Editorial für den Bündner Bauer vom 11 - Plantahof

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28.01.2015 Aufrufe

Interview für den Bündner Bauer Interview mit Thomas Vetter Edy Walser hat Thomas Vetter, den Verantwortlichen für das Lehrlingswesen am LBBZ Plantahof, zur Reform in der landwirtschaftlichen Grundbildung befragt. Bündner Bauer: Thomas Vetter, die landwirtschaftlichen Grundbildung, die Lehre zum Landwirt bzw. zur Landwirtin soll sich in den nächsten Jahren verändern. Stimmt das o- der ist das nur ein Gerücht Thomas Vetter, Verantwortlicher für das Lehrlingswesen am LBBZ Plantahof: Nein, ein Gerücht ist das nicht. In der Tat hat das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie im vergangenen März eine neue Bildungsverordnung und ein neuer Bildungsplan für den Beruf „Landwirt/Landwirtin“ genehmigt. Warum war es notwendig, eine neue Bildungsverordnung vorzulegen TV: Der Bundesrat hat entschieden, dass sich alle Berufe unter das neue Berufsbildungsgesetz stellen müssen. Dies traf bei den Gesundheitsberufen, der Land- und Forstwirtschaft und zum Teil auch bei Kunstberufen nicht zu. Das neue Berufsbildungsgesetz macht verbindliche Vorgaben, die unsere bisherige landwirtschaftliche Ausbildung nicht erfüllen konnte. Deshalb hat sich eine sogenannte Reformkommission mit Vertretern des Bundes, der kantonalen Berufsbildungsämtern und der Berufsbranche (Schweizerischen Bauernverband, Agora, BioSuisse, Vertreter der Spezialberufe) an die Arbeit gemacht, eine Bildungsverordnung für das Berufsfeld „Landwirtschaft und deren Berufe“ zu erstellen. Diese neue Bildungsverordnung bringt unter anderem ein neues Ausbildungsmodell. Was wird neu TV: Die wichtigste Neuerung für die künftigen Lehrlinge ist die Tatsache, dass das neue Ausbildungsmodell über drei ganze Jahre geht. Das heisst, der Lehrling muss Verträge für drei Lehrjahre abmachen. Dabei kann er diese Zeit auf einem, zwei oder drei Lehrbetrieben machen. Wichtig ist, dass er zu Beginn der Lehre die drei Jahre verbindlich mit Verträgen gesichert haben muss. Es geht also nicht mehr, dass der Lehrling den Betrieb fürs erste Lehrjahr sucht und sich während dieses ersten Ausbildungsjahres überlegt, ob der das zweite Jahr in der Nähe oder in der Westschweiz, im Berg oder Tal, auf einem Bio- oder ÖLN-Betrieb machen will TV: Nein, diese Spontaneität fällt weg. Zu Beginn der Lehre muss die ganze Ausbildungszeit sorgfältig geplant werden. Bereits vor dem Start muss man sich entscheiden, welche Betriebstypen, Betriebszweige, Produktionsrichtungen und Sprachregionen die Lehrbetriebe abdecken sollen. Weiterhin ist es möglich, dass Lehrbetriebe in der ganzen Schweiz gesucht werden können, da mit Ausnahme des Kantons Thurgau, alle landwirtschaftlichen Berufsfachschule dieselben Stoffinhalte unterrichten. Das beliebte dritte Ausbildungsjahr mit der Vollzeitschule am Plantahof und dem unvergesslichen Internatsleben, wie dies anlässlich der letzten Schlussfeier von den Schülerinnen und Schülern demonstriert wurde, gibt es in Zukunft also nicht mehr TV: Doch, der lange Ausbildungsblock mit Internat im dritten Lehrjahr bleibt bestehen. Seite 1

Interview für <strong>den</strong> Bündner <strong>Bauer</strong><br />

Interview mit Thomas Vetter<br />

Edy Walser hat Thomas Vetter, <strong>den</strong> Verantwortlichen für das Lehrlingswesen am LBBZ<br />

<strong>Plantahof</strong>, zur Reform in der landwirtschaftlichen Grundbildung befragt.<br />

Bündner <strong>Bauer</strong>: Thomas Vetter, die landwirtschaftlichen Grundbildung, die Lehre zum<br />

Landwirt bzw. zur Landwirtin soll sich in <strong>den</strong> nächsten Jahren verändern. Stimmt das o-<br />

der ist das nur ein Gerücht<br />

Thomas Vetter, Verantwortlicher für das Lehrlingswesen am LBBZ <strong>Plantahof</strong>: Nein, ein<br />

Gerücht ist das nicht. In der Tat hat das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie<br />

im vergangenen März eine neue Bildungsverordnung und ein neuer Bildungsplan für<br />

<strong>den</strong> Beruf „Landwirt/Landwirtin“ genehmigt.<br />

Warum war es notwendig, eine neue Bildungsverordnung vorzulegen<br />

TV: Der Bundesrat hat entschie<strong>den</strong>, dass sich alle Berufe unter das neue Berufsbildungsgesetz<br />

stellen müssen. Dies traf bei <strong>den</strong> Gesundheitsberufen, der Land- und<br />

Forstwirtschaft und zum Teil auch bei Kunstberufen nicht zu.<br />

Das neue Berufsbildungsgesetz macht verbindliche Vorgaben, die unsere bisherige<br />

landwirtschaftliche Ausbildung nicht erfüllen konnte. Deshalb hat sich eine sogenannte<br />

Reformkommission mit Vertretern des Bundes, der kantonalen Berufsbildungsämtern und<br />

der Berufsbranche (Schweizerischen <strong>Bauer</strong>nverband, Agora, BioSuisse, Vertreter der<br />

Spezialberufe) an die Arbeit gemacht, eine Bildungsverordnung für das Berufsfeld<br />

„Landwirtschaft und deren Berufe“ zu erstellen.<br />

Diese neue Bildungsverordnung bringt unter anderem ein neues Ausbildungsmodell.<br />

Was wird neu<br />

TV: Die wichtigste Neuerung für die künftigen Lehrlinge ist die Tatsache, dass das neue<br />

Ausbildungsmodell über drei ganze Jahre geht. Das heisst, der Lehrling muss Verträge<br />

für drei Lehrjahre abmachen. Dabei kann er diese Zeit auf einem, zwei oder drei Lehrbetrieben<br />

machen. Wichtig ist, dass er zu Beginn der Lehre die drei Jahre verbindlich<br />

mit Verträgen gesichert haben muss.<br />

Es geht also nicht mehr, dass der Lehrling <strong>den</strong> Betrieb fürs erste Lehrjahr sucht und sich<br />

während dieses ersten Ausbildungsjahres überlegt, ob der das zweite Jahr in der Nähe<br />

oder in der Westschweiz, im Berg oder Tal, auf einem Bio- oder ÖLN-Betrieb machen<br />

will<br />

TV: Nein, diese Spontaneität fällt weg. Zu Beginn der Lehre muss die ganze Ausbildungszeit<br />

sorgfältig geplant wer<strong>den</strong>. Bereits vor dem Start muss man sich entschei<strong>den</strong>, welche<br />

Betriebstypen, Betriebszweige, Produktionsrichtungen und Sprachregionen die<br />

Lehrbetriebe abdecken sollen. Weiterhin ist es möglich, dass Lehrbetriebe in der ganzen<br />

Schweiz gesucht wer<strong>den</strong> können, da mit Ausnahme des Kantons Thurgau, alle landwirtschaftlichen<br />

Berufsfachschule dieselben Stoffinhalte unterrichten.<br />

Das beliebte dritte Ausbildungsjahr mit der Vollzeitschule am <strong>Plantahof</strong> und dem unvergesslichen<br />

Internatsleben, wie dies anlässlich der letzten Schlussfeier von <strong>den</strong> Schülerinnen<br />

und Schülern demonstriert wurde, gibt es in Zukunft also nicht mehr<br />

TV: Doch, der lange Ausbildungsblock mit Internat im dritten Lehrjahr bleibt bestehen.<br />

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Die neue Bildungsverordnung schreibt vor, dass im ersten und zweiten Lehrjahr 360 Lektionen<br />

Unterricht in der Berufsfachschule angeboten wer<strong>den</strong> müssen. Dies sind rund 80<br />

Lektionen mehr als in der bisherigen Berufsschule.<br />

Im dritten Lehrjahr steigt die Lektionenzahl auf 880. Mit dieser Vorgabe teilt sich das<br />

Lehrjahr in rund 5 Monate Unterricht und 7 Monate Praxiszeit auf dem Lehrbetrieb.<br />

Der <strong>Plantahof</strong> ist nun mit <strong>den</strong> Lehrmeistern in Kontakt, um die beste oder die bei<strong>den</strong><br />

besten Varianten zu fin<strong>den</strong>, wie dieser fünfmonatige Unterrichtsblock im Lehrjahr verteilt<br />

wer<strong>den</strong> soll.<br />

Ist weiterhin damit zu rechnen, dass Schülerinnen und Schüler aus der ganzen Schweiz<br />

und dem nahen Ausland das dritte Jahr am <strong>Plantahof</strong> absolvieren wer<strong>den</strong><br />

TV: Die freie Wahl der Schule, wie sie heute für das dritte Ausbildungsjahr besteht fällt<br />

weg. Entschei<strong>den</strong>d dafür, welche Berufsfachschule besucht wer<strong>den</strong> muss, ist der<br />

Standort des Lehrbetriebes. Wie in anderen gewerblichen Berufen nimmt das Amt für<br />

Berufsbildung die Schulzuteilung vor.<br />

Wer also am <strong>Plantahof</strong> die Berufsfachschule besuchen will, muss ein Lehrbetrieb in <strong>den</strong><br />

Kantonen Graubün<strong>den</strong>, Glarus oder Tessin fin<strong>den</strong>. Für das Tessin besteht die Abmachung,<br />

dass Lehrlinge, die <strong>den</strong> Unterricht in Deutsch erhalten wollen, zu uns kommen<br />

können.<br />

Wer seinen Lehrbetrieb aber im nahen St. Galler Rheintal oder sonstwo ausserhalb der<br />

Kantone Graubün<strong>den</strong>, Glarus und Tessin gefun<strong>den</strong> hat, wird nicht an <strong>den</strong> <strong>Plantahof</strong><br />

kommen können.<br />

Wann wird mit dem neuen Ausbildungsmodell gestartet<br />

TV: Gesamtschweizerisch ist der Beginn für das Lehrjahr 2009/10 vorgesehen. Das neue<br />

Modell wird kontinuierlich eingeführt, indem im August 2009 mit dem ersten Lehrjahr begonnen<br />

wird und das 2. und 3. Jahr noch nach altem System laufen. Im August 20<strong>11</strong> ist<br />

dann die gesamte dreijährige Lehrzeit auf das neue Ausbildungsmodell umgestellt.<br />

Was bedeutet das neue Ausbildungsmodell für die Zweitausbildung<br />

TV: Auch die Zweitausbildung wird dadurch verlängert. Sie wird neu zwei Jahre dauern<br />

und nicht wie bisher nur eineinhalb Jahre. Neu ist auch, dass der Lernende in der Zweitausbildung<br />

zwei Lehrverträge, nämlich für das zweite und dritte Ausbildungsjahr, abschliessen<br />

muss. Es wird auch nicht mehr möglich sein, genügend Praxiszeit vorzuweisen,<br />

um die Lehrjahre nicht machen zu müssen. Zweitausbildung heisst neu: Einstieg ins zweite<br />

Lehrjahr und abgesehen von der Allgemeinbildung dieselbe Ausbildung durchlaufen<br />

wie die Erstausbildner.<br />

Für die Zweitausbildung beginnt das neue Ausbildungssystem ab August 2010.<br />

Für Personen, die bereits einen Landwirtschaftsbetrieb führen, aber die landwirtschaftliche<br />

Ausbildung bisher nicht gemacht haben, gibt es zurzeit <strong>den</strong> berufsbegleiten<strong>den</strong><br />

Offenen Kurs, der auch zum Lehrabschluss mit Eidgenössischem Fähigkeitszeugnis führt.<br />

Wie sieht die Zukunft für diesen Offenen Kurs aus<br />

TV: Wir sind uns bewusst, dass es in der Landwirtschaft immer wieder vorkommt, dass ein<br />

Einstieg in die Landwirtschaft unverhofft oder verspätet realisiert wer<strong>den</strong> kann. Diesem<br />

Umstand müssen wir Rechnung tragen. Im neuen Bildungsplan wird dafür die sogenannte<br />

Nachholbildung festgelegt.<br />

Am <strong>Plantahof</strong> sind wir glücklich, dass der Beschrieb für diese Nachholbildung unserem<br />

Offenen Kurs entspricht. Um <strong>den</strong> Vorgaben jedoch zu genügen, müssen wir <strong>den</strong> Offenen<br />

Kurs auf vier Winter à 25 Kurstage verlängern. Bereits im Oktober 2008 beginnen wir<br />

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mit dem ersten Offenen Kurs gemäss neuem Bildungsplan. Die Anmeldefrist läuft noch<br />

bis Ende August 2008.<br />

Welche Empfehlung würdest du abschliessend an Eltern und Lehrlinge geben, die die<br />

landwirtschaftliche Lehre im August 2009 beginnen möchten<br />

TV: Es ist auf keinen Fall zu früh, sich ab sofort um Lehrbetriebe zu kümmern. Dabei muss<br />

man wie bereits erwähnt sorgfältig vorgehen. Es geht darum, sich zu überlegen, wo und<br />

auf welchen Betrieben ich die Lehre absolvieren möchte.<br />

Für die bei<strong>den</strong> ersten Lehrjahre wird es kein Problem sein, Abmachungen zu treffen. Die<br />

Bündner Lehrmeister wissen, wie die zeitliche Aufteilung zwischen Berufsfachschule und<br />

Praxiszeit auf dem Betrieb aussieht. Noch unklar ist dies für das dritte Lehrjahr. Bis im<br />

Herbst 2008 sollte aber auch hier Klarheit herrschen, sodass die Lehrmeister bereit sind,<br />

Verträge zu unterzeichnen.<br />

Bis im Herbst 2008 wer<strong>den</strong> auch die neuen Lehrvertragsformulare genehmigt und kommuniziert<br />

sein.<br />

Für die Zweitausbildung ist folgendes zu sagen. Wer noch von der stark verkürzten Lehrzeit<br />

(1½ Jahre) profitieren will, muss für das Lehrjahr 2009/10 einen Lehrvertrag abmachen,<br />

ab Lehrjahr 2010/20<strong>11</strong> dauert die Ausbildung zwei Jahre.<br />

Wie geht man bei der Lehrstellensuche konkret vor<br />

TV: Wenn der Entscheid gefallen ist, in welcher Region man die verschie<strong>den</strong>en Lehrjahre<br />

machen will, orientiert man sich am Besten anhand der Lehrstellenlisten der Kantone.<br />

Jeder Kanton hat die Lehrbetriebe auf einer Liste zusammengestellt und kurz beschrieben.<br />

Die Lehrstellenliste für Graubün<strong>den</strong> und Glarus ist auf der Homepage des LBBZ<br />

<strong>Plantahof</strong> www.plantahof.ch aufgeschaltet oder kann beim <strong>Plantahof</strong> (081 307 45 45)<br />

bezogen wer<strong>den</strong>.<br />

Hat man einen Betrieb gefun<strong>den</strong>, der <strong>den</strong> Vorstellungen entspricht, nimmt man mit der<br />

Betriebsleiterfamilie Kontakt auf. Es ist sinnvoll, wenn man sich für deine Schnupperlehre<br />

(3 Tage bis 1 Woche) bewirbt.<br />

Kann das Lehrjahr direkt mit dem Lehrmeister vertraglich geregelt wer<strong>den</strong><br />

TV: Ja. Der Lehrmeister ist im Besitze der gültigen Vertragsformulare. Nach Unterzeichnung<br />

des Vertrages schickt der Lehrmeister <strong>den</strong> Vertrag an <strong>den</strong> <strong>Plantahof</strong>. Dort erstellen<br />

wir für <strong>den</strong> betreffen<strong>den</strong> Lehrling ein Dossier und warten, bis die drei (für die Zweitausbildung<br />

die zwei) Lehrverträge eingetroffen sind. Das ganze Paket von Lehrverträgen<br />

pro Lehrling schicken wir anschliessend ans Amt für Berufsbildung in Chur, wo sie geprüft<br />

und genehmigt wer<strong>den</strong>.<br />

Zum Schluss<br />

TV: Nehmen Sie die Planung der landwirtschaftlichen Ausbildung ernst! Zu Beginn der<br />

landwirtschaftlichen Lehre müssen alle Lehrverträge über die nächsten drei Lehrjahre<br />

unterzeichnet sein. Somit herrscht auch Klarheit, in welchem Kanton das dritte Lehrjahr<br />

mit Schwergewicht Schule absolviert wird. Wer während dem dritten Lehrjahr die Berufsfachschule<br />

am <strong>Plantahof</strong> besuchen will, muss einen Lehrbetrieb im Kanton Graubün<strong>den</strong><br />

oder Glarus fin<strong>den</strong>.<br />

Wir <strong>vom</strong> <strong>Plantahof</strong>-Team freuen uns sehr, wenn wir auch zukünftig unser Wissen möglichst<br />

vielen Lernen<strong>den</strong> aus <strong>den</strong> Kantonen Glarus und Graubün<strong>den</strong> aber auch an alle<br />

anderen von nah und fern vermitteln dürfen.<br />

Ich wünsche allen Jugendlichen und Eltern bei der Lehrstellensuche viel Erfolg!<br />

Zögern Sie nicht bei Unklarheiten, ich beantworte gerne Ihre Fragen.<br />

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