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Protokoll vom 23. September 2006 - Marktgemeinde Grosspetersdorf

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N i e d e r s c h r i f t<br />

aufgenommen am Samstag, dem <strong>23.</strong> <strong>September</strong> <strong>2006</strong>, im Sitzungssaal der <strong>Marktgemeinde</strong><br />

Großpetersdorf, Hauptstraße 36, anlässlich der vierten ordentlichen Gemeinderatssitzung im Jahr<br />

<strong>2006</strong>.<br />

Beginn: 10:00 Uhr.<br />

Ende: 12:00 Uhr.<br />

Anwesend:<br />

Von der Fraktion der SPÖ: Bgm. Winfried Kasper, VBgm. Walter Fank, Klaudia Fritz, Klaus<br />

Huber, Ing. Harald Kahr, Dietmar Kaiser, Dr. Alfred Kollar, Elisabeth Krammer, Hans Mentlik,<br />

LAbg. Doris Prohaska, Martin Stumpf und Renate Wagner.<br />

Von der Fraktion der ÖVP: VBgm. Ing. Gregor Hafner, Bernd Gollatz, Mag. Werner Kamper,<br />

Thomas Pum, Günter Ruck, Günter Schieber, Günter Wallner, Hans-Peter Werderitsch und Stefan<br />

Zlatarits.<br />

Außerdem anwesend: Günter Philipp als Schriftführer sowie Gerhard Horvath, Siegfried<br />

Fleischacker und Christian Kipferling als Zuhörer.<br />

Abwesend und entschuldigt: Ing. Werner Medits, Jochen Pock, Josef Reicher (alle S), Josef<br />

Schmalzl (V)<br />

T a g e s o r d n u n g :<br />

1. Kenntnisnahme der Verhandlungsschrift über die Gemeinderatssitzung <strong>vom</strong> 03. <strong>September</strong> <strong>2006</strong><br />

gem. § 45(6) der Bgld. Gemeindeordnung, LGBlNr. 55/2003;<br />

2. Wahl eines der SPÖ zustehenden Mitgliedes des Gemeindevorstandes anstelle des<br />

ausscheidenden Ing. Harald Kahr;<br />

3. Änderung Sozial- und Frauenausschuss;<br />

4. Beförderung des Gemeindebeamten in die Dienstklasse VII;<br />

5. Kreisverkehr L 272 – Fabriksgasse – Vereinbarung mit dem Land Burgenland;<br />

6. Verkauf Grundstück 1575 KG Miedlingsdorf mit 326 m²;<br />

7. Bestandsvertrag für Nutzung FRIHA – mit BEST OF THE REGION;<br />

8. Bericht des Prüfungsausschusses <strong>vom</strong> 22.06.<strong>2006</strong>;<br />

9. Erster Nachtragsvoranschlag <strong>2006</strong>;<br />

10. Aufnahme eines Darlehens für die Sanierung von Gemeindestraßen und Güterwegen;<br />

11. Güterweg Großpetersdorf/Kleinpetersdorf – Badersdorf:<br />

1. Aufnahme in das Güterwegbauprogramm programmierte Instandhaltung<br />

2. Verpflichtungserklärung<br />

3. Vergabe der Erd- und Baumeisterarbeiten für die Sanierungsmaßnahmen<br />

12. Allfälliges.<br />

Die Mitglieder des Gemeinderates sind mit Ladung <strong>vom</strong> 18. <strong>September</strong> <strong>2006</strong> zu dieser Sitzung<br />

einberufen worden.<br />

Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden Mitglieder des Gemeinderates, stellt die gesetzmäßige<br />

Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet daraufhin die Sitzung.<br />

Zu Beglaubigern des heutigen <strong>Protokoll</strong>es werden die Gemeinderäte Renate Wagner und Bernd<br />

Gollatz bestimmt. Gegen die zugestellte Tagesordnung wird kein Einwand erhoben.<br />

Den Anträgen von Ing. Gregor Hafner um Änderung der Tagesordnung, und zwar:<br />

‣ Absetzung von TOP 3, da von der ÖVP derzeit keine Umbesetzung im Sozial- und<br />

Frauenausschuss beabsichtigt ist, und<br />

‣ Umreihung von TOP 9 und 10


wird einstimmig stattgegeben.<br />

Dem Antrag von Bürgermeister Winfried Kasper um Absetzung von TOP 5 (Vereinbarung mit Land<br />

Burgenland wegen Errichtung Kreisverkehr L 272 – Fabriksgasse) wird einstimmig stattgegeben.<br />

Zu Punkt 1.)<br />

Die Verhandlungsschrift der vorhergegangenen Sitzung <strong>vom</strong> 03. <strong>September</strong> <strong>2006</strong> ist jedem Mitglied<br />

des Gemeinderates zugestellt worden.<br />

VBgm. Ing. Gregor Hafner ersucht um nachträgliche Aufnahme von Ergänzungen in einem<br />

einigermaßen beträchtlichen Umfang. In der darüber entstehenden Diskussion wird einvernehmlich<br />

vereinbart, in Hinkunft vor der endgültigen Abfassung der Verhandlungsschriften jeweils<br />

parteiübergreifende Absprachen zu führen. Dafür sind von jeder Fraktion Ansprechpersonen zu<br />

bestimmen, die nicht mit den jeweiligen <strong>Protokoll</strong>beglaubigerInnen identisch sein müssen.<br />

Auf Grund dessen erfolgt derzeit keine Genehmigung des <strong>Protokoll</strong>es über die Gemeinderatssitzung<br />

<strong>vom</strong> 03.09.<strong>2006</strong>.<br />

Zu Punkt 2.)<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass Ing. Harald Kahr seine Funktion als Mitglied des Gemeindevorstandes<br />

zurückgelegt hat, weshalb eine Neubestellung notwendig ist. Zur anstehenden Wahl eines<br />

weiteren Mitgliedes des Gemeindevorstandes wird Gemeindevorstand Dietmar Kaiser zur<br />

Vertrauensperson bestellt.<br />

Die vorschlagsberechtigte Fraktion der SPÖ wählt in geheimer Abstimmung mittels 12<br />

ausgegebenen Stimmzettel mit 11 Stimmen zu einem leeren Stimmzettel Herrn Mag. Dr. Alfred<br />

Kollar, geb. am 22. <strong>September</strong> 1961, Geschäftsführer, wohnhaft in Großpetersdorf, Neubaugasse 7,<br />

anstelle des ausgeschiedenen Ing. Harald Kahr mit sofortiger Wirkung zum weiteren Mitglied des<br />

Gemeindevorstandes.<br />

Bürgermeister Winfried Kasper dankt dem ausgeschiedenen Vorstandsmitglied Ing. Harald Kahr<br />

und heißt an seiner Stelle Dr. Alfred Kollar herzlich willkommen. Dieser dankt für das Vertrauen<br />

und betont, dass sich seine Tätigkeit auf sachpolitische Problemlösung im allseitigen Einvernehmen<br />

(auch mit der Opposition) beziehen wird.<br />

Stefan Zlatarits bedankt sich im Namen der ÖVP-Fraktion ebenfalls bei GV Jng. Harald Kahr für die<br />

Zusammenarbeit und freut sich schon auf die Zusammenarbeit mit Dr. Alfred Kollar.<br />

Bürgermeister stellt fest, dass durch die Wahl von Mag. Dr. Alfred Kollar zum Gemeindevorstand<br />

nun dessen Stelle als Mitglied des Prüfungsausschusses vakant geworden ist und schlägt vor, an<br />

seine Stelle Gemeinderat Klaus Huber zum Mitglied des Prüfungsausschusses zu bestellen, was von<br />

allen anwesenden vorschlagsberechtigten Gemeinderatsmitgliedern der SPÖ einhellig gut geheißen<br />

wird.<br />

Somit ist mit sofortiger Wirkung Klaus Huber zum Mitglied des Prüfungsausschusses bestellt.<br />

Zu Punkt 3.)<br />

Entfällt.<br />

Zu Punkt 4.)<br />

GAR Günter PHILIPP verlässt für die Dauer der Behandlung dieses Tagesordnungspunktes die<br />

Sitzung.<br />

Der Bürgermeister bringt dem Gemeinderat das Ansuchen von GAR Günter PHILIPP <strong>vom</strong> 22. Mai<br />

<strong>2006</strong> um seine Beförderung in die Dienstklasse VII sowie den Erlass des Amtes der


Burgenländischen Landesregierung, Zahl: 1-A-27/1045-<strong>2006</strong> <strong>vom</strong> 9.5.<strong>2006</strong> über die Änderung der<br />

Beförderungsrichtlinien für Beamte zur Kenntnis.<br />

Der Leiter des Gemeindeamtes, GAR Günter PHILIPP, hat per Ende <strong>September</strong> <strong>2006</strong> 32 Dienstjahre<br />

und 8 Dienstmonate (Vorrückungsstichtag 10. Jänner 1974) zurückgelegt.<br />

Laut den neuen Beförderungsrichtlinien wäre eine Beförderung von GAR Günter PHILIPP nunmehr<br />

bereits mit 28 Dienstjahren möglich. Auf Grund der bisherigen Verwendung von GAR Günter<br />

PHILIPP schlägt der Bürgermeister daher eine Beförderung in die Dienstklasse VII vor.<br />

Gleichzeitig wären auf Antrag des Bürgermeisters folgende Beschlüsse zu fassen:<br />

‣ Systemisierung eines Dienstpostens der Dienstklasse VII für den Leiter des Gemeindeamtes<br />

Großpetersdorf<br />

‣ Einziehung des alten Dienstpostens der Dienstklasse VI und<br />

‣ Beförderung des Gemeindebeamten.<br />

Was die Kosten der Beförderung für die Gemeinde betrifft erklärt Bürgermeister Kasper, dass keine<br />

genauen Angaben möglich sind, da die Gemeinde lediglich die Beförderung vornimmt und die<br />

Gehaltsbestimmung durch die Landesregierung erfolgt. Man kann mit ca. 118 Euro brutto monatlich<br />

rechnen.<br />

Nach kurzer Beratung fasst der Gemeinderat folgenden einstimmigen Beschluss:<br />

‣ Systemisierung eines Dienstpostens der Dienstklasse VII für den Leiter des Gemeindeamtes<br />

Großpetersdorf<br />

‣ Einziehung des alten Dienstpostens der Dienstklasse VI und<br />

‣ Beförderung des Gemeindebeamten GAR Günter PHILIPP, geboren am 25. Dezember 1955,<br />

wohnhaft in Großpetersdorf, Ungarnstraße 21, in die Dienstklasse VII.<br />

Dieser Beschluss wird dem Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abt. 1 - Personal, zur<br />

aufsichtsbehördlichen Genehmigung vorgelegt.<br />

Nach Erledigung dieses Tagesordnungspunkts wird Günter Philipp wieder in den Sitzungssaal<br />

gebeten und über den vorhin gefassten Beschluss in Kenntnis gesetzt, woraufhin er für das erwiesene<br />

Vertrauen aufrichtig dankt.<br />

Zu Punkt 5.)<br />

Entfällt.<br />

Zu Punkt 6.)<br />

Auf Antrag des Bürgermeisters stimmt der Gemeinderat einstimmig dem Verkauf des Grundstückes<br />

Nr. 1575 Grundbuch 34047 Miedlingsdorf LN mit 326 m² zum Preis von 0,50 € pro m² an RA Mag.<br />

Alexander Paleczek, Schönbrunnerstraße 112, 1050 Wien gemäß dessen Ansuchen <strong>vom</strong> 14.08.<strong>2006</strong><br />

zu. Der Verkäufer hat alle rechtlichen Schritte auf seine Kosten selbst zu unternehmen, um in den<br />

grundbücherlichen Besitz dieses Grundstückes zu gelangen.<br />

Zu Punkt 7.)<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass der Bestandsvertrag zwischen der Gemeinde und dem Verein<br />

BEST OF THE REGION über die Nutzung der Friedrich-Halle im Gemeindevorstand bereits<br />

beraten wurde und ersucht, diesen Vertrag auch auf Anraten der steuerlichen Beratung zwecks<br />

Wahrung der Vorsteuerabzugsberechtigung abzuschließen.<br />

Danach stimmt der Gemeinderat mit einstimmigem Beschluss dem Abschluss des Bestandsvertrages<br />

in der nachstehenden Form zu:


„ Mietvertrag<br />

abgeschlossen zwischen der Vermieterin <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf und dem Mieter Verein<br />

„Best of the Region“<br />

Mietobjekt<br />

Das Mietobjekt besteht aus dem auf der EZ 454 KG 34024 Großpetersdorf Grundstück Nr. 1109<br />

errichteten Friedrich-Halle, Ungarnstraße 8 und umfasst den in der ehemaligen „Kranhalle“<br />

befindlichen Bereich einschließlich der Sanitäranlagen, jedoch ausschließlich den mit Beschluss des<br />

Gemeinderates <strong>vom</strong> 20. Juni 2004 an den Sportverein Großpetersdorf vermieteten Teil der sog.<br />

„Sportarena“ in der Friedrich-Halle.<br />

1. Vertragsdauer<br />

Der Vertrag wird rückwirkend mit Wirksamkeit ab 01. Jänner 2003 auf unbestimmte Dauer<br />

abgeschlossen und kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist<br />

jeweils zum Jahresende mittels eingeschriebenen Briefes aufgekündigt werden. Der Mieter<br />

verzichtet jedoch ausdrücklich darauf, innerhalb der ersten 20 Jahre ab Bezugsfertigkeit von seinem<br />

Kündigungsrecht Gebrauch zu machen. Die früheste Kündigungsmöglichkeit besteht somit ab<br />

01.01.20<strong>23.</strong><br />

2. Miethöhe<br />

Der Mieter verpflichtet sich zur Bezahlung eines jährlichen Mietzinses in Höhe von € 870,00 (in<br />

Worten Euro achthundertsiebzig). - Bezüglich der Umsatzsteuer behält sich die Vermieterin die<br />

Option gemäß § 6 Abs 2 UStG 1994 vor. Der Mietzins zuzüglich 20%iger Umsatzsteuer ist bis<br />

längstens 30. <strong>September</strong> eines jeden Jahres jeweils für das laufende Jahr auf das Konto der<br />

Vermieterin, Konto-Nr. 454 002 106 der Bank Austria Creditanstalt AG, BLZ 12000, zu bezahlen.<br />

Dieser zu oben vereinbarte Bestandzins wird durch Bindung an den <strong>vom</strong> Österreichischen<br />

Statistischen Zentralamt verlautbarten Index der Verbrauerpreise 1996 (VPI 1996 / 1996 = 100)<br />

wertgesichert, wobei die Ausgangsbasis die für den Monat Jänner 2003 verlautbarte Indexzahl<br />

(110,9) ist.<br />

Schwankungen dieser Indexzahl bis 5 % bleiben solange außer acht, als diese Toleranzgrenze nicht<br />

überschritten wird, sind aber dann beim erstmaligen Überschreiten voll zu berücksichtigen.<br />

Erhöht oder senkt sich daher die Indexziffer zum Zahlungsmonat des Hauptmietzinses gegenüber der<br />

Indexziffer des Ausgangsmonates erstmals um mehr als 5 %, dann ist unter Berücksichtigung der<br />

vollen Veränderung auch der Hauptmietzins im gleichen Verhältnis derselben, im erhöhten oder<br />

verminderten Ausmaß zu bezahlen, wobei diese neue Indexzahl auch wiederum die neue<br />

Ausgangsgrundlage für die Berechnung weiterer Überschreitungen bildet, was dann auch für die<br />

Folge gilt.<br />

Für den Fall der Auflassung gilt der an dessen Stelle tretende Index oder eine andere amtliche<br />

Berechnung eines Index nach den Lebenserhaltungskosten als neuer Wertmesser vereinbart. Die<br />

Zurückbehaltung des Mietzinses, aus welchem Grunde auch immer, oder die Aufrechnung von<br />

Gegenforderungen gegen denselben ist nicht zulässig. - Im Verzugsfall gelten 10 % Verzugszinsen<br />

als vereinbart.<br />

Festgehalten wird in diesem Zusammenhang, dass im oben vereinbarten Mietzins die Betriebskosten<br />

nicht enthalten sind. - Unter Betriebskosten werden insbesondere jene des MRG gemäß §§ 21 MRG<br />

verstanden und darüber hinaus die Wasser- und Kanalgebühren, die Kosten für die Müllabfuhr sowie<br />

alle öffentlichen Abgaben und Gebühren.


3. Zahlungsmodalitäten<br />

Alle Zahlungen aus diesem Vertrag sind unbeschadet des Zustandes und der Funktionsfähigkeit des<br />

Mietobjektes zu leisten.<br />

Die Geltendmachung von gegebenenfalls darüber hinaus entstehenden Kosten oder Schäden bleibt<br />

vorbehalten.<br />

Alle Zahlungen aus diesem Vertrag werden an die Vermieterin direkt geleistet.<br />

4. Instandhaltung<br />

Der Mieter wird das Mietobjekt auf seine Kosten in einem jederzeit funktionsfähigen zum<br />

vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten. Er steht dafür ein, dass das Mietobjekt<br />

durch seinen Gebrauch nicht über das übliche Maß hinaus abgenutzt wird. Der Mieter wird allen<br />

behördlichen Vorschriften nachkommen, auch solchen, die die Vermieterin treffen. Er stellt die<br />

Vermieterin frei von allen Ansprüchen Dritter.<br />

5. Einbauten, Veränderungen<br />

Einbauten und wesentliche Veränderungen am Mietobjekt bedürfen der vorherigen Zustimmung der<br />

Vermieterin. Bei Beendigung des Mietvertrages ist der ursprüngliche Zustand auf Kosten des<br />

Mieters nur dann wieder herzustellen, wenn der Mieter ohne Zustimmung der Vermieterin<br />

wesentliche Veränderungen am Objekt vornimmt.<br />

6. Besichtigung<br />

Der Vermieterin oder deren Beauftragten ist zu angemessener Tageszeit und nach vorheriger<br />

Ankündigung der Zutritt zum Mietobjekt gestattet.<br />

7. Vorzeitige Auflösung<br />

Die Vermieterin kann diesen Vertrag vorzeitig auflösen, wenn der Mieter mit Zahlungen in der Höhe<br />

von einer Jahresmiete trotz schriftlicher Mahnung und Fristsetzung von vier Wochen mittels<br />

eingeschriebenen Briefes im Rückstand ist, oder der Mieter sonstigen wesentlichen vertraglichen<br />

Verpflichtungen nach Mahnung durch die Vermieterin mittels eingeschriebenen Briefes nicht<br />

innerhalb von vier Wochen nachkommt, oder wenn insbesondere in der Struktur der Rechtsperson<br />

des Mieters eine wesentliche Änderung eintritt (z.B. hinsichtlich der Haftung).<br />

8. Sonstiges<br />

Der Mieter ist nicht berechtigt, das Mietobjekt ganz oder teilweise unterzuvermieten oder in anderer<br />

Weise die Nutzung einem Dritten ganz oder teilweise zu überlassen.<br />

Soweit Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht kraft Gesetzes auf den jeweiligen<br />

Rechtsnachfolger übergehen, verpflichtet sich jeder Vertragsteil, die Verpflichtungen auf seinen<br />

eventuellen Rechtsnachfolger zu überbinden.<br />

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand<br />

Erfüllungsort ist Großpetersdorf. Zur Entscheidung aller sich aus diesem Vertrag ergebenden<br />

Rechtsstreitigkeiten ist das sachlich zuständige Bezirksgericht unter Ansehen österreichischen<br />

Rechtes berufen.“<br />

VBgm. Ing. Gregor Hafner ersucht, in diesen Vertrag eine Absicherung einzubauen, damit das<br />

Nutzungsrecht der Friedrich-Halle auch durch andere Institutionen gewährleistet ist.


Gemeindevorstand Mag. Dr. Alfred Kollar stellt fest, dass die Attraktivierung der Friedrich-Halle<br />

ein fraktionsübergreifendes Anliegen unter Einbindung von Hotel GIP sein muss.<br />

Bürgermeister Kasper stellt fest, dass die Verantwortlichen im Verein BOR Verständnis für eine<br />

gemeinsame Nutzung der Halle haben werden.<br />

Gemeinderat Thomas Pum verlangt die Herausnahme der im §8 geregelten Untervermietung.<br />

Schlussendlich wird einstimmig festgehalten, allfällige Änderungen oder Ergänzungen zu dem<br />

vorhin beschlossenen Mietvertrag in Form einer schriftlichen Nebenvereinbarung zu regeln.<br />

Zu Punkt 8.)<br />

Vor dem Bericht des Prüfungsausschusses dankt dessen Obmann Gemeinderat Mag. Werner Kamper<br />

dem auf Grund seiner Wahl zum Gemeindevorstand aus dem Prüfungsausschuss ausgeschiedenen<br />

Mag. Dr. Alfred Kollar für dessen konstruktive Zusammenarbeit.<br />

Mag. Dr. Alfred Kollar verliest stellvertretend für den Obmann Mag. Werner Kamper das <strong>Protokoll</strong><br />

<strong>vom</strong> 22.06.<strong>2006</strong>, welches jedem GR-Mitglied mitsamt der Einladung zu dieser Sitzung zugestellt<br />

worden ist.<br />

„Tagesordnung<br />

1. Einsatz 2. UNIMOG-Fahrzeug im Jahr 2005 und Einsatz der UNIMOG-Fahrzeug im Jahr <strong>2006</strong><br />

(Stundenaufzeichnungen, Fahrtenbücher)<br />

2. Angebote Bewag, Verbund<br />

3. Rückstandsausweis<br />

4. Belegprüfung<br />

5. Allfälliges Im Zuge der Prüfung wurden folgende Feststellungen getroffen:<br />

Zu Punkt 1.)<br />

Da aufgrund eines Missverständnisses bei der letzten Prüfung nur die Einsatzstunden des Unimog<br />

1000, pol. Kennzeichen B 575.711, im Jahr 2005 vorgelegt wurden, wurde die Prüfung jetzt<br />

fortgesetzt. Im Jahr 2005 fielen für den Unimog Ui 000 213 Stunden Winterdienst und 192 Stunden<br />

Kehrdienst an. Der Unimog U1400, pol Kennzeichen 0W 90 ES, leistete im Jahr 2005 189,75<br />

Stunden Winterdienst, 362,50 Mähstunden und 14,25 Stunden für Bohren.<br />

Im Jahr <strong>2006</strong> wurde der Unimog U1000 17,50 Stunden für Winterdienst und 144,25 Stunden für<br />

Kehren eingesetzt. (Einsatz bis 19.4.<strong>2006</strong>).<br />

Der Unimog U1400 wurde im Jahr <strong>2006</strong> bis 30.5.<strong>2006</strong> 23 Stunden Winterdienst und 56,25 Stunden<br />

für das Mähen verwendet.<br />

Der Unimog U400 pol. Kennzeichen 0W 299 BG, der den Unimog U1000 ab 17.5.<strong>2006</strong> ablöste, hat<br />

bis 29.Mai 29,25 Kehrstunden geleistet.<br />

Für beide jetzt im Einsatz befindlichen Unimog U400 und U1400 wird seit 17.5.<strong>2006</strong> ein<br />

Fahrtenbuch geführt. Das Kehrgerät des Unimog Ui000, das im Jahr 2005 ab Mai nicht mehr<br />

einsatzfähig war, konnte offensichtlich doch repariert werden. Die Einsatzstunden der<br />

Unimogfahrzeuge sollten gesteigert werden.<br />

Bei künftigen Neuanschaffungen ist die Wirtschaftlichkeit zu errechnen und gegebenenfalls eine<br />

Fremdvergabe in Erwägung zu ziehen.<br />

Zu Punkt 2.)<br />

Die Gemeinde hat am 9.Mai Bewag und Verbund aufgefordert, ein Stromangebot für die<br />

<strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf auf Basis des Jahresverbrauches 2005(887.000 kwH) zu legen. Der<br />

Verbund hat am 16.5. den Preis für Energie in Höhe von 5,33 Cent je kwH netto angeboten, das<br />

Angebot der Bewag ab 1.6.<strong>2006</strong> beträgt demgegenüber 4,94 Cent und ist damit günstiger. Während<br />

bei der Bewag der Strompreis bei höherer Abnahme sinkt, ist dies beim Verbund genau umgekehrt,<br />

was bei einem relativ hohen Stromverbrauch der <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf den Ausschlag zu<br />

Gunsten des Bewag-Angebotes gibt.<br />

Überdies wird festgehalten, dass seitens der Bewag außerordentliche Service-Leistungen<br />

— Hilfestellungen bei Erschließungen, Gutschriften für Privatabnehmer- angeboten werden.


Zu Punkt 3.)<br />

Rückstandsausweise:<br />

Die bereits in Exekution befindlichen Rückstandsausweise wurden ebenso eingesehen wie jene, die<br />

unmittelbar vor exekutiven Maßnahmen stehen. Hinsichtlich der rückständigen Getränkesteuer ist<br />

angeblich eine endgültige Entscheidung noch für das heurige Jahr in Aussicht gestellt worden,<br />

anderenfalls sollte dieser Betrag aus Gründen der Transparenz gesondert ausgewiesen werden.<br />

Zu Punkt 4.)<br />

Belegprüfung:<br />

Geprüft wurden folgende Belege: 1209, 1579, 1190-1199, 1200 bis 1203, 1195, 1171, 1076, 1062,<br />

1234, 1230, 1226, 1225, 1219, 1217, 897, 896, 889, 880, 878, 862, 855, 843, 811, 799, 762, 1036,<br />

1037, 1038, 1039, 1046, 1047, 1048, 1049, 1057, 1058, 630, 632, 664, 695 und 713/<strong>2006</strong>.<br />

Aus Anlass: Beleg Nr. 630 (Rechnung GH. Strohriegel) wird empfohlen, hinkünftig die<br />

Teilnehmer anzuführen und die Rechnung durch den Verantwortlichen/ein Organ der<br />

Gemeindevertretung paraffieren zu lassen. Beim Beleg 713/<strong>2006</strong> (Rechnung der Firma Mandlbauer<br />

für Pilotierung) ist die rechnerische Richtigkeit bestätigt, nicht jedoch die sachliche. Es wird<br />

angeregt, derartige Rechnungen über bautechnische Maßnahmen durch den jeweiligen Bauleiter (in<br />

diesem Fall Dr. Hofer) abzeichnen zu lassen.<br />

Zu Punkt 5.)<br />

Keine Wortmeldungen.“<br />

Der Bericht des Prüfungsausschusses wird zur Kenntnis genommen.<br />

Gemeinderat Ing. Harald Kahr verlässt die Sitzung.<br />

Zu Punkt 10.) (vorgereiht)<br />

Der Bürgermeister beantragt die Aufnahme eines Darlehens bei der Bank Austria Creditanstalt in der<br />

Höhe von 737.000 € für die Finanzierung der anstehenden Straßenbauarbeiten.<br />

In der daraufhin folgenden Diskussion versichert der Bürgermeister die Vorlage eines Berichtes nach<br />

Abschluss der Bauarbeiten, welche Arbeiten zusätzlich ausgeführt wurden und stellt fest, dass die im<br />

dzt. laufenden Straßenbau bestehenden Kostenüberschreitungen (abgesehen von der Steinsatzmauer<br />

in der Bergstraße) einzig und allein auf Mehrmassen basieren und macht hiezu einige Anmerkungen<br />

(keine vollständige Auflistung):<br />

Riegerl:<br />

Im Projekt war der Ausbau nur bis zur östlichen Ecke der Einfriedungsmauer der Familie Pock<br />

geplant. - Zusätzlich wird dazu der Verschleiß über den Gehweg bis zum Stiegenaufgang auf die<br />

Burgerstraße hergestellt. - Die Stiegen werden saniert (Bruchstellen werden neu verputzt)<br />

Die Hauszufahrt zum Objekt Horvath Michael und Marianne ist brüchig und wurde als<br />

Asphaltierung neu wieder hergestellt.<br />

Der Geländesprung zwischen Haus Nr. 7 (Gabriel) und Bergstraße 5 (Pham) wird durch eine<br />

Betonmauer mit aufgesetztem Geländer gesichert.<br />

Der bestehende alte Ortskanal musste auf eine Länge von rd. 80 Meter gänzlich abgetragen werden<br />

(der Schaden ist erst beim Erdaushub ersichtlich gewesen), da dieser total brüchig war. Die daran<br />

noch angeschlossenen Haus- und Straßenentwässerungen mussten auf den neuen Mischwasserkanal<br />

umgeschlossen werden.<br />

Quergasse:<br />

Die Zufahrt zum Objekt Beranek Ferdinand und Martha (Nr. 15) wird mit einer neuen<br />

Verschleißschicht überzogen, da äußerst brüchig.


Im Bereich des ehem. Wenzel-Hauses Nr. 21 (bereits abgetragen) wurde zusätzlicher Privatgrund in<br />

Anspruch genommen, um entgegen dem Projekt eine Mindestfahrbahnbreite von 3,5 m zu erreichen.<br />

Der auf diesem Grundstück bestehende Maschendrahtzaun sowie das südliche Einfahrtstor mussten<br />

entfernt werden.<br />

Bergstraße:<br />

Steinsatzmauer lt. Anbot Fa. Alpine – Preiskonformität wurde vor Auftragsvergabe durch die<br />

örtliche Bauleitung bestätigt.<br />

Auf Nachfrage von GV Stefan Zlatarits beziffert der Bürgermeister die Kosten mit 48.000<br />

Euro.<br />

Der Austausch war u.a. notwendig, weil die Mauer stellenweise bereits auf die Bergstraße geneigt<br />

und brüchig war. Zudem ist bei der Auskofferung für den Straßenbau hervorgekommen, dass<br />

Hangwässer und Wässer aus Dachrinnenabläufen der Privatgrundstücke auf die Mauer drückten.<br />

Diese mussten zusätzlich drainagiert und in den Ortskanal abgeleitet werden. Die Fundamentierung<br />

der alten Mauer war äußerst mangelhaft und gewährleistete keine Standfestigkeit mehr.<br />

Im Einbindungsbereich Quergasse/Bergstraße wurden ebenfalls Hangwässer festgestellt, die bis an<br />

die Oberfläche gedrungen sind. Deren Drainagierung und Ableitung in den Ortskanal war ebenso<br />

vordringlich, um überhaupt weiter arbeiten zu können, da der neue Straßenunterbau ständig<br />

durchfeuchtet war.<br />

Der alte Abwasserkanal vor den Häusern Breinsberger und Breinsperger (Nr. 10 und 12) musste<br />

gänzlich ausgetauscht werden, weil brüchig war und Gefahr bestanden hat, dass er durch den<br />

Straßenbau (Überdeckung durch neue Straßenschicht) verdrückt worden wäre.<br />

Danach entwickelt sich eine Diskussion über Planung, Ausführung, usw. Vizebürgermeister Ing.<br />

Gregor Hafner vermisst die begleitende Kontrolle der örtlichen Bauaufsicht und stellt fest, dass bei<br />

Mehraufwendungen an anderer Stelle Einsparungen hätten vorgenommen werden müssen, was <strong>vom</strong><br />

Bürgermeister mit der Begründung zurückgewiesen wird, dass beim Straßenbau auch<br />

ortsbildgerechte Akzente gesetzt werden müssen und der Verzicht auf Pflasterungen keine<br />

Einsparungen gebracht hätte.<br />

Auf die Frage von Gemeinderat Thomas Pum, ob mit dem aufzunehmenden Darlehen in der Höhe<br />

von 737.000 € auch alle fünf Straßen ausgeführt werden, bejaht dies der Bürgermeister.<br />

Gemeindevorstand Mag. Dr. Alfred Kollar stellt fest, dass das Thema Straßenbau im<br />

Gemeindevorstand behandelt werden muss und Berichte zeitgerechter verfasst werden müssten.<br />

Schriftführer Günter Philipp gibt einen Überblick über den Straßenbau der Jahre 2005 und <strong>2006</strong>, da<br />

seiner Meinung nach dieser Zeitraum insgesamt betrachtet werden muss.<br />

Gemeinderat Mag. Werner Kamper urgiert neuerlich die Errichtung des Gehsteiges beim Pub<br />

Orange in Kleinpetersdorf.<br />

Danach fasst der Gemeinderat mit den Stimmen von Bgm. Winfried Kasper, VBgm. Walter Fank,<br />

Klaudia Fritz, Klaus Huber, Dietmar Kaiser, Dr. Alfred Kollar, Elisabeth Krammer, Hans Mentlik,<br />

LAbg. Doris Prohaska, Martin Stumpf und Renate Wagner gegen die Stimmen von VBgm. Ing.<br />

Gregor Hafner, Bernd Gollatz, Mag. Werner Kamper, Thomas Pum, Günter Ruck, Günter Schieber,<br />

Günter Wallner, Hans-Peter Werderitsch und Stefan Zlatarits, somit mit einem Stimmenverhältnis<br />

von 11:9, folgenden Beschluss:<br />

Die <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf beantragt die Aufnahme eines einmal ausnützbaren<br />

Abstattungskredites bei der Bank Austria – Creditanstalt AG in der Höhe von 737.000 € (in Worten<br />

siebenhundertsiebenunddreißigtausend Euro) für den Gemeindestraßenausbau gemäß der<br />

Darlehenszusage des Kreditinstitutes <strong>vom</strong> 30. August <strong>2006</strong> und nimmt den diesem Beschluss


zugrunde liegenden Abstattungskreditvertrag der Bank Austria – Creditanstalt AG, KontoNr. 53617<br />

803 399, an.<br />

Die Verzinsung des Abstattungskredites hat auf Basis des 3-Monats EURIBOR (average 11 Uhr)<br />

zuzüglich 0,085 %-Punkte Aufschlag mit vierteljährlicher Anpassung jeweils zum 31.03, 30.06.,<br />

30.09 und 31.12. eines jeden Jahres zu erfolgen, weshalb sich auf Basis des 3-Monats-EURIBOR<br />

eine bis 30.09.<strong>2006</strong> gültige Verzinsung von 3,342 % ergibt.<br />

Während der gesamten Laufzeit ist der Kredit spesenfrei zu führen.<br />

Der Abstattungskredit hat eine Laufzeit von zwanzig Jahren. Die Rückzahlung erfolgt in 80<br />

vierteljährlichen dekursiven Pauschalraten, welche am 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. eines jeden<br />

Jahres fällig werden. Die erste Rückzahlung ist am 31.03.2007 vorgesehen.<br />

Die Vornahme von außerordentlichen Tilgungen hat jederzeit möglich zu sein und muss das<br />

Vertragsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Anrechnung von<br />

Nebengebühren aufgelöst werden können.<br />

Im übrigen wird auf die Darlehenszusage der Bank Austria Creditanstalt <strong>vom</strong> 30.08.<strong>2006</strong> verwiesen,<br />

die einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses sowie dieser Niederschrift bildet, und erklärt<br />

sich die <strong>Marktgemeinde</strong> mit den darin enthaltenen Bedingungen einverstanden.<br />

Der Gemeinderat wird den Gemeindestraßenausbau sowie die Fremdfinanzierung im Rahmen des<br />

ersten Nachtragsvoranschlages für das Finanzjahr <strong>2006</strong> im außerordentlichen Teil budgetieren und<br />

in den künftigen laufenden Voranschlägen für eine ausreichende Deckung der Annuitäten sorgen..<br />

Gem. § 87 Absatz 2, Zif. 5 der Bgld. Gemeindeordnung, i.d.Fassung LGBlNr. 55/203, ist für diese<br />

Darlehensaufnahme die aufsichtsbehördliche Genehmigung einzuholen.<br />

Die ÖVP hat gegen die Aufnahme von 737.000 € gestimmt, da sie dafür ist, schon jetzt den<br />

Gesamtbetrag für alle fünf Straßen in Höhe von 868.000 € zu beschließen.<br />

Auf weiteren Antrag des Vorsitzenden fasst der Gemeinderat folgenden einstimmigen Beschluss:<br />

Die <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf beantragt die Aufnahme eines einmal ausnützbaren<br />

Abstattungskredites bei der Bank Austria – Creditanstalt AG in der Höhe von 263.000 € (in Worten<br />

zweihundertdreiundsechzigtausend Euro) für den Güterwegebau (hier Güterwege Groß-<br />

Kleinpetersdorf/Badersdorf) gemäß der Darlehenszusage des Kreditinstitutes <strong>vom</strong> 30. August <strong>2006</strong><br />

und nimmt den diesem Beschluss zugrunde liegenden Abstattungskreditvertrag der Bank Austria –<br />

Creditanstalt AG, KontoNr. 53850 413 294, an.<br />

Die Verzinsung des Abstattungskredites hat auf Basis des 3-Monats EURIBOR (average 11 Uhr)<br />

zuzüglich 0,085 %-Punkte Aufschlag mit vierteljährlicher Anpassung jeweils zum 31.03, 30.06.,<br />

30.09 und 31.12. eines jeden Jahres zu erfolgen, weshalb sich auf Basis des 3-Monats-EURIBOR<br />

eine bis 30.09.<strong>2006</strong> gültige Verzinsung von 3,342 % ergibt.<br />

Während der gesamten Laufzeit ist der Kredit spesenfrei zu führen.<br />

Der Abstattungskredit hat eine Laufzeit von zwanzig Jahren. Die Rückzahlung erfolgt in 80<br />

vierteljährlichen dekursiven Pauschalraten, welche am 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. eines jeden<br />

Jahres fällig werden. Die erste Rückzahlung ist am 31.03.2007 vorgesehen.<br />

Die Vornahme von außerordentlichen Tilgungen hat jederzeit möglich zu sein und muss das<br />

Vertragsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Anrechnung von<br />

Nebengebühren aufgelöst werden können.


Im übrigen wird auf die Darlehenszusage der Bank Austria Creditanstalt <strong>vom</strong> 30.08.<strong>2006</strong> verwiesen,<br />

die einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses sowie dieser Niederschrift bildet, und erklärt<br />

sich die <strong>Marktgemeinde</strong> mit den darin enthaltenen Bedingungen einverstanden.<br />

Der Gemeinderat wird den Güterwegeausbau sowie die Fremdfinanzierung im Rahmen des ersten<br />

Nachtragsvoranschlages für das Finanzjahr <strong>2006</strong> im außerordentlichen Teil budgetieren und in den<br />

künftigen laufenden Voranschlägen für eine ausreichende Deckung der Annuitäten sorgen..<br />

Gem. § 87 Absatz 2, Zif. 5 der Bgld. Gemeindeordnung, i.d.Fassung LGBlNr. 55/203, ist für diese<br />

Darlehensaufnahme die aufsichtsbehördliche Genehmigung einzuholen.<br />

Gemeinderat Mag. Werner Kamper ersucht um Aufbringung vorhandenen Fräsgutes von der<br />

Baustelle der L106 auf den Güterwegast Kleinpetersdorf.<br />

Gemeinderat Günter Schieber verlangt dasselbe auf der Zufahrt Tödtenhengst – Beranek, Brugner,<br />

Peischl usw. Der Bürgermeister stellt dazu fest, dass der Z-Ausschuss dafür Sorge zu tragen hat, dass<br />

dieser Weg witterungsfest ausgeführt wird.<br />

Zu Punkt 9.) (rückgereiht)<br />

Der Entwurf des ersten Nachtragsvoranschlages für das Finanzjahr <strong>2006</strong> war in der Zeit <strong>vom</strong> 05.<br />

<strong>September</strong> bis 20. <strong>September</strong> <strong>2006</strong> öffentlich aufgelegt und sind hiezu keine Erinnerungen<br />

eingebracht worden.<br />

Nachfolgend erläutert der Bürgermeister die wesentlichsten Änderungen gegenüber dem<br />

ursprünglichen Voranschlag <strong>2006</strong> und nimmt auf einzelne Voranschlagsstellen Bezug.<br />

Der Gemeinderat fasst daraufhin den<br />

einstimmigen Beschluss:<br />

Der Erste Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr <strong>2006</strong> umfasst<br />

im ordentlichen Teil Mehreinnahmen und –ausgaben von jeweils 320.100 EURO und im<br />

außerordentlichen Teil Mehreinnahmen und –ausgaben von jeweils 489.900 EURO.<br />

Gegenüber dem laufenden Voranschlag <strong>2006</strong> ergeben sich dadurch folgende Änderungen:<br />

Laufender<br />

Voranschlag<br />

Nachtragsvoranschlag<br />

Gesamt<br />

ordentliche Einnahmen 4.678.200 320.100 4.998.300<br />

ordentliche Ausgaben 4.678.200 320.100 4.998.300<br />

ao. Einnahmen 737.000 489.900 1.226.900<br />

ao. Ausgaben 737.000 489.900 1.226.900<br />

Dieser Erste Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr <strong>2006</strong> ist mitsamt den entsprechenden Beilagen<br />

und Beschlussunterlagen der Aufsichtsbehörde beim Amt der Bgld. Landesregierung vorzulegen.<br />

Zu Punkt 11.)<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass die Sanierung des Güterweges Großpetersdorf – Badersdorf auf<br />

Grund des äußerst desolaten Gesamtzustandes vordringlich ist. Die Firma Alpine Mayreder,<br />

Stadtschlaining, hat auf Grund der in der Natur festgestellten Massen einen Kostenvoranschlag HO<br />

162/<strong>2006</strong> <strong>vom</strong> 20.06.<strong>2006</strong> für die Generalsanierung erstellt und dabei dieselben Einheitspreise wie<br />

für die Errichtung der Güterwege „Großpetersdorf – Jabing“ und „Großpetersdorf – Groß-


Kleinbachselten“ ohne Aufschlag oder Preisanpassungen zugrunde gelegt (HO 071/2004 <strong>vom</strong><br />

07.05.2004 - siehe auch Auftragsvergabe des Gemeinderates <strong>vom</strong> 20. Juni 2004).<br />

Daraufhin fasst der Gemeinderat nach kurzer sachlicher Debatte auf Antrag des Bürgermeisters<br />

folgenden<br />

einstimmigen Beschluss:<br />

Analog der bereits ergangenen Schreiben der Gemeinde an die Güterwege-Bauabteilung <strong>vom</strong> 12.<br />

Juli bzw. 24. August <strong>2006</strong>, beantragt die <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf beim Land Burgenland die<br />

Aufnahme der geplanten Güterwegesanierungen „Großpetersdorf –Badersdorf“ und<br />

„Kleinpetersdorf – Badersdorf“ in das Güterwegbauprogramm „programmierte Instandhaltung“.<br />

Die <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf beauftragt - vorbehaltlich der Zustimmung des Amtes der Bgld.<br />

Landesregierung als Förderungsgeberin - die Firma Alpine Mayreder Bau GmbH,<br />

Hofgartengasse 4, 7461 Stadtschlaining, gemäß dem Angebot <strong>vom</strong> 20. Juni <strong>2006</strong>, HO 162/<strong>2006</strong>, mit<br />

den Erd- und Baumeisterarbeiten für die Generalsanierung der nachstehend angeführten Güterwege<br />

im Rahmen der programmierten Instandhaltung des Landes Burgenland, und zwar<br />

‣ des Güterweges Großpetersdorf - Badersdorf und<br />

‣ des Güterweges Kleinpetersdorf – Badersdorf<br />

insgesamt mit einem Angebotspreis von 269.103,60 (in Worten<br />

zweihundertneunundsechzigtausendeinhundertdrei 60/100 Euro) inkl. MWSt.<br />

Nachdem die Durchführung dieser Baumaßnahmen im Einvernehmen und unter finanzieller<br />

Beteiligung der Bgld. Landesregierung, Abteilung 4b – Güterwege, Agrar- und Forsttechnik im<br />

Rahmen der programmierten Instandhaltung unter Zuhilfenahme eines Landeszuschusses im<br />

Ausmaß von 40 v.H. der abgerechneten Herstellungskosten erfolgt, gibt die <strong>Marktgemeinde</strong><br />

Großpetersdorf durch<br />

einstimmigen Beschluss<br />

des Gemeinderates nachstehende<br />

Verpflichtungserklärung ab:<br />

Bauloslänge Baukosten Gesamtfinanzierung<br />

Baulos: Güterweg<br />

Landesbeitrag Gemeindeanteil<br />

lfm € inkl. MWSt.<br />

% € % €<br />

1 2 3 4 5 6 7<br />

Großpetersdorf-Badersdorf 3.000 270.000 40 108.000 60 162.000<br />

Kleinpetersdorf-Badersdorf 255 <strong>23.</strong>000 40 9.200 60 13.800<br />

Gesamt 3.355 293.000 40 117.200 60 175.800<br />

1. Die <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf verpflichtet sich, sich an der Instandhaltung der<br />

gegenständlichen Weganlagen und den in der Spalte 3 der vorstehenden Tabelle angeführten<br />

anfallenden Gesamtbaukosten mit dem in Spalte 7 angeführten Anteil im Ausmaß von jeweils 60<br />

% zu beteiligen.<br />

Bei Erhöhung der Baukosten (durch Projektserweiterung, Projektsänderung, Preissteigerung,<br />

Unvorhergesehenes u. dgl.) verpflichtet sich die <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf, die aliquoten<br />

Beiträge zu den Erhöhungen im Sinne der getroffenen Vereinbarung aufzubringen.<br />

2. Beiträge der Gemeinde:<br />

Die Abstattung der Gemeindebeiträge erfolgt durch Bargeldleistung und/oder Naturalleistungen<br />

(Beistellung von Materialien, Arbeitsleistung usw.).


• Ein Drittel des zu erbringenden Jahresanteiles muss vor Baubeginn an das Girokonto Nr.<br />

91013001400 des Amtes der burgenländischen Landesregierung bei der Bank Burgenland<br />

AG, BLZ 51.000 in Eisenstadt, unter gleichzeitiger schriftlicher Verständigung der Abteilung<br />

4b – Güterwege, Agrar- und Forsttechnik eingezahlt werden.<br />

• Falls Naturalleistungen erforderlich sind, so sind diese während der Bautätigkeit<br />

aufzubringen, sodass ein reibungsloser Baufortschritt erzielt werden kann.<br />

• Die Bewertung der Naturalleistungen erfolgt nach den jeweiligen Richtsätzen der Abteilung<br />

4b – Güterwege, Agrar- und Forsttechnik des Amtes der burgenländischen Landesregierung.<br />

3. Bauherr:<br />

Bauherr ist die <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf, die durch den Bürgermeister nach außen hin<br />

vertreten wird.<br />

4. Baudurchführung:<br />

Die <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf verpflichtet sich, die Bauarbeiten unter der Aufsicht der<br />

technischen Leitung des Amtes der burgenländischen Landesregierung, Abt. 4b – Güterwege,<br />

Agrar- und Forsttechnik nach den jeweils geltenden Richtlinien durchzuführen.<br />

Die Baudurchführung kann in Eigenregie oder durch Vergabe an hiezu befugte gewerbliche<br />

Unternehmungen vorgenommen werden. Im Falle der Vergabe der Arbeiten ist unbedingt nach<br />

den geltenden ÖNORMEN und den Richtlinien der Abteilung 4b – Güterwege, Agrar- und<br />

Forsttechnik vorzugehen. Zu diesem Zwecke hat der Bauherr die Projekts- und<br />

Ausschreibungsunterlagen vorher der Förderungsdienststelle zur Genehmigung vorzulegen. Nach<br />

Anbotseröffnung ist zwecks Einhaltung der Zustimmung der Förderungsdienststelle zum<br />

geplanten Zuschlag ein entsprechender Antrag unter Anschluss aller Anbote einschließlich<br />

sämtlicher erforderlicher Beilagen (Kalkulationsunterlagen usw.) einzubringen.<br />

Die Zustimmung der Förderungsdienststelle kann erst Nach Überprüfung aller formellen und<br />

wirtschaftlichen Erfordernisse und deren positiver Beurteilung ausgesprochen werden.<br />

Die Flüssigmachung von Förderungsmitteln ist an die Einhaltung obiger Bedingungen gebunden.<br />

Für den Fall der Durchführung in Eigenregie kann die Gemeinde das Amt der Burgenländischen<br />

Landesregierung bzw. Abteilung 4b – Güterwege, Agrar- und Forsttechnik, ersuchen und<br />

ermächtigen, in ihrem Namen neben der technischen auch die verwaltungsmäßige Betreuung der<br />

Baudurchführung zu übernehmen (Durchführung von Ausschreibung, Vergabe der Arbeiten,<br />

Überprüfung und Anweisung von Rechnungen, Beschäftigung und Entlohnung von<br />

Arbeitnehmern usw.).<br />

Zu Punkt 12.)<br />

Auf die Anfrage von GR Hans-Peter Werderitsch wegen der Asphaltierung des Radweges<br />

Großpetersdorf – Welgersdorf, berichtet der Bürgermeister, dass dieses Vorhaben über das derzeit<br />

laufende Kommassierungsverfahren nicht möglich sein wird, was sowohl <strong>vom</strong> Operationsleiter<br />

Herbert Seper als auch von WHR DI Richard Höbausz von der Fachabteilung 4b des Amtes der<br />

Bgld. Landesregierung gleichermaßen bestätigt wurde. Bürgermeister wird versuchen, diesen<br />

Radweg sowie den Güterweg Miedlingsdorf – Zuberbach im nächsten Jahr umzusetzen.<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass die seit Schulanfang neu organisierte Lernbetreuung sehr gut<br />

angenommen wird (derzeit 24 Anmeldungen). Auf Grund der Tatsache, dass dort nun SchülerInnen<br />

von der ersten Volksschuleklasse bis zur vierten Hauptschulklasse betreut werden, sind die<br />

Anforderungen an die Betreuerin Claudia Kropf so vielfältig und umfassend, sodass eine personelle


Aufstockung vordringlich wäre, weshalb sich seiner Meinung nach der Sozial- und Frauenausschuss<br />

damit auseinander setzen soll.<br />

Im Zuge der Diskussion wird von der ÖVP-Fraktion festgestellt, dass das Problem der personellen<br />

Nachbesetzung doch jetzt besteht und nicht weiter verzögert werden soll und hinterfragt, ob der<br />

Bürgermeister nicht schon eine Person ins Auge gefasst hat, woraufhin dieser erwidert, dass Frau<br />

Class Melanie dafür geeignet wäre, weil sie diplomierte Sozialpädagogin ist.<br />

Gemeinderat Mag. Dr. Alfred Kollar regt an, der Bürgermeister solle den Sachverhalt prüfen und<br />

nach seinem Ermessen die weiteren Schritte setzen.<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass ein Ansuchen des Fun-Sport-Klubs Unterwart vorliegt, worin die<br />

Gemeinde ersucht wird, den für 30.06.2007 geplanten Schüler-Weltcup in Großpetersdorf mit einem<br />

Sponsorbetrag in der Höhe von 7.000 € finanziell zu unterstützen. Es erfolgt keine Festlegung.<br />

Gemeindevorstand Stefan Zlatarits verweist auf eine e-Mail des ehemaligen Obmannes des SVG DI<br />

Josef Wagner <strong>vom</strong> August <strong>2006</strong>, in der über diverse Benützungsvereinbarungen abgehandelt wird. –<br />

Nachdem der SVG bis Ende August d.J. keine positive Mitteilung seitens der Gemeinde erhalten hat,<br />

gibt es ab sofort keine Trainingslager mehr für GIP. Der Bürgermeister bestätigt Gespräch; wird mit<br />

neuem Obmann im Oktober zu einem Gespräch einladen.<br />

Vizebürgermeister Walter Fank verweist wiederum auf ein Gespräch <strong>vom</strong> Juli <strong>2006</strong> im GIP unter<br />

anderem im Beisein von Gemeindevorstand Stefan Zlatarits, bei dem festgehalten wurde, dass die<br />

Trainingslager an sich eine lobenswerte Einrichtung sind. Dabei wurde festgehalten, dass die<br />

Platzsanierung durch die Trainingslager aufwendig ist, weil der Rasen stark in Mitleidenschaft<br />

gezogen wird. Damals hat der SVG nicht mehr gefordert, als den Sportplatz in seinen<br />

Ursprungszustand wieder herzustellen.<br />

Gemeindevorstand Mag. Dr. Alfred Kollar urgiert dringendes Gespräch und die Abklärung der<br />

seinerzeitigen Vereinbarung mit der Gemeinde. Die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen sollten in<br />

einer Kosten-Nutzenanalyse zusammengefasst werden. . Der Gesprächsrunde sollte der<br />

Gemeindevorstand, Vertreter des SVG sowie der Geschäftsführer des GIP angehören.<br />

GR Mag. Werner Kamper urgiert die Reinigung des Rechens beim Hochwasserschutzdamm in<br />

Kleinpetersdorf.<br />

Weiters bittet Kamper den Bürgermeister, dringend Gemeindeversammlungen einzuberufen.<br />

VBgm. Walter Fank ersucht die Mitglieder des Kulturausschuss, beim Konzert von Boris Bukowski<br />

am 30.09.<strong>2006</strong> anwesend zu sein und bittet um ihre Mitarbeit,<br />

Nachdem sich niemand mehr zu Wort meldet und die Tagesordnung erschöpft ist, dankt der<br />

Bürgermeister und beschließt die heutige Sitzung.<br />

Der Schriftführer:<br />

Der Bürgermeister:<br />

Günter PHILIPP<br />

Die Beglaubiger:<br />

Winfried KASPER<br />

Renate WAGNER<br />

Bernd GOLLATZ

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