Reglement STV Schweizermeisterschaft

Reglement STV Schweizermeisterschaft Reglement STV Schweizermeisterschaft

28.01.2015 Aufrufe

Wettkampfreglemente Schweizer Meisterschaften Kunstturnen I. Inhaltsverzeichnis I Inhaltsverzeichnis 1 II Einleitung 2 III Reglement Schweizer Meisterschaften 3 IV Reglement Schweizer Mannschaftsmeisterschaften 5 V Reglement Schweizer Junioren Meisterschaften 8 VI Reglement Schweizer Amateur Meisterschaften 11 VII Reglement Schweizer Kunstturntage 13 Verteiler Fachrat Kunstturnen Ressort Kunstturnen Fachgruppen Kunstturnen Kantonale Kunstturnervereinigungen Kantonale und Regionale Turnverbände Regionale Leistungszentren Kunstturnen Die Wettkampfreglemente können auf dem Zentralsekretariat STV, Abteilungs Spitzensport, Bahnhofstrasse 38, 5001 Aarau bezogen oder über Internet www.stv-fsg.ch unter der Rubrik Spitzensport abgerufen werden. C:\zusammenfassung_büchlein_d.doc 1

Wettkampfreglemente<br />

Schweizer Meisterschaften<br />

Kunstturnen<br />

I. Inhaltsverzeichnis<br />

I Inhaltsverzeichnis 1<br />

II Einleitung 2<br />

III <strong>Reglement</strong> Schweizer Meisterschaften 3<br />

IV <strong>Reglement</strong> Schweizer Mannschaftsmeisterschaften 5<br />

V <strong>Reglement</strong> Schweizer Junioren Meisterschaften 8<br />

VI <strong>Reglement</strong> Schweizer Amateur Meisterschaften 11<br />

VII <strong>Reglement</strong> Schweizer Kunstturntage 13<br />

Verteiler<br />

Fachrat Kunstturnen<br />

Ressort Kunstturnen<br />

Fachgruppen Kunstturnen<br />

Kantonale Kunstturnervereinigungen<br />

Kantonale und Regionale Turnverbände<br />

Regionale Leistungszentren Kunstturnen<br />

Die Wettkampfreglemente können auf dem Zentralsekretariat<br />

<strong>STV</strong>, Abteilungs Spitzensport, Bahnhofstrasse 38, 5001 Aarau<br />

bezogen oder über Internet www.stv-fsg.ch unter der Rubrik<br />

Spitzensport abgerufen werden.<br />

C:\zusammenfassung_büchlein_d.doc 1


II.<br />

Einleitung<br />

In den Jahren 2000 und 2001 wurden durch das Ressort Kunstturnen die Wettkampfreglemente für die Schweizer<br />

Meisterschaften der verschiedenen Kategorien überarbeitet. Dabei wurden folgende Zielsetzungen verfolgt.<br />

1. Erstellung eines Regelwerkes mit längerfristiger Gültigkeit.<br />

2. Vereinheitlichung und Vereinfachung der <strong>Reglement</strong>e für die Bereiche Kunstturnen Männer und Frauen und die<br />

verschiedenen Meisterschaften.<br />

3. Anpassung an die <strong>Reglement</strong>e und Vorschriften des Internationalen Turnerbundes und der Europäischen<br />

Turnunion.<br />

4. Verbesserung der Übersichtlichkeit durch eine Zusammenfassung der <strong>Reglement</strong>e aller Schweizer<br />

Meisterschaften Kunstturnen.<br />

Die einzelnen <strong>Reglement</strong>e werden ab dem 1. Januar 2001 schrittweise eingeführt und treten ab 2002 für alle<br />

Schweizer Meisterschaften Kunstturnen in Kraft.<br />

SCHWEIZERISCHER TURNVERBAND<br />

Abteilung Spitzensport / Ressort Kunstturnen<br />

R. Hediger<br />

Chef Spitzensport<br />

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III.<br />

Schweizer Meisterschaften Kunstturnen<br />

1. Einleitung<br />

Der Schweizerische Turnverband (<strong>STV</strong>) führt jährlich die Schweizer Meisterschaften Kunstturnen (SM Kutu) für<br />

die Bereiche männlich und weiblich durch.<br />

Verantwortlich für die Organisation und Durchführung ist die Abteilung Spitzensport bzw. das Ressort<br />

Kunstturnen.<br />

2. Teilnahmeberechtigung<br />

Inhaber eines gültigen Leistungssportausweises des <strong>STV</strong>.<br />

Mitglieder einer kantonalen Kunstturnvereinigung des Kunstturnverbandes Schweiz (KVS) oder eines<br />

kantonalen/regionalen Turnverbandes des <strong>STV</strong>.<br />

Mitglieder der National- und Juniorenkader sowie weitere Turner/-innen, welche die Kriterien des Ressorts Kutu<br />

erfüllen. Die Kriterien werden jährlich mit der Ausschreibung bekanntgegeben.<br />

Definitiver Entscheid über Ausnahmen und Zulassung durch das Ressort Kutu.<br />

3. Wettkampfprogramm<br />

Das Wettkampfprogramm besteht aus einem Mehrkampf und den Gerätefinals. Die Teilnehmer können im<br />

Mehrkampf oder an einzelnen Geräten starten.<br />

Der Mehrkampf dient gleichzeitig als Qualifikation für die Gerätefinals.<br />

Für die jeweiligen Gerätefinals qualifizieren sich die sechs Turner/-innen plus 2 Reserveturner/-innen mit den<br />

höchsten Noten pro Gerät.<br />

4. Bewertung und Kampfgericht<br />

Die Bewertung erfolgt nach den gültigen Wertungsvorschriften des Internationalen Turnerbundes (FIG).<br />

Das Aufgebot der Kampfrichter/-innen erfolgt durch die Kampfrichterchefs.<br />

5. Rangfolge<br />

Für alle Rangierungen und die Qualifikationen gelten die Ex Aequo-Regeln (OS-Version) der FIG.<br />

6. Auszeichnungen<br />

Die Titel “Schweizer Meister/-in” werden im Mehrkampf und den Gerätefinals an die bestklassierten Schweizer<br />

Turner/-innen vergeben.<br />

Im Mehrkampf werden je eine Gold-, Silber- und Broncemedaille abgegeben. Für die Ränge 4 bis 8 werden<br />

Diplome abgegeben.<br />

In den Gerätefinals werden je eine Gold-, Silber- und Broncemedaille abgegeben. Für die Ränge 4 bis 6 werden<br />

Diplome abgegeben.<br />

7. Wettkampfbestimmungen<br />

7.1. Turnkleidung<br />

Die Turner/-innen haben in neutralen Tenues oder Vereinstenues zum Wettkampf anzutreten. Ansonsten gelten<br />

die Wettkampfvorschriften der FIG.<br />

Es gelten die Richtlinien betr. Werbung des <strong>STV</strong>.<br />

Verstösse werden mit einem Abzug von 0.2 Punkten pro Gerät geahndet.<br />

Zu den Siegerehrungen erscheinen die Turner/-innen in der Wettkampfbekleidung.<br />

7.2. Startreihenfolge<br />

Der Gerätewechsel erfolgt in olympischer Reihenfolge.<br />

Die Startreihenfolge im Mehrkampf erfolgt nach den Vorschriften der FIG.<br />

Die Startreihenfolge in den Gerätefinals wird wenn möglich ausgelost.<br />

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7.3. Teilnahme an den Gerätefinals<br />

Die Qualifizierten für die Gerätefinals gelten als angemeldet.<br />

Abmeldungen müssen bis eine Stunde nach dem Mehrkampf erfolgen.<br />

Die zwei Ersatzturner/-innen müssen sich bis zum Ende des Einturnens bereithalten, um ausfallende<br />

Finalteilnehmer zu ersetzen.<br />

7.4. Bodenmusik<br />

Die Kassetten müssen bis 15 Minuten vor dem Wettkampf abgegeben werden. Die Musik muss am Anfang der Seite<br />

A abspielbereit sein. Kassette und Hülle müssen deutlich mit Name, Vorname und Verein der Turnerin bezeichnet<br />

sein. Auf der Kassette darf sich nur eine einzige Musik befinden. Der Leistungssportausweis muss ersichtlich sein.<br />

7.5. Rechte und Pflichten der Trainer und Turner<br />

Pro Verein ist nur ein Trainer in Sportbekleidung auf dem Wettkampfplatz zugelassen. Falls Turner/-innen aus<br />

dem gleichen Verein in verschiedenen Gruppen eingesetzt sind, ist pro Gruppe ein Trainer des gleichen Vereins<br />

zugelassen. Die Hilfe der angestellten <strong>STV</strong>-Trainer ist erlaubt.<br />

Undisziplinertes bzw. unsportliches Verhalten der Turner/-innen wird als Regelverstoss ausgelegt und jedes Mal<br />

mit einem Abzug von 0.2 Punkten bestraft.<br />

Die Trainer werden aufgefordert, ihre Turner/-innen in sportlich fairer Weise zu führen. Während dem<br />

Wettkampf sind Diskussionen mit Kampfrichtern nicht gestattet. Ansprechstelle ist die Wettkampfleitung bzw.<br />

der verantwortliche Kampfrichterchef.<br />

Trainer, die sich undiszipliniert und unsportlich verhalten oder gegen die Regeln verstossen, werden durch die<br />

Wettkampfleitung vom Wettkampfplatz gewiesen.<br />

7.6. Ein- und Ausmärsche, Gerätewechsel<br />

Ein- und Ausmärsche sowie die Gerätewechsel erfolgen grundsätzlich geordnet und nach Musik. Vor dem Einturnen<br />

an den Geräten, präsentieren sich die Gruppen auf einem Glied vor dem Kampfgericht.<br />

7.7. Dopingkontrollen<br />

Jede Art von Doping ist verboten. Durch Swiss Olympic Association können unangekündigte Kontrollen<br />

vorgenommen werden. Die zur Dopingkontrolle aufgebotenen Turner/-innen müssen sich nach den erteilten<br />

Weisungen richten.<br />

8. Anmeldung und Finanzen<br />

Die namentliche Meldung aller Turner/-innen hat durch die kantonalen Kunstturnvereinigungen oder die<br />

kantonalen/regionalen Turnverbände bis spätestens 4 Wochen vor dem Anlass zu erfolgen.<br />

Für alle angemeldeten Turner/-innen wird vom Organisationskomitee (OK) ein Startgeld erhoben. Die<br />

Ueberweisung hat bis spätestens 2 Wochen vor dem Wettkampf auf das Konto des OK zu erfolgen.<br />

Bei nicht erfolgter Einzahlung wird der Turner/die Turnerin nicht zum Wettkampf zugelassen.<br />

9. Abmeldungen<br />

Verletzungsbedingte Abmeldungen sind mit einem Arztzeugnis zu belegen und dem Betreuer der SM Kutu<br />

unverzüglich zu melden.<br />

In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung des Startgeldes.<br />

10. Versicherungen<br />

Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Weder der <strong>STV</strong> noch das OK haften für Unfälle.<br />

11. Schlussbemerkungen<br />

Dieses <strong>Reglement</strong> wurde vom Ressort Kunstturnen an der Sitzung vom 23. August 2000 genehmigt und tritt per<br />

1. Januar 2001 in Kraft.<br />

Aenderungen dieses <strong>Reglement</strong>es können vom Ressort Kunstturnen unter gleichzeitiger Orientierung der<br />

kantonalen Kunstturnvereinigungen und der kantonalen/regionalen Turnverbände jederzeit vorgenommen<br />

werden.<br />

In Ausnahmefällen und bei Streitigkeiten entscheidet das Ressort Kutu abschliessend.<br />

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IV.<br />

Schweizer Mannschaftsmeisterschaften Kunstturnen<br />

1. Einleitung<br />

Der Schweizerische Turnverband (<strong>STV</strong>) führt jährlich die Schweizer Mannschaftsmeisterschaften Kunstturnen<br />

(SMM Kutu) für die Bereiche männlich und weiblich durch.<br />

Verantwortlich für die Organisation und Durchführung ist die Abteilung Spitzensport bzw. das Ressort<br />

Kunstturnen.<br />

2. Teilnahmeberechtigung<br />

2.1. Mannschaften<br />

Mannschaften müssen unter dem Namen einer kantonalen Kunstturnvereinigung des Kunstturnverbandes<br />

Schweiz (KVS) oder einem kantonalen/regionalen Turnverband des <strong>STV</strong> starten.<br />

Ausnahmsweise und mit Zustimmung des Ressorts Kutu können auch Mannschaften, die sich aus zwei<br />

verschiedenen kantonalen Kunstturnvereinigungen oder kantonalen/regionalen Turnverbänden<br />

zusammensetzen, zum Wettkampf zugelassen werden. Ein entsprechendes Gesuch muss bis spätestens sechs<br />

Wochen vor dem Anlass an das Ressort Kutu gerichtet werden.<br />

2.2. Mitglieder der Mannschaften<br />

Als Mitglieder einer Mannschaft sind Turner/-innen mit folgenden Voraussetzungen zugelassen:<br />

Inhaber eines gültigen Leistungssportausweises des <strong>STV</strong>.<br />

Turner/-innen mit Schweizerischer Staatsangehörigkeit mit Wohnsitz in der Schweiz oder dem Ausland, die bei<br />

der Anmeldung seit mindestens 3 Monaten der meldenden kantonalen Kunstturnvereinigung oder dem<br />

kantonalen/regionalen Turnverband angehören.<br />

Ein Turner/Eine Turnerin aus anderen kantonalen Kunstturnvereinigungen oder kantonalen/regionalen<br />

Turnverbänden ohne eigene Mannschaft mit schriftlicher Zustimmung der eigenen kantonalen<br />

Kunstturnvereinigung oder des kantonalen/regionalen Turnverbandes.<br />

Turner/-innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die seit mindestens 12 Monaten eine ununterbrochene<br />

fremdenpolizeiliche Aufenthalts- oder Arbeitsbewilligung besitzen und gleichzeitig seit 3 Monaten Mitglied der<br />

meldenden kantonalen Kunstturnvereinigung oder des kantonalen/regionalen Turnverbandes sind.<br />

Pro Mannschaft ist zudem ein Turner/eine Turnerin mit ausländischer Staatsangehörigkeit ohne Wohnsitz in der<br />

Schweiz zugelassen. Gemäss den aktuellen Statuten des Internationalen Turnerbundes (FIG) müssen Turner/-<br />

innen, welche den Verein eines anderen Nationalverbandes vertreten, eine schriftliche Einwilligung des eigenen<br />

Nationalverbandes und des Nationalverbandes des Vereins, den sie vertreten, besitzen. Dieser Turner/Diese<br />

Turnerin muss zudem im Besitze eines gültigen Leistungssportausweises des <strong>STV</strong> sein.<br />

Turner/-innen dürfen nur in einer Mannschaft starten.<br />

3. Wettkampfprogramm<br />

Der Wettkampf wird max. in je vier Nationalligen (A,B,C,D) ausgetragen. Die Nationalligen A und B bestehen<br />

aus sechs Mannschaften. Den Nationalligen C und D werden max. sechs Mannschaften zugeteilt.<br />

Eine Mannschaft besteht aus mindestens drei höchstens aber sechs Turner/-innen. Pro Gerät dürfen höchstens<br />

vier Turner/-innen eingesetzt werden, wobei die drei höchsten Noten für das Mannschaftsresultat zählen.<br />

Die erstrangierten Mannschaften der unteren Nationalligen steigen automatisch auf und bestreiten im<br />

kommenden Jahr den Wettkampf in der nächsthöheren Nationalliga.<br />

Die letztrangierten Mannschaften der oberen Nationalligen steigen automatisch ab und bestreiten im<br />

kommenden Jahr den Wettkampf in der nächsttieferen Nationalliga.<br />

Die erzielten Punktzahlen haben bezüglich dem Auf- und Abstieg keinen Einfluss.<br />

Mannschaften, die erstmals an der SMM Kutu teilnehmen, starten in der untersten Nationalliga. Dies gilt auch<br />

für Mannschaften, welche im Vorjahr nicht teilgenommen haben.<br />

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Bis eine Woche vor dem Wettkampf zurückgezogene Mannschaften einer Nationalliga können nur durch den<br />

designierten Absteiger ersetzt werden. Später abgemeldete Mannschaften werden nicht ersetzt.<br />

Wenn sich eine fusionierte Mannschaft trennt, starten die selbständigen Mannschaften wieder in der untersten<br />

Nationalliga.<br />

4. Bewertung und Kampfgericht<br />

Die Bewertung erfolgt nach den gültigen Wertungsvorschriften der FIG.<br />

Das Aufgebot der Kampfrichter/-innen erfolgt durch die Kampfrichterchefs.<br />

5. Rangfolge<br />

Bei Punktegleichheit entscheidet für die Rangfolge<br />

bei den Männern das höhere Total von fünf, dann vier, dann drei, dann zwei und dann einem Gerät/-en.<br />

bei den Frauen das höhere Total von drei, dann zwei und dann einem Gerät/-en.<br />

6. Auszeichnungen<br />

Die Titel “Schweizer Mannschaftsmeister ” werden je der besten Mannschaft der Nationalligen A zugesprochen.<br />

Die Schweizer Mannschaftsmeister erhalten einen Wanderpreis. Dieser bleibt im Besitze einer Mannschaft,<br />

wenn sie ihn dreimal in Folge gewinnt.<br />

Die Turner/-innen der drei erstrangierten Mannschaften der Nationalligen A erhalten je einen Medaillensatz in<br />

Gold, Silber und Bronce.<br />

7. Wettkampfbestimmungen<br />

7.1. Turnkleidung<br />

Die Turner/-innen einer Mannschaft haben in einheitlichen, gleichfarbigen Turntenues zum Wettkampf<br />

anzutreten. Ansonsten gelten die Wettkampfvorschriften der FIG.<br />

Es gelten die Richtlinien betr. Werbung des <strong>STV</strong>.<br />

Verstösse werden mit einem Abzug von 0.2 Punkten pro Gerät geahndet.<br />

Zu den Siegerehrungen erscheinen die Turner/-innen in der Wettkampfbekleidung.<br />

7.2. Startreihenfolge<br />

Der Wettkampftag beginnt mit der Nationalliga D und endet mit der Nationalliga A.<br />

Der Gerätewechsel erfolgt in olympischer Reihenfolge.<br />

Die Startgeräte werden ausgelost.<br />

Die Mannschaftsbetreuer geben die Startreihenfolge an jedem Geräten bis spätestens eine Stunde vor<br />

Wettkampfbeginn an die Wettkampfleitung ab.<br />

7.3. Teilnahme an den Gerätefinals<br />

Keine Bestimmungen da nicht relevant.<br />

7.4. Bodenmusik<br />

Die Kassetten müssen bis 15 Minuten vor dem Wettkampf abgegeben werden. Die Musik muss am Anfang der Seite<br />

A abspielbereit sein. Kassette und Hülle müssen deutlich mit Name, Vorname und Verein der Turnerin bezeichnet<br />

sein. Auf der Kassette darf sich nur eine einzige Musik befinden. Der Leistungssportausweis muss ersichtlich sein.<br />

7.5. Rechte und Pflichten der Trainer und Turner<br />

Pro Mannschaft sind zwei Trainer in Sportbekleidung auf dem Wettkampfplatz zugelassen. Die Hilfe der<br />

angestellten <strong>STV</strong>-Trainer ist erlaubt.<br />

Undisziplinertes bzw. unturnerisches Verhalten der Turner/-innen wird als Regelverstoss ausgelegt und jedes<br />

Mal mit einem Abzug von 0.2 Punkten bestraft.<br />

Die Trainer werden aufgefordert, ihre Turner/-innen in sportlich fairer Weise zu führen. Während dem<br />

Wettkampf sind Diskussionen mit Kampfrichtern nicht gestattet. Ansprechstelle ist die Wettkampfleitung bzw.<br />

der verantwortliche Kampfrichterchef.<br />

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Trainer, die sich undiszipliniert und unsportlich verhalten oder gegen die Regeln verstossen, werden durch die<br />

Wettkampfleitung vom Wettkampfplatz gewiesen.<br />

7.6. Ein- und Ausmärsche, Gerätewechsel<br />

Ein- und Ausmärsche sowie die Gerätewechsel erfolgen grundsätzlich geordnet und nach Musik. Vor dem Einturnen<br />

an den Geräten, präsentieren sich die Gruppen auf einem Glied vor dem Kampfgericht.<br />

7.7. Dopingkontrollen<br />

Jede Art von Doping ist verboten. Durch Swiss Olympic Association können unangekündigte Kontrollen<br />

vorgenommen werden. Die zur Dopingkontrolle aufgebotenen Turner/-innen müssen sich nach den erteilten<br />

Weisungen richten.<br />

8. Anmeldung und Finanzen<br />

Die Meldung der Mannschaften und die namentliche Meldung der Turner/-innen hat durch die kantonalen<br />

Kunstturnvereinigungen oder die kantonalen/regionalen Turnverbände bis spätestens 6 Wochen vor dem<br />

Anlass zu erfo lgen.<br />

Das Gesuch für den Einsatz eines/einer ausländischen Turners/Turnerin ist mit der schriftlichen Einwilligung des<br />

entsprechenden Nationalverbandes bis 5 Tage vor dem Anlass an das Sekretariat Spitzensport des <strong>STV</strong> zu<br />

richten.<br />

Eine Kopie der fremdenpolizeilichen Aufenthalts- oder Arbeitsbewilligung für ausländische Turner/-innen mit<br />

Wohnsitz in der Schweiz sind der Meldung der Mannschaft beizulegen.<br />

Mutationen von Turner/-innen sind der Wettkampfleitung bis eine Stunde vor Wettkampfbeginn zu melden.<br />

Für jede gemeldete Mannschaft wird vom Organisationskomitee (OK) ein Startgeld erhoben. Die Ueberweisung<br />

hat bis spätestens 4 Wochen vor dem Wettkampf auf das Konto des OK zu erfolgen.<br />

Verspätete Anmeldungen von Mannschaften und ausländischen Turner/-innen können nicht mehr berücksichtigt<br />

werden. Massgebend ist das Datum des Poststempels.<br />

Bei nicht erfolgten Einzahlungen werden die Mannschaften bzw. ausländischen Turner/-innen nicht zum<br />

Wettkampf zugelassen.<br />

9. Abmeldungen<br />

Abmeldungen von Mannschaften sind dem Betreuer der SMM Kutu unverzüglich zu melden.<br />

In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung des Startgeldes.<br />

10. Versicherungen<br />

Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Weder der <strong>STV</strong> noch das OK haften für Unfälle.<br />

11. Schlussbemerkungen<br />

Dieses <strong>Reglement</strong> wurde vom Ressort Kunstturnen an der Sitzung vom 23. August 2000 genehmigt und tritt per<br />

1. Januar 2001 in Kraft.<br />

Aenderungen dieses <strong>Reglement</strong>es können vom Ressort Kunstturnen unter gleichzeitiger Orientierung der<br />

kantonalen Kunstturnvereinigungen und der kantonalen/regionalen Turnverbände jederzeit vorgenommen<br />

werden.<br />

In Ausnahmefällen und bei Streitigkeiten entscheidet das Ressort Kutu abschliessend.<br />

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V. Schweizer Junioren Meisterschaften Kunstturnen<br />

1. Einleitung<br />

Der Schweizerische Turnverband (<strong>STV</strong>) führt jährlich die Schweizer Junioren Meisterschaften Kunstturnen (SJM<br />

Kutu) für die Bereiche männlich und weiblich in den Juniorenaltersklassen der Kategorie P1 – P6 durch.<br />

Die SJM Kutu M und SJM Kutu F finden an verschiedenen Orten statt.<br />

Verantwortlich für die Organisation und Durchführung ist die Abteilung Spitzensport bzw. das Ressort<br />

Kunstturnen.<br />

2. Teilnahmeberechtigung<br />

Inhaber eines gültigen Leistungssportausweises des <strong>STV</strong>.<br />

Mitglieder einer kantonalen Kunstturnvereinigung des Kunstturnverbandes Schweiz (KVS) oder eines<br />

kantonalen/regionalen Turnverbandes des <strong>STV</strong>.<br />

Alterslimite (Jahrgang) der entsprechenden Kategorie.<br />

Mitglieder der Nachwuchs- und Juniorenkader<br />

Im Kutu M kann jede kantonale Kunstturnervereinigung für die Kategorien P1 – P4 je 3 und P5 – P6 je einen<br />

Turner melden. Weiter erhält jede kantonale Kunstturnervereinigung aufgrund der gelösten<br />

Leistungssportausweise ein zusätzliches, für alle Kategorien frei einsetzbares Kontingent, welches jährlich<br />

durch das Ressort Kutu festgelegt wird.<br />

Im Kutu F müssen sich die Turnerinnen an Wettkämpfen des eigenen Kantonalverbandes oder anderer<br />

Kantonalverbände für die SJM Kutu F qualifizieren. Massgebend ist das höchste Punktetotal aus zwei<br />

Wettkämpfen, wobei mindestens ein ausserkantonaler Wettkampf in die Wertung kommen muss. Die<br />

Qualifikationswettkämpfe werden nur anerkannt, wenn sie folgende Kriterien erfüllen:<br />

Austragung zwischen dem 1. Januar und dem festgelegten Stichtag.<br />

Meldung des Qualifikationswettkampfes bis zum 1. November des Vorjahres an das Ressort Kutu/FG<br />

Wettkämpfe.<br />

Einsatz von brevetierten Kampfrichterinnen gemäss den Richtlinien des Ressorts Kutu/FG Kampfrichter.<br />

Versand der Rangliste bis 3 Tage nach dem Wettkampf an das Ressort Kutu/FG Wettkämpfe.<br />

3. Wettkampfprogramm<br />

Die Schweizer Juniorenmeisterschaften werden in folgenden Kategorien durchgeführt:<br />

Wettkampfprogramm Kutu M Kutu F<br />

P1 bis 10 Jahre bis 9 Jahre<br />

P2 bis 11 Jahre bis 11 Jahre<br />

P3 bis 13 Jahre bis 13 Jahre<br />

P4 bis 15 Jahre bis 15 Jahre<br />

P5 bis 16 Jahre ---<br />

P6 bis 18 Jahre bis 15 Jahre<br />

Das Wettkampfprogramm besteht aus einem Mehrkampf (Kategorie P1 – P6), einem integrierten<br />

Mannschaftswettkampf (Kategorie P1 – P4) und den Gerätefinals (Kategorie P5 + P6 Kutu M bzw. P4 + P6 Kutu<br />

F).<br />

In den Kategorien P1 – P3 werden max. 48 Turner/-innen und P4 – P6 max. 36 Turner/-innen zum Wettkampf<br />

zugelassen.<br />

Für die Mannschaftsrangliste der entsprechenden Kategorie wird das Total der Mehrkampfergebnisse der drei<br />

vorgängig bezeichneten Turner/-innen pro Kantonal-/Regionalverband gewertet.<br />

Für die jeweiligen Gerätefinals qualifizieren sich in den Kategorien P5 + P6 (Kutu M) bzw. P4 + P6 (KutuF) die<br />

sechs besten Turner/-innen plus 2 Reserveturner/-innen mit den höchsten Noten pro Gerät.<br />

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4. Bewertung und Kampfgericht<br />

Die Bewertung erfolgt je nach Kategorie nach den gültigen Wertungsvorschriften des <strong>STV</strong> bzw. des<br />

Internationalen Turnerbundes (FIG).<br />

Das Aufgebot der Kampfrichter/-innen erfolgt durch die Kampfrichterchefs.<br />

5. Rangfolge<br />

Für alle Rangierungen und die Qualifikationen gelten die Ex Aequo-Regeln (OS-Version) der FIG.<br />

6. Auszeichnungen<br />

Die Titel “Schweizer Meister/-in P...” werden in den entsprechenden Kategorien im Mehrkampf, dem<br />

Mannschaftswettkampf und den Gerätefinals an die bestklassierten Turner/-innen bzw. Mannschaften vergeben.<br />

Die Titel “Schweizer Junioren Meister/-in” werden den Gewinnern der Kategorie P6 (Mehrkampf und<br />

Gerätefinals) zuerkannt.<br />

Im Mehrkampf werden je eine Gold-, Silber- und Broncemedaille und für die Ränge 4 bis 8 Diplome abgegeben.<br />

In den Gerätefinals werden je eine Gold-, Silber- und Broncemedaille und für die Ränge 4 bis 6 Diplome<br />

abgegeben.<br />

Im Mannschaftswettkampf erhalten die Turner/-innen der drei erstklassierten Mannschaften je eine Gold-,<br />

Silber- und Broncemedaille.<br />

7. Wettkampfbestimmungen<br />

7.1. Turnkleidung<br />

Die Turner/-innen haben in neutralen Tenues oder Vereinstenues zum Wettkampf anzutreten. Ansonsten gelten<br />

die Wettkampfvorschriften der FIG.<br />

Es gelten die Richtlinien betr. Werbung des <strong>STV</strong>.<br />

Verstösse werden mit einem Abzug von 0.2 Punkten pro Gerät geahndet.<br />

Zu den Siegerehrungen erscheinen die Turner/-innen in der Wettkampfbekleidung.<br />

7.2. Startreihenfolge<br />

Der Gerätewechsel erfolgt in olympischer Reihenfolge.<br />

Die Startreihenfolge im Mehrkampf erfolgt nach den Vorschriften der FIG.<br />

Die Startreihenfolge in den Gerätefinals wird wenn möglich ausgelost.<br />

7.3. Teilnahme an den Gerätefinals<br />

Die Qualifizierten für die Gerätefinals gelten als angemeldet.<br />

Abmeldungen müssen bis eine Stunde nach dem Mehrkampf erfolgen.<br />

Die zwei Ersatzturner/-innen müssen sich bis zum Ende des Einturnens bereithalten, um ausfallende<br />

Finalteilnehmer zu ersetzen.<br />

7.4. Bodenmusik<br />

Die Kassetten müssen bis 15 Minuten vor dem Wettkampf abgegeben werden. Die Musik muss am Anfang der Seite<br />

A abspielbereit sein. Kassette und Hülle müssen deutlich mit Name, Vorname und Verein der Turnerin bezeichnet<br />

sein. Auf der Kassette darf sich nur eine einzige Musik befinden. Der Leistungssportausweis muss ersichtlich sein.<br />

7.5. Rechte und Pflichten der Trainer und Turner<br />

Pro Verein ist nur ein Trainer in Sportbekleidung auf dem Wettkampfplatz zugelassen. Falls Turner/-innen aus<br />

dem gleichen Verein in verschiedenen Gruppen eingesetzt sind, ist pro Gruppe ein Trainer des gleichen Vereins<br />

zugelassen. Die Hilfe der angestellten <strong>STV</strong>-Trainer ist erlaubt.<br />

Undisziplinertes bzw. unsportliches Verhalten der Turner/-innen wird als Regelverstoss ausgelegt und jedes Mal<br />

mit einem Abzug von 0.2 Punkten bestraft.<br />

Die Trainer werden aufgefordert, ihre Turner/-innen in sportlich fairer Weise zu führen. Während dem<br />

Wettkampf sind Diskussionen mit Kampfrichtern nicht gestattet. Ansprechstelle ist die Wettkampfleitung bzw.<br />

der verantwortliche Kampfrichterchef.<br />

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Trainer, die sich undiszipliniert und unsportlich verhalten oder gegen die Regeln verstossen, werden durch die<br />

Wettkampfleitung vom Wettkampfplatz gewiesen.<br />

7.6. Ein- und Ausmärsche, Gerätewechsel<br />

Ein- und Ausmärsche sowie die Gerätewechsel erfolgen grundsätzlich geordnet und nach Musik. Vor dem Einturnen<br />

an den Geräten, präsentieren sich die Gruppen auf einem Glied vor dem Kampfgericht.<br />

7.7. Dopingkontrollen<br />

Jede Art von Doping ist verboten. Durch Swiss Olympic Association können unangekündigte Kontrollen<br />

vorgenommen werden. Die zur Dopingkontrolle aufgebotenen Turner/-innen müssen sich nach den erteilten<br />

Weisungen richten.<br />

8. Anmeldung und Finanzen<br />

Die namentliche Meldung aller Turner/-innen hat durch die kantonalen Kunstturnvereinigungen oder die<br />

kantonalen/regionalen Turnverbände bis spätestens 3 Wochen vor dem Anlass zu erfolgen.<br />

Für alle angemeldeten Turner/-innen wird vom Organisationskomitee (OK) ein Startgeld erhoben. Die<br />

Ueberweisung hat bis spätestens 2 Wochen vor dem Wettkampf auf das Konto des OK zu erfolgen.<br />

Bei nicht erfolgter Einzahlung wird der Turner/die Turnerin nicht zum Wettkampf zugelassen.<br />

9. Abmeldungen<br />

Verletzungsbedingte Abmeldungen sind mit einem Arztzeugnis zu belegen und dem Betreuer der SJM Kutu<br />

unverzüglich zu melden.<br />

In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung des Startgeldes.<br />

10. Versicherungen<br />

Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Weder der <strong>STV</strong> noch das OK haften für Unfälle.<br />

11. Schlussbemerkungen<br />

Dieses <strong>Reglement</strong> wurde vom Ressort Kunstturnen an der Sitzung vom 9. Mai 2001 genehmigt und tritt per 1.<br />

Januar 2002 in Kraft.<br />

Aenderungen dieses <strong>Reglement</strong>es können vom Ressort Kunstturnen unter gleichzeitiger Orientierung der<br />

kantonalen Kunstturnvereinigungen und der kantonalen/regionalen Turnverbände jederzeit vorgenommen<br />

werden.<br />

In Ausnahmefällen und bei Streitigkeiten entscheidet das Ressort Kutu abschliessend.<br />

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VI.<br />

Schweizer Amateur Meisterschaften Kunstturnen<br />

1. Einleitung<br />

Der Schweizerische Turnverband (<strong>STV</strong>) führt jährlich zusammen mit den Schweizer Meisterschaften<br />

Kunstturnen (SM Kutu) Schweizer Amateur Meisterschaften (SM Amateure) für die Bereiche männlich und<br />

weiblich durch.<br />

Verantwortlich für die Organisation und Durchführung ist die Abteilung Spitzensport bzw. das Ressort<br />

Kunstturnen.<br />

2. Teilnahmeberechtigung<br />

Inhaber eines gültigen Leistungssportausweises des <strong>STV</strong>.<br />

Mitglieder einer kantonalen Kunstturnvereinigung des Kunstturnverbandes Schweiz (KVS) oder eines<br />

kantonalen/regionalen Turnverbandes des <strong>STV</strong> der Programme P5 (Kutu F) und P6 (Kutu M), welche keinem<br />

nationalen Kader angehören und die Kriterien des Ressorts Kutu erfüllen. Die Kriterien werden jährlich mit der<br />

Ausschreibung bekanntg egeben.<br />

Definitiver Entscheid über Ausnahmen und Zulassung durch das Ressort Kutu.<br />

3. Wettkampfprogramm<br />

Das Wettkampfprogramm besteht aus einem Mehrkampf.<br />

Es werden max. 36 Turner bzw. Turnerinnen zum Wettkamp f zugelassen.<br />

4. Bewertung und Kampfgericht<br />

Die Bewertung erfolgt nach den gültigen Wertungsvorschriften des <strong>STV</strong> bzw. des Internationalen Turnerbundes<br />

(FIG).<br />

Das Aufgebot der Kampfrichter/-innen erfolgt durch die Kampfrichterchefs.<br />

5. Rangfolge<br />

Für alle Rangierungen gelten die Ex Aequo-Regeln (OS-Version) der FIG.<br />

6. Auszeichnungen<br />

Die Titel “Schweizer Amateur Meister/-in” werden im Mehrkampf an die bestklassierte Turnerin bzw. den<br />

bestklassierten Turner vergeben.<br />

Für die Ränge 1 bis 3 werden je eine Gold-, Silber- und Broncemedaille und für die Ränge 4 bis 8 Diplome<br />

abgegeben.<br />

7. Wettkampfbestimmungen<br />

7.1. Turnkleidung<br />

Die Turner/-innen haben in neutralen Tenues oder Vereinstenues zum Wettkampf anzutreten. Ansonsten gelten<br />

die Wettkampfvorschriften der FIG.<br />

Es gelten die Richtlinien betr. Werbung des <strong>STV</strong>.<br />

Verstösse werden mit einem Abzug von 0.2 Punkten pro Gerät geahndet.<br />

Zu den Siegerehrungen erscheinen die Turner/-innen in der Wettkampfbekleidung.<br />

7.2. Startreihenfolge<br />

Der Gerätewechsel erfolgt in olympischer Reihenfolge.<br />

Die Startreihenfolge im Mehrkampf erfolgt nach den Vorschriften der FIG.<br />

7.3. Teilnahme an den Gerätefinals<br />

---<br />

7.4. Bodenmusik<br />

Die Kassetten müssen bis 15 Minuten vor dem Wettkampf abgegeben werden. Die Musik muss am Anfang der Seite<br />

A abspielbereit sein. Kassette und Hülle müssen deutlich mit Name, Vorname und Verein der Turnerin bezeichnet<br />

sein. Auf der Kassette darf sich nur eine einzige Musik befinden. Der Leistungssportausweis muss ersichtlich sein.<br />

7.5. Rechte und Pflichten der Trainer und Turner<br />

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Pro Verein ist nur ein Trainer in Sportbekleidung auf dem Wettkampfplatz zugelassen. Falls Turner/-innen aus<br />

dem gleichen Verein in verschiedenen Gruppen eingesetzt sind, ist pro Gruppe ein Trainer des gleichen Vereins<br />

zugelassen.<br />

Undisziplinertes bzw. unsportliches Verhalten der Turner/-innen wird als Regelverstoss ausgelegt und jedes Mal<br />

mit einem Abzug von 0.2 Punkten bestraft.<br />

Die Trainer werden aufgefordert, ihre Turner/-innen in sportlich fairer Weise zu führen. Während dem<br />

Wettkampf sind Diskussionen mit Kampfrichtern nicht gestattet. Ansprechstelle ist die Wettkampfleitung bzw.<br />

der verantwortliche Kampfrichterchef.<br />

Trainer, die sich undiszipliniert und unsportlich verhalten oder gegen die Regeln verstossen, werden durch die<br />

Wettkampfleitung vom Wettkampfplatz gewiesen.<br />

7.6. Ein- und Ausmärsche, Gerätewechsel<br />

Ein- und Ausmärsche sowie die Gerätewechsel erfolgen grundsätzlich geordnet und nach Musik. Vor dem Einturnen<br />

an den Geräten, präsentieren sich die Gruppen auf einem Glied vor dem Kampfgericht.<br />

7.7. Dopingkontrollen<br />

Jede Art von Doping ist verboten. Durch Swiss Olympic Association können unangekündigte Kontrollen<br />

vorgenommen werden. Die zur Dopingkontrolle aufgebotenen Turner/-innen müssen sich nach den erteilten<br />

Weisungen richten.<br />

8. Anmeldung und Finanzen<br />

Die namentliche Meldung aller Turner/-innen hat durch die kantonalen Kunstturnvereinigungen oder die<br />

kantonalen/regionalen Turnverbände bis spätestens 4 Wochen vor dem Anlass zu erfolgen.<br />

Für alle angemeldeten Turner/-innen wird vom Organisationskomitee (OK) ein Startgeld erhoben. Die<br />

Ueberweisung hat bis spätestens 2 Wochen vor dem Wettkampf auf das Konto des OK zu erfolgen.<br />

Bei nicht erfolgter Einzahlung wird der Turner/die Turnerin nicht zum Wettkampf zugelassen.<br />

9. Abmeldungen<br />

Verletzungsbedingte Abmeldungen sind mit einem Arztzeugnis zu belegen und dem Betreuer der SM Kutu<br />

unverzüglich zu melden.<br />

In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung des Startgeldes.<br />

10. Versicherungen<br />

Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Weder der <strong>STV</strong> noch das OK haften für Unfälle.<br />

11. Schlussbemerkungen<br />

Dieses <strong>Reglement</strong> wurde vom Ressort Kunstturnen an der Sitzung vom 9. Mai 2001 genehmigt und tritt per 1.<br />

Januar 2002 in Kraft.<br />

Aenderungen dieses <strong>Reglement</strong>es können vom Ressort Kunstturnen unter gleichzeitiger Orientierung der<br />

kantonalen Kunstturnvereinigungen und der kantonalen/regionalen Turnverbände jederzeit vorgenommen<br />

werden.<br />

In Ausnahmefällen und bei Streitigkeiten entscheidet das Ressort Kutu abschliessend.<br />

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VII.<br />

Schweizer Kunstturntage<br />

1. Einleitung<br />

Der Schweizerische Turnverband (<strong>STV</strong>) und der Kunstturnverband Schweiz (KVS) führen in der Regel alle vier<br />

Jahre die Schweizer Kunstturntage (SKT) für die Bereiche männlich und weiblich in den Kategorien P1 – P6<br />

durch.<br />

Verantwortlich für die Organisation und Durchführung sind die Abteilung Spitzensport bzw. das Ressort<br />

Kunstturnen (Kutu) des <strong>STV</strong>.<br />

2. Teilnahmeberechtigung<br />

Inhaber eines gültigen Leistungssportausweises des <strong>STV</strong>.<br />

Mitglieder einer kantonalen Kunstturnvereinigung des KVS oder eines kantonalen/regionalen Turnverbandes<br />

des <strong>STV</strong>.<br />

Alterslimite (Jahrgang) der entsprechenden Kategorie.<br />

In den Kategorien P1 – P4 qualifizieren sich die jeweils 24 besten Turner/-innen der vorhergehenden<br />

Schweizer Junioren Meisterschaften (SJM).<br />

In den Kategorien P5 – P6 qualifizieren sich alle Turnerinnen und Turner, welche die Kriterien des Ressorts<br />

erfüllen. Die Kriterien werden jeweils mit der Ausschreibung bekannt gegeben.<br />

Definitiver Entscheid über Ausnahmen und Zulassung durch das Ressort Kutu.<br />

3. Wettkampfprogramm<br />

Die SKT werden in folgenden Kategorien durchgeführt:<br />

Wettkampfprogramm Kutu M Kutu F<br />

P1 bis 10 Jahre bis 9 Jahre<br />

P2 bis 11 Jahre bis 11 Jahre<br />

P3 bis 13 Jahre bis 13 Jahre<br />

P4 bis 15 Jahre bis 15 Jahre<br />

P5 offen offen<br />

P6 offen offen<br />

Das Wettkampfprogramm besteht aus einem Mehrkampf.<br />

4. Bewertung und Kampfgericht<br />

Die Bewertung erfolgt je nach Kategorie nach den gültigen Wertungsvorschriften des <strong>STV</strong> bzw. des<br />

Internationalen Turnerbundes (FIG).<br />

Das Aufgebot der Kampfrichter/-innen erfolgt durch die Kampfrichterchefs.<br />

5. Rangfolge<br />

Für alle Rangierungen gelten die Ex Aequo-Regeln (OS-Version) der FIG.<br />

6. Auszeichnungen<br />

Die Titel “Sieger/Siegerin der Schweizer Kunstturntage” werden den Gewinnern der Kategorie P6 vergeben.<br />

Pro Kategorie werden je eine Gold-, Silber- und Broncemedaille abgegeben und 50% der Startenden erhalten<br />

eine Medaille.<br />

7. Wettkampfbestimmungen<br />

7.1. Turnkleidung<br />

Die Turner/-innen haben in neutralen Tenues oder Vereinstenues zum Wettkampf anzutreten. Ansonsten gelten<br />

die Wettkampfvorschriften der FIG.<br />

Es gelten die Richtlinien betr. Werbung des <strong>STV</strong>.<br />

Verstösse werden mit einem Abzug von 0.2 Punkten pro Gerät geahndet.<br />

Zu den Siegerehrungen erscheinen die Turner/-innen in der Wettkampfbekleidung.<br />

7.2. Startreihenfolge<br />

C:\zusammenfassung_büchlein_d.doc 13


Der Gerätewechsel erfolgt in olympischer Reihenfolge.<br />

Die Startreihenfolge erfolgt nach den Vorschriften der FIG.<br />

7.3. Teilnahme an den Gerätefinals<br />

---<br />

7.4. Bodenmusik<br />

Die Kassetten müssen bis 15 Minuten vor dem Wettkampf abgegeben werden. Die Musik muss am Anfang der Seite<br />

A abspielbereit sein. Kassette und Hülle müssen deutlich mit Name, Vorname und Verein der Turnerin bezeichnet<br />

sein. Auf der Kassette darf sich nur eine einzige Musik befinden. Der Leistungssportausweis muss ersichtlich sein.<br />

7.5. Rechte und Pflichten der Trainer und Turner<br />

Pro Verein ist nur ein Trainer in Sportbekleidung auf dem Wettkampfplatz zugelassen. Falls Turner/-innen aus<br />

dem gleichen Verein in verschiedenen Gruppen eingesetzt sind, ist pro Gruppe ein Trainer des gleichen Vereins<br />

zugelassen. Die Hilfe der angestellten <strong>STV</strong>-Trainer ist erlaubt.<br />

Undisziplinertes bzw. unsportliches Verhalten der Turner/-innen wird als Regelverstoss ausgelegt und jedes Mal<br />

mit einem Abzug von 0.2 Punkten bestraft.<br />

Die Trainer werden aufgefordert, ihre Turner/-innen in sportlich fairer Weise zu führen. Während dem<br />

Wettkampf sind Diskussionen mit Kampfrichtern nicht gestattet. Ansprechstelle ist die Wettkampfleitung bzw.<br />

der verantwortliche Kampfrichterchef.<br />

Trainer, die sich undiszipliniert und unsportlich verhalten oder gegen die Regeln verstossen, werden durch die<br />

Wettkampfleitung vom Wettkampfplatz gewiesen.<br />

7.6. Ein- und Ausmärsche, Gerätewechsel<br />

Ein- und Ausmärsche sowie die Gerätewechsel erfolgen grundsätzlich geordnet und nach Musik. Vor dem Einturnen<br />

an den Geräten, präsentieren sich die Gruppen auf einem Glied vor dem Kampfgericht.<br />

7.7. Dopingkontrollen<br />

Jede Art von Doping ist verboten. Durch Swiss Olympic Association können unangekündigte Kontrollen<br />

vorgenommen werden. Die zur Dopingkontrolle aufgebotenen Turner/-innen müssen sich nach den erteilten<br />

Weisungen richten.<br />

8. Anmeldung und Finanzen<br />

Die namentliche Meldung aller Turner/-innen hat durch die kantonalen Kunstturnvereinigungen oder die<br />

kantonalen/regionalen Turnverbände bis spätestens 4 Wochen vor dem Anlass zu erfolgen.<br />

Den qualifizierten Turner/-innen der Kategorien P1 – P4 werden die Festunterlagen nach Möglichkeit direkt an<br />

den jeweiligen SJM durch das Organisationskomitee (OK) SKT abgegeben.<br />

Für alle angemeldeten Turner/-innen wird vom OK ein Startgeld erhoben. Die Ueberweisung hat bis spätestens<br />

2 Wochen vor dem Wettkampf auf das Konto des OK zu erfolgen.<br />

Bei nicht erfolgter Einzahlung wird der Turner/die Turnerin nicht zum Wettkampf zugelassen.<br />

9. Abmeldungen<br />

Verletzungsbedingte Abmeldungen sind mit einem Arztzeugnis zu belegen und dem Betreuer der SKT<br />

unverzüglich zu melden.<br />

In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung des Startgeldes.<br />

10. Versicherungen<br />

Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Weder der <strong>STV</strong> noch das OK haften für Unfälle.<br />

11. Schlussbemerkungen<br />

Dieses <strong>Reglement</strong> wurde vom Ressort Kunstturnen an der Sitzung vom 6. November 2001 genehmigt und tritt<br />

per 1. Januar 2002 in Kraft.<br />

Aenderungen dieses <strong>Reglement</strong>es können vom Ressort Kunstturnen unter gleichzeitiger Orientierung der<br />

kantonalen Kunstturnvereinigungen und der kantonalen/regionalen Turnverbände jederzeit vorgenommen<br />

werden.<br />

In Ausnahmefällen und bei Streitigkeiten entscheidet das Ressort Kutu abschliessend.<br />

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