EGZ_ Jobcenter2012.cdr - Jobcenter Havelland
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Wir sind für Sie da:<br />
Teamleiterin<br />
Annett Ebert Tel.: 03321 - 4039646<br />
Standort Nauen<br />
Waldemardamm 3, 14641 Nauen<br />
Sabine Heuser Tel.: 03321 - 403 9648<br />
Albrecht Ludloff Tel.: 03321 - 403 9735<br />
Kerstin Bunk Tel.: 03321 - 403 9649<br />
Sebastian Jäckel Tel.: 03321 - 403 9621<br />
Fax: 03321 - 403 9882<br />
E-Mail: <strong>Jobcenter</strong>-Nauen-Stellen@havelland.de<br />
Überblick der regionalen Zuständigkeiten<br />
im <strong>Havelland</strong><br />
Eingliederungszuschuss<br />
<strong>EGZ</strong><br />
Informationen für Arbeitgeber<br />
Standort Rathenow<br />
Berliner Str. 15, 14712 Rathenow (im Rathaus)<br />
Verona Bielecke Tel.: 03385 - 551 9793<br />
Gudrun Schnell Tel.: 03385 - 551 9792<br />
Kerstin Kirchner Tel.: 03385 - 551 9794<br />
Rainer Kubitzki Tel.: 03385 - 551 9791<br />
Fax: 03385 - 551 9882<br />
E-Mail: <strong>Jobcenter</strong>-Rathenow-Stellen@havelland.de<br />
Mehr über uns erfahren Sie unter<br />
www.havelland.de<br />
Landkreis <strong>Havelland</strong><br />
Herausgeber:<br />
Landkreis <strong>Havelland</strong><br />
<strong>Jobcenter</strong><br />
Waldemardamm 3<br />
14641 Nauen<br />
Landkreis <strong>Havelland</strong>
Grundsatz<br />
Rückzahlung<br />
Ausnahmen<br />
Als Arbeitgeber können Sie zur Einstellung von<br />
Arbeitnehmern mit Vermittlungshemmnissen<br />
Zuschüsse zu den Arbeitsentgelten erhalten, wenn<br />
deren Vermittlung wegen in der Person liegender<br />
Umstände erschwert ist.<br />
Die Förderdauer und die Förderhöhe richten sich nach<br />
dem Umfang einer Minderleistung des Arbeitnehmers<br />
und nach den jeweiligen Eingliederungserfordernissen.<br />
Eingliederungszuschüsse (<strong>EGZ</strong>) erhalten Sie nur, wenn<br />
Sie mit dem Arbeitnehmer ein sozialversicherungspflichtiges<br />
Beschäftigungsverhältnis mit einer<br />
regelmäßigen Wochenarbeitszeit von mindestens 15<br />
Stunden abschließen.<br />
Bei einem mit <strong>EGZ</strong> geförderten Arbeitsplatz ist eine<br />
Nachbeschäftigungszeit in Höhe der Förderdauer zu<br />
realisieren.<br />
Der Eingliederungszuschuss darf 50 Prozent des<br />
berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgeltes nicht<br />
überschreiten und wird für längstens 12 Monate erbracht<br />
.<br />
Förderungsausschluss<br />
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn der<br />
Arbeitnehmer in den letzten vier Jahren schon<br />
einmal beim gleichen Arbeitgeber versicherungspflichtig<br />
beschäftigt war.<br />
Eingliederungszuschüsse sind teilweise zurückzuzahlen,<br />
wenn das Beschäftigungsverhältnis während<br />
des Förderzeitraums oder einer Nachbeschäftigungszeit<br />
beendet wird. In begründeten Ausnahmefällen<br />
kann auf eine Rückzahlung verzichtet werden.<br />
Berücksichtigungsfähiges Arbeitsentgelt<br />
Für die Zuschüsse sind berücksichtigungsfähig,<br />
- die vom Arbeitgeber regelmäßig gezahlten<br />
Arbeitsentgelte, soweit sie tarifliche oder<br />
ortsübliche Arbeitsentgelte sind, sowie<br />
- der pauschalierte Anteil (20 %) des Arbeitgebers<br />
am Gesamtsozialversicherungsbeitrag<br />
Darüber hinaus gibt es besonders attraktive<br />
Fördermöglichkeiten für<br />
- Arbeitnehmer unter 25,<br />
- Arbeitnehmer über 50 und<br />
- schwerbehinderte oder sonstige behinderte<br />
Menschen.<br />
Über Einzelheiten informieren wir Sie gern.<br />
Beispiel<br />
Ein Bauunternehmer möchte einen 40jährigen<br />
langzeitarbeitlosen Bauhelfer einstellen, der berufliche<br />
Defizite aufweist.<br />
Im Land Brandenburg beträgt für diese Tätigkeit in der<br />
Lohngruppe 1 der tarifliche Stundenlohn 9,00 €.<br />
Demnach beträgt das durchschnittliche Monatsentgelt<br />
1.504,29 €.<br />
Der Service für Arbeitgeber (SfAG) stimmt einer<br />
Förderung von 50 Prozent zu.<br />
Förderung:<br />
- Bruttoarbeitsentgelt 1.504,29 €<br />
- Anteil (20%) des AG am<br />
Gesamtsozialversicherungsbeitrag 300,86 €<br />
- berücksichtigungsfähiges<br />
Arbeitsentgelt 1.805,15 €<br />
- davon 50 Prozent = 902,58 €<br />
Der Arbeitgeber bekommt einen monatlichen Zuschuss<br />
von 902,58 €. Dieser kann bis zu 12 Monaten gewährt<br />
werden.