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EGZ_ Jobcenter2012.cdr - Jobcenter Havelland

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Wir sind für Sie da:<br />

Teamleiterin<br />

Annett Ebert Tel.: 03321 - 4039646<br />

Standort Nauen<br />

Waldemardamm 3, 14641 Nauen<br />

Sabine Heuser Tel.: 03321 - 403 9648<br />

Albrecht Ludloff Tel.: 03321 - 403 9735<br />

Kerstin Bunk Tel.: 03321 - 403 9649<br />

Sebastian Jäckel Tel.: 03321 - 403 9621<br />

Fax: 03321 - 403 9882<br />

E-Mail: <strong>Jobcenter</strong>-Nauen-Stellen@havelland.de<br />

Überblick der regionalen Zuständigkeiten<br />

im <strong>Havelland</strong><br />

Eingliederungszuschuss<br />

<strong>EGZ</strong><br />

Informationen für Arbeitgeber<br />

Standort Rathenow<br />

Berliner Str. 15, 14712 Rathenow (im Rathaus)<br />

Verona Bielecke Tel.: 03385 - 551 9793<br />

Gudrun Schnell Tel.: 03385 - 551 9792<br />

Kerstin Kirchner Tel.: 03385 - 551 9794<br />

Rainer Kubitzki Tel.: 03385 - 551 9791<br />

Fax: 03385 - 551 9882<br />

E-Mail: <strong>Jobcenter</strong>-Rathenow-Stellen@havelland.de<br />

Mehr über uns erfahren Sie unter<br />

www.havelland.de<br />

Landkreis <strong>Havelland</strong><br />

Herausgeber:<br />

Landkreis <strong>Havelland</strong><br />

<strong>Jobcenter</strong><br />

Waldemardamm 3<br />

14641 Nauen<br />

Landkreis <strong>Havelland</strong>


Grundsatz<br />

Rückzahlung<br />

Ausnahmen<br />

Als Arbeitgeber können Sie zur Einstellung von<br />

Arbeitnehmern mit Vermittlungshemmnissen<br />

Zuschüsse zu den Arbeitsentgelten erhalten, wenn<br />

deren Vermittlung wegen in der Person liegender<br />

Umstände erschwert ist.<br />

Die Förderdauer und die Förderhöhe richten sich nach<br />

dem Umfang einer Minderleistung des Arbeitnehmers<br />

und nach den jeweiligen Eingliederungserfordernissen.<br />

Eingliederungszuschüsse (<strong>EGZ</strong>) erhalten Sie nur, wenn<br />

Sie mit dem Arbeitnehmer ein sozialversicherungspflichtiges<br />

Beschäftigungsverhältnis mit einer<br />

regelmäßigen Wochenarbeitszeit von mindestens 15<br />

Stunden abschließen.<br />

Bei einem mit <strong>EGZ</strong> geförderten Arbeitsplatz ist eine<br />

Nachbeschäftigungszeit in Höhe der Förderdauer zu<br />

realisieren.<br />

Der Eingliederungszuschuss darf 50 Prozent des<br />

berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgeltes nicht<br />

überschreiten und wird für längstens 12 Monate erbracht<br />

.<br />

Förderungsausschluss<br />

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn der<br />

Arbeitnehmer in den letzten vier Jahren schon<br />

einmal beim gleichen Arbeitgeber versicherungspflichtig<br />

beschäftigt war.<br />

Eingliederungszuschüsse sind teilweise zurückzuzahlen,<br />

wenn das Beschäftigungsverhältnis während<br />

des Förderzeitraums oder einer Nachbeschäftigungszeit<br />

beendet wird. In begründeten Ausnahmefällen<br />

kann auf eine Rückzahlung verzichtet werden.<br />

Berücksichtigungsfähiges Arbeitsentgelt<br />

Für die Zuschüsse sind berücksichtigungsfähig,<br />

- die vom Arbeitgeber regelmäßig gezahlten<br />

Arbeitsentgelte, soweit sie tarifliche oder<br />

ortsübliche Arbeitsentgelte sind, sowie<br />

- der pauschalierte Anteil (20 %) des Arbeitgebers<br />

am Gesamtsozialversicherungsbeitrag<br />

Darüber hinaus gibt es besonders attraktive<br />

Fördermöglichkeiten für<br />

- Arbeitnehmer unter 25,<br />

- Arbeitnehmer über 50 und<br />

- schwerbehinderte oder sonstige behinderte<br />

Menschen.<br />

Über Einzelheiten informieren wir Sie gern.<br />

Beispiel<br />

Ein Bauunternehmer möchte einen 40jährigen<br />

langzeitarbeitlosen Bauhelfer einstellen, der berufliche<br />

Defizite aufweist.<br />

Im Land Brandenburg beträgt für diese Tätigkeit in der<br />

Lohngruppe 1 der tarifliche Stundenlohn 9,00 €.<br />

Demnach beträgt das durchschnittliche Monatsentgelt<br />

1.504,29 €.<br />

Der Service für Arbeitgeber (SfAG) stimmt einer<br />

Förderung von 50 Prozent zu.<br />

Förderung:<br />

- Bruttoarbeitsentgelt 1.504,29 €<br />

- Anteil (20%) des AG am<br />

Gesamtsozialversicherungsbeitrag 300,86 €<br />

- berücksichtigungsfähiges<br />

Arbeitsentgelt 1.805,15 €<br />

- davon 50 Prozent = 902,58 €<br />

Der Arbeitgeber bekommt einen monatlichen Zuschuss<br />

von 902,58 €. Dieser kann bis zu 12 Monaten gewährt<br />

werden.

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