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ZDv 37/10 Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr

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AnwGrpDv 14/97<br />

<strong>ZDv</strong> <strong>37</strong>/<strong>10</strong> <strong>10</strong>1-<strong>10</strong>3<br />

Kapitel 1<br />

Allgemeines<br />

I. Einführung<br />

<strong>10</strong>1. Die <strong>Anzugordnung</strong> ist Teil <strong>der</strong> soldatischen Ordnung und trägt zur Identität und<br />

Verhaltenssicherheit <strong>der</strong> <strong>Soldaten</strong> bei.<br />

Ein vorbildliches Erscheinungsbild <strong>der</strong> Truppe ist Ausdruck ihres Selbstverständnisses.<br />

Die Festlegung <strong>der</strong> <strong>Anzugordnung</strong> erfolgt auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Anordnung des<br />

Bundespräsidenten über <strong>die</strong> Dienstgradbezeichnungen und <strong>die</strong> Uniform <strong>der</strong><br />

<strong>Soldaten</strong> 1) .<br />

<strong>10</strong>2. Die Uniform <strong>der</strong> <strong>Bundeswehr</strong> weist den <strong>Soldaten</strong> im Frieden wie im Einsatz als<br />

Angehörigen <strong>der</strong> deutschen Streitkräfte aus. Sie bezieht ihren Träger sowohl in<br />

hoheitliche Rechte wie in einen beson<strong>der</strong>en völkerrechtlichen Status ein.<br />

Sie <strong>die</strong>nt <strong>der</strong> Erhaltung <strong>der</strong> Einsatzfähigkeit <strong>der</strong> <strong>Soldaten</strong> und <strong>der</strong> Repräsentation <strong>der</strong><br />

Streitkräfte.<br />

Die Uniform als einheitlicher Anzug ist Teil militärischer Tradition und drückt das<br />

Zusammengehörigkeitsgefühl <strong>der</strong> <strong>Soldaten</strong> auch äußerlich aus.<br />

II. Grundsätze<br />

<strong>10</strong>3. Je<strong>der</strong> Soldat ist <strong>für</strong> den ordnungsgemäßen Zustand seiner Uniform selbst<br />

verantwortlich. Der Soldat in Uniform muß sich bewußt sein, daß er <strong>die</strong> <strong>Bundeswehr</strong><br />

in <strong>der</strong> Öffentlichkeit sichtbar nach außen vertritt und daß seine Hal-<br />

1) <strong>ZDv</strong> 14/5 "<strong>Soldaten</strong>gesetz - <strong>Soldaten</strong>beteiligungsgesetz" B 181

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