasst. Ziel des Biotopverbunds ist die nachhaltige Sicherung der heimischen<br />
Tier- und Pflanzenarten und deren Populationen einschließlich ihrer Lebensräume und Lebensgemeinschaften<br />
sowie die Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer<br />
Wechselbeziehungen. Der Biotopverbund soll aus Kernflächen, Verbindungsflächen und<br />
Verbindungselementen bestehen. Bestandteile des Biotopverbunds sollen festgesetzte Nationalparke,<br />
gesetzlich geschützte Biotope, Naturschutzgebiete, Gebiete des Europäischen Netzes Natura 2000,<br />
Teile von Biosphärenreservaten sowie weitere Flächen und Elemente einschließlich Teilen von Landschaftsschutzgebieten<br />
sein, soweit sie zum Erreichen der Ziele des Biotopverbunds geeignet sind.<br />
Die Elemente des Biotopverbunds sind durch planungsrechtliche Festlegungen, durch langfristige<br />
Vereinbarungen (Vertragsnaturschutz) oder andere geeignete Maßnahmen, z. B. durch Ausweisung<br />
geeigneter Schutzgebiete, rechtlich so zu sichern, dass ein Biotopverbund dauerhaft gewährleistet ist.<br />
Das Landschaftsprogramm hat vor diesem Hintergrund eine nach sachlichen und räumlichen Gesichtspunkten<br />
differenzierte Gebietskulisse für einen Biotopverbund entwickelt. Diese landesweite<br />
Gebietskulisse ist auf regionaler Ebene durch das ökologische Verbundsystem weiter untersetzt worden.<br />
Zur weiteren Umsetzung des ökologischen Verbundsystems, insbesondere zur Erhaltung und Wiederherstellung<br />
von komplexen ökologischen Beziehungsgefügen in der Gesamtlandschaft, sind Biotopverbundsysteme<br />
erforderlich. Dazu sind folgende regionale Maßnahmen vorgesehen:<br />
o Strukturverbesserung ausgeräumter Agrarlandschaften, insbesondere in den Naturräumen<br />
Mulde- und Mittelsächsisches Lößhügelland sowie Großenhainer Pflege<br />
o Entwicklung von Gewässerrandstreifen<br />
o Entwicklung von Ackerrandstreifen
ANHANG <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
A - 48 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
o Schaffung von Pufferzonen um geschützte Biotope (z. B. durch langfristige Stilllegung von<br />
Ackerflächen, Umwandlung von Acker- in Grünland, insbesondere in den Auen)<br />
o Erarbeitung eines Verbundnetzes von Berg- und Feuchtwiesen im oberen <strong>Osterzgebirge</strong> unter<br />
Einbeziehung der Steinrücken<br />
o strukturverbessernde Maßnahmen an der Elbe und den Elbenebengewässern, insbesondere<br />
in folgenden Bereichen:<br />
- Elbinsel Gauernitz<br />
- Elblachen bei der Rehbockschänke<br />
- Elblache Hirschstein<br />
- Eisteiche Boritz<br />
- Toter Arm am Promnitzer Busch<br />
- Elblache Hafen Trebnitz<br />
o Revitalisierung devastierter Standorte sowie ehemals bebauter Bereiche bzw. Flächen ohne<br />
weitere Nutzungsabsichten im Freiraumbereich.<br />
o Die auentypischen Neustrukturen im <strong>Osterzgebirge</strong> und Osterzgebirgsvorland, die im Ergebnis<br />
des Hochwasserereignisses im August 2002 entstanden sind, sind gekennzeichnet durch<br />
einen gegenüber dem vorherigen Zustand erhöhten Natürlichkeitsgrad. Die auentypischen<br />
Neustrukturen sollen belassen bzw. so entwickelt werden, dass sie ihrer Funktion als Retentionsraum<br />
gerecht werden und mittel- bis langfristig einen hohen Natürlichkeitsgrad erreichen.<br />
Ökologisch orientierte Maßnahmen des Hochwasserschutzes können mit der Schutzfunktion<br />
zugleich die Naturnähe der Auen verbessern. In den neuen Retentionsflächen wird das Wasser<br />
auf Grund längerer Verweildauer und erhöhter Fließrauhigkeit zurückgehalten und verliert<br />
an Energie. Dies erscheint an den etwas breiteren Oberläufen im <strong>Osterzgebirge</strong> besonders<br />
vordringlich, weil die Engtäler der Unterläufe schon von Natur aus abflussbeschleunigend wirken.<br />
Im Einzelnen sind die in der Anlage 8 dieses Anhangs aufgelisteten Maßnahmen durchzuführen.
ANLAGEN<br />
zum Anhang<br />
Fachplanerische Inhalte<br />
der Landschaftsrahmenplanung
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Anlage 1 des Anhangs<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Abwägungsmatrix<br />
Folgende Methodik der regionalplanerischen Ausweisungen bei Überlagerung von flächigen schutz- und nutzgutbezogenen Vorrang- und Vorbehaltsansprüchen<br />
wurde grundsätzlich als Orientierungshilfe angewendet:<br />
NLS LW WEIN WALD WALDM WASS RS HWS HWRB (*4) WIND SOLAR GEWERBE<br />
NLS X NLS (*1) (*1) (*1) NLS NLS (*1) HWRB NLS NLS NLS<br />
LW NLS X (*1) (*2) (*1) WASS RS HWS HWRB WIND LW LW<br />
WEIN (*1) (*1) X (*2) WEIN (*1) WEIN (*1) (*2) WEIN WEIN WEIN<br />
WALD (*1) (*2) (*2) X (*2) (*1) WALD (*1) HWRB WALD WALD WALD<br />
WALDM (*1) (*1) WEIN (*2) X (*1) RS (*1) HWRB WIND WALDM WALDM<br />
WASS NLS WASS (*1) (*1) (*1) X WASS HWS HWRB WASS(*3) WASS(*3) WASS<br />
RS NLS RS WEIN WALD RS WASS X HWS HWRB RS RS RS<br />
HWS (*1) HWS (*1) (*1) (*1) HWS HWS X HWS HWS HWS HWS<br />
HWRB (*4) HWRB HWRB (*2) HWRB HWRB HWRB HWRB HWRB X HWRB HWRB HWRB<br />
WIND NLS WIND WEIN WALD WIND WASS (*3) RS HWS HWRB X WIND WIND<br />
SOLAR NLS LW WEIN WALD WALDM WASS (*3) RS HWS HWRB WIND X (*5)<br />
GEWERBE NLS LW WEIN WALD WALDM WASS RS HWS HWRB WIND (*5) x<br />
nls X LW WEIN (*1) (*1) WASS RS HWS HWRB WIND nls (*5)<br />
lw NLS X WEIN (*2) (*1) WASS RS HWS HWRB WIND SOLAR GEWERBE<br />
wald NLS (*2) (*2) X (*2) WASS wald HWS HWRB wald wald wald<br />
wass NLS LW WEIN (*1) (*1) WASS RS HWS HWRB WIND SOLAR GEWERBE<br />
rs NLS LW WEIN WALD rs WASS X HWS HWRB WIND SOLAR rs<br />
hws (*1) (*1) (*1) (*1) (*1) (*1) (*1) (*2) (*2) (*1) (*1) hws<br />
solar NLS LW WEIN (*2) WALDM WASS RS HWS HWRB WIND X GEWERBE<br />
(*1) überlagerungsfähig NLS Natur und Landschaft HWS Hochwasserschutz<br />
(*2) kann nicht zusammentreffen LW Landwirtschaft HWRB Hochwasser-Rückhaltebecken<br />
(*3) nur bei Schutzzone I und II WALD Waldschutz WIND Windenergienutzung<br />
(*4) ausschließlich Trockenbecken bei Gewährleistung WALDM Waldmehrung SOLAR Solarenergienutzung<br />
der ökologischen Durchgängigkeit WASS Wasserressource GEWERBE Großansiedlung Industrie und Gewerbe<br />
(*5) grundsätzlich Einzelabwägung WEIN Weinbau<br />
GROSSBUCHSTABEN: Vorrang RS oberflächennahe Rohstoffe<br />
Kleinbuchstaben: Vorbehalt
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Anlage 2 des Anhangs<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Abwägungsmatrix bei Überlagerung von flächigen schutzgutsbezogenen<br />
Vorrang- und Vorbehaltsansprüchen<br />
NLS LW WEIN WALD WALDM WASS HWS HWRB(*3)<br />
NLS X NLS (*1) (*1) (*1) NLS NLS HWRB<br />
LW NLS X (*1) (*2) (*1) WASS HWS HWRB<br />
WEIN (*1) (*1) X (*2) WEIN (*1) (*1) (*2)<br />
WALD (*1) (*2) (*2) X (*2) (*1) (*1) HWRB<br />
WALDM (*1) (*1) WEIN (*2) X (*1) (*1) HWRB<br />
WASS NLS WASS (*1) (*1) (*1) X HWS HWRB<br />
HWS NLS HWS (*1) (*1) (*1) HWS X HWS<br />
HWRB(*3) HWRB HWRB (*2) HWRB HWRB HWRB HWRB X<br />
nls X LW WEIN (*1) (*1) WASS HWS HWRB<br />
lw NLS X WEIN (*2) (*1) WASS HWS HWRB<br />
wald NLS (*2) (*2) X (*2) WASS HWS HWRB<br />
wass NLS LW WEIN (*1) (*1) WASS HWS HWRB<br />
hws NLS (*1) (*1) (*1) (*1) (*1) (2*) (2*)<br />
(*1) überlagerungsfähig NLS Natur und Landschaft<br />
(*2) kann nicht zusammentreffen LW Landwirtschaft<br />
(*3) ausschließlich Trockenbecken WEIN Weinbau<br />
bei Gewährleistung der ökolo- WALD Waldschutz<br />
gischen Durchgängigkeit WALDM Waldmehrung<br />
WASS Wasserressource<br />
Großbuchstabe: Vorrang HWS Hochwasserschutz<br />
Kleinbuchstabe: Vorbehalt HWRB Hochwasser-Rückhaltebecken
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Anlage 3 des Anhangs<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009 Seite 1<br />
Bestehende und geplante Naturschutzgebiete (NSG)<br />
in ihrer Funktion als Kernbereiche der Vorranggebiete für Natur und Landschaft<br />
lfd.<br />
Nr.<br />
1 DD<br />
MEI<br />
Kreis Nr. nach<br />
SGV*<br />
* SGV - Schutzgebietsverzeichnis Sachsen<br />
** Abkürzungserläuterung siehe am Ende der Anlage 7 dieses Anhangs<br />
Name des Gebietes Bemerkung Umsetzungsfrist<br />
D 35 „Elbinseln Pillnitz und<br />
Gauernitz”<br />
2 DD D 34 „Dresdner <strong>Elbtal</strong>hänge”<br />
3 DD D 33 „Seifersdorfer Tal“<br />
(Regionsanteil)<br />
4 DD Dresdner Heller - geplant<br />
- festgesetzt 2006<br />
(Schutzwürdigkeitsgutachten<br />
vorhanden)<br />
- festgesetzt 2007<br />
(Schutzwürdigkeitsgutachten<br />
vorhanden)<br />
- festgesetzt 1961<br />
- Neufestsetzung geplant<br />
(Schutzwürdigkeitsgutachten<br />
vorhanden)<br />
In der Karte ist die maximale<br />
Ausdehnung des geplanten NSG<br />
dargestellt. Über die endgültige<br />
Abgrenzung wird erst nach<br />
Abschluss der Verhandlungen mit<br />
dem Bergbauberechtigten über die<br />
zukünftigen Abbauoptionen im<br />
Gebiet entschieden.<br />
langfristig<br />
Bemerkung zur Naturraumausstattung Naturraum**<br />
Flussinseln mit Regenerationsauwald und<br />
charakteristischen subkontinentalen<br />
Stromtalpflanzen;<br />
artenreiche Fauna; Rast- und<br />
Überwinterungsplatz von Zugvögeln;<br />
südwestexponierte Steilhang- und Schluchtenwälder<br />
(Ei-Bu-Komplex); artenreiche Fauna;<br />
Erweiterung um nordwestlich angrenzende naturnahe<br />
Wald- und Quellbereiche an den sichtexponierten<br />
landschaftsprägenden <strong>Elbtal</strong>hängen<br />
naturnaher Traubeneichen-Buchenwald im Engtal<br />
der Großen Röder; parkartige Pflege naturnaher<br />
Bestockungen im ehemaligen Gutswald<br />
kurzfristig südlichster Dünenkomplex Sachsens auf der<br />
Dresdner Heidesandterrasse mit einem kleinteiligen<br />
und strukturreichen Biotopmosaik von<br />
Sandmagerrasen, Binnendünen und naturnahen<br />
Gebüschen und Wäldern; Vorkommen seltener<br />
und gefährdeter Insektenarten<br />
Lebensraum-<br />
typ**<br />
DE Wn<br />
WL Wn<br />
F<br />
WL Wn<br />
GF<br />
DE Ot
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Anlage 3 des Anhangs<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009 Seite 2<br />
lfd.<br />
Nr.<br />
Kreis Nr. nach<br />
SGV*<br />
* SGV - Schutzgebietsverzeichnis Sachsen<br />
** Abkürzungserläuterung siehe am Ende der Anlage 7 dieses Anhangs<br />
Name des Gebietes Bemerkung Umsetzungsfrist<br />
5 MEI D 31 „Frauenteich Moritzburg“ festgesetzt 1999<br />
(Schutzwürdigkeitsgutachten<br />
vorhanden)<br />
6 MEI D 32 „Dippelsdorfer Teich” - festgesetzt 1954/77<br />
- Neufestsetzung geplant<br />
7 MEI D 28 „Großholz”<br />
bei Schleinitz<br />
8 MEI D 29 „Ziegenbuschhänge bei<br />
Oberau“<br />
9 MEI D 30 „Elbleiten”<br />
bei Scharfenberg<br />
10 MEI D 65 „Neuteich”<br />
bei Weinböhla<br />
11 MEI D 66 „Oberer Altenteich”<br />
im Friedewald<br />
- festgesetzt 1961<br />
- erw. Neufestsetzung geplant<br />
(Schutzwürdigkeitsgutachten<br />
vorhanden)<br />
festgesetzt 1999<br />
(Schutzwürdigkeitsgutachten<br />
vorhanden)<br />
- festgesetzt 1961<br />
- Neufestsetzung geplant<br />
- festgesetzt 1974<br />
- erw. Neufestsetzung geplant<br />
- festgesetzt 1974<br />
- erw. Neufestsetzung geplant<br />
langfristig<br />
mittelfristig<br />
langfristig<br />
langfristig<br />
langfristig<br />
Bemerkung zur Naturraumausstattung Naturraum**<br />
komplexes Teichökosystem mit angrenzenden<br />
Agrar- und Waldflächen, Wasservogelhabitat;<br />
Brut-, Nahrungs-, Rast- und Mausergebiet<br />
seltener und vom Aussterben bedrohter<br />
Wasservögel; Feuchtwiesenbereiche mit<br />
Orchisbeständen;<br />
Lebensraum für Lurche, Kriechtiere und<br />
Wildfischfauna; naturnahe Waldbestände<br />
eutrophes Stillgewässer mit gut ausgebildeter<br />
Röhrichtvegetation; Wasservogelhabitat<br />
einziger großer naturnaher und artenreicher<br />
Eiche-Hainbuchen-Waldkomplex der<br />
Lommatzscher Pflege; artenreiche Avifauna<br />
(seltene und bedrohte Arten);<br />
Erweiterung um weitere naturnahe Waldbereiche<br />
thermophiler Elsbeer-Eichenwald auf Plänermergel,<br />
Halbtrockenrasen, Kalkäcker, Streuobstwiesen;<br />
reiche Avifauna; Orchisbestände<br />
naturnahe colline Laubmischwälder an den<br />
nordexponierten Elbsteilhängen;<br />
Felsdurchragungen und schluchtartige<br />
Erosionsrinnen<br />
eutrophes Stillgewässer mit typischem Verlandungsgürtel;<br />
früheres Wassernussvorkommen;<br />
Erweiterung um weitere insbeondere<br />
avifaunistisch bedeutsameTeichgebiete<br />
mesotrophes Stillgewässer mit<br />
Verlandungsgürtel; Wasservogelhabitat; früheres<br />
Wassernussvorkommen;<br />
Erweiterung um den Unteren Altenteich<br />
einschließlich der Quellbereiche in den<br />
naturnahen Waldbeständen<br />
Lebensraum-<br />
typ**<br />
WL GS<br />
WL GS<br />
MSL Wn<br />
GP Wn<br />
Ot<br />
MSL Wn<br />
WL GS<br />
WL GS
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Anlage 3 des Anhangs<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009 Seite 3<br />
lfd.<br />
Nr.<br />
Kreis Nr. nach<br />
SGV*<br />
* SGV - Schutzgebietsverzeichnis Sachsen<br />
** Abkürzungserläuterung siehe am Ende der Anlage 7 dieses Anhangs<br />
Name des Gebietes Bemerkung Umsetzungsfrist<br />
12 MEI D 97 „Moorwald und Pechfluss bei<br />
Medingen“<br />
(Regionsanteil)<br />
13 MEI D 99 „Waldmoore bei<br />
Großdittmannsdorf”<br />
(Regionsanteil)<br />
festgesetzt 1999<br />
(Schutzwürdigkeitsgutachten<br />
vorhanden)<br />
festgesetzt 2000<br />
(Schutzwürdigkeitsgutachten<br />
vorhanden)<br />
14 MEI D 100 „Kutschgeteich Moritzburg“ festgesetzt 2001<br />
15 MEI D 102 „<strong>Elbtal</strong>hänge zwischen<br />
Rottewitz und Zadel“<br />
16 MEI Trockenhänge bei<br />
Lommatzsch<br />
17 MEI Pitzschebachtal im Zellwald<br />
(Regionsanteil)<br />
18 MEI Töpfergrund in der<br />
Radeburger Heide<br />
(Schutzwürdigkeitsgutachten<br />
vorhanden)<br />
festgesetzt 2002<br />
(Schutzwürdigkeitsgutachten<br />
vorhanden)<br />
geplant<br />
(Schutzwürdigkeitsgutachten<br />
vorhanden)<br />
Bemerkung zur Naturraumausstattung Naturraum**<br />
Refugial- und Reproduktionsgebiet für geschützte<br />
und gefährdete Pflanzengesellschaften und<br />
Pflanzenarten; saure und nährstoffarme<br />
Moorgewässer und Moorwälder; gefährdete und<br />
seltene Tier- und Pflanzenarten<br />
bewaldetes Moor- und Quellgebiet am Südwestrand<br />
der Laußnitzer Heide;<br />
meso- bis oligotrophes Zwischenmoor mit<br />
landesbedeutsamer Biotop- und Artenausstattung<br />
Feuchtgebiet mit Sümpfen, Röhricht,<br />
Feuchtwiesen und Weidengebüschen; Habitat<br />
von seltenen und gefährdeten Amphibien,<br />
Insekten und Wasservögeln (Vermehrungs- und<br />
Nahrungshabitat)<br />
südexponierte Steilhanglage des <strong>Elbtal</strong>es mit<br />
thermophilen Waldbeständen und mit Altsteinbrüchen;<br />
Vorkommen von für Sachsen seltener<br />
Pflanzengesellschaften; zahlreiche gefährdete<br />
Tier- und Pflanzenarten<br />
mittelfristig seltene südexponierte Halbtrocken- und Trockenrasengesellschaften;<br />
angrenzende naturnahe<br />
Waldbestände; artenreiche Flora und<br />
Entomofauna mit seltenen und vom Aussterben<br />
bedrohten Arten<br />
geplant langfristig naturnahes Fließgewässer innerhalb eines<br />
großen zusammenhängenden Waldbestandes;<br />
Vorkommen geschützter und gefährdeter Arten<br />
geplant<br />
(Schutzwürdigkeitsgutachten<br />
vorhanden)<br />
langfristig Zwischen- und Niedermoorbereiche am<br />
Westhang der Laußnitzer Heide;<br />
seltene Moor- und Waldfauna<br />
Lebensraum-<br />
typ**<br />
KRH Mo<br />
GF<br />
KRH Mo<br />
WL GS<br />
GP Ot<br />
F<br />
MSL Ot<br />
GF<br />
Wn<br />
ML GF<br />
KRH Mo
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Anlage 3 des Anhangs<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009 Seite 4<br />
lfd.<br />
Nr.<br />
Kreis Nr. nach<br />
SGV*<br />
19 MEI D 04 „Zschornaer Teichgebiet“<br />
und Freitelsdorfer Teiche<br />
* SGV - Schutzgebietsverzeichnis Sachsen<br />
** Abkürzungserläuterung siehe am Ende der Anlage 7 dieses Anhangs<br />
Name des Gebietes Bemerkung Umsetzungsfrist<br />
- festgesetzt 1954/76<br />
- erw. Neufestsetzung geplant<br />
(Schutzwürdigkeitsgutachten<br />
vorhanden)<br />
20 MEI D 01 „Jahna-Auenwälder“ festgesetzt 2008<br />
(Schutzwürdigkeitsgutachten<br />
vorhanden)<br />
21 MEI D 02 „Seußlitzer Grund” - festgesetzt 1961<br />
- erw. Neufestsetzung geplant<br />
22 MEI D 03 „Winzerwiese und<br />
Gosebruch”<br />
23 MEI D 76 „Molkenbornteiche<br />
Stölpchen”<br />
(Schutzwürdigkeitsgutachten<br />
vorhanden)<br />
- festgesetzt 2006<br />
(Schutzwürdigkeitsgutachten<br />
vorhanden)<br />
- festgesetzt 1983<br />
- erw. Neufestsetzung geplant<br />
(Schutzwürdigkeitsgutachten<br />
vorhanden)<br />
kurzfristig<br />
mittelfristig<br />
kurzfristig<br />
Bemerkung zur Naturraumausstattung Naturraum**<br />
Landesweit bedeutsames Rast-, Brut- und<br />
Mausergebiet von seltenen und vom Aussterben<br />
bedrohten Wasser- und Watvögeln;<br />
Erweiterung um Freitelsdorfer Teiche mit angrenzenden<br />
Feucht- und Nasswiesen<br />
Erlen-Eschen-Auwaldbereiche und Bruchwälder<br />
im Überschwemmungsgebiet der Jahna,<br />
artenreiche Frühjahrsflora, seltene und<br />
gefährdete Tierarten;<br />
Erweiterung zwecks Zusammenführung der sechs<br />
NSG-Teilgebiete<br />
Naturnahe colline Laubmischwaldgesellschaften<br />
an den Hängen des Laubachtales und zweier<br />
Nebentäler; Avifauna-, Kriechtier- und<br />
Amphibienhabitat;<br />
Erweiterung um angrenzende Offenlandbereiche<br />
mit Streuobstbeständen und Quellbereichen<br />
artenreiche Nasswiesen und wechselfeuchte<br />
Grünlandgesellschaften im naturnahen<br />
Gosebachtal; Niedermoorbereiche; reiche<br />
Insektenfauna; Bruchwald<br />
nährstoffarme Stillgewässer mit schutzwürdiger<br />
Wasserflora (Wassernuss); Zwischenmoorbildungen;<br />
reiche Avifauna mit seltenen Arten;<br />
Erweiterung um weitere wertvolle Teichbereiche<br />
mit Nass- und mageren Frischwiesen sowie<br />
Bruchwäldern<br />
Lebensraum-<br />
typ**<br />
KRH GS<br />
NPH GF<br />
Wn<br />
GP<br />
MSL<br />
Wn<br />
GP GF<br />
Of<br />
GP GS
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Anlage 3 des Anhangs<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009 Seite 5<br />
lfd.<br />
Nr.<br />
Kreis Nr. nach<br />
SGV*<br />
24 MEI D 89 „Königsbrücker Heide”<br />
(Regionsanteil)<br />
* SGV - Schutzgebietsverzeichnis Sachsen<br />
** Abkürzungserläuterung siehe am Ende der Anlage 7 dieses Anhangs<br />
Name des Gebietes Bemerkung Umsetzungsfrist<br />
25 MEI D 95 „Gohrischheide und<br />
Elbniederterrasse Zeithain“<br />
festgesetzt 1996<br />
(Schutzwürdigkeitsgutachten<br />
vorhanden)<br />
- festgesetzt 1998<br />
- Erweiterung einstweilig gesichert<br />
2008<br />
(Schutzwürdigkeitsgutachten<br />
vorhanden)<br />
26 MEI D 103 „Röderauwald Zabeltitz“ festgesetzt 2003<br />
27 MEI Linzer Wasser geplant<br />
28 MEI Elligastniederung bei<br />
Nasseböhla<br />
(Schutzwürdigkeitsgutachten<br />
vorhanden)<br />
(Schutzwürdigkeitsgutachten<br />
vorhanden)<br />
geplant<br />
(Schutzwürdigkeitsgutachten<br />
vorhanden)<br />
Bemerkung zur Naturraumausstattung Naturraum**<br />
naturnahe Aue mit mäandrierendem Pulsnitzverlauf,<br />
Feuchtwiesenbereiche, ausgedehnte Sukzessionsflächen;<br />
großräumiges Rückzugsgebiet<br />
zahlreicher gefährdeter und vom Aussterben<br />
bedrohter Arten, insbesondere solcher mit hohem<br />
Flächenbedarf oder besonderer Störungsempfindlichkeit<br />
großräumiges Sandheidegebiet auf herausragender<br />
Sukzessionsfläche vom Offenland zum Wald<br />
mit Trocken- und Halbtrockenrasen, mageren<br />
Frischwiesen, Zwergstrauch- und Ginsterheiden;<br />
Vorkommen bundes- und landesrechtlich<br />
geschützer Biotope mit besonderer Wertigkeit<br />
zusammenhängender Komplex von naturnahen<br />
Auen-, Bruch- und Niederungswäldern im Binnendelta<br />
des Flusssystems der Röder bei Zabeltitz;<br />
Elbebiber- und Fischottervorkommen; Greifvögel,<br />
Spechte, Fledermäuse und seltene Insektenarten<br />
mittelfristig naturnaher Tieflandsbach mit Sumpf- und<br />
Feuchtwiesen, subatlantischem<br />
Unterwasserrasen und extensiv bewirtschafteter<br />
Teichkette; naturnahe Waldbestände und<br />
Quellbereiche; seltene Flora (Froschkraut);<br />
artenreiche Avifauna (Eisvogel);<br />
Fischottervorkommen; Amphibienhabitat<br />
(Moorfrosch, Bergmolch)<br />
mittelfristig moorige Niederungswiesen im<br />
Überschwemmungsbereich des Elligastbaches;<br />
Vorkommen gefährdeter und seltener Arten der<br />
Feucht- und Nasswiesenbiotope (Fieberklee,<br />
Rohrweihe, Bekassine)<br />
GP<br />
KRH<br />
Lebensraum-<br />
typ**<br />
Wn<br />
EEN GF<br />
Wn<br />
GP GF<br />
Wn<br />
GP GF<br />
GP GF<br />
Of
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Anlage 3 des Anhangs<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009 Seite 6<br />
lfd.<br />
Nr.<br />
Kreis Nr. nach<br />
SGV*<br />
* SGV - Schutzgebietsverzeichnis Sachsen<br />
** Abkürzungserläuterung siehe am Ende der Anlage 7 dieses Anhangs<br />
Name des Gebietes Bemerkung Umsetzungsfrist<br />
29 MEI Rosenberg bei Lüttichau geplant<br />
Bemerkung zur Naturraumausstattung Naturraum**<br />
langfristig naturnaher Zwergstrauch-Kiefernwald mit Quellbereichen<br />
und Glockenheidemoor; reiches<br />
Amphibienvorkommen mit seltenen und<br />
gefährdeten Arten; vom Aussterben bedrohte<br />
Vogelarten<br />
30 MEI Kaltenbachtal geplant langfristig naturnaher Tieflandsbach mit nährstoffarmen<br />
Erlenbruchwald; Vorkommen seltener und<br />
gefährdeter Greifvögel<br />
31 SSZ-OE Nationalpark<br />
„Sächsische Schweiz”<br />
(Nationalparkregion)<br />
32 SSZ-OE D 49 „Trebnitzgrund”<br />
südlich Schlottwitz<br />
33 SSZ-OE D 54 „Unger“<br />
bei Neustadt i.Sa.<br />
34 SSZ-OE D 55 „Heilige Hallen“<br />
bei Sebnitz<br />
35 SSZ-OE D 56 „Gimpelfang“<br />
bei Sebnitz<br />
festgesetzt 2003<br />
(Schutzwürdigkeitsgutachten<br />
vorhanden)<br />
- festgesetzt 1961/83<br />
- erw. Neufestsetzung geplant<br />
(Schutzwürdigkeitsgutachten<br />
vorhanden)<br />
- festgesetzt 1961/77<br />
- Neufestsetzung geplant<br />
- festgesetzt 1961<br />
- Neufestsetzung geplant<br />
- festgesetzt 1961<br />
- Neufestsetzung geplant<br />
langfristig<br />
langfristig<br />
langfristig<br />
langfristig<br />
einzigartige, international bedeutsame Wald- und<br />
Felslandschaft des Elbsandsteingebirges mit<br />
naturnahen Bach- und<br />
Schluchtenwaldgesellschaften; Vorkommen<br />
zahlreicher artenreicher Biotopkomplexe mit sehr<br />
hoher Schutzwürdigkeit<br />
Ahorn-Linden-Steilhangwaldkomplex mit naturnahen<br />
Auenbereichen;<br />
Erweiterung als Komplexschutz des gesamten<br />
naturnahen Gewässer- und Auenbereiches und<br />
der beidseitig angrenzenden naturnahen<br />
Steilhangwälder<br />
submontaner naturnaher Bergmischwaldkomplex<br />
am Südabfall des Ungerrückens;<br />
Brutvogelhabitat; artenreiche Herpetofauna<br />
naturnahe Bergmischwaldkomplexe; wertvolle<br />
Altbuchenbestände<br />
naturnaher Bergmischwald;<br />
u. a. bedeutsames Brutvogelhabitat<br />
Lebensraum-<br />
typ**<br />
GP Wn<br />
GP GF<br />
OLB<br />
SÄS<br />
WL<br />
Wn<br />
F<br />
GF<br />
OE Wn<br />
GF<br />
OLB Wn<br />
OLB Wn<br />
OLB Wn
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Anlage 3 des Anhangs<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009 Seite 7<br />
lfd.<br />
Nr.<br />
Kreis Nr. nach<br />
SGV*<br />
* SGV - Schutzgebietsverzeichnis Sachsen<br />
** Abkürzungserläuterung siehe am Ende der Anlage 7 dieses Anhangs<br />
Name des Gebietes Bemerkung Umsetzungsfrist<br />
36 SSZ-OE D 50 „Oelsen“ - festgesetzt 1967<br />
- erw. Neufestsetzung geplant<br />
37 SSZ-OE D 53 „Märzenbecherwiese”<br />
im Polenztal<br />
38 SSZ-OE D 63 „Wesenitzhang bei<br />
Zatzschke”<br />
(Schutzwürdigkeitsgutachten<br />
vorhanden)<br />
- festgesetzt 1967<br />
- erw. Neufestsetzung geplant<br />
(Schutzwürdigkeitsgutachten<br />
vorhanden)<br />
- festgesetzt 1974/77<br />
- erw. Neufestsetzung geplant<br />
39 SSZ-OE D 64 „Müglitzhang bei Schlottwitz” - festgesetzt 1974/77<br />
- Neufestsetzung geplant<br />
40 SSZ-OE D 68 „Spargründe bei Dohna” - festgesetzt 1974<br />
- Neufestsetzung geplant<br />
41 SSZ-OE D 69 „Hochstein-Karlsleite”<br />
- festgesetzt 1974<br />
- Neufestsetzung geplant<br />
42 SSZ-OE D 91 „Pfaffenstein” festgesetzt 1997<br />
(Schutzwürdigkeitsgutachten<br />
vorhanden)<br />
kurzfristig<br />
mittelfristig<br />
langfristig<br />
langfristig<br />
langfristig<br />
langfristig<br />
Bemerkung zur Naturraumausstattung Naturraum**<br />
botanisch sehr bedeutsame Bergwiesen- und<br />
Waldkomplexe mit Steinrückenbiotopen;<br />
bedeutsames Birkhuhnbiotop;<br />
Erweiterung dient durch Zusammenführung von<br />
NSG-Splitterflächen dem komplexen Schutz<br />
floristisch sehr bedeutsamer Bachauenbereich mit<br />
Massenvorkommen des Märzenbechers;<br />
Erweiterung um angrenzende naturnahe<br />
Auenwiesen der Polenz<br />
naturnaher artenreicher Eschen-Ahorn-<br />
Waldbestand auf kalkhaltigem Untergrund<br />
naturnaher Waldgrenzstandort auf Blockhalden<br />
des Müglitzsteilhanges; Reptilienhabitat<br />
naturnahe artenreiche Laubmischwälder,<br />
teilweise über Kalkböden; reiche Avifauna mit<br />
seltenen und geschützten Arten;<br />
Amphibienhabitat<br />
naturnaher Ahorn-Linden-Traubeneichen-Buchen-<br />
Waldbestand auf den Hanglagen des<br />
Gottleubatales über Hornblendenschiefer<br />
landschaftsprägender Tafelberg als Erosionsform<br />
des kreidezeitlichen Sandsteins; wertvolle offene<br />
Felsbildungen; naturnaher Kiefern-Birken-<br />
Eichenwald (Plateau) und Eichen-Buchenwald<br />
(Schuttkegel)<br />
Lebensraum-<br />
typ**<br />
OE OG<br />
Wn<br />
WL Of<br />
DE<br />
SÄS<br />
Wn<br />
F<br />
OE Wn<br />
F<br />
ÖEGV<br />
Wn<br />
OE Wn<br />
SÄS<br />
F<br />
Wn
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Anlage 3 des Anhangs<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009 Seite 8<br />
lfd.<br />
Nr.<br />
Kreis Nr. nach<br />
SGV*<br />
43 SSZ-OE D 92 „Mittleres Seidewitztal”<br />
* SGV - Schutzgebietsverzeichnis Sachsen<br />
** Abkürzungserläuterung siehe am Ende der Anlage 7 dieses Anhangs<br />
Name des Gebietes Bemerkung Umsetzungsfrist<br />
44 SSZ-OE Bastei und Eibenwälder bei<br />
Liebstadt<br />
45 SSZ-OE Meuschaer Höhe geplant<br />
festgesetzt 1997<br />
(Schutzwürdigkeitsgutachten<br />
vorhanden)<br />
Bemerkung zur Naturraumausstattung Naturraum**<br />
naturnaher Auenbereich mit naturnahen Waldbeständen<br />
in den Hanglagen des Engtales der<br />
Seidewitz; Kalkfelsspaltengesellschaften; Kalktrocken-<br />
und -halbtrockenrasen;<br />
Silikatmagerrasen; Vorkommen seltener und<br />
gefährdeter Tier- und Pflanzenarten<br />
geplant mittelfristig naturnahe Schatthang- und Schluchtwälder sowie<br />
bodensaure Eichen-Mischwälder mit offenen<br />
Felsbildungen und natürlichen Block- und<br />
Geröllhalden; Vorkommen seltener und vom<br />
Aussterben bedrohter Pflanzenarten<br />
langfristig ausgeprägte Xerothermflora (Trocken- und<br />
Halbtrockenrasen); magere Frisch- und Bergwiesen;<br />
offene Felsbildungen und Hangwald;<br />
Vorkommen gefährdeter Pflanzenarten und<br />
Insekten<br />
46 SSZ-OE Cottaer Spitzberg geplant langfristig landschaftsprägende Basaltkuppe mit<br />
naturnahem Waldbestand und strukturreichem<br />
Offenland;<br />
Vorkommen seltener und gefährdeter Arten von<br />
Flora und Fauna<br />
47 SSZ-OE Wesenitzaue bei Lauterbach geplant langfristig naturnaher Auenbereich der Wesenitz mit<br />
teilweise steiler Uferausbildung und<br />
angrenzenden naturnahen Waldbeständen;<br />
Vorkommen seltener und gefährdeter Arten von<br />
Flora und Fauna<br />
48 SSZ-OE Hennersbacher Grund geplant langfristig naturnaher Auenbereich mit artenreichen Grünlandgesellschaften<br />
und umgebenden naturnahen<br />
Laubwaldbeständen; Vorkommen vom<br />
Aussterben bedrohter Vogelarten<br />
ÖEGV<br />
Lebensraum-<br />
typ**<br />
Wn<br />
OE Wn<br />
F<br />
ÖEGV<br />
SÄS<br />
OG<br />
Wn<br />
WL GF<br />
Wn<br />
OE GF<br />
Wn
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Anlage 3 des Anhangs<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009 Seite 9<br />
lfd.<br />
Nr.<br />
Kreis Nr. nach<br />
SGV*<br />
* SGV - Schutzgebietsverzeichnis Sachsen<br />
** Abkürzungserläuterung siehe am Ende der Anlage 7 dieses Anhangs<br />
Name des Gebietes Bemerkung Umsetzungsfrist<br />
Bemerkung zur Naturraumausstattung Naturraum**<br />
49 SSZ-OE <strong>Oberes</strong> Bahretal geplant langfristig naturnaher autochtoner Waldbestand um den<br />
natürlich ausgeprägten Bachlauf der Bahre;<br />
Nahrungshabitat vom Schwarzstorch; reiches<br />
Lurch- und Kriechtiervorkommen<br />
50 SSZ-OE Müglitztal bei Weesenstein geplant langfristig hohe floristische Mannigfaltigkeit auf basischem<br />
Gesteinsgrund; naturnahe Waldbestände auf den<br />
landschaftsprägenden Müglitztalhängen; offene<br />
Felsformationen; artenreiche Talwiesen und<br />
Quellbereiche der Seitenbäche; Vorkommen<br />
seltener und gefährdeter Pflanzen- und Tierarten<br />
51 SSZ-OE Schwarzbach- und Sebnitztal geplant langfristig naturnaher Laubwaldbestand mit seltener und<br />
artenreicher Bodenvegetation; naturnahe Auenbereiche<br />
von Sebnitz und Schwarzbach;<br />
seltene und vom Aussterben bedrohte Tierarten<br />
(Eisvogel, Wasseramsel, Schwarzstorch, Edelkrebs);<br />
ökologische Verbundfunktion<br />
52 SSZ-OE D 37 „Rabenauer Grund” - festgesetzt 1961<br />
- erw. Neufestsetzung geplant<br />
53 SSZ-OE D 38 „Weißeritztalhänge”<br />
bei Tharandt<br />
(Schutzwürdigkeitsgutachten<br />
vorhanden)<br />
- festgesetzt 1961<br />
- erw. Neufestsetzung geplant<br />
(Schutzwürdigkeitsgutachten<br />
vorhanden)<br />
54 SSZ-OE D 39 „Luchberg” - festgesetzt 1961<br />
- Neufestsetzung geplant<br />
kurzfristig<br />
mittelfristig<br />
langfristig<br />
naturnahe Laubmischwälder auf den landschaftsprägenden<br />
Steilhanglagen der hier naturnah<br />
ausgeprägten Roten Weißeritz; Winterquartier<br />
geschützter Fledermausarten; reiche Avifauna mit<br />
seltenen und geschützten Arten<br />
naturnahe Waldbestände mit vielfältig ausgeprägtem<br />
Standortsformenmosaik der Vegetation<br />
nach Hangneigungsgrad und -exposition;<br />
Vorkommen seltener und vom Aussterben<br />
bedrohter Vogel- und Kriechtierarten<br />
naturnaher Laubwaldbestand auf landschaftsprägender<br />
Basaltkuppe im vorwiegend agrarisch<br />
genutzten Raum<br />
ÖEGV<br />
ÖEGV<br />
Lebensraum-<br />
typ**<br />
GF<br />
Wn<br />
Wn<br />
F<br />
WL GF<br />
Wn<br />
OE<br />
ÖEGV<br />
OE<br />
ÖEGV<br />
Wn<br />
F<br />
Wn<br />
F<br />
OE Wn
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Anlage 3 des Anhangs<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009 Seite 10<br />
lfd.<br />
Nr.<br />
Kreis Nr. nach<br />
SGV*<br />
55 SSZ-OE D 40 „Hofehübel”<br />
bei Bärenfels<br />
56 SSZ-OE D 41 „Weicholdswald”<br />
bei Bärenstein<br />
57 SSZ-OE D 98 „Geisingberg”<br />
Teil der Kernzone des<br />
Naturschutzgroßprojektes<br />
<strong>Osterzgebirge</strong><br />
* SGV - Schutzgebietsverzeichnis Sachsen<br />
** Abkürzungserläuterung siehe am Ende der Anlage 7 dieses Anhangs<br />
Name des Gebietes Bemerkung Umsetzungsfrist<br />
festgesetzt 2001<br />
(Schutzwürdigkeitsgutachten<br />
vorhanden)<br />
- festgesetzt 1961<br />
- Neufestsetzung geplant<br />
(Schutzwürdigkeitsgutachten<br />
vorhanden)<br />
festgesetzt 2000<br />
(Schutzwürdigkeitsgutachten<br />
vorhanden)<br />
58 SSZ-OE D 46 „Georgenfelder Hochmoor” - festgesetzt 1961<br />
- Neufestsetzung geplant<br />
59 SSZ-OE D 47 „Hemmschuh”<br />
bei Rehefeld<br />
- festgesetzt 1961/83<br />
- Neufestsetzung geplant<br />
(Schutzwürdigkeitsgutachten<br />
vorhanden)<br />
60 SSZ-OE D 36 „Windberg Freital” festgesetzt 2001<br />
(Schutzwürdigkeitsgutachten<br />
vorhanden)<br />
langfristig<br />
mittelfristig<br />
kurzfristig<br />
Bemerkung zur Naturraumausstattung Naturraum**<br />
naturnaher Fichten-Buchenwald mit z. T. autochtoner<br />
Bestockung (Refugialbestand der<br />
Weißtanne) auf landschaftsprägendem<br />
Bergrücken zwischen Roter Weißeritz und Pöbel<br />
edellaubholzreiche Buchenwaldgesellschaft mit<br />
Waldquellsümpfen der Biela;<br />
Vorkommenen seltener und geschützter<br />
Vogelarten<br />
artenreiche naturnahe Buchen-, Edellaub-, Misch-<br />
und Erlenwälder auf landschaftsprägender<br />
Basaltkuppe; Steinrückenbereiche;<br />
trockene bis frischfeuchte Hangbereiche<br />
einschließlich Niedermoorstandorte; artenreiche<br />
montane Berg- und Feuchtwiesen<br />
Kammhochmoor am Abhang des Lugsteines;<br />
bedeutsames Birkhuhnhabitat<br />
naturnahe edellaubholzreiche Buchen-<br />
Mischwälder; Quellaustritt im Urkalkgebiet;<br />
typische Bergwaldfauna<br />
naturnahe Eichen-Buchenwälder an den Hängen<br />
des landschaftsprägenden Windbergrückens;<br />
artenreiche Avifauna und Flora<br />
Lebensraum-<br />
typ**<br />
OE Wn<br />
OE Wn<br />
OE Wn<br />
OG<br />
Of<br />
OE Mo<br />
OE Wn<br />
ÖEGV<br />
Wn<br />
OG
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Anlage 3 des Anhangs<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009 Seite 11<br />
lfd.<br />
Nr.<br />
Kreis Nr. nach<br />
SGV*<br />
61 SSZ-OE D 67 „Gimmlitzwiesen“<br />
bei Hermsdorf<br />
62 SSZ-OE D 72 „Schwarzbachtal“<br />
bei Ulberndorf<br />
* SGV - Schutzgebietsverzeichnis Sachsen<br />
** Abkürzungserläuterung siehe am Ende der Anlage 7 dieses Anhangs<br />
Name des Gebietes Bemerkung Umsetzungsfrist<br />
63 SSZ-OE D 73 „Grenzwiesen Fürstenau und<br />
Fürstenauer Heide“<br />
64 SSZ-OE D 86 „Weißeritzwiesen<br />
Schellerhau”<br />
- festgesetzt 1974<br />
- erw. Neufestsetzung geplant<br />
(Regionsanteil)<br />
(Schutzwürdigkeitsgutachten<br />
vorhanden)<br />
- festgesetzt 1977<br />
- Neufestsetzung geplant<br />
mittelfristig<br />
langfristig<br />
Bemerkung zur Naturraumausstattung Naturraum**<br />
naturnahes Bachtal im <strong>Osterzgebirge</strong> mit Quellmooren,<br />
Feucht- und Frischwiesenbereichen;<br />
Vorkommen gefährdeter Wildfischarten (Bachneunauge)<br />
und Vogelarten (Schwarzstorch,<br />
Wasseramsel); Standort stark gefährdeter<br />
Pflanzenarten (reicher Bestand an Echtem<br />
Sumpfwurz); Erweiterung um den gesamten<br />
naturnahen Bachauenbereich mit artenreichen<br />
frischen bis feuchten Wiesen und Quellsümpfen<br />
(mit Vorkommen stark gefährdeter Pflanzenarten)<br />
naturnahe Hangwaldbereiche und artenreiche<br />
hochcolline-submontane Frisch- bis Feuchtwiesen<br />
mit floristisch bedeutsamen und gefährdeten<br />
Arten (u. a. Orchisbestände) am naturnahen<br />
Schwarzbach mit sehr guter Wasserqualität<br />
(Vorkommen Bachneunauge)<br />
festgesetzt 2007 Hochmoorregenerationsfläche am Erzgebirgskamm,<br />
Erweiterung um angrenzende artenreiche<br />
Moor-, Nass- und Bergwiesen im Kammbereich<br />
des <strong>Osterzgebirge</strong>s; Steinrückenbereiche;<br />
Teillebensraum der bedeutendsten<br />
Birkhuhnpopulation im sächsischen Mittelgebirge;<br />
Orchisbestände und weitere standorttypische<br />
seltene und vom Aussterben bedrohte Arten von<br />
Flora und Fauna (Bekassine, Braunkehlchen)<br />
festgesetzt 1994<br />
(Schutzwürdigkeitsgutachten<br />
vorhanden)<br />
Borstgrasrasengesellschaften, Flach- und<br />
Zwischenmoorbereiche, Bergwiesen mit seltenen<br />
und gefährdetenTier- und Pflanzenarten<br />
Lebensraum-<br />
typ**<br />
OE GF<br />
Of<br />
OE Wn<br />
GF<br />
OE Mo<br />
Of<br />
OE Of
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Anlage 3 des Anhangs<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009 Seite 12<br />
lfd.<br />
Nr.<br />
Kreis Nr. nach<br />
SGV*<br />
* SGV - Schutzgebietsverzeichnis Sachsen<br />
** Abkürzungserläuterung siehe am Ende der Anlage 7 dieses Anhangs<br />
Name des Gebietes Bemerkung Umsetzungsfrist<br />
65 SSZ-OE D 90 „Am Galgenteich Altenberg” festgesetzt 1997<br />
66 SSZ-OE Schwarzbachgrund bei<br />
Müglitz<br />
67 SSZ-OE Tal der Wilden Weißeritz bei<br />
Röthenbach<br />
68 SSZ-OE Mayenburgwiese bei<br />
Falkenhain<br />
(Schutzwürdigkeitsgutachten<br />
vorhanden)<br />
geplant<br />
(Schutzwürdigkeitsgutachten<br />
vorhanden)<br />
Bemerkung zur Naturraumausstattung Naturraum**<br />
Borstgrasrasengesellschaften, Feucht- und<br />
Bergwiesen, Zwergstrauchheiden; Vorkommen<br />
gefährdeter und vom Aussterben bedrohter<br />
Pflanzen- und Tierarten<br />
mittelfristig montaner Quellbereich mit Feucht- und Bergwiesenbiotopen<br />
in der Erzgebirgskammlage;<br />
Teillebensraum der bedeutendsten Birkhuhnpopulation<br />
im sächsischen Mittelgebirge<br />
geplant langfristig naturnaher Auenbereich der Wilden Weißeritz mit<br />
naturnahen Waldbeständen an den landschaftsprägenden<br />
Steilhanglagen; vom Aussterben<br />
bedrohte Vogelarten<br />
geplant langfristig Zusammenhängender Berg- und Feuchtwiesenkomplex;<br />
Steinrücken; Habitat seltener und<br />
bedrohter Vogel- und Amphibienarten<br />
Lebensraum-<br />
typ**<br />
OE Of<br />
OE GF<br />
Of<br />
OE Wn<br />
GF<br />
OE Of
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Anlage 4 des Anhangs<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009 Seite 1<br />
Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH, GGB bzw. SCI)<br />
(gemäß Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union L 382/1 vom 28.12.2004)<br />
Landes-<br />
Nr.<br />
EU - Nr. Gebietsbezeichnung<br />
Fläche<br />
FFH-Gebiet<br />
gesamt<br />
[ha]<br />
Fläche<br />
FFH-Gebiet<br />
in Region<br />
[ha]<br />
001E 5050-301 Nationalpark Sächsische Schweiz 9359 9359<br />
023E 4746-301 Seußlitzer Gründe 183 183<br />
033E 4949-301 <strong>Elbtal</strong>hänge zwischen Loschwitz und Bonnewitz 292 292<br />
034E 4545-301 <strong>Elbtal</strong> zwischen Schöna und Mühlberg 4313 4313<br />
036E 5047-301 Täler von Roter Weißeritz und Oelsabach 246 246<br />
037E 4947-301 Täler von Vereinigter und Wilder Weißeritz 1319 1319<br />
038E 5148-304 Weicholdswald 166 166<br />
039E 5248-303 Geisingberg und Geisingwiesen 325 325<br />
040 5248-302 Hemmschuh 254 254<br />
041E 5148-302 Trebnitztal 248 248<br />
042E 5149-301 Mittelgebirgslandschaft um Oelsen 680 680<br />
043E 5048-302 Müglitztal 1657 1657<br />
044E 5248-306 Fürstenauer Heide und Grenzwiesen Fürstenau 522 522<br />
046 4648-301 Molkenbornteiche Stölpchen 191 191<br />
049 4648-302 Königsbrücker Heide 6932 413<br />
063E 4545-304 Gohrischheide und Elbniederterrasse Zeithain 2654 2654<br />
083E 5146-301 Gimmlitztal 218 101<br />
084E 5248-304 Kahleberg bei Altenberg 22 22<br />
085E 5049-303 Seidewitztal und Börnersdorfer Bach 698 698<br />
086E 4746-302 Täler südöstlich Lommatzsch 635 635<br />
087E 4546-304 Röderaue und Teiche unterhalb Großenhain 2126 2126<br />
088E 4648-303 Linzer Wasser und Kieperbach 329 329<br />
092E 4951-301 Hohwald und Valtenberg 513 424<br />
143 4848-301 Rödertal oberhalb Medingen 770 49<br />
145 4850-301 Obere Wesenitz und Nebenflüsse 684 12<br />
148 4646-301 Elligastbachniederung 199 199<br />
149 4648-304 Dammühlenteichgebiet 199 199
Anlage 4 des Anhangs <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
Seite 2 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Landes-<br />
Nr.<br />
EU - Nr. Gebietsbezeichnung<br />
Fläche<br />
FFH-Gebiet<br />
gesamt<br />
[ha]<br />
Fläche<br />
FFH-Gebiet<br />
in Region<br />
[ha]<br />
150 4647-301 Große Röder zwischen Großenhain und Medingen 199 199<br />
151 4748-301 Teiche um Zschorna und Kleinnaundorf 199 199<br />
152 4748-303 Moorwaldgebiet Großdittmannsdorf 267 28<br />
153 4747-301 Hopfenbachtal 298 298<br />
154 4847-302 Moritzburger Teiche und Wälder 561 561<br />
155 4848-302 Promnitz und Kleinkuppenlandschaft bei Bärnsdorf 137 137<br />
156 4847-301 Waldteiche bei Mistschänke und Ziegenbusch 112 112<br />
157 4746-304 Winzerwiese 33 33<br />
158 4847-303 Teiche und Gründe im Friedewald 147 147<br />
159 4847-304 Lößnitzgrund und Lößnitzhänge 115 115<br />
160 4848-303 Dresdener Heller 125 125<br />
161 4848-304 Prießnitzgrund 224 224<br />
162 4949-302 Wesenitz unterhalb Buschmühle 476 476<br />
163 4950-301 Polenztal 371 371<br />
164 4951-302 Laubwälder am Unger 152 152<br />
165 5051-301 Sebnitzer Wald und Kaiserberg 239 239<br />
166 5050-302 Lachsbach- und Sebnitztal 628 628<br />
167 4746-303 Bosel und Elbhänge nördlich Meißen 157 157<br />
168 4846-302 Linkselbische Täler zwischen Dresden und Meißen 896 896<br />
169 4645-301 Jahnaniederung 403 333<br />
170 4845-301 Großholz Schleinitz 53 51<br />
171 4846-301 Triebischtäler 1177 1097<br />
172 4947-302 Wälder am Landberg 108 108<br />
173 5049-305 Barockgarten Großsedlitz 25 25<br />
174 5248-305 Georgenfelder Hochmoor 36 36<br />
175 5147-301 Pöbelbachtal und Hofehübel 169 169<br />
176 5248-301 Bergwiesen um Schellerhau und Altenberg 82 82<br />
177 5148-303 Bergwiesen bei Dönschten 15 15<br />
178 5148-301 Luchberggebiet 38 38<br />
179 5048-301 Lockwitzgrund und Wilisch 309 309
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Anlage 4 des Anhangs<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009 Seite 3<br />
Landes-<br />
Nr.<br />
EU - Nr. Gebietsbezeichnung<br />
Fläche<br />
FFH-Gebiet<br />
gesamt<br />
[ha]<br />
Fläche<br />
FFH-Gebiet<br />
in Region<br />
[ha]<br />
180 5049-301 Meuschaer Höhe 26 26<br />
181 5049-304 Bahrebachtal 360 360<br />
182 5049-302 Gottleubatal und angrenzende Laubwälder 405 405<br />
183 5149-302 Feuchtgebiete am Brand 44 44<br />
184 5050-304 Bielatal 549 549<br />
185 5050-303<br />
Tafelberge und Felsreviere der linkselbischen<br />
Sächsischen Schweiz<br />
471 471<br />
188 4945-302 Pitzschebachtal 140 55<br />
189 4645-302<br />
Separate Fledermausquartiere und -habitate im<br />
Großraum Dresden<br />
1 1<br />
201 4543-303 Dahle und Tauschke 788 1<br />
204 4644-302 Döllnitz und Mutzschener Wasser 1347 110<br />
252 4945-301 <strong>Oberes</strong> Freiberger Muldetal 1551 279<br />
254 4946-301 Bobritzschtal 621 389<br />
Gesamt: 69 Gebiete 49806 37666
Anlage 4 des Anhangs <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
Seite 4 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Besondere Schutzgebiete 1 (BSG bzw. SAC)<br />
(Vogelschutzgebiete [SPA])<br />
Sn - Nr. EU - Nr. Gebietsbezeichnung<br />
24<br />
26<br />
27<br />
28<br />
29<br />
30<br />
31<br />
32<br />
33<br />
34<br />
35<br />
56<br />
57<br />
58<br />
59<br />
60<br />
61<br />
62<br />
63<br />
64<br />
DE 4842-<br />
451<br />
DE 4545-<br />
452<br />
DE 4645-<br />
451<br />
DE 4545-<br />
451<br />
DE 4546-<br />
451<br />
DE 4746-<br />
451<br />
DE 4647-<br />
451<br />
DE 4747-<br />
451<br />
DE 4747-<br />
452<br />
DE 4748-<br />
451<br />
DE 4648-<br />
451<br />
DE 4951-<br />
451<br />
DE 5050-<br />
451<br />
DE 5050-<br />
452<br />
DE 5048-<br />
451<br />
DE 5248-<br />
451<br />
DE 5148-<br />
451<br />
DE 5248-<br />
452<br />
DE 5248-<br />
453<br />
DE 5047-<br />
451<br />
Fläche<br />
SPA-Gebiet<br />
gesamt<br />
[ha]<br />
Fläche<br />
SPA-Gebiet<br />
in Region<br />
[ha]<br />
Täler in Mittelsachsen 7222 321<br />
<strong>Elbtal</strong> zwischen Schöna und Mühlberg 6801 6801<br />
Linkselbische Bachtäler 3032 2883<br />
Gohrischheide 3362 3362<br />
Unteres Rödertal 7947 7947<br />
Seußlitzer Elbhügelland und Golk 861 861<br />
Mittleres Rödertal 1942 1942<br />
Teiche bei Zschorna 1506 1506<br />
Moritzburger Kleinkuppenlandschaft 3150 3102<br />
Laußnitzer Heide 1439 155<br />
Königsbrücker Heide 6931 411<br />
Hohwald und Valtenberg 638 545<br />
Nationalpark Sächsische Schweiz 9354 9354<br />
Linkselbische Fels- und Waldgebiete 2472 2472<br />
Osterzgebirgstäler 4894 4894<br />
Fürstenau 3380 3380<br />
Weicholdswald 277 277<br />
Geisingberg und Geisingwiesen 347 347<br />
Kahleberg und Lugsteingebiet 328 328<br />
Weißeritztäler 3299 3299<br />
Gesamt: 20 Gebiete 69 182 54 189<br />
1 EG-Vogelschutzgebiete gem. RL 79/409/EWG i. d. F. der SPA-Grundschutzverordnungen v. 19.10.2006,<br />
30.11.2006 und 05.12.2006 nach § 22 a Abs. 6 SächsNatSchG
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Anlage 5 des Anhangs<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009 Seite 1<br />
Bestehende und geplante Landschaftsschutzgebiete (LSG)<br />
lfd.<br />
Nr.<br />
Kreis Nr.<br />
nach<br />
SGV 1<br />
1 DD d 15 „Seifersdorfer Tal“<br />
(Regionsanteil)<br />
2 DD<br />
MEI<br />
3 DD<br />
SSZ-OE<br />
Name des Gebietes Bemerkung Umsetzungsfrist<br />
d 16 „Dresdner Heide“<br />
(Regionsanteil)<br />
d 32 „Elbhänge Dresden-Pirna<br />
und Schönfelder<br />
Hochland“<br />
- festgesetzt 1960<br />
- Neufestsetzung<br />
geplant<br />
festgesetzt 2008<br />
- festgesetzt 1974<br />
- geändert 2003<br />
(NP-VO)<br />
- erw. Neufestsetzung<br />
geplant<br />
4 DD d 35 „Zschonergrund“ festgesetzt 1974<br />
5 DD d 65 „Dresdner Elbwiesen<br />
und -altarme“<br />
6 DD d 71 „Bühlauer Wiesen“<br />
7 DD d 72 „Wilschdorf-Rähnitzer<br />
Sandhügelland“<br />
8 DD Plauenscher Grund<br />
9 DD Omsewitzer Grund<br />
10 DD<br />
SSZ-OE<br />
langfristig<br />
mittelfristig<br />
Naturraum<br />
2<br />
WL Wn<br />
GF<br />
WL<br />
DE<br />
WL<br />
DE<br />
SÄS<br />
ML<br />
ÖEGV<br />
Lebensraumtyp<br />
2<br />
Wn<br />
GF<br />
Wn<br />
OG<br />
OA<br />
GF<br />
Wn<br />
festgesetzt 1996 DE GF<br />
festgesetzt 1997 WL Of<br />
festgesetzt 1998 WL OG<br />
OA<br />
geplant<br />
geplant<br />
Nöthnitzgrund geplant<br />
11 DD Weißiger Berge und<br />
Prießnitzaue<br />
(Regionsanteil)<br />
12 DD Langebrücker<br />
Granithügelland<br />
13 MEI d 17 „Friedewald und<br />
Moritzburger Teichgebiet“<br />
14 MEI d 04 „<strong>Elbtal</strong> nördlich von<br />
Meißen“<br />
15 MEI<br />
DD<br />
d 18 „<strong>Elbtal</strong> zwischen Dresden<br />
und Meißen mit<br />
linkselbischen Tälern und<br />
Spaargebirge“<br />
1 SGV - Schutzgebietsverzeichnis des Freistaates Sachsen<br />
2 Abkürzungserläuterung siehe am Ende der Anlage 7 dieses Anhangs<br />
langfristig ÖEGV Wn<br />
kurzfristig ÖEGV Ot<br />
mittelfristig ÖEGV Of<br />
geplant langfristig WL GF<br />
Of<br />
geplant langfristig WL OG<br />
OA<br />
- festgesetzt 1954/77<br />
- erw. Neufestsetzung<br />
geplant<br />
- festgesetzt 1974<br />
- erw. Neufestsetzung<br />
geplant<br />
festgesetzt 2007<br />
mittelfristig<br />
kurzfristig<br />
GF<br />
WL Wn<br />
GS<br />
MSL<br />
GP<br />
NPH<br />
MSL<br />
DE<br />
ML<br />
ÖEGV<br />
GF<br />
Wn<br />
Wn<br />
Ot<br />
GF
Anlage 5 des Anhangs <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
Seite 2 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
lfd.<br />
Nr.<br />
Kreis Nr.<br />
nach<br />
16 MEI<br />
SSZ-OE<br />
SGV 1<br />
Name des Gebietes Bemerkung Umsetzungsfrist<br />
d 19 „Triebischtäler“<br />
(Regionsanteil)<br />
17 MEI d 33 „Lößnitz“<br />
Radebeul<br />
18 MEI d 66 „Nassau“<br />
bei Meißen<br />
19 MEI d 67 „Moritzburger<br />
Kleinkuppenlandschaft“<br />
(Regionsanteil)<br />
20 MEI d 82 „Muldental bei Nossen“<br />
21 MEI Reichenberger<br />
Kuppengebiet<br />
22 MEI Zellwald bei Nossen<br />
(Regionsanteil)<br />
23 MEI d 02 „Jahnatal“<br />
bei Riesa<br />
24 MEI d 03 „Glaubitzer Wald“<br />
25 MEI d 68 „Mittlere Röderaue und<br />
Kienheide“<br />
- festgesetzt 1974<br />
- erw. Neufestsetzung<br />
geplant<br />
- festgesetzt 1974<br />
- erw. Neufestsetzung<br />
geplant<br />
langfristig<br />
mittelfristig<br />
Naturraum<br />
2<br />
MSL<br />
ML<br />
WL<br />
DE<br />
festgesetzt 2007 DE<br />
GP<br />
- festgesetzt 1998<br />
- erw. Neufestsetzung<br />
geplant<br />
mittelfristig WL<br />
GP<br />
Lebensraumtyp<br />
2<br />
GF<br />
Wn<br />
Wn<br />
Ot<br />
Of<br />
OG<br />
festgesetzt 2006 ML GF<br />
Wn<br />
geplant langfristig WL Of<br />
OG<br />
OA<br />
geplant langfristig ML Wn<br />
GF<br />
festgesetzt 1998 NPH GF<br />
Wn<br />
festgesetzt 2002 GP<br />
EEN<br />
festgesetzt 1996 EEN<br />
KRH<br />
GP<br />
26 MEI d 69 „Riesaer Döllnitzaue“ festgesetzt 1997 NPH GF<br />
Of<br />
27 MEI d 70 „Riesaer <strong>Elbtal</strong> und<br />
Seußlitzer Elbhügelland“<br />
28 MEI d 73 „Grödel-Elsterwerdaer<br />
Floßkanal“<br />
29 MEI d 76 „Strauch-Ponickauer<br />
Höhenrücken“<br />
30 SSZ-OE d 24 „Sächsische Schweiz“<br />
(Nationalparkregion)<br />
31 SSZ-OE d 13 „Oberlausitzer Bergland“<br />
(Regionsanteil)<br />
1 SGV - Schutzgebietsverzeichnis des Freistaates Sachsen<br />
2 Abkürzungserläuterung siehe am Ende der Anlage 7 dieses Anhangs<br />
festgesetzt 2001 EEN<br />
GP<br />
MSL<br />
Wn<br />
GF, GS<br />
Wn<br />
Of<br />
GF<br />
Wn<br />
F<br />
festgesetzt 1998 EEN GF<br />
Of<br />
Wn<br />
festgesetzt 2000 GP Wn<br />
GF, GS<br />
OG<br />
festgesetzt 2003 OLB<br />
SÄS<br />
WL<br />
festgesetzt 1999<br />
OLB Wn<br />
GF<br />
Of<br />
GF, OG<br />
Wn, F
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Anlage 5 des Anhangs<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009 Seite 3<br />
lfd.<br />
Nr.<br />
Kreis Nr.<br />
nach<br />
SGV 1<br />
Name des Gebietes Bemerkung Umsetzungsfrist<br />
32 SSZ-OE d 75 „Unteres <strong>Osterzgebirge</strong>“<br />
festgesetzt 2000<br />
33 SSZ-OE d 31 „Großsedlitzer Elbhänge“ - festgesetzt 1974<br />
- Neufestsetzung<br />
geplant<br />
34 SSZ-OE d 77 „<strong>Oberes</strong> Polenztal und<br />
Hohes Birkigt“<br />
35 SSZ-OE d 81 „Pirnaer <strong>Elbtal</strong>“<br />
36 SSZ-OE Wesenitztal bei Stolpen<br />
37 SSZ-OE d 20 „Burgwartsberg“<br />
bei Pesterwitz<br />
mittelfristig<br />
Naturraum<br />
2<br />
OE<br />
ÖEGV<br />
festgesetzt 2001 WL<br />
festgesetzt 2005<br />
Lebensraumtyp<br />
2<br />
Wn<br />
OG<br />
GF<br />
Mo<br />
ÖEGV Wn<br />
GF<br />
Wn<br />
DE GF<br />
Of<br />
geplant langfristig WL GF<br />
OG<br />
- festgesetzt 1960<br />
- erw. Neufestsetzung<br />
geplant<br />
38 SSZ-OE d 22 „Tal der Wilden Weißeritz“ - festgesetzt 1960<br />
- erw. Neufestsetzung<br />
geplant<br />
39 SSZ-OE d 37 „Tal der Roten Weißeritz“ - festgesetzt 1960<br />
- erw. Neufestsetzung<br />
geplant<br />
40 SSZ-OE d 39 „Windberg“<br />
bei Freital<br />
41 SSZ-OE d 38 „<strong>Oberes</strong> <strong>Osterzgebirge</strong>“<br />
festgesetzt 2007<br />
42 SSZ-OE d 21 „Tharandter Wald“ - festgesetzt 1974<br />
- Neufestsetzung<br />
geplant<br />
43 SSZ-OE d 23 „Poisenwald“ - festgesetzt 1974<br />
- Neufestsetzung<br />
geplant<br />
44 SSZ-OE d 40 „Dippoldiswalder Heide<br />
und Wilisch“<br />
45 SSZ-OE<br />
DD<br />
d 30 „Lockwitztal und<br />
Gebergrund“<br />
kurzfristig<br />
mittelfristig<br />
mittelfristig<br />
ÖEGV Wn<br />
Ot<br />
OE+<br />
ÖEGV<br />
OE+<br />
ÖEGV<br />
GF<br />
Wn<br />
F<br />
GF<br />
Wn<br />
F<br />
ÖEGV Wn<br />
OG<br />
festgesetzt 2001 OE Wn<br />
OG<br />
GF<br />
Mo<br />
- festgesetzt 1974<br />
- erw. Neufestsetzung<br />
geplant<br />
- festgesetzt 1974<br />
- erw. Neufestsetzung<br />
geplant<br />
langfristig<br />
langfristig<br />
mittelfristig<br />
mittelfristig<br />
OE Wn<br />
GF<br />
ÖEGV Wn<br />
OE+<br />
ÖEGV<br />
Wn<br />
OG<br />
ÖEGV GF<br />
OG<br />
OA<br />
46 SSZ-OE Struth bei Wilsdruff geplant langfristig ML GF<br />
Of<br />
1 SGV - Schutzgebietsverzeichnis des Freistaates Sachsen<br />
2 Abkürzungserläuterung siehe am Ende der Anlage 7 dieses Anhangs
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Anlage 6 des Anhangs<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009 Seite 1<br />
Geschützte und erhaltenswerte bzw. schutzwürdige Geotope<br />
1. Als Flächennaturdenkmal (FND) geschützte Geotope<br />
FND-Nr. Bezeichnung Fläche [ha]<br />
DD 006 Prießnitz-Wasserfall und Uferhänge 1,8<br />
DD 011 Felsenkeller 0,8<br />
DD 012 Felshänge Heideschanze 3,5<br />
DD 019 Oltersteine 0,2<br />
DD 020 Bruchwände und Muschelfelsen Coschütz 0,3<br />
DD 021 Felskegel Hoher Stein 0,5<br />
DD 022 Plänermergelaufschluß Ziegeleigrube Torna 0,5<br />
DD 023 Ehemaliger Ratssteinbruch Dölzschen 2,0<br />
DD 048 Plänerverwerfung Niederwartha 0,1<br />
DD 050 Hutberg und Steinbruch bei Weißig 5,4<br />
DD 052 Geolog. Aufschluß Gamighübel 0,2<br />
MEI 001 Felsen mit Gangbildungen 0,1<br />
MEI 002 Götterfelsen 3,4<br />
MEI 003 Garsebacher Pechsteinklippen 1,3<br />
MEI 006 Silbersteinbruch 2,0<br />
MEI 009 Boselgebiet 0,2<br />
MEI 023 Göhrischgebiet 15,0<br />
MEI 026 Kuhschellenbiotop Knorre 1,0<br />
MEI 039 Schlossberg 5,0<br />
MEI 042 Kleinteich und Flachmoor 3,0<br />
MEI 062 Dechantsberg Nossen-Altzella 5,8<br />
RG 002 Schieferberg bei Strehla 0,3<br />
RG 005 Steinbruch Aehlig 0,5<br />
RG 013 Geol. Aufschluss Dobritzer Quarzporphyr 0,3<br />
RG 033 Geologischer Aufschluss Schönfeld 0,9<br />
RG 056 Syenitbruch Ebersbach 0,3<br />
RG 059 Steinbruch Porphyrit 0,7<br />
RG 105 Geol. Aufschluß mit Rotbuchen-Bestand 1,8
Anlage 6 des Anhangs <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
Seite 2 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
FND-Nr. Bezeichnung Fläche [ha]<br />
SSZ 001 Erlpeterquelle 0,1<br />
SSZ 002 Muttergottesquelle 0,1<br />
SSZ 003 Großrippeln im Mittelturon 2,4<br />
SSZ 004 Strudellöcher - Mädelgraben 0,1<br />
SSZ 005 Breiter Stein 6,1<br />
SSZ 007 Markersbacher Granit 0,4<br />
SSZ 008 Hornstein am Geiersberg 0,1<br />
SSZ 009 Kreideklippen Kahlebusch 0,4<br />
SSZ 010 Kieselschiefer-Hornstein-Konglomerat Kanitzberg 0,7<br />
SSZ 011 Magnetitskarn 1,3<br />
SSZ 012 Teichsteinbrüche 1,9<br />
SSZ 013 Langenhennersdorfer Wasserfall 0,2<br />
SSZ 014 Mittelturone Sandsteine Königsstein 0,5<br />
SSZ 015 Steinbruch Lohmgrund, ehem. Sperling-Bruch 5,0<br />
SSZ 016 Säulensandstein am Gohrisch 0,4<br />
SSZ 017 Strudellöcher am Forellensteig 0,2<br />
SSZ 018 Diebskeller am Quirl 0,2<br />
SSZ 019 Götzinger-Höhle am Kleinen Bärenstein 0,4<br />
SSZ 020 Kontakt Wesensteiner Grauwacke/Dohnaer Granodiorit 0,3<br />
SSZ 021 Eishöhle im Bielatal 0,7<br />
SSZ 022 Große Höhle am Großer Zschirnstein 0,4<br />
SSZ 023 Turmalingranit bei Cratza 0,6<br />
SSZ 024 Labyrinth Langenhennersdorf 3,2<br />
SSZ 025 Ziegeleiteich Hinterjessen 2,0<br />
SSZ 026 Hallsteinklippen 2,5<br />
SSZ 034 Cottaer Spitzberg (Gipfel) 3,3<br />
SSZ 055 Pudelstein am Rauenstein 0,4<br />
SSZ 057 Hohler Stein bei Oelsen 1,5<br />
SSZ 059 Eulensteine bei Weißig 1,8<br />
SSZ 092 Quarkquetsche 0,4<br />
SSZ 111 Gemeindeberg bei Dobra 2,2<br />
SSZ 122 Kohlberg bei Doberzeit mit Aufschluß 2,9<br />
SSZ 136 Teich`s Bruch in den Huten bei Rathewalde 1,1
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Anlage 6 des Anhangs<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009 Seite 3<br />
FND-Nr. Bezeichnung Fläche [ha]<br />
SSZ 137 Ufers Berg bei Wilschdorf 1,2<br />
SSZ 142 Granitaufschluß am Burggäßchen in Sebnitz 0,1<br />
SSZ 144 Netzleistenfelsen auf Kuhberg 4,0<br />
SSZ 145 Nixensteine an der Wesenitz bei Porschendorf 0,2<br />
SSZ 146 Basaltsäulen am Stolpener Burgberg 0,2<br />
SSZ 147 Windkanter am Questenberg bei Doberzeit 2,6<br />
SSZ 148 Hundskirche an der Hohen Straße bei Hertigswalde 0,7<br />
WRK 001 Kugelpechstein 3,9<br />
WRK 002 Basaltbruch Ascherhübel 2,7<br />
WRK 003 Blockhalden am Kahleberg 3,0<br />
WRK 005 Geolog. Aufschluß (Porphyrfächer Schmiedersgraben) 0,4<br />
WRK 006 Götzenbüschchen 0,1<br />
WRK 007 Geolog. Aufschluß an der Quohrener Kipse 0,1<br />
WRK 008 Geolog. Aufschluß am Wachtelberg 0,1<br />
WRK 033 Sandsteinbruch am Jägerhorn 1,5<br />
WRK 093 Walterbruch Hermsdorf 3,1<br />
WRK 094 Grauer Bruch bei Blankenstein 2,2<br />
WRK 096 Weißer Bruch bei Blankenstein 5,0
Anlage 6 des Anhangs <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
Seite 4 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
2. Erhaltenswerte bzw. schutzwürdige Geotope<br />
Kreis-<br />
Nr.<br />
Bezeichnung<br />
Nr. im<br />
Geotopkataster<br />
DD 01 Pläner am südlichen Elbhang zwischen Cotta und Kemnitz 763<br />
DD 02 Steinbruch Borsberg (Zweiglimmergranodiorit) 509<br />
DD 03 Lehmgrube Luga (grauer Mergel, sandiger Pläner) 0<br />
MEI 01 Steinbruch am Tummelsberg (Buntsandstein über Biotitmonzogranit) 555<br />
MEI 02 Steinbruch im Ketzerbachtal nördlich Leuben (Amphibol-Pyroxen-Monzonit) 0<br />
MEI 03 Steinbruch Hirschnitz (quarzreicher Biotitgranit) 164<br />
MEI 04 Steinbruch im Joachimstal (Meißener Schichten über Leukomonzonit) 759<br />
MEI 05 Steinbruch Lorenz (quarzreicher Biotitgranit [Roter Meißner Granit]) 986<br />
MEI 06 Steinbruch an der Fichtenmühle (Pechstein) 1033<br />
MEI 07 Steinbruch in Meißen-Zscheila Proschwitzer Weg (Leukomonzonit) 0<br />
MEI 08 Steinbruch Semmelsberg (Pechstein) 0<br />
MEI 09 Steinbruch am Bahnübergang nördlich Roitzschen (Monzonit) 0<br />
MEI 10 Steinbruch am Hulkenberg (Kiesel- und Alaunschiefer [Graptolithenfundpunkt]) 478<br />
MEI 11 Steinbruch bei der Autobahnbrücke (Rhyolit) 971<br />
MEI 12 Steinbruch unterhalb des Bergschlösschens (Diabas [Spilit]) 1008<br />
MEI 13 Steinbruch an der Bastei Nossen (Serizitgneis ("Epigneis"), Phyllit) 1009<br />
MEI 14 Steinbruch Weitzschengrund (Andalusitglimmerfels) 475<br />
MEI 15 Kalkgrauwacken im Triebischtal 990<br />
MEI 16 Steinbruch im Triebischtal am Weinberg bei Rothschönberg (Diabastuff) 1026<br />
RG 01 Steinbruch von Riesa-Canitz (Tonschiefer, Grauwacke) 488<br />
RG 02 Nixstein bei Strehla (Monzonitaufragung) 0<br />
RG 03 Kutschenstein Riesa (Pyroxensyenit ["Gröbait"]) 0<br />
RG 04 Kupferberg (Biotitgneis) 466<br />
SSZ 01 Marmorbruch Maxen 1023<br />
SSZ 02 Steinbruch am Blauberg bei Kreischa (Kieselschiefer-Hornsteinkonglomerate) 1024<br />
SSZ 03 Postaer Sandsteinbruch 1105<br />
SSZ 04 Felsklippen an der Eisenbahnbrücke Weesenstein (Metagrauwackenvarietäten) 1020<br />
SSZ 05 Purpurberg (Quarzit) 1021<br />
SSZ 06 Stadt-Bruch Königstein (Sandstein [Kirchleithener Sandstein]) 1076<br />
SSZ 07 Steinbruch Rehn (feinkörniger Quarzsandstein) 1098
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Anlage 6 des Anhangs<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009 Seite 5<br />
Kreis-<br />
Nr.<br />
Bezeichnung<br />
Nr. im<br />
Geotopkataster<br />
WRK 01 Steinbruch Obermühle südlich Blankenstein (Serizitgneis) 473<br />
WRK 02 Steinbruch im Diabas an der Leutholdmühle 1030<br />
WRK 03 Kieselschiefer an der Semmelmühle 1031<br />
WRK 04 Diabassteinbruch im Talmühlengrund (Diabastuffe in phyllitischen Tonschiefern) 993<br />
WRK 05 Tharandter Spalte (Xenolithreicher Rhyolithgang) 994<br />
WRK 06 Sandsteinbruch am Porphyrweg (Quarzsandstein, Konglomerat) 995<br />
WRK 07 Sandsteinbrüche Hartha 1003<br />
WRK 08 Sandberg von Kreischa-Wittgensdorf (Graptolithenschiefer) 479<br />
WRK 09 Steinbruch Goldene Höhe (Quadersandstein) 566<br />
WRK 10 Steinbruch am Wilisch (Olivin-Augit-Nephelinit) 590<br />
WRK 11 Sandsteinbruch Schmidt an der Dippoldishöhe (Oberhäslicher Schichten) 767<br />
WRK 12 Binge Sadisdorf (Granit) 517<br />
WRK 13 Steinbruch an der B 170, gegenüber der Tankstelle (Quarzporphyr) 532<br />
WRK 14 Steinbruch im Schlottwitzgrund (Quarzporphyr) 535<br />
WRK 15 Steinbruch "Buschmühle" (Teplitzer Quarzporphyr) 537<br />
WRK 16 Lugsteine in Zinnwald (Rhyolith [Teplitzer Quarzporphyr]) 538<br />
WRK 17 Steinbruch "Naakes Bruch" (Cenomane Sandsteine) 565<br />
WRK 18 Basaltaufschluss Niederfrauendorf (Nephelinbasanit) 0
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Anlage 7 des Anhangs<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009 Seite 1<br />
Repräsentative Ziel- und Leitarten der Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
FAUNA<br />
Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Bergland Hügelland Tiefland<br />
Säugetiere<br />
Schutzstatus<br />
FFH/SPA RLSn<br />
Biber Castor fiber GF GF;GS GF;GS x 3<br />
Feldhase Lepus europaeus O O O 3<br />
Fischotter Lutra lutra GF GF;GS GF;GS x 1<br />
Fledermaus Chiroptera alle Arten OG,Wn,S;F OG, Wn,S;F OG, Wn,S;F x 1, 2, 3, R<br />
Haselmaus Muscardinus avellanarius Wn Wn Wn 3<br />
Wasserspitzmaus Neomys fodiens G G G 3<br />
Vögel<br />
Bekassine Gallinago gallinago O O O 2<br />
Birkhuhn Tetrao tetrix O x 1<br />
Braunkehlchen Saxicola rubetra Of Of 3<br />
Dohle Corvus monedula S;Wn S S 3<br />
Eisvogel Alcedo atthis GF GF;GS GF;GS x 3<br />
Flußregenpfeifer Charadrius dubius GF GF GF<br />
Gebirgsstelze Motacilla cinerea GF GF GF<br />
Kiebitz Vanellus vanellus O O O 2<br />
Krickente Anas crecca GS GS GS 3<br />
Mauersegler Apus apus S S S<br />
Mehlschwalbe Delichon urbica S S S<br />
Neuntöter Lanius collurio OG OG OG x<br />
Raubwürger Lanius excubitor O O O 2<br />
Rauchschwalbe Hirundo rustica S S S<br />
Raufußkauz Aegolius funereus Wn Wn x 3<br />
Rohrweihe Circus aeruginosus GS GS x<br />
Schellente Bucephala clangula GS GS<br />
Schleiereule Tyto alba S S S 3<br />
Schwarzmilan Milvus migrans GF GS GF x<br />
Schwarzspecht Dryocopus martius Wn Wn Wn x<br />
Schwarzstorch Ciconia nigra GS, GF, Wn x 2<br />
Sperlingskauz Glaucidium passerinum Wn Wn x 3<br />
Teichralle Gallinula chloropus GS GS GS 3<br />
Uhu Bubo bubo F F x 2<br />
Wachtel Coturnix coturnix O O 3<br />
Wachtelkönig Crex crex O O Of x 1<br />
Wasseramsel Cinclus cinclus GF GF 3<br />
Weißstorch Ciconia ciconia O O x 3<br />
Wiesenpieper Anthus pratensis O O O<br />
Ziegenmelker Caprimulgus europaeus Ot Ot x 1<br />
Zwergtaucher Tachybaptus ruficollis GS GS GS 3<br />
Reptilien<br />
Kreuzotter Vipera berus O;Wn O;Wn O;Wn 2<br />
Schlingnatter Coronella austriaca Ot;F Ot;F Ot 2<br />
Zauneidechse Lacerta agilis Ot;F Ot;F Ot;F 3
Anlage 7 des Anhangs <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
Seite 2 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Bergland Hügelland Tiefland<br />
Amphibien<br />
Schutzstatus<br />
FFH RLSn<br />
Feuersalamander Salamandra salamandra Wn Wn 2<br />
Kammmolch Triturus cristatus GS GS GS x 2<br />
Knoblauchkröte Pelobates fuscus Ot Ot x 3<br />
Kreuzkröte Bufo calamita O O (x) 2<br />
Moorfrosch Rana arvalis GS GS GS (x) 3<br />
Rotbauchunke Bombina bombina GS GS x 2<br />
Seefrosch Rana ridibunda GS GS 3<br />
Springfrosch Rana dalmatina Wn Wn (x) 3<br />
Wechselkröte Bufo viridis Ot Ot Ot x 2<br />
Fische<br />
Bachneunauge Lampetra planeri GF GF GF x 1<br />
Bachforelle Salmo trutta f. fario GF GF GF 2<br />
Barbe Barbus barbus GF GF GF 2<br />
Elritze Phoxinus phoxinus GF GF 3<br />
Rapfen Aspius aspius x 2<br />
Schlammpeitzger Misgurnus fossilis GS GS GS x 1<br />
Schmerle Neomacheilus barbatulus GF;GS GF GF<br />
Westgroppe Cottus gobio GF GF x 2<br />
Libellen<br />
Blauflügel-Prachtlibelle Calopteryx virgo<br />
Sympetrum<br />
GF 3<br />
Gebänderte Heidelibelle pedemontanum G G 3<br />
Gebänderte Prachtlibelle Calopteryx splendens GF GF GF<br />
Große Moosjungfer Leucorrhinia pectoralis GS;Mo GS;Mo x 2<br />
Großes Granatauge Erythromma najas GS GS<br />
Grüne Keiljungfer Ophiogomphus cecilia GF GF x 3<br />
Torfmosaikjungfer Aeshna juncea GS;Mo GS;Mo GS;Mo V<br />
Zweigestr.Quelljungfer Cordulegaster boltonii GF GF GF 3<br />
Tagfalter<br />
Ameisenbläuling Maculinea nausithous Of Of 3<br />
Dukatenfeuerfalter Lycaena virgaureae Wn;O Wn;O<br />
Dunkelbrauner Bläuling Aricia agestis Ot 3<br />
Großer Eisvogel Limenitis populi Wn Wn Wn 3<br />
Großer Perlmutterfalter Mesoacidalia aglaja O 3<br />
Schwalbenschwanz Papilio machaon O O O<br />
Segelfalter Papilio podalirius<br />
Callimorpha<br />
Ot<br />
Spanische Flagge quadripunctata x 2<br />
Heuschrecken<br />
Blauflügl.Ödlandschrecke Oedipoda caerulescens Ot Ot R<br />
Sumpfschrecke Mecosthetus grossus Of Of Of 3<br />
Warzenbeißer Decticus verrucivorus O Of Of 2<br />
Zartschrecke Leptophyes albovittata Ot Ot 2
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Anlage 7 des Anhangs<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009 Seite 3<br />
Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Bergland Hügelland Tiefland<br />
Krebse<br />
Edelkrebs Astacus astacus GF GF x<br />
Mollusken<br />
Malermuscheln Unio spec. GF GF GF<br />
Teichmuscheln Anodonta spec. GS GS GS<br />
FLORA<br />
Schutzstatus<br />
FFH RLSn<br />
Arnika Arnica montana Of Of Of 2<br />
Astlose Graslilie Anthericum liliago Ot 3<br />
Ästige Graslilie Anthericum ramosum Ot 2<br />
Bach-Ehrenpreis Veronica beccabunga GF GF GF<br />
Bachnelkenwurz Geum rivale GF GF 3<br />
Bären-Lauch Allium ursinum Wn Wn V<br />
Bärwurz Meum athamanticum Of Of<br />
Bergkiefer Pinus mugo Mo<br />
Bergsandköpfchen Jasione montana Ot Ot Ot<br />
Besenheide Calluna vulgaris Wn;O Wn Wn<br />
Blutwurz Potentilla erecta O O O<br />
Borstgras Nardus stricta O O O<br />
Buschnelke Dianthus seguieri O;OG 2<br />
Buschwindröschen Anemone nemorosa Wn Wn Wn<br />
Echtes Lungenkraut Pulmonaria officinalis Wn Wn Wn V<br />
Eibe Taxus baccata Wn Wn R<br />
Eisenhut Aconitum spec. GF GF<br />
Erika Erica tetralix Wn;Mo 3<br />
Feldmannstreu Eryngium campestre Ot 3<br />
Fetthenne Sedum telephium Ot;F Ot;F Ot;F V<br />
Fettkraut Pinguicula vulgaris Of 2<br />
Feuerlilie Lilium bulbiferum O;OG 1<br />
Flutender Hahnenfuß Ranunculus fluitans GF GF 2<br />
Froschlöffel Alisma spec. GS GS GS<br />
Gemeiner Blutweiderich Lythrum salicaria Of Of Of<br />
Gemeines Zittergras Briza media O O 3<br />
Gilbweiderich Lysimachia spec. Of Of Of 3<br />
Goldstern Gagea spec. Wn Wn;Ot Wn;Ot 0,1,2,V<br />
Grasnelke Armeria spec. Ot Ot Ot<br />
Große Sterndolde Astrantia major Of<br />
Großer Klappertopf Rhinanthus angustufolius Of Of 2<br />
Hainwachtelweizen Melampyrum nemorosum Wn Wn 3<br />
Hasenklee Trifolium arvense Ot Ot Ot<br />
Heidenelke Dianthus deltoides Ot Ot Ot<br />
Hirschsprung Corrigiola litoralis GF 3<br />
Karpatenenzian Gentianella lutescens Of 1<br />
Kreuzblümchen Polygala spec. Of Of Of 1,3,V<br />
Kuckucks-Lichtnelke Sylene flos-cuculi Of Of Of
Anlage 7 des Anhangs <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
Seite 4 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Bergland Hügelland Tiefland<br />
Schutzstatus<br />
FFH RL Sn<br />
Laichkraut Potamogeton spec. G G G 0-3,V<br />
Läusekraut Pedicularis sylvatica Of Of 2<br />
Leberblümchen Hepatica nobilis Wn Wn 3<br />
Lerchenporn Corydalis spec. Wn Wn Wn<br />
Milzkraut Chrysosplenium spec. GF GF GF<br />
Nesselblättrige Gl. Campanula trachelium Wn Wn Wn<br />
Pechnelke Lychnis viscaria Ot;F Ot;F Ot<br />
Perücken-Flockenblume Centaurea pseudophrygia O O 3<br />
Pestwurz Petasites spec. G;Wn G;Wn<br />
Pfeilkraut Sagittaria sagittifolia GS GS GS 3<br />
Preiselbeere Vaccinium vitis-idaea Wn Wn<br />
Rauhhaariger<br />
Kälberkropf Chaerophyllum hirsutum GF GF Gf<br />
Rippenfarn Blechnum spicant Wn Wn Wn 3<br />
Schlangenwurz Calla palustris GS;Of GS;Of 3<br />
Schlank-Segge C.gracilis Of Of Of<br />
Schnabel-Segge C.rostrata Of Of Of<br />
Schwanenblume Butomus umbellatus G G GS 3<br />
Schwarze Teufelskralle Phyteuma nigrum O O V<br />
Sibirische Schwertlilie Iris sibirica Of Of 2<br />
Silberfingerkraut Potentilla argentea Ot Ot Ot<br />
Skabiosen-Flockenblume Centaurea scabiosa Ot Ot Ot 3<br />
Sonnentau Drosera spec. Mo Mo Mo 1,2<br />
Sumpfdotterblume Caltha palustris Of Of Of<br />
Taubenkopf Cucubalus baccifer GF 2<br />
Torfmoos Sphagnum spec. Mo Mo Mo 1,2,3,V<br />
Trollblume Trollius europaeus Of 2<br />
Türkenbundlilie Lilium martagon Wn Wn 3<br />
Violette Königskerze Verbascum phoeniceum Ot 1<br />
Waldgeißbart Aruncus dioicus Wn Wn V<br />
Wald-Storchschnabel Geranium sylvaticum Of V<br />
Wasserfeder Hottonia palustris GS GS 3<br />
Wasserhahnenfuß Ranunculus aquatilis GS GS GS 3<br />
Wasserknöterich Polygonum amphibium G;Of;OA G;Of;OA G;Of;OA<br />
Wasserschlauch Utricularia spec. GS GS GS 1,2,3<br />
Wasserschwertlilie Iris pseudacorus GS GS GS<br />
Weicher Pippau Crepis mollis O V<br />
Weide-Kammgras Cynosurus cristatus O O Ot V<br />
Weißtanne Abies alba Wn Wn 1<br />
Weißwurz Polygonatum spec. Wn Wn Wn 0-3,V<br />
Wiesen-Flockenblume Centaurea jacea O O O<br />
Wiesenknöterich Polygonum bistorta Of Of Of<br />
Wiesenküchenschelle Pulsatilla pratensis Ot 1<br />
Wiesenplatterbse Lathyrus pratensis O O O<br />
Wiesensalbei Salvia pratensis Ot Ot 3<br />
Wiesen-Storchschnabel Geranium pratense O O O<br />
Wiesenwachtelweizen Melampyrum pratense OG;Wn OG;Wn OG;Wn<br />
Wollgras Eriophorum spec. Of;Mo Of;Mo Of; Mo 1,3<br />
Zypergras-Segge Carex bohemica Of Of Of 3
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Anlage 7 des Anhangs<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009 Seite 5<br />
Abkürzungserläuterungen<br />
Lebensraumtypen<br />
G Gewässer<br />
GF Fließgewässer<br />
naturnahe Fließgewässer einschließlich Ufersäume und Quellbereiche<br />
GS Stillgewässer<br />
Teiche, Altarme, einschließlich angrenzender Verlandungszonen<br />
sowie Sumpf- und Bruchwälder<br />
Mo Moore<br />
Hochmoore, Zwischenmoore, Niedermoor<br />
O Offenland<br />
Of Offenland feucht/frisch<br />
vorwiegend Grünland mit Sauergrasgesellschaften,<br />
Bergwiesen, artenreiche Frischwiesen<br />
Ot Offenland trocken<br />
Trocken- und Halbtrockenrasen<br />
OG Offenland gehölzstrukturiert<br />
Heckengebiete, Steinrückenlandschaften, Gefildelandschaften<br />
OA Offenland Acker<br />
extensives Ackerland, Brache- und Stilllegungsflächen<br />
Wn naturnahe Wälder<br />
Wälder mit einem hohen Anteil an natürlicher Vegetation<br />
bzw. typische Sukzessionsstadien naturnaher Waldgesellschaften<br />
(Bu-Ta-Fi Wälder, Hb-TrEi Wälder, zwergstrauchreiche Heiden)<br />
F gesteinsgeprägte Biotope<br />
Felsdurchragungen, offengelassene Steinbrüche,<br />
trockenmauerreiche Weinberge, Stollen aufgelassener Bergwerke<br />
S Siedlungsbereiche<br />
Gebäude, Verkehrsbauten, Streuobstwiesen, naturnahe Gärten<br />
und Parks, siedlungsnahe Ruderalflächen<br />
Schutzstatus<br />
FFH geschützt nach Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (bei Vögeln nach Vogelschutz-Richtlinie)<br />
RLSn Schutzstatus nach Rote Liste Sachsen:<br />
0 = ausgestorben<br />
1 = vom Aussterben bedroht<br />
2 = stark gefährdet<br />
3 = gefährdet<br />
R = im Rückgang begriffen<br />
V = Vermehrungsgäste<br />
Naturräume<br />
Tiefland KRH Königsbrück-Ruhlander Heiden<br />
EEN Elbe-Elster-Niederung<br />
Hügelland WL Westlausitzer Hügel- und Bergland<br />
DE Dresdner <strong>Elbtal</strong>weitung<br />
GP Großenhainer Pflege<br />
NPH Nordsächsisches Platten- und Hügelland<br />
MSL Mittelsächsisches Lößhügelland<br />
ML Mulde-Lößhügelland<br />
Bergland OE <strong>Osterzgebirge</strong><br />
ÖEGV Östliches Erzgebirgsvorland<br />
SÄS Sächsische Schweiz<br />
OLB Oberlausitzer Bergland
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Anlage 8 des Anhangs<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009 Seite 1<br />
Prioritätenliste zum Erhalt der vom Hochwasser 2002 veränderten Fließgewässerabschnitte<br />
im <strong>Osterzgebirge</strong> und Osterzgebirgsvorland<br />
Gewässer 1. Ordnung<br />
Bach/Flusssystem<br />
I. Gottleuba<br />
II. Seidewitz<br />
Lage<br />
1. oberhalb der<br />
Protzemühle,<br />
Ortseingang Pirna-<br />
Rottwerndorf<br />
2. zwischen Bad<br />
Gottleuba und Berggießhübel<br />
1. unterhalb SteinbruchNentmannsdorf<br />
2. Auwiese am<br />
Geyersberg<br />
Größe<br />
(ha)<br />
2,1<br />
10,8<br />
2,3<br />
4,7<br />
Notwendige Maßnahmen<br />
o weitestgehender Erhalt des neuen Flusslaufes<br />
o Entwicklung von flussbegleitendem Auwald<br />
o neue Gestaltung der Vereinigung mit dem alten<br />
Bachlauf (Schutz der Böschung)<br />
o weitestgehender Erhalt des neuen Flusslaufes<br />
sowie der bachbegleitenden Schotterbänke<br />
o Stilllegung von Bereichen zwischen rechtem<br />
Flussufer und Waldrand, hier Entwicklung von<br />
Kiesbankvegetation, Hochstaudenfluren und Auwald<br />
o Beibehaltung von Mahd und Beweidung der<br />
verbleibenden Grünlandfläche, vor allem am linken<br />
Flussufer<br />
o Teilweise Bepflanzung zur Stabilisierung der Böschung<br />
o Erhalt des neuen Flusslaufes sowie der bachbegleitenden<br />
Schotterbänke<br />
o Stilllegung und Entwicklung von Kiesbankvegetation<br />
bzw. Auwald zwischen altem und neuen<br />
Flussbett und im Uferbereich<br />
o Beibehalten der Wiesennutzung auf der verbleibenden<br />
Grünlandfläche<br />
o Beseitigen einer Verstopfung im alten Flussbett,<br />
damit das Wasser hier dem neuen Flussbett wieder<br />
zufließen kann<br />
o Wiederherstellung der Zufahrt zur verbleibenden<br />
Wiese (evtl. Furt)<br />
o Erhalt des neuen Flusslaufes sowie der bachbegleitenden<br />
Schlamm-, Kies- und Schotterbänke<br />
o Entwicklung von typischer Vegetation der Kies-<br />
und Schlammbänke, Hochstaudenfluren und Auwald
Anlage 8 des Anhangs <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
Seite 2 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Bach/Flusssystem<br />
III. Müglitz<br />
IV. Wilde<br />
Weißeritz<br />
Lage<br />
1. Wiesen am<br />
Bahnhof Bärenstein<br />
1. Rehefeld Ortslage<br />
Trinkwasserfassung<br />
2. Rehefeld Nähe<br />
Jägerhof<br />
3. Wiesen zwischen<br />
Weißeritzeck und<br />
Fa. Grießbach bei<br />
Seyde<br />
4. unterhalb Weißbachmündung<br />
5. Borbergwiesen<br />
Größe<br />
(ha)<br />
2,0<br />
0,6<br />
0,9<br />
3,4<br />
4,3<br />
0,9<br />
Notwendige Maßnahmen<br />
o neuen Flusslauf mit Überschotterungen und Steilufern<br />
erhalten<br />
o alter Flusslauf als Ausleitstrecke bei Hochwasserereignissen<br />
einschließlich von zwei größeren<br />
Stillgewässern erhalten<br />
o Entwicklung von Kiesbankvegetation, Hochstaudenfluren<br />
und Auwald am neuen Gewässerlauf<br />
o Fortsetzung der Beweidung der verbleibenden<br />
Grünlandfläche<br />
o Erhalt des Nebenarmes<br />
o Sukzession auf den unzugänglichen Flächen<br />
o Fortsetzung der extensiven Wiesennutzung der<br />
Restfläche<br />
o Erhalt des Nebenarmes<br />
o Sukzession auf nicht mehr bewirtschaftbaren<br />
Teilflächen mit sporadischer Pflege<br />
o Fortsetzung der extensiven Wiesennutzung der<br />
Restfläche<br />
o Erhalt der Nebengerinne und Flutmulden<br />
o Erhalt des neuen Gewässerbettes<br />
o Sukzession auf Schotterflächen und nicht mehr<br />
erreichbaren Teilflächen<br />
o Fortsetzung der extensiven Wiesenbewirtschaftung<br />
in den zugänglichen Bereichen<br />
o Erhalt der Schotterflächen<br />
o Sukzession auf staunassen Bereichen und<br />
Schotterflächen<br />
o Erhalt der entstandenen Nebenarme vorrangig<br />
am linken Ufer<br />
o Erhalt der Wiesentümpel, des Altarmes und der<br />
Schotterflächen<br />
o Sukzession zu Auwald mit sporadischer Gehölzpflege
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Anlage 8 des Anhangs<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009 Seite 3<br />
Bach/Flusssystem<br />
IV. Wilde<br />
Weißeritz<br />
V. Freiberger<br />
Mulde<br />
VI. Rote Weißeritz<br />
Lage<br />
6. Waldwiese oberhalbVersuchsstrecke<br />
Röthenbacher<br />
Mühle<br />
7. unterhalb Sperrmauer<br />
Talsperre<br />
Klingenberg<br />
1. ca. 150 m nördlich<br />
Autobahnbrücke<br />
Siebenlehn<br />
2. südwestlich<br />
Sportplatz Nossen-<br />
Muldental<br />
3. oberhalb Wehranlage<br />
Eckert<br />
4. unterhalb Wehr<br />
Wasserkraftanlage<br />
Moritz<br />
1. Abschnitt Kipsdorf<br />
Buschmühle<br />
2. Spechtritz-<br />
Seifersdorf: Wiese<br />
oberhalb Felsenmühle<br />
Größe<br />
(ha)<br />
0,6<br />
0,9<br />
1,4<br />
1,1<br />
0,6<br />
0,6<br />
2,4<br />
1,0<br />
Notwendige Maßnahmen<br />
o Erhalt des Altarmes<br />
o Erhalt der Schotterflächen<br />
o Sukzession mit sporadischer Pflege<br />
o Rückverlegung in das neu geschaffene Gewässerbett<br />
o Vollständiger Erhalt der beidseitig umflossenen<br />
Schotterinsel<br />
o Zulassung der Sukzession<br />
o Entwicklung von Auwald<br />
o Stilllegung von Bereichen zwischen dem rechtem<br />
neuen Flussufer und neuem Muldebett<br />
o Entwicklung von Auwald auf ehemaligen Grünlandflächen<br />
o Vollständiger Erhalt des neuen Gewässerbettes<br />
o Zulassung der Sukzession, Erhalt als Retentionsraum<br />
der Mulde<br />
o Stilllegung von Bereichen zwischen rechtem<br />
Flussufer und Waldrand, hier Entwicklung von<br />
Auwald<br />
o vollständiger Erhalt des neuen Gewässerbettes<br />
(ehemalige Grünlandfläche)<br />
o vollständiger Erhalt und Zulassung der Sukzession<br />
der Schotterflächen am Gleithang im alten<br />
Flussbett, Auwaldentwicklung<br />
o Erhalt der neuen Gewässerlaufe und Schotterbänke<br />
unter Berücksichtigung der Infrastruktur<br />
o Erhalt des Nebenarmes mit Mäander<br />
o bei Nutzungsaufgabe der Restfläche Sukzession<br />
zur Auwaldentwicklung
Anlage 8 des Anhangs <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
Seite 4 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Gewässer 2. Ordnung<br />
Bach/Flusssystem<br />
1. Bahre<br />
2. Trebnitz<br />
Lage<br />
1. oberhalb Gersdorf 1,0<br />
2. östlich von<br />
Wingendorf<br />
(1. Teilfläche)<br />
3. östlich von<br />
Wingendorf<br />
(2. Teilfläche)<br />
1. Wiese Leuteritz<br />
(im NSG)<br />
2. Weiden Zönnchen<br />
(unterhalb<br />
Blockhaus)<br />
Größe<br />
(ha)<br />
1,2<br />
4,9<br />
0,6<br />
4,3<br />
Notwendige Maßnahmen<br />
o Erhaltung/Gestaltung des neuen und alten Gewässerbettes<br />
o Stilllegung und Entwicklung zu Hochstaudenfluren<br />
und Auwald der bachbegleitenden Flächen<br />
o Wiederherstellung der Zufahrt zur verbleibenden<br />
Wiese (evtl. Furt)<br />
o Erhaltung der Bachverzweigung und der entstandenen<br />
Auentümpel<br />
o Entwicklung zu Hochstaudenfluren und Auwald in<br />
den Brachflächen<br />
o Erhaltung und Gestaltung der neu entstandenen<br />
Bachläufe<br />
o Sicherung der Prallhänge durch Bepflanzung<br />
o Beibehaltung der Beweidung der verbleibenden<br />
Grünlandfläche<br />
o Erhaltung des neuen sowie des alten Gewässerbettes<br />
sowie eines Auentümpels<br />
o Sicherung der Abbruchkanten am neuen Gewässerbett<br />
o Stilllegung des Bereiches zwischen altem und<br />
neuen Gewässerbett, Entwicklung von Hochstaudenfluren<br />
und Auwald<br />
o Pflege der verbliebenen Feuchtwiese<br />
o Erhaltung der zwei neuen Gewässerbetten, der<br />
entstandenen Auentümpel und Teile der Überschotterung<br />
o auf den überschotterten Flächen Entwicklung von<br />
Kiesbankvegetation und Auwald<br />
o Teilweise Freilegen des überschotterten alten<br />
Gewässerbettes<br />
o Gestaltungsmaßnahmen in Abstimmung mit Bewirtschafter<br />
o Beibehaltung der Beweidung
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Anlage 8 des Anhangs<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009 Seite 5<br />
Bach/Flusssystem<br />
3. Gr./Kleine<br />
Biela<br />
4. Heerwasser<br />
5. Pöbelbach<br />
6. Weißbach<br />
Lage<br />
1. bewaldete Abschnitte<br />
im NSG<br />
Weicholdswald<br />
1. Weideflächen<br />
SSW-Rand Geising<br />
1. Nasswiesen unterhalb<br />
und oberhalb<br />
der Putzmühle<br />
1. Nasswiesen zwischen<br />
Seyde und<br />
Mündung<br />
7. Fallbach 1.Fallbach oberhalb<br />
Dönschten<br />
Größe<br />
(ha)<br />
?<br />
1,4<br />
5,7<br />
10,4<br />
Notwendige Maßnahmen<br />
o Erhaltung der neuen und alten Gewässerläufe<br />
o Entwicklung der gewässerbegleitenden Flächen<br />
zu Hochstaudenfluren und Auwald<br />
o Erhaltung des neuen Bachbettes<br />
o Anbindung des alten Bachlaufes, damit ein Wasserzulauf<br />
zur denkmalgeschützten Mühle weiterhin<br />
erfolgt<br />
o Beräumung eines großen Teils der Bergwiese<br />
von Schotter<br />
o Auswahl von Schotterbänken, die am Ufer<br />
verbleiben sollen<br />
o Entwicklung von Kiesbankvegetation, Hochstaudenfluren<br />
und Auwald am alten und neuen Bachlauf<br />
o Beibehaltung der Beweidung der verbleibenden<br />
Grünlandfläche<br />
o Erhalt der neuen Gerinne und Schotterflächen<br />
o Fortsetzung der extensiven Wiesennutzung auf<br />
den Restflächen<br />
o Auwaldentwicklung auf den nicht mehr bewirtschaftbaren<br />
Bereichen<br />
o Erhalt der Nebengerinne und Schotterflächen<br />
o überwiegend Stilllegung und Entwicklung zu<br />
Hochstaudenfluren, Weidengebüsch und Bachauwald<br />
mit sporadischer Pflege<br />
o Fortsetzung der extensiven Grünlandnutzung auf<br />
den verbliebenen Grünlandflächen<br />
0,1 o Erhalt des neuen Gewässerverlaufes