Protokoll vom 23. September 2006 - Marktgemeinde Grosspetersdorf
Protokoll vom 23. September 2006 - Marktgemeinde Grosspetersdorf
Protokoll vom 23. September 2006 - Marktgemeinde Grosspetersdorf
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N i e d e r s c h r i f t<br />
aufgenommen am Samstag, dem <strong>23.</strong> <strong>September</strong> <strong>2006</strong>, im Sitzungssaal der <strong>Marktgemeinde</strong><br />
Großpetersdorf, Hauptstraße 36, anlässlich der vierten ordentlichen Gemeinderatssitzung im Jahr<br />
<strong>2006</strong>.<br />
Beginn: 10:00 Uhr.<br />
Ende: 12:00 Uhr.<br />
Anwesend:<br />
Von der Fraktion der SPÖ: Bgm. Winfried Kasper, VBgm. Walter Fank, Klaudia Fritz, Klaus<br />
Huber, Ing. Harald Kahr, Dietmar Kaiser, Dr. Alfred Kollar, Elisabeth Krammer, Hans Mentlik,<br />
LAbg. Doris Prohaska, Martin Stumpf und Renate Wagner.<br />
Von der Fraktion der ÖVP: VBgm. Ing. Gregor Hafner, Bernd Gollatz, Mag. Werner Kamper,<br />
Thomas Pum, Günter Ruck, Günter Schieber, Günter Wallner, Hans-Peter Werderitsch und Stefan<br />
Zlatarits.<br />
Außerdem anwesend: Günter Philipp als Schriftführer sowie Gerhard Horvath, Siegfried<br />
Fleischacker und Christian Kipferling als Zuhörer.<br />
Abwesend und entschuldigt: Ing. Werner Medits, Jochen Pock, Josef Reicher (alle S), Josef<br />
Schmalzl (V)<br />
T a g e s o r d n u n g :<br />
1. Kenntnisnahme der Verhandlungsschrift über die Gemeinderatssitzung <strong>vom</strong> 03. <strong>September</strong> <strong>2006</strong><br />
gem. § 45(6) der Bgld. Gemeindeordnung, LGBlNr. 55/2003;<br />
2. Wahl eines der SPÖ zustehenden Mitgliedes des Gemeindevorstandes anstelle des<br />
ausscheidenden Ing. Harald Kahr;<br />
3. Änderung Sozial- und Frauenausschuss;<br />
4. Beförderung des Gemeindebeamten in die Dienstklasse VII;<br />
5. Kreisverkehr L 272 – Fabriksgasse – Vereinbarung mit dem Land Burgenland;<br />
6. Verkauf Grundstück 1575 KG Miedlingsdorf mit 326 m²;<br />
7. Bestandsvertrag für Nutzung FRIHA – mit BEST OF THE REGION;<br />
8. Bericht des Prüfungsausschusses <strong>vom</strong> 22.06.<strong>2006</strong>;<br />
9. Erster Nachtragsvoranschlag <strong>2006</strong>;<br />
10. Aufnahme eines Darlehens für die Sanierung von Gemeindestraßen und Güterwegen;<br />
11. Güterweg Großpetersdorf/Kleinpetersdorf – Badersdorf:<br />
1. Aufnahme in das Güterwegbauprogramm programmierte Instandhaltung<br />
2. Verpflichtungserklärung<br />
3. Vergabe der Erd- und Baumeisterarbeiten für die Sanierungsmaßnahmen<br />
12. Allfälliges.<br />
Die Mitglieder des Gemeinderates sind mit Ladung <strong>vom</strong> 18. <strong>September</strong> <strong>2006</strong> zu dieser Sitzung<br />
einberufen worden.<br />
Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden Mitglieder des Gemeinderates, stellt die gesetzmäßige<br />
Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet daraufhin die Sitzung.<br />
Zu Beglaubigern des heutigen <strong>Protokoll</strong>es werden die Gemeinderäte Renate Wagner und Bernd<br />
Gollatz bestimmt. Gegen die zugestellte Tagesordnung wird kein Einwand erhoben.<br />
Den Anträgen von Ing. Gregor Hafner um Änderung der Tagesordnung, und zwar:<br />
‣ Absetzung von TOP 3, da von der ÖVP derzeit keine Umbesetzung im Sozial- und<br />
Frauenausschuss beabsichtigt ist, und<br />
‣ Umreihung von TOP 9 und 10
wird einstimmig stattgegeben.<br />
Dem Antrag von Bürgermeister Winfried Kasper um Absetzung von TOP 5 (Vereinbarung mit Land<br />
Burgenland wegen Errichtung Kreisverkehr L 272 – Fabriksgasse) wird einstimmig stattgegeben.<br />
Zu Punkt 1.)<br />
Die Verhandlungsschrift der vorhergegangenen Sitzung <strong>vom</strong> 03. <strong>September</strong> <strong>2006</strong> ist jedem Mitglied<br />
des Gemeinderates zugestellt worden.<br />
VBgm. Ing. Gregor Hafner ersucht um nachträgliche Aufnahme von Ergänzungen in einem<br />
einigermaßen beträchtlichen Umfang. In der darüber entstehenden Diskussion wird einvernehmlich<br />
vereinbart, in Hinkunft vor der endgültigen Abfassung der Verhandlungsschriften jeweils<br />
parteiübergreifende Absprachen zu führen. Dafür sind von jeder Fraktion Ansprechpersonen zu<br />
bestimmen, die nicht mit den jeweiligen <strong>Protokoll</strong>beglaubigerInnen identisch sein müssen.<br />
Auf Grund dessen erfolgt derzeit keine Genehmigung des <strong>Protokoll</strong>es über die Gemeinderatssitzung<br />
<strong>vom</strong> 03.09.<strong>2006</strong>.<br />
Zu Punkt 2.)<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass Ing. Harald Kahr seine Funktion als Mitglied des Gemeindevorstandes<br />
zurückgelegt hat, weshalb eine Neubestellung notwendig ist. Zur anstehenden Wahl eines<br />
weiteren Mitgliedes des Gemeindevorstandes wird Gemeindevorstand Dietmar Kaiser zur<br />
Vertrauensperson bestellt.<br />
Die vorschlagsberechtigte Fraktion der SPÖ wählt in geheimer Abstimmung mittels 12<br />
ausgegebenen Stimmzettel mit 11 Stimmen zu einem leeren Stimmzettel Herrn Mag. Dr. Alfred<br />
Kollar, geb. am 22. <strong>September</strong> 1961, Geschäftsführer, wohnhaft in Großpetersdorf, Neubaugasse 7,<br />
anstelle des ausgeschiedenen Ing. Harald Kahr mit sofortiger Wirkung zum weiteren Mitglied des<br />
Gemeindevorstandes.<br />
Bürgermeister Winfried Kasper dankt dem ausgeschiedenen Vorstandsmitglied Ing. Harald Kahr<br />
und heißt an seiner Stelle Dr. Alfred Kollar herzlich willkommen. Dieser dankt für das Vertrauen<br />
und betont, dass sich seine Tätigkeit auf sachpolitische Problemlösung im allseitigen Einvernehmen<br />
(auch mit der Opposition) beziehen wird.<br />
Stefan Zlatarits bedankt sich im Namen der ÖVP-Fraktion ebenfalls bei GV Jng. Harald Kahr für die<br />
Zusammenarbeit und freut sich schon auf die Zusammenarbeit mit Dr. Alfred Kollar.<br />
Bürgermeister stellt fest, dass durch die Wahl von Mag. Dr. Alfred Kollar zum Gemeindevorstand<br />
nun dessen Stelle als Mitglied des Prüfungsausschusses vakant geworden ist und schlägt vor, an<br />
seine Stelle Gemeinderat Klaus Huber zum Mitglied des Prüfungsausschusses zu bestellen, was von<br />
allen anwesenden vorschlagsberechtigten Gemeinderatsmitgliedern der SPÖ einhellig gut geheißen<br />
wird.<br />
Somit ist mit sofortiger Wirkung Klaus Huber zum Mitglied des Prüfungsausschusses bestellt.<br />
Zu Punkt 3.)<br />
Entfällt.<br />
Zu Punkt 4.)<br />
GAR Günter PHILIPP verlässt für die Dauer der Behandlung dieses Tagesordnungspunktes die<br />
Sitzung.<br />
Der Bürgermeister bringt dem Gemeinderat das Ansuchen von GAR Günter PHILIPP <strong>vom</strong> 22. Mai<br />
<strong>2006</strong> um seine Beförderung in die Dienstklasse VII sowie den Erlass des Amtes der
Burgenländischen Landesregierung, Zahl: 1-A-27/1045-<strong>2006</strong> <strong>vom</strong> 9.5.<strong>2006</strong> über die Änderung der<br />
Beförderungsrichtlinien für Beamte zur Kenntnis.<br />
Der Leiter des Gemeindeamtes, GAR Günter PHILIPP, hat per Ende <strong>September</strong> <strong>2006</strong> 32 Dienstjahre<br />
und 8 Dienstmonate (Vorrückungsstichtag 10. Jänner 1974) zurückgelegt.<br />
Laut den neuen Beförderungsrichtlinien wäre eine Beförderung von GAR Günter PHILIPP nunmehr<br />
bereits mit 28 Dienstjahren möglich. Auf Grund der bisherigen Verwendung von GAR Günter<br />
PHILIPP schlägt der Bürgermeister daher eine Beförderung in die Dienstklasse VII vor.<br />
Gleichzeitig wären auf Antrag des Bürgermeisters folgende Beschlüsse zu fassen:<br />
‣ Systemisierung eines Dienstpostens der Dienstklasse VII für den Leiter des Gemeindeamtes<br />
Großpetersdorf<br />
‣ Einziehung des alten Dienstpostens der Dienstklasse VI und<br />
‣ Beförderung des Gemeindebeamten.<br />
Was die Kosten der Beförderung für die Gemeinde betrifft erklärt Bürgermeister Kasper, dass keine<br />
genauen Angaben möglich sind, da die Gemeinde lediglich die Beförderung vornimmt und die<br />
Gehaltsbestimmung durch die Landesregierung erfolgt. Man kann mit ca. 118 Euro brutto monatlich<br />
rechnen.<br />
Nach kurzer Beratung fasst der Gemeinderat folgenden einstimmigen Beschluss:<br />
‣ Systemisierung eines Dienstpostens der Dienstklasse VII für den Leiter des Gemeindeamtes<br />
Großpetersdorf<br />
‣ Einziehung des alten Dienstpostens der Dienstklasse VI und<br />
‣ Beförderung des Gemeindebeamten GAR Günter PHILIPP, geboren am 25. Dezember 1955,<br />
wohnhaft in Großpetersdorf, Ungarnstraße 21, in die Dienstklasse VII.<br />
Dieser Beschluss wird dem Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abt. 1 - Personal, zur<br />
aufsichtsbehördlichen Genehmigung vorgelegt.<br />
Nach Erledigung dieses Tagesordnungspunkts wird Günter Philipp wieder in den Sitzungssaal<br />
gebeten und über den vorhin gefassten Beschluss in Kenntnis gesetzt, woraufhin er für das erwiesene<br />
Vertrauen aufrichtig dankt.<br />
Zu Punkt 5.)<br />
Entfällt.<br />
Zu Punkt 6.)<br />
Auf Antrag des Bürgermeisters stimmt der Gemeinderat einstimmig dem Verkauf des Grundstückes<br />
Nr. 1575 Grundbuch 34047 Miedlingsdorf LN mit 326 m² zum Preis von 0,50 € pro m² an RA Mag.<br />
Alexander Paleczek, Schönbrunnerstraße 112, 1050 Wien gemäß dessen Ansuchen <strong>vom</strong> 14.08.<strong>2006</strong><br />
zu. Der Verkäufer hat alle rechtlichen Schritte auf seine Kosten selbst zu unternehmen, um in den<br />
grundbücherlichen Besitz dieses Grundstückes zu gelangen.<br />
Zu Punkt 7.)<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass der Bestandsvertrag zwischen der Gemeinde und dem Verein<br />
BEST OF THE REGION über die Nutzung der Friedrich-Halle im Gemeindevorstand bereits<br />
beraten wurde und ersucht, diesen Vertrag auch auf Anraten der steuerlichen Beratung zwecks<br />
Wahrung der Vorsteuerabzugsberechtigung abzuschließen.<br />
Danach stimmt der Gemeinderat mit einstimmigem Beschluss dem Abschluss des Bestandsvertrages<br />
in der nachstehenden Form zu:
„ Mietvertrag<br />
abgeschlossen zwischen der Vermieterin <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf und dem Mieter Verein<br />
„Best of the Region“<br />
Mietobjekt<br />
Das Mietobjekt besteht aus dem auf der EZ 454 KG 34024 Großpetersdorf Grundstück Nr. 1109<br />
errichteten Friedrich-Halle, Ungarnstraße 8 und umfasst den in der ehemaligen „Kranhalle“<br />
befindlichen Bereich einschließlich der Sanitäranlagen, jedoch ausschließlich den mit Beschluss des<br />
Gemeinderates <strong>vom</strong> 20. Juni 2004 an den Sportverein Großpetersdorf vermieteten Teil der sog.<br />
„Sportarena“ in der Friedrich-Halle.<br />
1. Vertragsdauer<br />
Der Vertrag wird rückwirkend mit Wirksamkeit ab 01. Jänner 2003 auf unbestimmte Dauer<br />
abgeschlossen und kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist<br />
jeweils zum Jahresende mittels eingeschriebenen Briefes aufgekündigt werden. Der Mieter<br />
verzichtet jedoch ausdrücklich darauf, innerhalb der ersten 20 Jahre ab Bezugsfertigkeit von seinem<br />
Kündigungsrecht Gebrauch zu machen. Die früheste Kündigungsmöglichkeit besteht somit ab<br />
01.01.20<strong>23.</strong><br />
2. Miethöhe<br />
Der Mieter verpflichtet sich zur Bezahlung eines jährlichen Mietzinses in Höhe von € 870,00 (in<br />
Worten Euro achthundertsiebzig). - Bezüglich der Umsatzsteuer behält sich die Vermieterin die<br />
Option gemäß § 6 Abs 2 UStG 1994 vor. Der Mietzins zuzüglich 20%iger Umsatzsteuer ist bis<br />
längstens 30. <strong>September</strong> eines jeden Jahres jeweils für das laufende Jahr auf das Konto der<br />
Vermieterin, Konto-Nr. 454 002 106 der Bank Austria Creditanstalt AG, BLZ 12000, zu bezahlen.<br />
Dieser zu oben vereinbarte Bestandzins wird durch Bindung an den <strong>vom</strong> Österreichischen<br />
Statistischen Zentralamt verlautbarten Index der Verbrauerpreise 1996 (VPI 1996 / 1996 = 100)<br />
wertgesichert, wobei die Ausgangsbasis die für den Monat Jänner 2003 verlautbarte Indexzahl<br />
(110,9) ist.<br />
Schwankungen dieser Indexzahl bis 5 % bleiben solange außer acht, als diese Toleranzgrenze nicht<br />
überschritten wird, sind aber dann beim erstmaligen Überschreiten voll zu berücksichtigen.<br />
Erhöht oder senkt sich daher die Indexziffer zum Zahlungsmonat des Hauptmietzinses gegenüber der<br />
Indexziffer des Ausgangsmonates erstmals um mehr als 5 %, dann ist unter Berücksichtigung der<br />
vollen Veränderung auch der Hauptmietzins im gleichen Verhältnis derselben, im erhöhten oder<br />
verminderten Ausmaß zu bezahlen, wobei diese neue Indexzahl auch wiederum die neue<br />
Ausgangsgrundlage für die Berechnung weiterer Überschreitungen bildet, was dann auch für die<br />
Folge gilt.<br />
Für den Fall der Auflassung gilt der an dessen Stelle tretende Index oder eine andere amtliche<br />
Berechnung eines Index nach den Lebenserhaltungskosten als neuer Wertmesser vereinbart. Die<br />
Zurückbehaltung des Mietzinses, aus welchem Grunde auch immer, oder die Aufrechnung von<br />
Gegenforderungen gegen denselben ist nicht zulässig. - Im Verzugsfall gelten 10 % Verzugszinsen<br />
als vereinbart.<br />
Festgehalten wird in diesem Zusammenhang, dass im oben vereinbarten Mietzins die Betriebskosten<br />
nicht enthalten sind. - Unter Betriebskosten werden insbesondere jene des MRG gemäß §§ 21 MRG<br />
verstanden und darüber hinaus die Wasser- und Kanalgebühren, die Kosten für die Müllabfuhr sowie<br />
alle öffentlichen Abgaben und Gebühren.
3. Zahlungsmodalitäten<br />
Alle Zahlungen aus diesem Vertrag sind unbeschadet des Zustandes und der Funktionsfähigkeit des<br />
Mietobjektes zu leisten.<br />
Die Geltendmachung von gegebenenfalls darüber hinaus entstehenden Kosten oder Schäden bleibt<br />
vorbehalten.<br />
Alle Zahlungen aus diesem Vertrag werden an die Vermieterin direkt geleistet.<br />
4. Instandhaltung<br />
Der Mieter wird das Mietobjekt auf seine Kosten in einem jederzeit funktionsfähigen zum<br />
vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten. Er steht dafür ein, dass das Mietobjekt<br />
durch seinen Gebrauch nicht über das übliche Maß hinaus abgenutzt wird. Der Mieter wird allen<br />
behördlichen Vorschriften nachkommen, auch solchen, die die Vermieterin treffen. Er stellt die<br />
Vermieterin frei von allen Ansprüchen Dritter.<br />
5. Einbauten, Veränderungen<br />
Einbauten und wesentliche Veränderungen am Mietobjekt bedürfen der vorherigen Zustimmung der<br />
Vermieterin. Bei Beendigung des Mietvertrages ist der ursprüngliche Zustand auf Kosten des<br />
Mieters nur dann wieder herzustellen, wenn der Mieter ohne Zustimmung der Vermieterin<br />
wesentliche Veränderungen am Objekt vornimmt.<br />
6. Besichtigung<br />
Der Vermieterin oder deren Beauftragten ist zu angemessener Tageszeit und nach vorheriger<br />
Ankündigung der Zutritt zum Mietobjekt gestattet.<br />
7. Vorzeitige Auflösung<br />
Die Vermieterin kann diesen Vertrag vorzeitig auflösen, wenn der Mieter mit Zahlungen in der Höhe<br />
von einer Jahresmiete trotz schriftlicher Mahnung und Fristsetzung von vier Wochen mittels<br />
eingeschriebenen Briefes im Rückstand ist, oder der Mieter sonstigen wesentlichen vertraglichen<br />
Verpflichtungen nach Mahnung durch die Vermieterin mittels eingeschriebenen Briefes nicht<br />
innerhalb von vier Wochen nachkommt, oder wenn insbesondere in der Struktur der Rechtsperson<br />
des Mieters eine wesentliche Änderung eintritt (z.B. hinsichtlich der Haftung).<br />
8. Sonstiges<br />
Der Mieter ist nicht berechtigt, das Mietobjekt ganz oder teilweise unterzuvermieten oder in anderer<br />
Weise die Nutzung einem Dritten ganz oder teilweise zu überlassen.<br />
Soweit Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht kraft Gesetzes auf den jeweiligen<br />
Rechtsnachfolger übergehen, verpflichtet sich jeder Vertragsteil, die Verpflichtungen auf seinen<br />
eventuellen Rechtsnachfolger zu überbinden.<br />
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand<br />
Erfüllungsort ist Großpetersdorf. Zur Entscheidung aller sich aus diesem Vertrag ergebenden<br />
Rechtsstreitigkeiten ist das sachlich zuständige Bezirksgericht unter Ansehen österreichischen<br />
Rechtes berufen.“<br />
VBgm. Ing. Gregor Hafner ersucht, in diesen Vertrag eine Absicherung einzubauen, damit das<br />
Nutzungsrecht der Friedrich-Halle auch durch andere Institutionen gewährleistet ist.
Gemeindevorstand Mag. Dr. Alfred Kollar stellt fest, dass die Attraktivierung der Friedrich-Halle<br />
ein fraktionsübergreifendes Anliegen unter Einbindung von Hotel GIP sein muss.<br />
Bürgermeister Kasper stellt fest, dass die Verantwortlichen im Verein BOR Verständnis für eine<br />
gemeinsame Nutzung der Halle haben werden.<br />
Gemeinderat Thomas Pum verlangt die Herausnahme der im §8 geregelten Untervermietung.<br />
Schlussendlich wird einstimmig festgehalten, allfällige Änderungen oder Ergänzungen zu dem<br />
vorhin beschlossenen Mietvertrag in Form einer schriftlichen Nebenvereinbarung zu regeln.<br />
Zu Punkt 8.)<br />
Vor dem Bericht des Prüfungsausschusses dankt dessen Obmann Gemeinderat Mag. Werner Kamper<br />
dem auf Grund seiner Wahl zum Gemeindevorstand aus dem Prüfungsausschuss ausgeschiedenen<br />
Mag. Dr. Alfred Kollar für dessen konstruktive Zusammenarbeit.<br />
Mag. Dr. Alfred Kollar verliest stellvertretend für den Obmann Mag. Werner Kamper das <strong>Protokoll</strong><br />
<strong>vom</strong> 22.06.<strong>2006</strong>, welches jedem GR-Mitglied mitsamt der Einladung zu dieser Sitzung zugestellt<br />
worden ist.<br />
„Tagesordnung<br />
1. Einsatz 2. UNIMOG-Fahrzeug im Jahr 2005 und Einsatz der UNIMOG-Fahrzeug im Jahr <strong>2006</strong><br />
(Stundenaufzeichnungen, Fahrtenbücher)<br />
2. Angebote Bewag, Verbund<br />
3. Rückstandsausweis<br />
4. Belegprüfung<br />
5. Allfälliges Im Zuge der Prüfung wurden folgende Feststellungen getroffen:<br />
Zu Punkt 1.)<br />
Da aufgrund eines Missverständnisses bei der letzten Prüfung nur die Einsatzstunden des Unimog<br />
1000, pol. Kennzeichen B 575.711, im Jahr 2005 vorgelegt wurden, wurde die Prüfung jetzt<br />
fortgesetzt. Im Jahr 2005 fielen für den Unimog Ui 000 213 Stunden Winterdienst und 192 Stunden<br />
Kehrdienst an. Der Unimog U1400, pol Kennzeichen 0W 90 ES, leistete im Jahr 2005 189,75<br />
Stunden Winterdienst, 362,50 Mähstunden und 14,25 Stunden für Bohren.<br />
Im Jahr <strong>2006</strong> wurde der Unimog U1000 17,50 Stunden für Winterdienst und 144,25 Stunden für<br />
Kehren eingesetzt. (Einsatz bis 19.4.<strong>2006</strong>).<br />
Der Unimog U1400 wurde im Jahr <strong>2006</strong> bis 30.5.<strong>2006</strong> 23 Stunden Winterdienst und 56,25 Stunden<br />
für das Mähen verwendet.<br />
Der Unimog U400 pol. Kennzeichen 0W 299 BG, der den Unimog U1000 ab 17.5.<strong>2006</strong> ablöste, hat<br />
bis 29.Mai 29,25 Kehrstunden geleistet.<br />
Für beide jetzt im Einsatz befindlichen Unimog U400 und U1400 wird seit 17.5.<strong>2006</strong> ein<br />
Fahrtenbuch geführt. Das Kehrgerät des Unimog Ui000, das im Jahr 2005 ab Mai nicht mehr<br />
einsatzfähig war, konnte offensichtlich doch repariert werden. Die Einsatzstunden der<br />
Unimogfahrzeuge sollten gesteigert werden.<br />
Bei künftigen Neuanschaffungen ist die Wirtschaftlichkeit zu errechnen und gegebenenfalls eine<br />
Fremdvergabe in Erwägung zu ziehen.<br />
Zu Punkt 2.)<br />
Die Gemeinde hat am 9.Mai Bewag und Verbund aufgefordert, ein Stromangebot für die<br />
<strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf auf Basis des Jahresverbrauches 2005(887.000 kwH) zu legen. Der<br />
Verbund hat am 16.5. den Preis für Energie in Höhe von 5,33 Cent je kwH netto angeboten, das<br />
Angebot der Bewag ab 1.6.<strong>2006</strong> beträgt demgegenüber 4,94 Cent und ist damit günstiger. Während<br />
bei der Bewag der Strompreis bei höherer Abnahme sinkt, ist dies beim Verbund genau umgekehrt,<br />
was bei einem relativ hohen Stromverbrauch der <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf den Ausschlag zu<br />
Gunsten des Bewag-Angebotes gibt.<br />
Überdies wird festgehalten, dass seitens der Bewag außerordentliche Service-Leistungen<br />
— Hilfestellungen bei Erschließungen, Gutschriften für Privatabnehmer- angeboten werden.
Zu Punkt 3.)<br />
Rückstandsausweise:<br />
Die bereits in Exekution befindlichen Rückstandsausweise wurden ebenso eingesehen wie jene, die<br />
unmittelbar vor exekutiven Maßnahmen stehen. Hinsichtlich der rückständigen Getränkesteuer ist<br />
angeblich eine endgültige Entscheidung noch für das heurige Jahr in Aussicht gestellt worden,<br />
anderenfalls sollte dieser Betrag aus Gründen der Transparenz gesondert ausgewiesen werden.<br />
Zu Punkt 4.)<br />
Belegprüfung:<br />
Geprüft wurden folgende Belege: 1209, 1579, 1190-1199, 1200 bis 1203, 1195, 1171, 1076, 1062,<br />
1234, 1230, 1226, 1225, 1219, 1217, 897, 896, 889, 880, 878, 862, 855, 843, 811, 799, 762, 1036,<br />
1037, 1038, 1039, 1046, 1047, 1048, 1049, 1057, 1058, 630, 632, 664, 695 und 713/<strong>2006</strong>.<br />
Aus Anlass: Beleg Nr. 630 (Rechnung GH. Strohriegel) wird empfohlen, hinkünftig die<br />
Teilnehmer anzuführen und die Rechnung durch den Verantwortlichen/ein Organ der<br />
Gemeindevertretung paraffieren zu lassen. Beim Beleg 713/<strong>2006</strong> (Rechnung der Firma Mandlbauer<br />
für Pilotierung) ist die rechnerische Richtigkeit bestätigt, nicht jedoch die sachliche. Es wird<br />
angeregt, derartige Rechnungen über bautechnische Maßnahmen durch den jeweiligen Bauleiter (in<br />
diesem Fall Dr. Hofer) abzeichnen zu lassen.<br />
Zu Punkt 5.)<br />
Keine Wortmeldungen.“<br />
Der Bericht des Prüfungsausschusses wird zur Kenntnis genommen.<br />
Gemeinderat Ing. Harald Kahr verlässt die Sitzung.<br />
Zu Punkt 10.) (vorgereiht)<br />
Der Bürgermeister beantragt die Aufnahme eines Darlehens bei der Bank Austria Creditanstalt in der<br />
Höhe von 737.000 € für die Finanzierung der anstehenden Straßenbauarbeiten.<br />
In der daraufhin folgenden Diskussion versichert der Bürgermeister die Vorlage eines Berichtes nach<br />
Abschluss der Bauarbeiten, welche Arbeiten zusätzlich ausgeführt wurden und stellt fest, dass die im<br />
dzt. laufenden Straßenbau bestehenden Kostenüberschreitungen (abgesehen von der Steinsatzmauer<br />
in der Bergstraße) einzig und allein auf Mehrmassen basieren und macht hiezu einige Anmerkungen<br />
(keine vollständige Auflistung):<br />
Riegerl:<br />
Im Projekt war der Ausbau nur bis zur östlichen Ecke der Einfriedungsmauer der Familie Pock<br />
geplant. - Zusätzlich wird dazu der Verschleiß über den Gehweg bis zum Stiegenaufgang auf die<br />
Burgerstraße hergestellt. - Die Stiegen werden saniert (Bruchstellen werden neu verputzt)<br />
Die Hauszufahrt zum Objekt Horvath Michael und Marianne ist brüchig und wurde als<br />
Asphaltierung neu wieder hergestellt.<br />
Der Geländesprung zwischen Haus Nr. 7 (Gabriel) und Bergstraße 5 (Pham) wird durch eine<br />
Betonmauer mit aufgesetztem Geländer gesichert.<br />
Der bestehende alte Ortskanal musste auf eine Länge von rd. 80 Meter gänzlich abgetragen werden<br />
(der Schaden ist erst beim Erdaushub ersichtlich gewesen), da dieser total brüchig war. Die daran<br />
noch angeschlossenen Haus- und Straßenentwässerungen mussten auf den neuen Mischwasserkanal<br />
umgeschlossen werden.<br />
Quergasse:<br />
Die Zufahrt zum Objekt Beranek Ferdinand und Martha (Nr. 15) wird mit einer neuen<br />
Verschleißschicht überzogen, da äußerst brüchig.
Im Bereich des ehem. Wenzel-Hauses Nr. 21 (bereits abgetragen) wurde zusätzlicher Privatgrund in<br />
Anspruch genommen, um entgegen dem Projekt eine Mindestfahrbahnbreite von 3,5 m zu erreichen.<br />
Der auf diesem Grundstück bestehende Maschendrahtzaun sowie das südliche Einfahrtstor mussten<br />
entfernt werden.<br />
Bergstraße:<br />
Steinsatzmauer lt. Anbot Fa. Alpine – Preiskonformität wurde vor Auftragsvergabe durch die<br />
örtliche Bauleitung bestätigt.<br />
Auf Nachfrage von GV Stefan Zlatarits beziffert der Bürgermeister die Kosten mit 48.000<br />
Euro.<br />
Der Austausch war u.a. notwendig, weil die Mauer stellenweise bereits auf die Bergstraße geneigt<br />
und brüchig war. Zudem ist bei der Auskofferung für den Straßenbau hervorgekommen, dass<br />
Hangwässer und Wässer aus Dachrinnenabläufen der Privatgrundstücke auf die Mauer drückten.<br />
Diese mussten zusätzlich drainagiert und in den Ortskanal abgeleitet werden. Die Fundamentierung<br />
der alten Mauer war äußerst mangelhaft und gewährleistete keine Standfestigkeit mehr.<br />
Im Einbindungsbereich Quergasse/Bergstraße wurden ebenfalls Hangwässer festgestellt, die bis an<br />
die Oberfläche gedrungen sind. Deren Drainagierung und Ableitung in den Ortskanal war ebenso<br />
vordringlich, um überhaupt weiter arbeiten zu können, da der neue Straßenunterbau ständig<br />
durchfeuchtet war.<br />
Der alte Abwasserkanal vor den Häusern Breinsberger und Breinsperger (Nr. 10 und 12) musste<br />
gänzlich ausgetauscht werden, weil brüchig war und Gefahr bestanden hat, dass er durch den<br />
Straßenbau (Überdeckung durch neue Straßenschicht) verdrückt worden wäre.<br />
Danach entwickelt sich eine Diskussion über Planung, Ausführung, usw. Vizebürgermeister Ing.<br />
Gregor Hafner vermisst die begleitende Kontrolle der örtlichen Bauaufsicht und stellt fest, dass bei<br />
Mehraufwendungen an anderer Stelle Einsparungen hätten vorgenommen werden müssen, was <strong>vom</strong><br />
Bürgermeister mit der Begründung zurückgewiesen wird, dass beim Straßenbau auch<br />
ortsbildgerechte Akzente gesetzt werden müssen und der Verzicht auf Pflasterungen keine<br />
Einsparungen gebracht hätte.<br />
Auf die Frage von Gemeinderat Thomas Pum, ob mit dem aufzunehmenden Darlehen in der Höhe<br />
von 737.000 € auch alle fünf Straßen ausgeführt werden, bejaht dies der Bürgermeister.<br />
Gemeindevorstand Mag. Dr. Alfred Kollar stellt fest, dass das Thema Straßenbau im<br />
Gemeindevorstand behandelt werden muss und Berichte zeitgerechter verfasst werden müssten.<br />
Schriftführer Günter Philipp gibt einen Überblick über den Straßenbau der Jahre 2005 und <strong>2006</strong>, da<br />
seiner Meinung nach dieser Zeitraum insgesamt betrachtet werden muss.<br />
Gemeinderat Mag. Werner Kamper urgiert neuerlich die Errichtung des Gehsteiges beim Pub<br />
Orange in Kleinpetersdorf.<br />
Danach fasst der Gemeinderat mit den Stimmen von Bgm. Winfried Kasper, VBgm. Walter Fank,<br />
Klaudia Fritz, Klaus Huber, Dietmar Kaiser, Dr. Alfred Kollar, Elisabeth Krammer, Hans Mentlik,<br />
LAbg. Doris Prohaska, Martin Stumpf und Renate Wagner gegen die Stimmen von VBgm. Ing.<br />
Gregor Hafner, Bernd Gollatz, Mag. Werner Kamper, Thomas Pum, Günter Ruck, Günter Schieber,<br />
Günter Wallner, Hans-Peter Werderitsch und Stefan Zlatarits, somit mit einem Stimmenverhältnis<br />
von 11:9, folgenden Beschluss:<br />
Die <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf beantragt die Aufnahme eines einmal ausnützbaren<br />
Abstattungskredites bei der Bank Austria – Creditanstalt AG in der Höhe von 737.000 € (in Worten<br />
siebenhundertsiebenunddreißigtausend Euro) für den Gemeindestraßenausbau gemäß der<br />
Darlehenszusage des Kreditinstitutes <strong>vom</strong> 30. August <strong>2006</strong> und nimmt den diesem Beschluss
zugrunde liegenden Abstattungskreditvertrag der Bank Austria – Creditanstalt AG, KontoNr. 53617<br />
803 399, an.<br />
Die Verzinsung des Abstattungskredites hat auf Basis des 3-Monats EURIBOR (average 11 Uhr)<br />
zuzüglich 0,085 %-Punkte Aufschlag mit vierteljährlicher Anpassung jeweils zum 31.03, 30.06.,<br />
30.09 und 31.12. eines jeden Jahres zu erfolgen, weshalb sich auf Basis des 3-Monats-EURIBOR<br />
eine bis 30.09.<strong>2006</strong> gültige Verzinsung von 3,342 % ergibt.<br />
Während der gesamten Laufzeit ist der Kredit spesenfrei zu führen.<br />
Der Abstattungskredit hat eine Laufzeit von zwanzig Jahren. Die Rückzahlung erfolgt in 80<br />
vierteljährlichen dekursiven Pauschalraten, welche am 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. eines jeden<br />
Jahres fällig werden. Die erste Rückzahlung ist am 31.03.2007 vorgesehen.<br />
Die Vornahme von außerordentlichen Tilgungen hat jederzeit möglich zu sein und muss das<br />
Vertragsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Anrechnung von<br />
Nebengebühren aufgelöst werden können.<br />
Im übrigen wird auf die Darlehenszusage der Bank Austria Creditanstalt <strong>vom</strong> 30.08.<strong>2006</strong> verwiesen,<br />
die einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses sowie dieser Niederschrift bildet, und erklärt<br />
sich die <strong>Marktgemeinde</strong> mit den darin enthaltenen Bedingungen einverstanden.<br />
Der Gemeinderat wird den Gemeindestraßenausbau sowie die Fremdfinanzierung im Rahmen des<br />
ersten Nachtragsvoranschlages für das Finanzjahr <strong>2006</strong> im außerordentlichen Teil budgetieren und<br />
in den künftigen laufenden Voranschlägen für eine ausreichende Deckung der Annuitäten sorgen..<br />
Gem. § 87 Absatz 2, Zif. 5 der Bgld. Gemeindeordnung, i.d.Fassung LGBlNr. 55/203, ist für diese<br />
Darlehensaufnahme die aufsichtsbehördliche Genehmigung einzuholen.<br />
Die ÖVP hat gegen die Aufnahme von 737.000 € gestimmt, da sie dafür ist, schon jetzt den<br />
Gesamtbetrag für alle fünf Straßen in Höhe von 868.000 € zu beschließen.<br />
Auf weiteren Antrag des Vorsitzenden fasst der Gemeinderat folgenden einstimmigen Beschluss:<br />
Die <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf beantragt die Aufnahme eines einmal ausnützbaren<br />
Abstattungskredites bei der Bank Austria – Creditanstalt AG in der Höhe von 263.000 € (in Worten<br />
zweihundertdreiundsechzigtausend Euro) für den Güterwegebau (hier Güterwege Groß-<br />
Kleinpetersdorf/Badersdorf) gemäß der Darlehenszusage des Kreditinstitutes <strong>vom</strong> 30. August <strong>2006</strong><br />
und nimmt den diesem Beschluss zugrunde liegenden Abstattungskreditvertrag der Bank Austria –<br />
Creditanstalt AG, KontoNr. 53850 413 294, an.<br />
Die Verzinsung des Abstattungskredites hat auf Basis des 3-Monats EURIBOR (average 11 Uhr)<br />
zuzüglich 0,085 %-Punkte Aufschlag mit vierteljährlicher Anpassung jeweils zum 31.03, 30.06.,<br />
30.09 und 31.12. eines jeden Jahres zu erfolgen, weshalb sich auf Basis des 3-Monats-EURIBOR<br />
eine bis 30.09.<strong>2006</strong> gültige Verzinsung von 3,342 % ergibt.<br />
Während der gesamten Laufzeit ist der Kredit spesenfrei zu führen.<br />
Der Abstattungskredit hat eine Laufzeit von zwanzig Jahren. Die Rückzahlung erfolgt in 80<br />
vierteljährlichen dekursiven Pauschalraten, welche am 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. eines jeden<br />
Jahres fällig werden. Die erste Rückzahlung ist am 31.03.2007 vorgesehen.<br />
Die Vornahme von außerordentlichen Tilgungen hat jederzeit möglich zu sein und muss das<br />
Vertragsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Anrechnung von<br />
Nebengebühren aufgelöst werden können.
Im übrigen wird auf die Darlehenszusage der Bank Austria Creditanstalt <strong>vom</strong> 30.08.<strong>2006</strong> verwiesen,<br />
die einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses sowie dieser Niederschrift bildet, und erklärt<br />
sich die <strong>Marktgemeinde</strong> mit den darin enthaltenen Bedingungen einverstanden.<br />
Der Gemeinderat wird den Güterwegeausbau sowie die Fremdfinanzierung im Rahmen des ersten<br />
Nachtragsvoranschlages für das Finanzjahr <strong>2006</strong> im außerordentlichen Teil budgetieren und in den<br />
künftigen laufenden Voranschlägen für eine ausreichende Deckung der Annuitäten sorgen..<br />
Gem. § 87 Absatz 2, Zif. 5 der Bgld. Gemeindeordnung, i.d.Fassung LGBlNr. 55/203, ist für diese<br />
Darlehensaufnahme die aufsichtsbehördliche Genehmigung einzuholen.<br />
Gemeinderat Mag. Werner Kamper ersucht um Aufbringung vorhandenen Fräsgutes von der<br />
Baustelle der L106 auf den Güterwegast Kleinpetersdorf.<br />
Gemeinderat Günter Schieber verlangt dasselbe auf der Zufahrt Tödtenhengst – Beranek, Brugner,<br />
Peischl usw. Der Bürgermeister stellt dazu fest, dass der Z-Ausschuss dafür Sorge zu tragen hat, dass<br />
dieser Weg witterungsfest ausgeführt wird.<br />
Zu Punkt 9.) (rückgereiht)<br />
Der Entwurf des ersten Nachtragsvoranschlages für das Finanzjahr <strong>2006</strong> war in der Zeit <strong>vom</strong> 05.<br />
<strong>September</strong> bis 20. <strong>September</strong> <strong>2006</strong> öffentlich aufgelegt und sind hiezu keine Erinnerungen<br />
eingebracht worden.<br />
Nachfolgend erläutert der Bürgermeister die wesentlichsten Änderungen gegenüber dem<br />
ursprünglichen Voranschlag <strong>2006</strong> und nimmt auf einzelne Voranschlagsstellen Bezug.<br />
Der Gemeinderat fasst daraufhin den<br />
einstimmigen Beschluss:<br />
Der Erste Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr <strong>2006</strong> umfasst<br />
im ordentlichen Teil Mehreinnahmen und –ausgaben von jeweils 320.100 EURO und im<br />
außerordentlichen Teil Mehreinnahmen und –ausgaben von jeweils 489.900 EURO.<br />
Gegenüber dem laufenden Voranschlag <strong>2006</strong> ergeben sich dadurch folgende Änderungen:<br />
Laufender<br />
Voranschlag<br />
Nachtragsvoranschlag<br />
Gesamt<br />
ordentliche Einnahmen 4.678.200 320.100 4.998.300<br />
ordentliche Ausgaben 4.678.200 320.100 4.998.300<br />
ao. Einnahmen 737.000 489.900 1.226.900<br />
ao. Ausgaben 737.000 489.900 1.226.900<br />
Dieser Erste Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr <strong>2006</strong> ist mitsamt den entsprechenden Beilagen<br />
und Beschlussunterlagen der Aufsichtsbehörde beim Amt der Bgld. Landesregierung vorzulegen.<br />
Zu Punkt 11.)<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass die Sanierung des Güterweges Großpetersdorf – Badersdorf auf<br />
Grund des äußerst desolaten Gesamtzustandes vordringlich ist. Die Firma Alpine Mayreder,<br />
Stadtschlaining, hat auf Grund der in der Natur festgestellten Massen einen Kostenvoranschlag HO<br />
162/<strong>2006</strong> <strong>vom</strong> 20.06.<strong>2006</strong> für die Generalsanierung erstellt und dabei dieselben Einheitspreise wie<br />
für die Errichtung der Güterwege „Großpetersdorf – Jabing“ und „Großpetersdorf – Groß-
Kleinbachselten“ ohne Aufschlag oder Preisanpassungen zugrunde gelegt (HO 071/2004 <strong>vom</strong><br />
07.05.2004 - siehe auch Auftragsvergabe des Gemeinderates <strong>vom</strong> 20. Juni 2004).<br />
Daraufhin fasst der Gemeinderat nach kurzer sachlicher Debatte auf Antrag des Bürgermeisters<br />
folgenden<br />
einstimmigen Beschluss:<br />
Analog der bereits ergangenen Schreiben der Gemeinde an die Güterwege-Bauabteilung <strong>vom</strong> 12.<br />
Juli bzw. 24. August <strong>2006</strong>, beantragt die <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf beim Land Burgenland die<br />
Aufnahme der geplanten Güterwegesanierungen „Großpetersdorf –Badersdorf“ und<br />
„Kleinpetersdorf – Badersdorf“ in das Güterwegbauprogramm „programmierte Instandhaltung“.<br />
Die <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf beauftragt - vorbehaltlich der Zustimmung des Amtes der Bgld.<br />
Landesregierung als Förderungsgeberin - die Firma Alpine Mayreder Bau GmbH,<br />
Hofgartengasse 4, 7461 Stadtschlaining, gemäß dem Angebot <strong>vom</strong> 20. Juni <strong>2006</strong>, HO 162/<strong>2006</strong>, mit<br />
den Erd- und Baumeisterarbeiten für die Generalsanierung der nachstehend angeführten Güterwege<br />
im Rahmen der programmierten Instandhaltung des Landes Burgenland, und zwar<br />
‣ des Güterweges Großpetersdorf - Badersdorf und<br />
‣ des Güterweges Kleinpetersdorf – Badersdorf<br />
insgesamt mit einem Angebotspreis von 269.103,60 (in Worten<br />
zweihundertneunundsechzigtausendeinhundertdrei 60/100 Euro) inkl. MWSt.<br />
Nachdem die Durchführung dieser Baumaßnahmen im Einvernehmen und unter finanzieller<br />
Beteiligung der Bgld. Landesregierung, Abteilung 4b – Güterwege, Agrar- und Forsttechnik im<br />
Rahmen der programmierten Instandhaltung unter Zuhilfenahme eines Landeszuschusses im<br />
Ausmaß von 40 v.H. der abgerechneten Herstellungskosten erfolgt, gibt die <strong>Marktgemeinde</strong><br />
Großpetersdorf durch<br />
einstimmigen Beschluss<br />
des Gemeinderates nachstehende<br />
Verpflichtungserklärung ab:<br />
Bauloslänge Baukosten Gesamtfinanzierung<br />
Baulos: Güterweg<br />
Landesbeitrag Gemeindeanteil<br />
lfm € inkl. MWSt.<br />
% € % €<br />
1 2 3 4 5 6 7<br />
Großpetersdorf-Badersdorf 3.000 270.000 40 108.000 60 162.000<br />
Kleinpetersdorf-Badersdorf 255 <strong>23.</strong>000 40 9.200 60 13.800<br />
Gesamt 3.355 293.000 40 117.200 60 175.800<br />
1. Die <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf verpflichtet sich, sich an der Instandhaltung der<br />
gegenständlichen Weganlagen und den in der Spalte 3 der vorstehenden Tabelle angeführten<br />
anfallenden Gesamtbaukosten mit dem in Spalte 7 angeführten Anteil im Ausmaß von jeweils 60<br />
% zu beteiligen.<br />
Bei Erhöhung der Baukosten (durch Projektserweiterung, Projektsänderung, Preissteigerung,<br />
Unvorhergesehenes u. dgl.) verpflichtet sich die <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf, die aliquoten<br />
Beiträge zu den Erhöhungen im Sinne der getroffenen Vereinbarung aufzubringen.<br />
2. Beiträge der Gemeinde:<br />
Die Abstattung der Gemeindebeiträge erfolgt durch Bargeldleistung und/oder Naturalleistungen<br />
(Beistellung von Materialien, Arbeitsleistung usw.).
• Ein Drittel des zu erbringenden Jahresanteiles muss vor Baubeginn an das Girokonto Nr.<br />
91013001400 des Amtes der burgenländischen Landesregierung bei der Bank Burgenland<br />
AG, BLZ 51.000 in Eisenstadt, unter gleichzeitiger schriftlicher Verständigung der Abteilung<br />
4b – Güterwege, Agrar- und Forsttechnik eingezahlt werden.<br />
• Falls Naturalleistungen erforderlich sind, so sind diese während der Bautätigkeit<br />
aufzubringen, sodass ein reibungsloser Baufortschritt erzielt werden kann.<br />
• Die Bewertung der Naturalleistungen erfolgt nach den jeweiligen Richtsätzen der Abteilung<br />
4b – Güterwege, Agrar- und Forsttechnik des Amtes der burgenländischen Landesregierung.<br />
3. Bauherr:<br />
Bauherr ist die <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf, die durch den Bürgermeister nach außen hin<br />
vertreten wird.<br />
4. Baudurchführung:<br />
Die <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf verpflichtet sich, die Bauarbeiten unter der Aufsicht der<br />
technischen Leitung des Amtes der burgenländischen Landesregierung, Abt. 4b – Güterwege,<br />
Agrar- und Forsttechnik nach den jeweils geltenden Richtlinien durchzuführen.<br />
Die Baudurchführung kann in Eigenregie oder durch Vergabe an hiezu befugte gewerbliche<br />
Unternehmungen vorgenommen werden. Im Falle der Vergabe der Arbeiten ist unbedingt nach<br />
den geltenden ÖNORMEN und den Richtlinien der Abteilung 4b – Güterwege, Agrar- und<br />
Forsttechnik vorzugehen. Zu diesem Zwecke hat der Bauherr die Projekts- und<br />
Ausschreibungsunterlagen vorher der Förderungsdienststelle zur Genehmigung vorzulegen. Nach<br />
Anbotseröffnung ist zwecks Einhaltung der Zustimmung der Förderungsdienststelle zum<br />
geplanten Zuschlag ein entsprechender Antrag unter Anschluss aller Anbote einschließlich<br />
sämtlicher erforderlicher Beilagen (Kalkulationsunterlagen usw.) einzubringen.<br />
Die Zustimmung der Förderungsdienststelle kann erst Nach Überprüfung aller formellen und<br />
wirtschaftlichen Erfordernisse und deren positiver Beurteilung ausgesprochen werden.<br />
Die Flüssigmachung von Förderungsmitteln ist an die Einhaltung obiger Bedingungen gebunden.<br />
Für den Fall der Durchführung in Eigenregie kann die Gemeinde das Amt der Burgenländischen<br />
Landesregierung bzw. Abteilung 4b – Güterwege, Agrar- und Forsttechnik, ersuchen und<br />
ermächtigen, in ihrem Namen neben der technischen auch die verwaltungsmäßige Betreuung der<br />
Baudurchführung zu übernehmen (Durchführung von Ausschreibung, Vergabe der Arbeiten,<br />
Überprüfung und Anweisung von Rechnungen, Beschäftigung und Entlohnung von<br />
Arbeitnehmern usw.).<br />
Zu Punkt 12.)<br />
Auf die Anfrage von GR Hans-Peter Werderitsch wegen der Asphaltierung des Radweges<br />
Großpetersdorf – Welgersdorf, berichtet der Bürgermeister, dass dieses Vorhaben über das derzeit<br />
laufende Kommassierungsverfahren nicht möglich sein wird, was sowohl <strong>vom</strong> Operationsleiter<br />
Herbert Seper als auch von WHR DI Richard Höbausz von der Fachabteilung 4b des Amtes der<br />
Bgld. Landesregierung gleichermaßen bestätigt wurde. Bürgermeister wird versuchen, diesen<br />
Radweg sowie den Güterweg Miedlingsdorf – Zuberbach im nächsten Jahr umzusetzen.<br />
Der Vorsitzende berichtet, dass die seit Schulanfang neu organisierte Lernbetreuung sehr gut<br />
angenommen wird (derzeit 24 Anmeldungen). Auf Grund der Tatsache, dass dort nun SchülerInnen<br />
von der ersten Volksschuleklasse bis zur vierten Hauptschulklasse betreut werden, sind die<br />
Anforderungen an die Betreuerin Claudia Kropf so vielfältig und umfassend, sodass eine personelle
Aufstockung vordringlich wäre, weshalb sich seiner Meinung nach der Sozial- und Frauenausschuss<br />
damit auseinander setzen soll.<br />
Im Zuge der Diskussion wird von der ÖVP-Fraktion festgestellt, dass das Problem der personellen<br />
Nachbesetzung doch jetzt besteht und nicht weiter verzögert werden soll und hinterfragt, ob der<br />
Bürgermeister nicht schon eine Person ins Auge gefasst hat, woraufhin dieser erwidert, dass Frau<br />
Class Melanie dafür geeignet wäre, weil sie diplomierte Sozialpädagogin ist.<br />
Gemeinderat Mag. Dr. Alfred Kollar regt an, der Bürgermeister solle den Sachverhalt prüfen und<br />
nach seinem Ermessen die weiteren Schritte setzen.<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass ein Ansuchen des Fun-Sport-Klubs Unterwart vorliegt, worin die<br />
Gemeinde ersucht wird, den für 30.06.2007 geplanten Schüler-Weltcup in Großpetersdorf mit einem<br />
Sponsorbetrag in der Höhe von 7.000 € finanziell zu unterstützen. Es erfolgt keine Festlegung.<br />
Gemeindevorstand Stefan Zlatarits verweist auf eine e-Mail des ehemaligen Obmannes des SVG DI<br />
Josef Wagner <strong>vom</strong> August <strong>2006</strong>, in der über diverse Benützungsvereinbarungen abgehandelt wird. –<br />
Nachdem der SVG bis Ende August d.J. keine positive Mitteilung seitens der Gemeinde erhalten hat,<br />
gibt es ab sofort keine Trainingslager mehr für GIP. Der Bürgermeister bestätigt Gespräch; wird mit<br />
neuem Obmann im Oktober zu einem Gespräch einladen.<br />
Vizebürgermeister Walter Fank verweist wiederum auf ein Gespräch <strong>vom</strong> Juli <strong>2006</strong> im GIP unter<br />
anderem im Beisein von Gemeindevorstand Stefan Zlatarits, bei dem festgehalten wurde, dass die<br />
Trainingslager an sich eine lobenswerte Einrichtung sind. Dabei wurde festgehalten, dass die<br />
Platzsanierung durch die Trainingslager aufwendig ist, weil der Rasen stark in Mitleidenschaft<br />
gezogen wird. Damals hat der SVG nicht mehr gefordert, als den Sportplatz in seinen<br />
Ursprungszustand wieder herzustellen.<br />
Gemeindevorstand Mag. Dr. Alfred Kollar urgiert dringendes Gespräch und die Abklärung der<br />
seinerzeitigen Vereinbarung mit der Gemeinde. Die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen sollten in<br />
einer Kosten-Nutzenanalyse zusammengefasst werden. . Der Gesprächsrunde sollte der<br />
Gemeindevorstand, Vertreter des SVG sowie der Geschäftsführer des GIP angehören.<br />
GR Mag. Werner Kamper urgiert die Reinigung des Rechens beim Hochwasserschutzdamm in<br />
Kleinpetersdorf.<br />
Weiters bittet Kamper den Bürgermeister, dringend Gemeindeversammlungen einzuberufen.<br />
VBgm. Walter Fank ersucht die Mitglieder des Kulturausschuss, beim Konzert von Boris Bukowski<br />
am 30.09.<strong>2006</strong> anwesend zu sein und bittet um ihre Mitarbeit,<br />
Nachdem sich niemand mehr zu Wort meldet und die Tagesordnung erschöpft ist, dankt der<br />
Bürgermeister und beschließt die heutige Sitzung.<br />
Der Schriftführer:<br />
Der Bürgermeister:<br />
Günter PHILIPP<br />
Die Beglaubiger:<br />
Winfried KASPER<br />
Renate WAGNER<br />
Bernd GOLLATZ