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ZDv 37/10 Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr

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<strong>ZDv</strong> <strong>37</strong>/<strong>10</strong> 313-315<br />

IV. Dienstreisende<br />

313. Dienstreisende tragen während <strong>der</strong> An- und Abreise grundsätzlich den<br />

Dienstanzug, Grundform, ggf. mit Ergänzungen:<br />

– Mantel,<br />

– Wollschal,<br />

– Fingerhandschuhe, allgemein<br />

und Abwandlungen:<br />

– Blouson 1) ,<br />

– Pullover 2) ,<br />

– Diensthemd/Dienstbluse, kurzer Ärmel.<br />

Weitere Ergänzungen/Abwandlungen des Dienstanzuges und das Tragen einer<br />

an<strong>der</strong>en Anzugart befiehlt <strong>der</strong> nächste Disziplinarvorgesetzte, genehmigt <strong>der</strong><br />

<strong>die</strong> Dienstreise anordnende Vorgesetzte o<strong>der</strong> <strong>die</strong> <strong>die</strong> Dienstreise anordnende<br />

Dienststelle (z.B. KWEA).<br />

Während des Dienstgeschäftes tragen <strong>die</strong> Dienstreisenden den da<strong>für</strong><br />

befohlenen Anzug.<br />

V. <strong>Soldaten</strong> vor Gericht und beim Vollzug von Freiheitsentziehungen<br />

314. Wahrnehmung polizeilicher o<strong>der</strong> gerichtlicher Vorladungen/Termine<br />

Bei Verfahren, <strong>die</strong> den <strong>die</strong>nstlichen Bereich des <strong>Soldaten</strong> berühren sowie in<br />

Verhandlungen <strong>der</strong> Wehr<strong>die</strong>nstgerichte als ehrenamtliche Richter, Verteidiger,<br />

Angeschuldigte, Zeugen o<strong>der</strong> Sachverständige tragen <strong>Soldaten</strong> den Dienstanzug,<br />

Grundform, sofern nicht ein Verbot, Uniform zu tragen, ausgesprochen<br />

worden ist.<br />

In allen an<strong>der</strong>en Fällen ist Zivilkleidung zu tragen.<br />

Ist Zivilkleidung nicht vorhanden, kann <strong>der</strong> Disziplinarvorgesetzte das Tragen<br />

<strong>der</strong> Uniform befehlen.<br />

315. Vollzug von Freiheitsentziehung<br />

Beim Vollzug von Freiheitsentziehung in Vollzugseinrichtungen <strong>der</strong> <strong>Bundeswehr</strong><br />

(<strong>ZDv</strong> 14/<strong>10</strong>) ist grundsätzlich <strong>der</strong> Feldanzug, Tarndruck, allgemein (Nrn.<br />

214 - 216) o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Feldanzug, oliv, allgemein (Nrn. 220 - 222) o<strong>der</strong> als<br />

Marineangehöriger <strong>der</strong> Bord- und Gefechtsanzug (Nrn. 232 - 234) zu tragen.<br />

In allen an<strong>der</strong>en Fällen trägt <strong>der</strong> Soldat den nach Dienstplan befohlenen bzw.<br />

im Vollzugsplan festgelegten Anzug.<br />

In zivilen Vollzugsanstalten wird keine Uniform getragen.<br />

1) gehört nicht zum Ausstattungssoll<br />

2) nicht Pullover, oliv

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