Protokoll vom 23. September 2006 - Marktgemeinde Grosspetersdorf

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• Ein Drittel des zu erbringenden Jahresanteiles muss vor Baubeginn an das Girokonto Nr. 91013001400 des Amtes der burgenländischen Landesregierung bei der Bank Burgenland AG, BLZ 51.000 in Eisenstadt, unter gleichzeitiger schriftlicher Verständigung der Abteilung 4b – Güterwege, Agrar- und Forsttechnik eingezahlt werden. • Falls Naturalleistungen erforderlich sind, so sind diese während der Bautätigkeit aufzubringen, sodass ein reibungsloser Baufortschritt erzielt werden kann. • Die Bewertung der Naturalleistungen erfolgt nach den jeweiligen Richtsätzen der Abteilung 4b – Güterwege, Agrar- und Forsttechnik des Amtes der burgenländischen Landesregierung. 3. Bauherr: Bauherr ist die Marktgemeinde Großpetersdorf, die durch den Bürgermeister nach außen hin vertreten wird. 4. Baudurchführung: Die Marktgemeinde Großpetersdorf verpflichtet sich, die Bauarbeiten unter der Aufsicht der technischen Leitung des Amtes der burgenländischen Landesregierung, Abt. 4b – Güterwege, Agrar- und Forsttechnik nach den jeweils geltenden Richtlinien durchzuführen. Die Baudurchführung kann in Eigenregie oder durch Vergabe an hiezu befugte gewerbliche Unternehmungen vorgenommen werden. Im Falle der Vergabe der Arbeiten ist unbedingt nach den geltenden ÖNORMEN und den Richtlinien der Abteilung 4b – Güterwege, Agrar- und Forsttechnik vorzugehen. Zu diesem Zwecke hat der Bauherr die Projekts- und Ausschreibungsunterlagen vorher der Förderungsdienststelle zur Genehmigung vorzulegen. Nach Anbotseröffnung ist zwecks Einhaltung der Zustimmung der Förderungsdienststelle zum geplanten Zuschlag ein entsprechender Antrag unter Anschluss aller Anbote einschließlich sämtlicher erforderlicher Beilagen (Kalkulationsunterlagen usw.) einzubringen. Die Zustimmung der Förderungsdienststelle kann erst Nach Überprüfung aller formellen und wirtschaftlichen Erfordernisse und deren positiver Beurteilung ausgesprochen werden. Die Flüssigmachung von Förderungsmitteln ist an die Einhaltung obiger Bedingungen gebunden. Für den Fall der Durchführung in Eigenregie kann die Gemeinde das Amt der Burgenländischen Landesregierung bzw. Abteilung 4b – Güterwege, Agrar- und Forsttechnik, ersuchen und ermächtigen, in ihrem Namen neben der technischen auch die verwaltungsmäßige Betreuung der Baudurchführung zu übernehmen (Durchführung von Ausschreibung, Vergabe der Arbeiten, Überprüfung und Anweisung von Rechnungen, Beschäftigung und Entlohnung von Arbeitnehmern usw.). Zu Punkt 12.) Auf die Anfrage von GR Hans-Peter Werderitsch wegen der Asphaltierung des Radweges Großpetersdorf – Welgersdorf, berichtet der Bürgermeister, dass dieses Vorhaben über das derzeit laufende Kommassierungsverfahren nicht möglich sein wird, was sowohl vom Operationsleiter Herbert Seper als auch von WHR DI Richard Höbausz von der Fachabteilung 4b des Amtes der Bgld. Landesregierung gleichermaßen bestätigt wurde. Bürgermeister wird versuchen, diesen Radweg sowie den Güterweg Miedlingsdorf – Zuberbach im nächsten Jahr umzusetzen. Der Vorsitzende berichtet, dass die seit Schulanfang neu organisierte Lernbetreuung sehr gut angenommen wird (derzeit 24 Anmeldungen). Auf Grund der Tatsache, dass dort nun SchülerInnen von der ersten Volksschuleklasse bis zur vierten Hauptschulklasse betreut werden, sind die Anforderungen an die Betreuerin Claudia Kropf so vielfältig und umfassend, sodass eine personelle

Aufstockung vordringlich wäre, weshalb sich seiner Meinung nach der Sozial- und Frauenausschuss damit auseinander setzen soll. Im Zuge der Diskussion wird von der ÖVP-Fraktion festgestellt, dass das Problem der personellen Nachbesetzung doch jetzt besteht und nicht weiter verzögert werden soll und hinterfragt, ob der Bürgermeister nicht schon eine Person ins Auge gefasst hat, woraufhin dieser erwidert, dass Frau Class Melanie dafür geeignet wäre, weil sie diplomierte Sozialpädagogin ist. Gemeinderat Mag. Dr. Alfred Kollar regt an, der Bürgermeister solle den Sachverhalt prüfen und nach seinem Ermessen die weiteren Schritte setzen. Der Bürgermeister berichtet, dass ein Ansuchen des Fun-Sport-Klubs Unterwart vorliegt, worin die Gemeinde ersucht wird, den für 30.06.2007 geplanten Schüler-Weltcup in Großpetersdorf mit einem Sponsorbetrag in der Höhe von 7.000 € finanziell zu unterstützen. Es erfolgt keine Festlegung. Gemeindevorstand Stefan Zlatarits verweist auf eine e-Mail des ehemaligen Obmannes des SVG DI Josef Wagner vom August 2006, in der über diverse Benützungsvereinbarungen abgehandelt wird. – Nachdem der SVG bis Ende August d.J. keine positive Mitteilung seitens der Gemeinde erhalten hat, gibt es ab sofort keine Trainingslager mehr für GIP. Der Bürgermeister bestätigt Gespräch; wird mit neuem Obmann im Oktober zu einem Gespräch einladen. Vizebürgermeister Walter Fank verweist wiederum auf ein Gespräch vom Juli 2006 im GIP unter anderem im Beisein von Gemeindevorstand Stefan Zlatarits, bei dem festgehalten wurde, dass die Trainingslager an sich eine lobenswerte Einrichtung sind. Dabei wurde festgehalten, dass die Platzsanierung durch die Trainingslager aufwendig ist, weil der Rasen stark in Mitleidenschaft gezogen wird. Damals hat der SVG nicht mehr gefordert, als den Sportplatz in seinen Ursprungszustand wieder herzustellen. Gemeindevorstand Mag. Dr. Alfred Kollar urgiert dringendes Gespräch und die Abklärung der seinerzeitigen Vereinbarung mit der Gemeinde. Die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen sollten in einer Kosten-Nutzenanalyse zusammengefasst werden. . Der Gesprächsrunde sollte der Gemeindevorstand, Vertreter des SVG sowie der Geschäftsführer des GIP angehören. GR Mag. Werner Kamper urgiert die Reinigung des Rechens beim Hochwasserschutzdamm in Kleinpetersdorf. Weiters bittet Kamper den Bürgermeister, dringend Gemeindeversammlungen einzuberufen. VBgm. Walter Fank ersucht die Mitglieder des Kulturausschuss, beim Konzert von Boris Bukowski am 30.09.2006 anwesend zu sein und bittet um ihre Mitarbeit, Nachdem sich niemand mehr zu Wort meldet und die Tagesordnung erschöpft ist, dankt der Bürgermeister und beschließt die heutige Sitzung. Der Schriftführer: Der Bürgermeister: Günter PHILIPP Die Beglaubiger: Winfried KASPER Renate WAGNER Bernd GOLLATZ

• Ein Drittel des zu erbringenden Jahresanteiles muss vor Baubeginn an das Girokonto Nr.<br />

91013001400 des Amtes der burgenländischen Landesregierung bei der Bank Burgenland<br />

AG, BLZ 51.000 in Eisenstadt, unter gleichzeitiger schriftlicher Verständigung der Abteilung<br />

4b – Güterwege, Agrar- und Forsttechnik eingezahlt werden.<br />

• Falls Naturalleistungen erforderlich sind, so sind diese während der Bautätigkeit<br />

aufzubringen, sodass ein reibungsloser Baufortschritt erzielt werden kann.<br />

• Die Bewertung der Naturalleistungen erfolgt nach den jeweiligen Richtsätzen der Abteilung<br />

4b – Güterwege, Agrar- und Forsttechnik des Amtes der burgenländischen Landesregierung.<br />

3. Bauherr:<br />

Bauherr ist die <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf, die durch den Bürgermeister nach außen hin<br />

vertreten wird.<br />

4. Baudurchführung:<br />

Die <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf verpflichtet sich, die Bauarbeiten unter der Aufsicht der<br />

technischen Leitung des Amtes der burgenländischen Landesregierung, Abt. 4b – Güterwege,<br />

Agrar- und Forsttechnik nach den jeweils geltenden Richtlinien durchzuführen.<br />

Die Baudurchführung kann in Eigenregie oder durch Vergabe an hiezu befugte gewerbliche<br />

Unternehmungen vorgenommen werden. Im Falle der Vergabe der Arbeiten ist unbedingt nach<br />

den geltenden ÖNORMEN und den Richtlinien der Abteilung 4b – Güterwege, Agrar- und<br />

Forsttechnik vorzugehen. Zu diesem Zwecke hat der Bauherr die Projekts- und<br />

Ausschreibungsunterlagen vorher der Förderungsdienststelle zur Genehmigung vorzulegen. Nach<br />

Anbotseröffnung ist zwecks Einhaltung der Zustimmung der Förderungsdienststelle zum<br />

geplanten Zuschlag ein entsprechender Antrag unter Anschluss aller Anbote einschließlich<br />

sämtlicher erforderlicher Beilagen (Kalkulationsunterlagen usw.) einzubringen.<br />

Die Zustimmung der Förderungsdienststelle kann erst Nach Überprüfung aller formellen und<br />

wirtschaftlichen Erfordernisse und deren positiver Beurteilung ausgesprochen werden.<br />

Die Flüssigmachung von Förderungsmitteln ist an die Einhaltung obiger Bedingungen gebunden.<br />

Für den Fall der Durchführung in Eigenregie kann die Gemeinde das Amt der Burgenländischen<br />

Landesregierung bzw. Abteilung 4b – Güterwege, Agrar- und Forsttechnik, ersuchen und<br />

ermächtigen, in ihrem Namen neben der technischen auch die verwaltungsmäßige Betreuung der<br />

Baudurchführung zu übernehmen (Durchführung von Ausschreibung, Vergabe der Arbeiten,<br />

Überprüfung und Anweisung von Rechnungen, Beschäftigung und Entlohnung von<br />

Arbeitnehmern usw.).<br />

Zu Punkt 12.)<br />

Auf die Anfrage von GR Hans-Peter Werderitsch wegen der Asphaltierung des Radweges<br />

Großpetersdorf – Welgersdorf, berichtet der Bürgermeister, dass dieses Vorhaben über das derzeit<br />

laufende Kommassierungsverfahren nicht möglich sein wird, was sowohl <strong>vom</strong> Operationsleiter<br />

Herbert Seper als auch von WHR DI Richard Höbausz von der Fachabteilung 4b des Amtes der<br />

Bgld. Landesregierung gleichermaßen bestätigt wurde. Bürgermeister wird versuchen, diesen<br />

Radweg sowie den Güterweg Miedlingsdorf – Zuberbach im nächsten Jahr umzusetzen.<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass die seit Schulanfang neu organisierte Lernbetreuung sehr gut<br />

angenommen wird (derzeit 24 Anmeldungen). Auf Grund der Tatsache, dass dort nun SchülerInnen<br />

von der ersten Volksschuleklasse bis zur vierten Hauptschulklasse betreut werden, sind die<br />

Anforderungen an die Betreuerin Claudia Kropf so vielfältig und umfassend, sodass eine personelle

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